Skandal Einstweilige Verfügung 324 O 741/06 v. 11.10..2006 Rolf Schälike - 20.02.2007
Landgericht Hamburg Zivilkammer 24 324 O 741/05 BESCHLUSS vom 11.10.2006 in Sachen .... gegen Dipl.-Ing. Marcel Bartels .... - Antragsgegner - beaschließt das Landgericht
Hamburg, Zivilkammer 24 durch
I. Im Wege der Einstweiligen Verfügung ... verboten
Im Internet das Abmahnschreiben des Antragstellers vom 01-10.2006 zu
veröffentlichen, wie unter URL
http://www.mein-parteibuch.de/2006/10/03/maulkorb II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Steitwert von EUR 6.000,--- zur Last.
Die strittige "Veröffentlichung" des Anwaltsschreibens
Die "Veröffentlichung" des Anwaltsschreibens kann sich jeder noch heute ansehen. Ich sehe nur eine Kommentierung des Anwaltschreibens, allerdings mit fast vollständiger Zitierung. Das Anwaltschreiben selbst wurde nicht veröffentlicht. Die Einstweilige Verfügung verbot etwas, was nicht getan wurde. Im Abmahnschreiben wurden eine datenschutzrechtlich unzulässige Forderung nach - Herausgabe der Identität des Autors "Weisses Schaf" , wobei die Angabe der IP-Adresse als nicht ausreichend gesehen wurde, gestellt. Weiterhin wurde gefordert, - dass keine weiteren Artikel eines bestimmten dieses Autors bzgl. MEG AG erscheinen und die schon vorhandenen Artikel gelöscht werden, was einem Maulkorb gleichkommt. Unabhängig davon wurde ganz allgemein gefordert - dass keine weiteren diffamierenden Äußerungen über die MEG AG in www.mein-partei-buch.de verbreitet werden, ohne hinzuweisen, was als diffamierend angesehen wird. Am Ende der Abmahnung wurde heuchlerisch zum Ausdruck gebracht, dass die Sache ohne gerichtliche Schritte sich abhandeln lässt. Die Wirklichkeit sah anders aus.
Der Hintergrund des ganzen Streits ist noch im Internet zu finden. Ich kenne weder die MEG AG, erst recht nicht deren Geschäftsgebaren. Ich kenne auch nicht das weiße Schaf. Die MEG AG ist ein erfolgreiches Unternehmen. Jedes Unternehmen hat Kritiker, auch welche, die übertreiben. Damit sollte man leben können. Aus den Diskussionen in Blog von Marcel Bartels entnahm ich, dass viele Behauptungen des weißen Schafs nicht begründet waren und durchaus falsch gewesen sein könnten. Viele Poster verteidigten die MEG AG und bestimmt nicht unbegründet. Die Reaktion der MEG AG halte ich jedoch für unangemessen, und das Urteil der Pressekammer Hamburg für einen Skandal. Wieder mal ließ sich die Pressekammer missbrauchen. Niemandem wurde dabei geholfen.
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