Buskeismus


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Verhandlungsbericht 09.06.2006

Landgericht Hamburg

URTEIL

Im Namen des Volkes

Geschäfts-Nr.
324 O 932/05
Verkündet am:
01.09.2006

In der Sache

Bundesrepublik Deutschland

 

                                                                                            - Antragsteller -

Prozessbevollmächtigter                      Rechtsanwälte xxxxxx

                                                         gegen

Focus Magazin Verlag

                                                                                          - Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte                       Rechtsanwälte

erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24
auf die mündliche Verhandlung vom 09.06.2006

durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske

dem Richter am Landgericht Dr. Weyhe

den Richter Dr. Korte

für Recht:

I.      Die Beklage wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),

zu unterlassen,

in Bezug auf die angebliche Manipulation der "Sarkawi" im Rahmen von internen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats

zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen,

a.)    "Bei der Fahndung nach einem Verräter in den eigenen Reihen lancierte das Bundeskriminalamt manipulierte Terrorismus-Akten“;

b.)     „Auf mehrere in- und ausländische Partner wie Bundesnachrichtendienst, FBI, CIA oder Mossad, die allesamt die BKA-Akte bestückt hauen, nahmen Schily Sonderermittler keine Rücksicht.";

c.)     „Zielperson Bruno Schirra tappte offenbar in eine raffiniert ausgelegte Falle.";

d.)     „Auf der verzweifelten Suche nach einer undichten Stelle im BKA manipulierte die Sicherheitsbehörde offenbar streng geheime Dossiers, um anschließend den Abfluss brisanter Informationen an bestimmte Journalisten nachvollziehen zu können.";

e.)   "Genau das (sc. das angeblich manipulierte Dossier) war der versteckte Köder. Vor der Verteilung des Sarkawi-Dossiers an verschiedene Staatsschutzreferate des BKA in Meckenheim bei Bonn hatte eine Sondertruppe die mehr als zehnstelligen Satellitennummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen. Auch bei Adressen von verdächtigen Personen aus dem weit verzweigten Netzwerk des Top-Terroristen waren gezielt Straßen und Hausnummern abgeändert worden. Beamte mehrerer Referate, die allesamt unter dem Generalverdacht des Geheimnisverrats standen, erhielten somit manipulierte Berichte. Die Sarkawi-Akte, auf den ersten Blick identisch, unterschied sich in Wirklichkeit in feinen Nuancen.";

f)     "Mossad, CIA und auch der BND müssen sich damit abfinden dass ihr sensibles Sarkawi-Material für eine zweifelhafte BKA-Operation (sc. die angebliche Manipulation der „Sarkawi-Akte im Rahmen von internen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats) verheizt worden ist.;

oder

g.)    „Die Verfälschung
(Im April 2005 veröffentlichte das Magazin „Cicero“ diesen Artikel über den Top-Terroristen Sarkswi.) Die Story stützt sich an einigen Stellen auf eine gezielte Desinformation des Bundeskriminalamtes“;

II.     Die Beklagte wird verurteilt, die folgende Richtigstellung in der nächsten nach Eintritt der Rechtskraft des Ausspruchs zu Ziffer II des Tenors dieses Urteils noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Zeitschrift FOCUS im gleichen Teil (Rubrik Deutschland) und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungeri zu veröffentlichen und das Wort Richtigstellung durch drucktechnische Anordnung (Schrifttype, Schriftgrad und Schriftgröße wie die Worte „Leck, verzweifelt gesucht« auf Seite 42 der Ausgabe vom 17.September 2005) besonders hervorzuheben:

Richtigstellung

In unserer Ausgabe vom 17. September 2005 haben wir auf den Seiten 42 f. unter der Überschrift „Leck verzweifelt gesucht“ berichtet, das Bundeskriminalamt habe bei der Fahndung nach einem Verräter in den eigenen Reihen Terrorismus-Akten, namentlich die sogenannte Sarkawi-Akte, manipuliert, diese manipulierte Akte verwendet und dadurch ausländische Geheimdienste brüskiert.

Diese Behauptungen treffen, was wir hiermit richtig stellen, nicht zu. Das BKA hat im Rahmen von internen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats weder die „Sarkawi‘-Akte noch sonst irgendeine Akte manipuliert oder manipulierte Akten verwendet und daher auch nicht ausländische Geheimdienste brüskiert.

Focus Magazin Verlag GmbH

III.    Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV.   Das Urteil ist für die Klägerin hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer 1 des Tenors gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 140.000,0O vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer II des Tenors gegen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

und beschließt

Der Streitwert wird auf 210.000 € festgesetzt

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.09.06
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