Verhandlungsbericht 09.06.2006
Landgericht Hamburg
URTEIL
Im Namen des Volkes
Geschäfts-Nr.
324 O 932/05 |
Verkündet am:
01.09.2006 |
In der Sache
Bundesrepublik Deutschland
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter
Rechtsanwälte xxxxxx
gegen
Focus Magazin Verlag
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte
erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer
24
auf die mündliche Verhandlung vom 09.06.2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske
dem Richter am Landgericht Dr. Weyhe
den Richter Dr. Korte
für Recht:
I. Die Beklage
wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens
DM 500.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),
zu unterlassen,
in Bezug auf die angebliche Manipulation der "Sarkawi" im Rahmen von
internen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats
zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu
verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen,
a.) "Bei der Fahndung nach
einem Verräter in den eigenen Reihen lancierte das Bundeskriminalamt
manipulierte Terrorismus-Akten“;
b.) „Auf mehrere in-
und ausländische Partner wie Bundesnachrichtendienst, FBI, CIA oder
Mossad, die allesamt die BKA-Akte bestückt hauen, nahmen Schily
Sonderermittler keine Rücksicht.";
c.) „Zielperson Bruno
Schirra tappte offenbar in eine raffiniert ausgelegte Falle.";
d.) „Auf der
verzweifelten Suche nach einer undichten Stelle im BKA manipulierte die
Sicherheitsbehörde offenbar streng geheime Dossiers, um anschließend den
Abfluss brisanter Informationen an bestimmte Journalisten nachvollziehen
zu können.";
e.) "Genau das (sc. das angeblich
manipulierte Dossier) war der versteckte Köder. Vor der Verteilung des
Sarkawi-Dossiers an verschiedene Staatsschutzreferate des BKA in
Meckenheim bei Bonn hatte eine Sondertruppe die mehr als zehnstelligen
Satellitennummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen. Auch bei
Adressen von verdächtigen Personen aus dem weit verzweigten Netzwerk des
Top-Terroristen waren gezielt Straßen und Hausnummern abgeändert worden.
Beamte mehrerer Referate, die allesamt unter dem Generalverdacht des
Geheimnisverrats standen, erhielten somit manipulierte Berichte. Die
Sarkawi-Akte, auf den ersten Blick identisch, unterschied sich in
Wirklichkeit in feinen Nuancen.";
f) "Mossad, CIA und
auch der BND müssen sich damit abfinden dass ihr sensibles
Sarkawi-Material für eine zweifelhafte BKA-Operation (sc. die angebliche
Manipulation der „Sarkawi-Akte im Rahmen von internen Ermittlungen wegen
Geheimnisverrats) verheizt worden ist.;
oder
g.) „Die Verfälschung
(Im April 2005 veröffentlichte das Magazin „Cicero“ diesen Artikel über
den Top-Terroristen Sarkswi.) Die Story stützt sich an einigen Stellen
auf eine gezielte Desinformation des Bundeskriminalamtes“;
II. Die Beklagte wird
verurteilt, die folgende Richtigstellung in der nächsten nach Eintritt
der Rechtskraft des Ausspruchs zu Ziffer II des Tenors dieses Urteils
noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Zeitschrift FOCUS im gleichen
Teil (Rubrik Deutschland) und mit gleicher Schrift wie der beanstandete
Text ohne Einschaltungen und Weglassungeri zu veröffentlichen und das
Wort Richtigstellung durch drucktechnische Anordnung (Schrifttype,
Schriftgrad und Schriftgröße wie die Worte „Leck, verzweifelt gesucht«
auf Seite 42 der Ausgabe vom 17.September 2005) besonders hervorzuheben:
Richtigstellung
In unserer Ausgabe vom 17. September 2005
haben wir auf den Seiten 42 f. unter der Überschrift „Leck verzweifelt
gesucht“ berichtet, das Bundeskriminalamt habe bei der Fahndung nach
einem Verräter in den eigenen Reihen Terrorismus-Akten, namentlich die
sogenannte Sarkawi-Akte, manipuliert, diese manipulierte Akte verwendet
und dadurch ausländische Geheimdienste brüskiert.
Diese Behauptungen treffen, was wir hiermit
richtig stellen, nicht zu. Das BKA hat im Rahmen von internen
Ermittlungen wegen Geheimnisverrats weder die „Sarkawi‘-Akte noch sonst
irgendeine Akte manipuliert oder manipulierte Akten verwendet und daher
auch nicht ausländische Geheimdienste brüskiert.
Focus Magazin Verlag GmbH
III. Die Beklagte hat die
Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Das Urteil ist für die
Klägerin hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer 1 des Tenors gegen eine
Sicherheitsleistung in Höhe von € 140.000,0O vorläufig vollstreckbar,
hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer II des Tenors gegen 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrags.
und beschließt
Der Streitwert wird auf 210.000 € festgesetzt
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Rolf Schäike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.09.06
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