Landgericht Hamburg Zivilkammer 24 Sievekingplatz 1 fristwahrendes Telefax: 324 O 417/05 Beschluss vom 28.6.2005 In Sachen Nutzwerk GmbH, vertreten
durch die Geschäftsführer Ramona Wonneberger und Rene Holzer,
Kohlgartenstr. 13, 04315 Leipzig gegen Förderverein für eine freie
informationelle Infrastruktur e.V., vetreten durch den Vorstand, dieser
durch den Vorstandsvors. Hartmut Pilch, Blutenburgstr. 17, 80636 München
beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske den Richter am Landgericht Dr. Weyhe den Richter Dr. Korte I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) v e r b o t e n, zu behaupten und oder behaupten zu lassen und oder zu verbreiten und oder verbreiten zu lassen 1. "SaferSurf und andere Nichtige Patentlösungen von Nutzwerk" 2. "..., aber die eingetippten Daten abgefangen und für eigene Zwecke verwendet, ohne das die Nutzer es merkten. In diesem Fall ging es offenbar um die Erzeugung von falschen Werbe- bannerklicks auf Pornoseiten zwecks Erschleichung von Werbeprämien." 3. "..., da das Gericht feststellte, dass selbst der Text des Basispatentes vom Text einer EPO957618 der Firma Alcatel weitgehend abgeschrieben war." 4. "..., die das zuständige Gericht alsbald fallen lässt, da Lamprchte nur mit der Ausübung legitimer Rechte gedroht hat." 5. "Die Innovationspreis-Lüge" 6. "Nach Verkündigung des Urteils versandten die Nutzwerk-Anwälte Plesch & Plesch mehrmals Abmahnungen, die von einstweiligen Verfügungen des LG Leipzig verstärkt wurden, bevor der FFII eine angemessene Gelegenheit hatte, zu reagieren." Sowie in Bezug auf die Auseinandersetzung zwischen der Nutzwerk GmbH und dem Heise Verlag hinsichtlich des Artikels vom 28. Oktober 2004 den Eindruck zu erwecken, dass die Antragsstellerin lüge, insbesondere durch Verwendung der Aussagen: 7. "Nutzwerk lügt" 8. "Noch 'ne Lüge" II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 80.000,- zur Last. Buske Dr. Weyhe Dr. Korte Ausgefertigt: (L.S.) Wendt,
Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstellte Für den Gläubiger unter DR
1480/05 (?, nicht gut lesbar) zum Zwecke der Zustellung zur Post gegeben.
Kommentare: * Übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Argumente und habe auch keine Meinung zu Nutzwerk. Mich interessiert lediglich die Form der Auseinandersetzung. Ich bezweifle, dass die Auseinadersetzungen vor Gericht der Wahrheitsfindung dienen, dem Internet nutzen und der Software-Entwicklung einen guten Dienst erweisen. - Rolf Schälike
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Rolf Schälike |