Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin
Terminrollen 2. Halbjahr 2005
22.11.05; 15.11.05; 20.10.05;
07.05.05;
Das ist keine offizielle
Seite des LG Berlin. Keine Gewähr
für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den
Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht
ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese
umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen
zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An
jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der
Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur
empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich
wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde
Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.
AG - Antragsgegner; AS -
Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und
früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und
zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache;
HT - Termin zur mündlichen
Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;
Aktenzeichen
Kläger |
Beklagter, Antragsgegner |
Info |
22.11.05 |
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27 O 787/05
Heide Simonis
RA |
"Bild"
RA |
22.11.05: Einstweilige Verfügung
wurde bestätigt. Die "Bild" wurde ferner verurteilt,
darüber Auskunft zu erteilen, welche Bildnisse der Klägerin sie
in Besitz hat, die sie aufgrund der Beobachtung der Klägerin am
27. und 28. April 2005 von drei Fotografen erhalten hat.
13.06.06: 9 U 251/05 - Auf die Berufung der Beklagten hat das
Kammergericht die Unterlassungsklage abgewiesen; der Auskunfts-
und Freistellungsklage hat es nur teilweise bezogen auf die am
28. April 2005 gefertigten Fotos stattgegeben.
24.06.08: BGH VI ZR 156/06 Der VI. Zivilsenat hat die Klage
nunmehr vollständig abgewiesen. |
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15.11.2005 |
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27 O 772/05
Nadja Auermann vs. Bunte
Kanzlei Dr. Schertz |
Bunte
RA Kanzlei Prof. Schweizer |
15.11.05:
Das Landgericht Berlin hat seine zunächst von ihm
erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und den
Unterlassungsantrag abgewiesen. Frau Auermann streitet jedoch
weiter. Sie hat Berufung eingelegt.
Es handelt sich bei diesem erstinstanzlichen
Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 27 0 772/05,
um einen der Fälle, bei denen sich das Gericht aufgrund des vom
Verlag vorgelegten Materials überzeugen ließ:
Die Prominente hat zuvor selbst diese privaten
Angelegenheiten in die Öffentlichkeit getragen und muss deshalb
weitere Publikationen hinnehmen. Genauer: Wenn die neue
Veröffentlichung mit dem früher von der Prominenten der
Öffentlichkeit selbst zugänglich gemachten Teil der Privatsphäre
korrespondiert, dann überwiegt grundsätzlich die Pressefreiheit
das Persönlichkeitsrecht.
Anlass des Rechtsstreits waren Äußerungen des Noch-Ehemanns über
den Umgang mit dem Kind und über sein Verhältnis zu seiner Frau,
Nadja Auermann.
Besonders interessant sind die Ausführungen des Gerichts zu der
in Prozessen immer wiederkehrenden Argumentation gegen die
Presse, das Kindeswohl verbiete die Publikation.
Das Gericht wörtlich:
„Die Berichterstattung ist schließlich nicht deshalb zu
untersagen, weil durch die öffentliche Ausbreitung der Trennung
das Kindeswohl gefährdet sein könnte, etwa weil die Kinder
der Antragstellerin hierauf angesprochen werden könnten. Denn
bei einer derartigen Folge handelt es sich um eine
Reflexwirkung, die typischerweise bei einer Berichterstattung
über prominente Eltern eintritt. Dies aber ist hinzunehmen,
weil andernfalls jede Berichterstattung unter Berufung auf Art.
6 Abs. 1 GG zu untersagen wäre.”
Die Kanzlei Schertz versuchte es anschließend in Hamburg und verlor
ebenfalls (324 O 666/06) |
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20.10.2005 |
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27 O 776/05
Sabine Christiansen
RA Schertz pp. |
<k>
Axel Springer AG
RA |
20.10.05: Die Einstweilige Verfügung
vom 18.08.2005 bestätigt.
28.07.06: Kammergericht 9 U 226/05
Die einstweilige Verfügung des wird aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für
jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes
bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihrem Vorstand,
untersagt, Fotos der Antragstellerin zu veröffentlichen, wie in
B... Nr. 33 vom 15.8.2005 auf Seite 49 geschehen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des ersten Rechtszuges zu
tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die
Antragstellerin 3/4 und die Antragsgegnerin 1/4 zu tragen.
Urteil 9 U 226/05 |
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27 O 843/05
Jürgen Trittin
RA Eisenberg |
Axel Springer AG (Bild) |
Gegendarstellung erreicht
In BILD vom 29. August 2005 verbreiten Sie unter der Überschrift
"Wut auf Trittin" über mich ein unvollständiges Zitat. Sie
schreiben dort: "Der Grüne hatte in Bild wegen der hohen
Spritpreise gefordert: "Ab und zu das Auto stehen lassen". Dazu
stelle ich fest: In Bild hatte ich auf Ihre Frage, was ich den
Verbrauchern gegen die Abzocke durch hohe Spritpreise rate,
geraten, mehr regenerative Energien (z.B. Biodiesel)
einzusetzen, auf sparsamere Autos zu wechseln und spritsparender
fahren. Dazu hatte ich geraten: "ab und zu das Auto stehen
lassen, Bus und Bahn nutzen." Berlin, den 6. September 2005 RA
Johannes Eisenberg für Jürgen Trittin, Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Quelle: Quelle:
BMU
Nr. 266/05
Berlin, 26.09.2005 |
27 O 828/05
Jürgen Trittin
RA Eisenberg |
Axel Springer AG (Bild) |
Gegendarstellung erreicht
In der BILD-Zeitung vom 31. August 2005 verbreiten Sie auf S. 2
unter der Überschrift "Benzin-Wut Die Sprüche der Politiker"
über mich, ich hätte erst am Samstag (27. August 2005) im
BILD-Interview allen Autofahrern geraten, ab und zu das Auto
stehen zu lassen. Gestern - so schreiben Sie weiter - hätte ich
auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm gegen die Belastung
der Bürger durch hohe Spritpreise präsentiert, nämlich den
Verzicht auf weitere Erhöhung der Besteuerung von Sprit durch
die von Frau Merkel geplante Mehrwertsteuererhöhung; mehr
Biosprit und sparsamere Autos. Dazu stelle ich fest: Genau diese
drei Punkte habe ich bereits in dem Interview am Samstag der
BILD-Zeitung "präsentiert", in dem ich neben diesen Forderungen
empfohlen habe, ab und zu das Auto stehen zu lassen und andere
Fortbewegungsmittel zu nutzen. Berlin, den 31. August 2005
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Jürgen Trittin,
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Quelle:
BMU
Nr. 266/05
Berlin, 26.09.2005 |
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07.07.2005 |
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27 O 612/05
Nicole Urbschat; Daniela Urbschat
RA Schertz pp. |
<k>
Axel Springer AG
RA |
07.07.05: Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Beschluss |
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Rolf Schälike
Dieser Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 09.05.07
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