Buskeismus

 

 

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Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin

Terminrollen 2. Halbjahr 2005

22.11.05; 15.11.05; 20.10.05; 07.05.05;

 

Das ist keine offizielle Seite des LG Berlin. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.

AG - Antragsgegner; AS - Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache; HT - Termin zur mündlichen Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;

 

Aktenzeichen
Kläger

Beklagter, Antragsgegner

Info

22.11.05

   
27 O 787/05
Heide Simonis
RA

"Bild"
RA
22.11.05: Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Die "Bild" wurde  ferner verurteilt, darüber Auskunft zu erteilen, welche Bildnisse der Klägerin sie in Besitz hat, die sie aufgrund der Beobachtung der Klägerin am 27. und 28. April 2005 von drei Fotografen erhalten hat.
13.06.06: 9 U 251/05 - Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Unterlassungsklage abgewiesen; der Auskunfts- und Freistellungsklage hat es nur teilweise bezogen auf die am 28. April 2005 gefertigten Fotos stattgegeben.
24.06.08: BGH VI ZR 156/06 Der VI. Zivilsenat hat die Klage nunmehr vollständig abgewiesen.
     

15.11.2005

   
27 O 772/05
Nadja Auermann vs. Bunte
Kanzlei Dr. Schertz

Bunte
RA
Kanzlei Prof. Schweizer
15.11.05: Das Landgericht Berlin hat seine zunächst von ihm erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und den Unterlassungsantrag abgewiesen. Frau Auermann streitet jedoch weiter. Sie hat Berufung eingelegt.
Es handelt sich bei diesem erstinstanzlichen
Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 27 0 772/05, um einen der Fälle, bei denen sich das Gericht aufgrund des vom Verlag vorgelegten Materials überzeugen ließ:
Die Prominente hat zuvor selbst diese privaten Angelegenheiten in die Öffentlichkeit getragen und muss deshalb weitere Publikationen hinnehmen. Genauer: Wenn die neue Veröffentlichung mit dem früher von der Prominenten der Öffentlichkeit selbst zugänglich gemachten Teil der Privatsphäre korrespondiert, dann überwiegt grundsätzlich die Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht.
Anlass des Rechtsstreits waren Äußerungen des Noch-Ehemanns über den Umgang mit dem Kind und über sein Verhältnis zu seiner Frau, Nadja Auermann.
Besonders interessant sind die Ausführungen des Gerichts zu der in Prozessen immer wiederkehrenden Argumentation gegen die Presse, das Kindeswohl verbiete die Publikation.
Das Gericht wörtlich:
Die Berichterstattung ist schließlich nicht deshalb zu untersagen, weil durch die öffentliche Ausbreitung der Trennung das Kindeswohl gefährdet sein könnte, etwa weil die Kinder der Antragstellerin hierauf angesprochen werden könnten. Denn bei einer derartigen Folge handelt es sich um eine Reflexwirkung, die typischerweise bei einer Berichterstattung über prominente Eltern eintritt. Dies aber ist hinzunehmen, weil andernfalls jede Berichterstattung unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG zu untersagen wäre.”

Die Kanzlei Schertz versuchte es anschließend in Hamburg und verlor ebenfalls (324 O 666/06)
     

20.10.2005

   
27 O 776/05
Sabine Christiansen
RA Schertz pp.
<k>
Axel Springer AG
RA
20.10.05: Die Einstweilige Verfügung vom 18.08.2005 bestätigt.
28.07.06: Kammergericht 9 U 226/05
Die einstweilige Verfügung des wird aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihrem Vorstand, untersagt, Fotos der Antragstellerin zu veröffentlichen, wie in B... Nr. 33 vom 15.8.2005 auf Seite 49 geschehen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des ersten Rechtszuges zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Antragstellerin 3/4 und die Antragsgegnerin 1/4 zu tragen. Urteil 9 U 226/05
     
     
     
     
     
27 O 843/05
Jürgen Trittin
RA Eisenberg

Axel Springer AG (Bild)
Gegendarstellung erreicht
In BILD vom 29. August 2005 verbreiten Sie unter der Überschrift "Wut auf Trittin" über mich ein unvollständiges Zitat. Sie schreiben dort: "Der Grüne hatte in Bild wegen der hohen Spritpreise gefordert: "Ab und zu das Auto stehen lassen". Dazu stelle ich fest: In Bild hatte ich auf Ihre Frage, was ich den Verbrauchern gegen die Abzocke durch hohe Spritpreise rate, geraten, mehr regenerative Energien (z.B. Biodiesel) einzusetzen, auf sparsamere Autos zu wechseln und spritsparender fahren. Dazu hatte ich geraten: "ab und zu das Auto stehen lassen, Bus und Bahn nutzen." Berlin, den 6. September 2005 RA Johannes Eisenberg für Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Quelle: Quelle: BMU Nr. 266/05
Berlin, 26.09.2005
27 O 828/05
Jürgen Trittin
RA Eisenberg

Axel Springer AG (Bild)
Gegendarstellung erreicht
In der BILD-Zeitung vom 31. August 2005 verbreiten Sie auf S. 2 unter der Überschrift "Benzin-Wut Die Sprüche der Politiker" über mich, ich hätte erst am Samstag (27. August 2005) im BILD-Interview allen Autofahrern geraten, ab und zu das Auto stehen zu lassen. Gestern - so schreiben Sie weiter - hätte ich auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm gegen die Belastung der Bürger durch hohe Spritpreise präsentiert, nämlich den Verzicht auf weitere Erhöhung der Besteuerung von Sprit durch die von Frau Merkel geplante Mehrwertsteuererhöhung; mehr Biosprit und sparsamere Autos. Dazu stelle ich fest: Genau diese drei Punkte habe ich bereits in dem Interview am Samstag der BILD-Zeitung "präsentiert", in dem ich neben diesen Forderungen empfohlen habe, ab und zu das Auto stehen zu lassen und andere Fortbewegungsmittel zu nutzen. Berlin, den 31. August 2005 Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Quelle: BMU
Nr. 266/05
Berlin, 26.09.2005
     

07.07.2005

   
27 O 612/05
Nicole Urbschat; Daniela Urbschat
RA Schertz pp.
<k>
Axel Springer AG
RA
07.07.05: Erlass einer einstweiligen Verfügung. Beschluss
:    
     

 

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Dieser Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 09.05.07
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