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Zivilkammer 27 (Pressekammer) Landgericht Berlin

Termine 2004

Termine Landgericht Berlin 2004

09.11.2004

Das ist keine offizielle Seite des LG Berlin. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG Bln ZK 27 und des während den Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag und Donnerstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird den Besuch einer Gerichtsverhandlung nicht bedauern.

AG - Antragsgegner; AS - Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache; HT - Termin zur mündlichen Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; S - Berufungsverhandlung; VT - Urteilsverkündung; v - verschoben;

h

Aktenzeichen
Kläger

Beklagter, Antragsgegner

Urteil
  09.11.2004    
  27 O 903/04
Gerhard Mayer-Vorfelder, FB-Präsident
RA
<k>
SWR, Anstalt des öffentlichen Rechts und Andreas Müller
RA
09.11.04: Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 25 Oktober 2004 auf seine Kosten nach einem Wert von 30.000 EUR zurückgewiesen - Beschluss
23.11.04: 9 W 164/04
wird auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Berlin (27.0.903/04) vom 09. November 2004 abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten  untersagt, ...
Beschluss
       
       
       
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 06.01.08
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