Zivilkammer 24 (Pressekammer) Landgericht
Hamburg
Terminrollen 1. -4. Quartal 2002
20.02.2002
Das ist keine offizielle
Seite des LG Hamburg. Keine Gewähr
für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf den abgeschriebenen Terminrollen des LG HH ZK 24 und des während den
Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht
ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese
umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen
zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An
jedem Freitag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der
Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur
empfehlen, sich jeden Freitag frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich
wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde
Theater liebt, wird einen solchen Freitag nicht bedauern.
AG - Antragsgegner; AS -
Antragsteller; b - Beweisaufnahme; e - Entscheidung; fg - Güteverhandlung und
früher erster Termin; h - Uhrzeit; hg - Termin zur Güterverhandlung und
zur mündlichen Verhandlung; k - Kammersache; h - Termin zur mündlichen
Verhandlung; RA - Rechtsanwalt; s - Berufungsverhandlung; u - Urteilsverkündung; v - verschoben;
<v> - Verkündung;
h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
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20.02.2002 |
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324 O 95/02
Schill
RA |
<k>
Axel Springer Verlag AG (Bild)
RA
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Februar 2002: Im Februar 2002 berichtete
das TV-Magazin
Panorama unter Berufung auf einen Zeugen, dass der Hamburger
Innensenator
Kokain konsumiert hätte. Schill bezeichnete das Magazin als
„Schweinemagazin“, dass „mit Denunzianten arbeite“. Er erwirkte
vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts eine
einstweilige Verfügung. Sie verbot dem NDR unter Androhung von
Ordnungshaft und Ordnungsgeld zu behaupten, er hätte gekokst (Aktenz.
324 O 95/02). Grundlage der Entscheidung war eine eidesstattlich
Versicherung Schills. Zeitungen des Springer-Verlages, von denen
Schill „zu einer Art Volksheld stilisiert worden [war]“ (Hans
Leyendecker) verteidigten diesen und kritisierten die
Panorama-Vorwürfe.[11]
Schill unterzog sich im Zusammenhang mit den Kokain-Vorwürfen
freiwillig einer Analyse einer Haarsträhne, bei der keine
Kokainspuren festgestellt wurden.
[12] Das von der Staatsanwaltschaft Hamburg
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes
wurde daraufhin eingestellt. Am 7. März 2008 tauchte im Internet
ein Video auf, das den Ex-Politiker augenscheinlich beim
Kokain-Schnupfen zeigt. In einer längeren Version des Videos
erkläre Schill laut Medienberichten außerdem unter anderem, sein
früherer negativer Drogen-Befund sei ursprünglich positiv
gewesen.
Quelle:
wikipedia. |
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 03.02.07
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