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Pressekammer LG Hamburg

Meinungen zum Heise-Urteil aus dem Internet

Rolf Schälike - 15.04.2006 - wird laufend ergänzt

In einigen Foren wird zu unerlaubten Handlungen aufgerufen. Ernst nehme ich diese "Aufrufe" nicht; es sind schlecht formulierte Meinungsäußerungen, ähnlich wie "Ich bringe Dich um."
Ernst gemeinte Aufrufe werden meiner Erfahrung nach nicht öffentlich gemacht.
Schweigen ist oft gefährlicher als lautes Schimpfen.
Sollten diese "Drohungen" ernst gemeint sein, dann distanziere ich mich von diesen und bitte um Mitteilung, damit ich den Link zu einem solchen Forum umgehend entfernen kann.
Unabhängig davon meine ich, dass auch nicht ernst gemeinte Aufrufe unterbleiben sollten, denn diese heizen parallel zu den Fehlurteilen der Pressekammer Hamburg die Gemüter nur unnötig auf.
Rolf Schälike.

Foren zum Heise-Urteil

Kommentare

Aus den Foren zum Heise-Urteil (Auswahl):

Zum Stand vor dem Heise-Urteil

  • Heise - Dezember 2002 (AZ 28 O 627/02): Kölner Gericht präzisiert Haftung für Betreiber von Internet-Foren. Siehe auch Roma Antiqua Forum
    Das Urteil des Kölner Gerichts stellt eine der ersten Entscheidungen zur Betreiberhaftung für Internetforen auf Basis des neuen TDG dar. Vor der Reform dieses Gesetzes gab es vor allem bei den Betreibern von Gästebüchern erhebliche Rechtsunsicherheit. Eine ganze Reihe von Gerichten hatten in der Vergangenheit die regelmäßige Kontrolle von solchen Angeboten gefordert und deren Inhaber in Fällen der Versäumnis einer Überwachung für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte inzwischen überholt sein.
    RS: Diese Meinung stellt sich als Irrtum heraus.
     

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.04.06
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