Buskeismus

Fall
Stolpe

 

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Stasi-Fall Stolpe

Zusammengestellt von Rolf Schälike

Es gibt keine gerichtliche Entscheidung, dass Manfred Stolpe ein IM der Staatssicherheit der DDR war oder mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat. Schon allein aus diesem Grunde werde ich dieses auch nicht behaupten.

 

03.06.1993

Im Rechtsstreit zwischen dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und dem "Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen", Joachim Gauck, beschließt das Berliner Verwaltungsgericht, daß Gauck nicht mehr öffentlich behaupten darf, Stolpe sei ein wichtiger Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi gewesen. Der Antrag, der Gauck-Behörde künftig generell wertende Äußerungen zu verbieten, wurde abgelehnt.

Am 23.6.1993 einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich, der vorsieht, daß die Gauck-Behörde Stolpe die „Sonderakte Stolpe“ vorlegt, die für den Untersuchungsausschuß angelegt worden war.

07.07.1997

Der Fall Stolpe war eine von Manfred Stolpe beim VG Berlin erhobene Klage und betraf Aussagen des damaligen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Joachim Gauck während eines laufenden Untersuchungsausschusses zum Verhältnis von Stolpe zum MfS. Das Verfahren wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt und die Kosten Manfred Stolpe auferlegt, da dieser voraussichtlich unterlegen wäre (OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 1997, Az. 8 B 91/93 = NJW 1998, S. 257 bis 259).

25.10.2005

Stolpe-Entscheidung

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.07.06
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