Der "Fall der alten Dame"
Rolf Schälike - April 2006 - laufend
Es war im Februar 2006, als Thea Schädlich,
eine 67-Jährige Rentnerin die
Redaktion der Pinneberger Zeitung betrat. Auf ihren Krückstock gestützt,
erzählte sie ihre Geschichte. Wie gerichtlich bestellte Betreuer ihr
Grundstück in Kummerfeld gegen ihren ausdrücklichen Willen verkauften -
und sie alles verlor.
Das Hamburger Abendblattes berichtete schon
seit Anfang 2006 über den "Fall der alten Dame" ausführlich.
Wegen eines angeblichen Vermüllungssyndroms war die 65-Jährige auf
Betreiben des Amtes Pinneberg-Land Mitte 2004 unter Betreuung gestellt
worden.
Der Gutachter, der sie untersuchen sollte, sprach nur
einmal mit ihr - bei einem Zufallstreffen. Weil Erbschaftssteuern und
andere Forderungen aus Sicht der Betreuer anders nicht hätten beglichen
werden können, veräußerten sie das Filetstück Ende 2005 an die Gemeinde
Kummerfeld, die bei einer kleinteiligen Bebauung des Geländes große
Gewinne hätte erzielen können.
"Bereichert sich ein Dorf auf ihre Kosten?" lautete die erste
Schlagzeile, mit der die "Betreuungsaffäre" ins Rollen kam.
Der Berliner Anwalt
Johannes Eisenberg,
vertritt den
vom Staat eingesetzten Betreuer und erwirkte über das Berliner Landgericht,
Zivilkammer 27 (Pressekammer Berlin)
mehrere einstweilige Verfügungen gegen das Abendblatt.
Dem Hamburger Abendblatt wurde verboten jede
Form von identifizierender Berichterstattung, Nennung von Namen und
konkreten Umständen.
Zusätzlich hat Rechtsanwalt
Johannes Eisenberg für einen
Betreuer der alten Dame beim gleichen Landgericht Berlin, Zivilkammer 27
(Pressekammer Berlin) eine
Gegendarstellung erwirkt, bei der das Hamburger Abendblatt verpflichtet
werden soll - nun allerdings unter voller Nennung von Namen und
Umständen -, Einzelheiten des Falles im Sinne des Betreuers zu
schildern.
Die
Klageschrift seines
Hamburger Anwalts Dr. Rolf Schultz-Süchting - im Abendblatt leicht
gekürzt veröffentlicht - informiert über den Fall.
Unter dem Synonym der "alten Dame" wurde die Berichterstattung
fortgesetzt - und der gerichtliche Maulkorb kassiert, nachdem der Verlag
Rechtsmittel einlegte.
Dazu ein
NDR-Bericht am 29.03.2006
30.12.06: Der Kampf der alten Dame fand ein glückliches Ende
Kurz vor Weihnachten 2006 widerrief das Landgericht
Itzehoe die Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg, das im
November 2005 als Vormundschaftsgericht den Grundstücksverkauf durch die
Betreuer gebilligt hatte. Die Richter betonten aber, dass erst zu einem
späteren Zeitpunkt klar war, dass die Forderungen anders hätte beglichen
werden können.
Damit ist für die 68-Jährige der Weg frei, ihr Grundstück
zurückzuerhalten.
Entsprechende Schritte hat ihr Anwalt Gunther Giese
bereits eingeleitet. Und er will im Namen seiner Mandantin auch
Schadenersatzforderungen gegen die im Laufe des Jahres abgelösten
Betreuer stellen, weil sie nicht verhindert haben, das Haus und
Grundstück seitens des Amtes geräumt wurden und dabei aus Sicht Frau
Thea Schädlichs erhebliche Vermögenswerte vernichtet worden seien.
Frau Thea Schädlich möchte auch die Vormundschaft loswerden.
Quelle:
Abendblatt 30.12.2006
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 07.01.07
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