Bericht Rolf Schälike - 03.06.16 Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.
Vorzensur - verklausiriert:
Ertsbegehungsgefahr Die heutigen Akteure (Zensoren)? 324 O 4/16 - Mario Landau vs. Radio Bremen Der zweite Freitag, an dem nur eine Sache verhandellt wurde. Verkündet wurden drei Sachen. Die Ergebnisse sind in der Terminrolle 03.06.16 zu finden. Die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz verlor für Andreas Huckele, welcher die Austrahlkung des Film "Die Auserwählten" über die Odenwald-Schule erfolgreich verbot. Heute wurde aber die Klage in der Hauptsache 324 O 78/15 zurückgewiesen. Die Ausstrahlung des Filmes düpfte damit erlaubt sein, vielleicht mit kleinen Änderungen nd Sicherheitsleistung. Mit dem zweiten Kläger Till Boße (324 O 19/15) kam es offenbar zu einem Vergleich.Vieloeicht landes das aber noch bei Buske. Schertz ist unerbittlich und eine geviewter Geschäftsmann auf dem Sektor der Zensur. Die Verkündung in meiner eigene Sache 324 O 454/14 wurde um mehr als einen Monat verschoben. Zwei Befangenheitsanträge vom Oktober 2015 sind bisher überhaupt nicht bearbeitet worden. In der heute verhandelten Sache 324 O 4/16 ging es darum, inwieweit eine Erstbegehungsgefahr zum Verbot führen kann. Siehe den Bericht zu dieser Verhandlung. Viel dogmatischer Unsinn. Die Darlegungen der Vositzenden Richterin Simone Käfersind dprften dogmatische gesehen,niucht haltbar sein,wie das bei Unsinn dfie Regeli ist. Siehe Kommentar. Was war noch passiert? Der umstrittene Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr ist gestorben. Das wurde dem Oberlandesgericht in einer anderen Sache auch mitgeteilt. In der Sache gegen den Buskeismusbetreiber aber nicht. Damit ist Dr. Nikolaus Klehr in der einen Sache (Markus KOmpa) für die Kammerrichter tot, in der anderen Sache (Buskeismus-Betreiber) nicht. Wie geht es weiter? Die OLG-Richter können dazu nichts sagen, das muss mein Anwalt tun. Dieser rmuss den OLG-Richtern die Rechtslage erörtern, d.h. der Buskeismus-Anbwalt muss die OLG-Richter auf meine Kosten schulen. Die OLG-Richter können trotzdem anderer Meinung sein,sich dumm stellen - sie sind ja unabhängig, vor jeglicher Strafe gefeilt - und damit sich weiter auf meine Kosten qualifizieren. Insofern generiert der tote Dr. Nikolaus Klehr weiterhin Geld für die Justiz, für die Juristen in Robe. Gibt es nichts zu erben, bleibt der Buskeismus-Betreiber auf seinen Kosten sitzen, ähnlich wie das mit den Mördern Rainer Körppen und Peter Hößl 2006 der Fall war. Deren damaliger Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp hat sich an denen tot und dusselig vedient. Gezalt haben die Medien und anderen Beklagten, keinesfalls die Juristen in Robe. Nicht viel anders funktioniert die Mafia. Die heutigen Akteure (Zensoren)? ▲ Richterinnen der Zensurkammer LG HH: Simone Käfer (Vorsitzende), Barbara Mittler (stellv. Vorsitzende), Dr. Kerstin Gronau. Dr. Thomas Linke war nicht zun sehen, entweder in Urlaub oder auf einem Fortbildungskurs oder eben wo anders. Rechtanwalte und Rechtsanwältinnen: Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann von der Kanzlei Dr. Cronemeyer & Grulert 324 O 4/16 Mario Landau vs. Radio Bremen ▲ Das war die Hauptsache für ein Ereignis 2011. Am 16.12.2011 bestätigten die Richer Andreas Buske, Dr. Asmus Maatsch und die Rocjterin Barbara Mittler die eintweilige Verfügung 324 O 611/11. Die Berufungsverhandlung (7 U 4/12) fand vier Jahre später am 30.10.2015 statt. Buske durfte nicht mitverhandeln. Die Richter Claus Meyer, Dr.Lothar Weyhe und Dr. Sven-Holger Billhardt kippten das LG-Urteil mit der Begründung, der Senat sehe keine Erstbegehungsgefahr. Filmaufnahmen dürfen in privaten Räumlichkeiten u.U. gemacht werden. Ob ja, das hinge von der Sendung ab. Auch die Mitteilung, dass noch am gleichen Tage gesendet werde, bedeute nicht, dass Rechtswidriges ausgestrahlt werde. Damit entfalle die Erstbegehungsgefahr und die Einstweilige Verfügung würde aufgehoben werden. Die Aufhebung des LG-Urteils erfolgte noch am gleichen Tag. Urteil 7 U 4/12 Wir berichteten. Nun begehrt 4 Jahre später der Kläger im Hauptsacheverfahren das Verbot in der Hoffnung, dass Buske als OLG-Senatschef bei seiner Entscheidung von 2011 bleibt. In der Hauptsache darf Buske ja mitmachen. Insoferninteressantdie Überlegungen zur Vorzensur mit der Erstbegehungsgefahr begründet. Notizen der Pseudoöffentlichkeit ▲ Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Erstbegehungsgefahr. Der Kläger ist Vermieter. Ob es um Filmaufnahmen geht ist unklar.Anonymitätsschutz wird beansprucht. Entweder Beajhung oder es gibt die Erstbegehungsgefahr. Deswegen war die einstweilige Verfügung ergangen. Das Justiziariat sagte, wir werden nicht austrahlen. Das Landgericht hatte das andes gesehen. Das Oberlandesgericht hatte zurückgewiesen. Wir haben telefoniert und ich habe vorgeschlagen, die Klage zurückzunehmen. Wir sehen keine Erstbegehungsgefahr. Es ist inzwischen eine andere Sachlage. Das OLG sieht es anders. Spielt für uns keine Rolle, aber,wir müssten dann noch das OLG überzeugen. Es gibt die Besonderheit, dass ein halbes Jahr nach dem OLG-Urteil nicht ausgestrahlt wurde. Es ist nichts geschehen. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Es geht um die Erstbegehungsgefahr der streuitgegenstäöndlichen Äußerungen. Die Äußrungen sind unstreitig im Urteil als Zitat. Es geht umdvorbeugende Rwcht.Das LG Urteil erging am 16.12.2011. Das OLG hat wg. Arbeitsüberlastung am 13.10.2015 days LG-Urteil aufgehoben. Es hat sich an den Umständen nichts geändert. Halbers Jahr nicht ausgestrahlt, (ist ohne Bedeutung). Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gibt ein weiteres Argument. Das Landgericht hatte gesagt, wenn ausgestrahlt wird, wäre das rechtswidrig. Das OLG hat gesagt,neiogen dazu,das als rechtswidrig zu sehen. Die Beklagte wäre dumm ,wenn sie trotzdem ausstrahlen würde. Wenn sie es als schweirig gesehen hätten, hätten sie es nicht gemacht. Vielleicht sprechen Sie mit Ihrem Mandanten. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Ja. Glaube aber nicht. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine neues Gesichtsapunjkt.Wenn zwei Mal gesagt wird. Sie sind dafür Anwalt, das überzeugend Ihrem Mandanten rüberzubringen. Erstbegehungsgefahr ... Haben sich gehalkten ans Verbot. ... Jetzt weiß die Beklagte, wenn sie ausstrahlt, ist es rechswidrig. Es ist ein ganz anderer Sachverhalt. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Könnte man so sehen. Sagten,wussten n icht,.... ausgestrahltwird. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben ein allgemeines Verbot erhalten,bildlich zu berichten. Der Unterlassungsanspruch wäre begründet.... Es ist ja Radio Bremen. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Wir reden über eine vorbeugenden Fall. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann verlässt den Gerichtssaal. Die Richterinnen verwschwndden ebenfalls. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann klopft nach Wiedreeintrittan der Tür zum Richterinnenzimmer. Die Richterinnen treten ein: Wie das so ist, habe niemanden erreicht. Vielleicht einen späten Verkündungstermin. Es geht um die Kosten. Bremer Radio-Anwalt Dr.Cornelisus Renner: Ist Rechtsschutz versichert. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Werden hochgestuft. Genugtuungseffekt. Vielleicht sieht es das OLG in der anderen Besetzung anders. (Der Kläger hat sehr gelitten, in seinem Leben, Geschäft hat sich danachvielen zuumNegativen geäöndert.) Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Besteht die Gefahr, dass in Kennrnis der Rechtswidrigkeit ausgestrahlt wird? Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: ....dass der Beklagten bekannt ist, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht meinen, die Austrahlung wäre rechtswidrig. Insofern ist der Sachverhalt anders als im Verfügungsfall. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird Klagerücknahme empfohlen.Sie würden zwei Gerchtsgebühren sparen. Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter aus der Klage vom 02.01.16. Beklagtenhvertreter beantragt, die Klage abzuweisen und stimmt einer etwailígen Klagerückname zu. Schriftsatznachlass bekommen Sie (Klägervertreter) nicht. Es geht um die Erstbegehungsgefahr. Sie haben Schrifstaznachlass beantragt. Das steht im Protokoll. Wir geben Schriftsatznachlass nur, wenn es uns interessiert. Klägeranwalt Dr.Tobias Hermann: Zwei Wochen Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Termin zur Verkündiung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 08.07.2016, 9:45,Saal B 334. Sie können mitteilen, dass Sie zurücknehmen, auch wenn die Rechtsschutzversicherung Zeit braucht. ... Die heutige Verhandlung war eine auf Vorzensaur ausgerichtete Sache. Es ist noch nichts öffentlich berichtet worden, aber im vorauis soll zensiert werden. Dafür dient das Konstrukt "Erstbegehungsgefahr". Es gibt sehr viele Zensaururteile, basierend auf der Erstbegehunggefahr. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz und Michal Nesselhauf sind Meister darin, stehen aber nicht allein auf diesem Schlachtfeld gegen den Art.5 des Grundgesetzes. Dogmatishce gesehen ist es nicht zu erklkären, weshabb - sollte die Erstbegehungsgefahr tatsächlich formal bestehen - es den Zensaurrichtern genügt, wenn diese meinen, die Beklagte wird etwas Verbotenes nicht begehen. Berechtigte Unterlassungsansprüche können nur über eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung aus der Welt geschafft werden, meinen die Zensurjuristen in Robemit ihrer mittelalterlichen Denke und Herangehensweise. Weshalb sollte für diese Meinungsfreiheits-Feinde es bei der "Erstbegehungsgefahr" anders sein? Willkür ist offenbar die einzige richtige Anwort. Was das Geschäftsfeld der Zensuranwälte betrifft, so vedeutlicht die heutige Verhandlung, dass diese Anwälte harte Arbeit meiden, die echten Schlachtfelder nicth betreten möchten. Zu kompliziert zum Geldveredienen. Anstelle formal nach der "Erstbegehungsgefahr" Ansprüche durchzusetzen zu versuchen, wäre es sinnvoll juristisch genauer zu untersuchen, weshalb dem Kläger - wie in der Verhandlung behauptet - Schaden entstanden ist. Was haben die Journalisten, dioe Filmemacher von Radio Bremen falsch gemacht, dass die Filmaufnahmen zu erheblichen Schaden beim Klägers geführt haben? Die Absicht zu senden allein, kann es nicht gewesen sein.
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