BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 04. Dezember 2008

Rolf Schälike - 08.12.08

Nesselhauf - Schertz - Tag

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 05.12.08

DaimlerChrysler und Jürgen Schrempp vs. Prof. Dr. Wenger         

Die Sache 324 O 353/06 überraschte uns. Vor gut zweieinhalb Jahren berichteten wir über das einstweilige Verbot das Folgende zu äußern:

Corpus Delicti:

Es ist ja auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Haus ist. Es war bisher nicht bekannt, dass das ´was mit (dem Vorstandsvorsitzenden) zu tun hat. Es ist auch bisher noch nicht so weit, dass so etwas bekannt wäre, aber es könnte durchaus sein, dass ein Vorfall dieser Art letzten Endes die Sache sehr beschleunigte.

Diese mehr als vorsichtige Passage erzeuge den Eindruck, dass DaimlerChrysler Chef Jürgen Schempp nicht aus seinem inneren Anliegen heraus den Chefposten verlassen hat, sondern dazu wegen des staatsanwaltlichen Ermittlungen gezwungen wurde.

Heute wissen wir, dass Worte wie "durchaus" "könnte sein" "bisher nicht bekannt" keinen Schutz bilden, von der teuren Zensur erwischt zu werden.

Die Zensoren vermehren sich. Neben der Zensurkammer 24 mit Buske als Vorsitzenden zensiert inzwischen auch die Hamburger LG-Kammer 25 monatlich bis zu 16 Internet-Auftritte frei und unabhängig nach den Zensurvorgaben der Anwälte.

Wirr berichteten über ein ähnliches Verbot, welches ebenfalls einen Professor traf, zu behaupten

"Im Juli 2005 erklärte Volkswagen: Volkswagen hat im Jahr 2002 keine Yacht für den Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder gemietet."

weil angeblich der Eindruck entstehe, dass Volkswagen behaupte, überhaupt keine Yacht gemietet zu haben. Da half auch nicht, dass auf Rechnungen verwiesen wurde und der Vorwurf der Falschinformation seitens von Volkswagen darin bestand, dass Volkswagen behauptete, die Yacht nicht für den Vorstand gemietet zu haben.

Wir nahmen in dem damaligen Verfügungsverfahren 324 O 714/05 an, dass Prof. Wenger aufgeben wird, wie so viele angesehene Persönlichkeiten, die sich sogar bei Buske für die erlassenen Zensur bedanken.

Wir hatten uns geirrt. Prof. Wenger ging in Berufung bei Frau Dr. Raben vom OLG Hamburg. Das brachte seiner netten Anwältin Nicola Monissen ein Schreiben seitens der Vorsitzenden Frau Dr. Raben bei der Anwaltskammer ein, welches Frau Dr. Raben jedoch bald relativiert hatte. Die Sitzung war der Pseudoöffentlichkeit allerdings nicht bekannt, so dass wir die angeblich frechen Ausfälle der Anwältin nicht miterleben durften.

Herr Prof. Wenger ging vor das Bundesverfassungsgericht und meinte, die Passage sei vom Bundesverfassungsgericht genehmigt worden, denn diese sei im Beschluss 1 BvR 3219/06 des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Prof. Wenger weiß nicht, dass das BVerfG die verbotene Passage genau so wie der Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit ins Netz stellen darf, weil wir eben nicht den Eindruck erwecken wollen, dass Jürgen Schrempp gegangen worden ist.

Jürgen Schrempp wird vertreten vom Anwalt Dr. Christian Schertz, einem ebenso großen Sturkopf wie sein Mandant und der Beklagte.

Über den Schrempp-Anwalt, genauer über einen seine anderen Mandanten, den DFB-Präsidenten Herrn Zwanziger, lacht gegenwärtig die Presse und die Blogger-Szene. Wir sind gespannt, wie Dr. Schertz Herrn Zwanziger beraten wird, bei so viel Öffentlichkeit.

Der Zensurfall Schrempp-DaimlerChrysler-Wenger-Schertz geht an der Öffentlichkeit vorbei. Der Zensurguru Schertz hat es leichter als bei dem Herrn Zwanziger.

...

Der Vorsitzende Andreas Buske: Privileg aus der Bayer-Entscheidung ... .

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Darf man als Fachmann sich nicht auf Dritte beziehen? ...

Schrempp-Anwalt Christian Schertz unterbricht: Er [der Beklagte] hat ausgeschlossen, [dass es andere gründe gegeben haben könnte]. Zum Fall Bundesverfassungsgericht [Beschluss 1 BvR 3219/06] folgendes: Der hiesige Beklagte ist Medienfachmann, er agiert als Journalist. Er äußert sich mehrfach als Privatmann. Er ist medienerfahren. Er muss deswegen mit der Haftung rechnen. Deswegen müssen wir diesen Fall anders behandeln.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Ob die Bayer-Entscheidung für den einzelnen gilt, kann zweifelhaft sein. Prof. Wenger ist eine Privatperson. Ansonsten kann man nicht andere befragen.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz entwickelt seine Zensurregeln: Sie müssen sich anmelden. Sie können als Privatperson, der keine Ahnung hat, nicht ... . Ich habe wenig Sorgen, dass der Fall hier anders läuft. Der Beklagte ist Professor für Betriebswirtschaft und oft in den Medien. Er äußerst sich kritisch und muss schwerer bewertet werden als Journalisten. Wenn sich ein Professor Wenger zu Daimler äußert, ist es anders, als wenn ein journalistisches Team im Fernsehen sich äußert. Er muss schon die Worte so wählen, dass er nicht angreifbar wird.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Der angegriffene Satz ist sorgfältig gewählt.

Prof. Wenger: Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung veröffentlicht. Hat den Satz ins Netz gestellt.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz unterbricht erneut: Dem ist nicht ....

Prof. Wenger: Unterbrechen Sie mich nicht! Sie könne sich an die zivilisierten Regeln halten.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz als Demagoge: Sie können es nicht! Deswegen sind Sie verurteilt.

Prof. Wenger: Das Bundesverfassungsgericht hätte anonymisieren könne. Schwierig. Hat sich dabei was gedacht. Herr ... weiß es wie ich. Ich brauche keine Bayer-Entscheidung. Dadurch, dass ich mich öfters äußere, ... .

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Das Bundesverfassungsgericht muss 6.000 mal im Jahr entscheiden. Stellt nicht jede Entscheidung ins Netz.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Darf ich ausreden? Sie haben mich eben gerügt. Fertig? Oben steht ... ja/nein.  Amtliche Sammlung ja/nein. ... Vier amtliche Sammlungen auf der Website des BGH. Wenn das BVerfG veröffentlicht, denken Sie dann nicht, dass hier ein ... .

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Sie meinen Professor Wenger sei keine Privatperson. Sie zitieren [in den Schriftsätzen] aus Wikipedia.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz unterbricht: ... Die Entscheidung ist von [Hoffmann-] Riem, gehört nicht mehr zum Bundesverfassungsgericht. [Verfassungsrichter] Papier zeigt, wie es richtig ist.

Prof. Wenger: Der Beschluss hat Bestand.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Verstehen Sie nicht als Betriebswirtschaftler!  Das Bundesverfassungsgericht sagt, es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass ... .

Prof. Wenger: ... aber ... .

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Es ist eine Rechtsfrage, die die Kammer entscheidet.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Wenn Sie Professor Wenger angreifen wegen Unkenntnis des Bundesverfassungsgerichts als Betriebswirtschaftler, dann muss ich als Juristin sagen, Herr Papier ... .

Schrempp-Anwalt Christian Schertz unterbricht: Wenn Sie ... , dann habe Sie es auch nicht verstanden.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: ... Schande ...

Schrempp-Anwalt Christian Schertz unterbricht: Das hat Frau Raben gemacht.             

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Ich wurde angezeigt bei der Anwaltskammer von Frau Dr. Raben ... Das OLG hat sich auf Stolpe bezogen.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Stolpe brauchen wir nicht. Es ging um die Erschöpfung des Rechtsweges. Das Bundesverfassungsgericht musste abwägen. Es hat zwei Momente als relevant gesehen: Vorwegnahme der Hauptverhandlung, und hat Ihnen somit keine Argumente geliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es liegt nicht vor ... Zu dem, ob Sie durchkommen oder nicht, hat das BVerfG nichts gesagt. Dazu äußert sich das BVerfG gar nicht. ... Sie müssen auf die Erschöpfung des Rechtsweges [achten]. Es ist etwas schwer. Deswegen haben Sie verloren.

Prof. Wenger: Weswegen ist es veröffentlicht worden?

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: ... die Kollegin wollte nach Abschluss des Verfügungsverfahrens gleich das Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen. Lediglich deswegen gibt es diese Entscheidung. Wollte deutlich machen, wie Verfassungsbeschwerden behandelt werden. Damit kommen Sie nicht drüber.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Danke für Ihre Erklärung. Sie haben es nicht verstanden.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Sie haben es über alle Institutionen versucht.

Prof. Wenger: Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Sache geäußert. ... Sehe alles sehr gelassen.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Das sehe ich auch so.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Beweis ...

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Ich widerspreche. Sie haben es schriftlich eingereicht. Gehen Sie davon aus, dass das Gericht alles liest. Wenn Sie Beweis stellen, dann müssen Sie sagen, was ...

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: ...

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: So ist das Ping-Pong-Spiel.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Wir sehen uns hier noch öfters, meine ich. Mein Antrag vom 20 ...

Der Vorsitzende: Anlage K1 und K2.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Schriftsatz ... . Aussetzungsantrag, Beweisantrag.

Der Vorsitzende diktiert: ... 20.10.06, Seite zwei ...

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Ergänzung ... . Prof. Wenger ... Verdacht .. . Haben 182 ... 187 .. 2005 DaimlerChrysler ... bezichtigt, juristische Ungereimheiten, welche Behörde ... Staatsanwaltschaft ermittelt... . Diese Tatsachen waren im Vorfeld der Presse bekannt. Deswegen ... unfassende Ermittlungen ... dann Vorstandssitzung ... plötzlich zurückgetreten. ... Bereits ein Jahr ... S. 154. Amerikanischer Börsengang Anfang 2006. Correct Act ist eröffnet worden. Das sind Auszüge aus dem Geschäftsberichen 2004 und 2005.

Der Vorsitzende:  Bekommt das auch der Gegner?

Prof. Wenger: Der Gegner braucht es nicht. Er hat es.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Rüge die Verspätung.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Rügen Sie mal.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: ... .

Prof. Wenger: Dieser Vorgang beschäftigte das Unternehmen schon längst. Von den amerikanischen Behörden wird verlangt, dass ein Vorstandsmitglied dafür die Verantwortung übernimmt. Sie haben gefordert eine Finanzverantwortung ... . erklärt 2008, dass das Unternehmen im Schatten von Siemens ... . Bis heute keinen Schuldigen gefunden.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Diese gesamten allgemeinen Erwägungen haben mit diesem Verfahren nichts zu tun. Nicht gesagt ... Schrempp ... .Was meint ... ?

Prof. Wenger: Sage ich nicht.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Jetzt bin ich dran. Ihm wurde niemals was vorgeworfen von der Staatsanwaltschaft. Sagt nicht, dass diese Umstände zum Rücktritt führten. Wir hatten ein Parallelverfahren gegen Grässlin geführt. Ich habe bis zum OLG obsiegt. Weitere Sätze, die ich nicht vorlesen will. Die Staatsanwaltschaft war im Hause. Deswegen ist er zurückgetreten. Das ist falsch. Das ändert nicht, dass in Amerika .... .

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Grässlin ist nicht erledigt. Es gibt die Nichzulassungsbeschwerde. Sie haben aus dem ganzen Interview zwei Sätze herausgenommen und behaupten, Herr Wenger hat gesagt, wegen der Staatsanwaltschaft ist er zurückgetreten. ... Kann ein anderer Fall sein.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Die Staatsanwaltschaft hat beschleunigt, dass könnte der Grund sein, hieß es.

Prof. Wenger: Das habe ich nicht gesagt.

Schrempp-Anwalt Christian Schertz erklärt noch einmal die Zensurregeln: Äußerungsrechtlich gesehen, ... . Ich beschränke mich nur auf diesen einen Satz. Vollstreckungsrecht. Die gucken sich nicht an, ob das wahr ist, ... wiederholt sich. Gucken sich den Antrag an und die Begründung des Gerichts. Die Bezüge Ihres Mandanten lassen nichts anderes zu. OLG ... Fein ausgewählte Worte. Hat den Zuhörer sogar bestraft. Hat betont, dass das nicht feststeht.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Sie haben das ... , dass verschiedene richterliche Hinweise..

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Seien Sie doch froh, dass das Gericht es eingeschränkt hat nach allen Abwägungen. Wenn Sie etwas nicht sagen wollen, dann müssen sie sich eindeutig äußern.

Prof. Wenger: Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Stelle kann .... heißt nicht muss ....

Der Vorsitzende diktiert: Der Klägervertreter rügt den Vortrag als verspätet. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Beklagtenvertreterin erklärt, der ....  21. November 08 soll mit ins Hauptsacheverfahren ... werden.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Darf ich nachdenke?

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Es war ein kollegialer netter Hinweis.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Habe bei Zöllner gelesen, dass ich den Antrag hier stellen kann vom 21.11.08.

Der Vorsitzende diktiert: ... stelle hier als Antrag ...

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Beantrage ... Beibringungsgrundsatz.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Entschuldigung ... Sie haben einen richterlichen Hinweis gekriegt.

Der Vorsitzende: ... darüber hinaus ... 21.11.2008 hier ins Hauptsacheverfahren. Der Klägervertreter beantragt ... aus dem Schriftsatz von 21.11.2008 als unzulässig und als unbegründet zurückzuweisen.

Beratungspause.

Der Vorsitzende: Haben die Auffassung, dass es im Ergebnis zeigen muss, die Stelle bei Zöllner.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Hilfsweise das einstweilige Verfügungsverfahren.

Der Vorsitzende: Das einstweilige Verfügungsverfahren müssten wir terminieren.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Möchte kein Tenorurteil.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Verkündung des Urteils erfolgt am 06.02.2009.

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Schriftsatzfristen für den neu erhaltenen Schriftsatz.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet. Schriftsatzfrist auf den Schriftsatz vom  27.11.08 ... . Wie lange haben Sie gedacht?

Beklagtenanwältin Nicola Monissen: Weihnachten ... Ende des Jahres ... .

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: ... .

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: Nicht, dass Sie wieder vortragen.

Der Vorsitzende: Was heißt wieder?

Schrempp-Anwalt Christian Schertz: .... Vortrag ...

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: 1. Die Beklagtenvertreterin kann auf den Schriftsatz vom 21.11.08 bis  zum 06.01.09 erwidern. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 13.02.09, 9:55, Saal B335.

Kommentar [RS]: Das Zensururteil steht nach den Erfahrungen der Pseudoöffentlichkeit fest. Prof. Wenger wird verlieren. Die Schriftsatzfrist wurde gewährt - wir wissen nicht warum. Bringen wird diese, außer unnötiger Arbeit, nichts. Die Verteidigungsstrategie, dass die verbotene Äußerung vom BVerfG in Netz gestellt wurde, geht ins Leere, denn das BVerfG hat nichts zu der inhaltlichen Richtigkeit dieser Äußerung gesagt. Das LG und das OLG meinten im Verfügungsverfahren, Prof. Wenger hätte mit dieser Äußerung behauptet, Herr Jürgen Schrempp musste gehen. Greift man diese Deutung des LG und des OLG nicht an, dann hat man bei diesen Zensurrichtern verloren. Jeder Versuch, innere Tatsachen über Indizien beweisen zu wollen, ist in Hamburg sinnlos.

Herr Prof. Wenger kann sich trösten. Er ist nicht der einzige Wissenschaftler, dem die Zensurkammer den Mund verbietet. Wir erinnern an Prof. Franke in all den Doping-Zensorprozessen, an die unschlüssigen Verbote gegen Prof. Selenz und den Versuch, dem Medienwissenschaftler Herrn Professor Dr. Weischenberg zu zensieren.

13.02.09: Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, eine bestimmte Äußerung zu unterlassen. .... Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 13.02.09

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