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Ereignisse des Tages


Fliegender Gerichtstand
Lurusa Gross 2008

Stürzt der fliegende Gerichtsstand - Telepolis, Markus Kompa

Bundesministerium der Justiz befragt die Fachgremien - BJM-Schreiben vom 04.11.08

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Bericht

Zensurkammer LG Berlin (ZK 27)

Donnerstag, 27. November 2008

Schälike, Sander - 28.11.08

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle  27.11.08

Hugo Egon Balder vs. Hegele-Samstag               

12:30: In der Sache 27 O 722/05 ging es um eine Veröffentlichung in der BZ im Juni 2005. Die BZ veröffentlichte ein Interview zu einem Thema, bei dem der Interviewpartnerin bereits untersagt worden war, sich dazu öffentlich zu äußern. Die Beklagte bestreitet, dass sie das Interview in der Form gegeben hat.

Die Pseudoöffentlichkeit muss raten und kann lediglich vermuten, um was es ging.

Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift "Neue Woche" muss auf ihrer Titelseite eine Gegendarstellung des Fernsehmoderators und Entertainers Hugo Egon Balder ("Genial Daneben") drucken. Die Illustrierte hatte im Juni 2005 berichtet, Balder habe seine angebliche Geliebte gewürgt: "Exklusiv - Hugo Egon Balder - Geliebte zeigt ihn nach Gewalttat an." Diese Behauptungen waren jedoch nicht nachweisbar richtig und griffen in das Persönlichkeitsrecht des Moderators, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Richter:
Vorsitz Herr Mauck
Frau Becker
Frau Hincke

Klägerseite (Gläubiger): RA Hr. Dr. Christian Schertz

Beklagtenseite (Schuldnerin): Kanzlei Prof. Schweizer; RA Ulf Berger-Delhey

Vernommener Zeuge: Herr Stefan Peter, 37 Jahre alt, Redakteur bei der BZ, Verfasser eines Artikels in der BZ, aus dem sich der Rechtsstreit entwickelte.

Richter Mauck: Belehrung ... Wahrheit sagen ... sonst Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe ... Artikel verfasst, wie dazu gekommen.

Der Zeuge wird befragt, folgend eine Zusammenfassung des Dialogs zwischen Richter und Zeuge:

Zeuge Herr Peter: Es gab eine Gerichtsentscheidung in Sachen Kläger ./. Burda-Verlag, die für uns Anlass gegeben hat, den Fall noch mal aufzurollen. Ich bin an die Schuldnerin herangetreten und habe ein Interview geführt.
Sie hat genau das erzählt, was in der Zeitung steht. Sie hat nicht über ihre Modekollektion gesprochen, zumal ich gar nicht der Moderedakteur der BZ bin. Sie hat mir allerdings Berichte im Zusammenhang mit ihrer Mode präsentiert, die alle älter waren. Die Schuldnerin hat mir nichts davon gesagt, dass es ein gerichtliches Verbot gebe, wodurch sie bestimmte Sachen über den Gläubiger nicht sagen dürfe. Am Schluss sind wir noch mal durchgegangen, was sie gesagt hat, was ich schreiben werde, jedes Wort. Habe nur veröffentlicht, womit sie einverstanden war. Sie machte noch den Vorschlag, dass ich das Interview an das Fax einer Freundin senden solle, dann fiel ihr aber ein, dass die Freundin gar nicht da ist. Am Abend nach dem Interview ist es noch zu zwei, drei Telefongesprächen mit der Schuldnerin gekommen. Ich kann heute nicht mehr sagen, wer wen angerufen hatte. Es ging darum, dass die Schuldnerin nicht mehr wollte, dass das Interview veröffentlicht wird, weil sie Ärger mit der Gegenseite befürchtete. Ich habe der Schuldnerin den Text des Artikels vorgelesen. Ich habe versucht, die Schuldnerin davon zu überzeugen, dass der Artikel trotzdem veröffentlicht wird. Nachdem sie das nicht wollte, habe ich bei der Spätredaktion angerufen und erreicht, dass der Artikel bei der BZ nicht veröffentlicht wird. Wegen des Redaktionsschluss um 18:00 Uhr war ein Teil der Auflage der BZ bereits gedruckt, deren Auslieferung nicht mehr verhindert werden konnte. Die Schuldnerin hatte die von mir verwandten Zitate unmittelbar nach dem Interview, das am frühen Nachmittag  im Kempinski stattfand, autorisiert. Die Telefongespräche fanden etwa gegen 21:00 Uhr statt.

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Die Schuldnerin hat gesagt, dass es im Interview um Modekollektion gegangen ist und dass sie mit Herrn Balder „im Reinen" sei, dass die Sache abgeschlossen sei. Stimmt das?

Zeuge Herr Peter: Nein, sonst hätte ich doch das Interview nicht geführt. Über ihre Kollektion wurde nur am Rande gesprochen. Vor dem Interview gab es vor dem Kempinski ein Foto-Shooting, dass unser Fotograf durchgeführt hat. Danach war der Fotograf auch noch bei uns, er hat zusammen mit uns ein Wasser getrunken und hat Teile unseres Gesprächs mitbekommen. Ich kann mich nicht daran erinnern, ob die Schuldnerin mir mitgeteilt hat, dass sie ein selbstgefertigtes Kostüm trage.

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Schuldnerin... wie hat sie autorisiert?

Klägeranwalt Hr. Dr. Schertz heute sehr ruhig, nicht beleidigend, nicht ausfällig: Das wurde alles schon gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Jetzt halten sie doch mal die Klappe, Herr Kollege!

Klägeranwalt Hr. Dr. Schertz: Zügeln sie ihre Worte!

[…]

Klägeranwalt Hr. Dr. Schertz: Lassen sie ihn [den Zeugen] doch mal ausreden, Sie haben ihn doch gerade was gefragt.

Zeuge Herr Peter: Ich habe das Gespräch mitgeschrieben, habe die Aufzeichnungen aber nicht mehr. Zum Schluss habe ich vorgelesen und mit ihr abgestimmt, wie man ihre Angaben am besten veröffentlichen kann. Sie hat lediglich angeregt, wie man das Interview ihr zuschicken könnte, aber die Veröffentlichung nicht davon abhängig gemacht, sonst hätte ich mich daran gehalten.

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Haben sie eine Vorstellung, warum die Schuldnerin sie angerufen haben könnte? Hat sie nicht gefragt, wo das Fax bliebe?

Zeuge Herr Peter: Sie hat mich angerufen ... Es war sehr lautstark...

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Hat sie denn nicht danach gefragt, wo das Fax ist?

Zeuge Herr Peter: Kann mich nicht erinnern... Sie hängte auf und rief dann wieder an ... Ich nehme an, dass es … bei der Schuldnerin zu einem Sinneswandel gekommen ist und sie die Veröffentlichung nicht mehr wollte. Ich nahm nicht an, dass sie auf das Fax wartete.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Peter, sie sind mit Dank entlassen.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Richter Mauck nach Wiedereintritt: Der Schuldnervertreter [Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey] beantragt, Frau Klapa als Zeugin für die Telefonate zu hören... Antrag wird abgelehnt ... wir haben den Eindruck, er kennt Ihren Schriftsatz ... Sie [die Zeugin] würde dasselbe sagen...

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-DelheyVon mir hat er´s nicht...

Gläubigervertreter / Klägeranwalt Hr. Dr. Schertz: Neues Ermittlungsverfahren... Rechtsanwalt bestellt... Ordnungsgeld... damit endlich mal Ruhe... er hat betätigt, dass sie die Zitate freigegeben hat... es reicht nicht, wenn ihr nach Redaktionsschluss einfällt...

Vorsitzender Richter Herr Mauck: […] Ich verstehe, warum vom Zeugnisverweigerungsrecht kein Gebrauch gemacht wurde.

Beklagtenanwalt Herr Ulf Berger-Delhey: Das Amtsgericht Tiergarten hat einen kleinen Straferlass gegen Schuldnerin erlassen.

Gläubigervertreter / Klägeranwalt Hr. Dr. Schertz ... die gesamte Sache ist gerichtlich verboten ... jetzt geht mir das Blut hoch ... beantrage Zurückweisung

Das Gericht zieht sich erneut zur Beratung zurück.

Am Ende der Sitzung: Sache wird dem Kammergericht vorgelegt; Der Beweis hat ergeben, dass die Schuldnerin sich so geäußert hat.

Eindrücke der Pseudoöffdentlichkeit:

Kommentar [AS]: Der Klägeranwalt Dr. Christian Schertz wirkte souverän, seine Kommunikation mit dem Gericht lief einvernehmlich. Im direkten Wortwechsel mit seinem Kollegen von der Beklagtenseite hatte er rhetorisch die Oberhand. Auch wirkten seine Ausführungen gegenüber dem Richterkollegium schlüssiger. Die mit vor dem Richtertisch stehende Schuldnerin machte einen unsicheren, dabei etwas verbissenen Eindruck und schien an ihren Erfolg selbst nicht richtig zu glauben.

Kommentar [ES]: Also ich bin mir nicht ganz so sicher, dass der Zeuge, auch wenn eingeschworen, den Hergang wirklich wahrheitsgemäß wiedergegeben hat. Erst sagte er, dass er sich nicht erinnern könne, wer wen an dem Abend angerufen hatte, und später dann sprach er davon, dass er von der aufgebrachten Schuldnerin gegen 21:00 Uhr angerufen wurde, die den Hörer (wutentbrannt) auflegte und dann gleich wieder anrief ... Warum hat die Schuldnerin ihm immer wieder Modeartikel vorgelegt, wenn es gar nicht darum ging im Interview? Fragen über Fragen ... . Ich weiß nicht, von wem der Zeuge benannt wurde, aber ich würde denken von der Klägerseite, Herrn Schertz.

- SA

Nachspiel - 24.04.09:

Ein halbes Jahr nach Einstellung dieses Berichts ins weltweite Internet erfuhren wir, dass Dr. Schertz dies zu verbieten versuchte. Anwalt Dominik Höch stellte im Auftrag von Anwalt Dr. Schertz der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung:

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss - für die wir folgenden Tenor vorschlagen:

1.
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt,

identifizierend über die Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung durch den Antragsteller zu berichten und/oder berichten zu lassen, wie unter der Überschrift „Ereignisse des Tages" (Anlage AST 2) auf der Seite www.buskeismus.de geschehen.

2.
Die Kosten hat der Antragsgegner zu tragen.

Aus der Begründung:

Der zugrunde liegende Sachverhalt ist der Kammer bekannt. An der Zeugenvernehmung, über die der Antragsgegner berichtet, besteht keinerlei öffentliches Interesse. Es gehe

- um einen lange zurückliegenden Sachverhalt, konkret eine Äußerung aus dem Jahr 2005 (!).

- um ein Bestrafungsverfahren, also Nicht um ein Erkenntnisverfahren,

- um die Frage, ob sich eine bestimmte Person in einer bestimmten Weise geäußert hat

- um lange erledigte Vorwürfe gegen den Mandanten des Antragstellers.

....

All dies ist für die Öffentlichkeit nicht interessant und hat sie auch nicht zu interessieren. Es geht nicht um einen Aufsehen erregenden Strafprozess oder einen Zivilprozess mit Öffentlichkeitsrelevanz.

Dieses Verfahren interessiert die Öffentlichkeit genauso wenig wie der Streit um einige Hundert Euro Mitgliedsbeiträge im Fitness-Studio, wie er jeden Tag vor den Amtsgerichten verhandelt wird. Genauso wenig wie dort muss hier der Antragsteller aber dulden, namentlich genannt zu werden als Rechtsanwalt der dort einfach seiner Arbeit nachgegangen ist und mündlich verhandelt hat.

......

In der Verhandlung ist nichts, aber auch gar nichts von öffentlichem Interesse geschehen. Trotzdem müssen die Mandanten ein solches Verfahren hernach minutiös im Web nachverfolgen, weil sich der Antragsgegner am Antragsteller abarbeitet. Eine solche identifizierende Darstellung ist daher zu untersagen.

Erfreuliche Entscheidungen

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss 27 O 1305/08 vom 20.01.09 den Antrag zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde wurde vom Kammergericht mit Beschluss 9 W 39/09 v. 20.02.2009 zurückgewiesen.

Nachtrag März 2011

Im Jahre 2005 hatte RA Prof  Dr. Schertz für seien Mandanten Herrn Hugo Egon Balder eine zum teil falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben, in dem Hugo Egon Balder eidesstattlich beim Landgericht Berlin falsch erklärte, die abgebildete Frau sei nicht seine Geliebte. (

Heesters vs. Kühn  - Wieder steht die juristische Wahrheit über der geschichtlichen              

13:30: In der Sache 27 O 799/08 Johannes Heesters vs. Volker Kühn ging es Heesters darum , dass Herr Kühn zu widerrufen hat, dass er [Heesters] im KZ Dachau vor der SS gesungen hat, obwohl er [Heesters] nicht bestreitet, im KZ Dachau zu Besuch gewesen zu sein.

Zum Corpus Delicti finden wir im Internet einen Spiegel-Artikel  vom 22.08.2006:

Berlin - ...Johannes Heesters: "Ich schwöre bei meiner Familie, es ist nicht wahr." ...

Schauspieler und Sänger Heesters bei der Eröffnung des Berliner Admiralpalastes: "Ich schwöre bei meiner Familie, es ist nicht wahr!"

Es ist nicht das erste Mal, dass Heesters mit dem Vorwurf konfrontiert wird, 1941 vor SS-Männern im KZ-Dachau gesungen zu haben. Vor 30 Jahren hatte ein niederländischer Journalist seinen Landsmann Heesters beschuldigt, das KZ nicht nur besucht zu haben, sondern dort die Nazis bespaßt zu haben. Ein Foto, auf dem ein Orchester aus Häftlingen spielt - Heesters steht ihnen gegenüber - sollte das belegen. "Heesters singt für SS" titelten Zeitungen im Jahr 1976.

Einen Vorwurf, den Heesters immer von sich gewiesen hat. Er habe das KZ in Dachau lediglich besucht, dem Orchester nur zugeguckt. Aber auch diesen Besuch, zu dem er als Mitglied des Ensembles des Münchner Gärtnerplatztheaters aus Propagandazwecken gezwungen worden sei, hat Heesters im Nachhinein bereut. Er hätte es nicht tun sollen, sagte er immer wieder. 1978 schrieb er in seiner Autobiografie: "Das Lager wirkte auf uns wie ein typisches Soldatenlager, es sah so aus wie ein Arbeitsdienst- oder Hitlerjungenlager, die man aus den Illustrierten kannte. Wir trafen ein, heuchelten Interesse, ein Soldat knipste uns mit seiner Privatbox, und wir fuhren wieder nach Hause. Am Abend, so glaube ich, hatte ich bereits wieder Vorstellung."

Seine Kritiker - vor allem in den Niederlanden - konnte Heesters Dementi nicht beruhigen. Dass der Schauspieler zu den meistbeschäftigten Stars in den deutschen "Ablenkungsfilmen" der Kriegsjahre zählte, haben seine holländischen Landsleute ihm sehr übel genommen. Da passte der Verdacht, in Dachau zur Erheiterung der Nazis musiziert zu haben, gut ins Bild.

Aber jetzt könnte sich etwas ändern für Johannes "Jopie" Heesters. Seine Frau Simone Heesters-Rethel ist bei ihrer Recherche für einem Bildband über ihren Gatten auf 27 bislang unbekannte Fotos gestoßen, auf denen Heesters bei seinem Besuch in Dachau zu sehen ist. Auf keinem einzigen der gestern bei "Beckmann" gezeigten Motive spielt oder singt er für die SS-Männer in dem Konzentrationslager. Wäre etwas dran an den Vorwürfen gegen ihren Mann, dann würde es auch Fotos geben, die Heesters beim Singen zeigen würden, argumentiert Heesters-Rethel. Der Stiefsohn des ehemaligen Intendanten des Münchner Theaters, an dem Heesters spielte, habe die Bilder in seinem Keller entdeckt. "Es war wie im Krimi", so Heesters-Rethel bei "Beckmann". 30 Jahre habe der Schauspieler auf diese Beweisstücke gewartet.
Heesters als Phänomen.

Die Fotos könnten auch dem Präsidenten der Berliner Akademie der Künste, Klaus Staeck, Erleichterung bringen. Denn Ende dieser Woche beginnt in der Berliner Akademie der Künste eine Ausstellung über das Leben des 1903 geborenen Schauspielers und Sängers Johannes Heesters. Heesters hatte der Akademie sein Archiv unter Staecks Vorgänger geschenkt - im Gegenzug wurde ihm eine Ausstellung zugesichert. Dass aber ausgerechnet Staeck, der die Ausstellung der Werke des Nazi-Günstlings und Bildhauers Arno Breker in Schwerin scharf kritisiert hatte, das Leben der niederländischen Ufa-Filmlegende ("Der Bettelstudent", "Das Hofkonzert") in seiner Akademie zeigen will, hatte Kritiker auf den Plan gerufen.

Staeck reagiert darauf, indem er die Rolle Heesters' deutlich von der des Bildhauers Arno Brekers abgrenzt. "Breker und Heesters sind nicht miteinander vergleichbar. Breker hat sich das Menschenbild der Nazis zu eigen gemacht und illustriert. Das kann man von Johannes Heesters so nicht sagen", sagte Staeck zu SPIEGEL ONLINE. Mit der Rolle des Danilo in der "Lustigen Witwe" - Hitler war begeistert über Heesters Darbietung - habe er das Gegenbild eines Rassemenschen verkörpert, so Staeck. Genau wie in der Bundesrepublik sei Heesters auch in der DDR verehrt worden - das mache ihn zum Phänomen.

Um aber Vorwürfe auszuräumen, Heesters Leben und seine Rolle in der Nazizeit würden in der Ausstellung beschönigt, werde seine Akademie das Leben des 102-Jährigen in allen seinen Facetten darstellen, so Staeck. Der Schauspieler sei in der NS-Zeit in die Lücke derer gesprungen, deren Stelle "durch Immigration oder Berufsverbot durch die Nazis frei geworden ist", erklärt der Präsident der Akademie der Künste.

Ob nun die neuen Fotos Heesters von dem Verdacht, zur Erheiterung der SS-Leute in Dachau aufgetreten zu sein, endgültig reinwaschen oder nicht - die Diskussion um seine Person zeigt vor allem eines: Die meisten Menschen - insbesondere "unpolitische" aber dennoch bekannte wie Johannes Heesters - hätten in der NS-Zeit eine changierende Rolle gespielt, so Staeck. "Jopie" Heesters jedenfalls ist bei "Beckmann" bei seiner alten Fassung geblieben: "Ich habe in Dachau nicht gesungen." Und um noch einmal zu unterstreichen, wie er zu den Nazis gestanden hat, erzählt Heesters wie er sich bei dem siebenmaligen Besuch Hitlers bei seinen Aufführungen der "Lustigen Witwe" gefühlt hat: "Ich war gar nicht stolz darauf und bin sehr kalt geblieben."

Nun sollen die Berliner ZensurrichterInnen entscheiden, was Wissenschaftler veröffentlichen dürfen.

<- Volker Kühn im Gespräch mit Journalisten

RichterInnen:
Vorsitz Herr Mauck
Frau Becker
Frau Dr. Hinke

Klägerseite: RA Herr Fette

Beklagtenseite: RA Prof. Dr. Raue, Frau Müller, Herr Volker Kühn persönlich.

Selten ist der Saal so voll ... Spezialfragen seitens der Presse an Herrn Kühn ... ob Leute gut unterhalten worden wären, etc.

Richter Mauck Zusammenfassung: ... Beklagtenvertreter erhalten Abschriften... Frage ... ist Herr Johannes Heesters mal im KZ Dachau gewesen und hat er vor der SS „gesummt"...  vorwegzunehmen... Wir werden hier diese Frage heute nicht klären können ... Es gibt Indizien ... Heesters sagt, so war es nicht ... Herr Kühn sagt, ... so genau können Sie auch nicht sagen ... .

Beklagtenseite: ... aus Respekt vor einem 105jährigen Kläger ... Angebot [wir veröffentlichen es nicht wieder] ... Kläger will aber einen Widerruf ...

Richter Mauck: ... Es geht nicht um einen Widerruf ... Nachdem im Prozess gesagt worden ist, ... es gibt Gründe gegen Ihre Auffassung  Es gibt ... andere Erkenntnisse...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... Es sind ja gar keinen neuen Erkenntnisse ... .

Beklagtenseite: ..."Ich war zur Truppenbetreuung dort"...  Uns ist untersagt worden „wir bagatellisieren KZ Dachau"... Diese  Sache ist für uns abgeschlossen ...  Wir sagen nichts mehr ... Das Kapitel ist für uns abgeschlossen ... Es wird nichts widerrufen ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Maß an Unwahrheiten ... in der Tat Prof. Raue ... hat geantwortet ... „damit steht fest, dass Herr Heesters vor der Wachmannschaft aufgetreten ist"... „Mein Mandant hat soviel Respekt vor seiner Leistung"... „dass er in Zukunft sich darüber nicht mehr äußern wird" ... Die Antwort war eine  Ablehnung...

Beklagtenseite: ... das Angebot, dass Herr Kühne sich darüber nicht mehr äußert ... daran halte ich fest ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Sie sagen, dass Herr Heesters zur Truppenbetreuung eingesetzt war ... Ihre Presseerklärung vor 2 Wochen ... Sie haben bestätigt, dass es neue Erkenntnisse gibt ...

Richter Mauck: ... Frage stellen, ob Herr Kühne von seiner Seite her Anhaltspunkte hatte, das so zu schreiben ... Das Zitat von Herrn Heesters, dass er selber gesagt habe, er sei vor Truppen aufgetreten ... ist falsch... Er hat das nie gesagt...

Beklagtenseite: .. ."Er hat den Vorhang aufgezogen."

Klägeranwalt Herr Fette: ..."Habe Nachts den Vorhang aufgezogen"... „bin Nachts aus dem KZ geführt worden, damit es die anderen nicht sehen"... „So hab´ ich das Glück gehabt als Vorhangzieher nachts, als es sehr dunkel war"... 22 Uhr... da ist es im Mai noch nicht dunkel...

Beklagtenseite: ... [zititiert] ... sie sind da Nachts....

Klägeranwalt Herr Fette: ... Das ist eine absurde Vorstellung...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... Schauen Sie sich das an ... Er beschreibt, wie er aus dem SS Lager geführt wurde ... das war am Morgen ... Sie wissen doch, wie das am Theater üblich ist ...

Richter Mauck: ... Er sagte dann nachträglich, dass irgendeine wandernde Truppe...

Klägeranwalt Herr Fette: ... das war nicht irgendeine wandernde Truppe, sondern es war das Staatstheater ...

Beklagtenseite: ... Heesters dabei ... getingelt ... Belustigung ... zur Ermunterung und Erheiterung der Leute aufgetreten ... .

Richter Mauck: ... [zititiert] ...

Beklagtenseite: ... Da wird Herr Heesters wohl auf dem Klo gewesen sein ... es geht darum, dass Herr Kühne eine Fülle [von Indizien hat] ... dass Herr Heesters dort auch gesungen hat... dem 95jährigen Beklagten wird seine Erinnerung vorgeworfen, aber der 105jährige hat es ...  weil er Heesters ... Der Beklagte hat das Recht, diese Kenntnis zu verbreiten ... 5 Zeitungsberichte aus den 78er Jahren ... mehrfach diese Behauptung ... Kläger hatte sich damals nicht gewehrt ... angeblich erst 2003 zur Kenntnis gebracht ... solange es im Bereich der wissenschaftlichen Erkenntnis ist... er wird doch bestimmt nicht gesagt haben, ich singe doch nicht vor der SS ... mit diesen Indizien ... darf ich das in wissenschaftlicher Äußerung behaupten  ... das Verhalten beurteilen ... wir sind im Wissenschaftsbereich ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Darf ich zu angeblichen Zeugen aussagen ... nur Auszug ... komplette Aufzeichnung vorzulegen ... ohne Schnitte ... auf Widersprüche der Aussage habe ich hingewiesen ... man kann keine Wanderbühne annehmen ... nicht beweiskräftig ... Brief in die Hände gefallen ... Brief vorgelegt... zum Teil abgedeckt ... persönliche Äußerungen des Schreibers ... Respekt mit fremden Briefen... „Heesters verfolgt ein Leben lang mit einer Feindseligkeit..." „als er mir das Fotoalbum zeigte, hat nicht andeutungsweise was erwähnt, dass Heesters dort aufgetreten ist" ... 1957 keine Erinnerung, dann aber 1990 ... Erinnerungen eines 90jährigen! ... Vielleicht hatte er nicht danach gefragt? ... weiter ... angebliche Zeugen ... nein ... Schauspieler, Ballettänzerin ... wissen nur etwas von Hörensagen ... Fotoalbum ...  Kühn ist durch Land gezogen und hat Heesters vorgeworfen, dass er lügt ... Fotoalbum würde beweisen... Fotoalbum war verschollen ... Ist 2006 Frau Heesters in die Hände gekommen ... ist komplett ... enthält kein einziges Foto, welches Herrn Heesters in einem Auftritt zeigt ... seit 1978 behauptet Herr Kühn wider besseren Wissens ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... hab´ ich nie gesagt ...

Beklagtenseite: ... das Album ist ein Beweis ... er hat gesagt ... aus diesem Album ergibt es sich eindeutig, dass Heesters mit der Theatergruppe im KZ Dachau war und die Truppe dort aufgetreten ist ... Sie sagen, Heesters ist in dem Brief nicht erwähnt ... Namen des Harmonikaspielers genannt ... der schaut auf dieses Foto ... was hier vorgetragen wird ... Frechheit ... der ganze Brief hat mit Heesters zu tun ... Sie haben ausgeschwärzt ... das ist eine solche Frechheit ... vorsätzliche Fälschung eines Textes, der sich mit Kühn, Matejka... [liest]... es wird nicht zurückhalten, weil Pietäten ausgetauscht wurden ... Ich empfinde das als Prozessbetrug ... das können Sie ins Protokoll nehmen ...

Klägeranwalt Herr Fette: ...der Brief befasst sich mit Kritik an Heesters Biografie ...

Beklagtenseite: ... Was ist denn daran so geheim?...

Klägeranwalt Herr Fette: ... das ist ein persönlicher Brief ... ich kann den Brief vorlesen ...

Richter Mauck: ... [zur Beklagtenseite]... Sie behaupten, dass ... einen Brief vorsätzlich fälscht... das ist aber eine Zumutung ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Es geht um Biografie und nicht um Freundinnen...

Richter Mauck: ...können Sie mal die DVD...

Richter verlassen den Saal, um die DVD anzuschauen ... geht nicht ... kommen zurück ... fragen im Saal nach einem Laptop ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... dem Kläger war es damals sehr wichtig, eine Unterscheidung zu treffen zwischen dem Häftlings- und SS-Lager ... deswegen beginnt das Interview ...

Laptop ist nun startbereit ... DVD für 5 Minuten ...

Beklagtenseite: ... Da spricht nicht ein seniler Mann ... da spricht ein sehr, sehr präziser Mann ... 89 ist nicht ... .

Klägeranwalt Herr Fette: ... Das habe ich auch nicht behauptet ... Es entschuldigt nicht die Verbreitung falscher Tatsachen ... dunkel ... mehrfach ... kann nicht sein ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... von anderen Theatern... nicht auf Heesters bezogen...

Klägeranwalt Herr Fette: ...Theater engagiert ... Tag der Offenen Tür ... [Audienz lacht] ... Audienz... mangelndes Zeitverständnis ... das ist so genannt worden ... Tag der Offenen Tür... dazu sind sie eingeladen worden...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... Jürgen Trimborn...  viel zitierter Biograf ... er stellt das nicht zur Abrede, sagt nur ... Auftritt muss ja am Nachmittag stattgefunden haben ... in der gesamten Literatur ... kein einzige Künstler wurde zum KZ beordert, wenn damit kein Künstlerauftritt verbunden war ...

Beklagtenseite: ... Erinnerungen bei Heesters so dünn... „KZ Dachau ... man wusste, dass immer wieder Kollegen da 'reingesteckt wurden..."

Klägeranwalt Herr Fette: ... dass man hinterher schlauer war ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... lesen Sie doch seine Bücher erst Mal, bevor Sie hier ...

Beklagtenseite: ... wenn er es damals für ein normales Soldatenlager gehalten hat, warum sollte er dort nicht singen ...

Richter Mauck: ... beide Seiten haben Ihre Argumente ... ob die gut oder schlecht sind ... müssen wir sehen ...

Beklagtenseite: ... Wir werden uns zu dieser Frage nicht mehr äußern ... .

Klägeranwalt Herr Fette: ... Sie lügen schon wieder ... wenn Sie sagen, dass Herr Kühne sich dazu nicht mehr äußern würde ... Gegenbeweis gerade selbst erstellt ... im Vorfeld der Verhandlung ... Pressekampagne ... alles in Presse wiederholt... „Heesters bagatellisierte die Grauen der KZ"... ihrem Ansatz, dass er sich dazu nicht mehr äußern wird ... ist ... Sie sind nicht mehr ganz bei Trost!

Beklagtenseite: ... Ich hatte Ihnen angeboten nach Ihrem Abmahnschreiben, uns darüber nicht mehr zu äußern ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Na klar, sie haben sie an die Presse gegeben ...

Richter Mauck: ... Nein, ich hab´ an die Pressestelle gegeben ...

Beklagtenseite: ... Man darf sich zu einem Prozessgegenstand äußern ... Heesters würde KZ Dachau bagatellisieren... wertende Erkenntnis... darf man äußern...

Klägeranwalt Herr Fette: ... in Text Behauptung ... eine Beschuldigung...

Beklagtenseite: ... [zitiert] ... „Dieser Satz ist eine gnadenlose Verkennung"... „aus diesem Satz die Schlussfolgerung zu ziehen"... zulässig!

Klägeranwalt Herr Fette: ... Beantrage ... Passagen auf CD 1... seine Äußerungen seien gerechtfertigt... wenn jemand wider besseren Wissens behauptet ... ein Fotoalbum ... Herr Heesters Auftritt... im Fotoalbum kein einziges Foto von einem Auftritt ...

Richter Mauck: ...Bezug auf die Klageschrift... Bezug auf Antrag....

Klägeranwalt Herr Fette: ... Wenn das Gericht es für notwendig erachtet, den Brief vollständig ... dann gebe ich den Ihnen selbstverständlich ...

Richter Mauck: ... verkünden ... Termin zur Verkündung am 11.12.2008 11:00 Uhr

Beklagtenseite: ... da ist Geburtstagsfeier von Herrn Heesters ...

Richter Mauck: ... dann den 16.12.08, 11:00 in diesem Saal.

ES [Kommentar]: Ich verstehe nicht, wo hier das Problem ist ... man war im KZ, hat dort vielleicht auch gesungen... na und? Da gab es wirklich schlimmere Naziverbrechen! Und damit müssen sich Gerichte beschäftigen ... . Auch verstehe ich nicht, warum es Herrn Heesters so wichtig ist, NICHT im KZ aufgetreten zu sein. Für mich, bereits 2 Generationen weiter, ist ein Auftritt nachvollziehbarer und entschuldbarer als ein profaner Besuch im KZ. Einen Auftritt kann ich als Schauspieler schlecht absagen, ohne mich selbst in die Nesseln zu setzen, einem „Besuch" kann ich mich einfacher entziehen.

Verkündung und Berufung siehe hier.

 

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 31.03.11
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