Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Donnerstag, 20. November 2008 Schälike - 21.11.08 Trittin verliert als Beklagter. Da hilft auch kein Eisenberg Lafontaine obsiegt als Kläger gleich zwei Mal mit der Kanzlei von Gysi Peter Alexander weiss wenig von seinen Klagen
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle 20.11.08 Hr. Dr. Thomauske vs. Jürgen Trittin ▲
Richter:
Klägeranwalt: RA Herr Herms 10:30: In der Sache 27 O 768/08 ging es um einen Sendebeitrag des WDR „Die Story – Was geschah wirklich in den AKW von Vattenfall?", ausgestrahlt am 19.11.2007. Es wurde gestritten, ob Herr Trittin der Öffentlichkeit hätte mitteilen dürfen, dass Herr Thomauske um Beurlaubung statt um Entlassung gebeten habe, und daraus Rückschlüsse ziehen dürfe, dass „es ihm ja ganz gut gefallen hätte" im Öffentlichen Dienst. Begründet wurde der Wunsch nach Beurlaubung mit Pensionsansprüchen und auf keinen Fall mit dem Gedanken, sich ein Hintertürchen offen zu lassen. Richter Mauck: Kläger hätte bei König angefragt... wie kann ich meine Pension... gestandener Beamter... etwa durch Beurlaubung... in Privatwirtschaft wechseln... Beklagtenanwalt Eisenberg: Frage ob statt Entlassung... längerfristige Beurlaubung... an Herrn König geschrieben... Ausscheiden aus Beamtenverhältnis... finanzieller Schaden... aber... Beurlaubung.. Kann wieder zurückkommen... gegebene Umstände... mündliche Äußerung von Jürgen Trittin... keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.... „da bin ich froh, dass ich da weg war"... „Herrn Thomauske scheint es im Öffentlichen Dienst gar nicht so schlecht gefallen zu haben, er hat ja um Rückkehr gebeten"... Trittin... beurteilt... er will ja wieder zurückkommen... mal unterstellt.. es stellt sich raus, er kann kein Atomkraftwerk führen... dann möchte er wieder zurückkommen... nach eineinhalb Jahren... jetzt ist er rausgeflogen... das wär jetzt passiert... Richter Mauck: Hat der Kläger denn nachgefragt, ob er zurückkommen kann? Klägeranwalt Helms: Unwahr... Ein Gespräch über eine Rückkehroption hat nicht stattgefunden... Richter von Bresinsky: ...hat Ihr Mandant mit Ihnen um Pensionsansprüche gesprochen... Klägeranwalt Helms: ...um Pensionsansprüche ist nicht gesprochen worden, mit Mandanten... Richter von Bresinsky: ...ist doch nicht aus der Luft gegriffen, was Herr Eisenberg aufgreift... Beklagtenanwalt Eisenberg: Offensichtlich falsch verstanden... er teilt mit... ich will zum BVU wechseln... fragt... darf ich darauf verzichten, entlassen zu werden, sondern mich beurlauben... es ging nicht darum, ob der Pensionsanspruch zu retten sei... Richter Mauck: im Zusammenhang mit Pension... Beklagtenanwalt Eisenberg: ...er wollte Rückkehroption haben... fraglich, ob Darstellung von Herrn Trittin „so schlecht scheint es ihm gar nicht gefallen zu haben"... Hintergrund für Live-Gespräch... konfrontiert mit unverschämten Dr. Thomauske... Richter von Bresinsky: ...Frage, ob er es denn wollte... Beklagtenanwalt Eisenberg: ... Einbußen seien daraus absehbar gewesen, weswegen die Frage nach der Möglichkeit für eine langfristige Beurlaubung im alten Dienstverhältnis aufkam. Dies wurde vom zuständigen Ministeriumsmitarbeiter, Herrn König verneint. Es könne nur eine Entlassung vollzogen werden. Klägeranwalt Helms: Jürgen Trittin leitet hieraus fälschlicherweise einen Rückkehrwunsch ab. Beklagtenanwalt Eisenberg: ... [zu Vors. Herrn Mauck] …Sie kennen doch die Beamtenfalle besser als ich … beträchtiliche Beträgchen in die Rente... wenn es sich um einen hochbetagten Beamten handeln würde... in seinem Leben noch nie ernsthaft gearbeitet …Thomanske wollte vom Staatsdienst in ein privatwirtschaftliches Arbeitsverhältnis wechseln … Hintertürchen... Jürgen Trittin hätte keine Möglichkeit gehabt, dies zu verhindern … Richter Mauck: Es war dem Kläger sicherlich klar, dass er verbrannt war bei der Behörde... zu Vattenfall.. Klägeranwalt Helms: ... Bildschnipsel... redaktionell zusammengeschnitten... Journalisten tragen zur Meinungsbildung bei... Bildmaterial zusammengestellt... Trittin war mit „Unverschämtheiten des Herrn Thomauske" zu keiner Zeit konfrontiert... Beklagtenanwalt Eisenberg: ... Atomwirtschaft... man kann ihm doch nicht zumuten... weiter im Öffentlichen Dienst... geht von Aufsicht zu Werk... nimmt Wissen von Aufsicht mit... wird gefragt, warum verhindert ihr das nicht... Beamte... warum darf Trittin nicht weiter sagen... er wollte ja gar nicht gehen... hat um Beurlaubung nachgefragt... Trittins Sicht... auch wenn Anfrage verbunden war mit finanziellen Einbußen in Rente... Richter von Bresinsky: ... vielleicht Herr Trittin in Zukunft unterlassen? Richter Mauck: Haben Sie die dienstliche Erklärung? ...mal unterstellt... es ist so gesagt worden... Durfte Trittin überhaupt das sagen... aus Beamtenstatus... Verraten von Dienstgeheimnissen Klägeranwalt Helms: ...es ging ihm darum, sich vom Kläger zu distanzieren... er durfte keine Inhalte preisgeben, die Personalakte zuzuordnen sind... Richter Mauck: ... es kommt auf öffentliches Interesse an... Klägeranwalt Helms: Jürgen Trittin hätte ja ruhig kommentieren können, aber nicht mit der Preisgabe von Inhalten aus der Personalakte. Beklagtenanwalt Eisenberg: ... Trittin ist der Falsche... Klage wäre gegen den Dienstherrn, aber nicht gegen Jürgen Trittin zu erheben. Die Klage ist daher auch nicht beamtenrechtlich begründbar. Der Kläger selbst hat eine öffentliche Diskussion begonnen und dabei die Arbeitsumstände / das Arbeitsklima als unzumutbar dargestellt – weswegen Jürgen Trittin nicht gezwungen werden kann, zu diesem Fall zu schweigen. Daher ist auch nicht nach dem Beamtenrecht vorzugehen. Dies gilt nur gegenüber Behörden, nicht gegenüber Privatpersonen. Klägeranwalt Helms: Trittin hat das nicht im Amt gesagt... Verschwiegenheitspflicht wie sie im § 1004 beschrieben ist, ist schon auf diesen Fall anwendbar. Beklagtenanwalt Eisenberg: Nein, der Beamte / Kläger hat das Thema selbst ins Rollen gebracht, also kann er dann auch kein Stillschweigen von Anderen erwarten. Außerdem hat er nicht direkt mit Jürgen Trittin gearbeitet, sondern mit Herrn König. Frage, ob Öffentlichkeit erfahren darf, wie war es denn damals mit der Entlassung? Trittin soll nun gezwungen werden, darüber zu schweigen... einer darf darüber reden, der andere nicht... Frage, ob Spitzenbeamter, der sich zu eigenen Umständen äußert, es verlangen kann, dass der Angegriffene schweigt... Richter Mauck: ...Inhalt des Beitrages kennen wir leider nicht... „Arbeit ist nicht immer konfliktfrei verlaufen" Klägeranwalt Helms: ...Persönlichkeitsrecht verletzt.. wahr oder unwahr... spielt an dieser Stelle gar keine so große Rolle.. Beklagtenanwalt Eisenberg: habe aus Beitrag zitiert... greift Ministerium an, ihn anzuhalten zu Lügen... Kritik... König greift an... wir hätten gerne unterbunden, konnten aber nicht... und jetzt kommt Thomauske... und Trittin darf sich nicht mehr äußern... Klägeranwalt Helms: Eine Kommentierung hätte auch konfliktfrei getätigt werden können. Es ist nicht vollständig zitiert worden. Richter Mauck: ... Klägervertreter nimmt Bezug auf Anträge... Beklagtenvertreter... Beklagtenanwalt Eisenberg: ... Tatsache... dass er gerne wieder zurückkommen wollte... Sie sagen, es sei nur geschehen, weil er Beamtenpension behalten wollte... kann nicht verlangen... wollte wegen Beamtenmobbing... Richter Mauck: ... wir entscheiden am Schluss der Sitzung... Nach Beratung des Gerichts wurde der Klage stattgegeben. Peter Alexander vs. Klambt Verlag G,bH & Cie ▲ 11:00: In der Sache 27 O 685/08 ging es wie am 13.11.2008 (27 O 590/08) um den prominenten Sänger Peter Alexander, der sich nach ´zig Jahren Prominenz und tausender Presseartikel nun, lt. Darstellung der Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall, plötzlich an unwahrer Berichtserstattung „stört", jedoch zur selben Zeit bei Herr Burda persönlich anruft und sich entschuldigt für die „Abmahnerei" und er selber nicht wisse, was da los sei.
Richter:
Klägeranwältin:
RAin Frau Dr. Kinzel Richter Mauck Zusammenfassung: ... wir sehen ... 8 Veröffentlichungen... über einen Zeitraum von 2004-2008... jede einzelne Veröffentlichung... keine Persönlichkeitsverletzung... einer schreibt vom anderen ab... kein Geldanspruch... gegen eine Person, die sich bisher nie darüber beklagt hat... ich sehe keinen klaren Anhaltspunkt... zu sagen, das sei Geschäftsmodell... Trauer über seine Frau... hat der Kläger selber der Bild gesagt.... normal, dass im Laufe der Jahre immer wieder mal... bisher bei gleicher Berichterstattung keine Klage erhoben…Berichterstattung über Trauerfall liegt in der Natur der Sache… Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... kein großer Unterschied, ob ich was falsch berichte oder erfinde... nicht ... Paparazzi-Bilder.... ein Mensch einmal in einer extremen Situation... auf Druck... Telefoninterview... war 51 Jahre verheiratet... abgelichtet auf Friedhof... nicht zurechenbar... hat sich einmal dazu geäußert... pietätslos... bricht alle gesunden Regeln und Normen... kein Unterschied, ob falsche Behauptung auf Titelseite oder im Innenteil… Beklagtenanwälte: ....Frage, ob so etwas schwerwiegend... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... Paparazzi-Fotos.... Paparazzis auf Friedhof, aus dem Verborgenen geschossen…wenn einmal ein Interview gewährt wurde, so ist daraus kein Recht auf Dauerberichterstattung ableitbar… Beklagtenanwälte: ....wenn Ehefrau stirbt... und man redet mal mit der Zeitung... 14 Mio. Leser lesen das... teilt man mit gesamter Öffentlichkeit.... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ...2003... und dann immer wieder... Beklagtenanwälte: ....8 mal... Richter von Bresinsky: ...man für sich sein möchte... auf dem Friedhof... kann sich nicht darauf berufen, wie andere Leute... nicht jeder in der Bild... Richter Mauck: ...ist nicht Klambt-Verlag... Fotos... die kaufen die doch ein... der Beklagte selbst hat doch nicht mitbelagert, ihm ist keine Belagerung vorzuwerfen... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... aus Hinterhalt fotografiert... auf Friedhof... 2004 Beklagtenanwälte: .... mehr haben Sie nicht... alle anderen... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ...wir haben auch eins aus 2006... Beklagtenanwälte: .... wir haben noch die Verfolgungssituation... das können Sie nicht belegen... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ...ich versteh´ das nicht, dass man 2003 mal 5, 6 Sätze in Extremsituation von sich gibt und dann damit verfolgt wird... Beklagtenanwälte: ....Sie wissen, was Sie da vortragen... darüber hat da jeder berichtet... er hat sich nicht gewehrt... Richterin Becker: ... wie ist denn der Kontakt zur Tochter, die bereitwillig Interviews gibt? ... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... er will damit nichts zu tun haben... blockt ab... wenn wir ihm Artikel vorlegen... will davon nichts wissen... Beklagtenanwälte: ....spricht er mit seiner Tochter?... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... na klar... Beklagtenanwälte: ... Kann mir nicht vorstellen... wenn er nichts liest und nicht kennt... Richter Mauck: ... hätte mal Herrn Burda selbst angerufen... Er verstehe die Abmahnerei nicht... Hat es über Jahre nicht mitgekriegt... Hat sich nie darum gekümmert... würde sich dafür entschuldigen... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ...es war überrascht, welches Format es hat... Ausmaß... alter Mann... 81 Jahre... erst mal richtig bewusst geworden... wenn wir hier nicht stehen würden... dann würde es so weiter gehen... Richterin Becker: ...2003 letzte Interviews... nie zur Kenntnis genommen... Sie sagen uns wegen des Ausmaßes... Beklagtenanwälte: .... Sie müssen sagen, was erfunden ist... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... alles... vor allem Titelseiten... Depression... sitze im Garten... beobachte die Eichhörnchen... Eindruck... seniler Greis... Richter von Bresinsky: ... Sie behaupten, dass Ihr Mandant Artikel recherchiert... Beklagtenanwälte: ....wenn es erfunden wäre... aber darum geht es hier gar nicht... hier 7 Veröffentlichungen... keine davon schwer... steht drin... toller Kerl.. sympathischer Zeitgenosse... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... Familiendrama... spurlos verschwunden... Beklagtenanwälte: ... Frau Heidinger-Neumeyer mit Redaktion gesprochen... bzgl. Anzeige Hausverkauf... entspricht nicht den Tatsachen... wenn wir zeitiger abgemahnt worden wären... dann hätten wir das aufbewahrt... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... können Anzeige nicht verbergen... Sie haben doch ein Archiv... Beklagtenanwälte: ....auf Zeugen berufen... die mit Frau Heidinger-Neumeyer gesprochen haben... seit dem 1. Tag, wo ich mit mit diesem Thema beschäftigt bin... jeder Zeitungsverlag lügt, lügt, lügt... Alexander kommt nicht schlecht weg... hatte keinen schlechten Tag... Richter Mauck: ...inzwischen sind Jahre ins Land gegangen... Geldentschädigung sehen wir nicht... Richterin Becker: ... seit Oktober 2007... Sachlage geändert... man weiß nun, er will keine Interviews und Berichte mehr... Beklagtenanwälte: ....daraus erwächst für uns kein konsequentes Berichterstattungsverbot... seine Biografie... er ist eine Person der Zeitgeschichte, für andere ein Vorbild... vielleicht nicht seinen Alltag, aber seine Person... wenn eine Show für ihn gemacht wird, z.B. von Florian Silbereisen... Richterin Becker: ...wenn sein Sohn sich nicht mit ihm treffen will, dann muss man das nicht berichten… Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... Sie stellen das aber so dar, er hätte eine Anfrage bekommen... aber abgesagt... Beklagtenanwälte: .... er schreibt, er sei darüber etwas traurig... Richter von Bresinsky: ... man will ihn aus seinem Haus vertreiben... Weltreise, um neuen Lebensmut zu finden... Richter Mauck: ... was Rechtsanwaltskosten anbetrifft... Sie kennen die Kammerrechtsprechung... ein Auftrag... zum Beispiel ein Sack voll mit Werbung und dann fragt man jemanden, guck´ mal durch, was wettbewerbswidrig ist... ist bestimmt keine einheitliche Angelegenheit... kein einheitlicher Auftrag ... und... kann man Text und Bild getrennt abmahnen... Beklagtenanwälte: .... Am 01.07. BGH Urteil.. Bildverbote in Presserecht... Fertigung... Franziska von Almsick... wir kennen die Rechtsprechung hier und in Hamburg… Richter Mauck: ... man kann Bilder nicht verbieten, die man nicht kennt und nicht sehen kann... aber das Bild hier kennen wir... Beklagtenanwälte: ... ich frage mich, warum allgemeine Verbote für ... Fotos, warum Bildverbot bei Kernberichterstattung... es kostet ja viel Geld... Franziska von Almsick... Zahlung von 25.000 €... Richter Mauck: ... Abtritt etwaiger Schadensersatzansprüche... Richter und Beklagtenanwälte diskutieren, wie man Honorare aufstellen kann... Beklagtenanwälte: .... ich muss unheimlich aufpassen... trotz innerlicher Zerissenheit... Richter Mauck: ... Kläger ...sagt, hat nichts davon mitbekommen... da kann doch nichts hängenbleiben... den einen Tag ist so was und den anderen... keine gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzung... es geht nicht ums Eingemachte... „Depression überwunden"... so eine pauschal gehaltene Aussage... 1 Jahr alt... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ...wir haben damals auch abgemahnt... Beklagtenanwälte: ... im Februar... Richter Mauck: ... zeitlicher Zusammenhang... Beklagtenanwälte: .... seine Tochter hat 2006 der Bunten gegenüber bestätigt... Richter von Bresinsky: ... Jahresgrenze gilt... die ist hier nicht gewährt... Beklagtenanwälte: ... wie kann das sein, wenn man Privatsphäre sucht und nun nach eineinhalb Jahren erwartet... auf Titelseite... „Er war nicht depressiv!"... lächerlich... Richter Mauck: ... Geschichte... aus Haus vertreiben... Tochter als Quelle... 20.6.2008... das wäre noch zeitnah... Frage, ob unwahre Behauptung... „Conny Froboess, was heißt Freundschaft?"... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... 25 Jahre haben die sich nicht gesehen... da kann man sie nicht als Freundin bezeichnen... „kennt seine Geheimnisse" Richter Mauck: ... Foto... alle 30 Jahre jünger... man sieht, dass kein aktuelles Material... deutlich auf Bild zu sehen, dass Fotomontage... es wird nicht behauptet, dass es sich um eine „aktuelle" Freundin handelt… Richterin Becker: ... es gibt schlimmeres... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... aber das ist doch nicht hinnehmbar... Richter von Bresinsky: ... Unterlassungsanspruch... aber nicht Gegendarstellung auf Titelseite... Richter Mauck: ... ich komm´ nicht auf den Betrag 9.811,75 €, sondern nur 7.936,56 € Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... Richter Mauck: ... ach so... Klägeranwalt RAin Frau Dr. Kinzel: ... bin ich ja beruhigt, dass ich auch mal rechnen kann... Richter Mauck: ... Klägervertreter nimmt Bezug auf... Erklärungsfrist... mit Maßgabe, dass hinsichtlich Kostenerstattungsanträge eine Zug-um-Zugverrechung entsprechend Hilfsantrag begehrt wird... wobei hinsichtlich des neuen Klageantrages zu 5 die entsprechenden Zeitungstitel hinzuzufügen sind... Beklagtenvertreter nehmen Bezug auf... Am Schluss der Sitzung: Alexander bekommt Abmahnkosten ersetzt, 2 Unterlassungen, aber keine Geldentschädigung; kein Widerruf mgl. Fragen über Fragen Wird hier die Rechtssprechung (aus)genutzt lediglich zur Finanzierung von Anwälten? Keine Geldentschädigung und auch keine Kosten für den Kläger, durch die Berichtserstattung hat er sich sowieso nie gestört gefühlt – alles bleibt wie beim alten; die Kanzleien verdienen, der Verlag zahlt... Hat hier jemand die „eierlegende Wollmilchsau" für sich entdeckt?
Oskar Lafontaine vs. Bild - politisch-gesellschaftliche Theorien müssen die Zensur deutscher Gerichte überstehen ▲ Umverteilung privater Produktionsmittel an Arbeitnehmer ist KEINE Verstaatlichung 12.30: In den Sachen 27 O 1048/08 und 27 O 1029/08 Oskar Lafontaine vs. BILD digital GmbH & Co. KG und Axel Springer AG ging es wie bereits am 28.10.2008 um Herrn Lafontaine und seine „Enteignungs"gedanken zu großen Familienbetrieben. Es muss die Hauptsacheverhandlung gewesen sein.
Richter:
Klägeranwalt:
RA Herr Langer Richter Mauck Zusammenfassung: ... Oskar Lafontaine... trifft es zu, dass Oskar Lafontaine... Pläne hat... also zuzutrauen wäre es ihm ja... Frage, ob bei Diskussion so rübergekommen... konkret gefordert... Mitarbeiter von Familienunternehmen an Unternehmen beteiligen... ist etwas anderes als Verstaatlichung... auch wenn... zurückgreifen auf ideologische Gründe... es würde Enteignung gleichkommen... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....wenn wir uns einig sind... Verstaatlichung und Enteignung... Wortzusammenhang... er kann nicht verlangen, dass wir nicht sagen... Vokabel „Verstaatlichung" genutzt... Verteilungsfrage... Da fragt der Schweizer „ist es Ihr Vorschlag, dass man enteignet?"... er [Lafontaine] sagt nicht eindeutig "nein," sondern „...nicht Enteignung, das haben die anderen ja schon getan, sondern Rückenteignung..."... rhetorisches Wortspiel... ich kann nur verstehen... dass er enteignen will... da hilft Nummer nicht mit Mitarbeiterbeteiligung... Lafontaine geht es um die Sache... es geht ihm nicht darum, dass Mitarbeiter Aktien erwerben können... alberne Idee... 1. Halle des Unternehmens gehört dem Unternehmer... 2. Halle zur Hälfte den Arbeitnehmern... Beteiligung am Gewinn des Unternehmens... er redet davon, dass die 2. Hälfte der Halle den Arbeitnehmern gehören soll... wir reden hier um Produktionsmittel, Betriebsmittel... wie bei Marx... Richter von Bresinsky: ....es gibt das Beispiel mit dem Spiegel... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....auf Nachfrage... ich bin bei den Hallen... das ist sachenrechtliche Unternehmensbeteiligung... nicht Aktien... die 2. Halle soll nicht im Eigentum der Frau Scheffler stehen, sondern der Mitarbeiter... entsteht die Frage... welcher Mitarbeiter... es geht nur... indem ich enteigne.. Richter von Bresinsky: ....es ist doch nur ein Bild... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....mobalistisches Wortspiel... spielt sich um Begriff Enteignung rum... es geht ihm nicht um ein Aktienmodell... ich nehme die Halle... das kann nur als Verstaatlichung passieren... Klägeranwalt Herr Langer: ....alles schon gesagt... es geht um Richtung... Frau Scheffler muss was abgeben... er hat gesagt... abgeben an Mitarbeiter... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....Er denkt an Enteignung... „Sie wollen Enteignung" ..."Nein, ich rede von Rückenteignung"... dann kommt dieses Bild... er redet nicht davon, die Schefflers sollen den Mitarbeitern was abgeben... Aktienmodelle... keine Rede davon... Klägeranwalt Herr Langer: ....er redet um was gewolltes... da ist Vermögen in privater Hand und das soll in Vermögen in andere Hände... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....aber dann muss es was zum Modus... es geht nur als Enteignung... Klägeranwalt Herr Langer: ... wenn ich um Rückenteignung... dann gab es vorher eine Enteignung... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....es geht um einen Politiker... er möchte demnächst das Saarland regieren, was sich darauf schon freut... es geht um Wählerstimmen... Klägeranwalt Herr Langer: .... wenn er so viel Unsinn erzählt... kann dann die Bild nicht nur den Unsinn wiedergeben, den er... sondern muss noch eigenen Unsinn... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: .... praktisch... sachlich... fassbar... 2. Halle den Arbeitnehmern geben... Staat muss... Klägeranwalt Herr Langer: ....unterstellen wir mal... Staat erlässt gesetz, dass 2. Halle nicht Unternehmen, sondern Arbeitnehmern... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....wie... Arbeitnehmer als Großgruppe oder Herr Pulka, Frau Krause... ins Grundbuch... und wenn jemand dazukommt oder geht... dann rein und raus im Grundbuch?.... Richter von Bresinsky: ... er redet davon, das Arbeitnehmer von Frau Scheffler enteignet worden sind... ist dabei reich geworden... kein Eingriff des Staates.. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ... Lafontaine redet nicht von einer kommunistischen Welt, die er sich erträumt... er redet als Politiker... es ist Quatsch, aber es ist seine Prämisse... rhetorische Tricks, mit denen der Kerl arbeitet... Richter von Bresinsky: ... jeder gesetzliche Unterhaltsanspruch wäre eine Enteignung... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ... das kränkelnde Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter... hier ist es etwas total anders... es geht um Umformung von Unternehmen... dieses Bild ist nur umsetzbar, wenn Staat... und dann „volkseigen" Klägeranwalt Herr Langer: ....wenn Staat Gesetz 'rausgibt... jeder Richter hätte 20% seines Gehalts an Referendare... dann keine Verstaatlichung... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ....anders... jeder Referendar Anspruch auf das halbe Haus von Herrn Mauck... Richter Mauck: ... also hören Sie mal ! Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: .... ständig wechselnde Referendare... dann ist mal der und dann der andere... es kann nur funktionieren, dass Staat es in eigene Verwaltung nimmt... Klägeranwalt Herr Langer: ....es soll nicht an ALLE Arbeitnehmer verteilt werden, sondern an DIE Arbeitnehmer, die bereits enteignet wurden... Richter Mauck: ....Arbeitsrecht... Arbeitnehmer eigentlich nicht Arbeitnehmer, sondern Arbeitgeber... Bezug auf... beantragen... Parallelsache... das gleiche... 17.11. Schriftsatz... Beide Anwälte bestätigen... Alles das Gleiche... Klägeranwalt Herr Langer: ... gut, dass die Mandanten nicht da sind... Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: ... meine, würden darauf nicht bestehen, aber Herr Lafontaine vermutlich... Am Schluss der Sitzung: Einstweilige Verfügung wird bestätigt. ES [Kommentar]: Eine höchinteressante politische Diskussion... hätte gut in den DDR Staatsbürgerkundeunterricht reingepasst oder in Politische Ökonomie... aber müssen sich damit Gerichte beschäftigen?
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