BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Dienstag, den 17.06.2008
Donnerstag, den 19.06.2008

Rolf Schälike - 21.-23.06.08, 07.07.2008

Gewidmet

den führenden Zensurkanzleien

Prof. Prinz (Hamburg) und Dr. Christian Schertz (Berlin)

Die Hamburger Kanzlei Prof. Prinz tritt fast ausschließlich als Vertreterin der Klägerseite auf. Sie vertritt Adlige und andere Prominente.

 

Unabhängig davon, obsiegte auch die Meinungsfreiheit!

Allerdings nicht in der Zensurkammer 27, sondern in der Kammer 16

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen - 17.06.2008 (Di); 19.06.2008 (Do)

Die Prinz-Schertz-Woche

In dieser Woche gab es in Berlin die folgenden neun Äußerungsverfahren. Davon sechs mit den Kanzleien Prof. Prinz und  Dr. Christian Schertz.

In Hamburg waren es in dieser Woche zehn Äußerungsverfahren. Auch diese Woche lag Hamburg an der Spitze.

       
       
  

19.06.08 (Do) 

 

 

11:50
HT

27 O 390/08
Casiraghi
RA Prinz, Neidhardt, Engelschall

 

<k>
Westdeutsche Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG
RA Nesselhauf
RA Prof. Hegemann

19.06.08: Einstweilige Verfügung wird bestätigt
12:00
HT

27 O 410/08
Wittstock
RA Prinz, Neidhardt, Engelschall

<k>
Axel Springer AG
RA  Hogan & Hartson Raue L.L.P.RA Prof. Hegemann

17.06.08: Einstweilige Verfügung wird bestätigt
12:15
HT

27 O 87/08
Casiraghi
RA Prinz, Neidhardt, Engelschall

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA
Lovells pp.

17.06.08: Einstweilige Verfügung wird bestätigt
12:30
HT

27 O 87/08
Biker ohne Grenzen e.V.
RA Stechow & Henning

<k>
Berliner Leder & Fetisch e.V.
RA Bramer

17.06.08: Ausgefallen
12:45
HT

27 O 384/08
Schumacher
RA Stechow & Henning

<k>
Berliner Leder & Fetisch e.V.
RA Bramer

17.06.08: Ausgefallen
13:30
HT

27 S 3/08
Burda Senator Verlag GmbH
RA Prof. Dr. jur. Schweizer
RA Herrmann

<k>
Rechtsanwälte Schertz Bergmann GbR.
RA
Schertz & Partner
RA'in Klitzing

17.06.08: Berufung von Burda wurde zurückgewiesen. Bericht
       
       
  

17.06.08 (Di)

 

 

10:30
T

27 O 212/08
Sihler-Jauch
RA Schertz Bergmann

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA
Klawitter Neben Plath, Zintler

17.06.08: Bericht
10:45
T

27 O 214/08
Sihler-Jauch
RA Schertz Bergmann

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
RA
Klawitter Neben Plath

17.06.08: Bericht
11:30
T

27 O 246/08
K.K.
RA Westpfahl & Spilker

<k>
ddp Deutscher Depeschendienst GmbH
RA Dr. Weberling & Kollegen
RA'in Dr. Kleinke

17.06.08: Das schriftliche Verfahren wird fortgesetzt. Bericht
       
       
  

17.06.08 (Di)

 

 

11:00
T

16 O 90/07
SoFinA GmbH (telebid)
RA Dr. Waldenberger

 

 

<k>
Tobias Battson
RA Dr.Scholz, Klinger, Vogel
RA Krämer in Untervollmacht ( Vetter und Mertens)

17.06.08: Klage wurde abgewiesen. Bericht
       
       

Burda Senator Verlag GmbH vs. Rechtsanwälte Schertz Bergmann GbR     

Die Sache  Sache 27 S 3/08 Burda Senator Verlag GmbH vs. Rechtsanwälte Schertz Bergmann GbR war eine Berufungssache. Schreianwalt Dr. Christian Schertz wollte unbedingt seine Piepen. Burda wollte sich unterwerfen, aber nicht die Anwaltskosten für zwei Sachen zahlen, die als eine hätte verhandelt werden können.... .

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz stolzen Eindruck erweckend: Gestern war ich im Landgericht Köln, heute im Landgericht Leipzig, jetzt bin ich hier.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 17.06.06 ... 08.02.08 ... .Wir wollten das nicht nach ZPO § 522 behandeln

ZPO § 522

Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss
(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt.
(2) Das Berufungsgericht weist die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass
1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

Das Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begründen, soweit die Gründe für die Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind.
(3) Der Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 ist nicht anfechtbar.

Amtsgerichte entscheiden. Die Entscheidung des Amtsgerichts halten wir für richtig. Es waren zwei unterschiedliche Artikel. Ein Anwalt hat das Recht, konkrete [Unterlassungen zu verlangen].

Burdaanwalt Herr Herrmann: ... .

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Jedes Foto, jeder ... .

Der Vorsitzende: Für jedes Foto, welches auch im Kontext ähnlich ist, können [Unterlassungen verlangt werden].

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: In die ... Fischer ... Paparazzi ... gemeinsamer Spaziergang.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Da sind Sie allein.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es gab die Entscheidung vom Amtsgericht. Ist jetzt absurd.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Genau der Fall. Die ... sagt Steinmetz, kann nicht sein. Hier ist ein Foto in vier Vorgängen ... in gebührentechnischer Hinsicht vier Mal zu fordern. Habe den BGH Beschluss. ... Wage zu bezweifeln, dass Herr Schertz die Vollmacht hatte. Er hat eine Generalvollmacht.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ich habe eine Einzelvollmacht. Hier geht es nicht um die Person, sondern um einzelne Artikel. Bild und den Text trennen, machen wir nicht. Das macht Prinz. Habe meine Brille nicht mit, kann das nicht vollständig lesen. ... auch wenn Wort und Bild ... .Der 10. Senat [des Kammergerichts] sagte, der Rechtsanwalt musste zwei getrennte eigenständig Prüfungen durchführen. Immer werde ich eigenständig prüfen müssen. Es sind zwei verschiedene Sachen. Es gibt den BGH Beschluss vom 05.12.2007.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Stellen Sie sich ein Foto mit zwanzig Leuten vor. Können alle zwanzig klagen?

Der Vorsitzende als Zensurfachrichter: Bei Personen gehen wir davon aus, dass jede Person eine eigene Angelegenheit ist. Hier ... .

Burdaanwalt Herr Herrmann: Selber Verlag, selbes Foto, und ... .

Schertzanwältin Frau Klitzing: Die Fotos sind unterschiedlich.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Es sind Millisekunden Unterschiede.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Der 9. und der 10.Senat. Jetzt sind wir beim Verfassungsgericht mit der Nummer. Wir gehen nach Straßburg. Wenn das durchgeht, dann haben wir überhaupt keinen Rechtsschutz.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Ist doch klar, dass jeder konkrete Vorgang [gesondert behandelt werden muss]. Was Frau Müller gesagt hat, ist richtig.

Richterin Frau Becker: Jedes Foto ist ein eigener Abwicklungsvorgang.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Die Fotos sind bekannt, nicht bekannt sind ... .

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Wie geschehen ... Herr Herrmann erzählt .. .

Burdaanwalt Herr Herrmann: Gebührenrechtlich eine einheitliche Angelegenheit.

Der Vorsitzende: Es ist keine einheitliche Angelegenheit.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Wollen Sie den BGH?

Der Vorsitzende: Der BGH muss sich auch damit beschäftigen, ob gleich oder nicht gleich.

Es entfacht eine Diskussion über dieses höchst komplizierte und wichtigeThema. Immerhin geht es um Anwaltshonorare, den Grundpfeiler unserer Rechtssprechung.

Schertzanwältin Frau Klitzing: ... jede Person muss zugestellt werden. Jeder ... .

Burdaanwalt Herr Herrmann: Von wem haben Sie Ihren Auftrag bekommen?

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Das geht Sie gar nichts an.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Das müssen Sie vortragen.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ich lese nicht Zeitschriften. Brauchte Ihnen damals nicht Christi ... . Hat der Pressechef.

Der Vorsitzende: Es gibt Gerüchte, dass die Kanzlei Stundenten beschäftigt ... .

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Beschäftige keine Studenten. Habe eine Abtretung von Herrn Medus und Frau Christiansen.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Was heißt Abtretung?

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ihr Kauderwelsch. Wenn Ihre Kanzlei nicht betroffene Mandanten betrifft, dann .. .

Der Vorsitzende: Wir werden nachdenken. Wir werden Revision zulassen.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Es ist nicht mehr auszuhalten. Das Kammergericht sagt, 1,3 für den Abschluss im Hauptsacheverfahren.

Burdaanwalt Herr Herrmann: Sie würden allen einen Gefallen tun, die es mit dem Presserecht zu tun haben, wenn Sie die Revision zulassen würden.

Rechtsanwalt Herr Dr. Christian Schertz: Hier gab es keinen Fall.

Der Vorsitzende: Trotzdem gut. O.k. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Schluss der Sitzung: Berufung von Burda wurde zurückgewiesen.

 

Kurzer Prozess mit telebid  - Meinungsfreiheit obsiegt                   

17.06.08: In der Sache  16 O 90/07 SoFinA GmbH (telebid) Tobias Battson war die Verhandlung kurz und eindeutig.

Bericht eines Zuschauers

Im Saal vier Zuschauer, zwei davon die Eltern

Vorsitzender Richter: Wir sehen den Blogeintrag als Meinungsäußerung," ... arm werden durch Telebid" ist keine Schmähkritik. Habe keine Bedenken, diese Äußerung ist zulässig im Rahmen der Meinungsäußerung. Ein Wettbewerbsverhältnis können wir nicht sehen.

Klägeranwalt Herr Dr. Waldenberger: Wir sehen das anders ... Bundesverfassungsgericht ,.. Stolpe... .

Es entfachte sich eine kurze Diskussion darüber, ob der Beklagte ein Glücksspiel betreibt oder nicht. Der Klägervertreter bestreitet dies: ... Man bekommt dafür eine Gegenleistung, ein Gebotsrecht für 50 Cent ... das ist Gebotsrecht... das ist eine Chance ... wie bei allen anderen Veranstaltungen. Klar ... existiert seit Jahren ... Das greift seit Jahren keiner an, es gibt kein  staatsanwaltschaftliches Verfahren ... dass Verbraucherschützer, ...ist doch klar. Dieser Mensch (Battson) hat unter anderem 7 Unterlassungserklärungen abgegeben ... Der Beklagte hat es zu unterlassen, das als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung hinzustellen. Man muss klarstellen, dass es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt.

Beispiele für aus der Sicht des Klägers zulässige Formulierungen folgen.

Klägeranwalt Herr Dr. Waldenberger setzt fort: Das muss einfach mal bekämpft werden. Ich bin davon überzeugt, wenn ich in Hamburg sitzen würde, dann hätte ich keine Schwierigkeiten bei Buske. Der Beklagte schreibt... um andere anzustacheln ... So geht das nicht, wir werden das weiter verfolgen ..., ob es eine Meinungsäußerung oder Schmähkritik ist...

Vorsitzender Richter: Anträge werden gestellt

Bericht von Tobias Battson, dem Beklagten                      

So! Lange habe ich überlegt, wie ich es schreibe - und am Ende mache ich’s kurz. So kurz wie der Prozess der Telebid-Betreiber SoFina am vergangenen Dienstag im Landgericht Berlin gemacht wurde.

Keine zwei Minuten saßen mein Anwalt und ich auf der Anklagebank, da stand fest: Eine Verhandlung würde dies nicht werden. Nach kurzer Einleitung proklamierte der Vorsitzende der drei Richter in rund vier Sätzen, dass meine 2005 für einen Blogeintrag gewählte Überschrift “Auktionen bei Telebid: Mitbieten und arm werden” eine klare, nicht wörtlich zu nehmende Meinungsäußerung darstellt, die zusammen mit einem Bild nach außen gekehrter Hosentaschen in keiner Weise gewerblich motiviert ist.

Pech für den Telebid-Anwalt, der in jenem Moment etwas mit der Situation überfordert, kein besonders gutes Bild abgab. Man sehe das ja alles ganz anders, der böse Blogger und bei Buske auf dem Schoß ist der Himmel ja eh viel blauer. Perfekt gekrönt wurde der Wortwechsel eigentlich nur dadurch, dass der Telebid-Anwalt doch tatsächlich eine Diskussion über die Lupenreinheit des Telebid-Geschäftskonzepts provozieren wollte. Er erntete ein müdes Lächeln und die alarmierende Frage, ob das ganze Geschäftsmodell überhaupt schon mal wettbewerbsrechtlich geprüft worden sei. Die darauf folgenden, aber nicht zu Ende geführten Formulierungen erweckten doch stark den Eindruck, dass man auf Seite des Gerichts nicht ausschloss, dass Telebid nach eingehender Prüfung durch entsprechende rechtliche Instanzen möglicherweise verboten werden müsste.

Was für ein fabulös genugtuender Ausgang der ganzen Geschichte! Getrübt nur dadurch, dass ich nun immer noch nicht das Vergnügen hatte, Sofina-Chef Gunnar Piening persönlich kennen zu lernen. Von dem Gerichtstermin hatte dieser sich nämlich wider Erwarten ferngehalten.

Vielleicht war er ja am Ende noch einsichtig geworden und wollte sich die Peinlichkeit einer Niederlage ersparen. Aber wahrscheinlich gab es einfach nur anderorts schon einen Gerichtstermin, wo es darum ging, einem insolventen Telebid-Nutzer das letzte Hemd zu verpfänden.

Was? Nein, natürlich wird bei Telebid niemand arm!

Quelle: http://tobe.battson.de/2008/freikarten-telebid-in-berlin/

Eine Übersicht in tutsi.de

K.K. vs. ddp Deutscher Depeschendienst                      

17.06.08: In der Sache  27 O 246/08 K.K. vs. ddp Deutscher Depeschendienst war der Kläger Herr K.K. persönlich anwesend.

Zu den Vorgängen finden wir etwas im Internet, wissend, dass vieles nicht stimmt, durchaus schlecht recherchiert wurde, und den Zensurregeln der Berliner und Hamburger Zensurkammern nicht standhalten würde.

(ddp-Exklusiv) Schweigen, Wegsehen, Schönreden - Wie ein weiterer Bankenskandal in Sachsen unter den Teppich gekehrt wird --Von ddp-Korrespondent Mathew D. Rose-- (Mit Bild)
Wenn Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) die Verwaltungsratssitzung der Leipziger Sparkasse am 17. Dezember um 15.30 Uhr eröffnet, steht der neue Vorstandsvorsitzende der Bank, Harald Langenfeld, vor dem Lackmustest. Spätestens bei Punkt 3 der Tagesordnung, «Risikostrategie», muss der Chef der zweitgrößten Sparkasse in den ostdeutschen Bundesländern den Mut haben, einen hohen Verlust für das Jahr 2007 zu offenbaren, so ein Insider. Ursache sind eine Reihe erheblicher Wertberichtigungen, vor allem durch fragwürdige Geschäfte unter dem früheren Vorstandsvorsitzenden Peter Krakow, die durch Überprüfung einzelner Kreditengagements seitens der Bank ans Licht gekommen sind.#

Berlin (ddp). Wenn Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) die Verwaltungsratssitzung der Leipziger Sparkasse am 17. Dezember um 15.30 Uhr eröffnet, steht der neue Vorstandsvorsitzende der Bank, Harald Langenfeld, vor dem Lackmustest. Spätestens bei Punkt 3 der Tagesordnung, «Risikostrategie», muss der Chef der zweitgrößten Sparkasse in den ostdeutschen Bundesländern den Mut haben, einen hohen Verlust für das Jahr 2007 zu offenbaren, so ein Insider. Ursache sind eine Reihe erheblicher Wertberichtigungen, vor allem durch fragwürdige Geschäfte unter dem früheren Vorstandsvorsitzenden Peter Krakow, die durch Überprüfung einzelner Kreditengagements seitens der Bank ans Licht gekommen sind.

Seit Wochen streut Langenfeld Hiobsbotschaften: Reduzierung von Personal und Sponsoring, Schließung von Filialen, keine Ausschüttung an die Sachsen Finanzgruppe - die Dachorganisation der sächsischen Sparkassen. Nach einem Jahresüberschuss von rund 21 Millionen Euro im vergangenen Jahr hatte Langenfeld den Verwaltungsrat, das Aufsichtsgremium des Leipziger Geldhauses, bereits auf einen dramatischen Gewinneinbruch eingeschworen. Es droht neuerdings ein Minus in zweistelliger Millionenhöhe für 2007, erzählt ein Insider. Grund seien die erhöhten Einzelwertberichtigungen aus diesem Jahr, die bei einer bankinternen Prüfung der letzten Wochen festgestellt worden seien - ein Ergebnis, dass der Politik, vor allem nach der Krise der Sachsen LB, ungelegen kommt. Die Sparkasse selbst wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp «interne Vorgänge in der Öffentlichkeit nicht kommentieren». Für den Verwaltungsrat kann die Geschäftsentwicklung eigentlich keine Überraschung sein. Im Mai 2006 hatte die Wirtschaftprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche einen 114-seitigen Bericht zu fragwürdigen Kreditengagements der Sparkasse vorgelegt. Darin hieß es, dass es «wiederholt zu Auffälligkeiten gekommen ist».

Einer der Nutznießer war beispielsweise der Immobilienentwickler K.K., ein Golfpartner und enger Freund von Ex-Sparkassenchef Krakow. Krakows Wohnung befindet sich in einem Haus, das einer K.K.-Firma gehört. K.K. und einer seiner Geschäftspartner hatten im Jahr 2000 über eine andere Bank einen Kredit aus Japan in Höhe von 11,8 Millionen Euro erhalten. Damals lagen die Zinsen in Japan bei nur 2,28 Prozent, weit unter deutschem Niveau. Für diesen Kredit, so der Bericht, hatte «die Sparkasse unwiderrufliche Garantien abgegeben». Gleichzeitig schloss die Sparkasse mit K.K. und seinem Partner Vermögensverwaltungsverträge über insgesamt 5,6 Millionen Euro ab und sagte eine Verzinsung von neun Prozent zu. Sollte das Ergebnis unter- oder oberhalb dieses Ziels liegen, würde die Sparkasse zur Hälfte an der entsprechenden Differenz beteiligt.
Dieses großzügige Geschäft wurde genehmigt, obwohl die zuständigen Mitarbeiter auf «die im Vergleich zu den üblichen Verträgen vorgesehenen Besonderheiten und das damit verbundene erhebliche Risikopotenzial» hinwiesen. Im Deloitte-Bericht wird betont, dass die Sparkasse die Zielrendite von neun Prozent in der Folgezeit nicht erreicht hat. Sie musste für das Geschäft mit K.K. deshalb Rücklagen in Höhe von 1,7 Millionen Euro bilden. Die Prüfer bemerkten: «Weitere Verträge dieser Art mit anderen Kunden hat die Sparkasse nicht abgeschlossen.»
In dem Bericht findet man viele ähnlich fragwürdige Kredite der Sparkasse mit K.K. und mit Firmen, deren Gesellschafter er ist, sowie mit seinem Geschäftspartner J.Sch. Im Jahr 2003 wurden Schulden in Höhe von 4,6 Millionen Euro bei K.K. und Sch. Firma WHD abgelöst durch einen Kredit an eine «im Wesentlichen vermögenslose Gesellschaft» namens Dorana (Alleingesellschafter Sch.) in Höhe von 11 Millionen Euro. In ihrem Votum meinte die Kreditabteilung der Sparkasse, das Engagement entspreche «nicht der geltenden Kreditrisikostrategie der Sparkasse».
Besonders kritisieren die Prüfer die Auszahlung von zwei Millionen Euro des Kredits auf ein Privatkonto Sch.. Laut Kreditbeschlussvorlage sollte die Dorana als «eine Art Finanzierungsgesellschaft der WHD» eingesetzt werden. Die ungewöhnliche Auszahlung auf ein Privatkonto, so die Prüfer, von Krakow und einem Bevollmächtigten der Bank freigegeben, verstoße «gegen die Beschlussvorlage des Kreditausschusses, gegen die Regelungen des Kreditvertrages und gegen bankübliche Sorgfaltspflichten».
Der Bericht beeindruckte Jung und den restlichen Sparkassen-Verwaltungsrat offenbar wenig. Das Gremium sprach «dem Vorstand mit großer Mehrheit sein Vertrauen» aus. «Verstöße» des Vorstands seien «nicht erkennbar». Auf Anfrage zum Vorgang verwies der Verwaltungsratsvorsitzende Jung an die Sparkasse Leipzig.
Während in Sachsen der Fall langsam verblasste, beschäftigten die Geschäftspraktiken der Sparkasse Leipzig die darauf aufmerksam gewordene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die von außen auf den Fall blickende BaFin kam zu einem anderen Ergebnis: «Sowohl die Vielzahl als auch der zum Teil sehr gravierende Charakter dieser Prüfungsfeststellungen machen auch hier weitere Ermittlungen erforderlich», teilte die Aufsichtsbehörde der Sparkasse in einem der Nachrichtenagentur ddp vorliegenden Brief vom Februar 2007 mit. Weiter heißt es, «personen- oder institutsbezogene bankaufsichtliche Maßnahmen» seien nicht mehr auszuschließen. Wenige Tage später meldete sich die Bankenaufsicht erneut beim Verwaltungsratsvorsitzenden Jung und monierte die Kreditzahlung auf das Privatkonto Sch.. Krakows Anweisung dafür habe «objektiv eine andere Verwendung» gehabt, als in der Beschlussvorlage festgelegt worden sei. Dem hat Krakow in einer Stellungnahme an die BaFin vom 29. März 2007 widersprochen: Der Kreditvertrag enthalte «keine Vorgaben bezüglich des Zahlungsweges».
Der BaFin platzte endgültig der Kragen, als sie feststellte, wer ihre Fragen zu der Sch.-Gruppe beantwortet hatte: Die Sparkasse hatte einen Anwalt beauftragt, der «selbst ein Teil der verfahrensgegenständlichen J. Sch. Gruppe ist.»
Laut einem Mitglied des Verwaltungsrats, das anonym bleiben will, war Krakow Ende März 2007 wegen der Befunde der BaFin nicht mehr lange zu halten. Die Sparkasse verkaufte Krakows frühzeitiges Ausscheiden zum Ende August als Erfolg: «Generationswechsel bei der Sparkasse Leipzig». Krakow schrieb in einer persönlichen Erklärung ebenfalls vom Generationswechsel. Der restliche Vorstand entschied sich kurzfristig, künftig anderen Aufgaben nachzugehen.
Insgesamt laufen zum Komplex «Sparkasse Leipzig» inzwischen mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Leipzig, darunter gegen Krakow wegen Untreue (Aktenzeichen 601 Js 11799/06). Krakow hat auf Anfragen von ddp nicht reagiert.
ddp/mdr/mwo

Die den Vorsitz führende Richterin Frau Becker:  Hier wird ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend gemacht ...  Vetternwirtschaft ... Es ist ein Beitrag, der sich mit einem Bankenskandal beschäftigt ... Ein Artikel, in dem fragwürdige Geschäfte näher beleuchtet werden ... . Es ist unstrittig, dass Kredite nicht zurückgezahlt worden sind. Es ist unstrittig, dass Herr K.K. nichts mit den Verlusten zu tun hat ... Da fragt man sich, weshalb allein er namentlich erwähnt ist. ... Verluste der SKL  ... fragwürdige Kreditvergabe ... . Weshalb wird er thematisiert, wenn seine Kredite ... Hier soll die Beklagte verurteilt werden, für was sie sinngemäß geäußert haben ...  Kreditgeber sollen angefragt haben ... .

Klägervertreter: ... Es ist schwer, die Summe der Einzelaussagen ... die Sparkasse hat Verluste gemacht, weil sie Herrn K.K. Kredite gegeben hat .. . .... halte ich für unzulässig ....

Herr K.K.: [Es wird behauptet], ich wäre zuständig für die Verluste der Stadtsparkasse Leipzig... Ich bin in Erklärungsbedarf ... Egal, mit wem ich verhandle ... fragen ... Warum gibt es keine Korrektur, keine Richtigstellung ... Durch den Artikel bin ich belastet.

Beklagtenvertreterin Frau Dr. Kleinke: ...verdeckte Äußerung .. .Ich sehe hier nicht die unabweisbare Schlussfolgerung für den Leser ... Es ist die Sprache von riskanten Geschäften ... ein Nutznießer war Herr K.K. ... Diese verdeckte Tatsachenäußerung ...

Richterin Frau Becker zitiert aus dem Artikel: ... Ursachen waren ... fragwürdigen Geschäfte... . Gibt es denn eine Einigungsmöglichkeit zwischen den Parteien.

Klägeranwalt: Einigung wäre eine Richtigstellung in Bezug auf den Artikel, dass irgendwelche Kredite, die Herr K.K. erhalten hat, die Verluste der SKL ..., weil dadurch ... .

Herr K.K.: Es muss ein Artikel sein, in dem klar wird, dass ich nicht für die Verluste der Sparkasse in 2007 zuständig bin.

Klägervertreter: .. Unterlassungserklärung ... auf den richtigen Weg bringen ... Eine Erklärung über den Verteiler, Intranet ... dann würden wir hier Zeit sparen.

Richterin Frau Becker: ... Wortlaut der redaktionellen Richtigstellung, dass der Eindruck erweckt wurde ... . Ansonsten würden wir die Anträge annehmen.

Die Parteien ziehen sich zur Beratung zurück

Herr K.K. nach Wiedereintritt: Wenn wir heute einen Text für eine Richtigstellung ... .

Klägervertreter: Ja für den Verteiler vom ddp ... in den bundesweiten Verteiler aufnehmen.

Herr K.K.: ... Die Kammer hat vorgeschlagen, die Unterlassungserklärung hinten anzuhängen. ... Richtigstellung ... .

Beklagtenvertreterin Frau Dr. Kleinke: ...verein, das kann ich nicht.

Herr K.K.: Ich verstehe Ihr Interesse, dass Sie nicht den ....

Klägervertreter: Was, Kollegin, monieren sie an dem Wortlaut?

Beklagtenvertreterin Frau Dr. Kleinke: Ich bin immer noch hier: wörtlich oder sinngemäß. ... Teilurteil ...der Rest ist ein Vergleich ....

Herr K.K.: Richtigstellung ... Die Beklagte verpflichtet sich, folgende Meldung über Ihren Verteiler zu verbreiten: In dem Artikel haben wir über Verluste der Stadtsparkasse Leipzig berichtet. In dem Zusammenhang wurde der Name von Herrn K.K. genannt. Sollte der Eindruck erweckt worden sein, dass die Verluste der SKL mit den Krediten ... zusammenhängen, ist dieser [Eindruck nicht richtig] Hierzu stellen wir richtig, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Beklagtenvertreterin  Frau Dr. Kleinke: Wir sprechen hier nicht über einen Widerruf, sondern über eine Richtigstellung.

Klägervertreter: Richtigstellung ist eine mildere Form ...

Beklagtenvertreterin  Frau Dr. Kleinke:  Ich schlage vor ... .

Herr K.K.: Ich bin auch für eine solche Erklärung.

Klägervertreter: Wir haben Einigkeit über die Richtigstellung ... Es muss schon deutlich sein ... kein Wischiwaschi ... Es muss eine deutliche Formulierung gefunden werden. Der Eindruck, der durch den Artikel erweckt wurde, ist nicht richtig. Bei 1 und 2 werden wir uns vergleichen ... Wie gehen wir mit Ziffer 4 um? Wenn wir eine gute Formulierung finden... Das ist der Deal.

Beklagtenvertreterin  Frau Dr. Kleinke: Ich habe kein Interesse an einer Wischiwaschi Formulierung.

Klägervertreter: Das würden wir im schriftlichen Verfahren machen... 10 Tage... In diesem Zeitraum würden wir darauf hinarbeiten, das Verfahren zu beenden.

Beklagtenvertreterin  Frau Dr. Kleinke: Wir haben uns gefragt, warum ...

Klägervertreter: Nur zum Verständnis: Wir sind zu einer Übereinstimmung gekommen ... Wir wollen die Kammer nicht weiter bemühen ... Feststellung heute ... andere Möglichkeit, mein Vortrag zur Schadensfeststellung wäre nicht sachlich genug.

Richterin Frau Becker: Wir kommen zur Protokollierung. Okay? Gut. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Erklärungsfrist brauchen Sie auch, nicht? Die Parteivertreter beantragen in Hinblick auf [die heute erörterte Sach- und Rechtslage eine Erklärungsfrist]. Die Parteivertreter erteilen ihr Einverständnis mit dem weiteren schriftlichen Verfahren.

Beklagtenvertreterin  Frau Dr. Kleinke: Wenn wir uns einigen ... das ist nicht das Problem, nur wenn wir uns nicht einigen, wird es Ende August.

Richterin Frau Becker: Die Parteienvertreter erklären sich bereit ...14 Tage... , dass sie den Bericht zum Ausgang der Vergleichsverhandlungen bis zum 17.06.08 dem Gericht vorlegen.

01.07.2008: Die vereinbarte Richtigstellung:

Schweigen, Wegsehen, Schönreden - Wie ein weiterer Bankenskandal in Sachsen unter den Teppich gekehrt wird

             --Von ddp-Korrespondent Mathew D. Rose--

             (Mit Bild)

    Richtigstellung:

In dem Artikel "Schweigen, Wegsehen, Schönreden - Wie ein weiterer Bankenskandal in Sachsen unter den Teppich gekehrt wird" vom 16. Dezember 2007 haben wir über die Wertberichtigung und Verluste der  Stadt- und Kreissparkasse Leipzig im Jahre 2007 berichtet. In dem genannten Artikel haben wir gleichzeitig über Vergabe von Krediten an Herrn K.K. (vollstädiger Name) bzw. Firmen, die zu seiner Unternehmensgruppe gehören, insbesondere die Firma WHD elektronische Prüftechnik GmbH, Dresden, berichtet. Soweit in dem vorgenannten Artikel durch unsere Berichterstattung der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Wertberichtigungen und Verluste der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ursächlich auf Kreditausfälle im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an Herrn K.K. (vollständiger Namen) bzw. Firmen seiner Unternehmensgruppe, insbesondere die Firma WHD elektronische Prüftechnik GmbH, Dresden, zurückzuführen seien, entspricht dies nicht den Tatsachen. In Medienberichten nennt der neue Vorstandsvorsitzende der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Herr Dr. Langenfeld, als Ursache für die Verluste im Jahre 2007 geringere Erträge aus Zinsen, veränderte Bewertungen im eigenen Immobilienbestand sowie den Aufwand im Zuge der Neuausrichtung der Bank. Die Nachrichtenagentur ddp wollte nie einen Ursachenzusammenhang zwischen der Kreditvergabe an Herrn H. (vollständiger Name) und den Verlusten der Stadt- und Kreissparkasse behaupten oder unterstellen.

01.07.08 18:25

 

 

15.12.09:  Sehr geehrter Herr Schälike,

auf Ihrer Seite (www.buskeismus.de), veröffentlichen Sie seit 2008 einen Artikel, der per Urteil und freiwilligen Richtigstellung des ddp so nicht mehr veröffentlicht werden darf.  Es geht bei diesem Vorgang um meine Person, die unzulässig mit Geschäften der Sparkasse Leipzig in Zusammenhang gebracht wurde. Das Gerichtsprotokoll, leider nur teilweise, wird im Nachgang des Artikels ebenfalls bei Ihrer Seite veröffentlicht.

In Ihrem Impressum schreiben Sie, dass wir sie erst auffordern sollen, den unzulässigen Inhalt aus Ihrer Seite zu entfernen, was ich hiermit tue.

Sollte  die Löschung nicht  bis spätestens 17.12.2009 dauerhaft vollzogen sein, werden wir umgehend gegen Sie auf Unterlassung und Schadenersatz Klage  einreichen.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter  0172- xxxx

Mit freundlichen Grüßen

K.K.

_______________

Sehr geehrter Herr K.K.,

Ihrem Wunsch bin ich gern entgegengekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schälike

Anmerkung: Wir sind nicht die einzigen, welche darum gebeten wurden. Bei einigen Online-Zeitungen ist noch alles mit voller Namensnennung zu lesen. Mal sehen, wie lange noch.

Wir möchten allerdings dem hiesigen Kläger in seinen Immobiliengeschäften in Leipzig und Berlin nicht stören.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.12.09

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