BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Dienstag, den 20.05.2008
Donnerstag, den 22.05.2008

Rolf Schälike - 22.05.2008

 

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen - 20.05.2008 (Di); 22.05.2008 (Do)

Anwalt war Vertreter in vier der sechs Zensurverfahren, die diese Woche vor der Berliner Zensurkammer verhandelt wurden.

Johannes Eisenberg demonstriert Klägerismus

Der BND [der Steuerzahler] muss die Kosten tragen

Der Konsum [die Genossenschaftsmitglieder] ist [sind] das [die] Opfer

Fremdverwaltetes Geld fließt in die Kasse der Kanzlei Johannes Eisenberg

Dieser laute, oft schreiende und beleidigende Creme de la Creme Anwalt vertritt die Taz meist als Beklagtenvertreter, so auch gegen das BKA. Johannes Eisenberg vertritt jedoch auch den BDN und den Anwalt Corvin Fischer, einen Vertreter Rechter bei den Zensurkammern.

Wir treffen diesen auffallenden Anwalt in Hamburg, Berlin und Köln.

Beim Berliner Landgericht scheint er beliebt zu sein zum Neid anderer Zensuranwälte. Ihm geht der Ruf eines Linken voraus. Wir wundern uns und würden nicht stauen, wenn Geheimdienste die vorrangigen Auftraggeber dieses Anwalts sind.

BND vs. Riethmüller                  

In der Sache 27 O 177/08 (EV 27 O 8/08) haben wir das folgende

Corpus Delicti

http://www.r-archiv.de/article3005.html

Datenschützer mit BND- Agentin verheiratet
Montag, 17 Dezember 2007
Rubrik: Allgemeines

(ter) Mit diesem letzten Artikel des Jahres 2007 verabschiede ich mich von den Lesern dieser Webseite – aber auch von der Pullacher Bundesbehörde der Inkompetenz und Unwissenheit. FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES JAHR 2008 - wünscht die R-Archiv.de.


Wie glaubwürdig ist in Bayern der Datenschutz?

Die Ehe ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und deshalb in der Regel keine Pressemeldung, da sie Bestandteil der Privatsphäre ist. Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn es um die Glaubwürdigkeit des Datenschutzes geht.
 
Dr. Karl Michael Betzl – Landesdatenschutzbeauftragter des Freistaates Bayern – ist nach Informationen der R-Archiv.de mit einer BND- Agentin verheiratet, welche Teile der BND-Journalistenaffäre zu verantworten hat.

Dass diese Ehe eine Meldung wert ist, beweist ein Vergleich der teilweise, mutmaßlich grob rechtswidrigen Arbeit dieser BND- Agentin mit der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaates Bayern – besser – mit den notwendigen Arbeiten, die er nicht macht.
 
Auszüge aus der Arbeit der BND- Agentin

• Die BND-Agentin ist nach Informationen der R-Archiv.de mitverantwortlich für den V-Mann Einsatz gegen den Journalisten der Berliner Zeitung – Andreas Förster – und für den V- Mann – Einsatz und die Observation gegen den Buchautor Wilhelm Dietl.

• Insbesondere die Maßnahmen gegen den Buchautor Wilhelm Dietl hatte einzig und allein .....(Es darf laut LG Berlin nicht behauptet werden welchen Sinn der Besuch des V-Mannes angeblich hatte - auch es darf nicht der Buchtitel genannt werden) 

• (Der Zweck warum der V-Mann angeblich zu Wilhelm Dietl geschickt wurde darf nach einer einstweiligen Verfügung des LG Berlin nicht genannt werden) – das Gebäude von einem Busch aus beobachtet und ......... (temporär gelöscht ). (Ebenso darf das Dementi des BND nicht veröffentlicht werden.)

• (Temporär gelöscht) .........

• (Temporär gelöscht) ..........

  Zu all diesen Maßnahmen bestand keinerlei Notwendigkeit – da der BND nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft (GBA) präventiv berechtigt ist – ohne den Inhalt des Buches zu kennen – Strafanzeige wegen des Verdachts des Landesverrats gegen die beiden Buchautoren zu erstatten.

  Ein Bundesanwalt liest dann im Verlag das Buchmanuskript – beschlagnahmt und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats ein – oder aber er gibt das Buchmanuskript – vorbehaltlich einer anderweitigen Prüfung wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat frei – wobei die Justiz diese Prüfung dann erst nach dem Erscheinen des Buches vornehmen kann.

 Zudem haben auch Behörden das Recht zivilrechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung einzuleiten.

• In einem Gerichtsverfahren gegen Norbert Juretzko wegen Geheimnisverrates warf ein Anwalt der Agentin vor – ebenso eifrig – wie kenntnisfrei zu sein.

• Der Ulmer Rechtsanwalt Manfred R. Gnjidic glaubte auf Grund von Fotos in dieser BND- Agentin die Frau wieder zu erkennen, die ohne Namensnennung in seiner Kanzlei erschien und ihm ein Gespräch über die Gefährlichkeit des islamischen Terrorismus aufzwingen wollte -- mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten plausibel zu machen.

  (Der Präsident des BND bestritt vor dem BND- Untersuchungsausschuss, dass einer seiner Mitarbeiter in Ulm gewesen sei. Rechtsanwalt Manfred R. Gnjidic ist der Anwalt von Khaled el Masri, welcher von der CIA verschleppt, gefoltert und mehrere Monate rechtswidrig inhaftiert wurde.)

Datenschutzaufgaben in Bayern

Bei der beschriebenen, beruflichen Tätigkeit der Ehefrau des bayerischen Datenschützers erscheint mir die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit durchaus gerechtfertigt zu sein.

Dies umso mehr, als das in Vorbereitung befindliche Polizeigesetz des Landes sogar einen Lauschangriff zulassen will
 
–  ohne jeglichen Tatverdacht
–  als präventive Gefahrenabwehr.

Betroffen ist nicht nur jeder Bürger, sondern auch jeder Priester, jeder Arzt, jeder Journalist und jeder Rechtsanwalt.
 
Gleichzeitig sollen in Bayern künftig vor jedem Ort die Kraftfahrzeugkennzeichen aller Autos – automatisch – erfasst werden.

Die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird damit faktisch aufgehoben, ebenso jegliches Berufsgeheimnis und jegliche Privatsphäre.

Der Datenschutzbeauftragter des Landes sonnt sich in wohlgeformten Formulierungen des Protestes – einen wirklichen Einfluss kann oder will er nicht ausüben bzw. ist ein solcher für mich bisher nicht sichtbar geworden.
 
Datenschutz ist sicherlich kein Täterschutz – der Kernbereich des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung kann aber nicht zur Disposition der Belange der Sicherheitsbehörden gestellt werden. Es muss Räume geben, in denen der Staat nichts verloren hat.

Insbesondere in Zeiten der drohenden, präventiven – willkürlichen – Überwachung.

Bayern blieb bisher jede Antwort schuldig, was die Kriterien der präventive Überwachung einer Person sein sollen – wie lange eine derartige Maßnahme – ohne einen juristischen Anfangsverdacht – aufrecht erhalten werden darf und insbesondere wo die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers bleibt, wenn sein Arzt, sein Priester und sein Rechtsanwalt als Kontaktpersonen präventiv abgehört werden dürfen oder ihre Zeugnisverweigerungsrechte verlieren. Insbesondere beim Beichtgeheimnis ist diese geplante Gesetzesänderung  für mich ein Horror.

Bayerns Datenschutzbeauftragter unterlässt zu all diesen offenen Fragen jegliche öffentlich Aufklärung – unterlässt jegliche Initiierung einer öffentlichen Diskussion – als könnte ein derartig schwerer Eingriff in die bürgerliche Privatsphäre auf der Fach- und Sachverständigenebene – hinter verschlossenen Türen geklärt werden.

Was die tatsächlichen Ursachen des Unterlassens des Datenschutzbeauftragten sind – kann und will ich nicht erforschen. Aber es ist das Recht der Berichterstattung – auf mögliche Ursachen hinzuweisen.

Anmerkung:

Zum angeblich geplanten Überfall auf Wilhelm Dietl - Vorgang mit dem Fenstergitter:

Es war ein ehemaliger NDV des BND - der diese Behauptung auf einer Pressekonferenz in die Welt setzte.

Der BND hat dies dementiert - bisher dem NDV nicht gerichtlich auf Unterlassung der Behauptung verklagt bzw. ein entsprechendes Urteil erstritten - nach meinen Informationen. Unabhängig davon hat über diese Behauptungen damals der STERN berichtet - der BND ist nicht gegen die damalige Berichterstattung vorgegangen - nach meinen Informationen.

Weitere Anmerkungen:

Sowohl der genannte Datenschützer - als auch die BND- Agentin - wurden um eine Stellungsnahme gebeten - eine solche erfolgte bisher nicht.

Sachzusammenhang:

«BND» Einstweilige Verfügung & Einbruch?
http://www.r-archiv.de/article1521.html 

»BND« Blamage in Folge
http://www.r-archiv.de/article2465.html

»BND« auf zu neuen Taten
http://www.r-archiv.de/article2492.html 

»BND« der Anwalt und das Mädchen
http://www.r-archiv.de/article2666.html

»BND« Glückwunsch
http://www.r-archiv.de/article2871.html

Klarstellungen:

1.)
Die betroffene BND-Mitarbeiterin ist keine operativ tätige Agentin und durch die Enttarnung daher nicht gefährdet. Abteilungsleiter sind beim BND unter Klarnamen bekannt. Die Agentin ist stellv. Abteilungsleiterin.

2.)
Vorstehender Artikel steht in keinem Zusammenhang mit den Beiträgen
»Vorladung« Verletzung des Dienstgeheimnisses
http://www.r-archiv.de/article3001.html

oder gar

»Günther Oettinger« al dente
http://www.r-archiv.de/article3004.html

Welcher Sinn und Zweck die Vorladung hat, weiß ich noch nicht - da ich den Termin verlegen ließ, werde ich die Gründe für die Vorladung wohl auch erst im Januar 2008 erfahren.

Der Artikel über den Ministerpräsidenten Oettinger sollte nur die Hintergründe der Berichterstattung im STERN und in den Tageszeitungen klar machen. Der Wirt des Lokals Moderno" im mallorquinischen Port Andratx wird wegen einer relativ geringfügigen Sache polizeilich gesucht - positive Kenntnis eines Ministerpräsidenten - in dieser Sache - zu unterstellen ist mehr als abenteuerlich.
 
Aber - es geht um mehr - wie der Artikel offen legt.

Nachtrag vom 22.2.08:

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Michael Betzl hat heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung eingeräumt, dass er mit der Unterabteilungsleiterin im BND (Abteilung 8 – Abwehr) verheiratet ist.

Vgl. http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/819/159388/
Leserreaktionen:

S. H. schreibt:
 
„…….GLÜCKWUNSCH!!!! …….. offenbar ist auch der Ernstfall eingetreten, der diesen Schuß nötig machte……“

Antwort er:
Vielleicht?

Am 08.01.2008 erging die Einstweilige Verfügung 27 O 8/08 mit dem Verbot, das Folgende zu äußern und/oder zu verbreiten

- zu diesem Zweck (herauszufinden - was der ehemalige BND-Agent Norbert Juretzko in seinem Buch - BEDINGT DIENSTBEREIT - beabsichtigte zu veröffentlichen) wurde ... versucht, durch Anheben eines elektrischen Fenstergitters in das Haus des Mitautors Wilhelm Dietl einzudringen.
Dabei verklemmte sich das Gitter – es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. (Der BND bestreitet diese Darstellung.)
und/oder
-  Sodann wurde versucht, mit 5.000 EURO das Buchmanuskript zu kaufen und als dies misslang kam es im herausgebenden Verlag zu einem Einbruch,

und/oder

- Nach Behauptungen des BND-NDV soll – auf der Berliner Friedrichstraße – ein Überfall auf Wilhelm Dietl vom BND vorbereitet worden sein – um diesem das Buchmanuskript auf offener Straße zu entreißen. Der BND bestreitet diese Darstellung
Wir unter der Überschrift „Datenschützer mit BND-Agentin verheiratet“ in
http://www.r-archiv.de/article3005.html geschehen.

Edwalt T. Riethmüller stellte den Antrag auf Hauptsache und ging in Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung.  Er tat das einzig richtige, ist dem Klägerismus ausgewichen und hat dem nicht strafbewehrt versprochen, den Geheimdienstscheiß nicht zu wiederholen.

Wir waren bei der Verhandlung nicht anwesend, haben jedoch den Bericht gelesen und erfahren, dass der Kläger - genauer der Steuerzahler - die Kosten beider Verfahren zu tragen hat.

In der Verhandlung Berlin bzw. BKA - TAZ, in der Anwalt Johannes Eisenberg die TAZ vertrat, haben wir seinerzeit gehört, dass Johannes Eisenberg angeblich eine Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt Dominik Höch wegen sinnlosen, nur Kosten verursachenden Klagen im Namen des Landes Berlin und damit auf Kosten der Steuerzahler,  gestellt hatte.

Das Geschwür des Klägerismus weitet sich trotzdem unabhängig davon aus.

Die Verhandlung am 20.05.08 könnte etwa den folgenden Verlauf gehabt haben.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg diesmal kleinlaut und höflich. Es geht immerhin um Interna der Geheimdienste und auf beiden Seiten stehen Leute mit Geheimdiensterfahrungen vor der Öffentlichkeit.

Der Zuschauerraum ist fast leer. Ein Journalist beobachtet das Geheimdienst-Geschehen.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja. Was sollen wir sagen. Die Passivlegitimation wird gerügt. Dazu später. Herr Eisenberg, weshalb sollen die streitgegenständlichen Behauptungen unzulässig sein? Das von der Beklagtenseite vorgetragene reicht, die Klage abzuweisen und die Einstweilige Verfügung. Die Überfall ist z.B. nicht abwegig. Strittig ist die Sache  mit dem Fenstergitter. Da müssten wir Beweis erheben. Haben Sie daran ein Interesse?

BND-Anwalt Johannes Eisenberg leise: ... stimmt nicht

Der Versitzenden: Gut. Wir sehen das anders. Zur Passivlegitimation, zu Ihrer [Herr Seidlitz] Rüge der Vollmacht. Auch eine Behörde hat ein Persönlichkeitsrecht. Das ist allgemeine Rechtsprechung.

BND-Anwalt Johannes Eisenberg leise: Es gibt eine Ehre der Behörde, die Kollektivehre der Mitarbeiter. Der BND ist keine Räuberbande.

Riethmüller-Anwalt Herr Michael Seidlitz: Die streitgegenständlichen Äußerung betrifft nicht den BND und den Kläger, nicht alle Mitarbeiter des Klägers. Es ist ein begrenzter Personenkreis. Dieser müsste klagen. Wir haben den analogen Fall, in dem der BKA gegen die TAZ klagt. Sie vertreten den Beklagten und meinen ebenfalls, dass der Kläger - der BKA - nicht legitimiert ist.

BND-Anwalt Johannes Eisenberg verwickelt sich in Widersprüche und beginnt in Richtung Einigung einzulenken.

Der Versitzenden: Gut. Das haben wir diskutiert. Herr Riethmüller, was schlagen Sie vor?

Edwalt T. Riethmüller: Des Friedens Willen, wäre ich bereit, eine einfache, eine symbolische, d.h heißt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der ich mich verpflichte, die streitgegenständlichen Behauptungen nicht mehr zu wiederholen und zu verbreiten. Im Gegenzug müsste der Kläger die Hauptsache und das Verfügungsverfahren für erledigt erklären.

Der Versitzenden: Was sagen Sie, Herr Eisenberg dazu?

BND-Anwalt Johannes Eisenberg leise: Ich würde eine Erledigungserklärung abgeben. Die Kosten müsste jedoch der Beklagte tragen.

Es entwickelte sich ein Streit über die Kostenaufteilung.

Riethmüller-Anwalt Herr Michael Seidlitz: Über die Kosten beider Verfahren muss die Kammer entscheiden nach Maßgabe des fiktiven weiteren Prozessverlaufs, wie das zum Zeitpunkt bei einer der Beweiswürdigung erfolgen könnte. Wir haben unsere Beweise und Zeugen benannt, und einen, der der  streitgegenständliche Aussage der Wahrheit entspricht. Die Kosten müsste der BND vollständig tragen. Ich schließe mich der Erledigungserklärung des Klägers mit Unmut an, denn den Prozess würden wir bei einer Beweisaufnahme gewinnen.

Herr Edwalt T. Riethmüller wollte den Streit beenden, denn er ist kein Anwalt und auch im Falle des eindeutigen Obsiegens nach einer Beweisaufnahme wären für ihn außer Spesen nichts gewesen. Der Verzicht auf Wiederholung der Behauptungen fiel ihm leicht, denn die vom BND vorgelegten Mittel der Glaubhaftmachung – die nach seiner Rechtsmeinung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten – machten klar, dass dienstintern der BND um die Aufklärung des Sachverhaltes ernsthaft bemüht war. Siehe dazu seinen Bericht,

BND-Anwalt Johannes Eisenberg als Geschichtsfälscher: Wir sollten festhalten, dass derartige [juristisch] unbewiesene Tatsachenbehauptungen nach Ablauf einer bestimmten Zeit auch nicht mehr als strittige Tatsachenbehauptungen veröffentlicht werden dürfen.

Der Versitzenden: Nein, das werden wir nicht verbieten.

Der Versitzenden diktiert zu Protokoll: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Beklagtenvertreter. erhält die Rüge der Vollmacht aufrecht. Klägervertreter beantragt Erklärungsfrist zum Schritts. v. 08.05.2008. Nunmehr gibt der Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage folgende Erklärung ab: 1. Ich verpflichte mich, es künftig zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß über die Klägerin - BND - zu äußern und/oder zu verbreiten:
- zu diesem Zweck (herauszufinden - was der ehemalige BND-Agent Norbert Juretzko in seinem Buch - BEDINGT DIENSTBEREIT - beabsichtigte zu veröffentlichen) wurde ... versucht  durch Anheben eines elektrischen Fenstergitters in das Haus des Mitautors Wilhelm Dietl einzudringen.
Dabei verklemmte sich das Gitter – es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. (Der BND bestreitet diese Darstellung.) und/oder
-  Sodann wurde versucht, mit 5.000 EURO das Buchmanuskript zu kaufen und als dies misslang, kam es im herausgebenden Verlag zu einem Einbruch,
und/oder
- Nach Behauptungen des BND-NDV soll – auf der Berliner Friedrichstraße – ein Überfall auf Wilhelm Dietl vom BND vorbereitet worden sein – um diesem das Buchmanuskript auf offener Straße zu entreißen. Der BND bestreitet diese Darstellung
wie unter der Überschrift „Datenschützer mit BND-Agentin verheiratet“ in
http://www.r-archiv.de/article3005.html  geschehen.
Auf Verlesung wird allseits verzichtet. Der Klägervertreter nimmt diese Unterlassungserklärung an und erklärt weiter den vorliegenden Rechtsstreit sowie das Verfügungsverfahren 27 O 8/08 in der Hauptsache für erledigt. Der Beklagtenvertreter schließt sich den Erledigungserklärungen an.
Die PV verhandeln in verschiedenen Kostenanträgen, auch in Bezug auf das Verfügungsverfahren.

Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Herr Anwalt Johannes Eisenberg setzt sich demonstrativ zu Herrn Riethmüller, macht einen zufriedenen und glücklichen Eindruck; Geheimdienstexperten sind unter sich.

Am Schluss der Sitzung: Die Klägerin (Bundesrepublik/BND) hat die Kosten des Rechtsstreits sowie die des Verfügungsverfahren - 27 O 8/08 -  zu tragen. Der Streitwert wurde auf  6.800 € festgesetzt.

Beschluss 27 O 177/08

Aus dem Beschluss:

Die Klägerin (Bundesrepublik/BND) hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil dies der Billigkeit nach dem bisherigen Sach- und Streitstand gemäß § 91 Abs. 1 ZPO entspricht.

Die Klägerin wäre voraussichtlich mit ihren Unterlassungsbegehren unterlegen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.4.2008 (Az.: VI ZR 83/07), deren Gründe noch nicht vorliegen, über die der Bundesgerichtshof aber eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, gilt für Richtigstellungsansprüchen von Behörden, dass diese nur gegeben sein können, wenn „die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen“.

Gründe, weshalb die Anforderungen an Unterlassungsbegehren des Staates niedrig sein sollten, sind nicht ersichtlich.

Vorliegend ist aber nicht erkennbar, dass der BND schwerwiegend in seiner Funktion beeinträchtigt wäre, und zwar schon deshalb nicht, weil der Beklagte jeweils mitgeteilt hat, woraus sein Bericht fußt und er dem Leser mitgeteilt hat, dass der BND die Darstellungen bestreitet.

RS: Der Streitwert des Verfügungsverfahrens betrug 5.100,00 Euro.

01.09.08: Der Kläger ging wegen der Kostenentscheidung in Berufung und obsiegte.
Beschluss des Kammergerichts vom 01.09.2008
Geschäftsnummer: 10 W 50/08 - 27 O 177/08 Landgericht Berlin
In dem Rechtsstreit
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesnachrichtendienst,
gegen den Journalisten A.
hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin durch Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Thiel und die Richterin am Amtsgericht Busse am 01.09.2008 beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22.05.2008 - 27 O 177/08 - geändert:

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung e.V. vs. Herr Bergner                  

23.05.08: Die Sache 27 O 162/08 Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung e.V. vs. Bergner war inhaltlich nicht neu. Die Konsumgenossenschaft Berlin und Umgebung e.G., vertreten vom Anwalt Johannes Eisenberg,  klagte in gleicher Sache gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) 27 O 153/07  und die Redakteurin Frau Gabi Probst 27 O 163/07.Über die Verhandlung am 27.03.08 haben wir berichtet. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben. Inzwischen beschäftigt sich der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin mit diesem Kinderspiel: Az. 10 U 94/08. Die Verhandlung soll am 02.9.08 stattfinden.

Nach den anfänglichen lustigen Geplänkel ... gesammelte Werke (Eisenberg) ... Dienstag haben Sie um 5:00 gefaxt (Mauck) .... Bin nach Köln mit dem Nachtzug gefahren (Eisenberg) ... Vorstandswechsel beim Kläger ... begann die Verhandlung, wie sich das gehört.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Die Kammer hat bezüglich rbb entschieden. Das nimmt so und so niemand ernst. Es war eine Milchmädchenrechnung.

Konsumanwalt Johannes Eisenberg: Wir sind beim 10. Senat sofort in Berufung gegangen. Der hat noch nicht verhandelt. Der Vorwurf von Betrug und Täuschung steht immer noch. Sie [Herr Mauck] sind nicht umzudrehen. Bin nun mal auf der Verliererstraße. ... Der Beklagte versendet den rbb-Beitrag.

... .

Der Vorsitzende: Man kann das nicht werten, bis der 10. Senat entschieden hat.

Beklagtenanwalt Herr Nordhoff: Wir sind interessiert, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wird.

Beklagter Herr Bergner: Milchmädchenrechnung. Es geht nicht um die Veräußerung des Immobilienbestandes. Bei einer Veräußerung spielt der Marktwert nicht der Buchungswert eine Rolle. Ohne Veräußerung kann es so lange dauern, wie gesagt wurde. Von Täuschung hat der rbb gesprochen Ich habe davon nicht gesprochen. Meine Äußerung betraf den Fall, wenn das Unternehmen weiter geführt werde.

Klägerismus-Anwalt Herr Johannes Eisenberg erklärt die Zensirregeln: Was soll ich sagen? Werde die Kammergerichts-Entscheidung abwarten. Wir sind zur Hauptsache aufgefordert worden. Da muss ich Berufung einlegen. Wenn die Kammer anders entscheidet, dann können Sie nicht weiter verbreiten. Sie schicken den rbb-Beitrag weiter. Sie können nicht sagen, habe nicht gewusst, wo Sie sagen, Frau Probst hätte montiert, beruft sie sich auf Ihre Aussage.

Beklagtenanwalt Herr Nordhoff: Der rbb kann weiter verbreiten. Die Einstweilige Verfügung ist aufgehoben.

Der Vorsitzende: Wenn das Kammergericht entscheidet, sehen wir weiter. Sie, Herr Bergner, wollen das bestimmt nicht wieder so sagen. Wenn wir heute entscheiden, produziert das nur Kosten.

Konsumanwalt Johannes Eisenberg: Wir reden hier nicht über Wochen.. Wir wollen die EV erreichen nach 522

ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt.
(2) Das Berufungsgericht weist die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass
1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

Das Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begründen, soweit die Gründe für die Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind.
(3) Der Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 ist nicht anfechtbar.

Wenn Sie gegen uns entscheiden, nehmen wir zurück ... . Wir sind nicht genusssüchtig.

Der Vorsitzende: Wir werden die Einstweilige Verfügung ablehnen. Der Antragsteller geht in Berufung. Das treibt dann die Kosten in die Höhe. Das kann nicht Ihr [Herr Bergner] Interesse sein.

Beklagtenanwalt Herr Nordhoff: Ich werde mit meinem Mandanten sprechen.

Die Beklagtenseite verlässt den Saal.  Zwischenzeitlich werfen sich Herr Eisenberg und Richter von Bresinsky nette Zweideutigkeiten zu.

Nach Wiedereintritt, Beklagtenanwalt Herr Nordhoff: Wir gehen auf den Vorschlag des Vorsitzenden ein. Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Kammergerichts zur Sache 10 U 94/08. Der Termin ist wohl auf den 02.09.08 angesetzt.

Konsumanwalt Johannes Eisenberg: Wenn die die Berufung annehmen, dann schreibe ich Ihnen.

Der Vorsitzende: Gut. Dann geht es im schriftlichen Verfahren weiter.

 

Muslimische Jugend in Deutschland e.V. vs. Taz Verlags und Vertriebs GmbH                  

23.05.08: In der Sache 27 O 381/08 Muslimische Jugend in Deutschland e.V. vs. Taz Verlags und Vertriebs GmbH war die deutsche Sprache und das Verständnis des durchschnittlichen deutschen Michels gefragt.

Was bedeutet der Verein Muslimische Jugend in Deutschland e.V.  wäre das Europabüro. Darf das behauptet werden, wenn der Verein formal keiner Europazentrale untersteht und lediglich Beziehungen zu anderen europäischen Organisationen pflegt. Für die Zensoren eindeutig. Der Zensuranwalt Herr Johannes Eisenberg stritt trotzdem mächtig für die freie Presse, konkret für die TAZ und sparte nicht mit Beleidigungen in die verschiedensten Richtungen.

Zum Hintergrund des Streits:

Wir lassen uns nicht abstempeln

Stellungnahme zu den taz-Artikeln über die MJD

"Am Mittwoch werdet ihr von mir hören!" drohte die Jornalistin Frau Cigdem Akyol von der taz, als sie gebeten wurde, das MuMM zu verlassen, zu dem sie als "Ayse, die sich über den Islam informieren wolle", gereist war. Es folgten Artikel in der taz: Irreführend, undifferenziert, schlecht recherchiert, hetzerisch und verleumdend.
In der Stellungnahme der MJD wird deutlich, dass diese Artikel geeignet sind, die Kluft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in Deutschland zu vertiefen, ohne dabei einen konstruktiven Beitrag zu leisten.

Berlin, 27.3.2008
Stellungnahme der Muslimischen Jugend in Deutschland zum Artikel "Schwestern unter sich" von Cigdem Akyol (taz, 26.3.2008) und dem Interwiew "Jugendliche werden indoktriniert" mit Ursula Spuler-Stegemann (taz, 26.3.2008)


In der Print- und Onlineausgabe der taz vom 26.03.2008 erschienen der Artikel "Muslimisches Mädchencamp in der Eifel - Schwestern unter sich" von Frau Cigdem Akyol und das Interview "Jugendliche werden indoktriniert" mit Frau Ursula Spuler-Stegemann, die sich beide zur Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) äußerten.

Die MJD hat aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Frau Akyol bereits eine undifferenzierte, hetzerische und verleumderische Berichterstattung erwartet. Frau Akyol trat im Mai 2007 zum ersten Mal mit der MJD telefonisch in Kontakt mit dem Wunsch, zum MJD-Jahresmeeting 2007 eingeladen zu werden, um von dieser Veranstaltung zu berichten. Aufgrund der gesamten Art ihrer Vorgehensweise, insbesondere der Worte, mit denen sie ihr Anliegen an uns gerichtet hatte, hatten wir bereits zu diesem Zeitpunkt erhebliche Zweifel an der Objektivität von Frau Akyol und mussten uns fragen, ob ihr tatsächlich an einer fairen Berichterstattung gelegen war. Vielmehr erwarteten wir eine bereits vorgefertigte Meinung zur MJD und lediglich ein Interesse daran, auf dem Jahresmeeting gezielt und selektiv Belege für ihre Meinung zu finden. Daher teilten wir ihr mit, dass wir generell gesprächsbereit sind, aber keine Möglichkeit sehen, ihr eine Berichterstattung vom Jahresmeeting zu ermöglichen, wie dies in der Vergangenheit regelmäßig bei Wissenschaftlern, Buchautoren oder Journalisten der Zeitung "Die Zeit" sowie der lokalen Presse möglich war. Auch diese setzen sich kritisch, aber dennoch fair mit der MJD auseinander.

Trotzdem meldete sich Frau Akyol unter falschem Namen an und erschien auf dem Jahresmeeting. Aufgrund ihres sehr auffälligen Verhaltens auf dem Meeting fiel sie uns auf, worauf wir versuchten, mit ihr ins Gespräch zu kommen, um sie nach ihrem merkwürdigen Auftreten zu fragen. Der Lüge ertappt, fühlte sie sich sichtlich unwohl, so dass sie das Jahresmeeting nach nicht mehr als 30 Minuten freiwillig verließ, ohne mit uns weiter zu sprechen. Nach diesem Kurzbesuch veröffentlichte sie am 29.05.2007 einen Artikel in der TAZ, der einige Unterstellungen gegen die MJD enthielt und gegen den unser Anwalt am 15.06.2007 eine Gegendarstellung durchgesetzt hat. Frau Akyol hatte auch hier nachweislich entgegen besseren Wissens die Unwahrheit verbreitet. Zudem sahen wir unsere Befürchtung bezüglich der vorgefertigten Meinung bestätigt.

Am vergangenen Ostersamstag erschien Frau Akyol diesmal ohne Ankündigung und unter einer vorher zu Recht gelegten falschen Identität als "Ayse, die sich über den Islam informieren wolle" beim Muslimischen Mädchen Meeting (MuMM, mehrtägige Jugendfreizeit für junge Mädchen und Frauen) in Gerolstein. Sie nahm den Fahrdienst der MJD vom Bahnhof zum Veranstaltungsort in Anspruch und hat diesen trotz mehrfacher Aufforderung und Zusage ihrerseits nicht bezahlt. Anschließend meldete sie sich unter ihrer falschen Identität als Teilnehmerin der Veranstaltung an und füllte einen MJD-Mitgliedsantrag, wieder unter falschem Namen, aus. Frau Akyol wurde jedoch bereits nach kurzer Zeit erkannt und zu einem Gespräch gebeten. Zunächst stritt sie ab, Journalistin zu sein und war bemüht ihre Farce aufrechtzuerhalten. Nachdem sie ihre Unehrlichkeit gestand, aber auf ihr unkooperatives Verhalten bestand, machten wir von unserem Hausrecht Gebrauch, und baten Frau Akyol, den Veranstaltungsort zu verlassen. Dem kam Frau Akyol letztendlich nach, wobei sie uns mehrfach drohte, einen negativen Artikel über uns zu schreiben: "Am Mittwoch werdet ihr von mir hören!". Nach eigener Aussage gefiel ihr allerdings das, was sie auf dem MuMM gesehen und gehört hatte.

So erstaunt es nicht, dass Frau Akyol in ihrem nun erschienenen Artikel alte und neue Unterstellungen gegen die MJD aufgreift, für die sie allerdings auf dem MuMM offensichtlich keinen Anhaltspunkt finden konnte. Daher mussten, um ihr persönliches Bild von der MJD zu stützen, alte Vorwürfe herhalten, zu denen sowohl wir als MJD als auch unsere nichtmuslimischen Partnerorganisationen im interreligiösen Dialog in der Vergangenheit ausführlich Stellung bezogen hatten. Frau Akyol ignoriert nicht nur diese Stellungnahmen, sondern blendet in ihrer undifferenzierten und selektiven Berichterstattung die zahlreichen Aktivitäten, Veranstaltungen und Veröffentlichungen von uns aus, die dem Leser eine andere als ihre Meinung nahegelegt hätten. Darüber hinaus konstruiert sie in einer irreführenden und hetzerischen Weise neue Vorwürfe, die wir entschieden zurückweisen.

So behauptet Frau Akyol im Zusammenhang mit dem MJD-Buchhandel Green Palace unter anderem:

"In dem Buch "Die Schariagrundlage für das Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen", das mit Spendengeldern des Europabüros der MJD gedruckt werden konnte, wird ein Koranvers mit folgender Interpretation wiedergegeben: "Der Koranvers jedoch umfasst alle Leute der Schrift (d. h. Juden und Christen), und befiehlt, sie solange zu bekämpfen, bis sie eigenhändig die Schutzsteuer in voller Unterwerfung entrichten."

Abgesehen von der Fragwürdigkeit, die damit einhergeht, einen einzelnen Satz einem Buch zu entnehmen und ihn ohne seinen Kontext als Beleg anzuführen, enthält die obige Aussage von Frau Akyol gleich zwei Unwahrheiten. Erstens hat die MJD dieses Buch weder mit Spendengeldern finanziert, noch sich sonst wie an der Übersetzung, Herausgabe oder Finanzierung dieses Buches beteiligt. Zweitens hat die MJD überhaupt kein Europabüro.

Das zweite Buch "Die Stellung der Frau", das in ihrem Artikel Erwähnung findet, führt Green Palace erst gar nicht. Im Zusammenhang mit der Stellung der Frau innerhalb der MJD möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass zwei Drittel unserer Mitglieder weiblich sind. Dies spiegelte sich im letzten Vorstand wider: 6 von 9 Vorstandsmitgliedern waren weiblich. Aktuell sind es 5 von 10. Der Großteil unserer Arbeitsgruppen wird folgerichtig von jungen Frauen geleitet, was selbst bei vielen nichtmuslimischen Organisationen unüblich ist. Das Bild einer Frauen verachtenden Organisation, das Frau Akyol mit Aufführung dieses Buches wohl vermitteln möchte, ist also bei der MJD absolut fehl am Platze.

Diese beiden Unwahrheiten sind für Frau Akyol sehr nützlich, um ihr Bild von der MJD als eine gefährliche Organisation zu untermauern. Daher haben wir auch bei diesem zweiten Artikel von Frau Akyol bereits juristische Schritte eingeleitet und werden entsprechend rechtlich tätig werden.

Zur Unterstützung ihrer Meinung interviewt Frau Akyol mit Frau Spuler-Stegemann eine Person, die bisher an keiner einzigen MJD-Veranstaltung teilgenommen hat, was wir schon aufgrund ihres Alters mit Sicherheit behaupten können. Frau Spuler-Stegemann hat auch nie das Gespräch mit Verantwortlichen der MJD gesucht noch bezieht sie sich auf Gespräche mit Partnern der MJD. Dennoch meint Frau Spuler-Stegemann zu wissen, was auf MJD-Veranstaltungen geschieht und ist sich unter anderem sicher, dass Jugendliche dort "indoktriniert" werden. Woher sie diese Informationen bezieht, bleibt ihr persönliches Geheimnis. Dies kann nicht überraschen, da Frau Spuler-Stegemann dafür bekannt ist, auf Knopfdruck muslimischen Organisationen in Deutschland grundsätzlich eine chronische Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen. Auf alle fünf Fragen des Interviews antwortet sie nur mit persönlichen Meinungen und Einschätzungen und bleibt in allen Fällen einen belastbaren Beweis bzw. Nachweis in Bezug auf die MJD schuldig. Vielmehr werden durch fremde Zitate und belanglose Tatsachen bestimmte Aussagen konstruiert, womit sie für Frau Akyol nützliche Hilfsdienste leistet.

Es ist für uns bedauerlich, einen so schlecht recherchierten und so undifferenzierten Artikel sowie ein tendenziöses und jegliche Objektivität vermissendes Interview in einer in Deutschland so bedeutenden Tageszeitung wie der taz lesen zu müssen. Anhand einiger Kommentare zum Artikel auf der Internetseite der taz müssen wir zudem feststellen, dass es Menschen gibt, die alles glauben, was in der Zeitung steht. Hierbei wird deutlich, dass der Artikel von Frau Akyol und das Interview mit Frau Spuler-Stegemann geeignet sind, die Kluft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in Deutschland zu vertiefen, ohne das irgendein konstruktiver Beitrag von eine der beiden geleistet wird.

Als MJD sind wir jederzeit zur inhaltlichen und kritischen Auseinandersetzung bezüglich unserer Jugendarbeit bereit. Diese muss aber aufrichtig und haltbar sein und die gesamte Bandbreite unserer Arbeit umfassen. Weder der Artikel noch das Interview erfüllen diese Anforderungen, wie wir in einer weiteren ausführlicheren Darstellung, in der wir auf die Vorwürfe an die MJD inhaltlich eingehen möchten, deutlich machen werden.

Mohammed Abdulazim
Vorsitzender der MJD e.V.
Bei Rückfragen: info@mjd-net.de

Quelle: http://www.mj-net.de/node/2032

Corpus delicti:

taz.de 26 Mär 2008 Nr. 4206

Schwestern unter sich

Bei einem Mädchen-Camp feiert die Muslimische Jugend Deutschland ihren Glauben - scheinbar aufgeschlossen und unpolitisch. Aber ist sie wirklich so harmlos? VON CIGDEM AKYOL

 

Im Tal findet der Wochenmarkt statt, Senioren bummeln zwischen den wenigen Ständen, die Biogemüse und Honig anbieten. Hier in Gerolstein funktioniert die urdeutsche Idylle noch. Multikulti-Ghettos oder bettelnde Punks gibt es hier nicht. Es ist ein Ort, an den Alte zurückkehren, damit sie etwas ruhen können - und den Jugendliche rasch verlassen, um etwas zu erleben. Während unten im Ort die Gerolsteiner spazieren, feiern oben in der Jugendherberge etwa 200 muslimische Mädchen ihren Glauben.

Die Muslimische Jugend Deutschland (MJD) veranstaltete am Osterwochenende in der Eifel ihr jährliches "Muslimisches Mädchen Meeting", kurz MuMM, unter dem Motto "Spirit of Life". Es ist ein ungewöhnliches Spektakel, das hier zwischen Gartenzwergen und manikürten Rasenkanten stattfindet. Vier Tage diskutieren islamische Jugendliche über Allah und debattieren in Arbeitsgemeinschaften zu Themen wie "Die Kunst der Koranrezitation" oder "Wie lade ich zum Islam ein". Und bei alldem wird deutsch gesprochen - denn anwesend sind zwar Teenager aus vielen Nationen, die aber zum Großteil in Deutschland leben. Fast alle Mädchen, die sich hier gegenseitig Schwestern nennen, verdecken ihr Haar unter einem Kopftuch und manche tragen T-Shirts mit der Aufschrift "I love my prophet". Spontan tanzen einige einen traditionellen Tanz auf dem Flur, andere sitzen kichernd beisammen. Wieder andere versuchen sich in der Kalligrafie. Während dieser vier Tage muss sich niemand erklären, kein Mädchen muss sich für seinen Glauben rechtfertigen oder wird wegen seines Schleiers schief angeschaut. Hier ist man unter sich, obwohl auf der Vereinshomepage betont wird, dass "wir in der Gesellschaft stehen und nicht am Rande". Es ist ein Spiegelbild der konservativen muslimischen Jugend, bei dem kritische Journalisten nicht erwünscht sind.

Die Anwälte von Sprenger, Vertreter der Muslimischen Jugend und taz-Anwalt Johannes Eisenberg, sitzen am Tisch mitten im Verhandlungssaal.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich lerne.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Sie müssen nicht alles lernen, was andere vormachen. Die Frage in diesem Verfahren ist, ob der Kläger das Europabüro ist. Der Leser versteht, dass der Kläger ein Büro hat, welches sich in Europa befindet.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Möchte nicht um Worte streiten. Mir ist es Scheiß egal, ob die sich Europabüro nennen. Welches Interesse haben sie zu sagen, wir sind ein Europabüro, wenn Sie ihre Europaarbeit machen. Die Femyso ist auf ihrer Web präsent. Sie nennen sich nicht Europabüro. Das ist unbedeutend.

RS [Kommentar]: Herr Eisenberg meinte wahrscheinlich diese Seite der Klägerin:

Die FEMYSO

Dialog über den Tellerrand

Interreligiöses Seminar in Griechenland mit der MJD

Seit Jahren engagiert sich die MJD nicht nur in Deutschland für den interreligiösen Jugenddialog, sondern wirkt auch fleißig in Europa mit. Zwei MJDler waren mit dabei. Hier ihre Story.

| | Weiterlesen

Das Sprachrohr muslimischer Jugendlicher in Europa!

Die FEMYSO


Was ist die FEMYSO? Welche Rolle spielen jugendliche Muslime in Europa? Hier hast du einen ersten Einblick ins FEMYSO-Special!

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Damit rechnet man nicht, wenn es in der Gegendarstellung steht [das sie kein Europabüro sind].

Anwalt der Muslimischen Jugend Herr Michel-Hubertus Sprenger kennt die deutschen Zensurregeln: Es ist unwahr. Sie [Herr Eisenberg] sagen, es ist unbedeutend. Sie schreiben in Ihrem Schriftsatz, es ist alles bedeutsam.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich habe gesagt, ich nehme den Widerspruch nicht ... . Kammergericht ... . Dann haben Sie schon die Gegendarstellung verlangt. Sie haben ... .

Klägeranwalt Herr Michael-Hubertus von Sprenger: Ordnungsmittelantrag

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Es fehlt das berechtigte Interesse. Allein der Umstand, dass das falsch wäre, reicht nicht aus. Es muss ein berechtigtes Interesse geben. Ein Europabüro ist in der Regel in Brüssel oder Strassburg. Die Gegendarstellung irritiert. Es macht den Eindruck als ob es keine Beziehung zu Femyso gibt, die für sie erklärter Maßen Lobbyarbeit in Brüssel tut. Auf ihrer Homepage wird das umfangreich dargestellt.

Der Vorsitzende: Welche berechtigten Interessen besitzen Sie [die Klägerin]?

Klägeranwalt Herr MIchael-Hubertus von Sprenger: Wir wollen nicht größer aussehen, als wir sind. Wir wollen nicht ... . Wir sind nicht Mitglied anderer Organisationen.. Wir sind nicht in anderen Ländern tätig.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Der Leser glaubt bei Ihrer Gegendarstellung, dass sie nicht europaweit tätig sind. Das ist irreführend. Es reicht, wenn ein großer Leserkreis denkt, sie sind nicht europaweit tätig. Die Autorin kann sich das nicht ausgedacht haben. Die Muslimische Jugend macht das nicht selber. Die machen aber Europaarbeit. Bei der Gegendarstellung  ... . Ist doch Scheiß egal.

Klägeranwalt Herr Michaele-Hubertus von Sprenger: Müssen sich vorbereiten.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Wenn die Kammer meint, es ist alles abwegig, was ich hier sage ... . Ich verliere vielleicht. Dann sind sie zufrieden. Die Autorin meinte Europaarbeit. Hat sich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Die belästigen irgendeinen EU-Abgeordneten. Moscheen sollen gebaut werden. Rechte werden unterstützt. Sie sind die ersten Freunde der EU. Was macht da die Firma VW in Europa? Macht doch jeder. Sogar die Berliner Anwaltskammer. Macht in Straßburg wichtig, wichtig. Sie mit Ihrer Kanzlei auch. Sie durch Herrn Frei.

Es entfacht ein Streit über die Worte Europabüro und organisatorische Dachorganisation.

Klägeranwalt Herr Michael-Hubertus von Sprenger: Ich kümmere mich auch um Europa. Habe aber kein Europabüro.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt.

taz-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Danke. Tschüß

Die Klägervertreter bleiben im Saal und äußern ihre Verwunderung über Herrn Johannes Eisenberg.

Ein beteiligte aus dem Zuschauerraum: Kann man nicht gegen Eisenberg eine Strafanzeige stellen wegen Beleidigung.

Der Vorsitzende: Heute ist er gut gewesen. Er war echt gemütlich. Gegen Anwälte kann man nichts machen, wenn sich diese im Gerichtssaal so benehmen.

Klägeranwalt Herr Michael-Hubertus von Sprenger: Eine Frage zur Zustellung. Habe das dem Parteiverterter zugestellt.

Der Vorsitzende: Das ist o.k.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

 

Verlag die Abendzeitung GmbH & Co. KG vs. Otto                  

23.05.08: Die Sache 27 S 5/05 Verlag die Abendzeitung GmbH & Co. KG vs. Otto ging es um das Geld angesehener Kanzleien. In diesem Fall der Kanzlei vom Prof. Prinz, welche Kosten für das zwei Abmahnungen, eine wegen dem Text, die andere wegen einem neutralen  Bild,  haben wollte. Es war ein Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Amtgerichts Berlin Mitte 25 C 40/05 vom 11.10.05, welches zu Gunsten von Prof. Dr. Prinz entscheid. Mit dieser Sache hat sich auch der BGH beschäftigt.

Bericht

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