Bericht Rolf Schälike - 28.02-15.03.2008
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrollen - 28.02.2008, 13.03.2008 Es bahnen sich neue Massenabmahnungen an - Gaby Köster ist etwas passiert ▲ Der Königin der deutschen Comedy ◄Video ist etwas passiert. Wir erfahren davon zuerst am 28. Februar 2008 im Gerichtssaal der Zensurkammer Berlin aus dem Munde ihres Anwalts. des Herrn Helge Reich. Wir lesen keine Boulevardpresse, weder privat, noch dienstlich, auch nicht geschäftlich. Wir suchen nicht nach Rechtsbrüchen, um daran Geld zu verdienen. Wir provozieren weder die Kläger und Klägerinnen noch die Presse, und versuchen nicht durch vermeintliche Verbote die privaten und intimen Sachen erst recht bekannt zu machen. Mit den Lügen der Presse können wir leben. Mit den Handlungen der Zensuranwälte und der Zensurrichter schwerer. Bei den Gerichten geht es um die juristische Wahrheit: Paragrafen, Geld, Lust und Laune, Beziehungen, Scheinargumente. Die materielle Wahrheit bleibt hinten dran. Die vielen Prozesse bewirken wenig in der Boulevardpresse. Eher genau das Gegenteil. Die unabhängige, seriöse Berichterstattung wird auf Basis der den Kanzleien Dr. Christian Schertz und Prof. Prinz u.a. erstrittenen Urteilen finanziell kaputt gemacht und verschwindet aus dem Internet. Das Monopol der Boulevardpresse wächst. Auch im Fall Gabriele Köster erleben wir das. Wegen meiner Berichterstattung vom 28. Februar 2008 - inzwischen wunschgemäß schon zwei mal korrigiert - hat der Berichterstatter schon drei Abmahnungen von der Kanzlei Dr. Christian Schertz erhalten. Ist das der Beginn des Frontalangriffes auf www.buskeismus.de? Erfahrungsgemäß wird begründet, dass die Abmahnungen nichts mit meiner Site zu tun haben. www.buskeismus.de, sondern lediglich etwas mit den Persönlichkeitsrechten der Königin der deutschen Comedy und den privatrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Anwälten der Kanzlei Dr. Schertz.
Ist es Zufall, dass gegen die Berichter in www.buskeismus.de lediglich vier verurteilte Mörder, der Anwalt Dominik Höch und der Anwalt Helmuth Jipp klagten und klagen. In der Anzahl von Abmahnungen hält die Kanzlei Dr. Christian Schertz die einsame Spitze unter den genannten Klägern. Wir werden versuchen, dass durchzustehen, und die Öffentlichkeit weiter über die Tätigkeit und die Wirkung der deutsche Creme de la Creme Presseanwälte und der Zensurkammern berichten. Gabriele Köster vs. Axel Springer AG - Bericht über das Ereignis ist ein Eingriff in die Privat- und Intimsphäre ▲ 28.02.2008: Die Sache 27 O 60/08 Königin der deutschen Comedyszene Gabriele Köster vs. Axel Springer AG war ebenfalls eine Comedy. Was ist bekannt zu dieser Sache:
Kölner Stadtanzeiger vom 18.02.2008, 20:29h 12.01.2008 |
13:16 Uhr 16.01.2008 |
11:00 Uhr 16.01.2008 | 18:44 Uhr Wir haben indes inzwischen einen weiteren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Axel Springer wegen der heutigen BILD-Berichterstattung beim zuständigen Landgericht gestellt. Mit dem Erlass der weiteren Einstweiligen Verfügung wird morgen gerechnet. Pressekontakt: Schertz Bergmann Rechtsanwälte Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja. Gaby Köster. Bekannt durch 7 Tage, 7 Nächte. Wir kannten sie vorher gar nicht. Anwalt der Klägerin Herr Reich von der Kanzlei Dr. Schertz: Immerhin. Der Vorsitzende: Sie hat den Preis der beleidigten Zuschauer erhalten. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Im Rheinland kennt sie jeder. Der Vorsitzende: Ob der Bekanntheitsgrad das Recht gibt, über das allgemeine Ereignis* zu berichten. Wenn sie absagt wegen des allgemeinem Ereignisses*, dann kann möglicherweise berichtet werden. So detailliert wie diesmal, da geht das Ding einfach zu weit. Es ist eine Art enger Kreis der Privatsphäre, sogar der Intimsphäre. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Das konkrete Ereignis* auf der Straße. Bricht sich ein Fußballer das Bein, dann ist das Berichten zulässig. Die zweite Frage: Wie ist das mit der Tätigkeit von Versorgungsdienstleistern*? Das ist für die Öffentlichkeit nicht uninteressant. Es sind keine Gegenstände vorhanden. Im Falle von Lieschen Müller passiert das immer. Interessiert niemanden. Es ist ein ganz neutrales und die Öffentlichkeit interessierendes Ereignis, wie nach einem konkreten Ereignis die Betroffene* durch die Innenstadt einer bekannten deutschen Stadt* gefahren wird. Wenn man in der Öffentlichkeit was bewegen will, dann ist die prominente Person notwendig, und nicht Lieschen Müller, die von der Versorgungsmaschine* erfasst wird. Es wird dem Leser erklärt, dass in einem solchen Fall die schnellstmögliche Versorgung das A und O ist. ... Ein Neurologe hat das am eigenen Leibe erlebt. Ihm ist etwas mit dem Fahrrad passiert, hatte ein Problem. Passiert ist es* vor der eigenen Klinik, nach 15 Minuten wurde richtig gehandelt*. Wären es 30 Minuten gewesen, dann würde er jetzt etwas sein, worüber zu berichten, die deutsche Zensur verbietet*. Nichts anders ist es bei dem [Ereignis* der Klägerin].
Anwalt der Klägerin Herr Reich: Sehe das anders.
... Damit sind wir im Kernbericht der Privatsphäre. Geraten auch in die
Intimsphäre. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Einen Unterschied zwischen dem Kasten und dem Artikel kann ich nicht sehen. Anwalt der Klägerin Herr Reich: Es geht um die Art der Darstellung. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Die Art der Darstellung ist die der Boulevardpresse. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Es werden Anträge gestellt. Wir hatten noch den Ordnungsmittelantrag. Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Morgen erhalten Sie eine Stellungnahme. Der Verbotstenor ist nicht berührt. Der Vorsitzende: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Die Anwälte verlassen den Saal. Der Vorsitzende: Die Einstweilige Verfügung vom 15.01.08 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Heute am 06.03.08 sehe ich die detaillierten Darlegungen von Details während der Gerichtsverhandlung als eine erneute Provokation seitens der Kanzlei Dr. Christian Schertz gegenüber dem Berichterstatter an. Anders kann ich die folgende Abmahnung nicht verstehen. 06.03.08: Abmahnung vom Anwalt Helge Reich von der Kanzlei Dr. Christian Schertz. Sehr geehrter Herr Schälike, ich darf Ihnen anzeigen, dass wir Frau Gaby Köster in ihren persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Sie berichten auf Ihrer Internetseite www.buskeismus.de über einen Rechtsstreit, den unsere Mandantin gegen die Axel Springer AG führt. In diesem Bericht geht es um unzulässige Berichterstattung über eine Erkrankung unserer Mandantin. Unsere Mandantin richtet sich in dem Verfahren gerade dagegen, dass aus ihrer Privat- und Intimsphäre in unzulässiger Weise berichtet wird. In ihrer Veröffentlichung greifen Sie dies nun auf und zitieren (noch dazu wie gewohnt falsch, was hier nicht Gegenstand sein soll) die jeweiligen Prozessbevollmächtigten. Noch dazu verlinken Sie durch die Setzung von Hyperlinks zu den Worten "abgenommen" und "verstopft" auf Google Suchabfrage. Damit berichten Sie in unzulässiger Weise über unsere Mandantin. Dies muss sie nicht hinnehmen. ... . Namens und in Vollmacht ... habe ich Sie aufzufordern. sich ihr gegenüber zu meinen Händen zu verpflichten, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Frau Köster zu bestimmenden Vertragsstrafe, die ggf. vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, unter Namensnennung unserer Mandantin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen: xxxx Sowie durch Hyperlinks auf Google Ergebnisse zu den Begriffen "aaa", "bbb", "ccc" zu verlinken Sowit durch Hyperlinks auf Google Ergebnisse zu den Begriffen "aaa", "bbb", "ddd" zu verlinken Wegen der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sehen wir der Abgabe einer entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärung bis Samstag,o8. März 2oo8 18:oo Uhr, entgegen. Gern habe ich die Details aus dem Internet genommen, und bedaure auf die Boulevard-Manieren der Kanzlei Dr. Christian Schertz erneut reingefallen zu sein. Bei der Klägerin, Frau Gaby Köster möchte ich mich entschuldigen. Das habe ich ihr auch gemailt. Der Autor dieser Abmahnung, Herr Helge Reich, meint, diese Abmahnung sei urheberrechtlich geschützt und die Veröffentlichung greife in seine Persönlichkeitsrechte ein. Mein Wissensstand als Prozessbeobachter ist ein anderer. 14.03.08: Bis zu diesen Tage habe ich vermutet, dass der Anwalt von Gaby Köster, Herr Helge Reich unbedacht der Öffentlichkeit Details des Ereignisses preisgab, und verband das mit der Hoffnung, dass beim nächsten Mal, die Öffentlichkeit von der Mitteilung intimer Details verschont bleibt, oder zumindest gebeten wird, diese nicht ins Netz zu stellen. Das war ein Irrtum. Heute erhielt ich einen erneute Abmahnung von der Kanzlei Dr. Christian Schertz mit dem Wunsch auf Verbot, diese meine Vermutung dem interessierten Leserkreis kund zu tun, weil diese falsch ist. Das Gegenteil erlebte ich gestern (13.03.08) in der Gerichtsverhandlung beim Landgericht Berlin. Der Kanzleichef, Herr Dr. Christian Schertz war sogar persönlich zugegen, und gab lautstark neben dem Anwalt Herrn Helge Reich und mehrmals wiederholend der Öffentlichkeit weitere Details über das Ereignis und deren Folgen sowie den heutigen Stand bekannt, wissend, dass im Gerichtssaal auch Journalisten sitzen. Siehe die weiteren Berichte. Gaby Köster vs. Heinrich Bauer Verlag GmbH & Co. KG und vs. Freizeit Woche Verlag GmbH & Co. KG 13.03.08: 27 O 97/08 Gaby Köster vs. Heinrich Bauer Verlag GmbH & Co. KG 27 O 98/08 Gaby Köster vs. Freizeit Woche Verlag GmbH & Co. KG Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Zwei gegen einen ist unfair. Gemeint waren die beiden Anwälte der Klägerin, Herr Dr. Christian Schertz und Herr Helge Reich aus der einen Seite und Anwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt auf der Beklagtenseite. Anwalt Dr. Christian Schertz versucht zu scherzen. Alle lachen. Der Vorsitzende: Haben Sie den Schriftsatz des Antragstellers vom 12.03.08 erhalten? ... . So. Frau Köster. Wird nur beschrieben, dass sie in einem speziellen Fahrzeug in die Räume des Objekts gefahren wurde. Es ist fraglich, ob dass bei bekannten Leuten, zu berichten verboten werden kann. Was Springer berichtete ist etwas anderes. Da war es klar, dass das verboten wurde. Aber dass Frau Köster nur das hatte und deswegen wegen dem Ereigniszustand mit dem Fahrzeug in die Räume des Objekts gefahren wurde? Köster-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Dieses Ereignis. Darüber gab es einen Bild-Artikel. Bauer Verlag ist der Einzige, die die Verfügung nicht eingehalten haben. Springer, Burda, ... haben sich alle daran gehalten. Ich möchte Dr. Engels warnen. Was die planen. ist klar. Beginnen mit einer relativ harmlosen Berichterstattung, danach wollen sie weiter gehen. Das Ereignis ist tabu. Die Tür führt dem Grunde nach auf geniale Art und Weise ... . Davor möchte ich warnen. Das Ereignis [dann nennt Herr Schertz Details des Ereignisses]. Es ist ist die Intim-, sogar Geheimsphäre. Bei AIDS ist es genau so. Sie machen damit die Tür auf, damit der Verlag Stück für Stück ... . Vor dem Objekt waren Teams von Journalisten und Fernsehleuten. Sie ist heute [und wieder erzählt der Anwalt Schettz intime Details, zu hören auch von den im Saal sitzenden Journalisten]. Die weisen Worte des Vorsitzenden werden nicht beachtet. Ereignis und Räume des Objekts verstehe ich nicht. Der Vorsitzende: Über das Ereignis zu berichten, ist bei bekannten Leuten erlaubt. Köster-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Das Ereignis darf genannt werden, aber die Räume des Objekts nicht. Wird jedes Detail berichtet, dann passiert das wie beim Zauberlehrling. Das ist rechtswidrig. Muss ich nicht dulden. Zeitweilig [und wieder berichtet Herr Schertz Details].
Der Zauberlehrling Der Vorsitzende: Es stellt sich die Frage, hat sie [Frau Köster] ihre Privatsphäre geöffnet? Sie [Herr Stulz-Herrnstadt] haben vorgetragen, dass man ... . Sie haben vorgetragen, dass es eine peinliche Sache gab. Das war 1999. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt: Sie war ein rechtes Wrack. Köster-Anwalt Herr Dr. Christian Schertz: Sie musste 2004 erklären, warum sie 20 kg abgenommen hat. Sie hat sich auf diese Ebene begeben, weil der Gewichtsverlust witzig war und sie auf journalistische Fragen antworten musste. Ich würde den Antrag stellen mit der Maßgabe Detail 1 des Ereignisses, schweres Ereignis, Räume des Objekts, Objekt. RS: Hier beginnen die Probleme der Berichterstattung. Über einige Ereignisse und Details darf berichtet werden über andere nicht. Das darf nicht dargelegt werden aus zweierlei Gründen: Erstens, es bleibt umstritten, was genannt und über was berichtet werden darf. Zweites, zählt man die Begriffe auf, über die nicht berichtet werden darf, können Abmahnungen von der Kanzlei Dr. Christian Schertz kommen. Für einen Begriff, der nicht direkt Gaby Köster betraf, sondern einen anderen einen Neurologen, habe ich schon im Auftrag von Gaby Köster gestern, am 14.03.08 im Namen von Gaby Köster die zweite Abmahnung erhalten. Was erlaubt und was verboten ist, bleibt ein Rätsel. So etwas kannte ich bis jetzt nur in den beiden Diktaturen, der Sowjetunion und der DDR. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt: Wir reden über diesen engen Kontext. Köster-Anwalt Dr. Christian Schertz unterbricht. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt: Lassen Sie mich auch ausreden. es besteht ein öffentliches Informationsinteresse bei Absage einer Tournee. Ein Mindestmaß an Informationen müssen gegeben werden. Unsere Informationen sind nicht vergleichbar mit denen von Bild. Dr. Christian Schertz unterbricht erneut. Der Vorsitzende: Lassen Sie ihn ausreden. Dr. Christian Schertz: Wir sind schon sehr zahm. Der Vorsitzende: Sie sind schon zu zweit. Also, bitte ... . Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt: ... sie hat nachhaltig über das Jahr 1999 immer wieder Privates berichtet. Es hat auch niemand etwas dagegen. Es ging um Gesichtslähmung, Stoffwechselerkrankung, Darmspiegelung. Es besteht ein Interesse. Dieser Fall ist nicht anders. Das ist nicht wie in Bild. Köster-Anwalt Dr. Christian Schertz: Die belanglosen Äußerungen sind vor Jahren gefallen: 1999. Da die Medien fragten wegen dem Gewichtsverlust. Jetzt ist das ein schwerer Schicksalsschlag. Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Partei-Vertretern erörtert. Anträge werden gestellt. Der Antragsteller stellt den Antrag mit der Maßgabe ... Detail 1 des Ereignisses. Kostenanträge werden gestellt. Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Der nächste Fall ist noch eindeutiger. 13.03.08: 27 O 98/08 Gaby Köster vs. Freizeit Woche Verlag GmbH & Co. KG Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja. Das ist eine Berichterstattung, die wesentlich detailreicher ist. Beklagtenanwalt Herr Dr. Michael Stulz-Herrnstadt möchte etwas sagen. Köster-Anwalt Dr. Christian Schertz unterbricht: Geht nicht. Detail 1 ist was, das niemanden etwas angeht. Der Vorsitzende: Gut, gut. Wir denken darüber nach. Anträge werden gestellt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Dr. Christian Schertz: Mein Bruder ist Teamgruppenleiter als Vorsitzender Richter am Landgericht. Das wiederholt Dr. Schertz mehrmals und fragt Herrn Mauck, ob er ebenfalls Teamgruppenleiter wäre. Der Vorsitzende: ´Wir haben hier keinen Teamgruppenleiter. 2012 oder 2013 zieht das Landgericht um in die Lippenstraße in das Gebäude des Amtsgerichts. In dieses Gebäude kommt das Sozialgericht. Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. _________________ * Rot sind die Passagen markiert, die der Berichterstatter der Öffentlichkeit nicht preisgeben darf aber auch nicht möchte, weil er sich nicht in das Geschäft und die Politik der Presse und ihrer Anwälte mit den vorgeschobenen Schutz der Privatsphäre hineinziehen lassen will. Eine erneute Abmahnung von der Kanzlei Dr. Christian Schertz - insgesamt sind drei Abmahnungen der Kanzlei Dr. Christian Schertz im Zusammenhang mit diesem Bericht auf dem Schreibtisch des Berichterstatters gelangt - wird Anlass sein, in Zukunft Details in der Berichterstattung von Verhandlungen mit den Anwälten dieser Zensurkanzlei all die Erfahrungen einfließen zu lassen, die der Berichterstatter in den real kommunistischen Diktaturen sprachlich gelernt hat, um den Schutz jeglicher privater Informationen von Prominenten zu gewährleisten.
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