BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 21. Dezember 2007

Rolf Schälike - 21.-23.12.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 21.12.2007

Vorweihnachtliches absurdes Theater                          

Der heutige Freitag war mein vormittägliches Wehnachtsfest, dem in unser Firma am Nachmittag das nächste Weihnachtsfest folgte. Am Vormittag war das der absurde Teil des Festes, am Nachmittag folgte der gemütliche Teil. Besinnlich waren beide Absurditäten.

Von der Pseudoöffentlichkeit waren diesmal drei Personen am Theater beteiligt, drei Personen saßen am Richtertisch, zwei bis drei dazwischen. Ein kleiner, vertrauter Kreis. Am Nachmittag waren wir auch etwa zehn Personen, ein kleiner verschworener Kreis.

Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vs. Sonix Computer Technik GmbH - AGB's unterliegen der Zensur                          

Die Absurdität in der Sache 324 O 1023/07 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vs. Sonix Computer Technik GmbH bestand darin, dass schwer zu verstehen ist, was fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Internetzensur zu tun haben.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Die Antragstellerin erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 18.12.07.

Klägeranwältin Frau Julia Rehberg: Danke.

Der Vorsitzende: Wir halten den Antrag für aussichtsreich. Auf die Frage, die Sie aufgeworfen haben, kommt es nicht an. Es ist eine Wettbewerbsfrage. Halten, wie der Antragsteller alle Klauseln nicht für zulässig.

Beklagtenanwalt Herr Bischoff: Es war ein kurzzeitiges Versehen. Wurde problemlos geändert.

Der Vorsitzende: Die Unterlassung leiten wir ab aus der Erstbegehungsgefahr. Das hält uns nicht davon ab, dem Antrag stattzugeben.

Richterin Frau Käfer mit ihren Standardargumenten: Wenn Sie so und so nicht mehr diese Bedingungen benutzen, dann können Sie doch eine Unterlassungserklärung abgeben.

Beklagtenanwalt Herr Bischoff: Der Streitwert ist zu hoch.

Der Vorsitzende: Der BGH sagt für jede Klausel 2.500,00 Euro. Wir verkünden nächste Woche.

Beklagtenanwalt Herr Bischoff: Ich will anerkennen. Anfrage: Die einzelnen Klauseln sind nicht ordentlich unter der Ziffer 2 und 3 von der Klägerin formuliert. Der Obersatz ... .

Der Vorsitzende zu Richterin Frau Käfer: Ist Anerkennung ... . Nächste Woche ... . Sonst sitzen wir hier eine halbe Stunde ... und gehen alles durch.

Richterin Frau Käfer verrät die Zensurprinzipien: Es sind viele Zitatfehler: "jedoch spätestens" ist unter nur "spätestens". Wertgleich oder inhaltlich gleich, würden wir mit aufnehmen. 938.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Antragsgegnervertreter erklärt darauf hin, ich erkenne den Anspruch an. Der Antragsteller stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 29.10.07 mit der Maßgaben, dass die Schreibfehler korrigiert werden mit inhaltsgleichen und ähnlichen ... .

Beschlossen und verkündet, der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.12.07, 9:55 Uhr in diesem Saal. Wir bedanken uns und wünschen ein schönes Weihnachten.

Die Klägeranwältin bereitet sich recht langsam zum weggehen vor. Beklagtenanwalt Herr Bischoff: Ich gehe. Ist das o.k.?

Der Vorsitzende: Nicht das Sie [Klägervertreterin] die Zustimmung zurücknehmen, und sagen, ja, aber doch, nehme zurück.

Richterin Frau Käfer: Schaffen Sie er heute nicht?

Klägeranwältin Frau Julia Rehberg: Ja.

 

2 x Wulf Marquard  vs. Hans-Dieter Moderau                          

Die Sachen 324 O 775/07 und 324 O 255/07 Marquard  vs. Moderau waren nicht ganz neu.

Info zum Steitgegenstand aus dem Internet.

19.03.2007 Stralsund (ddp-nrd). 10:02 Uhr:

Staatsanwalt prüft Umgang mit Spendengeldern für "Gorch FockI"

Stralsund/MVregio Die Staatsanwaltschaft Flensburg prüft laut "Ostseezeitung" (Montagausgabe) Ungereimtheiten beim Umgang mit Spendengeldern für den Wiederaufbau des in Stralsund liegenden Windjammers "Gorch Fock I".
Demnach richteten sich die Ermittlungen vorrangig gegen den früheren Vorsitzenden des Vereins Tall Ship Friends Deutschland e.V. (TSFD) und des fast gleichnamigen Tall Ship Friends e.V. (TSF), Wulf Marquard.
Nach einer Anzeige mehrerer ehemaliger Vertrauter von Marquard sollen Spendengelder und Mitgliedsbeiträge in Höhe von mehreren zehntausend Euro an einen Verein geflossen sein, zu dessen Mitgliedern Marquard, seine Frau, Sohn, Tochter, Schwiegerkinder und enge Freunde gehörten. Marquard selbst hat alle Vorwürfe bestritten und seinerseits Anzeige erstattet.
Die 1933 in Hamburg gebaute "Gorch Fock I" war nach 1945 an die Sowjetunion gefallen und jahrzehntelang als Segelschulschiff "Tovarishch" gefahren. Nach dem Zerfall der Sowjetunion ging der Dreimaster in den Besitz der Ukraine. Vor vier Jahren kaufte der deutsche Verein "Tall Ship Friends" den Windjammer. Mit Hilfe des Stralsunder Fördervereins "Gorch Fock I" wurden seitdem Spendengelder gesammelt, mit denen das Schiff wieder flott gemacht werden soll. Im vergangenen Jahr hatte Marquard den Kooperationsvertrag mit dem Verein gekündigt, um die "Gorch Fock I" in eine Kommanditgesellschaft überführen zu können. Beide Seiten streiten jetzt vor dem Stralsunder Amtsgericht.

Quelle: http://www.abacho.com/mobile/news/vermischtes/anzeigen/?news_id=28695

25.04.2007 Das Landgericht erlässt eine Einstweilige Verfügung.
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Anwälte des Vereins Tall-Ship Friends (Eigner der Bark GORCH FOCK I in Stralsund) eine einstweilige Verfügung (324 O 255/07) gegen Dieter Moderau erlassen. Hintergrund sind Anwürfe gegen den langjährigen Vereinsvorstand Wulf Marquard auf einer von Moderau betriebenen Internetseite, die Beschuldigungen wie Betrug, Diebstahl und Untreue enthielten. Nachdem eine verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat das Landgericht Hamburg die Verbreitung der Behauptungen verboten. Die Widerspruchsverhandlung fand statt am 01.06.07.

Begonnen hat heute die Verhandlung zur Sache 324 O 775/07. Herr Wulf Marquard, der Kläger erschien persönlich mit seinem Anwalt, dem Herrn Grund. Von der Beklagtenseite erschien niemand.

10:32, der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Der Beklagte hat sich zur Akte nicht anwaltlich gemeldet. Wir dachten, Herr Kostencki vertritt ihn auch hier. Ist nicht's, so dass wir eine  VU-Situation haben werden. Wir warten, bis vielleicht jemand erscheint.

10:34: eisige Stille tritt ein. Am Tisch sitzen die Richter Herr Goritzka, Herr Buske und Richterin Frau Käfer. Keiner spielt mit dem Füller oder an seinem Ring. Der Anwalt und der Kläger schweigen. Die Pseudoöffentlichkeit wundert sich ob der Absurdität. Nach einige Minuten verlässt Frau Käfer den Saal und verschwindet im Richterzimmer.

10:45, Richter Herr Goritzka geht auf den Korridor. Vom Aufruf nach der fehlenden Partei hören wir nichts.

Richter Herr Goritzka tritt wieder in den Verhandlungssaal: Ist keiner da.

Richterin Frau Käfer kommt zurück in den Verhandlungsraum.

Der Vorsitzende: Wir haben festgestellt, dass trotz ordentlicher Ladung, für den Beklagten um 10:46 Uhr niemand erschienen ist. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 20.08.07 und beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils. Dieses Versäumnisurteil ergeht antragsgemäß. Wir gucken, was um  11:00 Uhr  passiert.

Klägeranwalt Herr Grund: Kann sein, dass Herr Kostencki erscheint. Nicht dass mein Mandant denkt, wir tun nichts.

Der Vorsitzende: Gut, dann machen wir jetzt Pause.

Die Pseudoöffentlichkeit verschwindet in die Gerichtskantine.

Kurz nach 11:00 erscheint der Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki.

Der Vorsitzende: Ja, was soll hier passieren?

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Bitte über meine Anträge zu entscheiden.

Der Vorsitzende: Welche?

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Am 01.10.07 Wiederholungsantrag. Am 24.08.07 wurde dieser gestellt. Hier passiert nichts.

Der Vorsitzende: So ist es.

Der Vorsitzende liest den Antrag.

Der Vorsitzende: Deswegen sitzen wir hier zusammen. Es ist ein Aufhebungsantrag.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Es gibt noch den Bestrafungsantrag.

Der Vorsitzende: Sonst sehe ich keine Anträge mehr. Was soll mit dem Aufhebungsantrag passieren?

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Die Einstweilige Verfügung aufheben.

Der Vorsitzende: Es gibt aber eine Klage.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Eine verspätete.

Richterin Frau Käfer: Eine Klage ist möglich bis zur mündlichen Verhandlung. Man kann dann nur noch über die Kosten streiten.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Es muss über den Äußerungs-Verbotsantrag überhaupt nicht mehr verhandelt werden.

Der Vorsitzende: Ohne mündliche Verhandlung geht es nicht. Habe ich nicht gehört, dass es ohne mündliche Verhandlung geht.

Richterin Frau Käfer: Kenne ich auch nicht.

Klägeranwalt Herr Grund: Wurde mit Fax am 22. gesendet.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Über Faxe kann ich nichts sagen. Kenne kein Fax.

Der Vorsitzende: Stimmt aber.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Dass die Klage mit einem Fax gesendet wurde. weiß ich nicht.

Klägeranwalt Herr Grund: Auf der Klage steht: vorab mit Fax.

Der Vorsitzende: Wir meinen auch, dass der Antragsteller auch mit den Kosten zu belasten ist.

Klägeranwalt Herr Grund: Müssen Sie entscheiden.

Richterin Frau Käfer: Die Erledigung hat damit nichts zu tun. Es geht um die Kosten.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Übereinstimmend erklären die Parteivertreter das Aufhebungsverfahren für erledigt und stellen den Kostenantrag. Darüber sollen wir entscheiden?

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Ja.

Richterin Frau Käfer: Auch wenn Sie wissen, dass mit dem Fax ... . Kosten ... .

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Meinem Mandanten ist das egal.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt auf schriftlichem Wege. Der Bestrafungsantrag geht auch mit raus.

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Würde es nicht empfehlen. Der Eingangsstempel ist der 22.10.07.

Richterin Frau Käfer: Vorab per Fax. Wenn man Aufhebungsverfahren beantragt, dann soll man sich vorher darum kümmern.

Der Vorsitzende: Schöne Weihnachten

Beklagtenanwalt Herr Hartmut F. Kostencki: Geruhsame Weihnachten.

 

Peter Alexander vs. Heinrich Bauer Verlag KG - Hat Peter Alexander seinen             Charme verloren?                          

Die Sache 324 O 1001/07 Peter Alexander vs. Heinrich Bauer Verlag KG haben wir fast 1:1 vor einer Woche in Berlin erlebt. Die Verhandlung war kurz. Heute haben wir erfahren, es ging um den gleichen Artikel. In Berlin klagte die Kanzlei Prof. Prinz gegen das Bild, heute in Hamburg gegen den Text. Der Zufall möchte, dass der Beklagtenanwalt Dr. Jürgens unweit der heute schon recht alten Dame wohnt, welche stolz über ihren damaligen Kavalier, dem heutigen Kläger immer noch erzählt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Es sind Nachbarn meiner Eltern. Nette Frauen, nicht mein Alter.

Richterin Frau Käfer: Alle Bäckerstöchter?

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwalt Herr Philippi: Viele Damen haben es gern ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Kinzel: Sekretärin, Haushälterin, jetzt sind es die Bäckerstöchter.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Hat aber einen Namen.

Der Vorsitzende: Was machen wir jetzt?

Klägeranwalt Herr Philippi: Kein Problem Anträge zu stellen.

Der Vorsitzende: Das wäre das Einfachste.

Richterin Frau Käfer, wie immer, offen: ... wir werden den Antrag bestätigen. Hätten wir von Anfang an auf unwahr ... . Der Beklagtenvertreter kennt die Geschichte aus eigenem Erleben. Gut wär's, wenn Sie etwas von den Kosten mittragen würden.

Klägeranwalt Herr Philippi: Gestern um 19:58 Uhr wurde der Schriftsatz gefaxt... . 

Richterin Frau Käfer: Haben hilfsweise ... .

Klägeranwalt Herr Philippi: Wir meinen, die Privatsphäre greift. 1972 wurde über eine vermeintliche Liebschaft berichtet. Sie berichten heute. Dreißig Jahre lang ausgeblieben.

Richterin Frau Käfer: Unterstellen wir mal, es ist eine wahre Geliebte.

Klägeranwalt Herr Philippi: Sehen Sie. Sein letztes großes Geheimnis, das niemand ahnt. Man sucht sich Prominente und konstruiert etwas.

Richterin Frau Käfer: Inge war sein erster Schwarm.

Klägeranwalt Herr Philippi: Die Geschichte war 1972.

Richterin Frau Käfer: Es gibt Biografien von ihm. Er war ein Frauenschwarm.

Klägeranwältin Frau Dr. Kinzel: Er ist 81 Jahre alt.

Richterin Frau Käfer: Steht nicht mehr zu seinen Schwärmereien? Wenn Sie von Anfang an gesagt hätten, es ist unwahr.

Klägeranwältin Frau Dr. Kinzel: Wir gingen davon aus, dass es Privatsphäre ist.

Der Vorsitzende: Gehen Sie nach Berlin.

Richterin Frau Käfer: ... zeigt die Wichtigkeit der Geschichte.

Klägeranwalt Herr Philippi: Muss ich in jeder Abmahnung gleich alles schreiben?

Richterin Frau Käfer: Natürlich brauchen Sie die Kosten nicht zu tragen, wenn wir durch entscheiden.

Klägeranwältin Frau Dr. Kinzel: Wenn der Antragsgegner weiß, dass er nicht ... .

Der Vorsitzende: Weiß das nicht so sicher.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Denke an Frau T. Sie kann sich besser erinnern als Herr Alexander.

Klägeranwalt Herr Philippi: Der Artikel ist nicht das große Geheimnis.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: ... .

Richterin Frau Käfer: Entgegenkommen.

Klägeranwalt Herr Philippi: Wir finden es nicht schön, wenn ein Schriftsatz am Abend vor dem Termin kommt. Eine wahre Berichterstattung in den Anlage AG 1 liegt nicht vor.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Sie hatte es auch selbst ... . Mit Frau Kinzel hatten wir schon drei Verfahren. Was Ihre Versicherung betrifft, wann habe ich diese bekommen?

Klägeranwalt Herr Philippi: Die haben Sie heute Morgen bekommen. Frühestens ... . Vergleichsbereitschaft ... . Den Vortrag haben Sie schon länger. Einen Anlass für ein Entgegenkommen sehe ich nicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Wir haben überhaupt nichts künstlich Ihnen oder der Kammer vorenthalten.

Klägeranwalt Herr Philippi: 12.12.07.

Richterin Frau Käfer: Das heißt nicht, dass Dr. Jürgens es hat.

Klägeranwältin Frau Dr. Kinzel: Lag in Berlin alles vor.

Klägeranwalt Herr Philippi: Ganz ehrlich. Es ist eine Stilfrage.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Werde in Zukunft meinen Widerspruch erst Ihnen schicken, und erst dann meine Mandantschaft um Freigabe bitten.

Der Vorsitzende: ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Jürgens: Über Weihnachten. Haben schon eine Eidesstattliche Versicherung von Teske. Es sind  nur 500 Meter zu Frau Teske.

Der Vorsitzende: Wir denken nach.

Richterin Frau Käfer: Die erste Sache war der erste Schwarm. Das war eindeutig falsch. Wollen Sie sich nicht auf die Hauptsache konzentrieren?

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Danach wird die Sitzung kurz unterbrochen.

Beratungspause. Der Vorsitzende nach Widereintritt: Der Antragsgegner beantragt, die Einstweilige Verfügung und den zu Grunde liegenden Antrag zurück zu weisen. Die Antragstellervertreter beantragen, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Schöne Weihnachten.

Klägeranwalt Herr Philippi: Schöne ... .

Die Klägervertreter verlassen den Gerichtssaal. Die Pseudoöffentlichkeit fragt den Vorsitzenden Wann ist der Schluss der Sitzung?

Der Vorsitzende: Wissen wir nicht.

Die Pseudoöffentlichkeit: Ein paar Minuten, eine Stunde, länger? Wir würden gerne bei der Verkündung dabei sein und wissen, ob wir inzwischen weggehen können.

Der Vorsitzende: In etwa zehn Minuten.

Die Pseudoöffentlichkeit: Rufen Sie die Verkündung auf?

Der Vorsitzende: Ja.

Die Pseudoöffentlichkeit verlässt den Gerichtsaal auf Bitten des Gerichts. Der Gerichtssaal wird abgeschlossen. Auf dem Flur wird lebhaft diskutiert ob dieses absurden Theaters. Nach ca. zehn Minuten wird der Gerichtssaal wieder aufgeschlossen und der Vorsitzende verkündet: Es ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 13.11.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Beklagtenanwalt: Hier passiert nichts.
Der Vorsitzende: So ist es."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
19.01.08
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