Bericht Rolf Schälike - 17.12.2007
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle - 13.12.2007 Rxxxxxx Axxxxxxxx Bxxx vs. Klamb Verlag GmbH - Neue BGH-Entscheidung ▲ Wir können gar nicht mehr zählen, wie oft Rxxxxxx Axxxxxxxx Bxxx, vertreten von der Kanzlei Dr. Schertz, klagte. In der Sache 27 O 927/07 vs. Klamb Verlag GmbH ging es diesmal nicht um den Kläger als ehemaliger zufälliger Pornodarsteller. Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Diesmal geht es nicht um den Kläger als Pornodarsteller, sondern um ein Bildnis. Wo ist das zeitgeschichtliche Ereignis? Beklagtenanwalt Herr Knop: Das Verfahren. Er kann besser spielen als leben. Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Sagt man so. Der Vorsitzende erklärt die einfache Zensurregel: Wir brauchen ein zeitgeschichtliches Ereignis und einen besonderen Grund. Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Das sind die neuen Schlagworte. Man weiß nicht, was ist ... . Schertz wollte mehr als zu erreichen ist. Stehe hier am Tresen und gehe zur Tür. Die BGH-Entscheidung kann nicht so gemeint sein. Die ist ganz schön schlimm. Beklagtenanwalt Herr Knop: Man kann nicht zu allem sagen, ist unzulässig. Der Vorsitzende: Bis wir das Urteil nicht sehen, kann ich nichts sagen. Haben nur die Pressemitteilung [vom 13.11.07, 170/07)]. Klägeranwalt Herr Dominik Höch als Zensurvorreiter: Was wir gesagt haben zu dem BGH, ist enger als der BGH es gesagt hat. Wir hatten ein "Bildnis wie geschehen". Der Vorsitzende: Unsere Presseanwälte jubeln. Beklagtenanwalt Herr Knop: Die Pressemitteilung ist dünn. Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Werde als Hilfsantrag stellen: "wie im privaten Bereich." Der Vorsitzende: Wenn wir die Gründe nicht kennen, können wir nicht sagen ... . Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Anragsteller beantragt die Einstweilige Verfügung vom 04.10.07 zu bestätigen. ... aus Schriftsatz ... . Der Antragsgegner nimmt Bezug auf den Antrag aus dem Schriftsatz vom 04.12.07, Blatt ... . Wir hoffen irgendwann die BGH-Entscheidung zu bekommen. Verkündung am Schluss der Sitzung. Klägeranwalt Herr Dominik Höch kennt sich aus: Drei Monate. Bei Grönemeyer waren es drei Monate. Der Vorsitzende: O.k. Beklagtenanwalt Herr Knop: Bei uns ist es eine Kuriosität. Wenn es in den Verteiler geht ... haben geschrieben ... ist nicht ... . An Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.
Karlheinz Kögel vs. Helios Media GmbH - Blamabler Vortrag des Klägers - Falle oder Falschberichterstattung? ▲ In der Sache 27 O 1026/07 Kögel vs. Helios Media GmbH wollte Ri.Mauck die Einstweilige Verfügung ursprünglich aufheben. Im Internet finden wir etwas, was mit der heutigen Verhandlung zu tun haben könnte:
Donnerstag, 11. Oktober 2007 Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja, bis zum Schriftsatz waren wir der Auffassung, man könnte die Einstweilige Verfügung aufheben. Frau Opfer hat sich das angesehen, wusste, was da kommt. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Haben den Schriftsatz erst gestern Abend erhalten. Kann nicht im Detail etwas dazu sagen. Es fehlt die Eidesstattliche Versicherung. Klägeranwalt Herr Dr. Christian Schertz: Ist in der Gegendarstellung der gleiche Text. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Müssen die Gegendarstellung bringen, weil Sie so verfügt haben. Jetzt mal ganz im Ernst. Frau Opfer ... . Die Rede von Herrn Köbel kannte niemand ... Dr. Schertz unterbricht. Der Vorsitzende zu Herrn Dr. Christian Schertz: Lassen Sie ihn bitte ausreden. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: ... hat in einer Weise gemacht. Ich saß in der zweiten Reihe. Er hat eine Gala mit Kongress verwechselt. Dr. Schertz unterbricht erneut. Der Vorsitzende zu Herrn Dr. Christian Schertz: Lassen Sie ihn aussprechen. Das macht einen ganz nervös. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Mich macht es nicht nervös. Dr. Schertz unterbricht immer wieder. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: ... noch etwas. Was Sie Herr Schertz vorenthalten, ist der Verweis auf die allererste Einladung. Dr. Schertz unterbricht: Falsch. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Er hat zu fünfundsiebzig Prozent zur Kommunikation gesprochen. Hätte er nur über Werbung gesprochen, wäre er von der Bühne gegangen. Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Alles was Sie sagen, hat nichts mit dem zu tun, worüber wir uns streiten. Es geht mir darum, wie ist ... Lasst mich doch reden ... . Möchte noch zum Thema etwas sagen. Worüber soll er sprechen mit der Einladung. Es gehört zu seinen unternehmerischen ... . Lassen Sie mich mal... . Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Thema war die Gala. Klägeranwalt Herr Dominik Höch: Wie sich Ihre Mandantschaft nach der Veranstaltung verhalten hat ... als bei der Einladung. Dr. Schertz mischt sich ein: Sie haben ihn in eine Falle laufen lassen. ... Lassen Sie mich ausreden... . Er wurde eingeladen um über sein unternehmerisches Verhalten und seine Erfolge zu sprechen. So hat es Frau Opfer ... .. Wie heißen die Dinge, die man an die Wand wirft? Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Power Point. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: ... Power Point! Ihr Mandant hat richtig in die Fresse bekommen für diese Veranstaltung. Der Verbandssprecher sagte, wir haben Herrn Kögel ... . Sie haben Herrn Kögel eingeladen. Er war bei mir und fragte: Sie sagen, ich soll über meine Erfolge sprechen. Ist das ... ? Nach Stolpe ... . Beklagtenanwalt Herr Mömikes lacht. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Sie jetzt lachen ... es ist einfach falsch. Es gab Kontrollmechanismen mit der zweiten Einladung. Sollten wir über die Kontrollmechanismen reden, nicht über die werbliche Komponente. ... . Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Sie sagen, wir wollen uns reinwaschen. Es ist gerade umgekehrt. Richterin Frau Becker: Herr Kögel muss sich auch geärgert haben. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz schreit dazwischen. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Herr Kollege, kommen Sie wieder auf den Boden. Der Vorsitzende: Jetzt ist mal Schluss. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Sie selbst sagen, er hat zu fünfundsiebzig Prozent über Kommunikation geredet. .. Ihr Mandant ist nicht hineingerudert. Er hat einfach eine schlechte Rede gehalten. Die Flut von Anträgen, gerichtlichen, außergerichtlichen ... . Es gab danach weitere Gespräche. Wir können uns mit Ihnen nicht einigen. Klägeranwalt Herr Dominik Höch hebt die Arme wie zum Gebet und möchte was sagen. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Warum fallen Sie ihm ins Wort? Wenn der Chef ... . Richterin Frau Becker: Sie sagen selber, er hätte Produktwerbung machen können. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Gute PR ist, wenn man es nicht merkt. Konnte, wenn er geschickt wäre, für seine Produkte werben. Er ist weder in was 'rein gefahren, noch wurde ihm eine Falle gestellt. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: ... hilfsweise verboten, den Eindruck zu erwecken, er ist eingeladen worden, für seine Produkte zu werden. Richterin Frau Becker: Frau Opfer hatte eingeladen. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Es gibt keine Probe. Es gibt eine technische Generalprobe. Die Rede war nicht bekannt. Hat diese auch nicht gehalten. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz redet dazwischen. Der Vorsitzende: Lassen Sie ihn ausreden. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Ist ja schrecklich. ... . Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Ist ja... . Wir wehren uns nicht dagegen, dass die Rede nicht gut war. Wir wehren uns dagegen, dass der Eindruck entsteht, sie haben mit dieser schlechten Rede nichts zu tun. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Oder Deutschland kommuniziert ... . Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Auch zur Generalprüfung. Sie haben nicht gesagt, das wollen wir nicht. Herr Kögel ist nicht unschuldig, aber ... . Da sogar die Generalprobe, wo die Umsetzung ... . Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Sie haben das Wörtchen "Allgemein" verwendet. ... Es entsteht der Eindruck er habe nicht über die Kommunikation geredet. Der Vorsitzende: Dann weicht er ab und macht Werbung für das eigene Haus. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Danke. Sie haben mir geholfen. Sie unterscheiden die beiden Teile der Rede. Allgemein, Werbung. Er wurde eingeladen, ausschließlich über sein Unternehmen und sene Erfolge zu reden. Der Vorsitzende: Der Antragsteller übergibt die Eidesstattliche Versicherung von Dr. Gillotta. Beklagtenanwalt Herr Mömikes: Möchte eine Schriftsatzfrist. Habe den Schriftsatz gestern um 20:26 Uhr erhalten. Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz triumphiert: Gibt es nicht im Verfügungsverfahren. .... hilfsweise mit der Maßgabe zu bestätigen, dass es weiter lautet, ohne darauf hinzuweisen, dass der Antragsteller auch eingeladen worden sei über seine unternehmerische Aktivitäten und Erfolge zu sprechen. Der Vorsitzende: Gut, eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. An Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.
Peter Alexander vs. Heinrich Bauer Verlag [Das Neue Blatt] - Der Kläger ist nicht mehr Person der Zeitgeschichte ▲ In den beiden Sachen 27 O 1034/07 und 27 O 1031/07 Peter Alexander vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG ging es darum, ob Peter Alexander eine Person der Zeitgeschichte ist. Ich muss gestehen, ich kannte Peter Alexander nicht. Jetzt kenne ich ihn als Kläger und Mimose. Oder hat er gar neue Geschäftsfelder entdeckt? Diese Vermutung hat keinerlei Tatsachenhintergrund, welcher den Zensurregeln der Zensurkammer standhalten könnte, erst recht nicht dem Zensuroberguru RA. Prof. Prinz. Wir versuchen zu glauben, dass der inzwischen über Achtzigjährige wirklich seine Ruhe haben will, und von Glück reden kann, so gut juristisch vertreten zu sein. Bei Mauck ging es um Bilder. Acht Tage später bei Buske um den gleichen Kanzleien bei Buske in Hamburg 324 O 1001/07 (Beckerstochter) Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Haben Sie Schriftsätze mitgebracht? Fangen wir mit der 1034 an. Schriftsatz vom 28.11.07. BGH haben Sie auch mitgebracht. Konnten wir nur überfliegen. Wenn man ein Bildnis veröffentlicht, dann muss es entweder die Einwilligung geben oder es muss ein zeitgeschichtliches Ereignis sein. Sohn der verlorene, hat geheiratet, ist doch kein zeitgeschichtliches Ereignis. Das Neue Blatt [24/2007] ... . Vielleicht habe ich einen Denkfehler. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Es gibt die BGH-Entscheidungen vom März 2007 zu Paparazzi, Urlaub, Privatsphäre. [Pressemitteilung , VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06]. Wer vierzig Jahre in den Medien ist, den wollen die Fans. Der Leserschaft, die Peter Alexander vierzig Jahre mit Informationen versorgt hat, müssen wir auch Bilder zeigen. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Es ist alles frei erfunden. Der Vorsitzende zu Frau Dr. Kinzel: Lassen Sie ihn aussprechen. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Tut mir schon weh, ... . Der Vorsitzende: Er ist in den Medien. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Ist schon elf Jahre her. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: ... Das Interesse ist da. Im Beitrag sind alles wahre Informationen. Es sind Bilder aus der öffentlichen Sphäre. Man kann sich unterhalten über den einen Satz. Das machen sie anders in Berlin als in Hamburg. § 23, 2 taugt dazu nicht. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Er hat sich voll heraus gehalten aus den Medien. Hat eine offizielle Homepage mit nur einer Seite. Nicht im ... . Lebt völlig zurückgezogen von der Öffentlichkeit. Er ist nicht mehr eine Person der Zeitgeschichte. Das sind Fotos, die damals gemacht wurden. Sekretärin, Haushälterin, Pianistin ... . Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Werde auch in Hamburg ... . Einer achtzigjährigen Frau kann man nicht verwehren, das zu sagen: "Der große Peter Alexander." Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Er ist einundachtzig Jahre alt. Hat vor vier Jahren sein Frau verloren, und muss solchen Käse lesen. Das ist Privatsphäre. Es ist nicht recht, dass er die Bäckerstochter angerührt hat. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Es war ein Handkuss. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Er möchte in Ruhe gelassen werden. das ist das Einzige, was wir hier verfolgen. Der Vorsitzende: Darüber müssen wir nachdenken. Denken wir darüber nach am Schluss der Sitzung. Anträge werden gestellt. Sie haben eine Streitwertbeschwerde. Wird nicht abgeholfen, weil die Bilder abrufbar sind. Mache Ihr Geschäft kaputt. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Verlorener Sohn, stimmt nicht. Kannte die Schweigertochter nicht, stimmt ebenfalls nicht. Die Berichterstattung ist frei erfunden. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Bild am Sonntag ... . Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Das ist das einzige Interview, welches er gegeben hat. Zwölf Wochen nach dem Tod seiner Frau. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Sie sagen, es ist eine Fan-Site. Im Buch von ihm steht, meine Home-Page. 40 MB sind es. Bestückt mit vielen Bildern. Deswegen die vielen MB. Schauen Sie sich das an. Die Bilderserie ist autorisiert. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Haben uns das angesehen. Es ist die Site seiner Fans. Richterin Frau Becker: Hat aber einen Link von seiner Seite auf diese Site. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Ja, hat er. Der Vorsitzende: Gut. Wir denken nach. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Was die Gegenseite darlegt, stimmt nicht. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Es gibt keine deutsche Show-Site mit mehr Nackedei-Fotos seiner Kindheit. An Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.
27 O 1031/07 Peter Alexander vs. Heinrich Bauer Verlag - Es geht um die Beckerstochter ▲ Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja, da ist die schöne Bäckerstochter. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Es ist kommerziell. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Das Persönlichkeitsrecht schützt nicht die Verwertung Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Irgend welche Liebschaften, die er angeblich hat. Der Vorsitzende: Gut, Intimsphäre ist es nicht. Alexander-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Intimsphäre nicht, aber tiefe Privatsphäre. Es sind kommerzielle Interessen. Der Vorsitzende: Arbeitsplätze werden sichergestellt. Wir haben nichts gegen kommerzielle Interessen. Anträge werden gestellt. Ja, wir denken darüber nach und entscheiden am Schluss der Sitzung. Bauer-Anwalt Herr Dr. Jürgens: Tschüß. An Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.
Charlene Wittstock vs. M.I.G. Innovation GmbH [Bunte] - Charlene lässt Albert glänzen ▲ Die Sache 27 O 857/07 Charlene Wittstock vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH [Bunte] greift ein interessantes Thema auf: Was darf man über Partner bzw. Begleitpersonen Prominenter berichten. Sehr verworren. Das war nicht das erste Geplänkel zwischen den Parteien Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter überreicht den Schriftsatz vom 11.12.2007. Ja, hier ... dicke Zehen. Hat die Presse zu oft geärgert mit Abmahnungen. Jetzt wird sie [abgestraft]. Frage, ist sie eine Person der Zeitgeschichte. Wir brauchen uns nicht mit der Frage der Schmähkritik zu beschäftigen. Sie ist lediglich Begleiterin von Fürst Albert. Satire? Diese Höhe sehen wir noch nicht. Es ist rein der Versuch, sie ins schlechte Licht zu bringen. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Dem Artikel in der Bunten liegt nicht einfach eine Beschreibung vor, sondern die Beobachtung eines öffentlichen Auftritts. Der Gesichtspunkt der Satire muss immer gehört werden. ... wie sie bei öffentlichen Auftritten auf die Allgemeinheit wirkt. ... Qualität der Haare ... . Zehen ... Wer sich öffentlich auf die Seite des Fürsten Prinz Albert ständig befindet, muss damit rechnen ... . Prinz Albert ist der regierende Fürst. Die Schalfarben sind auf die Krawatten abgestimmt. ... Kann verstehen, dass man das nicht so gerne liest über sich in dieser massiven Darlegung. ... Solche Äußerungen über sie müssen zulässig sein. Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: ... Meinungsfreiheit ... dann ist aber Schluss. Es sind hier sehr ehrkränkende Äußerungen. .. äußerst dünnes Haar ... . Sollte sich mal einen Stilberater nehmen. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Nein, das darf man schreiben. Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Es dient nur zur Befriedigung der Neugier, Steigerung der Auflage. Es gibt keine Eheverträge, ist nur Begleitung. Der Vorsitzende: Das Problem ist, dass wir einen Artikel haben, der sich ausschließlich mit dieser Person beschäftigt. Wenn geschrieben worden wäre, ... . Da hätten wir nichts dagegen. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: ... Wenn jemand einen jahrelang begleitet, dann kann man das nicht reduzieren auf ein konkretes Ereignis. Das der Stil immer schlecht aussieht, darf man nicht schreiben? Wir haben schwere Einschränkungen bei den Bildern . Diese dürfen veröffentlicht werden nur bei Ereignissen oder bei nahe liegenden Ereignissen. Richterin Frau Becker: Hier sieht es so aus, dass sie ... . Wenn ihr Aussehen netter beschrieben worden wäre, dann greifen sie nicht an. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Warum jeden einzelnen Satz nicht in das Recht des ... . Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Es fehlt der Informationswert. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Sie kommen mit dem Bundesverfassungsgericht. Aber das gilt nur für die Bilder. Natürlich gibt es ein Informationsinteresse. Es wird ständig berichtet über die einzelnen Ereignisse. ... Ist doch erkennbar. dass ... des öffentlichen Auftritts rüber kommen. Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: ... . Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Das verstehe ich nicht, wo die Persönlichkeitsrechtsverletzung mehr zuschlägt als bei den Einzelberichten. Der Vorsitzende: Da sind wir bei der Schmähkritik. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Wenn wir die Absicht hätten zu schmähen, dann ... . Es gibt viele unnötige Meinungsäußerungen. Aber weshalb sollte man diese verbieten? Was man alles hinnehmen muss, was in der Presse geäußert wird. Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Ein Fernsehmoderator ist auch keine Person der Zeitgeschichte. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Person, die ständig an der Seite einer Person der Zeitgeschichte erscheint, ist ... . Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: Es ist nur eine Kritik und eine öffentliche Ohrfeige. Es ist Privatsphäre. Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Es sind Äußerlichkeiten, das ist nicht Privatsphäre. Charlene Wittstock-Anwältin Frau Dr. Kinzel: ... . Bunte-Anwalt Herr Dr. Söder: Können nicht ernsthaft diskutieren, dass man hätte anders formulieren können, und deswegen verbieten. Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Wir werden noch beraten, und dann am Schluss der Sitzung entscheiden. Frau Dr. Kinzel packt ihre Sachen. Wir erklären der netten Dame, dass der Schluss der Sitzung in einer Minute sein wird. Recht hatten wir. Am Schluss der Sitzung: Der Klage wird stattgegeben. Ein dreifacher Erfolg für Frau Dr. Kinzel.
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