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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Donnerstag, den 22.11.2007

Rolf Schälike - 23-25.11.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 22.11.2007

Kauft Leute kauft, kauft Katzen bei Carolin Skirl


Lurusa Gross 2007
Miau

Die Verhandlung begann mit der Klage (Az. 27 O 759/07) von Carolin Skirl, einer Katzenzüchterin,  gegen Herrn D., welcher Böses in einem Blog reinstellte, weil die von ihm bei der Klägerin gekaufte Katze nach einem guten halben Jahr nach Rückgabe bei der Züchterin gestorben ist. Die Züchterin behauptete, der Beklagte Tage Mitschuld am Tod der süßen Siamkatze Ammi.

Die Klägerin trug vor, dass der Beklagte behauptete, eine Katze für 350,00 Euro bei ihr gekauft zu haben, und das wäre überteuert. Die Klägerin trug weiter vor, der  Beklagte hätte behauptet, sie habe Drittzüchter beschimpft und beleidigt.

Der Beklagte hat natürlich auch verloren, er trägt 1/4 der Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 6.000,00 Euro. Die Klägerin den Rest.

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten,

die Klägerin habe Drittzüchter übel beschimpft und beleidigt.
 
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136,67 € zu zahlen.
 
3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin ¾ und der Beklagte ¼ zu tragen.

Das Urteil zu 27 O 759/07 gibt einige Details wider.

So schnell können Gehässigkeiten in Blogs und ungenau formulierte Mails teuer werden.

Die verbotene Behauptung "die Klägerin habe Drittzüchter übel beschimpft und beleidigt" war lediglich an das Mitglied eines privaten Züchterkreises aus Brandenburg namens Groß gerichtet. Im E-Mail vom 3. Juni 2007 berichtete der  der Beklagte über die Auseinandersetzung der Parteien um die Katze Ammi mit den nachfolgend wiedergegebenen einleitenden Worten:

“Diese E-Mail dient zur Info und ich sende sie Dir zu, weil eine ■■■■■■ über Eure Interessengemeinschaft bzw. Euch persönlich sehr üble Beschimpfungen abgelassen hat, die schon mehr als beleidigend waren...”.

Das wurde dem Beklagten zum Verhängnis.

Vorab gab es jedoch eine Verhandlung am 13.09.07 27 O 602/07, bei der der Beklagte Antragsteller war und die auf seinen Antrag hin erlassenen Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde. Siehe Urteil zu 27 O 602/07

Was wirklich passierte wissen wir nicht. Wir erfahren lediglich die juristische Wahrheit, "erkannt" im Fließbandarbeit.

 

O. vs. Ullstein und Herrn Lässig            

In der Sache 27 O 1058/06 Osman vs. Ullstein (BZ) muss es um das folgende Ereignis gegangen sein:

29.05.06 (Mo): Ein 12-jähriger Schüler hat am Montagmittag im Berliner Stadtteil Kreuzberg seine Lehrerin zusammengeschlagen. Der Vorfall habe sich in einer Schule in der Dieffenbachstraße ereignet, sagte ein Polizeisprecher. Polizeibeamte ermittelten bereits in der Schule. Nähere Einzelheiten nannte der Sprecher zunächst nicht.
06.06.06, 21:39
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Neues von Mohammed:
Angeblich vom Vater mit Hausarrest bestraft, randalierte und pöbelte er am Pfingst-Wochenende auf dem Berliner "Karneval der Kulturen" (wie passend!) und am Stand der "GRÜNEN". Außerdem bedrohte er die Reporter der "BZ", die das Geschehen festhielten:

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So sieht der Hausarrest für Mohammed, den Lehrerinnen - Verprügler, aus
Statt zu büßen, vergnügte sich der 12jährige Junge auf dem Karneval der Kulturen - und gleich gab's wieder eine Rangelei
Von Konstantin Marrach und Dirk Lässig

Mohammed O. (12) auf dem Karneval der Kulturen. Statt seinen Hausarrest abzusitzen, pöbelte er am Grünen-Stand

Junge Mohammed O. aus Kreuzberg. Nachdem er einer Lehrerin durch einen einzigen Faustschlag das Gesicht zertrümmert hat, bekam er 10 Tage Schulverbot. Und eine Woche Hausarrest, um darüber nachzudenken, was er angerichtet hat. Doch am Wochenende schlich sich Mohammed einfach davon, amüsierte sich beim Karneval der Kulturen. Sonntag, 14 Uhr, Urbanstraße. Die Berliner tanzen ausgelassen zum Karneval, als Mohammed rücksichtslos mit seinem Fahrrad durch die Menge fährt.

Mohammed pöbelt Passanten an
"Kannst Du nicht aufpassen?" fragt eine Passantin verängstigt, als der Junge sie fast umfährt.
"Das ist doch Mohammed, der seine Lehrerin krankenhausreif geschlagen hat", sagt ein anderer.
An einem Info-Stand von Bündnis90/Die Grünen hält Mohammed an. Er nimmt sich Prospekte, zerknüllt sie und bewirft damit eine Politikerin. Die Frau erschrickt, hält schützend ihre Hände vors Gesicht. Mohammed lacht, fährt unbekümmert weiter.
Kurz darauf sieht er den B.Z.- Fotografen und hebt die Fäuste: "Gib mir sofort Deine Fotos, sonst mach ich Dich fertig!"
Mohammed schlägt wie wild um sich. Einige Passanten bemerken den Tumult, schlichten. Jetzt bekommt es der 12Jährige mit der Angst zu tun und flieht mit dem Fahrrad. Was sagen seine Eltern dazu, dass er sich nicht an den Hausarrest hält? "Kein Kommentar", heißt es von der Mutter. "Mein Junge ist erst 12, er hat nichts Schlimmes getan."

Mohammed O. Er hatte vergangenen Montag Lehrerin Jutta M. (62) verprügelt, weil sie einen Streit auf dem Schulhof des Robert-Koch-Gymnasiums schlichten wollte. Die Pädagogin musste im Vivantes Klinikum Friedrichshain zweimal operiert werden. Schulfreunde erzählen, dass Mohammed Hobby-Boxer ist und gelernt hat, wie man einen Schlag hart plaziert.
Mohammed schlug so hart zu, dass bei der 62jährigen fünf Gesichtsfrakturen gerichtet werden mussten. Ihr Sohn Steffen M. gestern zur B.Z.: "Meiner Mutter geht es den Umständen entsprechend. Ein Ende der stationären Behandlung ist leider noch nicht abzusehen."

Mitte der Woche wird im Schulaufsichtsamt über die Zukunft von Mohammed entschieden. Schulsenator Böger zu B.Z.: "Der Schüler soll nie wieder an diese Schule zurückkehren, möglichst im Heim untergebracht werden."

Die Sozialarbeiterin Fatma Celik, die sich schon mehrfach um Mohammed gekümmert hat, sagte der Tageszeitung taz: "Er ist auf der Straße und wird von den anderen Jugendlichen als Held gefeiert, weil er eine Autoritätsperson geschlagen hat."
Dienstag, 6. Juni. 2006, 09:44 Uhr
http://bz.berlin1.de/aktuell/berlin/060606/bengel.html
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Die Mutter neulich: "Mein Junge ist ein ganz Lieber . . . "

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben die schöne Situation, dass der 9. Senat des Kammergerichts eine andere Auffassung hat als der 10. Senat. Wir teilen die Auffassung des 10. Senats. Auch Lässig ist Störer.

RS: Der 9. Senat hat die Einstweilige Verfügung von Herrn Mauck aufgehoben und der 10. Senat hat den Prozesskostenantrag des Klägers zur Durchführung des Hauptsacheverfahrens bestätigt.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: ... Das, was .. .Ist doch damit hausieren gegangen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Lässig hat Bilder verkauft.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Natürlich hat er eine andere Motivation. Für die Störerhaftung ist er Zufallszeuge, der die Redaktion aufmerksam gemacht hat. Die Redaktion verwertet das, was von Lässig kommt, wie bei jedem Zeugen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Darf ich mal unterbrechen. Es gibt die BGH Entscheidung zur Störerhaftung des Informanten: Ohne den Informanten wäre die Story nicht zu Stande gekommen und der Informant wollte die Story. Lässig wollte, dass die Bilder verkauft werden. Weshalb soll die Informantenhaftung in diesem konkreten Fall bei der professionellen Mitwirkung von Lässig nicht greifen? Er ist doch auch Mitarbeiter der BZ.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Das erste Element ist richtig. Ohne Lässig wäre der Artikel nicht entstanden. Aber bezüglich des Wollens stimmt es nicht. Es ist allein das Wollen der Redaktion.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Sagen Sie das nicht. Was ist der Unterscheid zwischen der Störerhaftung eines Verlages und der Veröffentlichung von Lässig. Sagen Sie mir bitte den Unterscheid. BGH ... .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Sie setzen voraus, ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Es gibt einen Unterschied zwischen Lässig und ... . Herr Professor der Informant haftet, wenn es ohne den Informanten die Veröffentlichung nicht gäbe, und wenn er es nicht wollte. Welcher Unterschied besteht zum Weizenkeim-Bericht. Nach Ihnen könnte ein Informant nie Störer sein.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Sie neigen zur Übertreibung. Ein Informant kann NIE ein Störer sein. Aber in der Regel ist er nicht Störer. Der Informant bietet Informationen an. Der Verlag macht alles andere. ... Das ist etwas anderes als ein geschädigter Bürgerinhaber, der Informationen liefert, und bittet, dass diese falsche Information veröffentlicht wird. Er, Lässig hat nichts unwidriges gebracht.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Er ist ein intelligenter Anwalt. Prof. Hegemann hat überragende Leistungen für die Musikwissenschaft erbracht. Genehmigung, Foto des Jubilars ... . Hier gibt es aber keinen Berichtsanlass, außer dem, was er, Lässig wahrgenommen hat. Lässig hätte nichts bekommen für seine Bilder ohne dieser Geschichte. Meine Mutter hat das immer in den 60er Jahren .. .

Der Vorsitzende: Den 9. Senat kann man absegnen. Der Bengel war damals 12 Jahre alt. In diesem Alter gibt es den Schutz des Kindes. Es gibt gute Gründe das so zu sehen, wie es der 9. Senat gesehen hat.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Der Amtsrichter Damaske, der jetzt in das Kammergewand gerutscht ist. Haben Schertz ... Beweis. Schützt das Persönlichkeitsrecht des Telefonierenden, auch das, was der Angerufene hört und andere nicht hören. Das Ausgangsereignis ... . Niemand bekommt einen Schadensanspruch. Wird provoziert vom Älteren. Dann tritt die Lehrerin dazwischen. Es ist ein ungeheuerliches Ereignis. Ein 12-jähriger kann nicht behandelt werden strafrechtlich. ... Passt nicht rein. Intensivtäter. Es gibt keine staatlichen Sanktionen, kein Hausarrest. Wurde von den Eltern zu seiner Schwester geschickt.  Geht, trifft Lässig.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Es sind wilde, unsubstantiierte beleidigende Äußerungen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Ich stehe da mit einer Frau, die abgestochen wurde. ... Unter mir steht Lässig. Fotografiert. Ich wollte ihn anzeigen. Da sagt er, er habe keinen Film drin.

Der Vorsitzende lacht: Es gehört zum Prozess, dass man die Gegenseite beschimpft.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Das war die letzte Entgleisung des 9. Senats. Ich werde Einzelrichterentscheidungen nicht mehr akzeptieren. ... Ich habe die Entscheidung Lehmann gegen den Rest der Welt. Habe bei der 10. Kammer gegen Ihr [Herr Mauck] Verbot, in der Jungen Welt über die Verhandlung zu berichten, gewonnen. Der 9. Senat wird verhandeln. Bitte zu erwägen, es war nicht die Entscheidung des Senats, sondern die Entscheidung eines Einzelrichters im Verfügungsverfahren. Nach zehn Tagen, da muss er durch. Das ist keine Frage des Hausarrests. Waren zehn Tage, dann kam eine Horde Gerichtsreporter, Fotografen ... . Werden Sie genau so sagen, man kann das machen.

Der Mann [Damaske] neigt zu kurzen Schlüssen. Seine Intelligenz... . Das sage ich ihm auch, wenn ich ihn treffe. Der Junge geht zur Schule. Er weiß gar nicht, welches Interesse Sie haben. Muss meine Klage verteidigen. Deswegen bin ich hier her gekommen. Dass Lässig beschimpft wird, .. .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Das man die Richter als Amtsrichter und Vollidioten bezeichnet, geht nicht. ... . Die Entscheidung des Kammergerichts führt nicht dazu, dass Minderjährige vorgeführt werden. Der Richter hat gewertet, die enorme Brutalität. Da prügeln sich zwei Jungs, die Lehrerin geht dazwischen, erhält mehrere Frakturen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Die identifizierende Berichterstattung ist angegriffen worden.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Das kommt im zeitlichen Zusammenhang mit dem nächsten gewalttätigem Angriff. Es war ein ausgesprochen ungehöriger Auftritt. Wie er mit dieser älteren Frau umging.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Er spricht mit ihr.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: Haben wir alles durch. Das Kammergericht hat die besondere Schutzbedürftigkeit des Minderjährigen nicht erkannt. Die Entscheidung des Kammergerichts ist nicht nur vertretbar. Sie ist richtig.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Intellektuell ist [Damaske] nicht besonders ... . Das Wort Idiot habe ich nicht verwendet.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Es gibt solche Richter.

Der Vorsitzende: Was er geschrieben hat, ist uns völlig egal.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Der Junge hat Papier zusammen geknittert. Man darf sie als ... bezeichnen. Das Zusammenknüllen eines Flugblattes ist auch nicht ... . Kreuzberger Grüne, 68er mögen mich auch nicht, weil ich nicht sauber genug bin in ihrem Lebenszweig. Weil die ältere Dame erschrocken ist. Vielleicht dachte sie, es ist ein aufgeweckter Junge. Der notorische Lügenbold Lässig. der nur seine Bilder verkaufen will.

Einen letzten Punkt noch. Wir haben das nicht aufgegriffen ... was passiert ist. Die Sache war extrem öffentlichkeitswirksam. Es gab kein Ermittlungsverfahren.. Sollte man nicht Frieden einziehen lassen? Sollte aus menschlichen Gründen mich einmischen. Wir haben gut abgewogen, wo man angreifen soll. ... Schlimm, was er der Lehrerin angetan hat. ... würde für das vermeintliche Verhalten hervorgehoben. Grafenstraße, Fichtelstraße.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: ... bemerkenswerte Rücksichtnahme auf das Opfer ... . Das zweite. Die Berichterstattung ist nun mal durch. Vernichtungsanspruch bezüglich der Fotos. Dazu der BGH zu Almsick. Später, in einem anderen Zusammenhang könnten die Fotos veröffentlicht werden. Wenn Ihr Knabe sich wirklich so gut entwickelt, dann ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Es sei denn, er trifft Lässig.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Hegemann: ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Jetzt hat er eine neue Beute geschlagen.

Der Vorsitzende: Wissen wir.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Er darf. Ich nerve, das weiß ich. Liegen lassen, bis der Vergleich entschieden ist. Tote Fische .. stinkende Füße ...

Der Vorsitzende: Die Rechts- und Sachklage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Eine halbe Stunde später: Der Klage wird stattgegeben.

 

Dr. Diether Dehm vs. Juan P. Sanchez Brakebusch -   Journalistischer linker Adel unterwirft sich den Linken             

In der Sache 27 O 685/07 Dr. Diether Dehm  vs. Juan P. Sanchez Brakebusch standen sich zwei Linke gegenüber. Der eine ist in der Partei, der andere war es mal. Frau Sarah Wagenknecht war mit im Boot.

Wir finden im Internet die mutigen Worte des Beklagten:

Offene Briefe an den großen Vorsitzenden Teil 3: Der "Juristische Showdown"!

Sorry Herr Dr. Dehm, die Klage wurde erst am heutigen Tage vom Landgericht Berlin zugestellt, daher also eine Aktualisierung der juristischen Gesamtlage. Sie klagen nunmehr gegen mich. Laut Ihrer Anwälte habe ich mich dabei nicht nur wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen an Ihrer Person vergriffen, sondern auch Sie in Ihrer Ehre verletzt. Letzteres muss dann aber wohl die Künstler und nicht die Politikerehre gewesen sein. Oder?

Im Prozess werden wir sehen, welcher Auffassung das Gericht folgt. Nur eine Behauptung Ihrer Anwälte kann ich schlichtweg nicht nachvollziehen. Ich soll Ihnen angeblich keine Gelegenheit zur Gegendarstellung gegeben haben. Dass stimmt nicht! jpsb und nunmehr auch Rote Wumpe geben jeder in Artikeln genannten Person ausreichend Gelegenheit zur Gegendarstellung und unzensierter Stellungnahme. Dieses Recht muss ich Ihnen auch nicht ausdrücklich gewähren, die Rechte sind gesetzlich verankert. Von einem solchen Recht wollten Sie jedoch nie gebrauch machen. Dies sei hier ausdrücklich angemerkt, wenn ihre Anwälte mich schon in den journalistischen Adelsstand erheben.

Hiermit fordere ich Sie ausdrücklich auf ihr Einverständnis zu erteilen, dass unser Verfahren in aller Öffentlichkeit geführt werden kann und alle Schriftsätze und gerichtlichen Dokumente im Internet bekannt gemacht werden dürfen (könnte man wohl auch ohne Ihr Einverständnis machen). Dies halte ich nur für Fair und erspart mir die Arbeit die mannigfaltigen Anfragen über diesen Prozess in Einzelgesprächen abarbeiten zu müssen. Da mir bekannt ist, dass Sie nicht mit jedem Reden, nicht jeden durch die verletzten Augen des anderen sehen, setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 22.8.2007 um diesem Verlangen zu entgegen. Sollte ich bis zum Fristablauf keine Stellungnahme von Ihnen und Ihren Anwälten erhalten haben, gehe ich von einer stillschweigenden Zustimmung aus.

Diese Aufforderung soll Sie unbedingt erreichen. Da Sie momentan beschäftigt sein könnten (vielleicht sind Sie ja noch im Urlaub oder schreiben wieder einen Roman) habe ich mir erlaubt dieses Schreiben an ihr Berliner Büro (Mitarbeiter kenne ich bereits) und ihre Anwälte zu versenden.

Gruß

Juan P. Sanchez Brakebusch

P.S.: Das Recht zur unkommentierten und unzensierten Gegendarstellung zu allen Texten bezüglich Ihrer Person steht Ihnen auf den genannten Web-Seiten immer noch zu! Nur Mut!

Dieser Text ist auch im Onlinemagazin ROTE WUMPE zu lesen. Neben anderen Beiträgen zur Entwicklung der LINKEN.

Quelle: http://www.jpsb.de/?page=aktuelles

Lurusa Gross - Am laufenden Band

11:00 Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Ja, hier geht es um eine Unterlassung zu behaupten, die Mitglieder des Landesverbandes hätten den Wahlkampf von Sarah Wagenknecht mitfinanziert. Der Kläger hatte gesagt, bezahle ich aus eigener Tasche. Mitfinanziert hätten aber die Mitglieder des Landesverbandes. Die Geschichte war 2002. Mitfinanziert sollten die Auftritte von Sarah Wagenknecht gewesen sein. Nach der Stolpe-Entscheidung ... .

Herr Juan P. Sanchez Brakebusch: Habe ich dem Kläger den Vorwurf gemacht. Habe Beweise dafür. Bei der Veranstaltung, die Herr Dehm organisiert hat, mussten die Mitglieder des Landesverbandes zahlen.

Klägeranwalt Prof. Hegemann: Was ist der Hintergrund? Wie erfolgte die Geldübergabe? Auf Ihrer Web-Site ... .

Der Vorsitzende: Müssen wir das streitig entscheiden?

Herr Juan P. Sanchez Brakebusch: Wenn Sie meinen, dass das so interpretiert werden kann ... . Der Text ist aus den Netz genommen worden. Sehe trotzdem, dass es einen Tatsachenkern gibt.

Der Vorsitzende mit dem Totschlagargument: Wissen Sie, was die Stolpe-Entscheidung ist? Der Äußernde ist schlecht dran. Geben Sie eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung der Rechtspflicht ab. Dann machen wir eine Entscheidung über die Kosten.

Herr Juan P. Sanchez Brakebusch unterwirft sich umgehend:: Damit wäre ich einverstanden.

Klägeranwalt Prof. Hegemann triumphiert: Sie hätten sich das Gericht sparen können. Sie hätten die Unterlassungserklärung ohne Gerichtsverfahren abgeben können.

Der Vorsitzende routiniert: Der Beklagte gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Präjudiz ab, dass er es bei Vertragsstrafe unterlässt, nicht zu behaupten und/oder ... und/oder ... und/oder ...  .... die Mitglieder des Landesverbandes ... hätten die Auftritte von Sarah Wagenknecht  mit finanziert.

Der Klägervertreter nimmt die Unterlassungserklärung an. Die Parteienvertreter erklären den Streit für erledigt. Es werden widerstehende Kostenanträge gestellt.

Wir denken über die Kosten nach und entscheiden am Schluss der Sitzung

12:1.5 Schluss der Sitzung: Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert 9.000,00 Euro

RS: Weshalb sich der linke Kämpfer Herr Juan P. Sanchez Brakebusch sich so einfach unterworfen hat - d.h. auf den Rücken gelegt hat, bleibt sein taktisches Geheimnis.

 

Pestkolat alias Oli.P vs. RTL

In der Sache 27 O 928/07 Pestkolat alias Oli. P vs. RTL  ging es darum, ist Herr Pestkolat  eine Person der Zeitgeschichte?

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Habe zu Hause keinen Schlips gefunden.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wer zur Hölle ...

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Vor zehn Jahren... . Er ist halt ... . Oli.P.ist keine Person der Zeitgeschichte.

Der Vorsitzende: Er ist nicht eine solche Person, dass über seine Verdienste, Ermittlungsverfahren ... berichtet werden darf. Es muss schon ein spektakuläres Ereignis  - nicht gleich Mord - sein.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wir möchten den Namen nicht nennen. Bei einem bekannten Fotomodell... .

Der Vorsitzende: ... ging es um ein Steuerstrafverfahren.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Wir müssen der Polizei immer wieder sagen, wenn die BILD anruft, müssen Sie nicht den Namen sagen. Werden meiner Meinung nach auch nicht bei der Kammer genannt. ... . Ihr Mandant hat an viele Mandanten ..., wo ihr Gesicht dort gezeigt wird.

Der Vorsitzende: Haben auch den Printmedien untersagt, darüber zu berichten.

Beklagtenanwalt Prof. Elmar Schuhmacher: Hat vor zehn Jahren mal gesungen. Heute kennt ihn keiner mehr. Der gute Mann ist aber nach wie vor aktiv. Im Internet finde ich unter Ernst August von Hannover 22.000 Trefffer. Bei Oli. P. 2.000 Treffer.

RS: Ich finde mehr als 80.000 Treffer.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht: RTL "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" werden alte, gewesene Prominente gezeigt. Oli.P. ist der Künstlername. Sabine S. Es gibt Oliver Petzokat. Ich klage für Oliver Petzokat. Wir haben am Dientag eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das ist ständige Rechtssprechung. Habe in München, Köln, Hamburg jeweils ein gleiches Verfahren geführt.

Beklagtenanwalt Prof. Elmar Schuhmacher: Wenn ich Prinz von Hannover ... .

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Habe ich selber geführt .. .

Der Vorsitzende: Lassen Sie bitte Herrn Schuhmacher ausreden.

Beklagtenanwalt Prof. Elmar Schuhmacher: ... .

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Sie können nicht einmal Petzokat aussprechen. Der Name sei so bekannt, behaupten Sie.

Beklagtenanwalt Prof. Elmar Schuhmacher: Prinz von Hannover fährt zu schnell Auto. Darüber darf berichtet werden. Wir greifen hier das Schicksal verschiedener Gesangssklaven an. Das ist gerade der Hintergrund. Das ist wichtig für Jugendliche.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Vorbildfunktion ... .

Beklagtenanwalt Prof. Elmar Schuhmacher: Das Öffentlichkeitsinteresse: was aus dem Ruhm und dem vielen Geld geworden ist, hat Öffentlichkeitsinteresse.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht erneut: Reim (Matthias Reim) verbreite ich mit Erfolg, weil wir ihn gut vertreten. Bei Prinz von Hannover habe ich die Berliner Zeitung und den Tagesspiegel vertreten, weil ich Ihre Meinung vertreten habe. Prinz von Hannover war insgesamt sieben oder acht Mal Gegenstand von Körperverletzungen. Es gab acht Sachverhalte. Wenn sich jemand danach ... . Da muss der höchste Vertreter des deutschen Adels ... Möchte ... .

Der Vorsitzende: Außerdem war das Urteil rechtskräftig. Mann konnte keinen Schaden verursachen. Der Ruf konnte nicht mehr beschädigt werden. Wir wissen, was der Prinz und Konsorten ... .

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz dazwischen: Sie, Herr Schuhmacher schrieben Oli P. ohne Punkt. Dabei muss hinter Oli ein Punkt gesetzt werden. So bekannt ist Oli. P.

Wenn die Suchergebnisse bei Google irgendwelche rechtliche Relevanz hätten, dann ... .

RS: Zitat aus einer Klageschrift der Kanzlei Dr. Schertz: "Um der Kammer die Bedeutung der Angelegenheit zu verdeutlichen, bitten wir noch einmal auf die Anlagen K 5 und K 6 zu schauen. Gibt man bei Google den Suchbegriff "Dominik Höch" ein, so wird bereits auf der ersten Seite der Suchergebnisse auf die Seite des Beklagten www.buskeismus.de verwiesen."

Sehr geehrter Herr Schertz, haben die Suchergebnisse bei Google nun irgendwelche rechtliche Relevanz oder nicht? Oder bestimmen Sie, was rechtens ist und was nicht rechtens ist?

Der Vorsitzende: Darf ich endlich etwas ins Tonband singen?

Ernst August von Hannover 22.000 Treffer, Oli. P 2.700 Treffer.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Die Richter verschwinden ins Casino (Berliner Gerichtskantine). Nach einer halben Stunde: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

 

Heute herausgehörte Leitsätze                         

Presserecht: Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Abwehr einer Abmahnung sind nicht einklagbar.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
11.10.08
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