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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 16. 10.2007

Rolf Schälike - 17.10.2007

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 16.10.2007

Callactive vs. Doehler -  Blockbetreiber soll 35.000,00 Euro Vertragsstrafe zahlen                   

In der Sache 27 O 500/07 Callactive vs. Doehler

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-unterliegt-vor-gericht/

 

http://www.dwdl.de/article/news_13025,00.html

Niederlage für Callactive im Streit gegen Kritiker
(17. Oktober 2007) Im Verfahren der TV-Produktionsfirma Callactive gegen den Betreiber eines Kritiker-Forums unterlag das Unternehmen in einem Urteil, das alle Seiten überraschte - offenbar auch das Gericht selbst. Callactive forderte von dem privat betriebenen Forum rund 35.000 Euro wegen falscher Tatsachenbehauptungen.
Der Gewinnspiel-Produzent Callactive - ein Tochterunternehmen der Produktionsfirma Endemol - unterlag am Dienstag vor dem Landgericht Berlin dem Betreiber des kritischen Internetforums "Call-In-TV.de". In einer durch Callactive angestrengten Klage ging es um die Durchsetzung von Ansprüchen, die Callactive gegenüber dem Foren-Betreiber Marc Döhler sah, da dieser gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen haben soll (DWDL.de berichtete). Zwar akzeptierte Döhler die von Callactive geforderten rund 860 Euro für die anwaltliche Abmahnung durch Callactive - abgewiesen wurde jedoch die Klage auf Erfüllung mehrerer Vertragsstrafen, die sich insgesamt auf eine Höhe von rund 35.000 Euro belaufen, die Döhler an Callactive zahlen sollte.

Der Forderung vorausgegangen war eine Unterlassungserklärung, in der Döhler sich im Februar diesen Jahres verpflichtete, nicht mehr die Tatsachenbehauptung aufzustellen, das Unternehmen Callactive arbeite in seinen Gewinnspiel-Sendungen mit Scheinanrufen, um die Zuschauer der Formate, die unter anderem auf den Sendern Viva, Nick und Comedy Central zu sehen sind, zu kostenpflichtigen Anrufen zu animieren. Wichtig aber: Im jetzigen Verfahren ging es allerdings nicht um die Frage, ob die Tatsachenbehauptung aufgestellt werden darf, sondern um die Frage, ob Döhler gegen die im Februar abgegebene Verpflichtungserklärung verstoßen hat.

Wie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigte, sei die Klage am Dienstag durch das Gericht abgewiesen worden. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien zeigten sich vom Urteil außerordentlich überrascht, was sowohl Callactive-Anwalt Holger Weimann als auch Döhlers Anwalt Frank Metzing gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigen.

Die Klage wurde dem Vernehmen nach abgewiesen, da sich die von Döhler abgegebene Unterlassungserklärung auf ein Radio-Interview beziehe, in dem er von "Fake-Anrufern" sprach. Somit sah das Gericht Beobachtern zu Folge keine Relevanz der Erklärung für die Inhalte seines Internet-Forums, in dem einzelne Nutzer auch nach Einrichtung einer technischen Wortsperre, die umstrittene Tatsachenbehauptung aufgestellt hatten. Zudem kritisierte das Gericht die Höhe der festgelegten Vertragsstrafe. Trotz Abweisung der Klage hafte Döhler aber nach Ansicht des Gerichts nicht erst ab Kenntnisnahme von illegalen Äußerungen für die Foren-Einträge der Nutzer, sondern müsse diese bereits im Vorfeld vereiteln.

Wie Callactive-Anwalt Holger Weimann im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de ankündigte, wird das Unternehmen gegen das Urteil noch am heutigen Mittwoch Berufung einlegen. Ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat, kann zur Stunde nur schwer prognostiziert werden, da die schriftliche Abfassung des Urteils noch nicht vorliegt.

Verantwortlicher Redakteur: Jochen Voß
Datum: 17.10.2007 - 13:49
URL zum Artikel: http://www.dwdl.de/article/news_13025,00.html .

 

Folgende Sachlage ergibt sich zu dem derzeit vorliegenden Fall Callactive GmbH gegen Call-in-TV.de:

 
Am 01. Februar 2007 gibt Marc Doehler ein Radiointerview gegenüber dem Radiosender "SUN-FM", in dem er unter anderem erzählt, dass es bei einem Sender nicht mit rechten Dingen zuginge und man den Eindruck gewinnen könnte, das dort mit den in die Sendung durchgestellten Anrufern etwas nicht stimmen könne. Jedoch gab Doehler auch zu Protokoll, dass ihm und seinen Mitstreitern im Forum dazu jeglicher Beweis fehlen würde und man zu diesem Entschluss nur auf Grund dessen kommen würde, wenn man sich die seit Monaten geführten Sendungsprotokolle im Forum und die allabendlichen Sendungen im TV dazu ansehen würde.

Kurz darauf erhielt Doehler dann von den Anwälten der Firma Callactive GmbH eine Unterlassungsver- pflichtungserklärung, in der er sich verpflichten sollte, nicht länger in Bezug auf die von der Callactive GmbH produzierten Call-In-Sendungen auf den Fernsehkanälen "NICK", "VIVA" und "COMEDY CENTRAL" die Tatsachenbehauptung aufzustellen, dass dort so genannte "Scheinanrufer" platziert werden. Eine leicht modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnete Doehler dann am 12. Februar 2007 und nahm auch die entsprechende Passage aus dem online zur Verfügung gestellten Radiointerview.

Weiterhin verschob Doehler die bis dahin geführten Protokollthreads zu den von der Callactive GmbH produzierten Sendungen in einen, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich, um sie dort in Ruhe von den Vorwürfen "zu befreien". Anmerkung: diese Protokollthreads befinden sich noch immer in der "Versenkung".

Am 14. Februar 2007 sicherte Doehler der Callactive GmbH per eMail zu, "dass ich in Zukunft darauf achten werde, dass es innerhalb des Forums zu keinen 'unkontrollierten Aussagen' bezüglich der Firma Callactive GmbH oder gegen die von Ihnen produzierten Sendungen geben wird".

Am 01. März 2007 kam es dann innerhalb des Forums durch den Beitrag eines Users dazu, dass sich die Firma Callactive GmbH veranlaßt sah, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro gegen Doehler auszusprechen.

Am 30. März 2007 kam es erneut durch den Beitrag eines Forumusers zu einer Vertragsstrafenanforderung in Höhe von 200,- Euro. Dieser Beitrag wurde umgehend nach Kenntnisnahme durch Doehler gelöscht.

Am 05. April 2007 sah sich die Callactive GmbH erneut veranlaßt, einen Beitrag eines Forumusers mit einer Vertragsstrafenanforderung, diesmal schon in Höhe von 400,- Euro, kostenpflichtig abzumahnen.

Am 11. April 2007 wurde wiederum ein Forumsbeitrag kostenpflichtig abgemahnt, diesmal mit einer Vertragsstrafenanforderung in Höhe von 800,- Euro.

Am 19. April 2007 dann mahnte man einen Forumsbeitrag vom 26. März 2007 eines Users ab und verlangte als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe von 1.500,- Euro vom Forumsbetreiber.

Am 26. April 2007 sah sich der Geschäftsführer der Callactive GmbH einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgesetzt und verlangte von Doehler erneut die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die Doehler jedoch nicht abgab. Der Beitrag wurde unverzüglich nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung durch Doehler gelöscht, zumal der Geschäftsführer der Callactive GmbH ihm zugesichert hatte, es bei außergerichtlichen Schritten gegen Doehler zu belassen.

Am 30. April 2007 erwirkte der Geschäftsführer dann bei dem Landgericht München in dieser Sache überraschend eine einstweilige Verfügung gegen Doehler.

Am 02. Mai 2007 erwirkten zwei Moderatorinnen der Callactive GmbH - offenbar auf Veranlassung ihres Arbeitgebers - gegen Doehler 2 einstweilige Verfügungen beim Landgericht Hamburg, welche Doehler untersagten, im Forum weiter das Wort "Animanze" in Verbindung mit Moderatorinnen der Callactive GmbH zu gebrauchen und/oder dessen Verwendung zu dulden.

Am 07. Mai 2007 mahnte die Callactive GmbH einen weiteren Forumsbeitrag ab. Vetragsstrafenanforderung für diesen abgemahnten Beitrag: 3.000,- Euro. Auch dieser Beitrag wurde von Doehler umgehend nach Kenntnisnahme gelöscht.

Am 09. Mai 2007 kam es erneut zu einer Vertragsstrafenanforderung durch die Firma Callactive GmbH. Abgemahnt wurden diesmal gleich 2 Beiträge aus dem Forum. Die Beträge, um die es diesmal ging, belaufen sich auf 3.500,- und 4.500,- Euro. Beide Beiträge wurden von Doehler umgehend nach Kenntnisnahme gelöscht

In den 3 letzten abgemahnten Beiträgen ist eins jedoch sehr auffällig: der verfassende User hatte sich erst wenige Tage zuvor am Forum angemeldet, wusste aber ganz genau, wie er eingerichtet Wortsperren gezielt umgehen kann ! Diese 3 abgemahnten Beiträge waren auch nicht länger als jeweils max. 10 Minuten online zu lesen - und das auch nur zu Zeiten zwischen 07.00h und 08.00h Uhr morgens.

Am 11. Mai 2007 erreichte Doehler dann erneut eine Vertragsstrafenanforderung für einen Beitrag im Forum, welcher keine 10 Minuten online zu lesen war - diesmal für ganze 5.000,- Euro Vertragsstrafe.

Am 15. Mai 2007 mahnte die Callactive Gmbh Doehler erneut für einen Userbeitrag innerhalb des Forums vom 22. März 2007 ab. Geforderte Vertragsstrafe auch hier: 5.000,- Euro

Auch die diesen beiden angeforderten Vertragsstrafen zugrunde liegenden Beiträge wurden jeweils von Nutzern verfasst, die sich erst kurz zuvor angemeldet hatten, jedoch gezielt sämtliche eingerichteten Wortsperren umgingen.

Am 23 Mai. 2007 versuchte die Callactive GmbH von Döhler die Unterzeichnung einer weiteren Unterlassungsverpflichtung, in der Doehler sich verpflichten sollte, den Begriff "verwirrte Anrufer" nicht länger zu verwenden oder dessen Verwendung zu dulden, da Callactive diesen Begriff als Synonym für "plazierte Scheinanrufer" betrachte. Auch diese Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnete Doehler nicht.

Am 24. Mai 2007 dann erreichte Doehler die vorerst letzte kostenpflichtige Abmahnung seitens der Callactive GmbH, in der mal wieder eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro geltend gemacht wurde. Auch dieser Beitrag, von einem neu angemeldeten Nutzer unter gezielter Umgehung der eingerichteten Wortsperren verfasst, wurde umgehend nach Kenntnisnahme von Doehler gelöscht.

Am 18. Mai 2007 reichten dann die Anwälte der Callactive GmbH beim Landgericht Berlin Klage gegen das Forum Call-in-TV.de bzw Doehler ein.

Am 09. Juni 2007 erhielt Doehler die Klageschrift vom Landgericht Berlin.

Somit steht nun also eine Klage mit einem Streitwert von 20.693,70 Euro an.
Mit der Klage werden allerdings noch nicht alle Vertragsstrafenanforderungen geltend gemacht.
 

 

 

Heute herausgehörte Leitsätze                              

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.08
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