BUSKEISMUS

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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Pressesenat

Sitzung, Dienstag, den 26. Juni  2007

Rolf Schälike  - 27.06.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 26.06.2007

 

Ein lustiger Beginn

Zu Beginn der Sitzung kam ein junger Einzelrichter.

Das wäre für mich der Erste Fall geworden, dass Pressesachen von einem Einzelrichter behandelt werden.

Der Richter diktierte das Aktenzeichen der Sache. Es begann mit einer andere Senatsnummer, nicht mit der sieben. Auch die Namen der Anwälte stimmten nicht. Diese wurde vom Richter korrigiert, nachdem die Anwälte ihre Namen nannten.

Bei mir dachte der gute Richter, ich wäre der Kläger persönlich.

Die beiden Anwälte schwiegen diszipliniert und ergeben.

Danach wurde das Datum der Verhandlung von der Erstinstanz diktiert sowie das Verkündungsdatum.

Alles hoplahop, galopp. Nichts stimmte.

Erst nach ca. 3 Minuten fragte ein Anwalt schüchtern:

Sind wir hier im richtigen Saal?

Der Richter schaute nach. Er war im falschen Saal.

Allgemeines freudiges Lachen. Der Richter verschwand so schnell wie er kam.

Eine Minute später marschierten stolz die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben, Richterin Frau Lemcke und Richter Herr Meyer in den Holz vertäfelten Saal mit dem erhobenen, langen Richtertisch.

 

Die "gefährlichen" Hunde - Hunde machen Politik und reduzieren das Persönlichkeitsrecht                      

Es ging um den Schäferhund Krümel eines Hundebesitzer, dessen Halter Polizist ist.

Der Hund wäre eine tickende Zeitbombe, und müsse eingeschläfert werden, so die Behauptung.

Der Hundehalter erhielt von der SAGA eine Aufforderung zur Untersagung von Hundehaltung.

Strafanzeigen gegen den Kläger gab es zu hauf.

Bericht des Klägers über den Vorfall und die Folgen

Vorfall 2005 Heinrich Berlet  
xxxxxxxxx
22143 Hamburg

Hamburg; den 1. Februar 2006

Sachverhalt:

Am Samstag den 09.04.2005 wollte ich mit meinem Hund -Krümel- auf den Hundeplatz. Ich hatte meine Taschen und einen 20 l Wasserkanister dabei. Ich ging aus dem Haus und auf dem Gehweg in Richtung Straße. In Höhe Haus- Nr. 44 blieb ich auf dem Gehweg stehen und unterhielt mich mit Leuten bei einem Motorroller. Krümel ging ein Stück weiter und blieb dann in einer Entfernung von ca. 2 m auf dem Gehweg sitzen. Während des Gespräches sah ich aus den Augenwinkeln wie ein dunkler Schatten in Richtung Krümel kam und fast auf seine Schnauze stieß. Plötzlich lag das Mädchen auf dem Gehweg vor Krümel, Krümel stand jetzt und schaute das Mädchen an.

Ich ging sofort zu dem Mädchen, nahm es hoch und sah, dass die Nase blutete. Ich nahm ein Tempotaschentuch und hielt es vor die Nase, anschließend wischte ich das Blut ab. Ich gab dem Mädchen ein neues Taschentuch und sagte, dass es sofort zu seiner Mutter gehen möchte. Auf der linken Wange sah ich noch einen rötlichen Fleck. Sonstige Verletzungen habe ich nicht gesehen.

Die Entfernung zur Wohnungseingangstür waren nur einige Meter. Das blutige Taschentuch warf ich in einen Müllcontainer.

Ich entfernte mich dann mit Krümel zu meinem Pkw und fuhr auf den Hundeplatz –IBC Bruhnröggenredder.

Ich habe nicht gesehen, dass Krümel gebissen noch irgend eine negative Reaktion, Knurren usw. gezeigt hat.

Daher war ich nachher erstaunt, dass mich die Polizei anrief und sagte, dass mein Hund das Mädchen gebissen habe. Ich teilte der Polizei den Sachverhalt mit. Hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werde.

Am Abend gegen ca. 21.00 Uhr ging ich mit meinem Bekannten –Herrn Mettbach mit Schäferhündin spazieren. Unterwegs erhielt ich gegen 21.30 Uhr einen Anruf von meiner Freundin. Sie befand sich z. Z. in meiner Wohnung- einen telefonischen Anruf per Handy, dass die Polizei vor der Wohnungstür stehen würde. Sie ließ die Polizei in meine Wohnung, hier wurde mir von Herrn Arenz DIE  mitgeteilt, dass er mich sofort sprechen möchte und ich zu einer Vernehmung zum PK 38 kommen soll, ferner wäre die Beschlagnahme meines Hundes „Krümel“ angeordnet. Ferner fragte er nach meinem Standort. Ich teilte mit, dass ich nicht nach Hause kommen würde und keiner meinen Hund bekommt. Auch ihm teilte ich den Sachverhalt mit. Später teilte er mit, dass ich den Hund behalten kann mit der Auflage: Meine Wohnung nur mit Maulkorb und Leine zu verlassen. Von meiner Freundin wurde Herrn Arenz die Prüfbescheinigung meines Hundes über die Erlangung des Hundesführerscheines vorgelegt, auf diesen Vorgang angesprochen teilte er mir mit, dass die Prüfung voriges Jahr war und der Führerschein dieses Jahr keine Gültigkeit habe.

Herr Mettbach bekam die telefonische Auseinandersetzung mit.

Später ging ich mit Herrn Mettbach nach Hause.

Am Sonntag ging ich mit meinem Hund morgens wieder spazieren mit Maulkorb und Leine.

Mittags kam plötzlich wieder die Polizei, auch Herrn Arenz. Er teilte mir mit, dass mein Hund sichergestellt werden soll auf Anordnung des Polizeipräsidenten weil ich gegen die Auflagen verstoßen habe. Ich wurde mit meinem Hund ohne Maulkorb und Leine gesehen, ich widersprach den Angaben und teilte ihm mit, dass ich dafür Zeugen habe, diese aber nicht mit Namen kenne sondern nur ihre Wohnung. Herrn Arenz interessierte dies nicht, er bestand auf die Beschlagnahme.  Siehe hierzu die Schreiben. Ich verwies ihn anschließend aus meiner Wohnung. Ebenfalls anwesend waren PHK Ott PK 38 und mein Dienststellenleiter Herr POR Fiebiger.

Mein Hund wurde anschließend aus meiner Wohnung mitgenommen.

Für mich brach jetzt einiges zusammen, dass polizeiliche Maßnahmen auf Grund von Lügen ohne Überprüfung durchgeführt wurden. Am 12.04.2005 wurde telefonisch Herrn Fiebiger  von Herrn Poggendorf mitgeteilt, dass er bestätigen kann, dass mein Hund nicht gebissen habe. Diese Mitteilung überbrachte mir Herr Fiebiger.

Am 16.04. 2005 gegen Abend rief mich telefonisch der  stellv. Revierleiter Herr Herbst an und bat um Rückruf wegen Krümel. Ich meldete mich umgehend beim ihm. Hier wurde mir die Telefonnummer von Herrn Poggendorf mitgeteilt und ich möchte ihn dringend anrufen.

Ich nahm telefonisch Verbindung mit Herrn Poggendorf  auf. Herr Poggendorf teilte mir mit, dass ich am 17.04.2005 von 09.00 Uhr an Krümel im Tierheim besuchen darf. Ich bin hingefahren und habe Krümel von Frau Hees bekommen, ohne Maulkorb aber mit einem anderem Halsband und Hundeleine. Auf die Frage warum nicht seine Sachen, wurde mir erklärt, dass diese zu schwach wären. Wir waren 2 Stunden auf einer Wiese und haben getobt und gespielt, danach habe ich Krümel wieder an Frau Hees übergeben.

Danach bekam ich von Rezeption einen Zettel mit der Telefonnummer von Herrn Poggendorf und ich möchte ihn umgehend anrufen. Als ich zu Hause war rief ich Herrn Poggendorf an, hier wurde mir mitgeteilt, dass ich am 18.04.2005 um 12.30 Uhr im Tierheim sein soll und Krümel auf die Prüfung vorbereiten, ferner darf ich Krümel bei der Prüfung (um 13.30 Uhr) führen. Weiterhin teilte mir Herr Poggendorf mit, dass über die Aushändigung von Krümel von Dr. Schroter nach der Prüfung entschieden wird. Er konnte mir aber nicht sagen wann die Entscheidung fällt.

Ich führte Krümel beim Wesenstest, aber mit Maulkorb. Bei diesem Wesenstest standen wir fast nur auf der Stelle. Nach dem Wesenstest wurde ich von der Presse angesprochen in Bezug auf Sugar. Ich teilte ihnen mit, dass ich nach einem halben Jahr mit Sugar ohne Leine und Maulkorb durch Hamburg gehen würde ohne irgendwelche Vorfälle.

Dieses Gespräch wurde an Herrn Poggendorf weitergeleitet, dieser telefonierte sofort mit mir und verbat mir solche Äußerungen. Das Verhalten von Herrn Poggendorf kam mir später erst zu Bewusstsein.

Ich durfte Krümel auch weiterhin im Tierheim besuchen, leider wurde mir Krümel nach dem Wesenstest nur mit Maulkorb von Frau Hees übergeben, bei der Begrüßung sprang er mir dabei jedes Mal  ins Gesicht, es war schmerzhaft. Ich ließ es ohne Bemerkung über mich ergehen.

Bei einem späteren Besuch bekam ich von Frau Hess die Mitteilung, ich möchte Krümel keine Leckerlies geben, er habe Durchfall gehabt. Es kam hierbei zu einem Streit und ich wurde sauer. Hierbei sagte Frau Hees zu mir, dass ich froh sein könnte, dass ich Krümel überhaupt besuchen dürfte. Ich war über diese Äußerungen sehr sauer, bekam Krümel auch nicht. Ich verließ das Hundehaus und ging zur Box von Krümel, hier unterhielt ich mich mit ihm. Dabei stellte ich fest, dass mein Hund nur zwei Boxen neben Sugar untergebracht war. Ich bin dabei zur Box von Sugar gegangen. Durch Worte kam Sugar zur Tür, ich hielt meine Hand an die Gitterstäbe, Sugar leckte zwischen den Stäben meine Finger. Ich unterhielt mich weiter mit ihr, anschließend stecke ich meine Finger zwischen die Stäbe, Sugar leckte sofort weiter. Sie zeigte keine negativen Reaktionen und freute sich.

Diesen Vorfall mit Frau Hess teilte ich telefonisch Herrn Poggendorf mit, besuchte aber nicht mehr Krümel bis zu seiner Entlassung.

Mein Hund musste noch bis zum 12.05.2005 nach dem Wesenstest im Tierheim bleiben. Nach Eingang des Wesenstestes von Frau Feddersen teilte mir Herrn Poggendorf  telefonisch das Ergebnis mit: Leinenzwang.

Hier fragte er auch nach den Kosten von 450 Euro, wer diese begleichen soll.  Als ich ihm antwortete, dass er ja selbst gesagt habe, dass mein Hund Krümel nicht gebissen habe und ich mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen habe, wurde gekontert mir den Worten: Ich bin uneinsichtig. Ich brach anschließend das Gespräch ab.

Am 12.05.2005 stand ein Artikel über Krümel im Abendblatt, jetzt wurde Krümel ausgehändigt. Auflage Maulkorb und Leine. Nach Vorlage des Wesenstest nur noch Leinenzwang.

Bei dem erstellten schriftlichen Wesenstest von der Frau Feddersen stellte ich folgende Mängel fest:

Wesenstest

Frau Feddersen schreibt folgende Bemerkungen:

1. weil er einem Kind ins Gesicht gebissen hat, der Halter soll sich um das verletzte Kind nicht weiter gekümmert haben.
2. Dauer des Testes
3. Einwirkung des Hundehalters auf den Hund: mir wurde vor dem Test verboten auf den Hund einzuwirken.
4. Die Bemerkung extreme Stresssituationen.
5. Hamburger Test für Tierheimkunde
6. Entspannte Stimmung für Mensch und Tier, wo?
7. Es wird von einem normalen Spaziergang gesprochen, ich stand die ganze Zeit mit Krümel auf einer Stelle. Ich hatte mich kurz etwas entfernt, Bewegung mit Krümel, sofort wurde ich zurück beordert.
8. Testergebnis Krümel: Frau Feddersen ging zu einem anderem Hund, dieser ging auf sie zu und wollte friedlich hoch, sie drückte den Hund mit der rechten Hand zurück. Dieses sah Krümel, er bellte Frau Feddersen, als diese auf ihn zu ging an: negative Beurteilung. 9. Fahrstuhlsituation: Hier kamen 3 Personen vom Tierheim auf uns zu, Krümel stand neben mir. Sie gingen auf mich los und stießen mich hin und her, weil ich dadurch einen unsicheren Stand hatte ging Krümel etwas zur Seite, er wich mir aus: negative Beurteilung. 10. Spielaufforderung wird hier geschrieben, sie warf eine Dose auf Krümel, als dieser eine Dose unter seinen Kopf legte wich sie zurück, und holte diese Dose nicht ab. Ein Kommando in diesem Zusammenhang mit BLEIB gibt es bei mir nicht.
11. Dann verlangte sie eine zusätzliche Ausbildung und erneuten Wesenstest. Gibt ja Geld.

Verhandlung vor dem Langgericht Hamburg am 22.12.06

In der Sache 324 O 770/06 Heinrich Berlet vs. Axel Springer AG ging es um Entschädigung. Der Kläger zog wegen der Berichterstattung um.

Das Problem: Bilder vom Kläger gibt es ebenfalls woanders.

Unterlassungsverpoflichtungen wurden von der Beklagten, der Axel Springer AG,  außergerichtlich abgegeben.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske:

Das ist die letzte Sache in diesem Jahr.

Auch ohne Schriftsatz kriegen Sie eine Geldentschädigung nicht, da Sie die Berichterstattung nicht stört.

Über einen Unterlassungsantrag kann man nachdenken.

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

Auch wenn man in Berufung geht?

Der Vorsitzende:

Es geht nur um diese.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Nur um die. die verhandelt wird.

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

.. wo exklusiv über den Prozess berichtet wurde.

Der Vorsitzende:

Auch wenn er fotografiert wird an der morgigen Verhandlung, ist das zulässig im Rahmen der Recherche.

Der Verlag schaut dann, ob die Veröffentlichung zulässig ist oder nicht..

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

Auf der Straße wird er erkannt.

Dass er weggezogen ist, muss eine Rolle spielen.

Er wohnt nicht mehr hier. Ist hier auch am meisten bekannt.

Unterlassungserklärung, dass er nicht mehr fotografiert wird.

Beklagtenanwalt Herr Sauer:

Die Berichterstattung stört Sie nicht?

Der Vorsitzende:

Aber wie ist es mit dem konkreten Foto hier?

Beklagtenanwalt Herr Sauer:

Sehe ich nicht so.

Der Vorsitzende:

Man muss es auch nicht so sehen.

Mann kann im Fußball nicht verbieten, ein Eigentor zu fotografieren.

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert.

Die Anträge werden gestellt.

Schriftsatzfrist drei Wochen

Der Klägervertreter antwortet bis zum 19.01.07.

Eine Entscheidung wird verkündet am 23.02.07 um 9:55 in diesem Saal

23.02.07: Die Klage wird abgewiesen.

 

Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischem Oberlandesgericht am 26.06.07

Die Berufungsverhandlung 7 U 148/06 war etwas länger. Es ging wiederum um die Geldentschädigung wegen der Berichterstattung in der Hamburger Springer-Presse.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben:

Wir haben schon mal einen schriftlichen Hinweis erteilt.

Halten die Berufung für nicht erfolgreich.

Es stellt sich die Frage, war die Veröffentlichung rechtswidrig?

Falls ja, dann liegt jedoch keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.

Es ist ein wichtiges Thema: Der Umgang mit dem Hund.

Es gab zweimal eine Verletzung eines Kindes. Beide Male Bisswunden im Gesicht.

Und wenn solch ein Hund weiter frei rum läuft, frei gelassen wird, wie auch immer, dann ist es ein Thema, das die Öffentlichkeit interessiert.

Auch wenn der Kläger meint, er habe nicht gezeigt werden wollen, dann hat er keinen Anspruch darauf.

Über die Entschädigung haben wir uns beraten.

Sie können sich jetzt äußern.

Klägeranwalt Herr Michael Rockel stand bei diesem Gericht auf verlorenem Posten:

Der Hund hat unstrittig die Verletzung verursacht. Man kann trotzdem nicht den Halter zeigen.

Es ist ein gutes Hundehalter-Gespann seit zehn Jahren.

Es könnte in Wortberichterstattung erfolgen.

Aber er ist x-Mal durch die Presse gezogen worden.

Der Kläger wird nicht zur Person der Zeitgeschichte, weil sein Hund gebissen hat.

Zur Person der Zeitgeschichte hat ihn die Presse selbst gemacht.

Er hat sich selbst nicht in den Vordergrund geschoben.

Sein Bild wurde x-Mal veröffentlicht.

RTL hat obsiegt ... .

Der Kläger musste aus Hamburg wegziehen, weil sein Bildnis bekannt war.

Er wäre sonst nicht aufgefallen. Wohnt anonym.

Die Vorsitzende sieht den Schaden nicht:

Ob man da wegziehen musste, ist die Frage.

Dass der Halter nichts dafür kann, ist nicht immer so.

Das Gesetz hat die Halterhaftung vorgesehen.

 

Hier ist es zwei Mal passiert.

Die Verletzungen im Gesicht der Kinder sind offensichtlich.

Ihr Vortrag in zweiter Instanz ist verspätet.

Die erste Instanz hat darüber nichts gewusst.

Ja. Ich meine, dass man davon ausgehen kann, dass der Hund und der Halter getrennt werden müssen.

Vielleicht hat man dem Hund Unrecht getan.

Der Halter war dabei. Er hat es miterlebt und ist damit einbezogen. Trotz des ersten Vorfalls.

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

Trotzdem darf das Bild nicht gezeigt werden.

Die Vorsitzende erläutert:

Wir brauchen ein schweres Verschulden des Presseorgans.

Wenn wir schon  zweifeln, dann kann die Presse auch nicht schwer schuldhaft sein.

Vielleicht wollen Sie, Herr Sauer, etwas sagen.

Die Beklagtenanwalt etwas überrascht:

... .

Zum anderen ist es auch so, wenn solche Vorfälle durch Krankheiten des Hundes - Hüftschäden - entstehen, so muss der Hundehalter wissen, wie man mit solch einem Schäferhund umgeht.

 Als ehemaliger Polizeibeamter um so mehr.

Die Vorsitzende:

Die Tatsache, das es raus gekommen ist, ist ihm peinlich.

Dass das Kind nur abgetupft wurde, und er dann nach Hause ging,  ... .

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

Das ist Strafrecht, es hat nichts mit dem Bild zu tun. Die SAGA hat seinerzeit verloren.

Das arme Mädchen ist gebissen worden. Das ist auch bei Ihnen so schlimm angekommen.

Auch auf dem Gerichtsflur, überall ist sein Bild gezeigt worden.

Trotz gewonnenen Prozess musste er umziehen.

Wenn ich mich von Ihnen belehren lassen muss, dann bleibe ich dabei: Die Presse darf alles.

Es geht um Geldentschädigung.

Die Vorsitzende:

Sollen wir entscheiden?

Klägeranwalt Herr Michael Rockel:

Nein. Wenn Sie die Hinweise ins Protokoll nehmen, dann ... .

Die Vorsitzende diktiert:

... keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Daraufhin wird die Berufung zurück genommen.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.000,00 EUR festgelegt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.06.07
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