BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 01. Juni 2007

Rolf Schälike - 01-03.06.07 - 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 01.06.2007

 

Volkswagen AG vs. Braunschweiger Zeitungsverlag - VW-Bonusaffäre        

In Sachen 324 O 65/07 Volkswagen AG vs. Braunschweiger Zeitungsverlag erwartet die Volkswagen AG das Verbot der folgenden Veröffentlichung in der "Braunschweiger Zeitung":

"Wofür kassieren einige Betriebsräte?"

"Bei VW rücken seit 1991 gezahlte hohe Bonusleistungen an Betriebsräte in sechsstelliger Höhe ins Visier der Kritik. Die Zahlungen dauern bis heute an."

Wo ist das Problem des Klägers? Bonusleistungen werden auch heute an die Betriebsräte gezahlt. Das ist unstreitig. Geklagt wird gegen die Behauptung, dass Bonusleistungen in sechsstelliger Höhe auch heute noch an die Betriebsräte gezahlt werden.

Ich lese zwar aus der umstrittenen Passage diese Behauptung nicht heraus, auch nicht mit Hilfe von Stolpe. Hätte im umstrittenen Artikel gestanden: "Diese Zahlungen dauern bis heute an," würde Stolpe mir helfen, darin die Behauptung erkennen zu können, dass heute noch sechsstellige Bonuszahlungen an die Betriebsräte gezahlt werden.

Was meinten [querulieren] die Richter Herr Andreas Buske, Herr Dr. Weyhe, Herr Zink sowie der Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz und der Beklagtenanwalt Prof. Dr. Weberling dazu?

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske:

Es geht um Unterlassung und eine Gegendarstellung.

Wir sind der Auffassung, das System der Bonuszahlungen an die Betriebsräte ist gar nicht Gegenstand der Klage und wird nicht angegriffen.

Angegriffen wird der Eindruck, dass heute noch sechsstellige Bonuszahlungen an die Betriebsräte erfolgen.

Dass dieser Eindruck entsteht, finden wir zwingend.

Wofür kassieren einige Betriebsräte? Dann steht im Fließtext: Die Zahlungen dauern bis heute noch an.

Dieser Eindruck ist zumindest der im Artikel, vom 08.12.06.

Es geht um eine sechsstellige Höhe, und auf dieser Grundlage meinen wir, dass die Klage aussichtsreich ist.

Der Vorwurf ist gravierend.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Wir finden es gravierend, weil der Vorgang gravierend ist.

Das System ist gravierend.

Prof. Prinz schrieb. es ist alles rechtmäßig gewesen nach § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Wir wissen es nicht, wir möchten Zeugen hören. Wir möchten das im Original hören: Das ist nicht so.

Die Kammer hat mit der Wahrheitsliebe der VW-Manager Erfahrung gemacht. Es wurde viele Male an Eides Statt gelogen.

Wir haben einen Informantenschutz und möchten Herrn Wolfgang Ritmeier als Zeugen befragen.

Er sagt: Die Betriebsräte sollen keine schlechtere Stellung haben, als ... .

Von den 934 Betriebsräten gibt es welche, die 118.000,00 EURO Bonus erhalten. Dazu gehören 15 Betriebsräte. Herr Ritmeier handelt das aus. Herr Neumann, der Personalchef, zeichnet das ab.

Es sind Boni wegen seiner Tätigkeit als Betriebsrat, die ihm nicht zustehen.

Wenn sie Werkzeugmacher sind, finde ich das gut. Wenn man Betriebsrat ist, dann soll das nicht bezahlt werden.

Sie gehören zur Gruppe AT 20. Er erhält Bonuszahlungen. Das ist rechtswidrig. Es funktioniert, weil es keine  Kläger gibt bei der IG Metall.

Die Genossen stecken alle unter einer Decke.

Diese Bonushöhe hätte er niemals bei normaler Entwicklung im Berufsleben erhalten. Sudholt, Volkert.

Wir sagen in aller Klarheit: Es gibt dieses System.

Wir haben das bewusst geschrieben.

Das System existiert weiter.

Ich zitiere Genossen und Kollegen.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Ich protestiere.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Er sagt offen, was er verdient. Herr Ritmeier wird darlegen, dass es so ist.

Der Vorsitzende:

Sie wollen sowohl vortragen, dass es im Dezember 2006 Betriebsräte gab, die Bonus in sechsstelliger Höhe erhielten?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Nicht zwingend ist das formuliert. Aber nach Stolpe, wird das reininterpretiert.

Deswegen ist es richtig. Unter den 15 Betriebsräten gibt es welche, die Bonus in sechsstelliger Höhe erhalten. 15, 16, 17 vielleicht. Das wissen wir nicht genau.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Es ist ein völlig neuer Vortrag. Wo steht das im Schriftsatz?

Der Vorsitzende:

Das ist egal. Es ist der erste Termin.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Damals haben Sie gesagt, die können das gar nicht gekriegt haben, die sind ja erst neu gewählt worden.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

... . Aus sicherer Quelle wissen wir das. Osterburg ist ... .

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Es ist ein reiner Ausforschungsbeweis. Sie müssen substantiierter vortragen. Wir haben 600 Betriebsräte.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Richtig.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Das ist ein Ausforschungsbeweis.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

... .

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Aber nicht in sechsstelliger Höhe. Man kann ja nicht die Boni streichen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Es gab 6.500,00 EURO. Das ist in Ordnung. Aber Faktor zehn.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Faktor zehn ist nicht sechsstellig.

Wer soll das bekommen? Wo ist Ihr präzisier Vortrag mit der sechsstelligen Höhe?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

100.000,00 EURO für die unterste Größe.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Acht Klassen  ... . Unterklasse.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

... .

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Also haben Sie keinerlei Anhaltspunkte..

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Soll ich vorlesen? Substantiierter Vortrag ist der ... . Wir müssen nicht unsere Quellen aufmachen.

Ritmeier hat am 18.09.2006 im Raum der Untersuchungsorgane diese Äußerung gemacht.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Ich kenne die Aussage sehr gut. Müssen Sie vorlegen. ... .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Von diesen fünfzehn bekommen einige sechsstellige Boni.

Diese Boni bewegen sich deutlich drüber.

Am 18.09.2006 hat der Zeuge Ritmeier ausgesagt. Er wurde vom Beklagten zum Zeugen.

Der Vorsitzende diktiert:

Der Beklagtenvertreter erklärt, der von uns benannte Zeuge Ritmeier hat am 18.09.06 vor den Untersuchungsorganen des Landes Niedersachsen ausgesagt, dass die VW AG fünfzehn Mitglieder des Betriebsrates in die Management-Gruppe 29-36 gruppiert hat.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Wissen Sie, was Sie ... ..

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Nicht Manager ... . Für die Aushandlung der Bonizahlungen mit dem Gesamtbetriebsrat war Herr Osterloh zuständig.

Beim Personalvorstand, Herr Neumann.

Aus den Aussagen von Herrn Ritmeier ergibt es sich, dass auch im Jahr 2005 Bonuszahlungen in vollständiger Höhe geflossen sind.

Das ergibt sich aus den Unterlagen, die Herr Ritmeier den Untersuchungsorganen übergeben hat. Hierbei beziehe ich mich auf den Zeugen, den Herrn Ritmeier.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Möchte ins Protokoll schreiben, 6.500,00 EUR. Das heißt, dass ... ..

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Es gibt auch Gruppen unter der 29. Da werden auch Boni gezahlt.

Mitarbeiter des Konzerns erhalten Boni. Mitarbeiter und Manager.

Es gibt ein umfangreiches Bonisystem.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Alle Mitarbeiter erhalten Boni. Bekommen alle sechsstellige Boni?

Es werden feste Boni bezahlt.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Stimmt nicht. Ritmeier und Osterloh setzen sich zusammen und legen fest. Neumann korrigiert nach oben oder nach unten.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Ich sage gleich: in der Gehalts... gibt es unterschiedliche Boni. Dass es kunterbunt durcheinander geht, ist kein präziser Vortrag.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Zwischendurch diskutieren die Anwälte miteinander.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Es bekommt keiner sechsstellige Boni.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Er wird es wissen.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Sie werden diese Beweisaufnahme haushoch verlieren. Es ist ein reiner Ausforschungsantrag. Sie wissen es nicht, sonst könnten Sie sagen, wer einen sechsstelligen Boni erhält.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Nein, sage ich nicht.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt::

Ja. Für uns handelt es sich nach der Vorberatung  ... . Wir würden das schon für substantiiert halten, so dass wir zur Beweiserhebung kommen.

Sie können auf den Vortrag erwidern. Nach der vorläufigen Beratung würden wir das als substantiiert sehen.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Die Gegenseite hat das nicht ... .

Jetzt hört Sie, dass es schlecht läuft, und behauptet ins Blaue ..., schlussfolgert, da wird schon einer dabei sein.

Das halte ich für unsubstantiiert. Wir sind uns mit Weberling einig, wenn alle 6.500,00 EUR bekommen, das da ein oder zwei dabei sind, die in sechsstelliger Höhe bekommen, dann ist das nicht substantiiert.

Das Protokoll wird vorgelesen.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Alle fünfzehn erhalten sechsstellige Boni. Das ist Ihr Vortrag.

Wie hoch ist die Gruppe 29?

Der Vorsitzende:

Verstehen uns heute nicht so gut.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Die Beklagte trägt nicht vollständig vor. Sie hat die Liste.

Bei 29 wird 6.500,00 bezahlt, werden wir sehen.

Sie haben keine Indizien. Es kann sein, dass sie als AT 29 6.500,00 EUR erhalten..

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Zeige ich die Unterlage, dann ergibt sich daraus, woher ich diese habe. Faxnummer ist drauf.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Reißen Sie ab.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Wenn ... . Auslegung 374.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

So lenken Sie nicht ab. Wer erhält sechsstellig? Wer bekommt sechsstellig?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Ich muss nicht hinreichende Präzisierung meiner Vorträge machen. Das ist die Rechtssprechung.

Der Vorsitzende:

Wenn es tatsächlich so läuft.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Wenn einer im Konzern arbeitet, erhält er Boni weiter, wenn er in den Betriebsrat geht.

Aber keine sechsstelligen. Habe ich verstanden.

Wenn sie Sonderbonus erhalten haben, dann war das rechtens.

Es gibt kein Betriebsratmitglied, welcher nach dem Weggang von Herrn Volkert sechsstellige Boni erhielt.

Der Vorsitzende:

Beweisvortrag.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Das hat er nicht gesagt. Sie haben das Protokoll und tragen falsch vor.

Ich hätte gerne ins Protokoll, ... .

Der Vorsitzende:

Beklagtenvertreter erklärt, weil anlässlich der von mir ... Untersuchung ... .

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Herr Ritmeier Unterlagen übergeben und Aussagen gemacht hat, aus denen unzweifelhaft es sich ergibt, dass auch jetzt noch sechsstellige Bonuszahlungen an Betriebsratmitglieder gezahlt werden.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Bestreite ich. Hat ... . Ritmeier hat sich weder so geäußert, noch ergibt sich das aus der Sache.

Der Vorsitzende

Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 23.01.07 und dem Schriftsatz vom 16.02.07 mit der Maßgabe, dass in den Unterlassungsantrag eingeführt wird "aktuelle Bonusleistungen rücken ins Visier".

Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Haben uns überlegt ... . Personalratvorsitzender Herr Neumann ... . Sind bereit, dass er das tut.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Mein Mandant möchte keine außergerichtlichen Lösungen wegen dem Eindruck, welchen diese ergeben.

Der Vorsitzende

Wollen Sie Rücksprache?

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Gerne, aber es ist ein falscher Vortrag. Deswegen gerne Beweisaufnahme.

Der Vorsitzende

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 22.06.07, 9:55 Uhr in diesem Saal.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Weberling:

Bei aller Feindseligkeit, trotzdem Auf Wiedersehen.

Klägeranwalt Herr Prof. Prinz:

Schönen Dank. Ein schönes Wochenende.

Herr Prof. Prinz verabschiedet sich von Herrn Prof. Weberling mit einem Handschlag.

Das war's.

14.02.07: Betriebsratsmitglied Ibrahim Badan aus dem VW-Werk in Hannover-Stöcken am Ende des Prozesses gegen Hans-Jürgen Uhl am 14.06.07 vor dem Amtsgericht Wolfsburg:

"Das Schlimmste ist doch, dass sich nach der Affäre bei uns kaum etwas geändert hat. Es gibt weder eine Kontrolle der Ausgaben für die Reisen des Betriebsrats, noch wird offen gelegt, was die einzelnen Mitglieder verdienen."

Ob dieses Zitat stimmt habe ich nicht überprüft. Es ist übernommen worden aus dem Hamburger Abendblatt vom 15.06.07. Es entspricht jedoch dem Streitgegenstand des beschriebenen Verfahrens.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.11.07
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