BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 01. Juni 2007

Rolf Schälike - 01.-13.06.07 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 01.06.2007

 

Hufelschulte vs. NDR                                

In der Sache 324 O 364/07 Hufelschulte vs. Norddeutscher Rundfunk hatte sich seinerzeit die Redaktion von FOCUS  in der Affäre um vermeintlich korrupte Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) durchgesetzt.

Den bei der Pressekammer Hamburg verhandelten Auseinandersetzungen lagen zwei einstweilige Verfügungen zu Grunde.

Die erste einstweilige Verfügung gegen den NDR erließ das Münchner Landgericht Ende April 2007 (Az.: 9 O 7708/07).

Das Landgericht München I erließ eine zweite einstweilige Verfügung gegen den NDR auf Antrag des FOCUS-Redakteurs Hufelschulte (Az: 9 O 9492/07) in der gleichen  Woche.

Dem NDR wurde vom Münchner Gericht verboten, wie in dessen Sendung „Panorama“ am 26. April 2007 geschehen, zu verbreiten, dass

„gegen eben jenen FOCUS-Redakteur seit heute ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung läuft“.

Gegenstand war der Beschluss zur Sendung einer Gegendarstellung:

Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, 324 O 364/07

BESCHLUSS, vom 9.5.2007 In Sachen

Josef Hufelschulte, ...
- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schweizer pp.,
Arabellastr. 21, 81925 München,
Gz.: 670/07SÖ10 uh,

gegen

Norddeutscher Rundfunk (NDR),
Anstalt des öffentlichen Rechts,
vertreten durch den Intendanten Jobst Plog,
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte: ...
beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 , durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Buske, den Richter am Landgericht Zink, den Richter am Landgericht Dr. Weyhe

I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner gemäß § 12 Absatz 5 NDR-Staatsvertrag

auferlegt,

in der nächsten Ausgabe der Sendung "Zapp" ohne Einschaltungen und Weglassungen die folgende Gegendarstellung zu verbreiten:

Gegendarstellung

In der Sehdung "Zapp" vom 04.04.2007 im Rahmen das Beitrags "Großes Schweigen - Enthüllungen zu einem vertuschten Presseskandal" haben Sie über mich, Josef Hufelschulte, berichtet, ich hätte Werner Mauss im November 2002 am Telefon erzählt, ich sei im Besitz von dessen geheimer Aussage beim Bundeskriminalamt. Dann hätte ich Mauss mit einer Veröffentlichung gedroht, die nur durch Bezahlung von 5000 Euro verhindert werden kann. Einen Tag nach dem Telefonat hätte Mauss in einem Frankfurter Hotel 4000 Euro an mich gezahlt. Ich hätte daraufhin versichert, dass ich dieses Geld an den Dokumentenverkäufer weitergebe und der Artikel nicht im "Focus" erscheine.
Dazu stelle ich fest:
1. Soweit durch diese Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, ich hätte Mauss in Aussicht gestellt, Einfluss auf die Verbreitung seiner Aussage zu besitzen, falls er nicht zahlt, so ist das unrichtig. Vielmehr habe ich in dem Telefonat mehrfach erklärt, dass ich selbst die Aussage keinesfalls veröffentlichen werde. Weiter habe ich Mauss darauf hingewiesen, dass der Nachrichtenhändler das Dokument vermutlich Dritten anbietet, wenn es nicht vom Markt weggekauft wird.
2. Mauss hat in dem Hotel nicht nur die 4.000 Euro an mich gezahlt, die ich weitergegeben habe, sondern dafür auch das Dokument erhalten. Ein Zusammenhang der Zahlung mit einer Veröffentlichung in Focus wurde von mir auch bei diesem Gespräch nicht hergestellt.
München. den 18.4.07
Josef Hufelschulte
II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 10.000,-- zur Last.
Buske                                         Zink                                     Weyhe

Das zum Vorgeplänkel.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das ist das Ergebnis. Tausche die Schriftstücke aus.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja ... .  Der Antragsgegner-Vertreter übergibt Schriftsätze vom heutigern Tage. Der Antragsteller-Vertreter übergibt eine Eidesstattliche Versicherung vom heutigen Tage. Der Antragsgegner-Vertreter übergibt das Original der Eidesstattlichen Versicherung von Herrn Wels v. 24.04.07 und von Herrn H. vom 30.05.07. Was steht da drin?

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das ist das Ergebnis. Tausche die Schriftstücke aus.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Es geht um die Unverzüglichkeiten. Telefonierten regelmäßig mit Herrn H. bezüglich der ZAPP-Sendung von Panorama. Er hat sich mit Herrn Wels ausgetauscht über diese Sendung. Es gab ein Telefonat am 05.04.07. Da müsste er diese Sendung schon gesehen haben. Er hatte vorher telefoniert, wusste, wann ZAPP gesendet wird. Es hat ... gesehen. Er spricht, ob Panorama ebenfalls sendet. Damit ist die Zusendung der Abmahnung vom 23.04.07 nicht mehr unverzüglich.

NDR-Justiziar Herr Siekmann: Hätte sofort reagieren können. ... ständig beraten und zu ... .

Klägeranwalt Herr Söder: Es gibt keine Ausschlussfristen von vierzehn Tagen. Der Antragsteller hat die Sendung am 04.04.07 gesehen. Er kann am 05.04.07 gesprochen haben. Aber, dass er gerade da den Erpressungsvorwurf kannte, ist nicht so. Ich habe Herrn Hafenschulte gefragt. Es ist nicht seine Pflicht darzulegen, in wieweit er während seines Krankenhausaufenthaltes ... . Jeder, der behandelt wird, ist mir einem anderen Druck beschäftigt. Es ging nicht nur um Panorama. Einige weitere ... . Die Panorama-Moderatorin hat gesagt, die Sendung hat hohe Wellen geschlagen. Insoweit auf den Telefax-Eingang abzustellen ist, ist nicht ... . Habe kein Verständnis, wenn gesagt wird, wir machen es an der formalern Seite ... . Die Schwere des persönlichen Vorwurfes ... . hat sich erst damit beschäftigt. Nicht mit der Gegendarstellung.  Gegendarstellungen sind eine Krücke. Er musste erst feststellen, dass es keine Erpresser gibt.

Der Vorsitzende: Inhaltlich gibt es auch Fehler.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ... . Er habe das Geld an den Artikelverkäufer weitergegeben, an diesen angeblichen Nachrichtenverkäufer. Ein wesentlicher Punkt ist die Entgegnung und die Eindrucksfassung. Der Gegenstand richtet sich dagegen, das Mauss mit der Veröffentlichung im Focus gedroht wurde, da er gesagt hatte, wenn Mauss nicht zahlt, veröffentlicht es Focus. Dieser Eindruck ist nicht da. Es ist vage, was den Eindruck betrifft. Er habe gedroht, ist expliziert genannt. ... Nachrichtenhändler ... . Diese beiden Punkte zusammenführend ... die Gegendarstellung ist zu lang. Beim Fernsehen sollte man bei langen [Passagen] empfindlich sein. Beim Print ist es anders. Bei TV wäre die gesamte Sendung blockiert. Diese Längen sind hier nicht nötig.

Der Vorsitzende an Herrn Söder gewandt: Überzeugt Sie das?

Klägeranwalt Herr Söder: ... Dokumentenverkauf. Sehe keine Gefahr, dass es missverständlich würde: Habe nicht gedroht ... . Mauss hat alles dokumentiert ... . Mitschnitt. Wir zahlen 5.000 ... verhindert werden kann. Um nicht dem Zuschauer etwas zuzumuten, was er gar nicht gedacht hat. In der Allgemeinsprache ... . Es ist nur gewarnt worden wegen eines negativer Ereignisses. Hätte er geschrieben: Hat er nicht gedroht, dann hätte der Kläger gesagt, wenn er nicht bezahlt hätte. Es ist klar, es ist ein Geschäft, und er hat versucht, es an den Mann zu bringen. Deswegen meine ich, zu lang ... . Es gibt keinen Unterschied zwischen Print und TV, was die Berücksichtigung der Länge betrifft. ... Mauss, was passiert, wenn er nicht zahlt? Es ist ein anderer Sachverhalt als in der Sendung dargestellt.

Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?

NDR-Justiziar Herr Siekmann: Die Gegendarstellung ist nicht für uns, sondern für den Zuschauer. Es geht nicht um einen Tag, sondern um fünf Tage. Es ist ein Mann und wird von Ihnen beraten. Er hat einen Tag nach der Sendung telefoniert und sich über Teile der Sendung informiert. Möglicherweise hat Focus lange gebraucht. Die Pressemeldung war am 13.04.07. Er war in der Lage zu reagieren. Sie müssen begründen, warum Sie fünf Tage gebraucht haben.

Klägeranwalt Herr Söder: Der Kammer müssen Sie das sagen. Daran halte ich mich. ... . Natürlich sollte Focus getroffen werden, wenn er geprügelt wird. Sie wollen doch nicht sagen, dass die vierzehn Tage vor der Sendung begannen? Grund war die sachliche Recherche.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umgehend erörtert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir übergeben die Eidesstattliche Versicherung von Wilhelm Dietl. Wilhelm Dietl ist derjenige, der für Herrn Mauss die Kontakte aufgenommen hat. Im November 2002 gab es das Telefonat. Die Aussagen von Mauss liegen Focus vor. ... . Dietl wurde gebeten, Mauss zu fragen. Mauss war erstaunt und bestritt die Geschichte. Danach war das Gespräch zu Ende. Alles was weiter stattfand, geschah unter drohender Veröffentlichung. Die Gegendarstellung erweckt einen irreführenden Eindruck.

Klägeranwalt Herr Söder: Die Person von Wilhelm Dietl ist für mich keine Überraschung, dass viele Informationen von ZAPP auch aus anderen trüben Quellen stammen. ... . Es geht ihm jetzt um den Staatssekretär August Hanning. Der BND hat ihm die Identität offenbart. Einerseits ist man insofern erleichtert ... . Es gibt eine Eidesstattliche Versicherung. Sie, Herr Kollege, kennen die Niederschrift eines Telefonats. Wir machen die Geschichte auf keinen Fall. Diese ganze Konstruktion ergibt keinen Sinn. Weshalb sollte ... .

NDR-Anwalt Michael Fricke: Weshalb sollte Herr Dietl, dem es zu Recht, wie er sagte, um andere Originale ging, das  sagen.

Klägeranwalt Herr Söder: Herrn Dietl geht es um seinen Freund, den er ... . Eidesstattliche Versicherung ... .

NDR-Justiziar Herr Siekmann: Die beiden waren befreundet.

Klägeranwalt Herr Söder: Die Erklärung hat er später abgegeben. Bestreite den Inhalt, den Kern, das systematische Vorgehen, das weich klopfen. Neu ist die Rede, Focus würde es veröffentlichen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Es geht um den Einstieg. Es stand im Raum, dass Focus die Geschichte bringen könnte.

Klägeranwalt Herr Söder: ... auch bei der Geldübergabe gab es keinen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung im Focus. Zu diesem Zeitpunkt ging es nicht ums Geld. In diesem Telefongespräch wurde klargestellt, dieses Dokument wird nicht veröffentlicht, unabhängig davon, was der Nachrichtenhändler davon wusste.

Der Vorsitzende diktiert.

NDR-Justiziar Herr Siekmann: Die Diskussion zeigt, wie schwierig das ist. Wir senden gern, der Zuschauer erkennt ... .

Klägeranwalt Herr Söder: Die Sendung war falsch.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Wir ziehen uns zu einer kurzen Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Beschlossen und verkündet. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Der NDR-Magazin ZAPP muss wörtlich und ungekürzt die folgende Gegendarstellung in der Sendung „Zapp“ senden:

Gegendarstellung

„In der Sendung ´Zapp´ vom 4. 4. 2007 im Rahmen des Beitrags ´Großes Schweigen – Enthüllungen zu einem vertuschten Presseskandal´ haben Sie über mich, Josef Hufelschulte, berichtet, ich hätte Werner Mauss im November 2002 am Telefon erzählt, ich sei im Besitz von dessen geheimer Aussage beim Bundeskriminalamt. Dann hätte ich Mauss mit einer Veröffentlichung gedroht, die nur durch Bezahlung von 5000 Euro verhindert werden kann. Einen Tag nach dem Telefonat hätte Mauss in einem Frankfurter Hotel 4000 Euro an mich gezahlt. Ich hätte daraufhin versichert, dass ich dieses Geld an den Dokumentenverkäufer weitergebe und der Artikel nicht im FOCUS erscheine.

Dazu stelle ich fest:

1. Soweit durch diese Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, ich hätte Mauss in Aussicht gestellt, Einfluss auf die Verbreitung seiner Aussage zu besitzen, falls er nicht zahlt, so ist das unrichtig. Vielmehr habe ich im Telefonat mehrfach erklärt, dass ich selbst die Aussage keinesfalls veröffentlichen werde. Weiter habe ich Mauss darauf hingewiesen, dass der Nachrichtenhändler das Dokument vermutlich Dritten anbietet, wenn es nicht vom Markt weggekauft wird.

2. Mauss hat in dem Hotel nicht nur 4000 Euro an mich gezahlt, die ich weitergegeben habe, sondern dafür auch das Dokument erhalten. Ein Zusammenhang der Zahlung mit einer Veröffentlichung in FOCUS wurde von mir auch bei diesem Gespräch nicht hergestellt.“

FOCUS-Sprecher Uwe Barfknecht erklärte: „Inzwischen liegen FOCUS bereits vier Entscheidungen zweier unabhängiger Gerichte gegen die Berichterstattung des NDR vor. Dennoch sollte nicht der Kern dieser Affäre aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken: das Bundeskriminalamt. FOCUS fordert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als Dienstherrn nachdrücklich auf, endlich Stellung zu der Dienstaufsichtsbeschwerde von FOCUS gegen den BKA-Präsidenten Jörg Ziercke zu beziehen. Das Schweigen des Innenministers ist skandalös.“

RS: Das war eine kleine Lehrstunde über die Geheimdienste: München und Hamburg.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                            

Wenn die Frist versäumt wird, führt das nicht zur Aufhebung der Einstweiligen Verfügung.

Erscheint ein Gutachter und ihm wird ohne Vorgehalt erlaubt, Fotos zu machen, dann dürfen diese veröffentlicht werden (324 S 4/06)

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.07.07
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