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Bericht

LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 22. Mai 2007 (Di)

Rolf Schälike - 22.-23.05.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

 

Deutsche Bahn vs. Architekt Meinhard von Gerkan  -                             

Die Sache 27 O 155/07 Deutsche Bahn AG vs. Prof. Meinhard von Gerkan war ein ungleicher Kampf.

Der Saal war voll.

Auf der Klägerseite Profianwalt im Äußerungsrecht Herr Michael Fricke (rechts im Bild) aus Hamburg, erfahren in Prozessen gegen den NDR, WDR, die Morgenpost etc. Herr Michael Fricke vertritt  meistens die Äußernden, steht somit auf der Beklagtenseite. Die Bahn hatte Glück. Es gibt jedoch reine Klägerkanzleien, z.B. die Kanzlei Prof. Prinz oder Moser Bezzenberger. Ob diesen Kanzleien im konkreten Fall die bessere Wahl gewesen wären, kann man nicht wissen. Das Ergebnis hat der Bahn bezüglich der Wahl des Anwalts  Recht gegeben.

Auf der Beklagtenseite Profianwalt Herr Michael Nesselhauf (links im Bild). Dieser vertritt fast ausschließlich Kläger und, wenn er Beklagte vertritt, verliert er oft. Seine Stärke liegt bei der Pressekammer und dem Oberlandesgericht Hamburg, beim Richter Andreas Buske und Richterin Frau Dr. Raben.

In Berlin ist der Hamburger Verfassungsrichter Herr Nesselhauf weniger bekannt. Die Protokollantin musste fragen: Nesselhauf mit zwei "f"?

Der zweite Anwalt, Herr Alexander Baden (rechts im Bild) ist kein Fachmann, und kennt nicht die Besonderheiten des Äueßrungsrechts.

Zwar hat er erfolgreich Prof. Meinhard von Gerkan gegen die Bahn im Verfahren 16 O 240/05 vertreten. Äußerungsverfahren haben jedoch ihre Mucken. Inhalte spielen keine Rolle.

Was weiß Herr Alexander Baden von Stolpe, über "nur das eine Wort"? Die von Richter Mauck  (linkes Bild) gebauten Brücken - hat Prof. Meinhard von Gerkan das überhaupt geäußert -, wurden nicht betreten.

Es ging um den Absturz eines Stahlträgers am Berliner Hauptbahnhof während des Sturms "Kyrill" am 19. Januar 2007.

Herr Prof. Meinhard von Gerkan hat sich anscheinend auf seine Art so geäußert, dass der Eindruck erweckt wurde, die Bahn trage Mitschuld an der Havarie, weil unter der Regie der Deutschen Bahn die von ihm ursprünglich vorgesehene Sicherungsschienen weggelassen worden seien.

Der Architekt des Hauptbahnhofs hatte, wie behauptet, öffentlich erklärt, die Bahn habe wissentlich die von ihm vorgesehenen Haltevorrichtungen für die horizontalen Fassadenelemente weggelassen. Die Deutsche Bahn bestritt, dass sie von der Sicherungsfunktion der Bleche gewusst haben.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck begann:

Es gibt die Behauptung seitens des Architekten, die von ihm vorgesehenen Haltevorrichtungen der horizontalen Fassadenelemente, welche den Sturz des Trägers verhindert hätten, seien von der Bahn wissentlich nicht eingebaut worden.

Hier stellen sich zwei Fragen. Erstens, sind diese Äußerungen gefallen? Zweitens, falls ja, stimmen diese?

War das für die Bahn erkennbar, das bei Weglassen der Schienen der Träger den Windbelastungen nicht standhalten könnte.

Die Bahn dachte, diese Schienen seien für Wasser sowie gegen die Eiszapfenbildung vorgesehen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Nesselhauf spricht für das Publikum unverständlich.

Der Vorsitzende:

War für die Kläger sichtbar, dass beim Weglassen der Bleche Gefahren entstehen.

Unstrittig ist, dass die Bleche weggelassen worden sind.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Es ist eine technische Planung [Zeichnung]. Auf solchen Planungen steht nicht, dass beim Weglassen des Fundaments das Gebäude einstürzt.

Beklagtenanwalt Herr Michael Nesselhauf:

Man könnte ganze Bücher schreiben, was alles zu beachten ist.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke:

Auf Anfrage der Bahn gab es es zwei Bewertungen seitens des Beklagten: ... schließen  ... . ... oberer Stahlstrang ... .

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden zeigt die Zeichnungen:

... sind in Ordnung und hier rot markiert. Dieser Punkt ist in der Planung immer eingezeichnet worden.

Wir haben geschrieben, dass wir nicht die Verantwortung übernehmen, wenn andere Änderungen vornehmen werden.

Der Vorsitzende schaut auf die Zeichnung:

Ich sehe nicht den geringsten Hinweis darauf, dass beim Weggelassen etwas passieren könnte.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden versucht dem Juristen, das Lesen von Zeichnungen zu erläutern:

Das sind die seitlichen Bleche. Die oberen Haltevorrichtungen sind ebenfalls weggelassen worden.

Diese sind weggelassen worden. Es waren ja Profis am Werk [diese können Zeichnungen lesen]. Sie haben es so auszuführen, wie es in den Planungen dargestellt wird.

Wir haben gesagt: Wenn ihr das macht, dann auf eigene Verantwortung.

Man hat über den Punkt mit dem Wasser und den Eiszapfen geredet, jedoch nicht über die vertikalen Halterungen.

Fachrichter im Äußerungsrecht Herr von Bresinsky:

In Ihrer Klageerwiderung steht nicht, dass darüber nicht geredet worden war.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden erläutert als Techniker:

Das ist nicht gefragt worden.

Der Vorsitzende:

Das haben wir bis jetzt anders verstanden.

Die Anwälte und Richter sehen sich konzentriert die Zeichnung an. Herr Michael Nesselhauf steht etwas abseits und grübelt.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke, Profianwalt im Äußerungsrecht:

        Die Bahn hat nachgefragt, was passiert beim Weglassen der horizontalen Bleche?

Fachrichter im Äußerungsrecht Herr von Bresinsky versucht das Verstandene zu formulieren:

... habe etwas vorgestellt, was nicht so ist, wie ich es haben will ... . ... was auch in dieser Richtung vorsteht ... .

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden erläutert die technischen Details:

Es ist ein 50 cm langes Teil, welches vertikal sowie horizontal eingebaut wird.

Diskutiert wurde das Weglassen der horizontalen Teile. Diese waren für die Entwässerung gedacht.

Wir haben geschrieben, falls ihr weiter macht, dann auf eigene Verantwortung.

Richter Herr von Bresinsky erläutert, was er verstanden hat:

Der obere Stützenkopf ist am vertikalen Blech sowie am horizontalen Blech angebracht.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden erläutert an Hand der Zeichnung:

Das ist die Vertikale. Sie sehen, diese ist für die Sicherungsfunktionen vorgesehen.

Klägervertreter:

Wir wollten gerade erreichen, dass sich da oben kein Dreck bildet auf den Trägern.

Richter Herr von Bresinsky versucht zu verstehen:

Was sind die horizontalen Bleche an den Stützen?

Es geht um die Bleche an den Stützen.

Die Bahn wollte wissen, was mit den horizontalen Blechen an den Stützen ist?

Verstehe ich nicht ganz. Die Lisene ... .

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden erläutert und zeigt auf die Zeichnung:

Man muss unterscheiden ... .

Richter Herr von Bresinsky gibt sein Wissen preis:

Am vertikalen Teil ist das horizontale Blech.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden erklärt noch einmal:

Es passiert nichts, wenn das horizontale Blech weggenommen wird. Das vertikale Blech ist das Sicherungsblech.

... .

Das läuft durch, das ist das vertikale Blech. Das horizontale spielt keine Rolle.

Das  vertikale Blech ist verändert worden. Das Blech ist durchgehend.

Das versteht man von Ingenieur zu Ingenieur.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke erläutert das juristisch:

Es ging nicht um das Sicherungsproblem. Das ist neu.

Beklagtenanwalt Herr Alexander verzweifelt:

Ist auf der Zeichnung ein Reifen, so steht dort nicht, dass er sich auch dreht.

Richter Herr von Bresinsky erklärt das äußerungsrechtliche Problem:

Jemand muss darüber überrascht gewesen sein, dass der Träger herunterfällt.

Richter Herr Becker mischt sich ein:

Darüber wurde nicht geredet.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Man hat  nicht danach gefragt, nach der Vertikalen Stütze.

Da hätten wir gesagt, Vorsicht.

Danach ist aber nicht gefragt worden.

Einseitiges Einschweißen, einseitig die Träger einschweißen ... .

Da wusste jemand, dass es da ein Problem gibt.

Es stimmt nicht, dass die Leute, die damals daran beteiligt waren, nicht gewusst hatten, dass es ein Sicherheitsproblem geben kann.

Klägervertreter:

Man hat sich geeinigt, was dann auch gemacht wurde.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Man war in die Details nicht einbezogen.

Deswegen haben wir gesagt: wenn ihr weiter was macht und uns nicht einbindet, dann tragt ihr die Verantwortung ohne uns.

Richter Herr von Bresinsky:

Es gibt das Schreiben vom 23.04.03 an GMW. Dort wird vom horizontalen Riegel gesprochen.

Ich möchte es verstehen. Das nennen Sie Ohrenblech.

"Ohrenblech" heißt das nur fünf Zentimeter hohe und fünfzig Zentimeter breite, jedoch ziemlich wichtige Teil. Weil dieses kleine, schienenförmige Ding nicht dort war, wo es ursprünglich eingezeichnet war, flog am 18. Januar 2007 ein Träger vom Dach des Berliner Hauptbahnhofs.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Oder Lisene.

Klägervertreter:

Es ging immer um die Entwässerung.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Das Problembewusstsein war [beim Kläger] immer vorhanden. Weshalb sind die Träger nicht starr miteinander verbunden? Diese würden bei Erwärmung reißen. Deshalb sieht man entweder eine schwimmende Lagerung oder das einseitige Anschweißen vor.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke erläutert das juristisch:

Zu den Sicherungen stand nichts.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Es war eine Kommunikation von Ingenieur zu Ingenieur.

Richter Herr Bömer möchte es ebenfalls verstehen:

Auf der Zeichnung steht Entwässerungsschutz. Deshalb ist das Ende ein Entwässerungsschutz?

Der Pfeil zeigt auf diese Position. Unter dem Gesichtspunkt des Entwässerungsschutzes ... . So ist es eingezeichnet.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Es geht ... .

Richter Herr Bömer möchte es ebenfalls verstehen:

Wenn man das hier weglässt, muss man das vertikal hochziehen?

Klägervertreter klärt auf:

Diese Zeichnung gab es damals nicht.

Richter Herr Bömer möchte es richtig verstehen:

Tut mir leid. Der Entwässerungsschutz ist da. Sie sagen, man sehe das auf der Zeichnung nicht.

Dort ist aber ein Pfeil. Das ist eindeutig.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Die Firma hat es richtig verstanden. Niemand hatte diese Zeichnung missverstanden.

Klägeranwalt Herr Fricke formal:

Die Anlage K9 hat vier Seiten.

Die ersten zwei Seiten sind spätere Zeichnungen.

Auf den anderen zwei Seiten sieht man jedes Detail, nur nicht die obere [Stütze].

Richter Herr von Bresinsky kennt sich in Zeichnungen inzwischen aus:

Für jedes Kreuz eine gesonderte Planung?

Haben Sie das gesagt?

Klägeranwalt Herr Fricke ergänzt:

Später, in der Ausführungsphase, gibt es Details für den oberen Teil.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden möchte schon aufgeben:

Das stimmt so auch nicht.

Klägeranwalt Herr Fricke setzt nach:

Frage: Gibt es Planungen von GMP?

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden versucht es noch einmal:

Jeder Ingenieur versteht das.

Richter Herr von Bresinsky fragt verwundert:

Auch, wenn es nicht eingezeichnet ist?

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden tappt in die Äußerungsrechts-Falle:

Ja.

Richter Herr von Bresinsky fragt verwundert:

Die Kläger sagen, ... in der Planung sei das nicht zu sehen gewesen.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden immer noch nicht einsichtig:

Das habe ich unterschätzt. Es sind Beuteile. Die vertikale Lisene ist physisch ein Stück. Wenn ich die Horizontale 'rausnehme, entfällt nicht die Vertikale. Das Einzige, was hier fehlt, ist das da oben.

Zweitens, es ist ja schon gebaut worden. Nur hinten wurde es weggelassen. Man hat es also verstanden. Das sehe ich doch, damit das nicht rausrutscht.

Die Richter sehen das nicht.

Richter Herr von Bresinsky stellvertretend für die beiden anderen Richter:

Ich sehe hier rot und nicht gelb.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden verzweifelt:

Das ist das Lager. ... Stütze.

Das ist das Lager ... .

Wir haben weitere Planungen, dass die Kanten geschlossen werden. Daran erkennt jeder Ingenieur, dass ... .

Darauf kommt nur ein Jurist, dass wenn ich an neun Stellen Sicherungen habe, an der zehnten diese nicht notwendig ist.

Klägervertreter:

Es gibt Korrespondenz. Dort heißt es immer nur Wasser, Wasser.

Das versteht Richter Herr von Bresinsky:

In der Süddeutschen Zeitung ist das gut zu sehen. Sie sagen, an dieser Stelle sei die Zeichnung falsch. Sind diese vom Schreiben betroffen worden?

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden ungläubig:

An zehn Stellen war das vorgesehen.

Am oberen Ende baue ich das nicht ... ?

Klägeranwalt Herr Michael Fricke erläutert das bautechnisch:

Am obersten Ende sehe ich nicht wie hoch.

Die Lisene ist 5 cm hoch, haben Sie gesagt.

Hätte 10-20 cm sein sollen.

Das fehlte.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden versucht es anders:

 Die Insolvenz von ... Nero. Irgendwann haben die angefangen, das wegzulassen.

Klägervertreter juristisch:

Keiner hat Alarm geschrien.

Keiner hat das so eindeutig gesehen, wie Sie das jetzt sagen.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Die Firma Nero hatte den Auftrag, die Ausführungszeichnungen zu erstellen.

Die hatten zu überprüfen, wie hoch... . Das war deren Job.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke bringt es auf den Punkt:

Wir sind im Äußerungsrecht. Es stellt sich die Frage: stimmt das was hier steht?

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden:

Es gibt die Planung.

Der Vorsitzende hat genug:

O.K.

Es geht um Schuldzuweisungen. Der Bahn wird die Schuld zugewiesen.

Vielleicht ging es nur um den falschen Eindruck. Der Fehler liegt bei Ihnen [dem Beklagten].

Wie geht das so auf den Pressekonferenzen? Da sagt jemand was, es wird irgend etwas geschrieben.

Beklagtenanwalt Herr Nesselhauf ist in seinem Element:

Finde die Anregung ... .

Es geht im Grunde darum, was Herr Mauck sagt.

Würde gern in die Beweisphase eintreten.

Klägeranwalt Herr Michael Fricke wehrt sich:

Es geht um andere Dinge.

Beklagtenanwälte Herr Nesselhauf und Herr Alexander Baden im Chor:

Es geht genau darum.

Klägeranwalt Herr Michael belehrt:

Das ist eine zugespitzte Behauptung.

Die Beweissicherung spielt in Äußerungsverfahren nicht diese Rolle.

Der Vorsitzende erläutert die Meinung von Juristen zu den Beziehungen zwischen Ingenieuren:

Man hätte hellhörig werden müssen.

Klägervertreter:

Wir müssen uns gegen die Behauptung schützen, dass wir was weggelassen haben, und dass wir die Verantwortlichen sind.

Beklagtenanwalt Herr Alexander Baden und Herr Nesselhauf im Chor:

Es gibt das Windlastgutachten ... .

Klägeranwalt Herr Michael Fricke erläutert:

Darum geht es hier nicht.

Unser Mandant möchte nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen belastet werden.

Wir beantragen Schriftsatzfristen.

Der Vorsitzende:

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Der Klägervertreter erhält Kopien des Schriftsatzes vom 15.05.07. Er beantragt Erklärungsfrist.

Die Parteien-Vertreter beantragen, für Stellungnahmen Fristen einzuräumen.

Der Kläger stellt den Antrag aus der Klageschrift in Bezug auf die die Äußerung .... unter Regie der Deutschen Bahn seien von ihm ursprünglich vorgesehene Sicherungsschienen weggelassen worden .... ergriffen worden, die geeignet gewesen wären ... zur Verhinderung von Eiszapfen.

Die Beklagtenvertreter stellen den Antrag ... .

Die Erklärungsfrist haben wir aufgenommen.

Wir müssen nachdenken.

Im Laufe des Tages entscheiden wir dann über den weiteren Verlauf.

Am Ende der Verhandlung drängten die Journalisten an die Richtertische. Richter Michael Mauck antwortete geduldig auf Fragen. Lobend  und staunend fragten einige Damen, woher denn die Richter so gute Fachkenntnisse her hätten, um an Hand der Zeichnungen entscheiden zu können.

Wir sind eben gut und haben die Unterlagen studiert.

Die Entscheidung am heutigen Tage war ein Verbotsurteil:

Der Beklagte [Gerkan] hat es künftig zu unterlassen, in Bezug auf das Abrutschen des Stahlriegels zu behaupten, unter der Regie der Deutschen Bahn seien von ihm ursprünglich vorgesehene Sicherungsschienen weggelassen worden.
Sollte der Kläger dies doch tun, muss er darauf hinweisen, dass diesen Schienen in der Planung keine Sicherungs- oder Halterungsfunktionen zukamen und diese nur der Entwässerung und der Verhinderung von Eiszapfenbildung dienten.

Kommentar [RS]                          

Interessant, wie die Richter auf folgende Übersetzungsfehler reagieren würden,

wenn in einer falsch übersetzten PKW-Bedienungsanleitung statt "zwei Liter Öl einfüllen", stehen würde "zwei Liter Sand einfüllen

und die KfZ-Werkstatt Sand ins Getriebe schütten würde? Wäre der Übersetzer dann dran oder der Mechaniker Kfz-Werkstatt oder der Chef himself?

Oder, wie würden diese Richter entscheiden,

falls in der übersetzten Waschmaschinenanleitung anstatt "anzuschließen an eine Steckdose mit 220 V" stehen würde "anzuschließen an eine Steckdose mit 2.200 V"?

Müsste der Übersetzer die Installation eines 2.200 V-Netzes in der Wohnung des Betroffenen und die explodierte Waschmaschine sowie den Ausbau der gefährlichen Leitung bezahlen?

Oder,

wie war das zu meiner Zeit als NVA-Offizier, als während einer Reservisten-Übung das einzige funktionierende Diesel-Stromaggregat dem Stab zur Verfügung stand? Unser Funkmess-Reparatur-Zug hatte nur ein beschädigtes Aggregat. Die Kühlung war im Winter geplatzt.

Genosse Hans Modrow sollte inspizieren kommen, und sich von unserer Einsatzbereitschaft in Polen einzumarschieren oder als Atombombenziel zu dienen, überzeugen. Dem Regimentskommandeur teilte ich mit, dass ich fehlende Einsatzbereitschaft melden werde.

In einer Stunde waren wir an den Stabs-Diesel mit angeschlossen. Wir konnten Pilze braten und uns wie der Stab vergnügen.

Oder

wollten unsere DDR-Minister den sowjetischen Partnern mit den Anweisungen entgegenkommen, wir hätten den Vorschlägen der sowjetischen Partner zuzustimmen, dann reagierten wir, wie der Architekt Gerkan: Wir sagten unseren Ministern  O.K., aber wir übernehmen nicht die Verantwortung für Havarien und die Funktionstüchtigkeit des Kraftwerkes. Die Minister kniffen. Wir hatten freie Hand für richtige fachliche Entscheidungen.

In der DDR befürchtete ich nicht, wegen Befehlsverweigerung bei einer Meldung von fehlender Einsatzbereitschaft vor ein Militärtribunal gestellt zu werden.

Die DDR-Minister handelten nicht wie die Chefs der "Deutsche Bahn" . Lehnten wir die Verantwortung ab, läuteten bei denen die Alarmglocken, nicht umgekehrt.

Allerdings erledigte die Äußerungsverbote die Partei, die Staatssicherheit, keinesfalls Zensurgerichte, welche in Deutschland Heute Pressekammern heißen.

Mit meinen DDR-"Frechheiten" würde ich in Deutschland Heute auf die Fresse fallen, wie der heutige Beklagte.

Weshalb hat es die Politclique in der DDR nicht geschafft, genauso gewieft zu sein, wie unsere Top-Manager?

Sehr geehrter Genosse Nesselhauf, Sie standen heute vermutlich auf der falschen Seite.

Nachspiel                            

Am 30.05.07 erhielten wir ein Schreiben vom 29.05.07 von Anwalt Dominik Höch von der Kanzlei Dr. Schertz, in dem er wahrheitswidrig behauptet, die obigen Aufnahmen wären heimlich während der Verhandlung gemacht worden. Der Anwalt bezweifelt, ob die Veröffentlichung der Fotos aus Gründen des Persönlichkeitsrechts zulässig seien. Herr Anwalt Dominik Höch beantragte wegen dieses Verhaltens beim Gericht die Verhängung von Ordnungsgeld.

Interessant: Dieser Antrag erfolgt ohne Hinweis auf die Bevollmächtigung, so dass wir nicht wissen, im Auftrag welcher abgebildeten Personen der Ordnungsgeldsantrag gestellt wurde.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.02
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