BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 18. Mai  2007

Rolf Schälike - 18.-19.05.07

Verkündungen

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 18.05.2007

 

Verkündungen                  

Punkt 9:55 verkündete Richter Dr. Weyhe, ohne Robe am Richtertisch sitzend, zwei Entscheidungen.

Beim Streit zwischen dem NDR und der TAZ mit einem Streitwert von 997,47 EURO ist die Revision zugelassen worden. Damit kann die Sache 324 S 6/06 gleich an den BGH gehen, wie das uns Dr. Weyhe erläuterte. Wir hatten seinerzeit berichtet und freuen uns gemeinsam mit den Beteiligten diebisch über diese Belastung der BGH-Ahnwälte. Interessant, wie sich die ca. dreißig Anwälte winden werden, um den unrentablen Fall nicht übernehmen zu brauchen. Ob wir das erfahren?

Die dritte Sache, die Klage des Königshauses Schweden sei noch nicht fertig, wurde uns erklärt. Um 11:30 hieß es dann, verschoben auf den 25.05.07.

Richter Andreas Buske sowie Richter Zink waren heute nicht anwesend. Wir hoffen, sie haben sich gestern ordentlich amüsiert.

Wir amüsierten uns dagegen  heute im Gerichtssaal.

Für was das Persönlichkeitsrecht alles herhalten muss.  Hinterherfahrer verdienen über Entschädigungen                 

In den Sachen 324 O 346/07 und 324 O 395/07 Mika Häkkinen vs. Point S Reifenpartner GmbH bzw. Point S Deutschland GmbH waren die Parteien gut vertreten. Der Kläger wurde vertreten von den Anwälten  Herrn Kobort (?) sowie Herrn Wegner; die Beklagten durch die Anwälte und Geschäftsführer, die Herren Ralf Maurer und Thomas Wrede.

Anwesend war auch der Schöpfer der Werbeidee. Er sollte als Zeuge auftreten. Wurde jedoch von den Richtern als nicht notwendig erachtet.

Auch das corpus delicti - die Pappfigur von  Mika Reiffinnen  - wurde mitgebracht. Dass diese der Pappfigur von Mika Häkkinen zum Verwechseln ähnlich sieht, war den Richtern Herrn Dr. Weyhe und Herrn Dr. Korte so klar, dass auch diese Pappfiguren eigentlich unnötig waren.

Zu Mika Reifinnen finden wir im Internet:

Mika Reifinnen unterschreibt einen 30-Jahres-Vertrag mit Point S, behauptet die Münchner Agentur For Sale in einer ironischen Kampagne mit dem vermeintlich prominenten Rennfahrer. Kunde ist der Reifenhändler Point S, mit mehr als 750 Stationen in Deutschland. Die automobile Fachwelt könnte ins Rätseln kommen: Seit der Kettcar-Meisterschaft im finnischen Kokkola 1967 hat Mika Reifinnen kein nennenswertes Rennen mehr gewonnen. Auch sieht er nicht so aus, als würde er überhaupt in einen modernen Rennwagen hineinpassen. Warum wird der dicke Finne trotzdem von Point S unterstützt?

Die Münchener Werbeagentur For Sale startet für ihren Kunden eine millionenschweren nationale Kampagne, die in Funk, in Zeitungsbeilagen und auf Plakaten läuft. Im Advent vergangenen Jahres wurde das Casting organisiert.

oder

Mit dem besonderen Fokus auf den Geschäftsbereich Autoservice präsentiert sich point S, Europas größte Verbundgruppe des unabhängigen Reifenhandels mit rund 750 Servicecentern alleine in Deutschland, in diesem Jahr erstmals auf der AMITEC. Die Fachmesse für Fahrzeugteile, Werkstatt und Service findet in diesem Jahr zum zehnten Mal in Leipzig statt, und zwar vom 14. bis zum 18. April 2007. Point S will diese wichtige Plattform nutzen, um die neue Kommunikationsstrategien vorzustellen, mit deren Hilfe weitere Partnerbetriebe für eine Expansion der Kooperation gewonnen werden sollen. Dies läuft über einen starken neuen Markenauftritt, in dessen Zentrum aktuell die Fantasiefigur des „Mika Reifinnen“ steht, des neuen Werbeträger der Kooperation

Es geht ums Geld. Das Persönlichkeitsrecht musste wieder einmal herhalten. Danach kann auf Entschädigung geklagt werden. Wer dahinter steckt, blieb uns verbogen.

Boris Becker, Joschka Fischer, Oliver Kahn und Michael Ballack, Thomas Gottschalk, Günter Jauch sind die großen Vorbilder für Entschädigungszahlungen bzw. Zahlungen  fiktiver Lizenzgebühren.

Den Beklagten wurde vorgeworfen, dass der Name Mika Reifinnen zu nahe an Mika_Häkkinen ist.

 Die Richter Dr. Weyhe und Dr. Korte erhielten Verstärkung von Richter Herrn Führer von der Markenkammer das Landgerichts. Obwohl dieser Richter nichts sagte, schwang die Idee der Markenverletzung Mika Häkkinen mit.

Richter Dr. Weyhe:

Für eine Zeugenbefragung sehen wir keinen Anlass.

Beklagtenvertreter:

Wir haben zwei Herren mitgebracht, die wir aufbauen möchten.

Danach wurden Schriftstücke überreicht, über die ladungsfähige Anschrift gestritten.

Von Richter Dr. Weyhe erfuhren wir:

Bei der Postzustellung sehen wir keine Veranlassung, nachzubessern.

Häkkinen gehört auch nicht zu den Leuten, die im Verborgenen leben.

Zum Verbot sagte Dr. Weyhe:

Mika Reiffinen. Wir haben einen Test gemacht. Der durchschnittliche Leser, das sind zunächst wir, und alle sagen uns, das muss Mika Hänniken sein.

So einfach ist es. Ein Test im Gerichtsgang ergab allerdings ein anderes Ergebnis. [RS]

Dazu äußerten sich die Kläger:

Es reicht aus, wenn nur einige Individuen Mika Reiffinen mit Mika Häkkinen assoziieren.

Hallo, hallo. Äußerungsrechtlich haben wir diesen Unsinn schon oft in diesem Saal gehört. Begriffen haben wir das nicht. Wenn in Deutschland das Wort "Chefzensor" geäußert wird, so assoziieren dieses Wort mindestens einige hundert Menschen mit dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer Hamburg, Herrn Andreas Buske. Ist damit das Wort "Chefzensor" persönlichkeitsrechtlich verboten, und müssen wir Entschädigungen an die Pressekammer zahlen? [RS]

Es geht aber weiter. Der Beklagtenvertreter versuchte zu erläutern, weshalb ein erfolgloser Fahrer auf die Werbefahnen von Point S  geschrieben wurde:

Wir haben einen erfolglosen finnischen Fahrer genommen, der auch nicht wie ein Fahrer aussieht. Zu korpulent.

Wir haben für die Kampagne bewusst einen normalen Typen genommen. So wird sie realisiert.

Unsere Reifen sind günstig, weil uns die Werbung nichts kostet.

Nirgends wird der Name Mika Reiffinen mit Mika Häkkinen assoziiert.

Der Klägervertreter widerspricht:

Häkkinen ist der einzige Rennfahrer, welcher perfekt deutsch spricht mit finnischem Akzent.

Als ob das alle Reifenkäufer wissen? [RS]

Beklagtenanwalt:

Die Ähnlichkeit zu behaupten ist grotesk.

Der Klägervertreter widerspricht:

Wir hätten jeden finnischen Rennfahrer nehmen können. Nur weil er Mika heisst, soll das verboten werden?

Richter Dr. Korte erläutert die Logik in Hamburg:

Was Sie gemacht haben, ist die Abgrenzung zu Mika Hänniken. Sie haben Mika Hänniken als Abgrenzungsfigur genommen.

Wir meinen, das dürfe man nicht.

Da können wir die Einstweilige Verfügung deswegen nicht zurücknehmen.

Der Klägervertreter:

Die Werbung lebt mit der Assoziation. Mit Klaus Reifinnen wäre die Werbung stinklangweilig.

Mika Hänniken würde eine solche Werbung nie genehmigen.

Beklagtenvertreter:

Es war keine gewollte Abgrenzung gegen den Fahrer Schumacher. Mika Hänniken ... .

Wir wollte eine Antifigur schaffen.

Klau Reifinnen ist vielleicht nicht witzig.

Wir nehmen eine skandinavische Figur. Wir haben nicht den Namen genommen. Wir stecken alles in unsere Figur.

Richter Dr. Korte präzisiert die Logik in Hamburg:

Boris Becker und groß darunter, das können wir uns nicht leisten.

Das wäre nicht 1:1. Aber es ist der Werbeeffekt mit Boris Becker.

Als Gegenteil ist es automatisch ein Werbeeffekt.

Beklagtenvertreter zeigt auf die Pappfigur:(Popperfigur T.H)

Wir präsentieren diesen Typen da. (Den finnischen.Th.H.)

Uns geht es nicht ums Ansehen.

Dass Günther Jauch sagt, sitzt dauernd im Knast, kann man akzeptieren. Diese Satirefälle waren krasser.

Klägervertreter:

Joschka Fischer als Baby. War Satire. Wurde verboten. Er war sogar Politiker.

Beklagtenvertreter:

Wovon lebt denn die Werbung?

Es muss eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen.

... .

Abgemahnt wird in Hamburg. Vermutlich war es die ATU.

Das ist der Große, der viel Geld hat, und da ist der Mittelstand.

Klägervertreter:

Mika Hänniken.Spätestens da hätte man  prüfen sollen. Zu nahe dran.

Beklagtenvertreter:

Haben geprüft. OLG Bremen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Das OLG Bremen würde heute anders entscheiden.

Kann Mika Häkkinen Werbeverträge machen? Der Name Mika Häkkinen ist verbraucht.

Beklagtenvertreter:

Doppelgänger hätten wir nehmen können. (Gruppensex? T.H)

Richter Herr Dr. Weyhe:

Gerede; Doppelgänger geht nicht.

Haben den Fall Petrow (?). Da trat der Doppelgänger, ein starker Mann mit Pelzmütze, auf. OLG und der BGH haben gesagt, das dürfe man nicht.

Wenn die Figur einschlägt, wie Mika Reifinnen.

Beklagtenvertreter:

Wir können eine Lösung finden. Umbenennung.

Klägervertreter:

Schlage vor, das nicht hier zu machen.

Unser Antrag lautet nicht, dass die Figur nicht verwendet werden darf.

Beklagtenvertreter:

Das Ganze ist während einer Sportveranstaltung aufgetreten.

Klägervertreter:

Der Antragsteller fühlt sich heruntergesetzt. Er fühlt sich veräppelt gegenüber seinen Partnern. Alle Vertragspartner sind auf ihn zugekommen.

ATU, Schumacher, sein großer Rivale. Auf die Motive kommt es nicht an.

Sie erzählen immer so viel von Ihren Motiven.

Beklagtenvertreter:

Im Persönlichkeitsrecht ist es nur ein kleiner Kreis, der das so sah.

Richter Dr. Weyhe:

Es gibt die BMW-Entscheidung. Keiner muss es hinnehmen. Die Gesellschaften müssen es hinnehmen.

Richter Dr. Korte:

Double. Hier wird der Name genutzt. Die Assoziationen führen zu dem Kläger. Ein Beispiel wäre auch Schuhinnen.(Schuhaussen T.H.)

Mika Häkkinen ist der Gegenpol.

Beklagtenvertreter:

Der Antrag sieht es anders. Dort geht es um den Namen, dass er blond ist und das Aussehen.

Richter Dr. Korte:

Beispiel Boris Becker. Da gibt es Assoziationselemente.

Selbst, wenn Mika Häkkinen drin ist, dann wäre es erlaubt, weil Satire.

Aber Satire ist nur erlaubt, wenn ein öffentliches Informationsinteresse vorhanden ist.

Sehen wir hier nicht. Es ist reine Werbung.

Richter Dr. Weyhe:

Wir gehen uns beraten. Dann  geht es schnell.

Richter Dr. Weyhe nach Wiedereintritt:

Wann war das Ausstrahlungsdatum?

Klägervertreter:

11.05.07. Es gibt keinen finnischen Rennfahrer, der mit diesem Akzent spricht.

Es geht nicht darum, dass diese Werbung eine Verletzung ist.

Sie haben die Mercedes-Werbung gesehen. Da spricht er diesen Akzent.

... .

Richter Dr. Weyhe diktiert:

Die Antragsgegner überreichen Unterlagen zur Entwicklung dieser Kunstfigur.

Sie präsentieren die Kunstfigur.

Der Antragsteller spielt den Rundfunkwerbespot vom 11.05.07 ab, in dem der Name Mika Reifinnen nicht mehr fällt.

Ja. Wir meinen, dass das so nicht geht.

Mika Reifinnen verletzt die Persönlichkeitsrechte von Mika Häkkinen.

Wie es geht, ... .

Beklagtenvertreter:

Mit finnischen Rennfahrern kann somit nicht mehr geworben werden.

Klägervertreter:

Mit einem anderen Vornamen schon. (z.B.Milka Reifinninen weibl. T.H.))               

Es macht jetzt keinen Sinn.

Beklagtenvertreter:

Wir können den Mathi Reifinnen nennen.

Beklagtenvertreter:

Mit finnischen Rennfahrern kann somit nicht mehr geworben werden.

Klägervertreter:

Wir können dazu jetzt nichts sagen. Wir können lediglich Verhandlungen führen

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Beklagtenvertreter nach Wiedereintritt der Richter:

Wir brauchen ein Urteil. Brauchen wir zwei Verfahren?

Soweit wir beeinflussen können, werden wir die Werbung unterbrechen und uns auf ein Verfahren konzentrieren.

Beklagtenvertreter:

Mit finnischen Rennfahrern kann somit nicht mehr geworben werden.

Klägervertreter:

Tut uns nicht weh.

Danach werden die Formalitäten diskutiert, wie man das machen kann, und wie im Falle von Verletzungen die Rechte des Klägers durchgesetzt werden können.

Die Richter zogen sich erneut zu einer Zwischenberatung zurück.

Richter Dr. Weyhe nach Wiedereintritt:

Ja. Wir machen uns Sorgen; wenn doch etwas schief geht, dann sitzen wir hier mit Ordnungsgeldanträgen.

Frage: Ist es nicht besser, das Verfahren 335 weiter zu führen.

Beklagtenvertreter:

Solange die Einstweilige Verfügung da ist, wird diese beachtet.

Klägervertreter:

Wenn es Verstöße gibt, so haben wir Probleme. Deutschland GmbH, weil der Umsatz höher ist.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Schuldbeitritt würden wir anerkennen.

Die Point S Deutschland GmbH akzeptiert im Rahmen des Verfahrens 324 O 395/05 sämtliche gegen Point S Reifenpartner GmbH & Co. KG aus dem Verfahren 324 O 346/07 ergangene Beschlüsse, Verfügungen, Urteile in völliger Wirkung auch gegen sich.

Der Antragsteller nimmt die Erklärung an.

Es ist klar, wenn ein Missgeschick passiert.

Am Schluss der Sitzung erfuhren wir, dass die Klageanträge und Anträge auf Erlass  Einstweiliger Verfügungen waschkorbweise bei der Kammer eingehen.

Die Zensurkammer verwaltet sehr erträgliche Geschäfte für den Staat.

Zehn Minuten nach Beendigung der Verhandlung erfolgte die Verkündung: Die Einstweilige Verfügung vom 02.05.07 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten zu tragen.

Kommentar                 

Wir haben es gehört: Persönlichkeitsrechtsverletzende Satire ist erlaubt, wenn öffentliches Informationsinteresse besteht. Bei reiner Werbung wird diese Satire verboten.

Eine Erklärung, weshalb werbende Satire mit dem Hinweis, die Firma sei  billig, weil sie keine teuren Werbepersönlichkeiten nutzt, kein öffentliches Informationsinteresse besitzt, blieben die Richter schuldig.

Worin die konkrete Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht, wenn Satire Wortspiele verwendet und damit bekannter wird, blieb mir ebenfalls verschlossen.

Nehmen wir an, jemand hat den lustigen Einfall,  eine kommerzielle Beratungsfirma für Anwälte zu gründen und wirbt um Sponsoren mit dem Slogan:

Kein Anwalt setzt sich in die Nesseln.

Eine nicht unbedeutende Zahl an Menschen wird "begründet" sofort an den Hamburger Verfassungsrichter, Anwalt Herrn Michael Nesselhauf denken; erst recht, wenn der Slogan etwas genauer lautet:

Kein Anwalt setzt sich in einen Nesselhaufen.

Wird das verboten von der ZensurPressekammer Hamburg?

Auch Zeitungen sind Wirtschaftsunternehmen, und berichten Belangloses über Prominente, oft in Satireform. Das sind reine Maßnahmen, welche nur einem Zweck dienen, der Auflagensteigerung.

Nach den Maßstäben der  ZensurPressekammer Hamburg wird auch das bald verboten werden können.

 

Meldungen des Tages - Guter anwaltlicher Rat

Herr Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers erhielt eine Frage, wie man sich verhalten solle, wenn "ein Webmaster und angeblicher Mobbing-Gegner"  Lügen in seinem wiki und blog über die anfragende Person und Homepage verbreitet.

Die Antwort des Anwalts zeugte von Realitätssinn. Er verwies auf die juristischen Möglichkeiten von Abmahnungen und Strafanzeigen, wies jedoch vorsorglich darauf hin, "dass ein derartiges Vorgehen sich im Internet auch schnell als Bumerang erweisen kann". Es könne passieren, dass über das juristische Vorgehen in vielen Blogs und Meinungsforen unfassend berichtet werde.

Die grundsätzliche Empfehlung des Anwalts: Suche nach einer einvernehmliche Lösung, auch, wenn es "so schwer fallen mag".

Quelle: Frag einen Anwalt

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.05.07
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