Bericht Rolf Schälike - 21.04.07 - Bin ich in den Sumpf geraten? - Anzeigenzeitungen Wohnungskündigungen bei Eigenbedarf - Entscheidung ohne Inaugenscheinnahme Mech The Communication House wirbt für Siemens in Selbstbedienung - die Großen gegen die Kleinen Meldungen des Tages - Werden globale Provokationen geplant und geübt? Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 20.04.2007 ▲Die Öffentlichkeit beginnt sich zu entwickeln. Neben der Pseudoöffentlichkeit bringen die Anwälte ihre Referendare bzw. Partner mit. So saß Frau Dr. Stephanie Vendt nicht das erste Mal auf der Zuschauerbank, während Herr Nesselhauf den Kläger vertrat und das Gericht zu überzeugen versuchte. Auch Herr Anwalt Dr. Sven Krüger verschwindet nicht immer auf den Gang, sondern sitzt auf der Zuschauerbank und hört brav zu, anstelle sich im Gang zu langweilen. Auch Anwalt Herr Sauer verschwand nicht wie früher nach seiner Sache nach Hause. Er blieb bis zum Schluss der Sitzung. Jedem Äußerungsanwalt kann ich nur empfehlen, besucht die Pressekammer so oft wie es geht. Neue effektive Geschäftsfelder werden sich eröffnen. Es gibt noch ein großes finanzielles Potential, die Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Sehr viele Vertreter und Nutzer der Meinungsfreiheit haben Geld. Es gilt viel abzuschöpfen.
Bin ich in den Sumpf geraten? - Anzeigenzeitungen ▲ In der Sache 324 O 901/06 klagte Jeannette Meier, Verlegerin der Patientenzeitung Wohl & Wehe gegen Peter Runck, den Vorsitzenden des Herausgebers, des Selbsthilfeverbandes Inkontinenz Norddeutschland e.V. Internet: http://www.sinev.de Der Vorsitzende zu Beginn: Wir meinen, dass die Klage nicht aussichtsreich ist. Es geht um den Vorwurf der unregelmäßigen Verteilung der Zeitung " Wohl & Wehe. Dieser Vorwurf ist nur gegenüber der Klägerin geäußert worden. Wenn dem so ist, dann besteht ein berechtigtes Interesse. Dass das Vertragsverhältnis beendet ist, ist eine Meinungsäußerung, keine Tatsachenbehauptung. Dann bleiben noch die Mitteilungen im Rundschreiben. ... . E-Mails im Rahmen des eigenen Vereins sind berechtigte Interessen. Unzulässig kann es sein., wenn der Verein die Anweisung gibt, die Information zu streuen. Den Vorsitzenden haften lassen, ist fraglich. Es ist jedes Mal eine Einzelfall-Entscheidung. Wenn der Unterlassungsanspruch nicht greift, geht auch keine Geldentschädigung. ... . Der Verein hat den Vertrag, nicht der Vereinsleiter. Der Kündigung hätte eine Abmahnung vorausgehen müssen. Das stimmt. Das ist das, was wir zu sagen haben.
Noch nicht fertig geschrieben. Beklagtenanwalt Herr Pöppel: Zuzustimmen ist, dass die Sachen, die im Kündigungsschreiben stehen, nicht verbreitet wurden. ... Das mit der Widerklage ist richtig. Der Vorsitzende zu Beginn: Die Sach- und Rechtlage wurde erörtert. Der Prozessvertreter erklärt, er nimmt die Widerklage zurück. Der Kläger beantragt, den Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Folgende Frage, ist zwar nicht hoffnungsvoll, kommt man nicht friedlich auseinander. Der Klägerin geht es um eine Richtigstellung. Beklagtenanwalt Herr Pöppel: Was soll richtig gestellt werden. Wir lassen uns einfach in Ruhe. Klägeranwältin Frau Löck: Wir möchten die Zeitschrift herausgeben noch bis Ende 2007. Es geht der Klägerin um ihren guten Ruf bei den Kunden, den Anzeigekunden zu erhalten. Beklagtenanwalt Herr Pöppel: Ich persönlich halte die Schadensersatzforderung für voll unbegründet. Der Vorsitzende:: Sie wollen die ... noch im Boot haben? Lautes Lachen Beklagtenanwalt Herr Pöppel: Es gilt: Lachen und Singen kann man nicht zwingen. Danach wurde hin- und herdiskutiert, und ein Vergleich gesucht. Der Vorsitzende: Die Kammer unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Daraufhin wird die Sitzung kurz unterbrochen. Nach Widereintritt der Parteien schließen diese ohne Präjudiz für den eigenen Sach- und Rechtsstandpunkt den folgernden Vergleich: Die Beklagte verpflichtet sich ... nach billigem Ermessen ... Vertragsstrafe ... zu unterlassen ... und/oder zu verbreiten: 1. Die Klägerin würde die Zeitschrift "Wohl & Wehe" in zahlreichen Pflegeheimen unregelmäßig und nicht vollständig verteilen. Die Klägerin würde die mit dem Beklagten vereinbarten Auflagenzahl nicht einhalten. ... Chefredakteur der Zeitschrift ... . ... wurde ein Strafverfahren ... . Die Klägerin nimmt die Erklärung an. 2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Beklagte Peter Runck von der nächsten Ausgabe an nicht als Herausgeber der Zeitschrift "Wohl & Wehe" bezeichnet wird. An dessen Stelle wird der Verein SIN e.V. als Herausgeber bezeichnet werden. 3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Vertragsverhältnis zwischen SIN e.V. und der Klägerin bezüglich der Zeitschrift "Wohl & Wehe" am 31.12.07 endet. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin 70 % und der Beklagten 30 % zur Last. 5. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen beim Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 bis zum 25.04.07 Vorgelesen und genehmigt. Was machen wir, wenn der Rücktritt kommt? Dann werden wir sehen, ob uns das überzeugt, und wir das Verfahren wieder eröffnen oder nicht. Anträge werden gestellt für den Fall des Rücktritts. Beschlossen und verkündet: Für den Fall des Rücktritts kann der Kläger-Vertreter im Sinne der heutigen Erörterungen weiter vortragen bis zum 16.05.07. Termin der Verkündung einer Entscheidung am 078.06,.097, 9:55 Uhr in diesem Saal. Kommentar [RS] Was wirklich wahr ist und was wirklich passierte, welche Interessen wer vertritt, können wir natürlich nicht sagen. Die Hamburger Presserichter, obwohl denen mehr Hintergrundinformationen zur Verfügung zur Verfügung standen können querulieren. Nicht zu vergessen es sind alles keine wörtlichen Zitate und keinesfalls eine autorisierte Widergabe des Vergleichs. Es sind lediglich meine unvollständigen, möglicherweise falschen Notizen.
Wohnungskündigung bei Eigenbedarf - Entscheidungen ohne Inaugenscheinnahme ▲ 324 O 42/07 Lesch vs. Frankfurter GmbH (Frankfurter Neue Presse) Das Happy End dieses Theaterstücks erfahren wir am Dienstag, den 24.04.07, 12:00 im Raum 332. Als Schauspieler fungierten die Anwälte Dr. Mann und Herr Kehr sowie der Beklagte Kläger persönlich. Ein Referendar sollte sich in die Kunst des Theaters vertiefen. Es gab keine Kulissen, keine Masken, keine Musik und nur wenig Zuschauer. Die Anwälte waren zugleich Souffleure. Als Manuskript dienten die Kündigungsschreiben, Auszüge aus dem Melderegister und eine paar andere Papiere. Verhandelt wurde über drei Wohnungen: Erlenbacher Straße 4 Kettenhofweg 46 (Dachgeschosswohnung) Lindendorf 72 Anhand der Papiere sollte entscheiden werden, ob die Eigenbedarfskündigungen fingiert waren, wie die Beklagten das behaupteten, oder nicht. Verstehe das, wer wolle. Weshalb die nun schon entmieteten Wohnungen nicht einfach besichtigt werden, um festzustellen, ob die Eigentümer diese nutzen, bleibt der Pressekammer überlassen. Nicht die materielle Wahrheit wird entscheiden, sondern die papierne, vorgetragen durch drei Souffleure. Die Details möchte ich mir ersparen. So und so nicht überprüfbar, wie auch die obigen Adressen. Nicht einmal klar, um welche Stadt es sich handelte. In Hamburg habe ich diese Straßen nicht gefunden und nirgends einen Mieter Lersch unter den streitgegenständlichen Adressen. Die Anwälte erhalten auch so ihre Honorare, unabhängig von der Entscheidung der drei Richter.
24.04.07: Die Einstweilige Verfügung v. 05.02.07 wird in Ziffer I.1 aufgehoben. Die Anträge werden
zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt 4/5 der Kosten, die
Antragsgegner zu je 1/10.
Spiegel TV mobbt gegen Hundehalter ▲ 324 O 42/07 Alex Zeh vs. Spiegel TV GmbH Dass der Spiegel TV USA-Verhältnisse für die Hundehaltung anstrebt, war mir während der kontroversen Diskussion zum Hamburger Hundegesetz nicht bewusst. Es klagte der Hunde-Besitzer, 2. Dan Karate Träger, Internationaler Vollkontakt- Karatemeister 1976, Profi - Boxer von 1980 bis 1988, Profi - Kickboxer von 1989 bis 2001, Deutscher Meister in Vollkontakt - Kickboxen von: 1989 - 1992 und 1998 bis 2001, welcher 2001 unbesiegt vom Profi - Kickboxen zurücktrat. Im Gericht erschien dieser sympatische Mann mit einem Zopf. Er wusste bestimmt nicht, dass der Beklagtenanwalt Herr Dr. Sven Krüger, besser sein Anwalt hätte sein müssen. Dann wäre ein Obsiegen fast sicher gewesen. Weshalb Dr. Sven Krüger diesmal den Spiegel TV vertrat und meinte, die Persönlichkeitsschutzverletzung sei nicht so wesentlich, entzieht sich unserem kleinen Verstand. Der Vorsitzende: Ja, wir finden das Urteil des Amtsgerichts richtig. In der erneuten Bildberichterstattung sehen wir keine so schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, dass eine Geldentschädigung gerechtfertigt wäre. Der Kläger hatte die Bildberichterstattung erlaubt. Dass es nicht der Hund des Klägers war, kommt in der Sendung zum Ausdruck. Das Leben des Klägers wird nicht verzerrt dargestellt. Er hat früher diese Hunde gehalten, und das für richtig gehalten. Klägeranwalt Herr Rockel: Das war das Urteil des Amtsgerichts. Aber es geht um den Zusammenhang. Dieser Spiegel TV-Bericht hat den Schaden angerichtet. Mein Mandant musste wegziehen. Die Leute haben sich von ihm distanziert. Haben die Straßenseite gewechselt, wenn sie ihn sahen. Herr Alexander Zeh: Der Besitzer der beißenden Kamphunde ist nicht gezeigt worden. Man dachte auch der dritte Besitzer, das bin ich. Der Hund beißt einen Hund. Spiegel TV hat mich drei Stunden aufgenommen. Da kann man nicht einfach zusammen schneiden. Ich hatte angerufen. Zeigen sie das nicht nochmals. Die haben nur gelacht. Kamphunde sind Hunde, die kämpfen. Nicht die, welche zu Hause gehalten werden. Meine Hunde konnte man streicheln, sie spielten mit Kindern Die Leute haben nach der Sendung die Straße gewechselt. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Habe den Bericht gesehen. Was macht das? Ist das durch diesen Bericht passiert? Wenn man das ausseziert, dann ... . Herr Alexander Zeh: Ich bin Profiboxer ... . Man kennt mich. War Boxmeister. Jetzt bin ich der Kinderhundebeißer. Eltern haben Kinder aus dem Training genommen. Es entsteht der Eindruck, die Hunde gehörten mir. Viele Leute glauben das, was im Fernsehen gezeigt wird. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Es gibt ungefähr zehn Komplexe. Zusammen geschnitten. Es wurde mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht. Das, was gezeigt wurde, ist eins zu eins, was Sie erlaubt hatten. Dann beklagen Sie sich. Es ist ein Schaden entstanden. Die Geldentschädigung müssen Sie in einem anderen Prozess einfordern. Die Leute meinen, man muss Sie meiden, weil Sie Kampfhunde halten. Das hat nichts mit den Magdeburger Hunden zu tun. Sie befürworten nach wie vor die Haltung dieser Hunde. Weil Sie glauben, ein anderer Hund hat in Magdeburg ein Kind gebissen ... . Das ist fern liegend. Nicht einmal unterlassungswürdig. Auch wenn dieser Eindruck denkbar wäre, besteht kein Anspruch auf Geldentschädigung. Bestenfalls besteht ein Unterlassungsanspruch. Klägeranwalt Herr Rockel: Diese Schnitttechnik ist angewandt worden. Der Eindruck ist gewollt gewesen. Auch bei den Bildern. Der Betrachter weiß nicht, was 'rein geschnitten wurde. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Was ist 'rein geschnitten worden? Herr Alexander Zeh: Sie haben Szenen gewählt, bei denen mein Hund bellt und die weggelassen, wo man diesen streichelt. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie unterstellen eine Zielrichtung. Sie behaupten aus dem hohlen Bauch heraus. Gezeigt wurde die Gefährlichkeit der Hunde, die gegeben ist. Herr Alexander Zeh: Zwanzig mal wurde die Szene gezeigt. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: RTL und Spiegel TV habe das gezeigt. Sie haben zugelassen, dass RTL die Szene sendet. Sie graben sich selbst das Wasser ab. Herr Alexander Zeh: Niemals wurden die Szenen im Zusammenhang gezeigt, bei denen ein Kind gebissen wird. Meine Hunde haben den Wesenstest bestanden. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger:: Es kommt auf den Eindruck des Durchschnittsrezipienten an. Dieser Eindruck entsteht nicht. Ich hatte selbst früher einen Schäferhund gehabt. Klägeranwalt Herr Rockel: Es ist die Art und Weise der Manipulation. Es ist eben der Eindruck entstanden, dass der Kläger Hunde hält, die Menschen beißen. Der Vorsitzende Herr Andreas Buske: Haben alle gesagt, wegen dem Spiegel TV-Beitrag? Klägeranwalt Herr Rockel: Der Kläger hat die Unterlassung erreicht. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Sie hätten schon lange die Richtigstellung beantragen können. Sie haben dieses Recht nicht wahrgenommen. RS: Kennt Herr Dr. Krüger nicht die Klagen des Schwedischen Königshauses, welches jahrelang nichts gegen die falsche Berichtserstattung unternahm, und jetzt erfolgreich Millionen an Schadensersatz einklagt? Klägeranwalt Herr Rockel: Soll das Gericht entscheiden. Der Vorsitzende: Wir sind bei der Geldentschädigung. Diese hat sehr, sehr hohe Anforderungen. Das Maß liegt hier nicht vor. Es ist nicht unsere Aufgabe zu entscheiden, ob der Beitrag in Ordnung war. Spiegel TV-Anwalt Herr Dr. Sven Krüger: Die Unterlassungserklärung ist abgegeben worden. Der Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage besprochen. Die Kammer weist darauf hin, dass sie die Berufung nicht für aussichtsreich hält. Ein Anspruch auf Geldentschädigung setzt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung voraus. Eine Solche vermag die Kammer nicht zu erkennen. Der Klägervertreter erklärt, mit Rücksicht auf diesen Hinweis, nehme ich die Berufung zurück. Kostenantrag. Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Berufungsverfahren fallen dem Kläger zur Last.
324 S 6/06 Norddeutscher Rundfunk vs. TAZ In diesem Streit zwischen zwei Medien, welche in der Regel bei der Pressekammer verlieren, geht es um die Kosten von Abmahnverfahren. Ob dieses Verfahren etwas mit dem Verfahren 324 O 745/05 zu tun hat, über welches wir berichteten, blieb uns verschlossen. Wir erfahren, dass es in Berlin Gang und Gebe ist, dass die Abmahngebühren in das Verfügungsverfahren einfließen, so dass insgesamt ein Faktor 2 herauskommt. In Hamburg werden die Abmahngebühren sowie die Abschlusserklärung berücksichtigt und die Parteinen werden mit einem Faktor 3 zur Kasse gebeten. Zu den Details des Anwaltshonorar-Streits, möchte ich nichts schreiben. Zu kompliziert und zu hoch die Wahrscheinlichkeit von Fehlern. TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: ... . Es geht doch nicht, dass Schadensansprüche in Hamburg verhandelt werden und nicht in Berlin, [weil in Hamburg die Anwaltshonorare höher sind]. Es geht nicht, dass solche Entscheidungen auf Lokalebene unterschiedlich entschieden werden. ... . Wir werden in Zukunft alle Schadenssachen bei Ihnen verhandeln. Ist für mich neu, dass das hier so ist. Der Vorsitzende Ich versuche, das nur zu reflektieren. Bin heute nochmals zur Wettbewerbskammer gegangen. TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Abschlusserklärung eine Gebühr. Gebühr nur einmal, wenn man sch so die Vollmachten ansieht. Richter Herr Dr. Weyhe: Wie umfangreich der Auftrag ist, ist eine Tatsachenfrage. TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Wenn sich der Anwalt so beschränkt beauftragen lässt, dass er weitergehen kann [mit neuem Auftrag]. Bin ganz leidenschaftslos. Mieterverein geht mit jedem Scheiß zum BGH. Der Vorsitzende: Oder Sie vergleichen sich. TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Ich will es auch wissen. Erhalte dann auch mehr. In Berlin habe ich überhaupt keine Chancen. Es soll kein Geheimnis sein. Lassen Sie die Revision zu. Die Streitwertbegrenzung ist beim BGH nicht gefallen. Der Vorsitzende: Sollen versuchen eine Einheitlichkeit hinzukriegen. Berlin, Hamburg, Wettbewerbskammern Der Streitwert ist ja 997,00 EUR. Es geht um die Abschlusserklärung. Dann wird weiter gestritten. Buske versucht, einen Vergleich zu erreichen. TAZ-Anwalt Herr Johannes Eisenberg: Revision zulassen. Es ist doch eine [offene] Frage. Es sind offensichtliche Divergenzen. Da freut sich einer. Dann wissen wir es eben. Dass was das Kammergericht sagt, ist ebenfalls nicht zurückzuweisen. Ein BGH-Anwalt beim Streitwert von 660,00 EUR [wäre doch auch mal etwas] Alle lachen und freuen sich schelmisch. Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Freutag, den 04.05.07, 9;55 in diesem Saal TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg war schnell verschwunden. Bin gespannt, ob die drei Presserichter den Mumm haben, die BGH-Anwälte und BGH-Richter mit solch einem kleinen Streitwert zu behelligen. 18.05.07: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des AG 36A C 193/06 v. 17.10.06 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte an den Kläger 1.132,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über den Basissatz ab den 13.05.06 zu zahlen hat. Von den Kosten trägt die Klägerin 25 %, die Beklagte 75 %. Von den Kosten des Berufungsverfahren trägt die Klägerin 38%, die Beklagte 62%. Der Streitwert wird festgelegt auf 997,47 EUR. Die Revision wird zugelassen. Urteil Ha, ha,, ha !!!! Die armen BGH-Anwälte.# Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 17.10.2006, Geschäfts-Nr.: 36A C 193/06, wird – nachdem die Klägerin die Klage teilweise zurückgenommen hat – mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor lautet: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.132,87 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.5.2006 zu zahlen. II. Von den Kosten erster Instanz haben die Klägerin 25 % und die Beklagte 75 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 38 % und die Beklagte 62 % zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. IV. Revision wird zugelassen.
Die TAZ bittet um Spenden zur Führung von Prozessen. Der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg kam verspätet und verschwand so schnell wie er gekommen war. Gerne würde ich der TAZ einen beträchtlichen Beitrag spenden, jedoch für keine Geheimprozesse, bei denen deren Anwalt Johannes Eisenberg nach seinen kläglich verlorenen Prozessen gegen den Buchautor Grafe jeden Kontakt mit mir meidet. Vielleicht vorläufig verständlich, denn am Donnerstag, am Vortag dieses Buske-Freitags hat TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg zwei Klagen von Sven Hüber, dem ehemaligen Politoffizier in Berliner NVA-Grenzregiment, welche heute beim Bundesgrenzschutz eine hohe Funktion im Personalwesen einnimmt, zurückgenommen. Vermutlich übernimmt die Polizeigewerkschaft keine weiteren Zahlungen in diesen eigenartigen Prozessen. Nun ist der Anwalt auf Spenden angewiesen, ohne bereit zu sein, mit den potenziellen Spendern zu kommunizieren.
Mech The Communication House wirbt für Siemens in Selbstbedienung - die Großen gegen die Kleinen ▲ 324 O 444/06 Lion vs. Mech The Communication House Berlin GmbH Wer einen Bericht haben möchte, bitte mailen. Verkündung am Freitag, den 06.06.07, 9:55, Gerichtssaal.
Prof. Dr. Nida-Rümelin vs. FAZ ▲ 324 O 983/06 Prof. Dr. Nida_Rümelin vs. FAZ Dieses Verfahren dürfte interessant sein. Schon wegen dem Klägeranwalt Herrn Nesselhauf auch Verfassungsrichter in Hamburg der Berühmtheiten wie Osmani oder Ex-Kanzler Schröder und Bürgermeisterkandidat Naumann bei der Zensurkammer 24 vertritt. Auf der Zuschauerbank saß seine Kollegin Frau Dr. Stephanie Vendt. Inhaltlich haben wir nichts verstanden. Versuchen wir im Internet zu recherchieren. Wer ist Prof. Dr. Nida-Rümelin? Wir finden zunächst ihre persönliche Web-Site. Wir finden einen Vortrag "Gründe und Lebenswelt" vom Oktober 2006. Sehr aufschlussreich, leicht zu verstehen. Klar formuliert. Wegweisend. Wir erfahren, dass der Kläger SPD-Mitlied ist. Wir finden Beiträge zur "Leitkultur": http://www.bundestag.de/dasparlament/2006/11/panorama/003.html Was versteht Nida-Rümelin unter einer Haltung, die er "Humanismus als Leitkultur" nennt? Der Begriff des Humanismus sei für ihn vor allem der "gegenseitige Respekt. Menschen zählen als Menschen." Es habe Jahrhunderte gebraucht, bis diese "Erkenntnis" politisch Wirkung habe entfalten können. Um dieser Haltung des Respekts in einer multikulturellen Gesellschaft nachhaltig Raum zu geben, forderte Nida-Rümelin eine Debatte über die Ziele von Bildung: "Hat Bildung nicht vor allem die Aufgabe, die Menschen instand zu setzen, selbst ihr Leben verantwortlich zu leben?" Erst das Humboldtsche Bildungsideal führe zu Persönlichkeitsbildung, zu Urteilskraft, zu Entscheidungsfähigkeit. Damit wandte sich Nida-Rümelin gegen ein Bildungssystem, das die Menschen lediglich ausbildet, also für den Arbeitsmarkt verwertbar macht. Letztlich setzte Nida-Rümelin damit einen Kontrapunkt zu der Mehrheit der Reformer, die beispielsweise den eher verschulten, anwendungsorientierten Bachelorstudiengang favorisieren. Und fragen uns, ob diese Überlegungen in unser Bild vom Anwalt Herr Nesselhauf passen? Zum Hintergrund finden wir in Wikipedia Öffentliche Aufmerksamkeit wurde Nida-Rümelin zuletzt im Dezember 2006 durch einen FAZ-Artikel zuteil, in dem behauptet wurde, er sei mit weiteren Prominenten einem Presse-Hoax der TEMPO-Sonderausgabe 2006 aufgesessen, die hundert Prominenten die Ehrendoktorwürde einer rechtslastigen Akademie angeboten hatte. Nida-Rümelin, seiner Darstellung der Ereignisse zur Folge, hatte nach einer anfänglichen Verwechslung der vermeintlichen „Deutschen Nationalakademie“ mit der Deutschen Nationalstiftung von Helmut Schmidt das Angebot unter Verweis auf einen möglichen rechtslastigen Hintergrund schon Mitte November, also lange vor Aufdeckung der Tempo-Aktion, abgelehnt, was von Tempo auch korrekt berichtet wurde. Tempo führt Nida-Rümelin in seinem Artikel nicht unter den vierzehn Zusagen auf. Die in der FAZ unterstellte Suche nach Bündnispartnern im rechtsnationalen Spektrum für seine humanistische Position in Bildungs- und Kulturfragen erscheint angesichts der von Nida-Rümelin vertretenen inhaltlichen Positionen - vgl. „Humanismus als Leitkultur“, München: C H Beck 2006 und „Demokratie und Wahrheit“, München: C H Beck 2006) - und angesichts seines politischen Engagements gegen Rechtsextremismus als abwegig. Das Landgericht Hamburg hat am 2. Januar 2007 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, die nicht nur die Behauptung betrifft, Nida-Rümelin hätte „bei Hitler unterschrieben“, sondern auch die Behauptung er suche solche Verbündete. Ausreichend, jetzt meine Gerichtsnotizen von diesem Freitag wiederzugeben. Der Vorsitzende: Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass der Beitragszettel der Akademie abgeschickt worden ist, aber dass der Antragsteller diesen nicht in den Händen hatte. Das ist nicht besonders originell. ... . Da hatte wohl Franz Merz ... . Wir recherchierten weiter, und fanden die folgende Stellungnahme des Klägers zum streitgegenständlichen Fall. [RS] Klägeranwalt Herr Nesselhauf: ... schwer vorstellbar. Frau Merz könnte ... . Alle lachen. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Wie könnte es dazu gekommen sein? Dr. Michael Becker? Ballack. Von Kahn habe ich nichts gekriegt. Von Ballack ... . Beklagtenanwalt Dr. Mann: Herr Dr. Kahn nicht als Schiedsrichter, aber jetzt im Tor ... . Man könnte es so sehen, muss es aber nicht. Die schlichte Aufzählung der Eidesstattlichen Versicherungen ... . Es ist die nächstliegende Ausrede, das Schriftstück nicht erhalten zu haben. Es handelt sich um ein Zitat aus "Mein Kampf". Kommen nur die ersten beiden Seiten, ohne das Zitat. Ehrendoktorwürde der Nationalakademie. Wie kann jemand mit dem Intellekt wie Prof. Nida-Rümelin mit den Zielen der Nationalakademie [vertraut] sozusagen sagen, nehme die Ehrendoktorwürde an. das gesamte Beiblatt interessiert mich nicht. Auf die Internetseite schaue ich auch nicht. Halte das nicht für unwahrscheinlich, und hoffe, das die Kammer das auch so sieht. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Das heißt, es gibt zwei falsche Eidesstattliche Versicherungen? Das hat nichts mit der Wahrheit zu tun. Beklagtenanwalt Dr. Mann: ... . Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Nee, nee. Das ist nicht die erste Aktion von Herrn ... . Die Sorgfalt von Praktikanten ist uns ausreichend bekannt. Könnte leicht ein Fehler passiert sein. Ob der nach ihm gemacht wurde? Haben fünf Seiten abgezählt, aber nirgends ist nachgewiesen, dass diese angekommen sind. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Unterstützt werden die Ziele. Dass kann man dem Beiblatt und dem Internet entnehmen. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Habe ihn nicht nach seiner Gemütslage gefragt. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Es ist eine klassische Ausrede, dass das was abgesendet wurde, nicht angekommen ist. Hier haben wir nur eine Teil erhalten. Klägeranwalt Herr Nesselhauf: Brauche ich eine Ausrede, kann schon vorkommen. Hier haben wir Eidesstattliche Versicherungen. Habe nach einer Beilage gefragt. Haben keine. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Dass sie, wenn sie diese erhalten haben, das nicht weiter leiten, kann ich definitiv ausschließen. Frau Merz. Die Hand hebt. Da müssen Sie die ... . Der Vorsitzende: Da müssen Sie sagen, die Eidesstattlichen Versicherungen wären falsch. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Brauchen Sie nicht. Kann im Hauptsachverfahren gemacht werden. Wir können nach der allgemeine Lebenserfahrung sagen, ... . Klägeranwalt Herr Nesselhauf: In der Tat, dann werden die Eidesstattlichen Versicherungen für falsch eingeschätzt. Sie sind beweispflichtig. Wo ist das Problem? Ich bin bei den Eidesstattlichen Versicherungen sorgfältig. RS: An diesem Freitag war Hans-Jurgen Uhl [VW-Sumpf], ebenfalls ein Mandant von Herrn Michael Nesselhauf noch nicht wegen Meineid - verurteilt worden. Falsche Eidesstattlichen Versicherungen - in fünf Fällen, welche bei LG-HH Ri.Buske und bei Hans-OLG Ri.in Frau Dr. Raben zu Verboten geführt haben. Gerne würde ich wissen, ob diese Eidesstattlichen Versicherungen von Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Nesselhauf genauso sorgfältig erstellt wurden. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Verstehe den Trick nicht. Wenn jemand fünf Leute sicherstellt, dass das Schreiben erhalten wurde ... . Der Vorsitzende: Dann müssen wir eine Entscheidung treffen. Beklagtenanwalt Dr. Mann: Die Ehrendoktorwürde blind annehmen, ist ein anderes Thema. Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt., Der Termin der Verkündung wird festgelegt im Einverständnis mit den Parteien auf Dienstag, den 24.04.07, 12:00, Raum 332. 24.04.07: Die Einstweilige Verfügung vom 02.01.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Meldungen des Tages - 20.04.07 - Werden globale Provokationen geplant und geübt? ▲ Noble Resolve 07 - Manöver mit Atomterrorszenario vom 23.-27.04.2007 in Europa und den USAÜbersetzung* von Anna Kühne einer brandaktuellen Meldung auf Global Research:
Noble Resolve 07: Viertägiges "Truppenmanöver" in den USA und Europa
für Terrorangriffe mit Nuklearwaffen _________________________________ Niemand sollte nun in permanenter Angst und Panik leben oder verantwortungslose Vorhersagen machen, was Noble Resolve 07 anbelangt. Aber wir sollten diese Informationen in den kommenden Tagen an Blogs, die Medien, Freunde und Familienangehörige weiterleiten. Mitglieder des Kongresses und andere Personen könnten in Aktion treten, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass verbrecherische "Red Teams" während des Manövers aktiviert werden. _________________________________ Bisher gibt es zum Stichwort "Noble Resolve 07" keinerlei deutschsprachige Informationen im Internet, auf englisch insgesamt 14 Ergebnisse bei Yahoo! und ganze 2 bei Google. Laut technorati gibt es derzeit international 221 Blogeinträge zu Noble Resolve 07, zwei davon in deutscher Sprache. _________________________________ *HINWEIS: Dies ist keine offizielle Übersetzung. Ich habe sie nach bestem Wissen angefertigt und bin für Korrekturvorschläge hinsichtlich etwaiger terminologischer oder inhaltlicher Fehler dankbar. _________________________________ Siehe ebenfalls Diskussion in Mein Parteibuch. An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze ▲
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen] ▲"Das ist nicht besonders originell."
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