BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 13. April  2007

Rolf Schälike - 14.-18.04.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 13.04.2007

 

Wieder einmal Erotik in einem schon bekannten Fall                             

Der Fall 324 O 004/07 war uns im Wesentlichen bekannt. Wir berichteten seinerzeit (324 O 671/05).

Anwalt Dr. Sven Krüger erschien auch dieses Mal mit der Klägerin. Gelacht und geschunkelt wurde jedoch an diesem Freitag nicht.

Herr Ri. Buske las die streitgegenständlichen Passagen nur einmal vor.

Der Vorsitzende:

Der Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt, Rechtsanwalt Herr Loßmann wird beigeordnet.

... . Unstreitig, dass versucht wurde, die Veröffentlichung des Artikels in den Rheinischen Medien zu verhindern.

Es geht um die Artikel und einige Äußerungen.

Es geht darum, ob die Beklagte als Störerin in Frage kommt.

Nicht Sie hat es zur Veröffentlichung gebracht, sondern der Fotograf.

Beklagtenanwalt Herr Loßmann:

... Wie er an den Artikel gekommen ist, ist streitig.

Anwalt Herr Dr. Sven Krüger:

Ich behaupte, dass die Beklagte den Artikel dem Fotografen Herrn Wolkow zur Veröffentlichung gegeben hat.

Beklagtenanwalt Herr Loßmann:

Bestreite ich alles.

Anwalt Herr Dr. Sven Krüger:

Machen Sie sich nicht strafbar. Wenn Sie hier bestreiten, dann bestreiten Sie das im Namen Ihres Mandanten

Wir können den Zeugen Wolkow verlangen.

Danach wurde nach Lösungswegen gesucht. Natürlich mit kleinlichen Spitzen.

Der Vorsitzende:

Müssen wir entscheiden? Doppelverbot: Erscheinen plus Äußerungen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist die Klägerin beweispflichtig. Die Klägerin hat sich als Zeugin bereit erklärt.

Stellen wir uns nun vor, die Beklagte gibt eine Unterlassungserklärung ab - strafbewehrt natürlich - plus Kostenaufhebung.

Anwalt Herr Dr. Sven Krüger:

Wir haben eine Autorin, die in krasser Weise gegen die Vereinbarungen verstoßen hat.

Prozesskostenhilfe bedeutet, keinen Cent wird sie zahlen.

Die Klägerin zahlt dann?

Der Vorsitzende:

... . Es gibt die Beweisnot bezüglich der einzelnen Äußerungen ... .

Anwalt Herr Dr. Sven Krüger:

Die 91 a würde zum gleichen Ergebnis führen.

Was ebenfalls ungerecht wäre.

Das ist ein Problem, weniger die rechtlichen Fragen.

Die Freigabe war nicht gegeben. Der Artikel nicht, aber Einzeläußerungen in den New's wären erlaubt.

Die zweite Frage: ist Sie Verbreiterin?

Wenn wir davon ausgehen, Wolkow habe das Manuskript mitgenommen, wobei die Beklagte in Brasilien war.

Ein Zeitungskioskverkäufer wäre ja Verbreiter. Weshalb dann nicht die Beklagte?

Wenn Sie das so aufmachen, stelle ich mich am Wochenende hin, schreibe über jeden Politiker Lügengeschichten und gebe diese der Bild Zeitung. Dann nehme ich Prozesskostenhilfe.

Kosten 1/3, 2/3.

Beklagtenanwalt Herr Loßmann:

Zu den Kosten kann ich keinen Vergleich machen. Müsste über die 91a gehen.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Weshalb können Sie die Kosten nicht übernehmen?

Beklagtenanwalt Herr Loßmann überreicht ein Blatt Papier.

Die Richter studieren das Blatt aufmerksam.

Klingt ziemlich kompliziert.

Richter Herr Dr. Weyhe hat einen Einfall.

Wenn Sie mit der Quote einverstanden sind, dann entscheiden wir nach der 91a so: 1/3 - 2/3.

Anwalt Herr Dr. Sven Krüger protestiert:

In der Sache ... soll sich Ihre Mandantin hinschmeißen.

Vergleich geht nicht.

Sie können nicht sagen, Ihre Mandantin sei so arm, dass sie sich kein Telefon leisten kann.

Die Parteien verlassen den Saal zur Beratung.

Zwei andere Sachen werden in der Beratungspause verhandelt.

Nach Wiedereintritt, der Vorsitzende:

Nach Wiedereintritt in die öffentliche Verhandlung erklärt der Beklagtenvertreter:

Die Beklagte verpflichtet sich, bei Meidung  .... .

"Ich bin eine Hure .."

zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.

"Haarspray würde ich nicht verwenden ... .

Habe Abschlussarbeit über Nietzsche geschrieben.

... .

Eine Frau eiert ... .

Die Klägerin nimmt diese Erklärung an.

Daraufhin erklären die Parteien den Rechtsstreit für erledigt und bitten um eine Kostenentscheidung nach 91a wobei sie auf eine Begründung und Rechtsmitteleinlegung gegen diese Entscheidung verzichten.

Beschlossen und verkündet:

Die Klägerin trägt 1/3 und die Beklagte 2/3 der Kosten.

Der Streitwert?

Der Streitwert wird auf  60.000,00 EUR festgelegt.

Wir bedanken uns vielmals.

Kommentar:

Wieder einmal haben lediglich die Anwälte verdient.

Es ist zu hoffen, dass Anwalt Dr. Krüger auf das 1/3 der Kosten verzichtet. 2/3 sind immerhin ca. 2.000,00 EUR netto - Gelder aus der Prozesskostenhilfe, d.h. der Steuerkasse.

Ebenfalls Anwalt Herr Rossmann könnte auf das 1/3 verzichten.

Wieder einmal hat es die Pressekammer geschafft, Gelder unter den Anwälten zu verteilen, und fast 1.700,00 EUR aus dem Prozesskosten-Budget von über 300 Millionen in die Justizkasse abzuzweigen.

 

Klage wird vermutlich zurückgenommen - Anwältin Frau. Dr. Stephanie Vendt konnte nicht obsiegen.                            

In der Geldentschädigungs-Sache 324 O 63/07 Dr.-Ing. von Bismarck vs. Bild.T-Online.de AG & Co.KG war nett zu erfahren,  wie elegant eine Klage zurückgenommen werden kann, ohne dass die Pseudoöffentlichkeit das Ergebnis im Gerichtssaal erfährt.

Dank dafür gebührt der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt, welche diese Klage wohl zurücknehmen wird.

Der Vorsitzende:

Es geht um Geldentschädigung, die wir nicht zusprechen möchten.

Die Intensität ist nicht so, ... .

Dass da eine Verwechslung vorliegen könnte bei dem Bild... .

Es ist keine Person und nicht dreiundvierzig Jahre alt.

... Wer den Verwechselten kennt, sieht das sofort.

Im Text fehlt der Hinweis auf den akademischen Grad.

Das Verschulden ist auch nicht so dramatisch.

Hanseatische ... .

Dazu kommt die Richtigstellung. Der Präventionsgedanke greift unserer Auffassung nach nicht.

Wir finden, jedenfalls diesen Fall - in anderen Fällen sehen wir das nicht immer so - dass die Richtigstellung ... .

Aber alles, auch unter dem Gesichtspunkt, dass es eine deutlich schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung ist, ... .

Die Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt murmelt etwas Unverständliches für die Zuschauer.

Der Vorsitzende:

2.000,00 EUR für die Bürgerschaft Hamburg?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Keiner wollte den Kläger vertreten.

Da bekommt man 2.000,00 EUR für die Bürgerschaft?

Der Vorsitzende:

Wie kommt die Rücknahme ... an?

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Immer, wenn ich zu gewinnen drohe, nimmt die Beklagte die Klage zurück.

Finde ich nicht fair.

Der Vorsitzende:

Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Die Klägervertreterin bittet mit Rücksicht auf den Schriftsatz vom 30.03.07 an Sie, um eine Schriftsatzfrist. ....erhalten am 10.04.07

Der Beklagten-Vertreter erklärt, dass im Fall, falls die Klage zurückgenommen wird, erkläre ich jetzt schon die Zustimmung.

Anträge ... .

Beschlossen und verkündet: Bis zum 04.05.07 kann auf den Schriftsatz erwidert werden.

Termin der Verkündung wird festgelegt auf den 25.05.07, 9:55 Uhr in diesem Saal.

27.07.07: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Daniela Aumeier vs. Bunte - Wird der Widerspruch zurückgenommen?          

In der Sache 324 O 784/06 klagte Daniela Aumeier, die frühere Freundin vom Fußballer Schweinsteiger.

Sucht man bei Google nach Daniela Aumeier, so stößt man immer wieder auf auf die Meldung "Dieses Bild ist nicht mehr verfügbar".

Daniela Aumeier muss sich vermutlich recht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Bildern, die Sie zeigen, gewehrt haben.

Nachfolgend die Argumentation des Vorsitzenden Richters, Herrn Andreas Buske und des Anwalts Dr. Söder, Vertreter des Burda-Verlages.

Diesmal obsiegte Frau Dr. Stephanie Vendt für Ihre Mandantin.

Der Vorsitzende beginnt:

Ja. Hier sind wir ganz fest nach der Vorberatung überzeugt, dass wir die Einstweilige Verfügung bestätigen müssen, zumal beide sich getrennt haben.

Beklagtenanwalt Dr. Söder spricht unverständlich. Die Pseudoöffentlichkeit versteht ihn nicht.

Der Vorsitzende:

23, 22 KUG? Fußballer Schweinsteiger. Zweckübertragungstheorie. Gilt diese für die Ewigkeit?

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

... .

Dass solche Fotos ins Archiv kommen und dass man damit rechnet, dass danach berichtet wird, ist doch zu erwarten.

Es ist kein Verbot gegen die Veröffentlichung vorhanden.

Zum Thema Einwilligung: Die beiden sind ja nicht herum gelaufen und einfach fotografiert worden. Es sind kontextneutrale Bilder. Es geht nur noch um die berechtigten Interessen.

Der Vorsitzende:

23, 22 KUG?

Dass Schweinsteiger eine absolute Person der Zeitgeschichte ist, zweifle ich an.

Geht nicht immer.

Richter Herr Dr. Korte:

Physische Präsenz ist notwendig.

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

Absolute Person der Zeitgeschichte ... ..

Schweinsteiger erzählt über das im Film gerade als Mensch und nicht als Balltreter.

Lässt sich fotografieren. hat früher nichts unternommen gegen eine Veröffentlichung.

Es ist aus Sicht eines Mediums schwer zu verstehen, warum es so nicht gezeigt werden darf.

Wann geboten, woher gekommen ... . Es sind alles Basisinformationen.

Zum Foto:

Das ist seine Freundin. Viele würden gar nicht sagen können, wo da die Persönlichkeitsverletzung ist.

Der Vorsitzende:

Müssen uns aber an 25 KUG halten. Wo ist das zeitliche Ereignis?.

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

Das Interview.

... .

Wenn keine entgegensetzliche Interessen vorhanden sind.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Wenn Sie über das Oktoberfest berichten, so wäre das möglich.

Es ist abgesprochen worden mit der Bunten, dass keine Fotos kommen.

Es gibt wenig Fotos.

Der Vorsitzende:

Aber ich verstehe das trotzdem nicht.

Richter Herr Dr. Korte:

Wenn im Interview stehen würde "Freundin", wäre das o.k.

Aber wo ist die Verbindung?

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

Ich möchte keine Generalerlaubnis.

Möchte nicht Fälle reinmengen, die man nicht differenzieren könnte.

Es gibt oft das öffentliche Interesse, gerade bei Fußballern. Welche Frauen diese haben?

Die Fotos haben einen blauen Hintergrund. Waren zur Verwendung gedacht.

Biografie ... .

Wenn wir so anfangen, kommen wir zu großen Einschränkungen.

Die Verknüpfung mit dem Interview und Lebenslauf stößt immer auf ein öffentliches Interesse.

Sie sagen, das trete ganz selten auf.

Das ist unbestritten. Zum Oktoberfest jedes Jahr und dann noch ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Was Sie in den Archiven gefunden haben, ist sehr wenig.

Der Vorsitzende:

Unterlassungserklärung geht jedenfalls.

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

Wenn Sie ins Protokoll schreiben, wie Sie dazu gekommen sind.

Der Vorsitzende:

Was soll ins Protokoll?

Beklagtenvertreter Dr. Söder:

Es reicht ein Satz.

Der Vorsitzende diktiert:

Die Kammer weist darauf hin, dass sie den Widerspruch nicht für aussichtsreich hält.

23, Abs. 1 KUG ... .

Der Antragsgegner-Vertreter erklärt in Hinblick auf den Hinweis der Kammer, ich nehme den Widerspruch zurück.

Der Antragsteller beantragt dem Antragsgegner die weiteren Kosten aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet:

Dem Antragsgegner fallen die weiteren Kosten zur Last.

So einfach geht das [RS].

Siegfried Lang  vs. Rainer Schuhmacher-König                            

In der Sache 324 O 7/07 Siegfried Lang vs. Rainer Schuhmacher-König erschien auf der Beklagtenseite niemand. Trotzdem gab der Vorsitzende Hinweise an den Kläger-Vertreter, Herrn Anwalt Moser.

Wir haben uns gewundert und im Internet nachgeschaut.

Es scheinen beide - der Kläger und der Beklagte - undurchsichtige Personen zu sein.

Zur Einleitung eine kleine Diskussion aus dem Internet (www.gomopa.net):

Oder warum bin ich, oder meine Kunden, nicht ein einziges Mal, wegen Wirtschaftsdelikten Verurteilt worden? Weil keine Straftaten begangen wurden!
Da können Hundertschaften von Staatsanwälten, meinetwegen auch mit Hilfe ihrer Hühneraugen, mich beobachten.
Rainer Schuhmacher-König

Die Antwort:

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten, Herr Schumacher.
Sie treten nicht als Firmenaufkäufer auf, sondern als Vermittler zwischen den „Verkäufer“ und dem „neuen Geschäftsführer“! Den speisen sie dann mit 500,00 € ab und stecken sich selber 10.000,00 € in die Tasche. Dass der neue Geschäftsführer dabei auf der Strecke bleibt, da er NIE die Unterlagen der alten Gesellschaft erhält, ist doch klar.
Auf Ihr Anraten werden diese vom Altgeschäftsführer „entsorgt“. Auf Grund der fehlenden Unterlagen scheitert jede Insolvenz. An wen sich dann die Gläubiger in Form von Krankenkassen und Finanzämter halten, dürfte klar sein. An den neuen Geschäftsführer. Dass sie dann nicht mehr in Erscheinung treten und selbst den von ihnen „vermittelten“ Geschäftsführer in Stich lassen, dürfte ebenfalls klar sein.
Sie sind kein Deut besser als Siegfried Lang!
Nur eines unterscheidet sie von Siegfried Lang. Sie bekämpfen ihn, weil er sie fallen gelassen hat. Ihr Ziel ist, den GmbH – Ankaufmarkt allein zu beherrschen.

Zur Wahrhaftigkeit der obigen Behauptungen kann ich nichts sagen. Diese Behauptung ist, wie es mir Anwalt Herr Schumacher-König mitteilte, falsch.

Diese Zitate sollen lediglich demonstrieren, welches Umfeld bei Ri. Buske klagt, in der Hoffnung zu obsiegen. Es ist ein Umfeld, welches nicht gerade freundlich im Internet behandelt wird. Es lohnt sich ebenfalls nach "Siegfried Lang" zu googeln.

Der Vorsitzende:

Für den Kläger erscheint Rechtsanwalt Herr Moser, für die Beklagte niemand.

Herr Richter Dr. Weyhe geht  in den Gang hinaus und ruft zur Verhandlungseröffnung auf.

Der Vorsitzende:

Wollen nur Hinweise geben.

Klägeranwalt Herr Moser:

Habe den Klageantrag auf 20.000,00 EUR herunter gesetzt.

Richter Herr Zink:

Können 20.000,00 ... . Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass die Klage in der beantragten Höhe nicht schlüssig ist. Es fehlt der Vortrag  ...  Verurteilung des Klägers.

Der Vorsitzende:

Der Klägervertreter erklärt mit Rücksicht auf diesen Hinweise, dass ... , und bittet um eine Schriftsatzfrist.

Klägeranwalt Herr Moser:

Hatten Sie gespürt?

Der Vorsitzende:

Ja, habe ich gespürt.

Fristen werden diskutiert.

Klägeranwalt Herr Moser:

Lassen wir die zwei Wochen.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann mit Rücksicht auf ... bis zum 27.04.07 weiter vorbereiten ... .

2. Hierauf kann der Beklagte bis zum 08.05.07 erwidern.

3. Der neue Termin wird auf Freitag, den 08.06.07, 12:30 anberaumt.

08.06.07: Von der Beklagtenseite erschien niemand. Verkündung einer Entscheidung am 15.06.07, 9:55 im Gerichtssaal.

15.06.07: Versäumnisurteil. Die Beklagte hat 20.000,00 EUR zu zahlen. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Frau und Herr Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Spezialzeitschriften Verlag - Ersetzen wirtschaftliche Interesse das allgemeine Persönlichkeitsrecht?      

In den Sachen 324 O 160/07 und 324 O 161/07 klagten Frau und Herr Beckenbauer [der Kaiser].

Die Beklagten wunderten sich, denn bis dahin hatte der Verlag gute Beziehungen zu Franz Beckenbauer.

Was steckt dahinter?

Der Vorsitzende:

Nicht so einfach, ja?

Finden, dass die angegriffene Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Es handelt sich um die allgemeine Verfügbarkeit in der öffentlichen Berichterstattung ohne berechtigtes Interesse.

Niemand muss dulden, wenn er dazu keinen Anlass gegeben hat.

Ein berechtigtes Interesse entfällt, weil es sich um eine Nichtnachricht handelt.

Art. 5 GG ... .

Es gibt ein Gerücht, dass Frau Beckenbauer schwanger sei.

Es gibt ein berechtigtes Interesse zu erfahren, dass dies unwahr sei.

Der Beklagte hat aber dieses Gerücht selbst in die Welt gesetzt.

Eine Richtigstellung setzt aber voraus, dass am Gegenstand der Auseinadersetzung ein öffentliches Interesse besteht.

Das geht aber nicht, wenn der Gegenstand selbst vom [Richtigsteller] geschaffen wurde.

Möchte im vorliegenden Fall die wahnsinnig gute Entscheidung des OLG von 1999 anwenden.

Belanglosigkeit ... ständige Verfügbarkeit in der Presse.

Mache eine Falschmeldung, dann eine Gegendarstellung. Emmerich war bei der Stasi gewesen, danach, war er doch nicht da, die letzten Zweifel sind beseitigt.

So etwas müssen wir nicht hinnehmen.

Petra Schümanns Stimme wieder gefunden. Kann man auch anders sehen.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Sehen das auch anders.

... .

Ist alles anerkannt. Wenn ich diese Möglichkeit nutze und gleichzeitig das Persönlichkeitsrecht hinzuziehe, dann ist es ein Widerspruch in sich.

Es gibt die Schwangerschaft nicht. Das war eine Falschmeldung.

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Es war doch keine Richtigstellung.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

... wäre schwanger. War ein Gerücht.

Das war falsch und unrichtig.

Es gibt keine Vorschrift, wie eine Richtigstellung auszusehen hat.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Man kann nicht den Grund selbst schaffen.

... in die Privatsphäre eingreifen ... . Da kann es keine Gegendarstellung geben.

Unterlassungserklärung, und das Thema ist raus.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Gegendarstellung, Richtigstellung unzumutbar?

Er sagte, er habe die Pflicht, Kinder in die Welt zu setzen.

[Ihre Herangehensweise] Greift nicht.

Der Vorsitzende:

Denke mir Intimdetails aus. Möchte jetzt keine nennen. Und bringe dann die Richtigstellung.

Durch die Richtigstellung bringe ich die Intimdetails wieder in die Öffentlichkeit.

Möchte man gar nicht....

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Richtigstellung. Brauche ich vorher nicht anzufragen.

Ich muss nicht warten, bis es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommt.

Es wurde ganz allgemein abgemahnt. Es wurde nicht klargemacht, dass es sich um eine Falschberichterstattung, um die Intimsphäre handelte.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Emmerich bei der Stasi.

Wenn er möchte, dass sein Name überhaupt nicht mit der Stasi in Verbindung gebracht wird.

Beklagtenjustiziar:

Die beiden haben massive Selbstbegehung ... . Verfügbarkeit ... . Können sich Kinder vorstellen.

Man kann nicht davon sprechen, dass kein berechtigtes Interesse besteht.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Wir haben nicht das öffentliche Interesse geweckt. Wäre die Berichterstattung wahr, könnte diese nicht angegriffen werden.

Wenn diese unwahr ist,  [dann ist eine Richtigstellung erforderlich}.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Verstehe ich nicht. Es geht nicht um mögliche Kinder, sondern darum, dass ein Kind kommt.

Die Nachricht wird erfunden, dann kommt die Gegendarstellung.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Ist nicht so.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Erfunden nehme ich zurück.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Es ist keine Privatsphärenverletzung. Das ist aber der Grund des Verbots.

Der Vorsitzende:

Im Falle der Stasi haben wir auch keine Privatsphäre.

Beklagtenjustiziar:

Die Schauspielerin hat sich nie dazu begeben.

Richter Herr Dr. Weyhe:

Hatte, ja, aber bekommt, geht nicht.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Man verbreitet immer Fehlmeldungen.

Mir fallen keine Beispiele ein, wo die Medien den Anstoß geben.

Jetzt wird das zum Vorwurf gemacht.

Richter Herr Dr. Weyhe grübelt:

Hat das Gerücht verbreitet.

Der Vorsitzende hilft:

Anders wäre es, wenn ein anderes Medium das berichtet, was Sie berichtet haben in "Das Neue".

Wenn Springer berichtet hätte und "Das Neue" hätte übernommen, dann greift das.

Auf dieser Tastatur wollen wir gar nicht spielen.

War die Gegendarstellung richtig?

Deswegen schlagen wir vor, Sie geben eine Unterlassungserklärung ab. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Beklagtenjustiziar:

Muss nachdenken. Würde gerne nachdenken.

Aber, pragmatisch gesehen, einverstanden.

Der Vorsitzende zu Frau Dr. Vendt:

Schneiden wir die freiwillige Gegendarstellung ab, dann unterminieren wir dieses [Instrument].

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

... .

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Wenn Sie das so sehen, dass es Privatsphäre ist, ... . Haben Sie aber nicht moniert.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Die Beklagten-Vertreter wollen von Frau Vendt wissen, weshalb das Franz Beckenbauer so macht?

Haben Sie mit Franz Beckenbauer darüber gesprochen, was ihn so aufregt? Er hat sonst immer angerufen, danach war er zufrieden. Bin neugierig, was ist der Stein des Anstoßes?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Möchte nicht von der Yellow - Press  komplett vereinnahmt werden.

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

Interessant zu wissen, weshalb die eingespielten Mechanismen so einfach verlassen werden?

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Wenn es ihn nicht stören würde, würde er nicht klagen.

Nach zehn bis fünfzehn Minuten.

Der Vorsitzende:

Wie wollen Sie sich vergleichen?

Beklagtenanwalt Herr Stulz-Herrnstadt:

2/3, 1/3?

Halten den Anspruch nach wie vor für nicht gerechtfertigt.

Der Vorsitzende:

Ja, wir haben noch nicht entschieden.

2/3, 1/3 in beiden Sachen? Gelle?

Alles Weitere sage ich erst, wenn der Vergleich unter Dach und Fach ist.

Wir haben Zeit bis halb zwei.

Mit den Parteien-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Seiten ohne Präjudiz und Anerkennung des anderen Rechtsstandpunktes den folgenden Vergleich:

... Vertragsstrafe ... .

Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt:

Zur Geldentschädigung haben wir noch keine Klage eingereicht.

Deswegen bin ich gegen eine Generalquittung.

Für die Berichterstattung keine Generalquittung. Für die Einstweilige Verfügung, ja.

Beklagtenjustiziar:

Wollten was Gutes machen, ist uns aber nicht gelungen.

Der Vorsitzende:

Aber die Richtigstellung geht doch?

Der Vorsitzende schaut verständnisvoll den Justiziar der Bunten an:

Trotzdem? Man kann keinen Honig saugen wegen der Geldentschädigung.

Versteh' ich jetzt nicht.

Richter Herr Dr. Korte:

Verzichten auf die Richtigstellung, weil diese unzumutbar ist ... .

Der Vorsitzende diktiert:

Der Kläger hält die Durchsetzung des Richtigstellungsantrages für unzumutbar.

Die Unterlassungserklärung in Ziffer 1 wird übereinstimmend als erledigt erklärt.

Kostenvergleich.

1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, es bei Meidung  ... 

... was ist da passiert? ...

Heidi sei wieder schwanger... .

Der Antragsteller nimmt diese Erklärung an.

Daraufhin erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.

Die Kosten fallen zu 1/3 dem Antragsteller und zu 2/3 dem Antragsgegner zur Last.

3. Frau Vendt: Darauf hin erklärt der Antragsteller-Vertreter ... doch kein Baby.. .

... frohe Nachricht zu verkünden... .

Fehlanzeige.

... .

Von den Kosten des Verfügungsverfahren fallen 1/3 dem Antragsteller und 2/3 dem Antragsgegner zur Last.

Wir bedanken uns vielmals.

Damit waren beide Verfahren erledigt. Eine Yellow - Press Zeitschrift wird langsam ausgebootet. So läuft nun mal das Geschäft mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten.

 

Volkert vs. Kayhan Özgenc - Wieder einmal Diestel, Gebauer, VW-Sumpf      

In Sachen 324 O 959/06 Volkert vs. Özgenc lesen wir im Internet zum Hintergrund:

12.12.2006
Braunschweig (dpa) - In der VW-Affäre ist der vor drei Wochen inhaftierte frühere Betriebsratschef Klaus Volkert nach einem weitgehenden Geständnis wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Braunschweig hob den Haftbefehl gegen den 64-Jährigen auf.

Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr bestehe nicht mehr. Wie das Gericht mitteilte, hat Volkert ein «glaubhaftes richterliches Geständnis» abgelegt und die ihm vorgeworfenen Taten weitgehend eingeräumt. Es sei nicht mehr zu befürchten, dass Volkert die Aufklärung noch in erheblicher Weise vereiteln könne.
 
Klaus Volkert legte ein «glaubhaftes richterliches Geständnis» ab. In der VW-Affäre geht es um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten.

Volkert soll von 1994 bis 2005 von Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz neben seinem Gehalt so genannte «Sonderbonuszahlungen» von insgesamt fast zwei Millionen Euro erhalten haben, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden sei. Auch Volkerts Geliebter soll Hartz hohe Summen ohne Gegenleistung zugeschanzt haben.

Volkert war vor drei Wochen als bisher einziger der Beschuldigten in der Affäre verhaftet worden. Hintergrund waren laut Staatsanwaltschaft Angaben des früheren VW-Personalmanagers Klaus- Joachim Gebauer, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Volkert und sein Anwalt, der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, sollen Gebauer bei einem Treffen am 1. November bedrängt haben, seine bisherigen Angaben zur Rolle Volkerts in der Affäre zu Gunsten des früheren Betriebsratschefs abzuschwächen. Diestel hatte von «Falschaussagen» Gebauers gesprochen.

Das Landgericht teilte nun mit, die 6. Strafkammer halte Volkert zwar für dringend verdächtig, in 33 Fällen eine Anstiftung zur Untreue begangen zu haben. Auch halte es die Kammer für erwiesen, dass Volkert versucht habe, auf Gebauer «in unlauterer Weise» einzuwirken. Auf Grund neuerer Erkenntnisse sei der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr aber nicht mehr gegeben. Der Sachverhalt sei weitgehend aufgeklärt, hieß es. Alle maßgeblichen Zeugen seien vernommen worden. Zahlreiche, aussagekräftige Dokumente hätten gesichert werden können.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig sagte, die Anklage gegen Volkert werde vorbereitet. Möglicherweise falle noch um die Jahreswende eine Entscheidung. Volkert war im Sommer 2005 wegen der Verwicklung in die VW-Affäre als Betriebsratschef zurückgetreten.

Hartz muss sich ab 17. Januar vor Gericht verantworten. Dem prominenten Manager wird Untreue in 44 Fällen und Begünstigung des Betriebsrats vorgeworfen. Im VW-Skandal gibt es insgesamt noch zwölf weitere Beschuldigte. Das Verfahren gegen Hartz war abgetrennt worden.

Die VW-Affäre war im Juni 2005 ins Rollen gekommen. Als Schlüsselfigur gilt neben Volkert, Hartz und Gebauer der frühere Skoda-Personalchef Helmuth Schuster. Schuster und Gebauer sollen Schmiergeld verlangt und mit Hilfe eines weltweiten Netzes von Tarnfirmen Geld auf eigene Konten umgeleitet haben, das eigentlich VW zugestanden hätte. Später wurden auch Vergnügungsreisen und Partys bekannt, die etwa über Blankoschecks bei VW abgerechnet wurden. Unter Anderem sollten damit Betriebsräte auf Unternehmenslinie gehalten werden, heißt es.

Der Vorsitzende:

Haben einen enorm schönen langen Nachmittag heute.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Lang schon, ob schön, ist fraglich.

Der Vorsitzende:

Verdachtsberichterstattung. Der Bericht besitzt öffentliches Interesse.

Das Berichtete kommt als Verdacht daher. ... .

Finden hier zwar nicht ... Diestel, Volkert ... . Ist in den elf vorgelegten Artikeln vorhanden. Waren durch die Bank nichtssagend.

Nun kommen wir zu dem Punkt der hinreichenden Anknüpfungstatsachen.

Man wollte Gebauer zur Änderung seiner Aussage bewegen. Versprach finanzielle Unterstützung. Direkt durch Geld oder mittelbar über Verteidigungswechsel.

Ansprüche gegenüber dem jetzigen Verteidiger [durchsetzen].

Die zentrale Frage: Man wollte  Gebauer zu Falschaussagen bewegen.

Das ist ein kausaler Zusammenhang zwischen ... .

Zwecks relativierender Aussage.

Das sind keine ausreichenden Anknüpfungspunkte.

Anwaltwechsel. Diestel bekommen. Honorare auf Null drücken. Aussagen relativieren.

Dem steht die Aussage von Diestel gegenüber, dass er Gebauer nicht bewegt hat, falsch auszusagen.

Das ist nicht ausreichend.

Die Einlassung von Diestel vorlegen, dass gebetsmühlenartig Distel Gebauer bat, wahrheitsgemäß auszusagen.

Vielleicht eine Unterlassungserklärung abgeben.

Finden nicht, dass das Streit entscheidend ist, da der Gesamteindruck ... .

Aber das mit der Falschaussage ... ..

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

... . Wir reden über Verdacht. Anknüpfungspunkte gibt es nicht nur dann, wenn was dem entgegen steht.

Zur unwahren Aussage:

Wird in dem Artikel dieser Vorwurf erhoben.

Würde die Aussage vor der Staatsanwaltschaft relativieren.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Hat versucht, den Hauptbelastungszeugen zu kaufen ... ..

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

Ist wahr. Aussagen zu relativieren, ist doch ... . Wenn ich jemand bitte, die Unwahrheit zurückzunehmen, ist doch klar ... . Aber er soll die Aussagen relativieren.

Steht nicht hinter "relativieren" schon ausreichender Anlass, sich nicht an die Wahrheitspflicht zu halten?

Gebetsmühlenartig gebeten ... .  Die Aussage war zu gestalten, heißt doch Aussage ändern.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

... Hat eingewirkt. Das ist was ganz Anderes.

Das Amtsgericht Braunschweig hat nicht 'rein geschrieben "zur Unwahrheit" Diestel, Volkert, Gebauer.

Diestel und Gebauer haben darauf bestanden, die Äußerung zu ändern, und sich an die Wahrheit zu halten.

Volkert war dazu nicht bereit.

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

.... finanzieller Vorteil.

Auch, wenn die Relativierung näher zur Wahrheit kommt.

Der Vorsitzende:

Zwölf Seiten, oh!

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

Tenor, bestätigen mit der Maßgabe ... .

Richter Herr Zink:

Ja.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

... .

Welcher Endruck entsteht.

Man hat zu einer Relativierung aufgefordert nur im Rahmen der Wahrheit.

Der Durchschnittsleser meint, dass das einer ist, der den Zeugen kaufen will.

Geld für Falschaussage. Im Focus ... .

Nur deswegen genommen, weil Özgenc gesagt hat, er wäre nicht Autor.

Focus Online hat es selbst so ausgelegt.

Vom Rechtsanwalt Kubicki aufgebaute Grundlage ... .

Sah die Felle davonschwimmen, weil er dachte, dass er den Mandanten verliert.

Kam zur Rechtsanwaltskammer.

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

Der Beeinflussungsversuch steht fest ... . Da ist es ausreichend, wenn ermittelt wird.

Der Vorsitzende:

Und da den Diestel einzubeziehen, ist nicht... .

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Auf neunundzwanzig Seiten weist Diestel nach, wo die Aussagen von Gebauer nicht stimmen.

Dort und dort hat Gebauer gelogen, und kommt dann zu Gebauer und sagt, dort und dort. Sage jetzt endlich die Wahrheit.

Gebauer ruft Volkert an. Volkert lehnt nicht ab, ist aber nicht interessiert.

Kubicki stellt das so dar, dass es umgekehrt war. Kubucki ruft Gebauer an. Das Mail kam danach.

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

Gebauer erhielt einen Anruf.

Er schildert letztlich ... . E-Mail.

Ist mündlich unterrichtet worden. Ob vorher oder nachher, ist unerheblich.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger:

Volkert - Diestel feindlich.

Motivlage: Wollte Diestel das Mandat wegschnappen.

Nutzt seinen Vertrauten Özgenc.

Hat diesen 'reingelegt.

...

Von einer Nachfrage komplett abzusehen, geht nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Söder:

In diesem Punkt, ja.

Aber was nicht geht, ist eine Unterlassungserklärung.

Der Vorsitzende diktiert:

In Hinblick auf diesen Hinweis nehme ich den Widerspruch zurück.

Beschlossen und verkündet:

Die weiteren Kosten des Verfügungsverfahren fallen dem Antragsgegner zur Last.

Auf Wiedersehen.

Anwalt Dr. Sven Krüger:

Da sehen wir uns gar nicht mehr.

Anwalt Dr. Söder:

Dann das nächste Urteil.

Der Vorsitzende:

Zweimal nicht streiten.

Anwalt Dr. Söder:

Da müssen wir uns über den Tarif einigen.

Forstsetzung - Zeugenbefragung im Stasifall Peter Porsch

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Auf dieser Taststatur wollen wir gar nicht spielen."

"Alles Weitere sage ich erst, wenn der Vergleich unter Dach und Fach ist."

 

Meldungen des Tages  - 10.04.07; 16.04.07                            

URTEIL ZUM CONTERGAN-FILM
"Sieg für alle Kunstschaffenden"

Der WDR-Zweiteiler "Nur eine einzige Tablette" kann vielleicht noch in diesem Jahr gezeigt werden. Das Hamburger Oberlandesgericht hob das generelle Ausstrahlungsverbot des Contergan-Dramas auf und stärkte damit die Kunstfreiheit. Zwei Einstweilige Verfügungen sind allerdings noch in Kraft.

Hätte sich der Vorsitzende Richter des Hamburger Landgerichts, Andreas Buske, mit seinen nun weitgehend kassierten Entscheidungen durchgesetzt, hätte es in Zukunft düster ausgesehen für fiktionale TV-Produktionen, die historische Ereignisse mit Personen der Zeitgeschichte als Basis benutzen. Ri. Buske hatte entschieden, dass Abweichungen von der historischen Wahrheit von Betroffenen "nur noch in Ausnahmekonstellationen" hinzunehmen seien.

Quelle: www.spiegel.de 10.04.07, bor/ddp

Umweltminister Gabriel. Große Tiere, große Autos.
Will er uns einen Eisbären aufbinden?

Sie predigen Wasser und trinken Wein, so heißt es von den Scheinheiligen, die man auch Pharisäer nennt, wie den Kaffee, unter dessen Sahnehäubchen sie ihren Whisky oder Cognac verstecken.

Sie predigen die christlichen Gebote, begehren aber ihres Nächsten Weib und dessen Hab und Gut sowieso.

Ertappt man diese Frömmler, dann verweisen sie, haben sie ein frommes Amt, darauf, dass der Wegweiser nicht selbst den Weg gehen müsse, den er seinen Schäflein zeigt, den Pfad der Tugend, die Himmelsleiter.

Die jüngste Religion heißt Umweltschutz, und ihr oberster Hirte ist der Erzengel Sigmar Gabriel. Aber o weh! Während er gegen Umweltverschmutzung wettert und kleine wehrlose Eisbärchen begrabscht, sobald eine Kamera in der Nähe ist, und am Atomausstieg festhält, trotz höherer Einsicht vieler Umwelt-Experten, hat er mit seinem Dienstwagen den größten Schadstoffausstoß des ganzen Kabinetts, dicht gefolgt von Wirtschaftsminister Michael Glos, der den zweitgrößten, bzw. den zweithöchsten hat, was er aber im Unterschied zu Gabriel auch muss, weil er die Wirtschaft pausenlos anzukurbeln hat.

Quelle: www.abendblatt.de  Hamburg, 16.04.07, Hellmuth Karasek

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.11.07
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