Rolf Schälike - 19.-26.03.2007
Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.
Wer die Terminrolle größer sehen möchte, Wir möchten Herrn Mauck näher kennenlernen und blieben deswegen in Berlin nach der erfrischenden Verhandlung am Montag vor dem Kammergericht Berlin. Wir berichteten. Der Unterschied zu Hamburg besteht darin, dass in Berlin Äußerungs-Verbotverfahren und andere Streitigkeiten ungeordnet verhandelt wird. Die Kammer ist zuständig für Beklagte mit dem Buchstaben "J" und für Pressesachen. Verhandelt wird nicht nur am Dienstag, sondern ebenfalls am Montag und Donnerstag. Die "J"-Fälle sind meistens Einzelrichter-Fälle. Weshalb die Presse- bzw. Äußerungssachen jedesmal von drei Richtern verhandelt werden, wissen wir nicht. Die besondere Bedeutung der Presse- bzw. Äußerungsverfahren wird allerdings damit demonstriert.
Öffentlichkeit Es gab lediglich die Einzige Pseudoöffentlichkeit, wenn man von den mehr als einem halben Dutzend Praktikantinnen der Kanzlei Dr. Schertz absieht, die Christian Schertz stolz in die Geheimnisse der Gerichtsverfahren einführte, und welche bei den lustigen Ausfällen ihres Meisters angenehm leise kicherten.
Auf der Terminrolle standen zwei Verkündungen, angesetzt auf 11:00. Um 11:00 war ebenfalls der erste Auftritt von Dr. Christian Schertz geplant. Der Gegenanwalt, Herr Herrmann aus München, verspätete sich jedoch. In München herrschte der lang ersehnte Schneesturm. Fünfundvierzig Minuten sollten wir warten. Im Saal saß nur noch die Protokollantin, die Uhr zeigte 11:00. Die Einzige Pseudoöffentlichkeit fragte: Wird nicht um elf Uhr verkündet? Die Protokollantin: Wenn die Parteien nicht da sind, wird bei uns nicht verkündet. Die Einzige Pseudoöffentlichkeit: Mich als Öffentlichkeit interessieren jedoch ebenfalls die Urteile. Die Protokollantin: Nein, verkündet wird bei uns nicht. Die Einzige Pseudoöffentlichkeit verließ den Saal und setzte sich auf die Bank im Gang. Nicht einmal zwei Minuten später ertönte der Lautsprecher: ... Verkündung ... . Ich ging in den Saal. Am Richtertisch stand Richter Herr Bömer und verkündete: In der Sache 27 O 963/06 [S&W Mauer- und Keller Trockenlegung mbH vs. Behrend] erschien auf Aufruf niemand von den Parteien. Aus dem vollständig in schriftlicher Form vorliegenden Urteil wird der folgende Tenor verkündet: 1. Es soll Beweis erhoben werden ... Vertikalsperre .. . a. b. 1,50 m über ... c. Kläger hat in Höhe installiert, die mit Oberkante .. d. Risse in der Wand ... e. ... durch Einholen eines Sachverständigengutachtens. Sachverständiger Dr.Ing. Borchert. Auslagenvorschuss 2.500,00 EUR. Das war kein Äußerungsfall. Interessierte mich nicht. Zum Äußerungsfall 27 O 324/05 Nürenberg ./. Axel Springer Verlag habe ich als Vertreter der Öffentlichkeit keine Verkündung gehört. Möglicherweise erfolgte diese sofort nach dem Aufruf. Ich wollte Herrn Richter Bömer loben: In Hamburg wird wesentlich kürzer verkündet: Es erging ein Urteil, Richter Herr Bömer: Wir sind in Preußen, habe ich gestern gelesen. In der Regel sind es Interessierte, dann verlesen wir schon mehr. Am Schluss der Sitzung - es war die Verkündung des ersten Flls versprochen worden - fragte ich den Vorsitzenden Herrn Mauck: Wann erfolgt die Verkündung des ersten Falls Herr K. vs. Herr Reich. Der Vorsitzende, halb gebückt: Haben wir schon entschieden und verkündet. Die Kosten des Rechtsstreit sind dem Beklagten auferlegt. Die Einzige Pseudoöffentlichkeit verließ zufrieden den Saal. Die Pseudoöffentlichkeit wurde eingeweiht in die Interna der Berliner Pressekammer-Rechtsprechung.
Hans K. vs. Herrn Reich - ein Stasifall und ein "Schliztohr" 27 O 1297/06 Herr Reich, vom Vorsitzenden Richter Herrn Mauck als mögliches Schlitzohr bezeichnet, ist ca. 80 Jahre alt, studierte in den fünfziger Jahren an der TH Dresden. Zum Hintergrund des Verfahrens:
In der Einstsweiligen Verfügung (27
O 809/06) hat Richter Mauck der TU Dresden am 20.07.06
verboten, ein Buch "Mit dem Motorrad durch den Zeuner-Bau,
Erinnerungen ehemaliger TU-Studenten" zu vertreiben. Es sind
Erinnerungen ehemaliger Studenten bis in die frühen 70er Jahre.
Geklagt hatte der heutige Kläger Herr K., welcher sich dagegen
wehrte, dass über ein Ereignis Ende 1952 berichtet wurde: "Wir wussten,
dass er bei der Stasi war. Es hat niemand daran Anstoß genommen." [kann
im Buch etwas anders ausgedrückt worden sein.] Nun klagte ein Herr K. auf Unterlassung gegen die Erinnerungen des Herrn Reich. Aus dem Buch ist die Erinnerung schon lange herausgenommen. Die TU Dresden bestand nicht auf der Passage. An diesem Dienstag ging es um die von Herrn Reich erwartete Unterlassungs- und Abschlusserklärung. Herr K. war vertreten von Anwalt Herrn Regnery aus Berlin. Der Beklagtenanwalt Herr Schultze erschien nicht. Die Gründe blieben unbekannt. Am Richtertisch saßen der Vorsitzende Herr Mauck sowie Richterin Frau Becker. Warum eigentlich nur zwei Richter(Innen)? Sind sonst immer drei. Der Beklagte Herr Reich: Muss mein Anwalt kommen? Der Vorsitzende Herr Mauck: Ja, Beim Landgericht müssen Sie vom Anwalt vertreten werden. Auf die Klage wurde nicht erwidert. Der Beklagte Herr Reich: Der Anwalt hat mich angeschrieben und den Termin genannt. Der Vorsitzende geht in sein Zimmer und telefoniert: In der Kanzlei ist niemand zu erreichen. Der Beklagte Herr Reich geht 'raus auf den Gang und kurz danach mit einem Anwalt wieder 'rein. Wie ich später erfuhr, hat Herr Reich auf dem Gang einen freien Anwalt gesucht und gefunden. Der Vorsitzende Herr Mauck: Es gibt ein Buch mit Erinnerungen ehemaliger Studenten. Herr Reich hat einen Beitrag 'reingestellt: "Wir wussten, dass er bei der Stasi war. Es hat niemand daran Anstoß genommen." Wir haben keine Klageerwiderung. Wir können nicht anders entscheiden als im Verfügungsverfahren. Der Beklagte Herr Reich: Der Herr Hans K., welcher klagt, ist nicht der Herr Johann K. im Buch. Der Kläger war 1949-1952 Student gewesen. Das Semester endete im Juni. Das beschriebene Ereignis war im Dezember 1952. Ich habe ein Rundschreiben versendet, wofür Sie [das Gericht] mich bestraft haben. Habe [trotzdem] eine Antwort erhalten. Er, der Kläger [Hans K.], war nicht bei der Stasi gewesen. Er war Parteisekretär gewesen, und seit 1947 an der Universität. Bei uns war 1959 Abgang. Johannes K. hatte im Bauingenieurbüro gearbeitet. Der Rechtsanwalt [des Klägers] schreibt richtig, weil der von 1952,. Hans K., nicht bei der Stasis gewesen war. Der Vorsitzende Herr Mauck: Sie sagen, K. vom Buch ist nicht der K., welcher klagt? Der Beklagte Herr Reich: Richtig. Klägeranwalt Herr Regnery: Alles, was Sie vortragen ... . Hans K. war in Ihrem Jahrgang. Sie treffen sich zu Studien. Richterin Frau Becker: Warum haben Sie das nicht im Verfügungsverfahren genannt? Der Beklagte Herr Reich: Habe erst danach recherchiert. Der Vorsitzende Herr Mauck: Vielleicht, wahrscheinlich ist der Vortrag verspätet. Die Klage wurde Ihnen persönlich am 3. Januar zugestellt. Er diktiert ins Protokoll: Der Kläger ist nicht die Person, die ich gemeint habe. Auf Seite 2 der Klage steht, dass er 1949-19562 Student der TH Dresden gewesen war. In der Eidesstattlichen Versicherung führt er aus, dass er bis 1956 durchgehend Student gewesen war. Der Beklagte Herr Reich: 1952 war er nicht mehr da. Der Vorsitzende Herr Mauck diktiert weiter: Es gab damals zwei K.. Der Kläger was bis Dezember 1952 nicht mehr da. Hätten Sie im Verfügungsverfahren vortragen müssen. Hoppla di hopp, stimmt das juristisch? [RS]. Der Vorsitzende Herr Mauck diktiert weiter: Der Kläger bezieht sich auf die im Verfügungsverfahren eingereichte Studentenliste. Diese Liste stand dem Beklagten zur Verfügung. Der Beklagte erklärt, dass es einen Johannes K. gegeben hatte, der im Fach Bauingenieur war, während sich die Liste auf Starkstrom bezieht. Der Beklagte Herr Reich: Habe erst jetzt recherchieren können. Der Vorsitzende Herr Mauck diktiert weiter: Im Juni war das Verfügungsverfahren. Sie hatten genug Zeit. Richterin Frau Becker zu dem achtzigjährigen Beklagten: Sie hatten auch die Klage. Haben erwidern können. Der Beklagte Herr Reich: Bin jetzt erst dazu gekommen. Habe das durch die Eidesstattliche Erklärung erkannt. Habe 'rumgefragt. Sie müssen wissen, das kostet Zeit. Ich wusste auch nicht, dass er Parteisekretär war. Hätte mit ihm nicht verhandelt. Modrow war auch Parteilsekretär ... Der Vorsitzende Herr Mauck unterbricht: Es reicht ... . Der Klägervertreter beantragt Verspätung. Wollen Sie die Unterlassungserklärung abgeben zu Hans K.? Der Beklagte erklärt weiter, dass er nicht behauptet hat und in Zukunf nichtt behaupten wird, dass 1952 Herr Hans K. bei der Stasis gewesen war. Im Buch steht das nicht mehr. Klägeranwalt Herr Regnery: Erwarte Urteil. Ordnungsgeld. Der Vorsitzende Herr Mauck: Können Sie [Herr Reich] eine Unterlassungserklärung abgeben zu Hans K.? Dann geht es nur noch um die Kosten. Die Rechts- und Sachlage wurde umfassend erörtert. Der Beklagte verpflichtet sich, es bei Meidung einer zu jedem Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten, der Kläger sei bei der Staatssicherheit gewesen. Der Klägervertreter nimmt diese Unterlassungserklärung an und erklärt den Rechtsstreit für erledigt. Der Beklagtenvertreter nimmt die Erledigung an. Die Prozessvertreter stellen wechselseitig Kostenanträge. Das Urteil wird am Schluss der Sitzung verkündet.
Die Herren Anwälte verlassen den Saal. Vielleicht sind Sie ein Schlitzohr! Am Schluss der Sitzung: Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Wieder einmal verlor ein juristisch schwach Vertretener eine Menge Geld und Nerven. Der Vergleich war für ihn nicht günstig. Der achtzigjährige Beklagte war schwerhörig und verstand nicht alles, was am Richtertisch geschah. Auch er musste die ganze Zeit stehen. Irgendwie erinnerte mich das an die vielen hilflosen Stasi-Opfer, an die Einzelgänger. Gerieten diese in die Fänge der Stasi, noch schlimmer in die Stasi-Haft, so litten sie am meisten. War man in sozialen Strukturen verankert, war es leichter, dem Druck durch die Stasi zu widerstehen. Heute haben wir keinen Stasi-Staat, das Leben bestimmt nicht nur eine Partei, die Richter sind unabhängig, an keine Parteiweisungen gebunden. Ebenfalls die Anwälte; sie sind unabhängige Organe der Rechtspflege. Trotzdem; gerät man in deren Mühlen, fühlt man sich hilflos verloren. Es sei denn, man hat Geld und die richtigen Freunde bzw. Mitstreiter.
Jauch vs. Burda Senator Verlag GmbH 27 O 1306/06; Dorothea Sihler vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH 27 O 1308/06 Jauch vs. Burda Senator Verlag GmbH 27 O 1306/06 Der Vorsitzende Herr Mauck: Heute haben wir die Hauptklage zum Verfügungsverfahren. Es geht um das Bildnis des Privatfahrzeuges von Jauch. Die Kammer hat sich festgelegt: durchwinken. Der Anwalt von Jauch Dr. Schertz: Was will er noch alles durchwinken? Reicht das Leben nicht. Gehen Sie zum BGH damit, oder was? Auf der Zuschauerbank Gekichere der mitgekommen jungen Praktikantinnen der Kanzlei Dr. Schertz Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Möchte Entscheidung. Jauchs Anwalt Dr. Schertz: Ich gehe davon aus, dass Sie verurteilen. Der Vorsitzende Herr Mauck: Die Kammer wird das Vorgehende ... . Möglicherweise muss sich der BGH damit auseinandersetzen.
Dorothea Sihler vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH 27 O 1308/06 Die Klägerin ist die Ehefrau von Jauch. ... Sihlers Anwalt Dr. Schertz: Sie können den Mund, die Nase... . Bin ich bescheuert? Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Das ist eine Verschönerung. Sihlers Anwalt Dr. Schertz: Sehen Sie etwas verschönert? Ich sehe Vernebelung. Der Vorsitzende Herr Mauck: Nach der ... - Entscheidung reicht es, wenn die Tochter hinterherläuft. Sind gemeinsam mit Jauch 'reingelaufen. Die Beteiligten haben alles unternommen, dass das Kind nicht ins Bild kommt. Sihleranwalt Dr. Schertz unterbricht: Sie haben die Einstweilige Verfügung erlassen. Der Vorsitzende Herr Mauck: Ist nicht so. Kommen neue Argumente. In der Eile des Gefechts kann man das so sehen, jedoch nicht so. Sihlers Anwalt Dr. Schertz zum Anwalt Herrn Herrmann gewandt: Habe Sie zusätzliche Farbe 'reingegeben? Oder den Kopf in die Länge gezogen? Sie haben nur leicht gepixelt. Können Sie das Original 'reingeben? Warum haben Sie das zufällig gepixelt? Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Vorsorglich! Sihlers Anwalt Dr. Schertz: Sie wussten, dass es die Tochter von Jauch ist und haben nur schlecht gepixelt. Beklagtenanwalt Herr Herrmann: Es ist die Beckenbauer-Heirat. Es ist nicht der BGH-Fall. Sihlers Anwalt Dr. Schertz unterbricht: Vorliegend ein anderer Fall? Frau Barati geht an Jauch vorbei. Ist noch von hinten zu sehen. Wollte ändern. Die Kammer sah es anders. ... . Frau Jauch ist nicht mit ... . Das Weitere war Routine. Interessanter Artikel zum Thema "Promifotos": Die Beute wehrt sich
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