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Bericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Zivilsenat 7
Sitzungen, Dienstag, den 12. Dezember 2006

Rolf Schälike - 12.12.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 12.12.2006

Das ist Deutschland

Weshalb haben wir in Deutschland Germanisten und Pragmatiker? Weshalb wird der bekannte Satz von Luther, man sollte dem Volk aufs Maul schauen, was die Sprache betrifft, so geschätzt?

Dass "Razzia" was anderes als "Hausdurchsuchung" ist,  definiert Frau Dr. Raben, die Vorsitzende des Hanseatischen Oberlandesgerichts 7. Senat. Meine Feststellung "Auch für die angesehene RA-Kanzlei der Gegenseite Neuland!" definiert die Vorsitzende Richterin als Zitat des Anwalts der betroffenen Partei und verbietet diesen Bericht.

Beispiele gibt es ohne Ende.

Für den Vorsitzenden Richter der Zivilkammer 12 des Landgerichts Hamburg, Herrn Sievers, kann heute eine einzelne Person in Deutschland einen ganzen Feldzug führen. Vorgegangen wird dagegen durch Kostenteilung der Verfahrenskosten.


Schwarz in Deutschland
Lurusa Gross, 2006

Ist man mit der Denkweise des Vorsitzenden Richters, Br. Büchel des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht einverstanden, so erhält man bescheinigt, keine Moral zu besitzen.

Anwälte dürfen sich viel erlauben. Die Richter der Pressekammer des Landgerichts Berlin besitzen ein außerordentliches großes Verständnis für die "berechtigten Befindlichkeiten" der Anwaltschaft und verbieten ohne Bezug zu konkreten Äußerungen die Berichterstattung über zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen von Äußerungsverfahren sogar mit Anwälten, welche das anwaltliche Standesrecht sehr großzügig sehen. Ein Interesse der Öffentlichkeit liege nicht vor.

Trotzdem werde ich weite berichten.

 

Verkündung

Die meisten Verkündung finden statt beim 7. Senat des HansOLG am Schluss der Sitzung. In der Regel ca. anderthalb Stunden nach dem Ende der letzten Verhandlung.

Für mich ein Indiz dafür, dass die Entscheidungen schon vor der Sitzung feststehen, und die Anwälte der verlierenden Partei sich ihre Spucke sparen könnten. [Das ist selbstverständliche reine Spekulation, meine Verschwörungstheorie.]

Heute wurde verkündet zu einer Sache, welche am letzten Dienstag verhandelt wurde.

Verkündet wurde leise und schnell, übertönt durch Papierrascheln und Gespräche der bereits anwesenden Anwälte der bevorstehenden Verhandlung.

Verstanden habe ich lediglich "Urteil: Die Einstweilige Verfügung ... ."

Auf Nachfragen und die Bitten, das Ganze zu wiederholen, habe ich verzichtet.

Die Vorsitzenden Frau Dr. Raben wollte ich nicht wieder nötigen, zu sagen: "Ihr Pech ... ."

Bei der Pressekammer, eine Instanz tiefer, darf man nachfragen und erhält auch eine Antwort.

So viel zur Öffentlichkeit und zum Verhältnis des 7. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Fachjournalisten. Möglich, dass Frau Dr. Raben nicht weiß, dass ich Fachjournalist bin.

 

Dr. Prof. Dr.h.c. Ferdinand Piëch vs. Handelsblatt - ein Kammerspiel deutscher Definitionen

7 U 96/06 (324 O 865/05) - Prof. Dr.h.c. Ferdinand Piëch vs. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Wollen mit der Kette von Dingen von hinten beginnen.

17: Erweckt den Eindruck, dass desto mehr Kinder, um so mehr ... .

Wahrscheinlich ... technisches Genie.

Solch ein Eindruck wird wirklich erweckt, der Kläger hat das aber nicht so gesagt.

Er hat allgemein gesprochen, ein reiner Lebensmythos. Den Eindruck, dass er von sich sprach, hat er nicht erweckt.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied.

Deswegen wurde das zu Recht verboten.

Wir kommen zu 8 und 7:

Die Anschlussberufung halten wir nicht für zulässig schon allein wegen der fehlenden Eilbedürftigkeit.

.... .

Im Flugzeug nie einen Menschen ... .

Es hat das Problem der Erheblichkeit der Abweichung.

Die Wahrheit ist kein absolutes Gut.

Es gibt keinen Grund ... zu Größe und Marke des Flugzeuges ... . Die Marke stimmt nicht. Niemals Boeing und nicht so groß.

Es kann durchaus zur Beeinträchtigung führen.

Zu Recht verboten.

Zu 19: Gänsefüsschen können auch mal was anderes bedeuten.

In diesem Fall ist es nur zu verstehen als direktes Zitat. "Märchenhaft" gehört nicht zum aktiven Wortschatz des Klägers. Hat auch seine Erfolge nicht so bezeichnet.

Meinen, es wurde zu Recht verboten.

Die Ziffern 2, 4 -  6, 13, 14, 18, 21 sind alles Äußerungen eines Psychokranken.

Angst gegenüber anderen ... . ... Dialog mit sich selbst .. . In Einsamkeit findet er Schutz und Wärme .. . In jungen Jahren ... . Kann nicht erwarten, angebetet zu sein.

Es sind alles innere Tatsachen oder Meinungsäu0erungen. Kann man so nicht sagen, kommt drauf an.

Der Verfasser hat seine Vorstellungen über den Kläger, hat alle diese niedergeschrieben: so ist es.

Diese kommen in diesem Kontext nicht als Bewertung daher, sondern als Behauptung, dass es so sei.

Das ist eine innere Tatsache.

Man könnte es anders formulieren.

Sammeln von Samurai-Schwertern. Fühlt sich wohl, wenn andere zittern.

Innere Tatsachen müssen bewiesen werden.

Verlasse diese Punkte.

Ein anderer Punkt: Jagdmotive.

Waren im Grübel, was Jagdmotive sind, und zum Ergebnis gekommen, dass "Jagdmotive" ein unklarer Begriff ist.

Hirsche sind schon ein Jagdmotiv.

Fuchs und Gans hatten wir nicht als ein Jagdmotiv angesehen.

Es stellt sich die Frage, ob bei einer Krawatte in zwanzig Jahren von Krawatten gesprochen werden kann.

Neigen dazu, der Berufung des Klägers stattzugeben.

Anwalt Dr. Mann:

Hirsche sehen Sie als Jagdmotiv.

Es gab das Motiv mit dem Elefanten; dem Jäger und Löwen. Das ist die Darstellung indischer Jagd.

Bin schon  der Meinung, dass auf dieser Grundlage ... .

Es gibt einen langen Vortrag des Klägers, ob das eine Jagd sei oder keine. Trägt gern oder nicht, ist eine Meinungsäußerung.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Motive. Er trägt Krawatten mit Jagdmotiven. Unabhängig von gern oder ungern. Wir sehen die anderen nicht als Jagdmotive.

Ich würde nicht spontan auf Jagd kommen, wenn einer tänzelt.

Beklagtenanwalt Dr. Mann:

Das ist nicht der entscheidende Knackpunkt.

Es sind alle indische Jagdmotive. Wenn es daran scheitern soll ... . Schauen Sie sich einfach die Motive an.

Nun zum Kern dieser Auseinandersetzung.

Haben wir falsch zitiert, werden wir das im Hauptsachverfahren klären.

Ob falsch zitiert oder nicht, ist nicht der Kern des Streits.

Es geht um das Psychogramm.

Wir sind dem Kollegen Prinz dankbar. Das Ganze ist ein Psychogramm.

Der Kläger fasziniert die Öffentlichkeit. Auch mit seinen siebzig Jahren hat er ein Machtbewusstsein, geht so auch mit Menschen um.

Er ist auf seiner Wegstrecke mit Menschen so umgegangen, dass er viel Hass hinterlassen hat.

Klägeranwalt Prof. Prinz:

Zeugen ... .

Beklagtenanwalt Dr. Mann:

Mit dieser Persönlichkeit setzt sich dieser Beitrag auseinander, aber auch andere Beiträge.

Die Presse setzt sich in der freiheitlichen Gesellschaft mit dieser Persönlichkeit auseinander. Er ist kein Politiker.

... .

Dem Leser kommt das nicht als Behauptung daher, was im Inneren vor sich geht.

Er fühlt sich von seiner Familie nicht betrogen. Wichtig ist die Erb... .

Kann jedoch auch Großzügigkeit des Kollegen Prinz sein, dass er das nicht angegriffen hat.

Anders ausgedrückt, geht doch nicht, dass ich schreibe ... , aber Herr Piëch meint anscheinend, er sei rechtlich abgesichert.

Auch in seiner Biografie steht: Angewandte Herzlichkeit ist im Vorstand entbehrlich.

Er spricht von großer Distanz. Danach ist es eine zulässige Schlussfolgerung.

Er ist verbittert.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

So ist es nicht formuliert. Wäre möglicherweise eine Meinungsäußerung.

Es ist so ... , daraus folgt... .

Dieser Artikel ist ein Beispiel.

Von der Süddeutschen Zeitung kann man lernen, wie man lose schreiben kann.

Vielleicht gehen die auch dagegen an.

Als Junge immer schlecht behandelt. ... .

Es geht nicht darum, Piëch zu schützen.

Es wird etwas über ihn gesagt, doch nicht abgeleitet.

Beklagtenanwalt Dr. Mann:

Der Leser erkennt, dass es keine Tatsachenbehauptung ist.

Das ist ein Glaubenssatz, den wir uns gegenseitig an den Kopf werfen können.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Ein kundiger Leser erkennt das.

Aber der Leser, welcher das das erste Mal liest, ... .

Das ist die Spezialität dieses Autors. Er wollte die Seele des Herrn Piëch darstellen.

Beklagtenanwalt Dr. Mann:

Die eidesstattliche Versicherung von Herrn Piëch ... .

Werden wir im Hauptsacheverfahren ... .

Beklagtenanwalt Dr. Mann bat um eine Beratungspause. Verlässt den Gerichtssaal.

Klägeranwalt Prof. Prinz:

Vielleicht führt uns eine Entscheidung des Senats zum ... in der Hauptverhandlung.

Prof. Prinz verlässt ebenfalls den Gerichtssaal.

Nach der Beratungspause, Dr. Mann:

Nehme die Berufung zurück nach dem, was der Senat gesagt hat.

Vorsitzende Frau Dr. Raben:

Anschlussberufung? ... .

Die Formalien der Berufung sind gewahrt.

Die Rechtslage wurde ausführlich erörtert.

Der Vertreter des Antraggegners erklärte im Hinblick darauf, dass das Hauptverfahren anhängig ist, er nehme die Berufung zurück.

Beschlossen und verkündet:

Der Vertreter des Antragsgegner, nein der Antragsgegner wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.

Die Kosten der Berufung trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird festgelegt auf 33.500,00 EUR.

... .

Wir sehen uns vermutlich wieder.

 


Niemand da!
Lurusa Gross, 2006

Deutsch-Unterricht:

"NIEMAND DA!"

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.12.06
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