BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 27. Oktober 2006

Rolf Schälike - 30.10.-03.11.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 27.10.2006

 

Stress

An diesem Freitag musste Stress abgebaut werden.

Joschka hat 200.000,00 EUR fiktive Lizenzgebühr zugesprochen bekommen.

Durch Peter-Alexander von der Marwitz erfuhren wir vom finanziellen Durcheinander in der Schill-Partei, der seinerzeit 19 Prozent aller Hamburger Wähler hoffnungsvoll ihre Stimme gegeben hatten.

Am Vortag, Donnerstag Abend, erhielt ich per Fax um 19:34 eine Abmahnung vom Anwaltsbüro Schertz, unterschrieben von Anwalt  Dominik Höch im Namen des Anwalts Helmuth Jipp. Bis 18:00 des nächsten Tages, meines Buske-Freitags, sollte von mir eine Unerlassungserklärung abgegeben werden.

Habe ich alles geschafft. Selbstverständlich nicht lustig, wenn gleich drei prominente Anwälte gegen mich als Prozessbeobachter vorgehen.

Wie diese Anwälte das mit ihre anwaltlichen Vertretung des 'stern' hinbekommen, ist für mich ein neues Rätsel. Jedenfalls denke ich, neue Buskeiten entdeckt zu haben.

Der Stress musste abgebaut werden.

Als Katzen- und Affenfan ist es mir im Serengeti-Park gelungen, die Juristen zu vergessen.

Streicheln konnte ich diese Miezen nicht. Dafür waren die Affen zugänglicher. Das Auto blieb an diesem Tag trotz der Affen heil.

Zum sportlichen Spaß habe ich mich mit meinem Enkel und meiner Tochter an Seilen, Balken und Brettern ertüchtigt. Drei Generationen am gleichen Ort, zur gleichen Zeit, gleich gut gelaunt, war wichtig für den Stressabbau.

 

Jetzt kann ich vom letzten Freitag berichten.

 

Verkündungen

Unser Joschka hat 200.000,00 EUR fiktive Lizenzgebühr zugesprochen bekommen. Hat er auch nötig. Als erster Außenminister, welcher wieder Deutschland in den Krieg führte und gegen die massenweise Einschleusung von Zwangsprostituierten und andere Verbrechen erfolglos war, benötigt Geld für die Weitergabe seiner so wichtigen Erfahrungen bei der Kommunikation zwischen den Völkern, Ländern und Regierungen.

Anders bei Oskar. Dieser muss auf die erhofften 100.000,00 verzichten. Warum hat wer sich auch abgespalten?

Interessant, wie die anderen werblich vereinnahmten Kinder reagieren werden: Wowereit, Beust, Udo, Merkel, Bush, Papst, Westerwelle, Schröder, Ballack, Kahn.

Spannend, wie die Pressekammer den Werbewert der einzelnen Prominenten beurteilen würde. Die Richter eignen sich als Verhandlungspartner bei Werbeverträgen. Für Anwalt Schertz war dieser Freitag ein Segen.

Springer wird vermutlich in Berufung gehen. Ob das Hanseatische Oberlandesgericht mit der Vorsitzenden, Frau Dr. Raben dem Vorsitzenden der Pressekammer folgen wird oder doch ein wenig dem BGH, ist juristisches Neuland. Ganz Deutschland wird erleuchtet werden durch die Weisheit unserer Richter.

 

Öffentlichkeit

Viel hatten sich die Richter an diesem Freitag nicht vorgenommen. Zwischen der Verkündung und dem ersten Termin gab es eine Pause von fünfundvierzig Minuten. Mettbach hatte mehr als eine Stunde Zeit anzugreifen. Die Sache mit Kahn war in fünf Minuten erledigt. Es gab Pausen über Pausen. Die Öffentlichkeit musste jedes Mal raus.

War nicht verkehrt. In der Pressestelle konnte ich Informationen zum Joschka-Urteil holen.

Zu Mittag brauchte ich das Essen nicht runterschlingen. Die Zeit reichte sogar für einen gemütlichen Kaffee.

Bei der Kostenaufteilung des Streits zwischen Mettbach und Peter-Alexander von der Marwitz wurde die Öffentlichkeit elegant ausgeschlossen.

Der Vorsitzende:

Die Kostenentscheidung erfolgt auf schriftlichen Wege.

Die Parteien waren einverstanden.

 

Mettbach und Peter-Alexander von der Marwitz - Schill-Partei und Spenden

In Sach 324 O 706/06 erfuhren wir so einiges über die Schill-Partei und deren finanziellen Gebaren.

Selbstverständlich alles nur ungeprüfte Behauptungen. Diese müssen nicht unbedingt stimmen.

Die Sache war relativ einfach.

Mettbach wehrte sich gegen die Behauptung, eine Barspende von 5000 Euro wäre von Mettbach nicht an die Partei weitergeleitet worden.

Peter-Alexander von der Marwitz behauptete, so habe er es gar nicht gesagt. Fakt sei, dass eine von Mettbach empfangene Spende nicht in den Buchungsunterlagen der Partei aufzufinden sei.

Die Journalisten hätten daraus geschlussfolgert und geschrieben, Mettbach hätte die Spende nicht weitergeleitet.

Das, was in der Presse in Anführungsstrichen als Marwitz-Zitat stehe, stimme auch. Das würde Marwitz wiederholen wollen, und müsse es auch wiederholen.

Das Gericht verbot dies auch nicht und schaffte es, Marwitz zur Abgabe einer  Unterlassungserklärung zu bewegen, das nicht mehr zu behaupten, was er gar nicht behauptet hatte.

Muss er trotzdem einen Teil der Kosten tragen, wir werden das nicht erfahren. Diese Kostenentscheidung erhalten die Parteien schriftlich.

Nicht von Pappe waren die juristischen Erläuterungen des Vorsitzenden:

Der Kammer stellt sich der Fall folgendermaßen dar:

In der Zeitung steht diese Äußerung.

Der Antragsteller ist verpflichtet nachzuweisen, dass diese Äußerung so gefallen sei.

Danach muss der Beklagte nachweisen, dass das Geld nicht weitergeleitet worden ist.

Den Prozess machen Sie untereinander aus. [Das gehört nicht hierher.]

Dass das Geld nicht angekommen ist, heißt nicht, dass es nicht weiter geleitet worden ist.

Das Gericht weist darauf hin, dass der Antragsgegner tatsächlich die Äußerung getätigt hat, der Antragsteller glaubhaftmachungspflichtig ist.

Im Erlassverfahren hat die Kammer dafür die Anlagen Ast1 und Ast 4. Dies genügt. Wenn der Entscheidung zu Grunde zu legen ist, dass der Antragsgegner sich so geäußert hatte, wie angegriffen, dann ist der Antragsgegner verpflichtet, glaubhaft zu machen, [dass die Äußerung nicht so gefallen sei].

In beiden Fällen ist die Glaubhaftmachung zu erschüttern.

Das war der juristische Unterricht. Mettbach schwieg fast die gesamte Zeit. Äußerte sich nicht konkret zur Quittung und der Weitergabe des Geldes.

Die beiden Kontrahenten waren nach dem Gespräch in Gang bereit, sich in Zukunft ein wenig zu unterhalten. Mettbach hat angeblich versprochen, Marwitz in Zukunft doch etwas zu unterstützen.

Der Beklagte verstand das Gericht nicht:

Als Bürger brauche ich ein Rechtsverständnis.

Auf das, was die Mopo schreibt, habe ich keinen Einfluss.

Was in Anführungsstrichen steht, habe ich gesagt, und sage das auch jetzt.

Es ist meine Aufgaben, das zu prüfen.

Es wurde nicht ordnungsgemäß übergeben.

Mettbach:

Es sind massenhaft Unterlagen vernichtet worden im Jahre 2003. Dazu gibt es Zeugen.

Der Beklagte verstand das Gericht nicht:

Ich habe den Journalisten gesagt, fragt doch Mettbach.

Er hat es bekommen, und in der Buchhaltung kann es nicht gefunden werden.

Mettbach:

2003 sind massenhaft Unterlagen vernichtet worden. Es gibt Zeugen.

Der Vorsitzende:

Die Unterlassungserklärung bezieht sich nicht auf "nicht wieder gefunden".

"Hat nicht weitergeleitet". Nur das wird verboten.

Ob er versucht hat, weiterzuleiten, oder ob ein anderer das Geld nicht weitergeleitet hat, das wissen wir nicht.

Der Beklagte:

Die ganze Geschichte geht noch weiter.

Spiegel, MDR ... .

Herr Mettbach hat Recht ... .

In der Partei ist Unsinn buchhalterisch gelaufen.

580.000,00 EUR sind nicht nachzuweisen.

Für die Partei  ist es ein Schaden.

Mettbach:

Wir reden vom Landesverband Hamburg.

In der Zeit, von der wir sprechen, war Schill Landesvorsitzender. Ich war Bundesvorsitzender.

Am 8.03.2004 habe ich die Partei verlassen.

Richterin Frau Käfer belehrte die Nichtjuristen:

Das ist alles nicht streitgegenständlich.

Der Beklagte:

Der Rechenschaftsbericht wird von der Bundesebene ... .

Der Vorsitzende:

Wir können die Finanzen der Partei hier nicht auseinandernehmen.

Wir möchten uns kurz beraten.

Nach der Beratungspause wird vorgeschlagen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was machen wir mit den Kosten?

... .

Weil alles offen ist, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Jeder trägt seine eigenen Kosten.

Der Beklagte zu Mettbach:

Mit dem Abendblatt, der Mopo können Sie jonglieren. Sie haben die besseren Kontakte.

Danach wird heftig gestritten über die Kosten.

Der Beklagte:

Habe juristisch gelernt. Bin dazu bereit.

... .

Was in Anführungsstrichen steht, das muss stimmen.

Was die Journalisten in Deutschland  alles schreiben... .

Der Vorsitzende:

Das kann ich Ihnen sagen.

Danach wird zu Protokoll diktiert. Nach kurzer Überlegung:

Muss vom Ergebnis her richtig sein. Wir sind ja nicht Thomas Mann. Das genügt.

... .

Der Antragsgegner überreicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung mit dem heutigen Datum.

.... .

Das Eine hat mit dem Anderen zu tun. Sieht noch schlechter aus. Ist ein Selbstgänger.

Kleiner Deckel drauf.

... .

Daraufhin erklären die Parteien das Verfügungsverfahren für erledigt.

Mettbach:

Die Behauptung wird schuldhaft vom Beklagten oder den Journalisten verbreitet.

Ich soll Kosten übernehmen, wo einer streitet?

War es nicht der Kläger, da waren es die Medien.

Der Vorsitzende diktiert:

Der Antragsgegner erklärt persönlich, wie in der angegebenen Form angegriffen habe ich es nicht gesagt.

Habe lediglich gesagt, dass Herr Mettbach eine Spende erhalten hatte, die ich im Perteivermögen nicht gefunden habe.

... .

Die Entscheidung über die Kosten soll schriftlich ergehen.

 

Dr. Kölmel vs. Axel Springer - WM-Stadion in Leipzig zu teuer

Geben Sie bei Google ein: Dr. Kölmel Landgericht. Sie werden die Problematik erkennen, vor welcher die Pressekammer an diesem Freitag stand.

Sie muss entscheiden, darf behauptet werden, dass mehr Subventionen erfolgten als geplant, oder waren es lediglich nachvertragliche Zahlungen.

Unstrittig wurden für das Zentralstadion Leipzig über 9 Millionen mehr ausgegeben, als zu Projektbeginn veranschlagt.

Soll es am Dach gelegen haben. War zunächst ein Blechdach geplant, danach sollte es ein Plastikdach werden.

Waren das ein Mehr an Subventionen oder nachvertragliche Zahlungen?

Gab es hier einen Subventionsbetrug?

Wir werden es erfahren am 31.10.06, 12:00 während der Verkündung.

31.10.06: Die Einstweilige Verfügung vom 20.09.06 wird aufgehoben. Die zugrundegliegenden Anträge werden zurückgewiesen. Die Kosten trägt der Antragsteller.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Muss vom Ergebnis her richtig sein, Wir sind ja nicht Thomas Mann. Das genügt."

Beklagter:
"Was die Journalisten in Deutschland alles schreiben ... ."
Der Vorsitzende:

"Das kann ich Ihnen sagen."

"Kleiner Deckel drauf."

"Was soll noch bestritten werden?"

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.10.06
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