BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Zivilsenat 7, Pressekamme 24
Sitzung, Dienstag, den 24. Oktober 2006 (OLG, 7. Senat)
Verkündung, Dienstag, den 24. Oktober 2006 (LG HH, ZK 24)

Rolf Schälike - 24.-27.10.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 24.10.2006

 

Tippfehler werden ebenfalls bestraft

Noch vor einigen Wochen erklärte mir Richter Dr. Weyhe, dass Tippfehler nicht geahndet werden. Es fehle Wiederholungsgefahr sowie Verschuldung.

Heute sah er es präziser.  Auch Tippfehler können zu Unterlassungserklärungen führen, genau so wie Verwechslungen. Vor allem, wenn dadurch Schmähungen entstehen.

Mit fielen russische Beispiele ein:

Plutin anstelle Putin. Plutin wird assoziiert mit: Herumirrender, Wirrer, Betrüger.

oder

Sralin anstatt Stalin. Sralin wird assoziiert mit Scheißer.
Alle Setzer und Schreibkräfte der Sowjetunion hatten seinerzeit Angst vor diesem Tippfehler. Zehn Jahre war das Mindestmass an Strafe, falls man nicht gleich erschossen wurde.

Richter Dr. Weyhe nickte verständnisvoll und ihm war klar, dass solche Tippfehler bestraft werden müssen, und lachend nannte er ein Beispiel aus dem deutschen Leben: Säuger anstelle Sänger.
Es muss ein Gerichtverfahren dazu gegeben haben.

So genau sind die Hamburger Richter.

 

Heute sind wir kleinlich

Heute sind wir kleinlich, so kleinlich wie die Pressekammer mit ihrem siebenten HansOLG-Senat.

Auf jedes Wort wird geachtet.

Nun möchten wir, die Machtlosen, ebenfalls einmal genau sein. Bitte nicht lachen.

Um 8:00 hing beim Pförtner die untere Terminrolle. Demnach begann die Sitzung heute um 10:00.

Um 10:00 angekommen am Saal 210, konnte man entdecken, dass die Sitzung jedoch erst um 11:30 beginnt. Die vier ersten Sachen sind ausgefallen. Aus welchen Gründen auch immer.

Beim Pförtner hing jedoch immer noch die Terminrolle mit Verhandlungsbeginn 10:00.

Muss irgendein Fehler gewesen sein. Leider kein Tippfehler.

Kein Grund zum Erschießen oder zur Bestrafung.

Wir leben in Deutschland, und als Säuger hat uns niemand bezeichnet.

Welche Terminrolle ist gültig?
Weiß das die Vorsitzende Richterin, Frau Dr. Raben?

Beim Pförtner in der Eingangsvorhalle
um 8:00 und um 10:00

Neben dem Gerichtssaal
um 10:00

Wie schafft es Frau Dr. Raben, Ordnung in ihren Laden zu bekommen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

-  Wo kein Kläger, da kein Richter. Klagen dürfen nur Anwälte. Denen ist das egal. Also hat das Ganze keine Folgen, somit ist alles o.k.

-  Die Vorsitzende Frau Dr. Raben ist nicht verantwortlich für die Arbeit der Geschäftsstelle des 7. Senats. Soll sich doch derjenige, dem das nicht passt, beschweren bei den Verantwortlichen. Sind dann Querulanten. Kann der Vorsitzenden nur lieb sein.

-  Die Vorsitzende spricht mit der Verantwortlichen ihrer Geschäftsstelle. Klärt diese Schluderei auf und wünscht sich, dass das so etwas nie wieder vorkommt.

Wir werden ja sehen.

-  Die Verantwortlichkeit für den Aushang beim Pförtner liegt nicht bei der Geschäftsstelle. In den internen Arbeits-Ablauf-Anweisungen ist ein solcher Fall nicht vorgesehen. Wozu auch?. Es war alles korrekt. Es gilt nur der Aushang an der Tür des Gerichtssaals. Wer das nicht weiß, ist selbst schuld. Weiß es ab heute.

-  Viele, sehr viele, unendlich viele andere Möglichkeiten bis zu einer Unterlassungserklärung bezüglich der oberen Texte.

OLG-Verhandlung, 7. Senat

Die einzige heute verhandelte Sache hatte ihre Brisanz.

Die Springer-Presse veröffentlichte etwas über die Klägerin, welche daraufhin die versprochene Arbeitsstelle nicht erhielt.

In der heutigen Verhandlung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht ging es um Entschädigung.

Wir erfuhren, dass in der ersten Instanz bei Buske die Klägerin einen Streitwert von 48.000,00 EUR angegeben hatte. Buske diesen jedoch auf 15.000,00 runtersetzte.

In der zweiten Instanz blieb der Streitwert bei 15.000,00 EUR.

Die Klägerin verlangte von Springer eine Entschädigung von über 6.000,00 EUR.

Eine Zeugin wurde befragt. Es stellt sich heraus, dass das Nettogehalt der Klägerin nur 1.100,00 bis 1.200,00 betragen hätte.

Unklar blieb, weshalb die Klägerin und die Zeugen wohl sogar eidesstattlich erklärt hatten, das versprochene Bruttogehalt hätte 2.700,00 EUR betragen.

Die Parteien einigten sich auf die Zahlung von 5.000,00 EUR an die Klägerin, und Übernahme der Prozesskosten:

1. Instanz 3/4 die Klägerin, 1/4 die Beklagte

2. Instanz 2/3 die Klägerin, 1/3 die Beklagte

Rücktritt vorbehalten. Es wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach zu keinem Rücktritt kommen.

Bei einem Streitwert von 15.000,00 sind für die Klägerin nach unseren Rechnungen mindestens folgende 8.000,00 EUR Anwaltsgebühren sowie Gerichtskosten Kosten entstanden.

Weitaus mehr als die erstrittenen 5.000,00 EUR.

Gewonnen haben also die Anwälte, auch Prof. Hegemann, Anwalt von Springer, wird sein Geld hauptsächlich von der Klägerin erhalten.

Für Springer ein lohnendes Geschäft.

Kann die Klägerin eigentlich von der Anwältin, Frau Tissot, wegen Falschberatung, ihre Kosten zurückerstattet bekommen? Kaum. Es kann durchaus sein, dass die Klägerin die Initiatorin dieses Unsinns war.

Wir wissen es nicht und möchten es auch nicht behaupten. Interessant sei es trotzdem zu wissen, weshalb Frau Anwältin Tissot sich auf den Prozess eingelassen und es nicht geschaffte hatte, die Klägerin davon abzuhalten.

 

Öffentlichkeit

Immerhin gab es heute zwei Zuhörer. Herr Horn und mich.

Nach Ende der Verhandlung fragte ich Frau Dr. Raben, weshalb das Verfahren 7 U 81/06 Daimler Chrysler AG u.a.  vs. Jürgen Grässlin ausgefallen sei.

Frau Dr. Raben überlegte und sagte, dass sie es wüsste, jedoch nicht weiß, ob sie mir das sagen dürfe. Die Gerichtsakten wären nicht für die Öffentlichkeit. Nur das, was im Gerichtssaal gesprochen wird, darf die Öffentlichkeit erfahren. Würden die Vergleiche abgefordert, erhielte man keine.

Ob die Pressestelle Informationen an die Journalisten weitergebe, kann Fr. Dr. Raben nicht wissen.

Scheint sie auch nicht zu interessieren.

Alles nach Gesetz.

Durch meinen Kopf schossen hässliche Gedanken.

Von Vergleichen, getroffen durch Schweigegelder, Erpressungen, mangelnde Finanzen, schlechte anwaltliche Vertretung etc., erfährt die Öffentlichkeit über das Gericht so gut wie nichts.

Eine gute Idee, die Öffentlichkeit zu übergehen.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.06
Impressum