BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 06. Oktober 2006

Rolf Schälike - 09.-17.10.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 06.10.2006

Pilze aus der Lüneburger Heide

Wieder einmal war meine Pilzsammelleidenschaft dafür verantwortlich, dass dieser Freitag-Bericht verspätet erscheint.

Eine fast vier Kilo schwere krause Glucke haben wir an diesem Sonntag gefunden, und zwar in der Lüneburger Heide. An der uns bekannten Stelle wuchsen auch an diesem Oktobertag herrliche Steinpilze. Die mehr als fünfzig Maronen brutzelten zum Zeitpunkt dieses Fotos schon in der Pfanne.  Das Abendessen wurde ergänzt von Perlpilzen und Butterpilzen.

Ich gehe davon aus, dass das Tschernobyl-Cäsium hier im Norden nur in sehr geringen Mengen niederging und die Pilze deshalb auch für Jugendliche essbar sind.

Wer weiß Genaueres? Messungen radioaktiver Strahlung haben wir  nicht durchgeführt. Gewarnt wird eigentlich fast nur vor Pilzsammeln in Bayern.

Weshalb schreibt die Presse nicht darüber? An Buske dürfte es diesmal nicht liegen. Oder doch?

 

Öffentlichkeit

Bei der Kürze der Termine - drei Verhandlungen in einer Stunde - fungierten die Anwälte als Zuschauer. Zumal Anwalt Bergmann von der Kanzlei Schertz Bergmann einen Zug wählte, der ihn um fünf Minuten zu verspätet vor Gericht erscheinen ließ. (ersparte ihm eine Stunde Warten).

Auf der Zuschauerbank allein saß ich lediglich während der letzten Verhandlung.

Die Pseudoöffentlichkeit, welche ich repräsentiere, hat es immer noch schwer, zu begreifen, was dort am Richtertisch eigentlich passiert.

Richter Zink, welcher heute den Vorsitz führte, verstand sein Handwerk. Es wurde möglichst viel genuschelt.

Den Vergleich in Sachen 324 O 459/06 erhielten die Parteien als Ausdruck. Dafür verschwand Richter Zink in sein Arbeitszimmer, um den Vergleichsvorschlag am Computer zu schreiben. Für die Pseudoöffentlichkeit wurde ins Protokoll diktiert:

Der Beklagte gibt die als Anlage zu diesem Protokoll ersichtliche Unterlassungserklärung ab.

Die Parteien unterschrieben diese am Richtertisch für`s Protokoll. Damit wurde die ZPO eingehalten.

Lediglich der Öffentlichkeit wurde deren Bedeutung demonstriert.

 

Verleger Berg vs. Frankfurter Allgemeine - Schröder indirekt

Ähnlich verhielt es sich in der weitaus interessanteren Sache 324 O 522/06 - Günter Berg vs. FAZ.

Was Herr Günter Berg der Frankfurter Allgemeinen verbot, hörte die Öffentlichkeit lediglich teilweise.

´Von mir nach dem Text gefragt, antwortete Richter Dr. Weyhe, er werde doch nicht in die Akte schauen, das sei zu umständlich.

So kann ich das Verbot in etwa rekonstruieren:

Die Frankfurter Allgemeine darf nicht behaupten etc., Günter Berg, Geschäftsführer bei Hoffmann und Campe in Hamburg ( Schröders Verleger) hätte gesagt, das Werk seines Autors [Schröder] sei mitentscheidend, ob von der Kanzlerschaft Schröders überhaupt etwas Nennenswertes  bleibe.

Schröder weilte auch dieses Mal indirekt unter uns. Hätte ich schon am Morgen feststellen können, denn Berg wurde vertreten von der Kanzlei Buse, Herberer, Fromm, welche erfolgreich für Schröder streitet.

Wir finden im Internet einen  Artikel  von Wulf Schmiese zu Schröders Memoiren, u.a.:

Anmerkungen der Redaktion: Einzelne Absätze des Originalbeitrags sind aus rechtlichen Gründen bis zu einer abschließenden Prüfung gekürzt bzw. entfernt worden.

Diese einzelnen Absätze des Originalbeitrags werden laut Entscheidung der Pressekammer Hamburg niemals mehr erscheinen.

Richter Zink hat es zusammen mit den Richtern Dr. Korte und Dr. Weyhe verboten.

Die Argumente des FAZ-Anwalts Herrn Dr. Mann -er sehe nichts Ehrbeeinträchtigendes und könne die Aussage der drei Richter nicht nachvollziehen; es stimme doch, dass Memoiren wichtig seien dafür, ob etwas Nennenswertes bleibe, halfen nicht. Ebenfalls nicht die eidesstattlichern Versicherung des Autors, denn dieser stand die Eidesstattliche Versicherung von Günter Berg entgegen.

Die Entscheidung wurde noch zwischen zwei anderen Verhandlungen verkündet. Die Einstweilige Verfügung vom 08.06.2006 wurde bestätigt, der Streitwert festgelegt auf 20.000,00 EUR.

Über 1.500,00 EUR verdiente diesmal Anwalt Dr. Phillipp Plog. Verklagt er auch den Autor, Herrn Wulf Schmiese, sind mehr als 3.000,00 EUR drin.

Die Schreiberlinge sollen sich überlegen, was sie über Schröder und seine Freunde schreiben.

Schmieses Formulierung klinge nach Überheblichkeit unseres Kanzlers a.D. Das sei sehr ehrbeeinträchtigend, argumentierte Richter Zink.

Der FAZ-Anwalt urteilte entgegengesetzt und hielt die Aussage "mitentscheidend sei, ob etwas Nennenswertes bleibe" für verkaufsentscheidend.

Richter Zink interessierte dieses Argument nicht. Wichtig sei, ob Günter Berg diese Äußerung getätigt habe, oder ob diese ihm untergeschoben werde. Außerdem sei offensichtlich, dass die Formulierung  "überhaupt etwas Nennenswertes bleibe" eine massive Abwertung bedeute.

Die beiden Eidesstattlichen Versicherungen stünden sich gegenüber, und von diesen hänge die Beweislast ab [und damit das Obsiegen].

Liebe Leser, raten Sie mal: wem schob das Gericht die Beweislast zu?

Natürlich der Frankfurter Allgemeinen. Aussichtslos für diese und deren Anwalt Dr. Mann, zu beweisen, dass Günter Berg eidesstattlich log, sollte das Gespräch stattgefunden haben unter vier Augen.

Mit einer Berufung bzw. einem Haupsacheverfahren rechne ich nicht. Ähnlich wie im Fall Schröder vs. Westerwelle, vertreten vom gleichen Anwalt Dr. Mann. Wer entschied, Westerwelle oder sein Anwalt, beide oder andere, mit Schröder über den Begriff "Auftrag" vor Gericht nicht mehr zu streiten, weiß ich nicht.

Beide - Westerwelle und Anwalt Dr. Mann -  waren seinerzeit beteiligt an diesem Riesenschritt in Richtung Verbot von Meinungsäußerungen und dem Recht der Pressekammer Hamburg, die deutsche Sprache zu definieren nach eigenem Gutdünken.

 

Die Pharmaindustrie betreibt doch keine Lobbyarbeit - DMSG vs. Dr. med. Weihe

324 O 459/06 DMSG vs. Dr. med. Weihe

Alle Ärzte und Patienten wissen, welche Verdienste die Pharmaindustrie gegenüber der Menschheit hat. Tausende Krankheiten sind besiegt und fast vergessen, tausende früher unerkannte Krankheiten sind entdeckt und werden erfolgreich behandelt. Tausende neue Krankheiten entstehen und müssen behandelt werden.

Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Die Pharmaindustrie hat es schwer, sehr schwer. Kaum jemand versteht deren Probleme.

Weiß denn niemand, dass die Entwicklung eines neues Medikamentes Jahre dauert und Milliarden Dollar bzw. Euro verschlingt? Schon allein das Zulassungsverfahren, eins der kompliziertesten in der Welt, kostet Zeit und Geld.

Natürlich kennen alle Contergan. Hat die Pharmaindustrie viel gekostet, immensen Imageschaden verursacht.

Testung von Medikamenten an Menschen wird schwer gemacht. Warum eigentlich? Opfer müssen überall gebracht werden.

Die Orte von Tierversuchen müssen geheim gehalten bzw. gut versperrt werden, denn die Tierliebhaber einschließlich der Rattenmütter - und väter, gewinnen an Macht im Kampf gegen die Tierversuche zur Entwicklung von Medikamenten gegen Krebs, AIDS und alle anderen.

Globalisierung? Graumarkt? Immer mehr Länder entwickeln Standards nach deutschem Muster und noch härtere. Medikamente mit abgelaufenem Verfallsdatum sind in Deutschland immer schwieriger abzusetzen. Man darf Medikamente exportieren, welche in Deutschland keine Zulassung haben und keine bekommen würden. Jedoch ... .

Eine verdammt komplizierte Welt.

Kaum jemand weiß, wie viele Milliarden die Pharmaindustrie in Afrika verschenkt, um AIDS Einhalt zu gebieten. Auch Krebs wird weltweit kostenlos behandelt. Nur wenige erkennen die teuren Aktivitäten der Pharmaindustrie an, alternative Wege zu suchen, die Menschen aufzuklären über die Ursachen Ihrer Krankheiten.

Dazu die vielen Generika und Billig-Kopien nach Ablauf der Karenzzeit.

Die Menschen wollen gut leben; nehmen Krankheiten billigend in Kauf. Sie werden auch älter und wollen all die neusten medizinischen Errungenschaften nutzen - koste was es wolle! Wer möchte schon früher sterben, wenn die Medizin ein längeres angenehmes Leben ermöglicht?!

Keine Ausnahme macht die Multiple Sklerose (MS). 55.000 Kranke soll es in Deutschland geben.

Ärzte, Vereine - so die DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) - und vor allem die Pharmaindustrie kümmern sich mit beispielhaftem Einsatz um diese Kranken. Die DMSG erhält sogar ein Zertifikat als "Anerkanntes MS-Zentrum".

Da kommt nun ein Dr. med. Weihe - ein MS-Fachmann - und veröffentlicht im Ärzteblatt einen bezüglich der Tätigkeit der DMSG kritischen Artikel, dessen Aussagen verboten werden sollen.

Der Vorsitzende Richter Herr Zink:

Ja, eine schwierige Sache. Ein seltener Fall, wo beide Seiten Recht haben.

Solange es um die Aussage geht, dass die Klägerin die Interferon-Behandlung erweitern will,  ist das schwer zu verbieten. Doch als einzige Behandlung ... ?

Dass die Zertifizierung diesem Zweck dient, ist ebenfalls schwer zu untersagen.

Dass nur die Interferon-Behandlung propagiert wird, ist schwer zu beweisen.

Dass jedoch die Interessen der Pharma-Industrie vertreten werden, ist ein sehr schwerer Vorwurf, wenn man sich nicht vergleichen möchte.

Dass die Pharmaindustrie davon profitiert sowie die DMSG, ist ein ganz schwerer Vorwurf.

So etwa in diese Richtung - stellen wir uns vor -  wird`s laufen.

Da half es Dr. med. Weihe nicht, dass seine Anwältin Dr. Stephanie Vendt , Mitarbeiterin einer meist bei der Pressekammer für ihre Mandanten obsiegenden Kanzlei, ihn vertrat.

Es half auch nicht, dass Richter Zink in diesem speziellen Fall nicht beurteilen kann, ob etwas richtig oder falsch ist. Wissenschaftliche Auseinandersetzungen möchte er nicht verbieten.

Die Kläger beriefen sich auf die Stolpe-Entscheidung. Der Beklagte solle sich eindeutig äußern.

Als Verdachtsberichterstattung kam dieser Fall ebenfalls nicht in Frage. Die >Anknüpfungstatsachen, welche Frau Anwältin Dr. Stephanie Vendt nannte, genügten nicht. Bei der DMSG wurde auch nicht angefragt.

Es kam zu einem Vergleich

1. Der Beklagte gibt die aus der Anlage zu diesem Protokoll ersichtliche Unterlassungserklärung ab.
Die Klägerin nimmt diese an.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Der Streitwert wurde festgelegt auf  40.000,00 EUR, auch wenn nach den normalen Werten der Pressekammer dieser - wie Richter Zink vermerkte - etwas niedrig ausfiel..

Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert des Verfahrens.

Die Pharmaindustrie obsiegte.

Frau Stephanie Vendt - suchen Sie bei Google nach "hübsche Anwältin" - brachte in die Kanzleikasse vermutlich mehr als 3.000,00 EUR ein.

Dr. med. Weihe wird hoffentlich die Stolpe-Entscheidung jetzt studieren und nicht mehr denken, Wissenschaftler dürften alles äußern. Die Pharmaindustrie hat genug Schwierigkeiten und hat endlich soll tabu zu bleiben.

Auch Wissenschaftler müssen lernen, Selbstzensur zu üben und damit der ohnehin schon überlasteten Pressekammer Hamburg das Dasein ein wenig zu erleichtern.

Schlusswort des Beklagten Dr. med. Weihe:

Im Ärzteblatt ging es um eine wissenschaftliche Auseinandersetzung. Ich habe viele Patienten, welche unter Druck geraten ... . Ansonsten werden diese ausgegrenzt.

Liebe Pharmaindustrie, ich bin das Risiko eingegangen, im Ärzteblatt zusammen mit meiner Frau zu schreiben.

Wollte von der menschlichen Seite aus darlegen, was uns bewogen hat, das zu schreiben für die jungen MS-Fälle.

Schlusswort der DMSG-Geschäftsführerin Frau Dorothea Pitschnau-Michel, M.A.:

Auch ich habe in der Familie einen Jungen als MS-Fall.

Ich vertraue einer weltweiten wissenschaftlichen Expertenmeinung.

Ich finde es schade - wir wollen es beide -, dass wir uns nicht auf  wissenschaftlicher Basis auseinandersetzen. Es gibt 45000 MS-Kranke.

Sie haben uns in der Öffentlichkeit diskreditiert. Wir arbeiten nicht im Auftrag der Pharmaindustrie.

Abschließende Bemerkung des Beklagten Dr. med. Weihe:

Es ist ein allgemeines Thema, inwieweit die Pharmaindustrie solche Leitlinien beeinflusst.

Ich bin ein kritischer Mediziner und Wissenschaftler.

Hoffentlich verzeiht mir meine Frau, dass ich hier eingeknickt bin.

 

Wieder Kronacher vs. Spiegel - Wir duzen uns alle

Kronacher klagte schon einmal gegen Spiegel und obsiegte. Wir berichteten. Das muss damals - Az. 324 O 191/06 - wohl das Verfügungsverfahren gewesen sein.

An diesem Freitag erlebten wir vermutlich das Hauptsacheverfahren - Az. 324 O 531/06.

Diesmal war es nicht mehr so lustig. Die Sache war bekannt, und es ging um die Beweise.

Richter Zink:

Ob Herr Richter Steinbrück den Kläger als Freund ansieht, [ist nicht bewiesen].
Es handelt sich um die innere Sicht des Klägers.

Das mit der Feier ... ist bestritten.

Der zentrale Punkt sei zu ermitteln.

Beklagtenanwalt:

In diesem Fall stellen wir den Antrag, die Zeugen in Berlin zu vernehmen.

Richter Dr. Weyhe - sicherlich ironisch gemeint-:

Den Bundespräsiden vernehmen wir in der Wohnung. Die Regierung im Regierungssitz.

Beklagtenanwalt:

Es kommt auf die Fragestellung an.

Richter Zink:

Die eigene Befindlichkeit wird erfragt.

Beklagtenanwalt:

Es gibt noch eine zweites Argument. Freundschaft ist nicht herabsetzend.

Richter Zink:

Aber im Kontext - Finanzministerium, Beratervertrag - kann man sagen, ist schon ... .

Richter Dr. Weyhe:

Es geht um die Beweislastverteilung.
Es kann einen Lästigkeitseffekt haben.

Anwältin Julia Bezzenberger:

Das ist der Kernsatz.
Auftrag an alte Freunde gegeben, sieht aus nach Vorwurf der Kuppelei.

Ist der Artikel anders gemeint, so würde ich wissen wollen, wie er gemeint ist.

Gestritten wurde weiter um die innere Empfindung und den Zeitpunkt der möglichen Freundschaft.

Für einen Vergleich sei die Kostenentscheidung wesentlich, meinte die Klägervertreterin.

Die Entscheidung der Pressekammer werden wir am 20.10.06 um 9:55 im Gerichtssaal vernehmen.

Gern würde ich auf den Sieger wetten. Wer macht mit?

 

Deutsche Sprache

Freundschaft

In Wikipedia relativ umfassend definiert, unabhängig von der inneren Befindlichkeit der Menschen untereinander. Passt natürlich nicht in die Definition der deutschen Sprache durch die Pressekammer Hamburg. Für die Pressekammer ist Freundschaft die Innere Befindlichkeit und damit keiner objektiven Beurteilung zugänglich.

 

Während der Sitzung herausgehörte interessante Leitsätze

Dass verboten Tests bzw. Bilder nach einer Unterlassungsverpflichtung bzw. einem Unterlassungsurteil komplett aus dem Internet verschwinden, ist schwierig zu verlangen. Trotzdem (sind) starke Bemühungen aufzubringen, dass diese aus dem Internet verschwinden. Ein Mail an den Störer reicht nicht.
Richter Zink während der Verhandlung in Sachen 324 O 598/06.

 

Stolpe-Entscheidung

Die Stolpe-Entscheidung ist inzwischen fester Bestandteil gerichtlicher Auseinandersetzungen.

An diesem Freitag beriefen sich die Kläger der DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) auf die Stolpe-Entscheidung. Die Pharmaindustrie dürfte Manfred Stolpe Dank zollen.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 17.10.06
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