Bericht Rolf Schälike - 17.07.2006
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien. -> Terminrolle 14.07.2006
Zur Verkündung um 9:55 war ein Journalist der dpa dabei. Das weckte unsere Neugier. Was hat ihn interessiert? Die Klagen gegen den RTL, gegen den WDR oder der Fall Rogozenski. Wir schauen im Internet und finden folgende interessante Berichterstattung zum Fall Rogozenski bei Heise: Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/r4/artikel/20/20749/1.html Peter Nowak 23.08.2005 Ein Rechtsanwalt will eine 10 Jahre alte Nennung in einer Internetdokumentation entfernen lassen, in der er als Mitglied zweier rechter Hochschulgruppen genannt wird. Der Hamburger Rechtsanwalt Patrick M. Rogozenski ist zur Zeit in eigener Sache juristisch tätig. Er hat den elektronischen Server für Linke Nadir (1) wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt. Stein des Anstoßes ist die Internetdokumentation einer Antifabroschüre aus dem Jahre 1995, die rechte Hochschulgruppen unter die Lupe nahm. Dort wird auch Rogozenski mit einem Satz erwähnt. Die unbekannten Verfasser outen ihn als Mitglied zweier rechter studentischer Zirkel: der Gruppe 146 (2) und des "Gesamtdeutschen Studentenverbandes" sowie als Abonnent der Wochenzeitung Junge Freiheit. Die Gruppe 146 war in der Zeit von 1988 bis 1990 an Hamburger Hochschulen aktiv. Ihr Name erinnert an den Paragraphen 146 des Grundgesetzes, in dem steht, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Wirkung verliert, an dem sich das "wiedervereinigte Deutsche Volk" in "freier Selbstbestimmung" eine neue Verfassung gibt. Die Gruppe organisierte Diskussionsveranstaltungen sowohl mit Personen aus dem offen rechtsextremen Lager wie Reinhold Oberlercher (3), als auch mit der Rechtslastigkeit scheinbar völlig unverdächtigten Personen. Mit diesem Konzept macht auch die neurechte Wochenzeitung Junge Freiheit seit Jahren erfolgreich Werbung (4). Sie lässt regelmäßig Interviewpartner aus der der demokratischen Mitte zu Wort kommen, was dann ebenso regelmäßig für Schlagzeilen und Empörung sorgt. Verbindungen zwischen der Gruppe 146 und dem offenen Rechtsextremismus plauderte der langjährige rechte Multifunktionär Christian Worch in einem Interview (5) aus. Er und seine Gesinnungsfreunde sollten für den Schutz der Oberlercher Veranstaltung vor antifaschistischen Interventionen sorgen. Der aus dem Ostpolitischen Deutschen Studentenverband hervorgegangene Gesamtdeutsche Studentenverband (6) ist heute die offizielle Studentenorganisation des Bund der Vertriebenen (7). Die Nadir-Betreiber sehen in der Klage Rogozenskis gegen einen mehr als zehn Jahre alten Eintrag, dessen Wahrheitsgehalt er nie bestritten hat, vor allem den Versuch eines Juristen, im Zuge seiner Karriereplanung eine weiße Weste zu bekommen und nicht mehr an die "rechten Jugendsünden" erinnert zu werden. "Für Rogozenski geht es nur darum, den hässlichen Eintrag im Internet wegzuklagen. Er übersieht dabei jedoch den Unterschied zwischen einem archivarischen Artikel und aktueller Berichterstattung", so ein Mitarbeiter von www.nadir.org . Denn es ist der Indexierungsdienst Google, der den bei nadir archivierten Artikel an prominenter Stelle reproduziert. Google ist jedoch insgesamt wesentlich jüngeren Datums als der bei www.nadir.org archivierte Artikel. Schon allein deshalb kann nadir.org nicht für Treffer bei Google verantwortlich gemacht werden. Auch ist der archivarische Charakter des inkriminierten Artikels eindeutig bereits in der URL erkennbar: www.nadir.org/nadir/archiv/ ". Mit dieser Argumentation will Nadir Rogozenskis Klage vor dem Hamburger Landgericht entgegen treten. Der erste Verhandlungstag ist für den 28. August angesetzt. Die Chancen für Nadir stehen nicht schlecht. Denn schon 2003 ist der Firmenmanager Jost Berstermann mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag über seine rechte Vergangenheit im Nadirarchiv auf juristischen Wege entfernen zu lassen ( Ungeliebte Vergangenheit (8)). Damals ging es um Aktivitäten in rechten Schülergruppen, später bei den Jungen Nationaldemokraten und den Republikanern, an die der Firmenmanager Berstermann nicht mehr erinnert werden wollte. Doch die Zivilkammer des Berliner Landgerichts wies (9) die Klage auf Kosten von Berstermann zurück. "Die Berichterstattung des Beklagten begründet auch unabhängig von ihrer Wahrheit oder Unwahrheit keinen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Recht, die eigene politische Grundanschauung nicht einer breiten Medienöffentlichkeit offenbaren zu müssen, finde ihre Grenzen im öffentlichen Informationsinteresse. Eine für den Kläger durchaus nicht erwünschte Folge war, dass das Interesse an dem inkriminierten Interneteintrag im Zuge der juristischen Auseinandersetzung und der Berichterstattung darüber stark gestiegen ist. Diese Erfahrung dürfte auch Rechtsanwalt Rogozenski machen, dessen Homepage zur Zeit nicht erreichbar ist. Die Öffentlichkeit erfuhr lediglich, dass ein Beschluss gefasst worden war. Der Journalist verschwand. Ich fragte und erfuhr, der Beschluss enthielt eine Aussetzung und einen Vergleichsvorschlag. Jetzt ist es mir auch klar, weshalb die Entscheidung ständig ausgesetzt wird. Wir werden den Fall verfolgen. Die Öffentlichkeit war aber an diesem Tag während den Sitzungen gut vertreten. Der Prozess neosino nanotechnologies AG gegen NDR und Hessischen Rundfunk begann um 10:45 und endete kurz vor 18:00. Er dauerte gute vier Stunden und interessierte die beteiligten NDR-Journalisten sowie drei Mitarbeiter von neosimo. Dieser Teil der Öffentlichkeit war anwesend bis zum Ende der Verhandlung. Es stritt auch der Spielautomatenaufsteller Peter Eiba mit dem Vorsitzenden des Deutschen Automaten-Verbandes, dem Herrn Karl Besse (324 O 326/06). Die interessierte Öffentlichkeit beider Herren amüsierte sich. Ich fühlte mich wie der Besucher eines Casinos. Der ständige Besucher, ein Künstler, welcher schon seit mehr als zehn Jahren um seine Urheberrechte erfolglos klagt, fehlte auch heute nicht.
Diese waren knapp und nachzulesen in der Terminrolle vom 14.07.06. Richter Zink bemühte sich noch kürzer als der Vorsitzende Richter Andreas Buske sein zu können. Auf meine Frage antwortete Richter Dr. Weyhe. Eine Entscheidung zu den Spielautomaten-Streithähnen (324 O 326/06) wurde noch diesen Freitag getroffen. In der Sache Frederic vs. Springer (324 O 311/06) kam es zum Vergleich.
Netcoo Publishing International vs. Forumbetreiber Jundt Schwer zu verstehen, um was es ging (324 O 116/06). Netcoo Publishing International gibt das International Business and Lifestyle MagazinNetCoo heraus. Wir finden gleich am Anfang eine Erfolgsstory
Man muss das Geschäft leben, um ganz nach
oben zu kommen Also wieder mal eine Firma, welche vieles besser weiß als wir, und uns zu Millionären machen kann. Wie wir erfahren haben, ist Herr Jundt ein Forumbetreiber von einem der mächtigsten Foren, von denen es zwei-drei gebe (Klägeranwalt). Wir fanden das MLM Forum und dort Herrn Jundt als Moderator.
Möglicherweise Zank von Sympathieträgern unter
sich. Das Problem von Herrn Jundt bestand darin, dass er einen Poster aufforderte, die angegangene Firma NetCoo beim Namen zu nennen, und kann sich nun nicht mehr damit herausreden, was im Impressum dieses Forums steht: Das LG Köln jüngst die Rechte von Homepage-Betreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Online-Forum auf ihrer Homepage einfügen. Damit bestätigt das LG Köln die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes (TDG) und widerspricht Entscheidungen anderer Gerichte (Aktenzeichen 28 0 627/02), die eine Haftung des Homepage-Betreibers für rechtswidrige Einträge in so genannten "Gästebüchern" bejahten. Denn Jundt griff aktiv ein und musste somit die Beiträge gekannt haben. Damit zeigt er sich verantwortlich für alles: Tatsachenbehauptung, erforderliche Recherche, provozierte Äußerungen, möglicher Schaden etc. Richter Dr. Korte sagte: Hätte er sich ´raus gehalten, dann wäre es vielleicht gegangen. Aber er hat eingegriffen. Darauf Richter Zink: Der Fall sei besonders einfach, weil er sich eingeschaltet hat. Wolle Sie [Beklagtenanwalt] den Widerspruch nicht zurücknehmen? ..... Außerdem hat er die an die Betreiber von Internet-Foren zu stellende Sorgfaltspflicht missachtet. Auch der am Ende der Verhandlung von der Klägerseite eingereichte neue Schriftsatz ändert nichts an unserer Entscheidung. Nicht entscheidungserheblich. Die schon bekannte Entscheidung hören wir am Dienstag, den 18.07.06 um 12:00, Raum B 832 18.07.06: Die Einstweilige Verfügung vom 22.03.06 wird bestätigt. Die weiteren Kosten trägt der Antragsgegner. Urteil
neosino vs. NDR, Hessischer Rundfunk - wissenschaftliche Streitgespräche vor dem Landgericht Verhandelt wurde in Sachen 324 O 232/06, 324 O 324/06, 324 O 258/06 sehr lang, gute drei Stunden. Wir berichteten über den Fall, verhandelt am 05.05.2006 (324 O 227/06), bei dem neosino seinen Antrag auf Erlass der Einstweilige Verfügung zurücknahm. Was heute inhaltlich anders und neu war, entging meiner Beobachtung. Ich kann es lediglich ahnen. Worin sich die beiden Sachen gegen den NDR unterschieden, entging mir. Inzwischen erging auch eine Einstweilige Verfügung gegen neosino: NDR Info berichtet exklusiv: Neosino muss Werbeversprechen zurücknehmen
14.06.2006 - 17:41 Uhr Laut der Unterlassungserklärung darf Neosino zahlreiche Formulierungen nicht mehr verwenden, die auf eine besondere Wirksamkeit oder Heilwirkung ihrer Mittel hindeuten. Die Produkte von Neosino sollten laut Herstellerangaben gegen eine Reihe von Beschwerden und Krankheiten helfen. Sie wären besonders wirksam dank eines angeblich einzigartigen Mahnverfahrens, mit dem Mineralien in winzige Teilchen von wenigen Nanometern zerkleinert würden. Sie sollten unter anderem die Leistungsfähigkeit von Sportlern verbessern und das allgemeine Wohlbefinden fördern. Der Erfinder versprach sogar, dass die so genannten Nanomineralien gegen Neurodermitis, Muskelkrämpfe, Osteoporose und Krebs helfen würden. Der Verband Sozialer Wettbewerb war gegen Neosino wegen irreführender Werbeaussagen vorgegangen. Dem waren Recherchen von NDR Info und dem ARD-Magazin Panorama vorausgegangen. Der NDR hatte Studien zu den Neosino-Produkten in Auftrag gegeben. In mehreren Untersuchungen konnten Wissenschaftler die Nano-Mineralien nicht in der versprochenen Größe und Menge entdecken. Der deutsche Fußball-Meister Bayern München bewirbt und verkauft nach wie vor Nahrungsergänzungsmittel und Hautsprays von Neosino. Vereinsarzt Müller-Wohlfahrt empfiehlt sie.
Zitate aus der Meldung frei bei Nennung NDR
Info
NDR Norddeutscher Rundfunk Gegen den Hessischen Rundfunk wurde geklagt, weil dieser auf seiner Web-Site einen Link auf die strittige NDR-Panoramasendung gesetzt hatte. In diesem Zusammenhang wurde die Absurdität der Linkhaftung unter den Juristen diskutieret: neues Betätigungsfeld, neue Aufträge, neue Umsätze auf Kosten der Meinungsfreiheit. Muss der Hessische Rundfunk, falls der NDR eine strafbewährende Unterlassungserklärung abgibt, ebenfalls bezüglich des Links eine strafbewährende Unterlassungserklärung abgeben? Was passiert, falls der NDR sich nicht an die Unterlassungserklärung hält? Muss dafür auch der Hessische Rundfunk blechen? Die Juristen hatten keine eindeutige Antwort und freuten sich angesichts solcher Herausforderungen über ihren gehobenen Berufsstand. Für die öffentlichen Anstalten erschienen der Anwalt Fricke und der NDR Justiziar, Herr Siekmann. Die Pharmafirma war stärker vertreten. Neben den Prinz-Anwalt Dr. Dirk Dünnwald waren der Firmengründer und Vorstandsvorsitzender, Herr Edmund Krix sowie Vorstandmitglies Bruno Wütrich persönlich erschienen, außerdem Dr. Jürgen Göske als Gutachter. Musste allerdings draußen warten. Zwei weitere Firmen-Fachleute mussten auf die Zuschauerbank. Wir erfuhren, dass es zu dem Schriftverkehr mehr als 40 Anlagen gab. Während der Verhandlung wurden von beiden Parteien immer wieder neue Anlagen eingereicht. Alles Gutachten, eidesstattliche Erklärungen und sonstige Beweise. In diesem Mammut-Prozess durfte sogar als Zeuge Dr. Göske auftreten und an Papier und Notebook demonstrieren, dass es wirklich Nanoteilchen in dem Medikament über der natürlichen Staubmenge gab. Alle drei Richter - Zink, Dr. Weyhe und Dr.Korte schauten auf den Bildschirm, versuchten zu verstehen und stellten Fragen. Damit sich der Leser eine Vorstellung machen kann, über was die Richter entscheiden mussten, lohnt sich ein Blick auf die Neosino-Gutachten-Seite http://www.neosino.com/index.php?id=150 Nanopartikel in neosino-Produkten Diverse Gutachten namhafter Institute bestätigen Mineralien in Nanogröße. Bayer Industry Services Gutachten über den verwendeten Grundstoff für Nahrungsergänzungsmittel von neosino-Produkten.
Zentrum für Werkstoffanalytik (ZWL) Physiker, Chemiker, Pharmazeuten, Mineralogen! Schauen Sie sich diese Bewiese an! Ich erlaube mir zu behaupten, diese taugen nichts als Grundlage für eine sachliche Entscheidung. Kein Hinweis über die Probenerzeugung, kein Hinweis auf Vergleichsuntersuchungen, kein Hinweis auf den Bezug der Proben zu den in der Panorama-Sendung verwendeten Medikamente. Keine Mengen-Berechnungen. Alle drei Richter bemühten sich redlich um Qualifizierung bei dieser selbst unter Fachleuten umstrittenen Frage. Dass Nanoteilchen medizinische wirklich Wunder vollbringen, wurde als unstrittig hingenommen. Wichtig erschien den Richtern zu wissen, ob die Nanoteilchen wirklich mechanisch erzeugt werden. Das scheint wesentlich zu sein. Dazu lieferte neosino Eidesstattliche Erklärungen, denn die Technologie sei geheim, und die Behauptung anderer Gutachter (z.B. Prof. Dr. Markus Antonietti) , dass mechanisch lediglich bis in den Mikrobereich zerkleinert werden kann, stimme eben nicht. Das beweisen die Eidesstattlichen Erklärungen und die Fotos von Nanoteilchen, die eindeutig beweisen, dass diese mechanisch erzeugt sind und nicht etwa auf dem Wege des Wachstums von Kristallen. Die armen Richter. Eine Woche nehmen sie sich noch Zeit und werden am Freitag, den 21.07.06, um 9:55 in Saal B335 ihre Entscheidung verkünden. Die Wissenschaft obsiegt dank der Richter Zink, Dr. Weyhe und Dr. Korte. Zur Abwechslung einige Beispiele für diesen wissenschaftliche Streit vor Gericht: Richter Zink nach Aufzählung der Gutachten und Eidesstattlichen Versicherungen: Das war das Feuerwerk. Fangen wir an mit dem hessischen Rundfunk. Es ist ein Problem der Verbreiterhaftung. Wollen die Einstweiligen Verfügungen aufheben. Die Glaubhaftmachung, ob sich [im Medikament] 3-10 nm - Teilchen befinden, [ist nicht gelungen]. Alles was .... 100 betrifft, trifft nicht so sehr den Punkt. Es geht um die Kapseln und Spray, alles, was verkauft wird. Es leuchtet ein, wenn es Bindemittel dazu gibt. Es fragt sich lediglich, ob die Nanopartikel dann noch verfügbar sind. Es gebe die beiden Untersuchungen von Prof. Markus Antonietti. Wenn das Ergebnis bleibt, würden wir das nicht mit Nanoteilchen verbinden. Ist nicht offenbar verbunden und das sei ein zulässiger Verdacht. ...
Das Gutachten von Prof. Markus Antonietti sei sehr überzeugend. ... Auch die in Gießen sagen, sie finden nichts unter zehn Nanometer. .... Bei ZWL wurden bei elektronenmikroskopischen Untersuchungen auch nicht unter zehn Nanometer sichtbar. In der Klarheit hat sich uns das erst im Widerspruchsverfahren nach Erhalt der Unterlagen des Antraggegners erschlossen. ... Warum sind die unteren Partikel die, welche in der Natur nicht vorkommen? Das habe ich nicht verstanden [Frage zur Darstellung auf dem Bildschirm] ... Da kann ich erkennen, dass es Nanoteilchen sind aber bei den anderen? Richter Dr. Weyhe Die Nanoteilchen sind die wolkigen, blumenkohlartigen kleine Kapseln, welche sich auf dem Trägerstoff abzeichnen. Richter Dr. Korte fragt den Gutachter Dr. Göske: Können Dolomiten mit unterschiedlichen Nanopartikel-Konzentrationen vorkommen, wenn das Trägermaterial Calzium ist? Kommt es in der Natur vor, dass auf Dolomit andere Nanopartikel vorhanden sind? Richter Dr. Weyhe diktiert ins Protokoll die Aussage des Gutachters, Dr. Göske: Trägermaterial ist Dolomit - Kalzium-Magnesium-Carbonat. Darauf Siliziumdioxyd. Also ist es hinzugegeben. Das so etwas in der Natur vorkommt, ist mir nicht bekannt. Auf dem anderen Bild ist der Trägerstoff ein anderer, nicht Dolomit Die Lösung dieses wissenschaftlichen Streits erfahren wir am Freitag, den 21.07.06, 9:55 im Gerichtssaal B 335.
21.07.2006:
Die beiden Einstweilige Verfügungen
gegen NDR werden aufgehoben.
Der zugrunde liegenden Antrag werden zurückgewiesen.
Dem Antrag auf Gegendarstellung wird nicht stattgegeben. Die Einstweilige Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk wird aufgehoben. Der zugrunde liegende Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten. Die Urteile sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
ZWEI Strafanzeigen sind nur EINE
Brauchte heute nicht herangezogen zu werden.
Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]
Richter Zink:
Bitte senden Sie Ihre
Kommentare an
Rolf Schälike |