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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Verkündung, Dienstag, den 3. März 2006 (Terminrolle)

Endlich Verkündungen

Rolf Schälike - 09.03.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Der zweite Dienstag, an dem es mir gelungen war, außerhalb eines Freitags an der Verlesung von Entscheidungen teilzunehmen.

Fast wäre es mißlungen. Es war der Dienstag nach dem Freitag, an dem auch meine Sache verhandelt wurde. Davor war ich an drei Freitagen von früh bis in den Nachmittag hinein im Saal 833 und berichtete darüber im Internet.

Die Richter hätten berechtigt annehmen können, dass damit für mich das Interesse an einer Teilnahme bei der Verlesung von Entscheidungen erloschen sei.

Vor der Entscheidungsverlesung die Geschäftsstelle anzurufen, und sich zu erkundigen, ob es bei dem Termin bleibt, wollte ich mit Absicht nicht.

So war es für mich nicht verwunderlich, dass an der Tür des Raumes 822 kein Verkündungsplan hing, wie es am Dienstag davor der Fall war.

In der Geschäftsstelle nachgefragt, wurde bestätigt, dass die Verkündung heute stattfindet. Die nette Dame hätte aber auch einfach sagen können, Termin verlegt oder vermuten dürfen, ich hätte mich am Freitag verhört.

Von meiner Machtlosigkeit, dagegen nicht vorgehen zu können und verständlicher Unlust, wusste sie bestimmt nichts.

Keine Beschwerden beim Präsidenten des Landgerichts, keine Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Nur ein kurzer Bericht im Internet. Das genügt verbunden mit der Hoffnung, ebenfalls in Ruhe gelassen zu werden. Beweisen könnte ich trotz der vielen Zuhörer nichts. Abgesehen davon, dass weder einer von diesen noch ein Richter noch die Protokollantin bereit wären, mein den von mit gehörten Termins zu bestätigen, hätte es aber auch bei Bestätigung durch Dritte ausgereicht, wenn, z.B. der Vorsitzende eidesstattlich das Gegenteil behaupten würde. Im Zweifelsfalle immer für den Betroffenen, in diesem Falle für das Gericht.

Was hätte der Dame aus der Geschäftsstelle schlimmes passieren können, wenn sie einfach behauptet hätte, ich hätte mich verhört. Ihre Antwort an diesem Dienstag war eine andere und unser Bericht kann fortgesetzt werden.

Sie ließ mich jedenfalls warten und versprach, mich hereinzurufen, wenn es soweit ist. Darüber, was inzwischen in der Geschäftsstelle passierte, kann ich nicht berichten, denn ich war nicht dabei.

Jedenfalls, nach ca. 20 Minuten kam der Richter Weyhe, ein paar Minuten später kam die nette Dame heraus und hing den Verkündungsplan an die Tür.

In der Geschäftsstelle war ihr das sichtbar  peinlich. "Wir hatten Probleme mit unserem Computer," sagte die Dame errötend am PC sitzend und tippte auf der Tastatur weiter, während Richter Weyhe in den Akten blätterte. "Darin kennen sie sich besser aus," wurde sie vom Richter Weyhe unterstützt.

Aus Höflichkeit widersprach ich nicht, denn die Kammer entscheidet zum Internet - hat ja etwas mit den Computern zu tun. Ein Richter der Pressekammer darf bestimmt nicht zugeben, er verstehe davon weniger als die Beklagten. Das glaube ich einfach nicht.

Die "Notlüge" der netten Dame von der Geschäftsstelle ist schon kritischer. Der Richter zwang eine Untergeordnete zum Schwindeln. Das ist wahrscheinlich juristisch und rechtlich nicht erlaubt. Erst recht nicht für einen Richter der Pressekammer. Menschlich ist das erlaubt, würde ich behaupten. Belassen wir es dabei. Vielleicht hatte die Geschäftsstelle wirklich Probleme mit dem Computer. Wir helfen gerne wie auch unser Angebot an die UHA Holstenglacis bei der Erweiterung ihrer fremdsprachigen Bibliothek und dem Druck der Hausordnung, die in jeder Zelle ausliegen muss, aber eben nicht ausliegt.

Verlesen wurden dann drei Entscheidungen.

In der Sache 324 O 714/05 wurde die einstweilige Verfügung gegen den Prof. Wenger vom 25.10.05 bestätigt. Er trägt auch die Kosten. DaimlerCrysler gewann wie voraus gesagt.

In den Sachen 324 O 72/06 und 324 O 73/06 verlor wieder mal Springer. Die einstweiligen Verfügungen vom 01.02.06 wurden bestätigt. Der Antragsgegner (Springer) hat weiter die Kosten der Verfahren zu tragen.

In allen drei Fällen wurde natürlich keine Kurzbegründungen verlesen. Aber das wussten wir schon vorher.

Für die Peinlichkeiten zu Beginn der Verkündung enthielt ich allerdings ein Geschenk.

Mir wurde das Aktenzeichen einer Sache genannt, welches ich am Freitag falsch vom öffentlichen Aushang abgeschrieben hatte. Das hätte der Richter laut ZPO nicht machen brauchen. Ob er das durfte, ist unbekannt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.08
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