BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Buskeismus-Forschung

Aktionskunstprojekt

Realsatire

Bausteine der Hamburger rechtsstaatlich organisierter Justizkriminalität

Senat und Justiz Hand in Hand gegen Künstler
mit seiner neoliberaten "Kultur"politik

Der Senat und die Justiz Hand in Hand gegen kreative Modelle zur Finanzierung von Kunst

Termin ist bestimmt auf

315 O 159/14
Freie und Hansestand Hamburg,Körperschaft des öffentlichen Rechts ./. Thomas Horn u.a.

Mittwoch, den 01.06.2016, 10.15, Saal B 335
Landgericht Hamburg, Sievikingplatz 1

 

In dieser Sache ist es die zweite Verhandlung gegen Thomas Horn, für die Hamburger Justiz kein Unbekannter.

So verloren die "Google-Piraten" zunächst in der Sache Psykoman mit Pauken und  Trompeten.

Allerdings wurde Google geschützt, denn die Vollstreckung des Urteils 308 O 42/06 konnte nur gegen einer Sicherheitsleistung von 100.000.000 (einhundert Millionen) EUR seitens Thomas Horn erfolgen. Das OLG kippte die LG-Entscheidung mit Urteil 5 U 221/08. Psykoman wurde vogelfrei dank der kriminellen Hamburger Justiz.

Google wird zwar jetzt - viele Jahre später - über das Persönlichkeitsrecht - meist Krimineller aus Wirtschaft und Unterwelt  - in die Schranken gewiesen. Das auf Robbing beruhende Google-Geschäftsmodell genießt allerdings Schutz bei den Hamburger Gerichten.

Nicht anders erging es dem Springenden Pudel von Thomas Horn seitens Puma . Das Landgericht Hamburg  und  das HansOLG erkannte und erkennt immer noch nicht - im Gegensatz zum BGH - die Urheberrechte des Künstlers an.

Jetzt haben die Hamburger Politiker  von der Kulturbehörde das Schlachtfeld gegen die Rechte von Künstlern betreten, und klagen wegen angeblichen Exclusiv-Rechten der Stadt beimNamen "Elbphilharmmonie".

Siehe dazu Presserinformation vom 27.05.15

Rolf Schälike

Hamburg, den 27. Mai 2016

1. Juni 2016 (Verhandlung)

Richter Dr. Axel Enderlein: Es spricht (alles) dafür, dass die Klage begründet ist.... Verkündugn einer Entscheidung am Freitag,den 29. Juli 2016 12:00, Geschäftsstelle

In der Verhandlung kam klipp und klar zum Ausdruck, dass die Stadt die Elbphilharmonie exklusiv auch für die Kultur, wie das die Kulturbehörde des Hamburger Senats versteht, zu nutzen gedenkt. Dabei wird hemmungslos gegen Künstler, welche das neue Hambuirger Wahrzeichen ebenfalls nutzen möchten, um Geld zu verdienen, vorgegangen.

Jegliche Argumentation in dieser Richting wurde in der V erhandlung hämisch abgeblockt: "Ist nicht Streitgegenstand". Dem schloss sich sogar der Beklagtenanwalt Rechtsanwalt Dr. Morten Petersenn, Partner der Kanzlei Hogan LovellsInternational LLP, an

Hamburg,den 02.06.2016

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am  07.05.16

Impressum