Rolf Schälike - Dezember 2005 An dieser Stelle werden Artikel zu dem Vorgänder von dem heutigen vorsitzenden Richter der Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg, Andreas Buske, wiedergegeben. Die Unterschied zwischen den Entscheidungen der beiden votrsitzenden Richter der Pressekammer ist offensichtlich. 1. SZ 18.9.98 S. 23
"Im Namen des Meisers" Klagen Prominente gegen die Presse, bekommen sie oft recht - die Richter ahnen nicht einmal, in welchem Spiel sie mitwirken. ... Wolfgang Neuschild. Er ist der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht Hamburg. ... Gäste, die auf Einladung des Deutschen Presserats in Bonn über ein Problem diskutieren, das keiner so schnell lösen kann: Wo hört in der Unterhaltungsbranche die Pressefreiheit auf, wo fängt das Privatleben Prominenter an? ... Photos sind durch das Kunsturhebergesetz geschützt. Das Recht am eigenen Bild bedeutet, daß der Photographierte einverstanden sein muß - es sei denn, er ist eine so genannte 'Person der Zeitgeschichte' und somit von öffentlichem Interesse. Caroline von Monaco gehört dazu, ebenso Boris Becker oder Franz Beckenbauer. Wer zu den Personen der Zeitgeschichte gehört, liegt oft im Ermessen des Gerichts. Richter Neuschild kritisiert aber weniger Journalisten und Prominente, sondern vor allem die Gesetzgeber und den Bundesgerichtshof. 'Der Gesetzgeber tut nichts, der läßt uns völlig alleine.' Neuschild fordert die Abschaffung des Kunsturhebergesetzes, das Bilder stärker schützt als Texte. Schließlich entscheide er eh jedes mal im Einzelfall, und alle Ansprüche von Prominenten könnten auch über den Persönlichkeitsschutz geregelt werden. 'Das traut sich aber kein Politiker, keiner will sich mit der Presse anlegen.' Am heftigsten aber kritisiert der Richter seinen Kollegen Manfred Lepa, der beim Bundesgerichtshof (BGH) arbeitet und für ein Urteil verantwortlich ist, das Neuschild als 'Katastrophe' bezeichnet. Die Bunte wurde zu einer Gegendarstellung auf der Titelseite verurteilt, weil das Blatt ein frei erfundenes Interview mit Caroline gedruckt hat. Außerdem verurteilte der BGH den Burda-Verlag zu 180 000 Mark, die er Prinzessin Caroline als Entschädigung zahlen mußte - eine bis dahin einmalige Entscheidung. Die Geldstrafe habe eine vorbeugende Funktion, so Lepa, 'um Fälle von brutalen, vorsätzlichen Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern.' Er wisse, daß dies der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln sei, nach dem Motto: Warum bekommt eine Prinzessin 180 000 Mark und ein Vergewaltigungsopfer nur ein paar tausend Mark? Die Summe habe aber nichts mit Schmerzensgeld zu tun, sondern soll eine abschreckende Wirkung haben. 'Dieses Urteil kann ich niemandem verkaufen', sagt Neuschild, 'das versteht kein Mensch, außerdem ist diese Geldentschädigung nicht nötig.' Der Marburger Rechtsprofessor Georgios Gounalakis stimmt ihm zu: 'Das ist ein völlig falsches Signal für die Gerichte. Denn die übersehen immer häufiger, daß die Lösung des Bundesgerichtshofs nur für absolute Ausnahmefälle gedacht ist, und lassen sich dazu verleiten, mehr und mehr einen Präventivbonus auf den Entscheidungsbetrag aufzuschlagen.' ... Besser wäre es gewesen, so Gounalakis, wenn der Bundesgerichtshof es zugelassen hätte, daß die Gegendarstellung genauso groß auf der Titelseite erscheint wir die falsche Geschichte: 'Das trifft die Verlage wirklich ins Mark.' Das aber wollte BGH-Richter Lepa nicht: 'Das macht den Blättern die Titelseite kaputt, das kann man mit Artikel 5, der die Pressefreiheit garantiert, nicht vereinbaren.' Daß die derzeitige Rechtsprechung oft komische Züge trägt, weiß Burda-Jurist Robert Schweizer: Die FAZ habe eine Glosse über Caroline und Ernst August veröffentlicht, dazu druckte die Zeitung in Bild der beiden, das sie von dpa bekam. Anwalt Matthias Prinz setzte daraufhin durch, daß die Veröffentlichung des Photos untersagt wurde. .... Warum Gerichte oft im Sinne der Prominenten urteilen, erklärt der Hamburger Richter Neuschild. Zum einen wissen er und seine Kollegen oft nichts vom gegenseitigen Spiel Medien- Prominenten, zum anderen gebe es ein grundsätzliches Problem: 'Die Richter kommen alle aus dem Bildungsbürgertum und verstehen oft nicht, was so interessant sein soll an Hans Meiser oder einem Prinzen.' Daß auch BGH-Mann Lepa nicht viel mit Prinzen und Prominenten anfangen kann, belegt der Satz: Er wisse wirklich nicht, wer Hans Meiser sei, 'den Namen habe ich noch nie gehört'. Und auf die Frage, ob er denn - bei der derzeitigen Rechtsunsicherheit - ein Photo von Ernst August eher veröffentlichen würde oder nicht, sagt er: 'Ich würde es eher nicht veröffentlichen, denn es gehört im Prinzip nicht in die Pressefreiheit, wenn ein Prinz hinter Caroline hertrampelt.' SZ 18.9.98 S. 23
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