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Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24
324 O 341/05
Verkündet am:
10.06.2005
B
E S C H L U S S
vom 10.6.2005
In Sachen
Franz-Joseph
Hutsch
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte:
Irion p.p.
Michaeliststrasse 24, 20459 Hamburg
gGz. 77/65
gegen
1) Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
xxxxxx
2) Matthias Rüb
xxxxx
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte:
beschließt das Landgericht Hamburg,
Zivilkammer 14 durch
den Richter am Landgericht Dr. Weyhe
die Richterin am Landgericht Meyer-Göring
den Richter Dr. Korte
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung – der
Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird den Antragsgegnern
bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht
beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis
zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00;
Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) wird verboten zu verbreiten:
1. …
2. …
3. Herr Hutsch habe bei „seiner eigens für ein Schweizer Lesepublikum
aufbereiteten Geschichte für das Boulevardblatt „Sonntagsblick“ vom 21.
November 2004“ (…) „das Dossier, (…), dagegen dem Bund zugeordnet.
Einmal Nato, einmal BND- beim Umgang mit „Geheimnissen“ nahmen es Hutsch
und (…) nicht so genau.“
4. Der Antragsteller habe in seiner Aussage vor dem
Kriegsverbrechertribunal in Den Haag „die fortgesetzten
Provokationen“ der UCK als „hinterhältig“ bezeichnet und geäußert, der
„Grad der Hinterhältigkeit habe zum Jahresende 1989 zugenommen.“
5. …
6. „Das Wort „Mord“ kommt Hutsch im Haag nur über die Lippen, wenn
serbische Polizisten von der UCK-Kämpfer getötet werden (…)“:
7. In einem Gespräch mit der serbischen Journalistin Mira Beham für das
Magazin „NIN“ von Ende Oktober 2004 – später auch abgedruckt in der
deutschen Wochenzeitung „Freitag“ – versteift sich Hutsch auf den
Umstand, das die Leichen in dem Flussbett von Recak „nicht von anderen
Leuten verstümmelt wurden, sondern von streunenden Hunden“.
8. Die Frage, wie die Leichen in Recak dorthin kamen und wie die
Menschen getötet wurden, interessiert Herrn Hutsch nicht sonderlich.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen (…)
Dr. Weyhe
Meyer-Göring
Dr. Korte
mitgeteilt von Irion
Rechtsanwälte, Tanja Irion , Hamburg
für Franz Hutsch
Kommentar von der Rechtsanwältin
des Antragstellers :
Am 3. Juni 2005 erschien in der FAZ auf
Seite 18 ein Artikel mit der Überschrift: „Im Zweifel für den
Angeklagten Milošević“.
Geschrieben wurde über zwei Beiträge, in denen die Autoren Hans-Ulrich
Gack und Franz Hutsch für das „heute Journal“ im März 2004 über die
„pogromartigen Ausschreitungen radikaler Albaner gegen die serbische
Minderheit in der von Internationalen Friedenstruppen leidlich
befriedeten und von einer UN-Bürokratie halbwegs verwalteten Provinz“
berichteten.
In diesem Zusammenhang äußerte sich die Zeitung ausführlich zur
angeblichen Arbeitsweise des Journalisten Hutsch. Gegen Passagen aus dem
Artikel hat Franz Hutsch, vertreten durch die Hamburger Anwältin Tanja
Irion, am 10. Juni 2005 eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.06
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