h |
Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger |
Beklagter, Antragsgegner, Beklagte |
Urteil |
|
17.12.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 15/19
324 O 297/18
Dr. Joachim Bauer (Arzt, NSU-Gutachter)
RA Clasen |
<k> Spiegel-Verlag
Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schulz-Süchtig
RA Dr. Marc-Oliver Srocke |
Unterlassung, Corspus Delicki: Keine Kenntnis
über Mindestanforderung an ein psychiatrisches Gutachten;
Info
02.11.18: Verkündung einer Entscheigung am 11.01.19, 9:45, Raum
B334.
11.01.19, RiÄ'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss aus den
18.01.19
18.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen'.
Streitwert 30.000,- €
05.11.19: Berufungsverhandlung. Senat weist darauf hin, dass er
die Berufung nicht für aussichtsreif hält.
Streitwert der Berufngsverhandlung 30.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.12.19, 9:55
17.12.19: Die Berufung des Kklägers gegen das LG-Urteil vom
18.01.18 wird zurückgewiesen. |
9:55
<v> |
7 U
87/15
324 O
47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
(1. Instanz)
RAin Lena Mähren |
<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
|
Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin,
Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal
B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
17.12.19: Aussetzungsbeschluss auf den 11.02.20 |
9:55
<v> |
7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte
eifersüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum
B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Verkündungstermin am 12.11.19, 9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt.
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
17.12.19: Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil wird
zurückgewiesen.
Die Belagte tröägt die Kosten des Berufungsverfahrens. |
9:55
<v> |
7 U 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann |
Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum
Tod von Tuğçe Albayrak;
Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu
zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte
5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einers
40.000,00 €.
Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12,11,19: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19
Verkündet wurde tatsächlich schon am
15.11.19
|
11:00 |
7 U 159/16
324 O 593/15
Hönig-Hof GmbH
Kanzlei
Graf von Westphalen pp.
RA Dr. Walter Scheuerl
Christoph Hönig, Geschäftsführer |
<k>
Deutsches Tierschutzbüro e.V.,
Jan Peiper
Kanzlei Höcker (1.Instanz)
Salary Partner der Kanzlei (2. Instanz)
ActiveLaw
RA
Dr. Sven Dierkes |
Forderng Abmahnkosten
Pressemitteiluung
Hönig-Hof;
Newsletter Tierschutzbüro
Unterlassung; Info,
Videos
29.04.15: Verkündung einer Entscheidung am 27.05.16, 9:45, Saal
B 334
27.05.16:Aussetzungsbescluss auf den 08.07.16
08.07.16:Aussetzungsbeschluss auf den 15.07.16
15.07.16:Urteil. Die Beklagten zu 1. und zu 2 werden
verurteilt, jewiels 498,48 € nebst Zinsen zu zahlen.
Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur
Hälfte.
17.12.19: Berufungsverhandlung.
Die Perteien erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für
erledigt und schließen den Vergleich:
1. Beklagten verpflichten sich an den Kläger 125,00 € uzu
zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstzrfeits inb beiden Instanzen,
einschließlich des vergleiches haben der Kläger zu 3/4, die
Beklagvbten zu 1/4 zu gragen.
Streitwert 1. Instanz 40.000,00 €
Streitwert des Berufungsverfahren |
12:00 |
7 U 149/16
324 O 812/14
Jenny Elvers
Kanzlei Irlemoser
RA Oliver Moser |
<k>
BILD GmbH & Co. KG (BILD v. 06.08.14) (Bekl. zu 1), bild.de
(Bekl.zu 2.), Christiane Hoffmann (Bekl. zu 3)
Kanzlei Raue LLP
RA Prof. Jan Hegemann |
Unterlassung;
Info
Badeunfall oder Schläge des Partners
10.04.15: Das Gericht weist darauf hin, dass zunächst Beweis
erhoben werden muss.
Beklagtenvertreter kann bis zum 04.05.15 vortragen.
Prozessuale Maßnahmen erfolgen vom Amts wegen.
Bericht
Befragung der Klägerin und der beklagten Journalisten Christiane
Hoffmann am
12.02.16, 14:00
12.02.16: Prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 15:15
18.03.16: Zeugenbefragung des Photografen Kai
Kirchwitz
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16: Urteil. Allen drei Beklagten werden Äußerungen
verboten.
Streitwert 140.000 €; ab 20.08 6.000,- €
17.12.19: Berufungsverfahren.
Mit Rücksicht auf die langjähruge Beziehung zwischen der
Klägerin und der Redaktion und in Hinblic k darauf, dass das
UInteresse an dwer Bericjhterstatu7ng entfallen ist wird die
hauptsache für erledigt erklärt und der folgende Kostenvergleich
geschlossen:
1. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben
die Klägerin 3/4, die Beklagten 1/4 zu tragen.
Wert des Berufungsverfahrens 60.000,00 Euro. |
12:30 |
7 U
179/16
324 O
12/16
Akif Pirinçci
Kanzlei Joachim Steinhöfel
RA Reinhard Höbelt |
<k>
B.Z. Ullstein GmbH
Kanzlei RAUE LLP
RA Dr. Jan Sorge
(1. Instanz)
RA Prof. Jan Hegemann (2. Instanz) |
Unterlassung; Info
Pegida-Rede
15.07.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag,
19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.08.16
26.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.
Der Beklagten wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten
zu behaupten etc., der Kläger rief sogar nach KZs.
Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 2/5, die Beklagte
3/5 zu tragen.
17.12.19: Berufungsverfahren. Berufung des Klägers auf
Geldentschädigung
Klägervertreter möchte das in der Verhandlung Gesagte nicht
lesen und nahm die Berufung zurück.
Kosten des Berufugnsverfahrens beim Kläger.
Wert des Berufungsverfahrens 10.000,- Euro. |
13:15 |
7 U 53/17
324 O 494/16
Gabriele Kuby
Kanzlei Steinhöfel
RA Reinhard Höbelt |
<k>
Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching |
Schadensersatz; Corpus Delicti: Falschzitierung Info
20.01.17: Verkündungstermin17.02.17, 9:45, Raum B334
17.02.17: Aussetzungsbeschluss auf den 10.03.17
10.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
17.12.19: Berufungsverhandlung
Vergleich
1. Die Beklagte vwerpflichtet sich an die Klägerin 5.000,- Euro
zu zahlen.'
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden
gegeneinander aufgehoben.
3. Generalquittung - alle Ansprüche erledigt.
4. Rücktrittsrecht bis zum 24.12.19, 12:00
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am
07.01.20.
|
|
|
|
|
|
26.11.2019 (Di) |
|
|
11:00 |
7 U 102/17
324 O 768/16
Autobahn Tank & Rast GmbH
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr |
<k>
RTL Television,
INfoNetwork
GmbH (Wallraff-Team)
Kanzlei Lenz Schumacher Rechtsanwälte
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher |
Unterlassung; Von den 200 Pächtern
wurden nur einige besucht, d.h. nicht "alle". Suppentemperatur bei Ausgabe anders als am Tisch.
Obstsalat vom Vortag, Belegte Brötchen bleiben.
Farage der Aktivlegitimation; Etc.
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 23.06.17,
9:45, Raum B334
23.06.17: Urteil mit vielen Verboten.
26.11.19: Berufungsverhandnlung. Der Senat gab zu
verstehen, dass er der Berufung der Beklagten nicht stattgeben
wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55 |
12:00 |
7 U 46/19
324 O 452/18
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich (1. Insrtanz)
RAin Natalie Jenning |
<k>
Klambt-Verlag GmbH & Co. KG (Die Neue Frau, 7.2.2018)
RA Knop |
Unterlassung; Thema: Cover mit "Darum heiraten beide nie."
01.02.19: Verkündung einer Entscheidung am 08.03.19, 9:45, Raum
B334
08.03.19, Ri'in Henrike Stallmann: Urteil. Verbot von Meinungen
Beklagte hat an die Klägerin 1.588,68 e bebs Zinsen zu zahlen
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Streitwert 34.000,- €
26.11.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass er
der Berufung der Beklagten nicht stattgeben wird.
Streitwert des Berufungsverfahrens 34.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 21.01.2020, 9:55 |
|
|
|
|
|
12.11.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U
87/15
324 O
47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
(1. Instanz)
RAin Lena Mähren |
<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
|
Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin,
Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal
B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19 |
9:55
<v> |
7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte
eifersüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum
B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Berufungsverhandlung. Verkündungstermin am 12.11.19, 9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt.
12,11,19:Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.19 |
9:55
<v> |
7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr. Roger Mann |
Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene
strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie
Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der
Beklagten wird unter Adrohung der üblichen Ordnungsmittel
verboten ....
1. „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem
heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K.
gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue
Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden
zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J.
gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen
romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie
geschehen im Beitrag „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?““, veröffentlicht
auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18
20.03.18:
Urteil Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
04.12.18, BGH:
Urteil BGH VI ZR 128/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.
März 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über
die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht
zurückverwiesen.
Neue Verhandlung am 01.10.19, 10:30
01.10.19:Der Senat deutete an, bei seiner Meinung im Prinzip zu
verbleiben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12.11.19, Buske: Highlight, Perle des tages. Urteil. Duie
Berufung gegen das LG-Urteil wurd zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosrten des Rechtsstreits und die Kosten
des Revisionsverfahrens.
Entscheidung zur Sicherheitsleistung. |
10:00 |
7 U 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann |
Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum
Tod von Tuğçe Albayrak;
Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu
zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte
5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 12.11.19, 9:55
12.11.19:Aussetzungsbeschluss auf 17.12.19. Verkündet wurde
tatsächlich am Freitag, den 15.11.19
|
10:00 |
7 U117/18
324 O 144/17
Prof. Mohammad Arous, Ismael Arous
Kanzlei
Senfft Kersten Nabert v. Eendenburg
RAin Franziska Oster |
<k>
KG Hamburg 1 Fernsehen
Beteiligungs GmbH & Co. KG
RA Hotze |
Forderung 40.000 €; Wg. Terminrolle erkennbar.
Info
Info
11.08.17: Vergleich geschlossen.
Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 7.500,- €
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs
werden gegeneinander aufgehoben.
Die Beklagte zahlt außergerichtliche Kosten in Höhe von 600,- € an
Kläger zu 1. und 750,- € an den Kläger zu 2.
Es bleibt nachgelassen, von dem Vergleich zurückzutreten
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am
22.09.17, Raum, B 334
Bericht
22.09.17: Keine Verkündung.
Neuer Verhandlung am 09.07.18, 10:00.
06.07.18: Kläger sind vom Vergleich zurückgetreten.
Neuer Vergleich geschlossen:
1. Die Beklagte zahlt an die Kläger jeweils 12.500,- €
2. Die Beklgate erklärt, dass sie bedauert, die Kläger
identifizierend dargestellt zu haben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des
Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Baklagte zahlt außerden außergerichtliche Kosten in Höhe
von 600,- €
an Kläger zu 1. und 750,- € an Kläger zu 2.
5. Die Parteien erteilen sich Generalquittung.
6. Rücktrittsrecht bis zum 20.07.18
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts
am 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Beklagte hat an den Kläger zu
1) 10.000,- € und an den Kläger zu 2) 15.000,- € Geldentschädigung
zu zahlen.
Außerden außergerichtliche Kosten in Höhe von 454,49 €
bzw.526,57 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Streitwert 70.000,- €
Kostenentscheidung, z.T. Kläger, zum größeren Teil die Beklagte,
12.11.2019: Berufungsverhandlung.
Die Beklagte nahm die Anschlussberufung zurück. Der Senat gab zu
erkennen, dass er die Brufung gegen das LG-Urteil seitens der
Kläger nicht für aussichtsreich betrachtet. Die
Kläger-Vertreterin Franziska Oster erklärte, gleichwohl möchten
wir eine Entscheidung.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.2020. 9:55
|
11:00 |
324 O 606/17
Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi u.a. (3 andere)
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
Axel Springer SE
RA Göbel (in Vertretung für Aroukatos) |
Unterlassung; Bildnisveröffentlichung
01.06.18: Verkündung einer Entscheidung am 29.06.18, 9:45, raum
B 334
29.06.18, Ri Kersting: Urteil, Fotoverbote in BILD v. 02.02.2014
Streitwert 90.000,- €
12.11.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt. |
|
|
|
|
|
05.11.2019 (Di) |
|
|
10:30 |
7 U 15/19
324 O 297/18
Dr. Joachim Bauer (Arzt, NSU-Gutachter)
RA Clasen |
<k> Spiegel-Verlag
Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schulz-Süchtig
RA Dr. Marc-Oliver Srocke |
Unterlassung, Corspus Delicki: Keine Kenntnis
über Mindestanforderung an ein psychiatrisches Gutachten;
Info
02.11.18: Verkündung einer Entscheigung am 11.01.19, 9:45, Raum
B334.
11.01.19, RiÄ'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss aus den
18.01.19
18.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen'.
Streitwert 30.000,- €
05.11.19: Berufungsverhandlung.Senat weist darauf hin, dass er
die Berufung nicht für aussichtsreif hält.
Streitwert der Berufngsverhandlung
30.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.12.19, 9:55 |
11:30 |
7 U 127/18
324 O 170/18
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
BILD GmbH
(früher BILD GmbH & Co. KG, bild.de v. 13.02.2018)
RA
Prof. Hegemann (1. Instanz)
RAin Lisa Schopp |
Unterlassung; Auffindbarkeit des im Bau
befindlichen Wohnhauses
14.09.18: Verkündung einer Entscheidung am 05.10.18, 9:45, Raum
B334
05.10.18, Ri Kersting:Urteil. Verbot: Hier baue ich ein neues
Haus.
Beklagte hat 341,61 € an Klägerin zu zahlen.
Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
Streitwert 27.500,- €
95.11.19: Berufungsverhandlung
Der Vorsitzende erläuterte ausführlich, weshalb die Berufung
Erfiolg haben wird.
Darauf hin nahm RA Reich fir Helene Fischer die Klage zurück.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Helene Fischer zur Last.
Streitwert des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro |
12:00 |
7 U 124/16
324 O 536/15
Franziska von Almsick; Jürgen B. Harder
Kanzlei Schertz Bergamnn
RAin Simone Lingens (1.Instajnz)
RA Helge Reich |
<k>
FUNKE Women Group GmbH (AKTUELLE)
Kanzlei Romatka
RA Prof.
Gero Himmelsbach |
Forderung; Äußerungen wie "Trenne Dich doch
endlich".
04.03.16: Geldentschädigung wird es nicht geben, Abmahngebühren
für Franziska ebenfalls nicht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.04.16, 9:55, Saal B
335
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 13.05.16
13.05.16: Urteil. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat 62 %, der Kläger 38 % von den Kosten zu tragen.
05.11.19: Berufungsverhandlung. Vergleich gwetroffen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägeruin 10.000,00
Euro zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 8/9, die
Beklagte 1/9.
3. Damit ind alle gegegnseitigen Ansprüche aus der
Veröffentlichung erledigt. |
|
|
|
|
|
29.10.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U/ 45/19
324 O 493/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren
(Berufungsinstanz) |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH m(Freizeit Revue 29/16, 30.07.16, S.2,
S.6)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende
August oder Anfang September kommen. Zur
Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am 01.03.19, 9:45, Raum B334
01.03.19, Richter Dr. Thomas Linke: Urteil. Verbot von zwei
Fotos
Zahlung von 832,28 € an die Klägerin
Beklagte trägt die Kostne des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.09.19: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 29.10.19,
9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro. |
9:55
<v> |
7 U 69/17
324 O 724/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann |
Unterlasung; Hauptsacheverfahren.
Äußerungen: Robotergeräte, Fährt er schon im Park mit seinem
Auto?
Artikel "Wunderbare Nachrichten. Er fährt wieder Auto."
28.04.17: Verkündung einer Entscheidung am 12.05.17, 9:45,
Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot verschiedener
Äußerungen.
Zahlung von 886,45 € ab 15.12.16
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwerl 80.000,- €.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 29.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 80.000,00 Euro. |
11:30 |
7 U 10/19
324 O 435/18
Volker Tretzel
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel |
<k>
Mittelbayerischer Verlag KG
RA Dr. Krüger |
Unterlassung;
Info zu den Regensburger Wolbergs-Prozessen.
Nur Online nicht Print, weil nicht
zuständig.
Corpus Delicti: Bericht über Strafverfahren wg.
Bestechung; tatsächlich nur Vorteilnahme.
Einstweilige Verfügung v. 21.09.2018
Regensburger Parteispendenaffäre - Volker Tretzel wurde
wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz
zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und
einer Geldstrafe von 500.000 €, zahlbar an 10 gemeinnützige
Organisationen zu je 50.000 €, verurteilt.Wolfgang Tretzel legte
Revision ein.
19.10.18: Verkündung einer Entscheidung am 02.11.18, 9:45, Raum
B334
02.11.18, Ri'in Böert: Urteil
(nicht mehr rechtskräftig, weil in der Berufungsverhandlung am
29.10.19 von der Klägerseite auf die Rechte verzichtet wurde,
Az. 7 U 10/19)
Die e.V. vom 21.09.18 wird
bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
29.10.19: Berufungsverhandlung. Buske gab zu erkennen, der
Berufung stattzugeben.
Die Parteien erklären das Verfahren übereinstimmend für
erledigt.
Antragsteller-Vertreter erklärt daraufhin, er verzichtet auf
die geltend gemachten Ansprüche.
Antragsgegner-Vertreter nimmt den Verzicht an.
Danach Kostenvergleich geschlossen
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der
Antragsteller 2/3, der Antragsgegner 1/3
Streitwert 20.000,00 Euro.
|
|
|
|
|
|
22.10.2019 (Di) |
|
|
11:30 |
7 U 201/16
324 O 270/15
Ulla Burchardt
RA Dr. Fuß (1.Instanz)
Für die Köä#gerin erscheint niemand. |
<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RAin Dr. Britta Heymann
RAin Dr. Friederike Voskamp (1.Instanz)
RAin Dr. Foska
Justiziarin Hasendorf |
Löschung von 2 URLs aus dem Jahre 2010 der Art
wie "Drache im Bundestag";
Jetzt als Unternehmensberaterin tätig.
15.04.16: Weiters Vorgehen über prozessleitende Maßnahmen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16, 12:30
19.08.16. Verkündung einer Entscheidung am 21.10.16, 9:45, Raum
B334
21.10.16,Dr.Thomas Lionjke: Es ergeht ein Urteil.
Der Beklagten wird unter Androhung von Ordnungsmitteln
verboten, eine Äußerung (... krank werden ....) zu
vedrbreiten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtssteuts hat die Klägerin 85 Prozent, die
Beklagte 15 Prozent zu tragen.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
22.10.19: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Streitwert 10.000,00 Euro |
|
|
|
|
|
15.10.2019 (Di) |
|
|
|
|
|
|
|
08.10.2019 (Di) |
|
|
|
|
|
|
|
01.10.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 141/16
324 O 78/15
Andreas Huckele
(im Film Frank Hoffmann)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt
Andreas Huckele persönlich |
<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Köln, AdÖR, u.a.
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann
(nur 1. Instanz)
RAin Dr. Anna-Sophie Holländers
Beklagter zu 2)
Produzenten |
Unterlassung; Forderung;
Film "Die Auserwählten"
20.11.15: Die Vorsitzende bemühte sich locker und krampfhaft um
einen Vergleich. Diese Klage würde abgewiesen werden.
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 9:55, Saal
B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.16
11.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16
22.04.16:Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16
03.06.16:
Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.09.19: Berufungsverfahren. Der Senat gab zu verstehen, dass
die Berufung des Klägers wahrscheinlich zurückgewiesen wird.
Verkündung einer Entscheidung am 01.10.19, 9:55
01.10.19: Urteil. Die
Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die
Kostren des Verfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit durch
Sicherheitsleistung. |
9;55
<v> |
7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19) |
Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich
kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im
Strahl zu kotzen.“
Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten
Bernd Peters vom Kölner Express.
Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16,
10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter
Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen
- u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers
bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung des Redakteurs Peters als Zeugen und des
Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
17.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.19
01.10.19:Urteil. Die Berufung des Beklagten gegen das LG-Urteil
vom 26.02,16 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten jeweils zu Hälfte zu targen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
|
9:55
<v> |
7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziiar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz) |
Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer
Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche
für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit
musste den Gerichtssaal verlassen. Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen
Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR
(keinesfalls fünfstellig) bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 €
nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 01.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro
01,10,19: Beweisbeschluss, Neuen Termin 07.01.20, 11:00 |
10:30 |
7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel |
<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr.Roger Mann |
Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene
strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie
Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der
Beklagten wird unter Adrohgung der üblichen Ordnungsmittel
verboten ....
1. „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem
heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K.
gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue
Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden
zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J.
gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen
romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie
geschehen im Beitrag „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?““, veröffentlicht
auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18
20.03.18:
Urteil Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
04.12.18, BGH:
Urteil BGH VI ZR 128/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.
März 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über
die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht
zurückverwiesen.
Neue Verhandlung am 01.10.19, 10:30
01.10.19:Der Senat deutete an, bei seiner Meinung im Prinzip zu
verbleiben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.11.19, 9:55 |
11:00 |
7 UZ 153/16
324 O 391/15
S. Masovic (Mutter von Sanel)
RA Felix Damm |
<k>
Axel Springer SE
Kanzlei Raue
RA Prof. Jan Hegemann |
Unterlassung, Berichte über die Verhandlung zum
Tod von Tuğçe Albayrak;
Spucken nach der Verhandlung aufs Mahnmal. Info
22.01.16: Befragung von 6 Zeugen
Vielleicht werden weitere Zeugen befragt.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Beweisverhandlung am 18.03.16, 14:00
18.03.16: Zeugenbefragung per Video.
Verkündung einer Entscheidung am 29.04.16, 9:45, Raum B 334
29.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.16.
17.06.16:Urteil. Der Beklagten werden Äußerungen untersagt.
Die Beklagte hat an die Klägerin 10.000,- € Geldentschädigung zu
zahlen.
Von den Kosten des Verfahren trägt die Klägerin 2/7, die Beklagte
5/7.
01.10.19: Berufungsverhandlung
Streitwert der Berufungsverhandlung 25.000,00 €
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 12.11.19, 9:55
|
|
|
|
|
|
24.09.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 31/10
324 O 460/17
MLPD
RA
Frank Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel |
<k> Berliner
Morgenpost GmbH
Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte
|
Unterlassung. Angebliches Wahlbündnis der MLPD
mit der Terrorgruppe PFLP zur Bundestagswahl angetreten
07.12.18: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.2017 wird
aufgehoben.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu
tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollsteckbarkeit.
Streitwert 5.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
24.09.19, 9:55
Streitwert 5.000,--€. |
9:55
<v> |
7 U 68/18
324 O 542/17
MLPD
RA Frank
Stierlin
RA Peter Weispfennig
Frau Engel |
<k>
Volker Beck
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg
Volker Beck persönlich |
Unterlassung. HS-Verfahren zum e.V.-Verfahren 324
430/17
Interview in Jüdische Allgemeine, die MLPD würde gemeinsam mit PFLP
in der Wahlliste zur Bundestagswahl antreten.
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum
B334
20.04.18, Riin Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die
Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwert 10.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer
Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,--€.
|
9:55
<v> |
7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Hauptsacheverfahren
zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17;
Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen
Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie
mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen,
weil Termine für eine Gegendarstellung nicht eingehalten
wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal
B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die
Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Hälfte.
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer
Entscheidung am 24.09.19, 9:55
24.09.19: Beweisbeschluss
Bewesiverhandkluzng am 12.05.20,14:30 |
9:45
<v> |
7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Ehemann nach Trennung mit einer
attraktiven Brünettin gesehen.
Damit wird der Eindruck erweckt, die einvernehmliche
Trennung erfolgte wegen einer anderen
Hauptsache
20.04.18: Verkündung einer Entscheidung am 25.05.18, 9:45, Raum
B334
25.05.18, Ri Kersten: Urteil. Äußerungsverbot
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 26.000,- €
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung
am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der
Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:45
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19
24.09.19: Urteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts
Hamburg vom 25.5.2018, Az. 324 O 42/18, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die
Klägerin.
Dieses Urteil ist
hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig
vollstreckbar.*
Die Revision wird nicht zugelassen. |
9:55
<v> |
7 U 92/18
324 O 586/17
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Ehemann nach
Trennung mit einer attraktiven Brünettin gesehen.
Damit wird der Eindruck erweckt, die einvernehmliche Trennung
erfolgte wegen einer anderen
20.04.18: Die einstweilige Verfügung vom 04.12.2017 wurde
bestätigt
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19
12:30
30.07.19:
Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der
Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19
24.09.19: Urteil
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des
Landgerichts Hamburg vom 20.04.2018, Geschäftsnummer 324 O
586/17, abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 4.12.2017 wird aufgehoben. Der
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird
zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
11:00 |
7 U 117/16
324 O 600/15
RTL Television GmbH u.a.
RA Prof. Schumacher |
<k>
Marseille Kliniken, Ulrich Marseille.
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger |
Unterlassung. Info
Offenbar Hauptsacheverfahren zur Verfügung vom 08.09.2015:
Inhalt: Eine einstweilige Verfügung beweist nichts.
18.03.16: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.16, 9:45, Raum
B 334
Der Klage wird wahrscheinlich stattgegeben werden.
06.05.16: Urteil. Der Klage wurde stattgegeben.
Es wird verboten zu behaupten, zu verbreiten etc., der gesamte
RTL-Bericht "Team Wallraff" vom 08.06.15 zu Amarita Oldenburg
muss aus dem Regal genommen werden, wie geschehen in der
Pressemitteilung der Marseille Kliniken AG.
24.09.19: Berufungsverfahren. Beide Parteien erklären
übwereinstimmen die Sache für erledigt.
Kostenentscheidung mit Begründung werfolgt schrfitlich.
Streitwert 30.000,00 Euro. |
|
|
|
|
|
17.09.2019 (Di) |
|
|
9;55
<v> |
7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19) |
Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich
kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im
Strahl zu kotzen.“
Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten
Bernd Peters vom Kölner Express.
Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16,
10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter
Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen
- u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers
bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung des Redakteurs Peters als Zeugen und des
Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
17.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 01.10.19 |
9:55
<v> |
7 U 4/19
324 O 326/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung
Einstweilige Verfügung vom 01.08.18
Kostenstreit wg. dem Zeitpunkt der Rücknahme von zwei Punkten
der e.V.
30.11.18: Die Klägerin nahm die Pkte I1 und 2a der e.V. zurück.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.12.18,
12:00 Raum B334
03.12.18: Urteil. Verbot nur eines Fotos - hinterer Teil des
Hauses.
27.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,00 Euro
17.09.19: Urteil. Auf die Berufung des Antragsgeners wird das
LG-Urteil vom 28.01.19 im Kostenstreit geändert.
Die Antragstellerin hat 80 %, der Antargsgegner 20 % zutragen.
Die weitere Berufung des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Der Antragsggener hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen. |
10:30 |
7 U 22/12
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Bild auf Titelseite, Albert könnte
eiversüchtig sein.
12.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum
B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
17.09.19: Berufungsverfahren. Verkündungstermin am 12.11.19,
9:55
Streitwert wird auf 16.242,84 Euro festgelegt. |
11:00 |
7 U/ 45/19
324 O 493/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin Lena Mähren
(Berufungsinstanz) |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH m(Freizeit Revue 29/16, 30.07.16, S.2,
S.6)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende
August oder Anfang September kommen. Zur
Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am 01.03.19, 9:45, Raum B334
01.03.19, Richter Dr. Thomas Linke: Urteil. Verbot von zwei
Fotos
Zahlung von 832,28 € an die Klägerin
Beklagte trägt die Kostne des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
17.09.19: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 29.10.19, 9:45
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro. |
11:30 |
7 U 69/17
324 O 724/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann |
Unterlasung; Hauptsacheverfahren.
Äußerungen: Robotergeräte, Fährt er schon im Park mit seinem
Auto?
Artikel "Wunderbare Nachrichten. Er fährt wieder Auto."
28.04.17: Verkündung einer Entscheidung am 12.05.17, 9:45,
Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot verschiedener
Äußerungen.
Zahlung von 886,45 € ab 15.12.16
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwerl 80.000,- €.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 29.10.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 80.000,00 Euro. |
12:00 |
7 U 144/16
324 O 415/15
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz, Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Fitness First Germany GmbH
Kanzlei White & Care LLP
RA Dr. Matthias Kloth
Schmidt, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung (1. Instanz)
RA Dr. Matthias Kloth
Justiziiar Michael Ribber (?) (Berufungsinstanz) |
Schadensersatz. Werbliche Vereinnahmung in einer
Werbebroschüre zusammen mit anderen
15.01.16: Die öffentliche Verhandlung wurde zwischenzeitliche
für eine Art Mediation unterbrochen. Die Pseudoöffentlichkeit
musste den Gerichtssaal verlassen. Schriftsatznachlass.
Einigen sich die Parteien nicht, so kommt es zu einer neuen
Verhandlung.
Neue Verhandlung am 13.05.16, 11:00
13.05.16: Klägerin möchte 35.700,-EUR, Beklagte nur 5.000,- EUR
(keinesfalls fünfstellig) bereit.
Verkündungstermin 03.06.16, 9:45, Raum B 334
03.06.16:Aussetzungsbeschluss auf den 10.06.16
10.06.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
12.000,- € zu zahlen, außerdem 1.171,67 €, 492,54 €, 490,99 €
nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
17.09.19: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 01.10.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 26.083,45 Euro. |
|
|
|
|
|
10.09.2019 (Di) |
Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend |
|
|
|
|
|
|
03.09.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Hauptsache;
Corpus Delicti: Ehemann mit en e schönen Brünetten gesehen.
Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung
am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandnlung. Der Senat neigt dazu, der
Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19 |
9:55
<v> |
7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Verfügungsverfahren;
Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen.
Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19
12:30
30.07.19:
Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung der
Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55
Bericht
03.09.19: Aussetzungsbeschluss auf den 24.09.19 |
9:55
<v> |
7 U 134/17
324 O 795/16
Prof. Dr. Christoph Klein
Kanzlei
Redeker Sellner Dahs
RA Gernot Lehr |
<k>
Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH
RA Schippan
Michael Ebert (Chefredakteur)
SZ-Justiziar Gericke |
Unterlassung; Hauptsachverfahren zum
Verfügungsverfahren
324 O 268/16 Widerspruchsverhandlung gegen die
einstweilige Verfügung
von 20.06.16; Pressemittelung
der Klägerkanzlei; Artikel "Arzt ohne Grenzen"
Bericht
21.07.17: Die Kammer regte Mediation an.
Verkündung einer Entscheidung am 08.09.17, 9:45, Raum B334
08.09.17, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Äußerungen werden wg.
möglichem falschen Eindruck und Verdacht verboten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.,
Streitwert 30.000,- €
18.06.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55
03.09.19: Verkündung fand nicht statt. |
9:55
<v> |
7 U 143/18
324 O 138/18
Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 /
324 O 466/18
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 28.03.18 wurde am
Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19. Berufungsverfahren.
Antragsteller-Vertreterin stellt Antrag.
Antragsgegnervertzerter stellt keinen Antrag
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.09.19, 9:55
03.09.19: Urteil. Die Berufung des Antraggegners gegen das
LG-Urteil vom 10.08.ö18 wird zurückgewiesen, weil vor der
Verhandlung erkklärt wurde.die Sache ist erledigt.
Entscheidung zur vorläufigen VBollstreckbarkeit. |
10:00 |
7 U150/17
324 O 625/16
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei
Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
B.Z. Ullstein GmbH
Kanzlei
Klawitter, Gerald Neben, Plath,
Zintler
RA Dr. Harald Neben |
Unterlassung, Forderung; Satire über Prof, Witz
(Schertz) Korpus-Delicti
"Senatskanzlei-Flugabwehr-Kanone
Christian Schertz"
"Welcher Promi hat ′nen Flieger im Gärtchen?"
29.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 17.11.17, 9:45, Raum
B334
17.11.17, Ri'in Böert: Urteil.. Die Klage wird abgewiesen.
Prof. Dr. Christian Schertz trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert 20.000,- €
03.09.19: Berufungsverhandlunge - fand nicht statt.
Offenbar hat der Prof. Dr. Chrisitin Schertz seine Berufung
zurückgenommen. |
11:00 |
7 U 141/16
324 O 78/15
Andreas Huckele
(im Film Frank Hoffmann)
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Köln, AdÖR, u.a.
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann
(nur 1. Instanz)
RAin Dr. Anna-Sophie Holländers
Beklagter zu 2)
Produzenten |
Unterlassung; Forderung;
Film "Die Auserwählten"
20.11.15: Die Vorsitzende bemühte sich locker und krampfhaft um
einen Vergleich. Diese Klage würde abgewiesen werden.
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 9:55, Saal
B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 11.03.16
11.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16
22.04.16:Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16
03.06.16:
Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.09.19: Berufungsverfahren. Der Senat gab zu verrstehen, dass
die Berufung des Klägers wahrscheinlich zurückgewiesen wird.
Verkündung einer Entscheidung am 01.10.19, 9:55 |
12:00 |
7 U
87/15
324 O
47/15
Charlotte Casiraghi, Caroline von Hannover
Kanzlei Prof. Prinz
RA'in Dr. Nina Lüssmann
(1. Instanz)
RAin Lena Mähren |
<k>
Axel Springer SE u.a. (Bild am Sonntag v. 07.07.13, 06.08.13)
Kanzlei Rosenberger pp.
RA
Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse (1. Instanz)
RA Jörg Thomas (2. Instanz)
|
Unterlassung; Schwangerschaft der Klägerin,
Babybäuchlein, Caroline am Strand
29.05.15: Verkündung einer Entscheidung am 24.07.15, 9:55, Saal
B335
24.07.15: Aussetzungsbeschluss auf den 21.08.15
21.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil
03.09.19: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 170.000,00 Euro
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 12.11.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
27.08.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 97/15
324 O 737/14
Raab, H.
RAin Todsem (?) |
<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Raue
RA Dr. Amelung |
Unterlassung u.a. ;
24.07.15: Verkündung einer Entscheidung am 18.09.15, 9:55, Saal
B335 Bericht
18.09.15: Aussetzungsbeschluss auf den 25.09.15
25.09.15: Urteil Die Beklagte zu 1 wird unter Androhung von
Ordnungsmitteln verurteilt Text ... Schlaganfall ... nicht zu
veröffentlichen etc.
Beklagte zu 2 ... Texte ... Schlaganfall, wie in BILD vom
25.04.14 auf Seite 6 ... seine Mutter ... Die Beklagte zu 1 hat
464,20 Euro nebst Zinsen und die Beklagte zu 2 1.029.35 Euro
nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 1 5/13, die
Beklagte zu 2 8/13 zu tragen.
27.08l19: Schriftliches Verfahren. Urteil: Auf Berufung der
Beklagten wird das LG-Urteil vom 25.09.15 im Zahlungsstreit
aufgehoben. Dien Parteien haben sich rechtlich geeinigt. Der
Kläger hat die Kosten zu tragen. |
10:00 |
7 U 4/19
324 O 326/18
Stefanie Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung
Einstweilige Verfügung vom 01.08.18
Kostenstreit wg. dem Zeitpunkt der Rücknahme von zwei Punkten
der e.V.
30.11.18: Die Klägerin nahm die Pkte I1 und 2a der e.V. zurück.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 03.12.18,
12:00 Raum B334
03.12.18: Urteil. Verbot nur eines Fotos - hinterer Teil des
Hauses.
27.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,00 Euro |
10:30 |
7 U 6/19
324 O 466/18
Adolf Andreas Meyer (Schlagersänger Andy Borg), Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH (Viel Spaß, 14.03.18
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung, Hauptsacheverfahren zu den
Verfügungsvefahren
324 O 138/18 (7 U 143/18) und
324 O 128/18 (7 U 139/18)
Corpus Delicti: "Enthüllt" "Seine heiße Nacht im Rotlichtmilieu"
Schlagerstar Andy Borg hatte am 20. März einen Auftritt im
Stripclub des Kölner Bordells "Pascha" geplant. Jetzt hat der
57-Jährige jedoch abgesagt.
Info
Streit darum, ob das Gebäude, in dem der Auftritt geplant war,
zum Boderll "Pascha" gehört.
21.12.18: Verkündung einer Entscheidung am 11.01.19
11.01.19, Ri'in Stallmann: Urteil
Viele Äußerungsverbote
Streitwert 35.000,- €
27.08.19: Berufungsverfahren. Vergleich geschlossen.
Von den Kosten haben die Beklagte 5/7, die Kläger 2/7 zu tragen.
Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben
Streitwert des Berufungsverfahrens 35.000,00 Euro
|
10:35 |
7 U 139/18
324 O 128/18
Adolf Andreas Meyer (Andy Borg)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 /
324 O 466/18
Corpus Delicti: Auftritt im Bodell
Info
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 21.03.18 wurde am
Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19: Berufungsverfahren. Die Partgeien erkklären das
Verdfahren übereinstimmend für erledigt
KostenvergleIch. Erlassverfahren Antragsteller 1/3,
Antragsgegner 2/3. Kosten des Widerspruchsverfahrens und des
Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben,
Über die außergerichtlichen Kosten wird sich anderweitig
verständigt.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro |
11:00 |
7 U 143/18
324 O 138/18
Birgit Meyer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 04.03.18)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung;
Verfügungsverfahren zu 7 U 6/19 /
324 O 466/18
10.08.18: Die einstweilige Verfügung vom 28.03.18 wurde am
Schluß der Sitzung bestätigt.
27.08.19. Berufungsverfahren.
Antragsteller-Vertreterin stellt Antrag.
Antragsgegner-Vertreter stellt keinen Antrag
Streitwert des Berufungsverfahrens 15.000,00 Euro.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.09.19, 9:55 |
11:30 |
7 U 155/17
324 O 802/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz
Bergmann
RA'in Lingens |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus Herrmann |
Forderung 30.000,- + 10.000,-. Babybauch etc.
06.10.17: Verkündung einer Entscheidung am 24.11.17, 9:45, Raum
B 334.
27.09.19: Berufungsverhandlung. Vergleich geschlossen. |
12:00 |
7 U 146/19
324 O 13/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RAe Reich (Berugungsinstanz) |
<k>
Burda Senator Verlag
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Marcus Herrmann |
Unterlassung; Jugendfoto
10.06.16: Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach
Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her.
Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
27.08.19: Berufungsverhandlung.
Die Klägerin nimmt die Klage zurück und hat die Kosten des
Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Sreitwert des Berufungsverfahrens 13.331,00 Euro |
12:30 |
7 U 35/19
324 O 436/18
Maria Fischer, Peter Fischer (Eltern von Helene Fischer)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Untelassung; Jugendfoto
Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 330/18
25.01.18: Verkündung einer Entscheidung am 22.02.19, 9:45, Raum
B334
Bericht
22.02.19, Ri'in Henrike Stallmann: Urteil. Verbot
Bilder zu veröffentlichen (S.62, 11.07.2018)
Beklagte hat an 1) 345,67 €, an 2 246,66 € zu zahlen.:
Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Streitwert 27.000,- €
27.08.19:
Berufungsverhandlung.
Die Kläger nehmen die Klage zurück und haben die Kosten des
Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro |
13:00 |
7 U 38/19
324 O 330/18
Maria Fischer, Peter Fischer (Eltern von Helene Fischwer)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Untelassung Foto
25.01.18: Entscheidung um 13:00 in Raum B334
Wahrscheinlich wurde die einstweilige Verfügung vom 30.07.18
bestätigt.
Bericht
27.08.19: Berufungsverhandlung.
Die Kläger nehmen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurück und haben die Kosten des Rechtsstreits in
beiden Instanzen zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 20.000,00 Euro |
|
|
|
|
|
13.08.2019 (Di) |
|
|
12:00 |
7 U 44/19
324 O 373/18
RP GLOBAL Austria GmbH
Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
RA Jörg Nabert |
<k>
Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Robak |
Unterlassung; Corpus Delicti. Selbstmord von
Macarena Valdés, einer Aktivistin gegen dem Bau eines
Wasserkraftwerks in Chile.
Info
Info
08.02.19:
Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
Bericht
13.09.19: Berufungsverhandlung.
Die Berufung der Antragsgenerin wird zurückgewiesen.
Streitwert 25.000,-- Euro.
Bericht |
|
|
|
|
|
06.08.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 44/12
324 O 628/10
Dr.
Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA
Tobias Würkert |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.;
Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr.
Schultz- Süchting pp.
RA Srocke |
Unterlassung;
Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht
fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12,
13:00
23.03.12: Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses
wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte
Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die
Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An
den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte
hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
9n1cheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:Beweisbeschluss.
Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Claus Meyer hingewiesen und nahm dieses wahr.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil. Spiegel
muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit
entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe
vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfolgungswahn“ hatte das Magazin
einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an
angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied
mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14:
Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar
2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem
Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an
das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00
18.06.19: Verkündung einer Entscheidung am 06.08.19, 9:55 |
11:00 |
7 U 31/10
324 O 460/17
MLPD
RA
Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel |
<k> Berliner
Morgenpost GmbH
Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte
RAin Britta Bullerkotte
|
Unterlassung. Angebliches Wahlbündnis der MLPD
mit der Terrorgruppe PFLP zur Bundestagswahl angetreten
07.12.18: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.2017 wird
aufgehoben.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu
tragen.
Entscheidung zur vorlläufigen Vollsteckbarkeit.
Streitwert 5.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am
24.09.19, 9:55
Streitwert 5.000,--€. |
11:30 |
7 U 68/18
324 O 542/17
MLPD
RA
Frank Stierlin
RA Weispfennig
Frau Engel |
<k>
Volker Beck
Kanzlei Eisenberg ...
RA Johannes Eisenberg
Volker Beck persönlich |
Unterlassung. HS-Verfahren zum e.V.-Verfahren 324
430/17
Interview in Jüdische Allgemeine, die MLPD würde gemeinsam mit PFLP
in der Wahlliste zur Bundestagswahl antreten.
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 20.04.18, 9:45, Raum
B334
20.04.18, Riin Stallmann: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die
Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Streitwert 10.000,- €
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer
Entscheidung am 24.09.19, 9:55
Streitwert 10.000,--€.
|
12:00 |
7 U 61/18
324 O 192/17
Verein SterniPark e.V.
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin Laila Moysich
Geschäftsführer Herr Moysisch |
<k>
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Hauptsacheverfahren
zum Verfügungsverfahren 324 O 138/17;
Spiegel-Online-Artikel vom 26.01.17: "Vorwürfe gegen
Flüchtlingsheim in Mittelangeln "Erst als ich schrie, ließen sie
mich raus."
28.04.12: Antrag wurde vom RA Johannes Eisenberg zurückgenommen,
weil Termine für eine Gegendarstellung nicht eingehalten
wurden. Kanzleifehler.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
08.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 22.09.17, 9:45, Saal
B337
22.09.17: Beweisverhandlung am 02.02.18, 14:00
02.02.18: Zeugenbefragung von Dagmar Ensoleit
Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den 06.04.18
06.04.18, Riin Stallmann: Äußerungsverbote gegen die
Beklagten.
Kosten tragen die Klägerin und die Beklagten etwa zu Häfte.
06.08.19: Berufungsverhandlung. Verkündung einer
Entscheidung am 24.09.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
30.07.2019 (Di) |
Bericht |
|
11:15 |
7 U 12/19
324 O 486/18
Gil Ofarim
RA Henning |
<k> OK! Verlag GmbH
& Co. KG
RA Knop |
Gegendarstellung; Eine Frage kann einen Verdacht erwecken!
Hat Ofarim seine Frau geschlagen?
21.12.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die Beklagte wurde zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung
verurteilt.
30.07.19: Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom
21.12.18 abgeändert. Die einstweilige Vefügung vom 29.10.19
wird aufgehoben.
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsstreits zun tragen
Urteil |
12:30 |
7 U 73 /18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Hauptsache;
Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen.
Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung
am 30.07.19 13:00
30.07.19: Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der
Berufung der Beklagten stattzugeben.
Wert des Berufngsverfahrens 26.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19,9:55
Bericht |
13:00 |
7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Verfügungsverfahren;
Corpus Delicti: Ehemann mit einer schönen Brünetten gesehen.
Scheidung doch nicht einvernehmlich
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19
12:30
30.07.19:
Berufungsverhandlung. Der Senat neigt dazu, der Berufung des
Antragsgegners stattzugeben.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55
Bericht |
13:15 |
7 U 137/18
324 O 262/18
Saskia Schulz (geb. Heck)
Kanzlei Schertz
RA Helge Reich
RA Prof. Dr. Christian Schertz (30.07.19) |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: Saskia Schulz wird
vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck
liegt.
Info
Einstweilige Verfügung vom 13.06.18
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
im Raum B334
28.05.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt
Vernhandlung am 30.07.19, 13:15
30.07.19: Nach Erläuterung durch den Senat nahm Prof. Dr.
Christian Schertz den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurück.
Beschlossen und verkündet:
Dem Antragsteller fallen die Kosten beider Instanzen zur Last.
Wert des Berufungsverfahrens 20.000,00 EUR
Bericht
Das Hauptsacheverfahren gegen das LG-Urteil
324 O 13/19
wurde trotzdem beim OLG geführt.
Rücknahme der Klage erst im Januar 2020. |
|
|
|
|
|
23.07.2019 (Di) |
|
|
14:30
<b> |
7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung
RA Prof. Hegemann (23.07.19) |
Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich
kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im
Strahl zu kotzen.“
Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten
Bernd Peters vom Kölner Express.
Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16,
10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter
Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen
- u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers
bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Beweisbeschluss. Beweisverhandlung am 23.07.19, 14:30
23.07.19: Befragung von Redakteurs Peters als Zeugen und des
Herrn Mittermeier als Partei.
Verkündung einer Entscheidung am 17.09.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
25.06.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 1/13
324 O 493/11
Rainer Speer
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Weberling, Dr. Bioss, Nieschalk, Heite
RA Heite |
Unterlassung und Schadensersatz
27.01.12: Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55,
Saal B335
Bericht
23.03.12: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Zustimmung für das schriftliche Verfahren. Verhandlung 15.06.12,
11:00, Saal B335
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
07.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.12
16.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.12
14.12.12: Die Beklagte wird unter Androhung der üblichen
Ordnungsmittel verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu
verbreiten sowie 2.442,35 Euro
zu zahlen.
Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
14.05.19: Berufungsverhandlung. Verhandnung fand nicht statt. Auf der Terminriolle
wieder gestrichen.
Verkündungstermin: 25.06.19, 9:55
25.06.19: Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom
14.12.12 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird abgewiesen.'
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
|
9:55
<v> |
7 U 186/16
324 O 44/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Marcus Herrmann |
Unterlassung;
26.08.16:
Verkündung einer Entscheidung am 30.09.16, 9:45, Raum B 334.
30.09.16, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die
Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt
.... Geheimcode ... rechtes Auge ... nimmt Geräusche
wahr ... ,
Die Beklagte hat 1.235,40 € nebst Zinsen ab den 07.04.2016 an
den Kläger zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/8, die
Beklagte 7/8.
Vollsteckbarkeitsentscheidung.
28.05.19: Berufungsverhandlung
Das BGH-Urteil
VI ZR 382/15 musste berücksichtigt werden
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55
25.06.19: Urtel. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch
verurteilt, zwei Äußerungen nicht mehr zu verbreiten etc.
Die Beklagte wird verurteilt an den klöäger 865,-- Euro zu
zahlern.
Die weitere Berufung wird abgewiesen.
Kostenentscheidung
Ebntscheidung zur vorläufigen Vollstreclbarkeit
|
9:55
<v> |
7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger
(1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön
Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung) |
Unterlassung; Abgabe
einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr.
Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung
Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal
B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal
B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem
Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B
334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurückgewiesen, weil die Richter das Recht
haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulegen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die streigegenständliche Äußerung ist
eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest.
Versicherung im eigenen Namen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben
hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen
Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- €
Bericht
Neue Verhandlung am 04.06.19, 12:30
04.06.19: Der Senat änderte seine Meinung nicht.
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55
Bericht
25.06.19: Urteil. Das Versäimnisurteil vom 05.03.2019n wird
bestätgit.
Der beklagte hat dien Kosrten des Verfahrens zub tragen.'
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Die Revision wird nicht zugelassen. |
|
|
|
|
|
18.06.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 147/16
324 O 38/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz) |
<k>
M.I.G.Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Berichte mit Bildern über Kindheit
von Helene Fiacher und die Jugendlieben mit Namensnennung:
10.06.16: Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach
Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her.
Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
08.07.16: Urteil. Verbot eines Bildes und vieler Texte.
Von den Kosten haben die Klägerin 18%, die Beklagte 82 % zu
tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarfkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung.. Verkündung einer Entscheidung
am 18.0619, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 50.000,-- €
Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufung der Beklagrten gegen das LG-Urteil
vom 08.07.16 wird zurükgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens,
Vollstrecklungsentscheidung. |
9:55
<v> |
7 U 40/18
324 O 422/17
Roland Kaiser
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH ("Freizeit Spaß" 23.08.17)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Beatmung auf der Bühne etc.
dd.mm.yy: Verkündung einer Entscheidung am 16.02.18, 9:45, Raum
B334
16.02.18: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.18
16.03.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Äußerungsverbot.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
07.05.19: Berufungsverhandlung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt, auf
Dienstag.den 18.06.19, 9:55
Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufungen des Klägers und der
Beklagten gegen das LG-Urteil vom 16.03.18 werden zurükgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben,,
Vollstrecklungsentscheidung. |
9:55
<v> |
7 U 4/13
324 O 371/12
Pohlmann, Jürgen
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen
Rechts, Christian Dohle, Karl-Henry Lahmann
Kanzlei Loh
RA
Dr. Cornelius Renner |
Schadensersatz ca. €
30.000,-
Siehe
Bericht zur Verfügungssache 7 U 31/11 / 324 O 373/19 in
gleichern Sache
26.10.12: Verkündung einer Entscheidung am 30.11.12, 9:55, Saal
B335
30.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.12
07.12.12: Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits
fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
14.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufubng nuich
stattgeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung:18.06.19, 9:55
Bericht
18.06.19: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das LG-Urteil
vom 07.12.12 wird zurükgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens,
Die
Revision wird nicht zugelassern
Vollstrecklungsentscheidung. |
9:55
<v> |
7 U 59/18
324 O 568/17
Sabine Sedo, Mahmoud Sedo
RA |
<k> Zeitverlag
Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Martina Kix
RA Jörg Nabert |
Unterlassung Corpus Delöicti.
Artikel "Sabine, 52, heiratet Mahmoud, 25. Sie stammt aus
Leer in Ostfriesland, er aus Damaskus in Syrien. Kann das Liebe
sein?"
22.12.17: Pseudoöffentkuichkeit nicht anwesend
Es erging ein Urteil mit vielen Verboten.
28.05.19: Berufungsverhandlung. Der Senatt gab zu verstehen,
dass nur noch ein Verbot bestehen bleibt.
Verkündung einer Entscheidung am18.06.19, 9:55
Streiert des Berufungsverfahrens 312.000,-- Euro
18.06.19: Urteil. Auf die Berufung des Antragstellers wird das
LG-Urteil vom 22.12.17 geändert.
Den Antragsgenern zu 1 und 3 werden nach dem Hamburger Brauch
drei Behauptungen verboten.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Antragsteller zu tragen. |
9:55
<v> |
7 U 34/18
324 O 411/18
Albert von Monaco, Charlen von Monaco, u.a.
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1., Instanz)
RAin
Dr. Diana Grün |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Bilder mit Kind auf der Insel
Brando on Tetioroa wie
Urlaub im Luxus-Resort auf Tetiaroa.
Treffen mit Lady Gaga.
Verfügungsverfahren
25.01.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 28.01.19,
12:00, Raum B334.
Die Einsweilige Verfügung vom 26.09.18 wurde wahrscheinlich bestätigt.
Kein Rechtsmissbrauch. Entscheidend das
Eltern-Kind-Verhältnis, welches selbstbestimmend sein darf.
Als Fürsten sind die Kläger verpflichtet, die Kinder zu
zeigen, aber eben selbstbestimmend.
28.05.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufunfsverfarens 15.000,-- Euro
18.06.19: Die Berufung des Antragsgegners gegen das LG-Urteil
vom 28.01.19 wird zurückgewiesen.
Die Antragsggegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen. |
11:00 |
7 U 134/17
324 O 795/16
Prof. Dr. Christoph Klein
Kanzlei
Redeker Sellner Dahs
RA Gernot Lehr |
<k>
Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH
RA Schippan
Michael Ebert (Chefredakteur)
SZ-Justiziar Gericke |
Unterlassung; Hauptsachverfahren zum
Verfügungsverfahren
324 O 268/16 Widerspruchsverhandlung gegen die
einstweilige Verfügung
von 20.06.16; Pressemittelung
der Klägerkanzlei; Artikel "Arzt ohne Grenzen"
Bericht
21.07.17: Die Kammer regte Mediation an.
Verkündung einer Entscheidung am 08.09.17, 9:45, Raum B334
08.09.17, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Äußerungen werden wg.
möglichem falschen Eindruck und Verdacht verboten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.,
Streitwert 30.000,- €
18.06.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55 |
12:00 |
7 U 44/12
324 O 628/10
Dr.
Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA
Tobias Würkert |
<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.;
Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr.
Schultz- Süchting pp.
RA Srocke |
Unterlassung;
Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer
Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht
fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12,
13:00
23.03.12: Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Dr. Asmus Maatsch hingewiesen und nahm dieses
wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte
Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die
Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An
den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte
hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die
Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer
Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:Beweisbeschluss.
Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.13: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge
Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht
vom Richter Claus Meyer hingewiesen und nahm dieses wahr.
Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00
28.01.14: Urteil. Spiegel
muss die Richtigstellung im redaktionellen Teil mit
entsprechender Aufmachung wie die Erstmitteilung in der Ausgabe
vom 23. August 2010 (34/10) veröffentlichen:
In seinem Bericht „Angst und Verfolgungswahn“ hatte das Magazin
einen unzulässigen Verdacht erweckt, Wolfgang Gößmann habe an
angeblichen Abhöraktionen gegen ein Vorstandsmitglied
mitgewirkt.
Die Revision wurde zugelassen.
18.11.14: BGH VI O 76/14:
Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 7.
Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar
2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem
Nachteil erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an
das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue OLG-Verhandlung am 10.02.15, 10:00, Saal 210
10.02.15: Entscheidung am Schluss der Sitzung. Bericht
Neue Verhandluin am 18.06.19, 12:00
18.06.19: Verkündung einer Entscheidung am 06.08.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
11.06.2019 (Di) |
|
|
|
|
|
|
|
04.06.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 14/13
324 O 255/12
Adlkofler, Frank
Kanzlei Romatka & Kollegen
RA Gerold Skrabal
Kläger persönlich (OLG) |
<k>
Süddeutsche Zeitung
Kanzlei Lausen
RA
Dr. Martin Schippan |
Unterlassung,
Reflex-Studie; Erkennbarkeit des Klägers
19.10.12: Die Kammer schlägt einen Vergleich vor. Ansonsten
Verkündung einer Entscheidung am 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 18.01.13, 9:55
18.01.13: Der SZ wird verboten zu behaupten, zu verbreiten
und/oder verbreiten zu lassen und/oder behaupten zu lassen: "Die
Ergebnisse (sc. REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von
anderen Labors reproduziert werden."
Urteil
23.04.19: Berufungsverfahren.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird
trotz Erkennbarkeit.
Verkündung einer Entscheidung am 04.06.19, 9:55
Bericht
04.06.19: Urteil. Das Urteil des Landgericvhts vom 18.01.2013
wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat dien Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Revision wird nicht zugelassen |
12:15 |
7 U 124/18
324 O 51/18
Alice Weidel
RA Joachim Steinhöfel
RA Höbelt |
<k>
Facebook Ireland Limited
Kanzlei
White & Case LLP
RA Martin
Munz
RAin
Dr. Antonia Kapahnke |
Unterlassung; Ein Nutzer
postete bei
Facebook "Nazi-Dreckssau" etc.
Verfügungsverfahren
27.04.18: VorsRiin meinte, Facebook muss in der Lage sein, auch
im Falle von VPN-Nutzung in Deutschland erkennen, dass von
Deutschland aus geservt wird. Kann Facebook das nicht, so kennt
Facebook das Problem und hat deswegen entsprechende Werkzeuge zu
entwickeln. Prozessual gesehen ist facebook deswegen im
konkreten Fall als Störer zu sehen und zu verurteilen.
Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 30.04.18, 12:00,
Raum B334
30.04.18:
Urteil Es wird untersagt im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland die folgenden Äußerungern zu verbreiten und/oder
verbreiten zu lassen:
"ja und Frau W. hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen
so viel zum Thema das sie eine Politikerin ist diese
Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei
der AFD gegen lesben sein hahahahh das past ja hahahahhhahah,
eingestellt von S.G. auf
www.facebook.com, verbreitet von der Antragsgenerin am
10.09.2017.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 50.000,- € festgesetzt.
Bericht
04.06.19: Berufunbgsurteil. Died Berunf der Beklagtebn gegen das
LG-Urteil vom 30.04.18 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. |
11:30 |
7 U 20/16
324 O 423/17
Andreas Brandl
Kanzlei
Lampmann. Haberkamm & Rosenbaum
RA xxx |
<k>
Bayerischer Rundfunk
Kanzlei Romatka & Collegen
RA Prof. Dr. jur. Himmelsbach |
Unterlassung, Abmahnkosten
Sendung "Krumme Geschäfte mit bekannten Namen" (Neckermann)
- Beitrag über Betrug mit Solaranlage ist inzwischen aus dem
Netz genommen.
12.10.18: Klägerevertreter erhält Schriftsatznachlass zu Adresse
des Klägers.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 30.11.18 9:45, Raum
B334
30.11.18, Ri'in Stallmann: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
Der Antrag des Klägers auf Änderung dea Aktivrubrums wird
zurückgewiesen.
Streitwert 25.000,- €.
04.06.19: Berufungsverhandnlun
Pseudoöffentliuchkeit war nicht awesend. |
12:00 |
7 U 128/18
324 O 818/16
Andreas Brandl
RAe Lampmann (1. Instanz)
2. Instanz erschien niemand |
<k>
manager magazin new media GmbH
RAe Schulz-Süchting
RA Ruhns |
Unterlassung;
25.05.18: Pseudoöffebntlichkeit war nicht anwesend
04.06.19: Es erging eien Versäumnisurteil
Streuitwer des Berufungsverfahrens 27.000,00 Euro |
12:30 |
7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger
(1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön
Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung) |
Unterlassung; Abgabe
einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr.
Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung
Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal
B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal
B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem
Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B
334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurtückgewiesen, weil die Richter das Recht
haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulgen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die stzreigegsntändliche Äußerung ist
eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest.
Versicheurng im eigenen Nahmen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben
hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen
Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- €
Bericht
Neue Verhandlungn am 04.06.19, 12:30
04.06.19: Der Snat änderte seine Meinungn nicht.
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55
Bericht |
|
|
|
|
|
28.05.2019 (Di) |
|
|
9:05
<v> |
7 U 110/17
324 O 454/14
Wilhelm Mittrich
Kanzlei
Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Kanzöei nWeiland Rechtsanwälte
RAin Brita Erning |
<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön
Reinicke
RA Eberhard Reinecke |
Hauptsacheverfahren zur einstweiligen Verfügung 324 O 33/14
vom
29.01.2014
Nennung der beanstandeten unwahren Behauptungen im
Verhandlungsbericht vom 06.12.2013
09.01.15: (Käfer, Mittler, Dr. Gronau) Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.02.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.04.15, 9:55 wg.
Befangenheitsantrag
17.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 22.05.15
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15.
22.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 20.11.15.
20.11.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16, 9:45, Raum B
334
03.06.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.07.16
07.10.16: Aussetzungsbschluss auf den 09.12.16
09.12.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.02.17.
24.02.17: Aussetungsbeschluss auf den 21.04.17
21.04.17,Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
02.06.17
02.06.17: Aussetzungsbeschluss auf den 11.08.17
11.08.11: Urteil. Es wird verboten, in dem
Verhandlungsbericht den Namen des Klägers zusammen mit
dem streitgegenständlichen Äußerungen zu nennen. Der Google zum
Auffinden verbotene Artikel ist dabei immer noch über Google
auffindbar.
16.04.19: Berufungsverhandlung Der Senat gab zu erkennen, dass
er der Berufung stattgeben wird. Namensnennung erlaubt,
Distanzierung mehr als ausreichend.
Der Senat empfahl dem Kläger, die Klage zurückzunehmen und
auf dien Rechte aus der einstweilgen Verfügung 324 O 33/14
zu verzichten.
Der Beklagte widersprach dem nicht.
Der Kläger kann bis zum 07.05.19 entscheiden und mitteilen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 6.000,- €
Ansonsten Verkündung ener Entscheidung am 28.05.19, 9:55.
06.05.19: Die Klage wurde zurückgenommen und auf die Rechte aus
der einstweiligen Verfügung wurde verzichtet. |
9:55
<v> |
7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop |
Forderung; 16 Bildnisse; Hartnäckigkeit,
Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B
334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass
es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von
Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55
Verkündung am 28.05.2019
28.05.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil
vom 15.04.16 (27.05.16) abgeändert.
Die Klage wird insgsamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsreits zu tragen. |
10:00 |
7 U 59/18
324 O 568/17
Sabine Sedo,n Mahmoud Sedo
RA |
<k> Zeitverlag
Gerd Bucerius GmbH & Co. KG
RA Jörg Nabert |
Unterlassung Corpus Delöicti.
Artikel "Sabine, 52, heiratet Mahmoud, 25. Sie stammt aus
Leer in Ostfriesland, er aus Damaskus in Syrien. Kann das Liebe
sein?"
22.12.17: Pseudoöffentlichleit wqar niocvht anwesend.
Es erging ein Urteil mit vielen Verboten.
28.05.19: Berufungsverhandlung. Der Sanat gab zu verstehen,
dass nur noch ein Verbot bestehen bleibt.
Verkündung einer Entscheidung am18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 312.000,-- Euro
|
11:00 |
7 U 137/18
324 O 262/18
Saskia Schulz (geb. Heck)
Kanzlei Schertz
RA Helge Reich |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: Saskia Schulz wird
vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck
liegt.
Info
Einstweilige Verfügung vom 13.06.18
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
im Raum B334
28.05.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt
Vernhandlung am 30.07.19, 13:15 |
11:30 |
7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 30.07.19
12:30 |
11:30 |
7 U 73/18
324 O 42/18
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19
28.05.19: Verhandlung fand nicht statt.Verhandlung
am 30.07.19 13:00 |
12:00 |
7 U 34/18
324 O 411/18
Albert von Monaco, Charlen von Monaco, u.a.
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin
Dr. Diana Grün |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Bilder mit Kind auf der Insel
Brando on Tetioroa wie
Urlaub im Luxus-Resort auf Tetiaroa.
Treffen mit Lady Gaga.
Verfügungsverfahren
25.01.19: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 28.01.19,
12:00, Raum B334.
Die Einsweilige Verfügung vom 26.09.18 wurde wahrscheinlich bestätigt.
Kein Rechtsmissbrauch. Entscheidend das
Eltern-Kind-Verhältnis, welches selbstbestimmend sein darf.
Als Fürsten sind die Kläger verpflichtet, die Kinder zu
zeigen, aber eben selbstbestimmend.
28.05.19: Berufungsverhandlung.
Verkündung einer Entscheidung am 18.06.19, 9:55
Streitwert des Berufunfsverfarens 15.000,-- Euro
|
12:30 |
7 U 186/16
324 O 44/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Marcus Herrmann |
Unterlassung;
26.08.16:
Verkündung einer Entscheidung am 30.09.16, 9:45, Raum B 334.
30.09.16, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die
Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt
.... Geheimcode ... rechtes Auge ... nimmt Geräusche
wahr ... ,
Die Beklagte hat 1.235,40 € nebst Zinsen ab den 07.04.2016 an
den Kläger zun zahlen.
Von den Kosten des Recnhtsstreits tragen der Kläger 1/8, die
Beklagte 7/8.
Vorllsteckbarkeitsentscheidung.
28.05.19: Berufungsverhandlung
Das BGH-Urteil
VI ZR 382/15 musste berücksichtigt werden
Verkündung einer Entscheidung am 25.06.19, 9:55 |
13:00 |
7 U 54/17
324 O 22/16
Charlotte Casiraghi
Kanzlei Prof. Prinz p.p.
RA Dr. Nina Lüssmann (1. Instanz)
RAin
Dr. Diana Grün |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Hochzeit bervor das Baby kommt.
Verröffentlichung eines französischen Covers
04.11.16: Verkündung am Schluss der Sitzung
Die e.V. vom 15.08.16 wurde bestimmt bestätigt.
28.05.19: Berufungsverfahren.
Entscheidung soll dem Hauptsachverfahren folgen. |
|
|
|
|
|
21.05.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr
|
<k>
Sven Clausen,
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung. Kostenstreit bei
unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum
B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu verstehen,
der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55
Bericht
16.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 07.05.19, 9:55
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.19.
21.05.19: Urteil. Auf Berufung der Bedklagten wird das LG-Urteil
vom 21.03.18 abgeändert.
Kostenentscheidung: Antragsteller 31 %, die Antragsgegner
jeweils 23 %.
Die weitere Berufung der Antragsgegner wird zurückgewiesen.
Die Antragsgener haben dier Ksoten des Berufungsverfahrens zu
trafgen. |
|
|
|
|
|
14.05.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork
GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher |
Hauptsache-Verfahren; Unterlassung,
Richtigstellung; Schadensanspruch
Corpus Delicti
Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin.
Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum
B334 Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
21.04.17
21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei
meedia.de
02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung
kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55
Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Beweisbeschluss:
- in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken werde so wenig
Essen ausgegeben, dass die Menschen, die dort lebten,
unterernährt seien
- dass jeder nur eine Scheibe Käse kriegt
- Erhöhung des Pflegesatzes nach der Sendung (?)
Neue Verhandlung am 07.01.20, 14:30 |
10:15 |
7 U 4/13
324 O 371/12
Pohlmann, Jürgen
Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen
Rechts, Christian Dohle, Karl-Henry Lahmann
Kanzlei Loh
RA
Dr. Cornelius Renner |
Schadensersatz ca. €
30.000,-
Siehe
Bericht zur Verfügungssache 7 U 31/11 / 324 O 373/19 in
gleichern Sache
26.10.12: Verkündung einer Entscheidung am 30.11.12, 9:55, Saal
B335
30.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.12
07.12.12: Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits
fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
14.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu erkennen, dass er der Berufubng nuich
stattgeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung:18.06.19, 9:55
Bericht |
12:30 |
7 U 1/13
324 O 493/11
Rainer Speer
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg |
<k>
Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG
Kanzlei Weberling, Dr. Bioss, Nieschalk, Heite
RA Heite |
Unterlassung und Schadensersatz
27.01.12: Verkündung einer Entscheidung am 23.03.12, 9:55,
Saal B335
Bericht
23.03.12: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.
Zustimmung für das schriftliche Verfahren. Verhandlung 15.06.12,
11:00, Saal B335
15.06.12: Verkündung einer Entscheidung am 07.09.12, 9:55, Saal
B335
Bericht
07.09.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.12
16.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 14.12.12
14.12.12: Die Beklagte wird unter Androhung der üblichen
Ordnungsmittel verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu
verbreiten sowie 2.442,35 Euro
zu zahlen.
Zum Teil wird die Klage zurückgewiesen. Die Kosten des
Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
14.05.19: Berufungsverhandlung. Verhandnung fand nicht statt. Auf der Terminriolle
wieder gestrichen.
Verkündungstermin: 25.06.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
07.05.2019 (Di) |
Bericht |
|
9:55
<v> |
7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork
GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher |
Hauptsache-Verfahren; Unterlassung,
Richtigstellung; Schadensanspruch
Corpus Delicti
Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin.
Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum
B334 Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
21.04.17
21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
28.04.17
28.04.17:
Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei
meedia.de
02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung
kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55
Bericht
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 14.05.19.
14.05.19, Ri Dr. Weyhe: Bewesibeschluss für die Äußerungen
"So wenig Essen dass die Mnschen .."
|
9:55
<v> |
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr
|
<k>
Sven Clausen,
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung. Kostenstreit bei
unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum
B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen,
der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55
Bericht
16.04.19: Aussetzungsbeschkluss auf den 07.05.19, 9:55
07.05.19: Aussetzungsbeschluss auf den 21.05.19. |
10:30 |
7 U 147/16
324 O 38/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1. Instanz)
RA Helge Reich (2. Instanz) |
<k>
M.I.G.Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Berichte mit Bildern über Kindheit
von Helene Fiacher und die Jugendlieben mit Namensnennung:
10.06.16: Käfer wollte einen Vergleich, RAin Lingens (nach
Telefonat mit RA Reich) war das zu ungünstig von den Kosten her.
Verkündung einer Entscheidung am 08.07.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
08.07.16:Urteil. Verbot eines Bildes und vieler Texte.
Von den Kosten haben die Klägerin 18%, die Beklagte 82 % zu
tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarfkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung.. Verkündung einer Entscheidung
am 18.0619, 9:55
Streitwert des Berufungsverfahrens 50.000,-- €
Bericht |
11:00 |
7 U 138/18
324 O 220/18
Charlotte Casiraghi
RAin Dr. Nina Lüssmann (1.Instanz)
RAin
Lena Mähren |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: Baby soll Ende
August oder Anfang September kommen. Zur
Welt gekommen ist es aber erst am 23.11.2018
09.11.18: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
im Raum B334
07.05.19: Berufungsverhandlung.
Der Seant gab zu verstehen, dass er der Berufung stattgeben
wird.
Daraufhin nahm die Rechtsanwältin in Manen
ihrer Mandantin den Antrag auf erlass einer einstweiligen
Verfügung zurück.
Die Klägerin hat die Kosten beider Instanzen des
Verfügungsvecfahrens zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahresn 6.000,-- €
Bericht |
11:30 |
7 U 191/16
324 O 701/15
Stefan Mross u.a.
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Lorenzen
RAin Dr. Stepahnie Vendt (zusäzlich in der 2. Instanz) |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Forderung; Erstattung von RA-Kosten in fünf Sachen
22.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 02.09.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
02.09.16: Aussetzungsbeschluss auf den 30.09.16
30.09.16:Aussetzungsbeschluss auf den 21.10.16
21,.10.16, Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.Die Beklagte wird
zu diversen Zahlungen verurteilt und trägt die Kosten des
Verfahrens.
Insgesamt 11.082,47,-€.
Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an die Kläger zu gesamten Hand 9.500,--
€ (einschließlich Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/11, die
Beklagte 7/11 zu tragen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 11.082,47 €
Bericht |
12:00 |
7 U
6/12
324 O
373/11
Bohlen Dieter
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen
RAin Dr. Stepahnie Vendt |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann |
Forderung
02.12.11: Vergleich geschlossen mit Widerrufsrecht.
Im Falle des Widerrufs wird die
Entscheidung verkündet am 20.01.12, 9:55, Saal B335.
Bericht
20.01.12: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.075,84 €
zu zahlen. Kostenentscheidung.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an den Kläger 7.720,80 € (einschließlich
Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in 1.Instanz haben der
Kläger 60 %, die Beklagte 40 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits in 2.Instanz werden gegeneinander
aufgehoben.
Streitwert beider Instanzen 12.075,84 €
Bericht |
12:30 |
7 U 91/15
324 O 598/14
Dieter Bohlen u.a.
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer (1. Instanz)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Forderungen: Abmahnkosten aus diversen Sachen
21.08.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 25.09.15,
9:55, Saal B 335
29.09.15: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger und
Klägerinnen verschiedene Beträge zu zahlen (Abmahnkosten)
07.05.19: Berufungsverhandlung. Vergleich
1: Beklagte zahlt an die Kläger zur gesamten Hand 13.513,-- €
(einschließlich Zinsen)
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen
haben die Kläger 32 %, die Beklagte 68% zu tragen.
Streitwert beider Instanzen 17.236,13 € €
Bericht |
13:00 |
7 U 40/18
324 O 422/17
Roland Kaiser
Kanzlei Nesselhauf
RA Lorenzen
RAin Dr. Stepahnie Vendt |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH ("Freizeit Spaß" 23.08.17)
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Beatmung auf der Bühne etc.
dd.mm.yy: Verkündung einer Entscheidung am 16.02.18, 9:45, Raum
B334
16.02.18: Aussetzungsbeschluss auf den 16.03.18
16.03.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Äußerungsverbot.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
07.05.19: Berufungsverhandlung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt, auf
Dienstag.den 18.06.19, 9:55
Bericht |
|
|
|
|
|
30.04.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop |
Forderung; 16 Bildnisse; Hartnäckigkeit,
Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B
334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass
es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von
Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55
Verkündung am 28.05.2019 |
|
|
|
|
|
23.04.2019 (Di) |
|
|
11:30 |
7 U 14/13
324 O 255/12
Adlkofler, Frank
Kanzlei Romatka & Kollegen
RA Gerold Skrabal
Kläger persönlich (OLG) |
<k>
Süddeutsche Zeitung
Kanzlei Lausen
RA
Dr. Martin Schippan |
Unterlassung,
Reflex-Studie; Erkennbarkeit des Klägers
19.10.12: Die Kammer schlägt einen Vergleich vor. Ansonsten
Verkündung einer Entscheidung am 21.12.12, 9:55, Saal B335
21.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 18.01.13, 9:55
18.01.13: Der SZ wird verboten zu behaupten, zu verbreiten
und/oder verbreiten zu lassen und/oder behaupten zu lassen: "Die
Ergebnisse (sc. REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von
anderen Labors reproduziert werden."
Urteil
23.04.19: Berufungsverfahren.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird
trotz Erkennbarkeit.
Verkündung einer Entscheidung am 04.06.19, 9:55
Bericht |
|
|
|
|
|
16.04.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 199/16
324 O 258/16
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz.
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
FUNKE Women Group GmbH (NEUE WELT)
Kanzlei Sattkamp &
Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte
Justiziatin Lissner (nur bei der 1. Instanz) |
Unterlassung; Corpus Delikti: Verdacht: Klägerin
erwartet ein Baby
07.10.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
11.11.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
11.11.16, Ri.Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der
Beklagten wird nach dem Hamburger Brauch verboten, durch
...süßes Baby ... einen falschen Eindruck zu erwecken.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Im
MEEDIA
19.03.19: Berufungsverhandlung
Der Senat möchte sich an das LG-Urteil halten.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am, 16.04.19, 9:55
Streitwert Verfügungsverfahren 10.000,-- €'
Berufungsverfahren 15.000,-- €
16.04.19: Urteil. Die Berufung derBeklagten gegen das LG-Urteil
vom 11.11.16 wird zurückgewiesen.
DiemKosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen |
9:55
<v> |
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
Kanzlei Nesselhauf
RA Gernot Lehr |
<k>
Sven Clausen,
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung. Kostenstreit bei
unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum
B334
21.03.18: Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen,
der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55
Bericht
16.04.19: Aussetzungsbeschkluss auf den 07.05.19, 9:55 |
12:00 |
7 U 110/17
324 O 454/14
Wilhelm Mittrich
Kanzlei
Schwenn & Krüger, inzwischen Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Kanzöei nWeiland Rechtsanwälte
RAin Brita Erning |
<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön
Reinicke
RA Eberhard Reinecke |
Hauptsacheverfahren zur einstweiligen Verfügung 324 O 33/14
vom
29.01.2014
Nennung der beanstandeten unwahren Behauptungen im
Verhandlungsbericht vom 06.12.2013
09.01.15: (Käfer, Mittler, Dr. Gronau) Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 20.02.15, 9:55, Saal
B335
Bericht
20.02.15: Aussetzungsbeschluss auf den 17.04.15, 9:55 wg.
Befangenheitsantrag
17.04.15: Aussetzungsbeschluss auf den 22.05.15
22.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15.
22.08.15: Aussetzungsbeschluss auf den 20.11.15.
20.11.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 03.06.16, 9:45, Raum B
334
03.06.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.07.16
07.10.16: Aussetzungsbschluss auf den 09.12.16
09.12.16: Aussetzungsbeschluss auf den 24.02.17.
24.02.17: Aussetungsbeschluss auf den 21.04.17
21.04.17,Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
02.06.17
02.06.17: Aussetzungsbeschluss auf den 11.08.17
11.08.11: Urteil. Es wird verboten, in dem
Verhandlungsbericht den Namen des Klägers zusammen mit
dem streitgegenständlichen Äußerungen zu nennen. Der Google zum
Auffinden verbotene Artikel ist dabei immer noch über Google
auffindbar.
16.04.19: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass
er der Berufung stattgeben wird. Namensnennung erlaubt,
Distanzierung mehr als ausreichend.
Der Senat empfahl dem Kläger, die Klage zurückzunehmen und
auf die Rechte aus der einstweilgen Verfügung 324 O 33/14
zu verzichten.
Der Beklagte widersprach dem nicht.
Der Kläger kann bis zum 07.05.19 entscheiden und mitteilen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 6.000,- €
Ansonsrten Verkündung ener Entscheidung am 28.05.19, 9:55. |
|
|
|
|
|
09.04.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 44/13
324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz) |
<k>
Rolf Schälike
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke |
Unterlassung und
Erstattung
Hauptsacheverfahren zur e.V.
Info 324 O 487/11
03.02.12: Verschoben auf den 16.03.12, 11:30
16.03.12: Verhandlung fiel wegen Ablehnungsgesuch gegen Richter
Dr. Link und Dr. Maatsch aus.
Bericht
Neuer Termin 17.08.12, 11:00
17.08.12: Befangenheitsantrag gegen die den Vorsitz führende
Richterin Barbara Mittler. Neuer Termin 25.01.12, 12:00, Saal
B335
25.01.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13,
9:55, Saal B335
22.02.13. Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.13
15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.13
19.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.13
26.04.13: Der Klage wurde stattgegeben. Es wurde verboten, den
von der Richterin Barbara Mittler in einer Verhandlung
erzeugten und von der Vors. Richterin Simone Käfer unterstützten
Verdacht, dass eine Pflegebedürftige der Klägerin zwei Tage lang
im Pflegeheim nichts zu trinken bekam, zu verbreiten.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung.
VorsRi Buske gab zu erkennen, dass der Berufung nicht
stattgegeben wird. Gerichtsberichterstattung über eine
Verdachtsverhandlung erzeugt selbst den verbotenen Verdacht,
wenn nicht eigenständig nachrecherchiert und eine klare
Distanzierung erfolgt.
Verkündung eine Entscheidung am 09.04.19, 9:55
Streitwertbeschluss 20.000,- €
Bericht
09.04.19: Es ergeht das
Urteil.
Die Berufung des Beklagten (Rolf Schälike) gegen das LG-Urteil
vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten
des Berufungnnsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen. |
|
|
|
|
|
02.04.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop |
Forderung; 16 Bildnisse; Hartnäckigkeit,
Fotos an sich zulässig.
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B
334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass
es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von
Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um Texte geht.
Verkündung einer Entscheidung am 02.04.19, 9:55
02.04.19: Aussetzungsbeschluss auf den 30.04.19, 9:55 |
9:55
<v> |
7 U 99/18
324 O 519/17
Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH (ehemalike MK
Klinik)
Kanzlei Krüger
RA Dold |
<k>
RP Digital GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Corpus Delicti: 1. Angeblicher
Aufnahmestopp von Patienten. 2. Bis Mitte Dezember hat die
Klägerin Zeit, ein Personal- und Aquetationskonzept
auszuarbeiten.
16.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 07.11.17 wurde
bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.02.19: Berufungsverfahren. Auf dringendes Anraten des Senats
Vergleich geschlossen.
1. Zwei einfach UVEn
2. Die Ksten werden gegeneinander aufgehoben
3. Generalquittung
4.Rücktrittsrecht für Antrragsteleer bis zum 12.03.19
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts
vom vergleich, 02.04.19, 9:55
Streitwert 20.000,- €
02.04.19: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht
statt. |
10:30 |
7 U 137/16
324 O 387/15
Alisa Koval
RAe Hölder
RA Wolfgang E. Hölder |
<k>
Hamburger Morgenpost Verlag GmbH
Kanzei CMS Hasche
RA Michael Fricke |
Schmerzensgeld, Geldentschädigung; Anwaltskosten
Corpus Delicti Trägt gern Pelze (auf Titelseite und im Innenteil
der MOPO vom 04.02.15)
22.01.16: Vergleich geschlossen mit Rücktrittsrecht.
Beklagte zahlt 800,- Euro an die Klägerin. Von den Kosten des
Rechtstreits tragen die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5
Im Falle des Rücktritts prozessleitende Maßnahmen.
Streitwert ca. 23.000,-_ €
Verkündung einer Entscheidung am 20.05,16,9:45, Raum B 334
20.05.16: Aussetzungsbeschluss auf den 27.05.16
27.05.16:Urteil. Ein Verbot und außergerichtliche Kosten in Höhe
von 218,72 €
Von den Kosten haben die Klägern 19/23, die Beklagte 4/23 zu
tragen.
02.04.19. Berufungsverghandlung.
Vergleich geschlossen.
1. Beklagte zahlt an Klägerin 500,-- €
2. Doie Parteien sind sich darüber einig, dass es bei den Kosten
der 1. Instanz vebleiben soll
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 4/5,
die Beklagte 1/5 zu tragen.
Streitwert 5.000,-- € |
11:00 |
7 U 68/17
324 O 172/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
RTL Television GmbH,
INfoNetwork
GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Schumacher |
Hauptsache-Verfahren; Unterlassung,
Richtigstellung; Schadensanspruch
Corpus Delicti
Wallraff-Team-Sendung; Unterernährung wg. magelndem Essen, u.a.
21.10.16: Beklagte kann bis zum 11.11.16 weiter vortragen.
Es kommt möglicherweise zu einem neuen Verhandlungstermin.
Bericht
Am 16.12.16,14:00 Beweisverhandlung.
16.12.16: .... Neuer Termin 10.02.17, 12:00
10.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 31.03.17, 9:45, Raum
B334 Bericht
31.03.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschluss auf den
21.04.17
21.04.17, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Aussetzungsbeschlus auf den
28.04.17
28.04.17:Urteil. Verbot verschiedener Äußerungen.
Kosten tragen die Kläger und die Beklagten Bericht bei
meedia.de
02.04,19: Berufungsverfahren.
Parteien teilen binnen 14 Tagen mit, ob es zu einer Einigung
kommen kann.
Ansonsten wahrscheinlich Beweisbeschluss
Termin zur Verkündung ener Entscheidung am 07.05.19, 9:55
Bericht |
12:00 |
7 U 107/17
324 O 13/17
324 O 401/17
Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P.
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
SPIEGEL.Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke
Frau Naber aus der Dokumentation
Herr Siegel, Justiziat |
Unterlassung von Veröffentlichung
gehackter Daten der klagenden Rechstanwaltskanzlei aus Spanien;
Steuerdaten etc. weltweit bekanntwer Fussballer;
Spiegel 03.12.16 "Die Dose des Ronaldos"
Streit um die persönlichkeitsrechtliche Betroffenheit der Kanzlei.
Info
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag,
den 08.05.17, 12:00, Raum B334
08.05.17:
Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.02.17 wird
im Punkt 1a abgeändert.
Im Übrigen wird die e.V. bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu
tragen.
06.06.17: Beschluss BVerfG
1 BvQ 16/17. Vosstreckung erst nach dem Widerspruchverfahren
möglich.
26.03.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Auf der
Terminrolle wieder gestrichen.
Verhandlung am 02.04.19, 12:00
02.04.19: Auf Hinweis des Senats nahm die Klägerin den Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
1. Der Antragstellerin fallen die Kosten des
Verfügungsverfahrens in beiden Verfahren zur Last
2. Streitwert 200.000,-- €
Bericht |
|
|
|
|
|
26.03.2019 (Di) |
Bericht |
|
9:55
<v> |
7 U 188/16
324 O 73/16
Edwin Fritsch
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Dr. Dold (2. Instanz) |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (2. Instanz) |
Unterlassung; Abmahnkosten; Geldentschädigung
29.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.08.16,
9:45, Raum B 334 Bericht
26.08.16, Ri Dr.Thomas Linke:
Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.16
16.09.16, Ri'in Barbara Mittler: Aussetzungsbeschluss auf den
30.09.16
30.09.16, Ri'in Dr. Kertsin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die
Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 560,32 € nebst 5 % Zinsen
über dem Basissatz ab den 17.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 8/9, der
Kläger 1/9.
Streitwert 90.00,00 €.
22.01.19:Berufungsverfahren.
Vergleich mit Rücktrittsrecht beider Parteien geschlossen.
1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 5.560,31 € zu
zahlen.
2. Die Parteien sind sich einig, dass die Kostenentscheidung der
1. Instanz erhalten bleibt.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben.
4.Rücktrittsrecht bis zum 05. Februar 2019
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
26.03.19, 9:55
26.03.19: Verkündung fand nicht statat. Fehlte auch auf der
Terminrolle. |
9:55
<v> |
7 U 147/18
324 0 803/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger |
<k>
Tor-Arild Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz |
Hauptsacheverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz
1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der
Insolvenz.
31.03.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag,
den 12.05.17, 12:00, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot von Äußerungen
Es sind 1.488,85 € an die Klägerin zu zahlen.
Von des Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 %, die
Beklagten jeweils 25 % zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Streitwert 80.000,- €.
12.03.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht
auf Erfolg hat.
Der Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000.- €'
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55
Bericht
26.03.17: Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom
12.05.17 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des
Berufungsverfahrens zu tragen. |
9:55
<v> |
7 U 94/13
324 O 257/13
kick.management GmbH
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
Main-Post GmbH & Co. KG
RA Heit |
Unterlassung,
Gegendarstellung
11.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 08.11.13, 9:55, Saal
B336
08.11.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.03.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung für durchaus
erfolgreich hält.
Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Wert des Berufungsverfahrens 30.000.-- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55
Bericht
26.03.17, VorsRi Buske: Urteil. Auf die Berufung des
Klägers wird das LG-Urteil vom 06.11.13 abgeändert Die
Gegendarstellung vom 06.12.2012 kann wahr oder unwahr sein. Sie
ist abzudrucken, Der Redaktionsschwanz erzeugt den Eindruck,
dass die Gegendarstellung unwahr ist.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kostenentscheidung. |
11:00 |
7 U 107/17
324 O 13/17
Senn Ferrero Asociado S&E S.L.P.
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
SPIEGEL.Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke
Frau Naber aus der Dokumentation
Herr Diehl, Justiziar |
Unterlassung von Veröffentlichung
gehackter Daten der klagenden Rechstanwaltskanzlei aus Spanien;
Steuerdaten etc. weltweit bekanntwer Fussballer;
Spiegel 03.12.16 "Die Dose des Ronaldos"
Streit um die persönlichkeitsrechtliche Betroffenheit der Kanzlei.
Info
05.05.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Momtag,
den 08.05.17, 12:00, Raum B334
08.05.17: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.02.17 wird
im Punkt 1a abgeändert.
Im Übrigen wird die e.V. bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu
tragen.
06.06.17: Beschluss BVerfG
1 BvQ 16/17. Vosstreckung erst nach dem Widerspruchverfahren
möglich.
26.03.19: Berufungsverhandlung fand nicht statt. Auf der
Terminrolle wieder gestrichen.
Verhandlung am 02.04.19, 12:00 |
12:30 |
7 U 109/18
324 O 463/17
Steinhoff Europe AG
RA Gernot Lehr |
<k>
Sven Clausen,
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a.
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc
Oliver Srocke |
Unterlassung. Kostenstreit bei
unklarer Abmahnung
09.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 21.03.18, 12:00, Raum
B334
21.03.18:
Urteil. 1. Die einstw. Verf. vom 12.10.2017 wird in Ziff.
I.3. bestätigt.
2.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren in der
Hauptsache zu Ziff. 1. des
Antrages aus der Antragsschrift vom 27.09.2017
erledigt ist
3. Ziff.
II. der einstweiligen Verfügung des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom
08.11.2017 (Kostenentscheidung)
wird bestätigt.
Die Antragsgegner haben die Kosten jeweils
zu 1/3 zu tragen.
26.03.19: Berufungsverhandnung. Der Senat gab zu verstehen,
der Berufung der Beklagten nicht stattgeben zu wollen.
Verkündung einer Entscheidung am 16.04.19, 9:55
Bericht |
|
|
|
|
|
19.03.2019 (Di) |
|
|
10:30 |
7 U 145/18
324 O 409/16
Ruby Oppermann (Ruby.O.Fee)
RA Pohl
(1, Instanz)
RA Hummel (?) (Berufungsinstanz) |
<k>
U. Hardegen (Betreiber von Porno-Sites)
RA Stefan Schimkat |
Auskunft, Schadensersatz,
Schmerzensgeld; Corpus Delicti: eingebundenes Video
von xHamster
17.02.17:
Verkündung einer Entscheidung am 21.04.17, 9:45, Raum B334
Bericht
21.04.17, Verkündung Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein
Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,- €
nebst Zinsein in Höhe von 5 Prozent über dem Basissatz ab den
13.10.2016 zu zahlen. Außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe
von 833,32 € nebst Zinsein in Höhe von 5 Prozent über dem
Basissatz ab den 13.10.2016., In Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 59 Prozent,
der Beklagte 41 Prozent zu tragten.
19.03.19: Nach Hinweis von Buske nahmen die Parteivertreter
ihre Berufungen zurück.
Streitwert 20.623,-- €
Bericht |
12:30 |
7 U 176/16
324 O 32/16
Albert
von Monaco, Charlene von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin
Dr. Nina Lüssmann |
<k>
FUNKE Woman Group GmbH (Aktuelle)
Kanzlei Romanka & Collegen
RA Prof. Dr.Gero Himmelsbach |
Unterlassung, Forderung; Corpus Delicti: Gerüchte
über Scheidung
Arftikel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht
dies? Wer kriegt die Kinder?
01.07.16: Termin tur Verkündung einer Entscheiduzng am
29.07.16, 9:45, Raum B 334
Bericht
29.07.16:
Aussetzungsbeschluss auf den
19.08.16
19.08.16: Aussetzungsbeschluss auf den 26.08.16
26.08.16: Urteil
Verbot Detail über den Ehevertrag etc.
Geldentschädigung 2 x 10.000,- €
19.03.19: Berufungsverghandlung
Vergleich geschlossen
1. Beklagte zahlt an die Kläger 12.000,- €. Die Zahlungen von
10.000,-- e entfallen
2.Kläger verzichtet auf die Rechte aus dem LG-Urteil vom
26.08.2016 und die die vorangegangene e-V. vom 24.11.2015.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden
gegeneinander aufgehoben.
4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der in Rede
stehenden Veröffentlichugn erledigt.
Streitwert 50.000,-- €. |
13:00 |
7 U 199/16
324 O 258/16
Charlene von Monaco
Kanzlei Prof. Prinz.
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k>
FUNKE Women Group GmbH (NEUE WELT)
Kanzlei Sattkamp &
Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte
Justiziatin Lissner (nur bei der 1. Instanz) |
Unterlassung; Corpus Delikti: Verdacht: Klägerin
erwartet ein Baby
07.10.16: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am
11.11.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
11.11.16, Ri.Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der
Beklagten wird nach dem Hamburger Brauch verboten, durch
...süßes Baby ... einen falschen Eindruck zu erwecken.
Die Beklagte trägtdieKosten der Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Im
MEEDIA
19.03.19: Berufungsverhandlung
Derb senat möchte sich an das LG-Urteil halten.
Termin zur Verkündungn einer Entscheidung am, 16.04.19, 9:55
Streitwert Verfügungsverfahren 10.000,-- €'
Berufungsverfahren 15.000,-- € |
|
|
|
|
|
12.03.2019 (Di) |
Bericht |
|
9:55
<v> |
7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche
Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin
Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € und 5.000,- € sowie
454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.01.19: Berufungsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 19.02.19, 9;55
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 12.03.19
12.03.19: Urteil Das LG-Urteil vom 20.07.18 wird im Teil 2
Geldentschädigung verändert. Die Beklagte hat 7.500,- €
Geldentschädigung zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/5,
die Beklagte 4/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
11:00 |
7 U 94/13
324 O 257/13
kick.management GmbH
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
Main-Post GmbH & Co. KG
RA Heit (1. Instanz)
RA Dr- Michalk (?) (Berufungsinstanz) |
Unterlassung,
Gegendarstellung
11.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 08.11.13, 9:55, Saal
B336
08.11.13: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die
Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit.
12.03.19: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung für durchaus
erfolgreich hält.
Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Wert des Berufungsverfahrens 30.000.-- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55
Bericht |
12:00 |
7 U 147/18
324 0 803/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger |
<k>
Tor-Arild Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz |
Hauptsacheverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz
1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der
Insolvenz.
31.03.17: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag,
den 12.05.17, 12:00, Raum B334
12.05.17, Ri'in Pia Böert: Urteil. Verbot von Äußerungen
Es sind 1.488,85 € an die Klägerin zu zahlen.
Von des Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 50 %, die
Beklagten jeweils 25 % zu tragen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
Streitwert 80.000,- €.
12.03.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht
auf Erfolg hat.
Der Beklagten-Vertreter bittet gleichwohl um Entscheidung.
Streitwert des Berufungsverfahrens 40.000.- €'
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 26.03.19, 9:55
Bericht |
12:30 |
7 U 146/18
324 0 406/16
Silikal GmbH
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr.Sven Krüger |
<k>
Tor-Arild Hegstad, Björn Hegstad
RA Dr. Prinz |
Verfügungsverfahren
Unterlassung; Wer hat den Kunstharz
1061 SW entwickelt; Gerüchte, Acrylicon stehe vor der
Insolvenz.
12.03.19: Berufungsverfahren. Berufung wurde auf Hinweis des
Gerichts zurückgenommen.
Die Beklagte wird der Rechte für verloren erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Streitwert des Berufungsvertfahrens 40.000,-- €
Bericht |
|
|
|
|
|
05.03.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein |
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
|
Unterlassung Info
Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit
Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum
01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B
334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht
aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.19
05.03.19: ??? |
9:55
<v> |
7 U 93/16
324 O
621/13
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Dr. Stefani Schork
RA Dr. Schlüter (Bekl. zu 2)
Beklagte zu 2 Dr. Nadja Kraenz |
Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren LG
Berlin 27 O 533/13 Urteil
Siehe
Bericht
07.11.14: 1. Instanz 324 O 621/13 Weitere verfahrensbereitende Maßnahmen von Amts wegen.
Bericht
Beweisverhandlung am 19.05.15, 10:30
19.05.15: Zeugenbefragung RA Johannes Eisenberg und RA Dr.
Sebastian Gorski.
Neuer Termin von Amt wegen.
Nächste Verhandlung am 06.11.15, 14:00, Saal B 335
06.11.15: Zeugenbefragung von Rechtsanwalt John Mathis Straßburg
und Ehssan Khazaeli
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.15, 9:55, Saal B
335
18.12.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 05.02.16
05.02.16: Befragung von Nadja Kraenz
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag 26.02.16,
9:55, Saal B 335.
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Die Beklagten werden unter Androhung der
üblichen Ordnungsmittel verurteilt, nicht zu behaupten, nicht zu
veröffentlichen etc., dass der Kläger (Schertz) in der Verhandlung gesagt
habe, "... Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig"
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.07.18: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.08.18, 9:55
14.08.18: Beweisbeschluss
Wie, wann die Bewesiverhandlung stattfand ist der
Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
Verkündung einer Entscheidung am 05.03.19, 9:55
05.03.19: ??? |
11:00 |
7 U 79/12
324 O 639/12
Susanne Elsner (Tierärztin;
Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg)
Kanzlei
Frömming & Partner |
<k>
Astrid Ebenhoch (Journalistin)
Kanzlei
Alavi, Frösner,
Stadler |
Unterlassung;
Info;
17.08.12: 1. Instanz
05.03.19: Berufungsverfahren. Verhandlung fand nicht statt. |
12:00 |
7 U 44/13
324 O 616/11
AMARITA Bremerhaven GmbH
Kanzlei Schwenn & Krüger (1.Instanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz) |
<k>
Rolf Schälike
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke |
Unterlassung und
Erstattung
Hauptsacheverfahren zur e.V.
Info 324 O 487/11
03.02.12: Verschoben auf den 16.03.12, 11:30
16.03.12: Verhandlung fiel wegen Ablehnungsgesuch gegen Richter
Dr. Link und Dr. Maatsch aus.
Bericht
Neuer Termin 17.08.12, 11:00
17.08.12: Befangenheitsantrag gegen die den Vorsitz führende
Richterin Barbara Mittler. Neuer Termin 25.01.12, 12:00, Saal
B335
25.01.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.02.13,
9:55, Saal B335
22.02.13. Aussetzungsbeschluss auf den 15.03.13
15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 19.04.13
19.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 26.04.13
26.04.13: Der Klage wurde stattgegeben. Es wurde verboten, den
von der Richterin Barbara Mittler in einer Verhandlung
erzeugten und von der Vors. Richterin Simone Käfer unterstützten
Verdacht, dass eine Pflegebedürftige der Klägerin zwei Tage lang
im Pflegeheim nichts zu trinken bekam, zu verbreiten.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung.
VorsRi Buske gab zu erkennen, dass der Berufung nicht
stattgegeben wird. Gerichtsberichterstattung über eine
Verdachtsverhandlung erzeugt selbst den verbotenen Verdacht,
wenn nicht eigenständig nachrecherchiert und eine klare
Distanzierung erfolgt.
Verkündung eine Entscheidung am 09.04.19, 9:55
Streitwertbeschluss 20.000,- €
Bericht |
12:30 |
7 U 47/15
324 O 146/13
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kanzlei Schwenn & Krüger
(1. Insanz)
Kanzlei Dr. Sven Krüger (2. Instanz)
RA Dr. Sven Krüger |
<k>
Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber)
Kanzlei Schön
Reinecke
RA Eberhard Reinecke
RA Corvin Fischer (nur in Sache der Tatsacheberichtigung) |
Unterlassung; Abgabe
einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Mandanten Dr.
Nikolaus Klehr
27.09.13: 1. Verhandlung
Befangenheitsantrag gegen Vors. Richterin Simone Käfer
Verkündung einer Entscheidung am 22.11.13, 9:55, Saal B335
22.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.01.14
17.01.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.02.14.
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 04.04.14.
04.04.14: Verhandlung wird wiedereröffnet am 22.08.14, 10:30
22.08.14: 2. Verhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal
B335
26.09.14: Verkündungstermin wird aufgehoben, die mündliche
Verhandlung wird wiedereröffnet am 27.03.15, 11:45, Saal B 335
27.03.15: Verkündung einer Entscheidung am 08.05.15, 9:55, Saal
B 335
08.05.15: Der streitgegenständliche Satz wurde verboten. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kosten fallen dem
Beklagten zur Last.
Tatsachenberichtigung,Verhandlung 03.02.17, 11:30
03.02.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:45, Raum B
334
10.02.17: Eine Änderung anerkannt.
Andere Änderung zurtückgewiesen, weil die Richter das Recht
haben, Meinungen verkürzt (vereinfacht) darzulgen.
Urteil
05.03.19: Berufungsverhandlung
VorsRi Buske behauptete, die stzreigegsntändliche Äußerung ist
eindeutig, dass RA Dr. Sven Krüger eine falsche eidest.
Versicheurng im eigenen Nahmen für Dr.Nikolaus Klehr abgegeben
hat.
Es erging ein Versäumnisurteil, weil die Beklagtenseite keinen
Antrag stellte.
Streitwertbeschluss, Berufungsverfahren 10.000,-- €
Bericht
Neue Verhandlungn am 04.06.19, 12:30 |
|
|
|
|
|
26.02.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 27/18
324 O 522/17
herera bauwert GmbH (2. Instanz)
Gekko Real Estate GmbH (1. Instanz)
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch (1. Instanz) |
<k>
Thomas Bremer
Kanzlei Linnemann
RA Rasch |
Unterlassung
02.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 02.11.17 wird
bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung für durchaus
aussichtsreich hält.
Klägervertreter stellt trotzdem einen Antrag
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
Streitwert 10.000,- €
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.19
26.02.19: Urteil. Auf Bwerufung des beklagten wird das urteil
des Landgerichts abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten zu tragen:
Entschrodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. |
11:00 |
7 U 99/18
324 O 519/17
Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH (ehemalike MK
Klinik)
Kanzlei Krüger
RA Dold |
<k>
RP Digital GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
Unterlassung; Corpus Delicti: 1. Angeblicher
Aufnamestopp von Patienten. 2. Bis Mitte Dezember hat die
Klägerin Zeit, ein Personal- und Aquetationskonzept
auszuarbeiten.
16.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 07.11.17 wurde
bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
26.02.19: Berufungsverfahren. Auf dringendes Anraten des senats
Vergleich geschlossen.
1. Zwei einfach UVEs
2. Die kosten werdemn gegeneinander aufgehoben
3. Generalquittung
4.Rücktrittsrecht für Antrragsteleer bis zum 12.03.19
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts
vom vergleich, 02.04.19, 9:55
Streitwert 20.000,- @ |
|
|
|
|
|
19.02.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche
Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin
Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € und 5.000,- € sowie
454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.01.19: Berufungsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 19.02.19, 9;55
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 12.03.19 |
9.55
<v> |
7 U 119/18
324 O 93/18
Alexandra Meyer-Wölden, Nayla Meyer-Wölden, Emanuel
Meyer-Wölden, Elian Meyer-Wölden, Oliver Pocher (Kl. zu 5.)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Karolin Sannwald |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH U(Neue Woche)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Bericht über Eherechtsstreit
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18,
9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbeschluss auf den
21.09.18.
21.09.18, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Verschiedene Verbote
gegenüber den einzelnen Klägern.
An Kläger zu 5 sind 5.000,- € Geldentschädigung zu zahlen
Komplizierte Kostenentscheidung, z.T. tragen auch die Kläger
Kosten.
08.01.19: Beruunfsverhandlung
Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen:
1.Die Beklagte zahlt an Kläger zu 6 4.000,- €:
2. Die Zahlung ist fällig, erst wenn die Kosten dieses
Verfahrens von den Klägern ausgeglichen sind.
3. Mit dem Vergleich sind alle gegenseitigen Ansprüche
der Parteien aus dem streitgegenständlichen Artikel erledigt.
4. Die Kosten des Rechststreits in beiden Instanzen tragen
die Kläger mit Ausnahme der Vergleichsgebühren, die jede Partei
selbst tragen werde.
Streitwert des Berufungsverfahrens 100.000,- € '
Termin zur Verkündung einer Enscheidung im Falle des
Rücktritts am 19.02.19, 9:55
19.02.19: Verkündung fand nicht statt. |
9:55
<v> |
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein |
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
|
Unterlassung Info
Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit
Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum
01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B
334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht
aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19
19.02.19. Aussetzungsbeschluss auf den 05.03.19 |
12:00 |
7 U 131/16
324 O 550/15
Thea Sihler-Jauch
Kanzlei Schertz Bergmann
RAin Simone Lingens (1.Instanz)
RAin Kerstin Schmitt |
<k>
Klambt Programmzeitschriften GmbH u.a.
Kanzlei Werner & Knop
RA Dirk Knop |
Forderung; 16 Bildnisse; Hartnäckigkeit,
Fotos an sich zulässig
15.04.16: Ri'in Käfer: Geldentschädigung muss gezahlt werden.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 27.05.16, 9:45, Raum B
334.
27.05.16: Urteil. Geldentschädigung 50.000,-EUR.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.02.16: Berufungsverhandlung. Der Senat gab zu erkennen, dass
es neue Rechtsprechung wäre, bei unterschiedlichen Fotos von
Hartnäckigkeit zu sprechen, wenn es um texte geht.
Verkündung einer Entscheidung a, 02.04.19, 9:55 |
|
|
|
|
|
12.02.2019 (Di) |
|
|
11:00 |
7 U 92/18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.2019 |
11:20 |
7 U 73 /18
324 O zzz/1y
Judith Rakers
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz |
<k>
Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
12.02.19: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.
Klägerinanwalt war wahrscheinlich privat verhindert.
Neuer Termin 28.05.19 |
|
|
|
|
|
05.02.2019 (Di) |
|
|
09:55
<v> |
7 U 64/18
324 O 615/17
Carsten Körber
(Bundestags-abgeordneter)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
RA Hartmann (1.Instanz)
RA Dr. Wegner (Berufungsinstanz) |
Unterlassung (Presserecht); Info
oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
Anonymitätsschutz
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutz bei
Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die
Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
05.02.19, 9:55
05.02.19: Verkündung fand nicht statt. Fehlte auf der
Terminrolle. |
09:55
<v> |
7 U 63/18
324 O 577/17
Carsten Körber
(Bundestags-abgeordneter)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland |
<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
RA Hartmann (1.Instanz)
RA Dr. Wegner (Berufungsinstanz) |
Unterlassung (Presserecht); Info
oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
Anonymitätsschutz
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutzbei
Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die
Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des Rücktritts am
05.02.19, 9:55
05.02.19: Verkündung fand nicht statt. Fehlte auf der
Terminrolle. |
9:55
<v> |
7 U 108/18
324 O 17/18
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Hauptsacheverfahren. Corpus
Delicti: Bohlen betrügt seine Frau
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 10.08.18,
9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'Äin Stallmann: Urteil. Äußerungen auf dem
Titelblatt werden verboten.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert 10.000,- €
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.19, 9:55
05.02.19, Verkpündung:
Urteil. Die Berufung der Beklagten gegen das LG-Urteil vom
10.08.18 wird zurückgewiese
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen. |
|
|
|
|
|
29.01.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 27/18
324 O 522/17
herera bauwert GmbH (2. Instanz)
Gekko Real Estate GmbH (1. Instanz)
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch (1. Instanz) |
<k>
Thomas Bremer
Kanzlei Linnemann
RA Rasch |
Unterlassung
02.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 02.11.17 wird
bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung für durchaus
aussichtsreich hält.
Klägervertreter stellt trotzdem einen Antrag
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
Streitwert 10.000,- €
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.19 |
9:55
<v> |
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Jan Dein |
<k>
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
|
Unterlassung Info
Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit
Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum
01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B
334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der Senat die Berufung für nicht
aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
29.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 19.02.19 |
9:55
<v> |
7 U 160/17
324 O 379/17
M. Schumacher
RA Damm |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung; Bericht über Geräte und
Erfaghrungen anderer.
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.12.17
08.12.17: Urteil
Es erging ein Verbotsurteil
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9:55
08.01.19: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
29.01.19: Urteil. Auf die Berufung des Beklagten
wird das LG-Urteil vom 22.11.17 aufgehoben
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen |
9:55
<v> |
7 U 97/17
324 O 552/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlasung; Drei Äußerungen
28.04.17: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
E.V. vom 02.09.16 wurde bestimmt bestätigt.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9.55
08.01.19:
Aussetzungsbeschluss auf den 29 .01.19
29.01.219: Urteil. Auf die Berufung des
Beklagten wird das LG-Urteil vom 28.04.17 zur einstweiligen
Verfügung vom 03.09.16 aufgehoben
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. |
9:55
<v> |
7 U
166/16
324 O
xxx/1y
Zalando AG
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich |
<k>
RTL Televison GmbH (Wallraff-Team)
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher |
Unterlassung; Undercover-Sendung;
Info
Hauptsaxche
1.Instanz 324 O xxx/1y
dd.mm.1y: Berufugsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
29.01.19: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Died Beklagte trägt die Kosten des Bwerufungsverfahrens
Revision wird nicht zugelassen |
9:55
<v> |
7 U 192/16
324 O 510/15
Prof.
Karl-Otto Edel
RA Dr. Koenig
Kläger persönlich |
<k>
Prof.
Volker Rieble (Jurist)
RA Dr. André Große Vorholt |
Unterlassung. Info
Wissenschaftlicher Streit zwischen Prof.
Karl-Otto Edel, Prof.
Volker Rieble und Dr. PD Roswitha Reinbothe
(Info) darüber, was Plagiat
ist. Können urherberrechtlich nicht geschützte Sätze, Plagiate
sein?
18.03.16: Vors. Ri'in Käfer begriff, dass es sich um einen
wissenschaftlichen Streit handelt und schlug Mediation vor.
Die Parteien können sich das bis zum 08.04.16 überlegen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16,11:00
19.08.16:Verkündung einer Entscheidung am 16.09.16, 9:45, Raum
B334
16.09.16 (Ri'in Barbara Mittler): Urteil. Die Klage wird
abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.11.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18, 9:55
18.12.18: Urteil Die Berufung des Klägers wird
zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Erneute Verkündung am 29.01.19, 9:55
29.01.19: Urteil Auf die Berufung des Klägers gegen das
LG-Urteil vom 16.09.18 wird das Urteil teilweise abgeöändert.
Verbot.
Von des Kosten das Rrechtsstreits und Bwerufungsverfahrens haben
der Kläger zu 9/10, die zu Beklagte 1/10 zu tragen.
Revision wird nicht zugelassen. |
|
|
|
|
|
22.01.2019 (Di) |
|
|
9:55
<v> |
7 U 126/16
324 O 259/15
Clemens Rasch (Rechtsanwalt Clemens Rasch)
RA xxx
RA xxx |
<k>
Google LLC.
Kanzlei Taylow Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
instr. Mitarbeiter Dr. Nolte (?) |
Unterlassung; Corpus Delicti: Eintrag "Null
Erfahrung. Nicht empfehlenswert"
26.02.16: 1. Instanz 324 O 259/15. Die Kammer neigt dazu, diese Bewertung als
Meinungsäußerung zuzulassen, wenn irgendein direkter bzw.
indirekter Kontakt, z.B.. Prozessbeobachtung zu dem Kläger
besteht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf
Freitag, den 08.04.18, 9:55, Saal B335
08.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16, 9:45
22.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.16
29.04.16: Urteil. Google wird verboten im
Google Plus Local (Google+ Local)
die beiden Bewertungen ("Null Erfahrung. Nicht
empfehlenswert") im Internet vorzuhalten.
Google Inc. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung von Google
stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55.
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18: Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19
22.01.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das
LG-Urteil vom 29.04.16 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen. |
9:55
<v> |
7 U 76/16
324 O 456/14
Rene Talbot (Betreiber der web-Site irren-offensive.de)
GGR Rechtsanwälte
RA Lehmentz (?)
Kläger persönlich |
<k>
Google
LLC.
RA Wimmers
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin |
Löschung wg. falschen Eindruck der Nähe zu
Scientologen. Beanstandeter Artikel
von Ingo Heinemann
13.11.15: 1. Instant 324 O 456/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den
22.01.16, 10:00, Saal B 335
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.16
29.01.16: Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung des Klägers nicht
stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18:
Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19
22.01.19: Urteil. Die Berufung des Klägers gegen das
LG-Urteil vom 29.01.16 wird abgewiesen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen. |
9:55
<v> |
7 U 86/16
324 O 715/14
Rechtsanwältin Claudia Hössel (Erlangen)
RA Andre Hönninger |
<k>
Google Inc.
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin
|
Unterlassung; Aberkannter Doktortitel wg.
Plagiat. Immer noch im Netz
04.12.15: 1. Instant 324 O 715/14 Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 10:00, Saal
B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte wird
verurteilt, in google.de bei Eingabe des Namens der Klägerin
bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google
stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18: Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19
22.01.19: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das
LG-Urteil vom 05.06.16 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Revision wird nicht zugelassen. |
10:30 |
7 U 110/18
324 O 587/17
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski |
<k>
BUNTE Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (Berufungsinstanz) |
Unterlassung; Bild auf der Straße mit Kind.
06.04.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung Montag, den
09.04.18,
12:00, Raum B334
09.04.18: Urteil. Verbotsurteil.
22.01.19: Berufungsverhandlung.
Vergleichm mit Rücktrittsrecht beim Antragsteller.
1. Die Kostern des Verfahresn 1. Instanz werden gegeneinander
aufgehoben bein einem Streitwert von 25.000,- €.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrwns fallen der Antragstellerin
zur Last.
3. Wert des Berufungsverfahrens 25.000,- €
Im Falle des Rücktritts erfolgt die Entscheidung schriftlich. |
11:00 |
7 U 111/18
324 O 624/17
Alexandra Neldel
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Gorski |
<k>
Morgenpost Sachsen GmbH
RA Dr. Wegner (1. Instanz)
RAin Sökeland (Berufungsinstanz) |
Unterlassung; Bild auf der Straße mit Kind.
Bericht abgeschrieben von BUNTE
06.04.18: Falls es zu keiner Einigung kommt, Termin zur Verkündung einer Entscheidung
13.04.18,
9:45, Raum B334
13.04.18, Riin Böert: Urteil. Die einstweilige Verfügung vom
19.12.2017 wird neu gefasst.
Von den Kosten trägt die Antragsstellerin 29 %, die
Antragsgegnerin 71 %.
22.01.19: Berufungsverhandlung.
RA Gorski nimm den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zurück.
Antragstellerin hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
Streitwert beider Instanzen 30.000,- €
|
11:30 |
7 U 188/16
324 O 73/16
Edwin Fritsch
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
Dr. Dold (2. Instanz) |
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)
RA Markus Herrmann (1. Instanz)
RA Dr. Söder (2. Instanz) |
Unterlassung; Abmahnkosten; Geldentschädigung
29.07.16: Verkündung einer Entscheidung am 26.08.16,
9:45, Raum B 334 Bericht
26.08.16, Ri Dr.Thomas LInke:
Aussetzungsbeschluss auf den 16.09.16
16.09.16, Ri'in Barbara Mittler: Aussetzungsbeschluss auf den
30.09.16
30.09.16, Ri'in Dr.-Kertsin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die
Beklagte wird verurteilt an den Käger 560,32 € nebst 5 % Zinsen
über dem Basissatz ab den 17.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 8/9, der
Kläger 1/9.
Streitwert 90.00,00 €.
22.01.19:Berufungsverfahren.
Vergleich mit Rücktrittsrecht bedier Parteien geschlossen.
1. Die Beklagte verpflichtet sch an den Kläger 5.560,31 € zu
zahlen.
2. Die Parteien sind sich einige, das die Kostenentscheidung der
1. Instanz erhalten bleibt.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander
aufgehoben.
4.Rücktrittsrecht bis zum 05. Februar 2019
Verkündung einer Entscheidung im falle des Rücktritts am
26.03.19, 9:55
|
|
|
|
|
|
15.01.2019 (Di) |
|
|
|
|
|
|
|
08.01.2019 (Di) |
|
|
9:55 |
7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski |
<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung |
Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich
kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im
Strahl zu kotzen.“
Info
04.12.15: Zeugebbefragung des Journalisten
Bernd Peters vom Kölner Express.
Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16,
10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter
Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen
- u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers
bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18:
Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19
08.01.19: Bewesibeschluss. Beweisvehandlung am 23.07.19, 14:30 |
9:55
<v> |
7 U 160/17
324 O 379/17
Michael. Schumacher
RA Damm |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlassung
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9:55
08.01.19: Auissetzungsbeschluss auf den 29.01.19 |
9:55
<v> |
7 U 97/17
324 O 552/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm |
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann |
Unterlasung; Drei Äußerungen
28.04.17: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
E.V. vom 02.09.16 wurde bestimmt bestätigt.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9.55
08.01.19:
Auissetzungsbeschluss auf den 29 09.01.19 |
10:30 |
7 U 103/18
324 O 18/18
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann |
<k> Burda
Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue 03.08.17)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti: angebliche
Schwangerschaft
08.06.18: Verkündung einer Entscheidung
am 20.07.18, 9:45, Raum B334
20.07.18, Ri Kersting: Die Beklagte hat an die Klägerin
Geldentschädigung in Höhe über 15.000,- € und 5.000,- € sowie
454,41 € zu zahlen.
De Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Streitwert 35.000,- €.
08.1.19: Berufunfgsverhandlung:
Streitwert der BV 35.000,- €
Verkündung einer 'Entscheidung am 19.02.19, 9;55 |
10:50 |
7 U 119/18
324 O 93/18
Alexandra Meyer-Wölden, Nayla Meyer-Wölden, Emanuel
Meyer-Wölden, Elian Meyer-Wölden, Oliver Pocher (Kl. zu 5.)
Kanzlei Nesselhauf
RAin Karolin Sannwald |
<k> M.I.G.
Medien Innovation GmbH U(Neue Woche)
Kanzlei SSB Söder
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Bericht über Eherechtsstreit
20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.09.18,
9:45, Raum B334
07.09.18, Ri'in Stallmann: Aussetzungsbesclluss auf den
21.09.18.
21.09.18, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Verschiedene Verbote
gegenüber den einzelnen Klägern.
An Kläger zu 5 sind 5.000,- € Geldentschädigung zu zahlen
Komplizierte Kostenentscheidung, z.T. tragen auch die Kläger
Kosten.
08.01.19: Berifunfsverhandlung
Vergleich mit Rücktrecht gertoffen:
1.Die Beklagte zahlt an Kläger zu 6 4.000,- €:
2. Die nZhalung ost fällig, erst wenn die Koasten dieses
verfahrens von den Klöägern ausgeglichen sind.
3. Mit dem vergleich sind alle gegernseitigen Ansprüche
der Parteien aus dem streitgegenständliochen Artikel erledigt.
4. DFie Kosten des Rechststzreuits in beiden Insdtanzentragen
die Kläger mit Ausnahme der Vergöeichsgebühren, die jede Partei
slebnst tragen werde.
Streitwert des Berufunfaverfahrens 100.000,- € '
Termin zur Verkübndung eine rEnscheidung im Falle des
ERücktritts am 19.02.19, 9:55 |
10:45 |
7 U 102/18
324 O 497/17
Alessandra Meyer-Wölden, Antonella Cocconcelli
Kanzlei Nesselhauf RAe
RAin Karolin Sannwald |
<k>
M.I.G.
Medien Innovation GmbH
Kanzlei
SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Markus Herrmann |
Unterlassung; Corpus Delicti:
Foto auf dem Weg zum Gericht (Familienverfahren,
Sorgestreitrechtstreit)
02.03.18: Urteil. Die
einstweilige Verfügung vom 17.10.17 wurde
bestätigt.
08.01.19: Die Antragsteller-Vertretetrin
erklärte, die Antragsteller nehmen den Antrag auf Erlass einer
einstweligen Verfügung zurück.
Beschlossen und Verkündet:
Die Kosten des Verfahrewns fallen den Antragstellern zur Last
Streitwert des BV 15.000,- € |
11:30 |
7 U 19/15
324 O 19/14
Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA)
Kanzlei Redeker/Selner/Dahs
RA Gernot Lehr
|
<k>
Werner
Rügemer; Peter Kleinert
Kanzlei Schön & Reinecke
RA Eberhard Reinecke |
Unterlassung (e.V.
v.13.01.14); Streitwert bei € 120.000,-
Info;
Info;
Im September 2013 forderte Prof. Dr.
Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts zur Zukunft
der Arbeit (IZA), die Redaktion der Blätter für Deutsche und
internationale Politik sowie den Autor
Werner Rügemer auf, folgende Aussagen zu unterlassen:
„faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als »unabhängig«“
„Von »freier Wissenschaft« kann hier allerdings beim besten
Willen nicht gesprochen werden“
das IZA betreibt Lobbying
(durch eine bestimmte Berichterstattung) den Eindruck zu
erwecken, dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung
informiere.
09.05.14: Vergleichsvorschlag der Kammer. Stellungnahme bis zum
27.06.14.
Weiter prozessleitende Maßnahmen.
Bericht.
Wiedereröffnung der Verhandlung am 22.08.14, 10:15
Termin wurde verschoben auf den 10.10.2014
10.10.14: Erneute Verhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 28.11.14,
9:55, Saal B335
28.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 30.01.15
30.01.15: Aussetzungstermin auf den 06.02.15
06.02.15: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagte wird unter
Androhung der üblichen Hamburger Formel nicht mehr zu behaupten
...
-
das IZA betreibt Lobbying
nicht mehr durch eine bestimmte Berichterstattung den Eindruck zu
erwecken,
- dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung
informiere.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird ebenfalls abgewiesen.
08.01.19: Verhandklung fandn nichtb statat.
Der Kläger hat offenabr seine Klage zurückgezogen. |
|
|
|
|
|
|
|
|