Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 46 48

2018

18.12.18; 11.12.18; 04.12.1827.11.18; 20.11.18; 06.11.18; 09.10.18; 02.10.18; 28.08.18; 21.08.18; 14.08.18; 07.08.18; 24.07.18; 17.07.18; 10.07.18; 03.07.18; 26.06.18; 12.06.18; 05.06.18; 22.05.18; 15.05.18; 08.05.18; 10.04.18; 20.03.1813.03.18; 06.03.18; 27.02.18; 20.02.18; 06.02.18; 16.01.18; 09.01.18;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil

18.12.2018 (Di)

9:55
<v>

7 U 192/16
324 O 510/15
Prof. Karl-Otto Edel
RA Dr. Koenig
Kläger persönlich

<k>
Prof. Volker Rieble (Jurist)
RA Dr. André Große Vorholt

Unterlassung. Info
Wissenschaftlicher Streit zwischen Prof. Karl-Otto EdelProf. Volker Rieble und Dr. PD Roswitha Reinbothe (Info) darüber, was Plagiat ist. Können urherberrechtlich nicht geschützte Sätze, Plagiate sein?
18.03.16: Vors. Ri'in Käfer begriff, dass es sich um einen wissenschaftlichen Streit handelt und schlug Mediation vor.
Die Parteien können sich das bis zum 08.04.16 überlegen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16,11:00
19.08.16:Verkündung einer Entscheidung am 16.09.16, 9:45, Raum B334
16.09.16 (Ri'in Barbara Mittler): Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.11.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18, 9:55
18.12.18: Urteil  Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des  Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Erneute Verkündung am 29.01.19, 9:55
 

9:55
<v>
7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RADr. Jan Dein
<k>
ZDF Zweites Deutsaches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
 

Unterlassung Info Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum 01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheisung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der der Senat die Berufung für nicht aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheiduzng am 18.12.18 9:55
Stzreitwert 20.000,- €
18.12.18: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.19
 

9:55
<v>

7 U 22/17
324 O 514/15
Mathias Knispel
Kanzlei Dr. Patricia Cronemeyer
RA Sebastian Herrmann

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Damm & Mann
RA Burkhardt (1. Instanz)
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
RA Michael Mensching (Berufungsinstanz)

Forderung. 50.000,- EUR. Corpus Delicti. Überfallmäßiger Polizeieinsatz in falscher Wohnung. Kläger wird mit Unterhose gezeigt. Kam an diesem Tage gerade aus der Intensivstation nach Hause. Hatte Einverständniserklärung unterschrieben. ZDF hatte UVE abgegeben.
22.04.16: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen mit Zahlung von 5.000,- EUR.
Im Falle des Rücktritts Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen erfolgen von Amtswegen
Neue Verhandlung am 25.11.16, 14:00 (Befragung von drei Zeugen)
25.11.16: Befragung von zwei Polizeibeamten und der Journalistin Annja Ketschmar
Verkündung einer Entscheidung am 20.01.17, 9:45, Raum B 334
20.01.17: Urteil. Klage wird abgewiesen.
20.11.18: Berufungsverfahren.
Senat gibt zu erkennen, der Berufung nicht stattzugeben.
Klagewert wird seitens des Klägers auf 20.500,- € erhöht.
Verkündung einer Entscheidung am18.12.18, 9:55
18.12.18: Urteiul Die Berufung des Klägers wird zurückgwjiessen.
Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
 

9:55

7 U 12/17
xxx O zz/yy
GbR bestehend aus d. Gesell. Moritz Schildt und Susanne Schildt, u.a.
Kanzlei
RA Paulik
Kläger zu 2.

<k>
Verein Hochkamp e.V.
RA Prikitschek (?)
Herr Dr. Klaus Gierke (aus dem Vorstand der Beklagten)


20.03,18: Aussetzungsbeschluss auf den 06.03.18
06.03.18: Beweisbeschluss.
Verhandlung am 11.12.18, 10:00
11.12.18: Verkünduing einer Entscheidung am 18.12.18
18.12.18: Urteil Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil vom 16.01.18 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Kostenentscheidung.
Revision wird nicht zugelassen.
 

10:00

7 U  106/16
324 O 736/14
Felix Strehober
Kazlei Höch Kadelbach
RA Dominik Höch (1.Instanz)
RA Portack (2.Instanz)

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RAin Dr. Britta Heymann
Mitarbeiterin des Justiziriats Warendorf
Nebernintervent Spiegel
RA Dr. Srocke
Justiziar Siegel

Unterlassung; Berichte über Mitarbeiter der Stasi - Strafverfahren wg. falscher eidesstattlichen Versicherung
Richter Claus Meyer (14.05.13): Wir sind die letzte Instanz. Oder BGH? Dann sind wir nur die 2. Instanz. Wir haben das BGH-Urteil VI ZR 4/12. Es ging um einen Gazprom-Manager (Felix Strehober). Gab eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Das ist mittlere Kriminalität. Der 7. Senat (Vors. Richterin Dr. Marion Raben, Richter Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe) hatte seinerzeit gegen die Berichterstattung entschieden.
Bericht wird wohl erlaubt, wenn mitgeteilt wird, dass das Strafverfahren eingestellt wurde.
24.07.15: Beklagtenvertreter kann bis zum 28.08.15 vortragen
Weiter prozessleitende Maßnahmen. Bericht
Neue Verhandlung am 15.01.16, 11:00
15.01.16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.03.16, 9:55, Saal B 335
04.03.16: Aussetzungsbeschluss auf den 01.04.16
01.04.16: Urteil. Google Suchergebnisse.... eingestelltes Strafverfahren wg. Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
18.12.18: Berufungsverhandlung:
Klägervwertreter nimmt die Klage zurück.
Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen nd die Kosten des Nebeninterventen.
Streitwert des Berufungsverfahrens 19.445,- €

       

11.12.2018 (Di)

9:55

7 U 94/18
324 O 509/17
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: Bild (Grafik) Bohlen hat jedes Jahr eine  neue Frau
02.03.18: Die einstweilige Verfügung vom 25.10.17 wurde bestätigt
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 11.12.18
11.12.18: Versäumnisurteil. ie Berufung des Antraggegners gegen das LG-Urteil vom 02.03.18 wird zurückgewiesen.
Die Kosten hat der Antragsgener zu tragen.

10:00

7 U 12/17
xxx O zz/yy
GbR bestehend aus d. Gesell. Moritz Schildt und Susanne Schildt, u.a.
Kanzlei
RA Paulik
Kläger zu 2.

<k>
Verein Hochkamp e.V.
RA Prikitschek (?)
Herr Dr. Klaus Gierke (aus dem Vorstand der Beklagten)


20.03,18: Aussetzungsbeschluss auf den 06.03.18
06.03.18: Beweisbeschluss.
Verhandlung am 11.12.18, 10:00
11.12.18: Verkünduing einer Entscheidung am 18.12.18

11:00

7 U 93/18
324 O 445/17
Maria Fischer, Peter Fischer (Eltern von Helene Fischer)
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Heinrich Bauer Verlag KG

Kanzlei
RAin Haisch

Unterlassung; 5 Jahre altes Foto
08.12.17: Verkündung einer Entscheidung am 16.01.18, 12:00, Raum B 334
16.01.18: Urteil. Fotoverbot
11.12.18: Bericht Berufungsverhandlung.
Klägervertreter nimmt auf Rat des Senats den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück.
Beschlossen wurde:
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last
Streitwert 20.000,- €

11:30

7 U 64/18
324 O 615/17
Carsten Körber (Bundestags-abgeorneter)
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
R
A Hartmann (1. Instanz)
R>A Dr. wegner

Unterlassung (Presserecht); Info oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
11.12.18:
Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutzbei Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des  Rücktritts am  05.02.19, 9:

12:00

7 U 63/18
324 O 577/17
Carsten Körber (bundestags-abngeordneter
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Holger Nieland

<k>
Morgenpost Sachsen GmbH u.a
Kanzlei
R
A Hartmann (1. Instanz)
RA Dr. Wegner

Unterlassung (Presserecht); Info oder "Freundin beim Sex verprügelt?"
16.02.18: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

11.12.18: Berufungsverhandlung
Der Senat bekundete Zweifel am Anonymitätsschutzbei Politikern.
Auf Antrag der Klägerseite wurde nach ca. 10 Minuten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es kam zum Vergleich mit Rücktrittsrecht.
Streitwert ca. 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung im Falle des  Rücktritts am  05.02.19, 9:

12:30

7 U 33/18
hedera bauwert GmbH
Kanzlei Höch
RA Roman Portack
1. Instanz
324 O 291/17
Gekko Real Estate GmbH
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch

<k>
Thomas Bremer

Kanzlei Linnemann
RA
Rasch

Unterlassung
08.12.17:  1. Instanz 324 O 291/17 Verkündung einer Entscheidung am 12.01.18, 9:45, Raum B334
12.01.18, Ri'in Stallmann: Urteil.
1. Verbot: ... negatives Eigenkapital, Totaleverlust, wie am 29.03.17 behauptet.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18: Auf Hinweis des Senats nimmt der Klägervertreter den Antrag auf Erlass einer einsweiligen Verfügung zurück.
Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Streitwert 15.000,- €

 

13:00

7 U 27/18
324 O 522/17
herera bauwert GmbH (2. Instanz)
Gekko Real Estate GmbH (1. Instanz)
Kanzlei Höch
RA Dominik Höch (1. Instanz)

<k>
Thomas Bremer

Kanzlei Linnemann
RA
Rasch

Unterlassung
02.02.18: Die einstweilige Verfügung vom 02.11.17 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

11.12.18:  Berufungsverhandlung
Der Senat gab zu erkennen, dass er die Berufung für durchaus aussichtsreich hält.
Klägervertreter stellt trotzdem einen Antrag
Verkündung einer Entscheidung am 29.01.19, 9:55
Streitwert 10.000,- €

13:30

7 U 94/16
324 O 224/15
Michael Mittermeier
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
Axel Springer SE, BILD Online
Kanzlei Raue
RA Dr. Ulrich Amelung (1. Inszanmz)
Prof. Hegemann (2. Instanz)

Forderung; Korpus Delicti Zitat: „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“ Info
04.12.15: Zeugenbefragung des Journalisten  Bernd Peters vom Kölner Express. Befragung von Michael Mittermeier durch das Gericht.
Absolut entgegengesetzte Aussagen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 05.02.16, 10:00, Saal B 335
05.02.16. Aussetzungsbeschluss auf den 26.02.16
26.02.16: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, einige Äußerungen - u.a. Ich kann diese Frau nicht mehr sehen - des Klägers bezüglich Helene Fischer zu veröffentlichen etc.
Zahlungsentscheidung über 1.107,15 und 97,18 Euro.
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
11.12.18: Berufungsverhandlung.
Wert des Berufungsverfahrens 104.000,- €
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19

:      

04.12.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 126/16
324 O 259/15
Clemens Rasch (Rechtsanwalt Clemens Rasch)
RA xxx
RA xxx

<k>
Google LLC.
Kanzlei Taylow Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
instr. Mitarbeiter
  Dr. Nolte (?)

Unterlassung; Corpus Delicti: Eintrag "Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert"
26.02.16: 1. Instanz 324 O 259/15. Die Kammer neigt dazu, diese Bewertung als Meinungsäußerung zuzulassen, wenn irgendein direkter bzw. indirekter Kontakt, z.B.. Prozessbeobachtung zu dem Kläger besteht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.18, 9:55, Saal B335
08.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16, 9:45
22.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.16
29.04.16: Urteil. Google wird verboten i
m Google Plus Local (Google+ Local) die beiden Bewertungen  ("Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert") im Internet  vorzuhalten.
Google Inc. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55.
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18: Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19

9:55
<v>

7 U 76/16
324 O 456/14
Rene Talbot (Betreiber der web-Site irren-offensive.de)
GGR Rechtsanwälte
RA Lehmentz (?)
Kläger persönlich

<k>
Google LLC.
RA Wimmers
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

Löschung wg. falschen Eindruck der Nähe zu Scientologen. Beanstandeter Artikel von Ingo Heinemann
13.11.15: 1. Instant 324 O 456/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 22.01.16, 10:00, Saal B 335
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.16
29.01.16: Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung des Klägers nicht stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18

04.12.18:
Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19

9:55
<v>

7 U 86/16
324 O 715/14
Rechtsanwältin Claudia Hössel (Erlangen)
RA Andre Hönninger

<k>
Google Inc.
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

 

Unterlassung; Aberkannter Doktortitel wg. Plagiat. Immer noch im Netz
04.12.15: 1. Instant 324 O 715/14 Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 10:00, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte wird verurteilt, in google.de bei Eingabe des Namens der Klägerin bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18
04.12.18:
Auzssetzungsbeschluss auf den 22.01.19

9:55
<v>

7 U 51/18
324 O 86/18
Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co., KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung, Gegendarstellung; Jornalist Meissner wurde aus den Presseverteilern angeblich gelöscht.
13.04.18: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 16.04.18, 12:00, Raum B334.
20.11.18: Berufunfsaverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.18, 9:55
Streitwert 15.000,- €

 

14:00

7 U 142/17
324 O 200/17
Leopod Lanner
Kanzlei  Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Forderung; Scheidungsverfahren
29.09.17: Verkündung einer Entscheidung am 10.11.17, 9:45, Raum B334
10.11.17, Ri'in Böert: Urteil.
1. Die Beklagte wird verurteilt, eine Äußerung nicht mehr zu verbreiten etc.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechststreits zu tragen.
3. Sicherheitsleistung
4. Streitwert 10.000,- €.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. 

14:45

7 U 94/18
324 O 509/18
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: Bild (Grafik) Bohlen hat jedes Jahr eine  neue Frau
02.03.18: Die einstweilige Verfügung vom 25.10.17 wurde bestätigt
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 11.12.18

14:45

7 U 108/18
324 O 17/18
Dieter Bohlen
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 06.10.2017)
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Hauptsacheverfahren. Corpus Delicti: Bohlen betrügt seine Frau

20.07.18: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 10.08.18, 9:45, Raum B334
10.08.18, Ri'Äin Stallmann: Urteil. Äußerungen auf dem Titelblatt werden verboten.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert 10.000,- €

04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. 
Verkündung einer Entscheidung am 05.02.19, 9:55

15:00

7 U 160/17
324 O 379/17
M. Schumacher
RA Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Unterlassung
24.11.17: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.

04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9:55

15:00

7 U 97/17
324 O 552/16
Michael Schumacher
RA Felix Damm

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlasung; Drei Äußerungen
28.04.17: Entscheidung am Schluss der Sitzung.
E.V. vom 02.09.16 wurde bestimmt bestätigt.
04.12.18: Berufungsverhandlung.
Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.01.19, 9.55

       

27.11.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 100/17
324 O 352/16
HELIOS Dr.Horst Schmidt Klinik Wiesbaden GmbH
Kanzlei Schertz Bergamnn
RAin Kerstin Schmitt

<k>
RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH

RA Prof. Elmar Schumacher
Günter Wallraff

Unterlassung; Hauptsache zur einstweiligen Verfügung 324 O 96/16
24.03.17: Verkündung einer Entscheidung am 26.05.17, 9:45, Raum B334  Bericht Bericht bei meedia.de
26.05.17:  Aussetzungsbeschluss auf dem 23.06.17
23.06.17: Urteil  Tenor:
I. Die Beklagten werden jeweils verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,
das Filmmaterial, welches mit einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten der von der Klägerin betriebenen Klink aufgenommen wurde, erneut – wie in der Sendung „T. W. –R. U.“, Folge „katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern“ vom 11.01.2016 geschehen – zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.
II. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin den Betrag in Höhe von 443,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 18.06.2016 zu zahlen.
III. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin den Betrag in Höhe von 443,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 18.06.2016 zu zahlen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1) und zu 2) jeweils zur Hälfte zu tragen.
V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziffer I gegen die jeweiligen Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 40.000 EUR, hinsichtlich Ziffern II und III. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
und beschließt:
Der Streitwert wird auf 80.000 EUR festgesetzt.
20.11.18: Berufungsverfahren, Verkündungstermin
Aussetzungsbeschluss auf den 27.11.18
27.11.18: Urteil Auf die Berufung der Beklagten wird das das LG-Urteil vom 29.06.17 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird abgewiesen.
Die
Revision wird nicht zugelassen.
Anhängig BGH VI ZR 507/18

11:00

7 U 63/16
324 O 577/13
woolrec GmbH, Edwin Fritsch, u.a.
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger (1. Instanz)
RA Dold (2. Instanz)

<k>
Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG (Neue Post)
Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler
RA Dr. Gerald Neben
RA Philipp Steinhübl

Unerlassung, Richtigstellung, Geldentschädigung; Info
11.07.14: Vergleich mit Rücktrittsvorbehalt getroffen.
Im Falle des Rücktritts prozessleitende Maßnahmen.
Wiedereröffnung des Verfahrens am 27.03.15, 11:30
27.03.15: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 12.06.2015, 9:55, Saal B335
12.06.15: Urteil Den Unterlassungsanträgen wird stattgegeben. Es ist eine Geldentschädigung on Höhe von € 6.000,00 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
27.11.18: Berufungsverhandlung. Es wurde ein Vergleich
getroffen.

       

20.11.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 100/17
324 O 352/16
HELIOS Dr.Horst Schmidt Klinik Wiesbaden GmbH
Kanzlei Schertz Bergamnn
RAin Kerstin Schmitt

<k>
RTL Television GmbH, INfoNetwork GmbH

RA Prof. Elmar Schumacher
Günter Wallraff

Unterlassung; Hauptsache zur einstweiligen Verfügung 324 O 96/16
24.03.17: Verkündung einer Entscheidung am 26.05.17, 9:45, Raum B334  Bericht Bericht bei meedia.de
26.05.17:  Aussetzungsbeschluss auf dem 23.06.17
23.06.17: Pseudoöffentlichkeit nicht anwesend
20.11.18: Berufungsverfahren, Verkündungstermin
Aussetzungsbeschluss auf den 27.11.18

10:15

7 U 51/18
324 O 86/18
Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

<k>
SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co., KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Unterlassung, Gegendarstellung; Jornalist Meissner wurde aus den Presseverteilern angeblich gelöscht.
13.04.18: Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 16.04.18, 12:00, Raum B334.
20.11.18: Berufunfsaverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.18, 9:55
Stzreitwertz 15.000,- €

 

11:00 7 U 165/16
324 O 43/16
Stefan Georgi
Kanzlei Schertz Bergmann
RADr. Jan Dein
<k>
ZDF Zweites Deutsaches Fernsehen
Kanzlei Redeker Sellner Dahs
RA Dr. Christian Mensching
 

Unterlassung Info Corpus Delicti heute-show Satire-Sendung mit Martin Sonneborn
24.06.26: 15.07.16 ist Schluss der mündlichen Verhandlung
Das Gericht neigte dazu, die Klage abzuweisen. Kläger kann bis zum 01.07.16 den fehlenden ZDF-Beitrag (ohne Welke) einreichen.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16,9:45, Raum B 334 Bericht
29.07.16: Urteil. Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Entscheisung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.11.18: Berufungsverhandlung.
Nach der Vorberatung hält der der Senat die Berufung für nicht aussichtsreich.
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18 9:55
Streitwert 20.000,- €

12:00

7 U 22/17
324 O 514/15
Mathias Knispel
Kanzlei Dr. Patricia Cronemeyer
RA Sebastian Herrmann

<k>
Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei Damm & Mann
RA Burkhardt (1. Instanz)
Kanzlei Redeker Sellner Dahs;
RA Michael Mensching (Berufungsinstanz)

Forderung. 50.000,- EUR. Corpus Delicti. Überfallmäßiger Polizeieinsatz in falscher Wohnung. Kläger wird mit Unterhose gezeigt. Kam an diesem Tage gerade aus der Intensivstation nach Hause. Hatte Einverständniserklärung unterschrieben. ZDF hatte UVE abgegeben.
22.04.16: Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen mit Zahlung von 5.000,- EUR.
Im Falle des Rücktritts Schriftsatznachlass.
Prozessleitende Maßnahmen erfolgen von Amtswegen
Neue Verhandlung am 25.11.16, 14:00 (Befragung von drei Zeugen)
25.11.16: Befragung von zwei Polizeibeamten und der Journalistin Annja Ketschmar
Verkündung einer Entscheidung am 20.01.17, 9:45, Raum B 334
20.01.17: Urteil. Klage wird abgewiesen.
20.11.18: Berufungsverfahren.
Senat gibt zu erkennen, der Berufung nicht stattzugeben.
Klagewert wird seitens des Klägers auf 20.500,- € erhöht.
Verkündung einer Entscheidung am18.12.18, 9:55

       

06.11.2018 (Di)

 
11:00

7 U 192/16
324 O 510/15
Prof. Karl-Otto Edel
RA Dr. Koenig
Kläger persönlich

<k>
Prof. Volker Rieble (Jurist)
RA Dr. André Große Vorholt

Unterlassung. Info
Wissenschaftlicher Streit zwischen Prof. Karl-Otto EdelProf. Volker Rieble und Dr. PD Roswitha Reinbothe (Info) darüber, was Plagiat ist. Können urherberrechtlich nicht geschützte Sätze, Plagiate sein?
18.03.16: Vors. Ri'in Käfer begriff, dass es sich um einen wissenschaftlichen Streit handelt und schlug Mediation vor.
Die Parteien können sich das bis zum 08.04.16 überlegen.
Erneute Verhandlung am 19.08.16,11:00
19.08.16:Verkündung einer Entscheidung am 16.09.16, 9:45, Raum B334
16.09.16 (Ri'in Barbara Mittler): Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
06.11.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 18.12.18, 9:55
 

       

09.10.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 126/16
324 O 259/15
Clemens Rasch (Rechtsanwalt Clemens Rasch)
RA xxx
RA xxx

<k>
Google LLC.
Kanzlei Taylow Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
instr. Mitarbeiter
  Dr. Nolte (?)

Unterlassung; Corpus Delicti: Eintrag "Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert"
26.02.16: 1. Instanz 324 O 259/15. Die Kammer neigt dazu, diese Bewertung als Meinungsäußerung zuzulassen, wenn irgendein direkter bzw. indirekter Kontakt, z.B.. Prozessbeobachtung zu dem Kläger besteht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.18, 9:55, Saal B335
08.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16, 9:45
22.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.16
29.04.16: Urteil. Google wird verboten i
m Google Plus Local (Google+ Local) die beiden Bewertungen  ("Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert") im Internet  vorzuhalten.
Google Inc. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55.

28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18

9:55
<v>

7 U 76/16
324 O 456/14
Rene Talbot (Betreiber der web-Site irren-offensive.de)
GGR Rechtsanwälte
RA Lehmentz (?)
Kläger persönlich

<k>
Google LLC.
RA Wimmers
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

Löschung wg. falschen Eindruck der Nähe zu Scientologen. Beanstandeter Artikel von Ingo Heinemann
13.11.15: 1. Instant 324 O 456/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 22.01.16, 10:00, Saal B 335
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.16
29.01.16: Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung des Klägers nicht stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18

 

9:55
<v>

7 U 86/16
324 O 715/14
Rechtsanwältin Claudia Hössel (Erlangen)
RA Andre Hönninger

<k>
Google Inc.
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

 

Unterlassung; Aberkannter Doktortitel wg. Plagiat. Immer noch im Netz
04.12.15: 1. Instant 324 O 715/14 Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 10:00, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte wird verurteilt, in google.de bei Eingabe des Namens der Klägerin bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55
28.08.19: Aussetzungsbeschluss auf den 04.12.18

       

02.10.2018 (Di)

 
hh:mm

7 U 75/18
324 O 397/17
Deutsche Frühstücksei GmbH & Co,KG Betriebsgesellschaft
Kanzlee Graf von Wetsphalen
RA Dr. Scheuerl

<k>
PeTA Deutschland e.V.

Kanzlei Günther Partnergesellschaft
RAin xxx

Unterlassung Info
08.12.17: Verkündung einer Entscheidung am 12.01.18, 12:00, Raum B 334
12.01.18: Urteil Veröffentlichung von Videos und Fotos wird verboten.
02.10.18: Berufungsverfahren. Urteil. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Huptsacheverfajhren 324 O 503/18 am 28.06.19, 10:00

       

28.08.2018 (Di)

 
10:15

7 U 126/16
324 O 259/15
Clemens Rasch (Rechtsanwalt Clemens Rasch)
RA xxx
RA xxx

<k>
Google LLC.
Kanzlei Taylow Wessing
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
instr. Mitarbeiter
  Dr. Nolte (?)

Unterlassung; Corpus Delicti: Eintrag "Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert"
26.02.16: 1. Instanz 324 O 259/15. Die Kammer neigt dazu, diese Bewertung als Meinungsäußerung zuzulassen, wenn irgendein direkter bzw. indirekter Kontakt, z.B.. Prozessbeobachtung zu dem Kläger besteht.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.18, 9:55, Saal B335
08.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 22.04.16, 9:45
22.04.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.04.16
29.04.16: Urteil. Google wird verboten i
m 7Google Plus Local (Google+ Local) die beiden Bewertungen  ("Null Erfahrung. Nicht empfehlenswert") im Internet  vorzuhalten.
Google Inc. trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55

11:00

7 U 76/16
324 O 456/14
Rene Talbot (Betreiber der web-Site irren-offensive.de)
GGR Rechtsanwälte
RA Lehmentz (?)
Kläger persönlich

<k>
Google LLC.
RA Wimmers
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

Löschung wg. falschen Eindruck der Nähe zu Scientologen. Beanstandeter Artikel von Ingo Heinemann
13.11.15: 1. Instant 324 O 456/14 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, den 22.01.16, 10:00, Saal B 335
22.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 29.01.16
29.01.16: Klage wird abgewiesen
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung des Klägers nicht stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55

 

11:45

7 U 86/16
324 O 715/14
Rechtsanwältin Claudia Hössel (Erlangen)
RA Andre Hönninger

<k>
Google Inc.
RA Wimmers
RAin Dr. Spiegel
Wahrendorf, instruierte Mitarbeiterin

 

Unterlassung; Aberkannter Doktortitel wg. Plagiat. Immer noch im Netz
04.12.15: 1. Instant 324 O 715/14 Verkündung einer Entscheidung am 29.01.16, 10:00, Saal B 335
29.01.16: Aussetzungsbeschluss auf den 05.02.16
05.02.16: Urteil. Der Klage wird stattgegeben. Die Beklagte wird verurteilt, in google.de bei Eingabe des Namens der Klägerin bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

28.08.18: Berufungsverhandlung.
Kammer gab zu verstehen, dass der Berufung von Google stattgegeben wird.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.10.18, 9:55

       

21.08.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 21/18
324 O 117/17
Vito Schnabel (ex-Ehemann von Heidi Klum)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Dunckel (1. instanz)
RAin Karolin Sannwald

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Zusammen mit einer Frau im Restaurant gesehen. E.V. vom 20.03.17 Info
01.09.17: 1. Instanz 324 O 117/17 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung, Saal B335
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

03.07.18: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 21.08.18, 9:55
21.08.18: Urteil. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das LG-Urteil vom 01.09.17 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnern zu tragen.

9:55
<v>

7 U 9/18
324 O 112/17
Vito Schnabel (ex-Ehemann von Heidi Klum)
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Dunckel (1. Instanz)
RAin Karolin Sannwald

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Zusammen mit einer Frau im Restaurant. E.V. vom 17.02.17 Info
01.09.17: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung, Saal B335
Die einstweilige verfügung wurde bestätigt.
03.07.18: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 21.08.18, 9:55

21.08.18: Urteil. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das LG-Urteil vom 01.09.17 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnern zu tragen.

10:00

7 W 46/18
Thomas von Hessen
Kanzlei Gronemeyer & Grulert
RAin Dr. Patricia Gronemeyer

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Srocke

Unterlassung; Corpus Delicti: Spiegel-Artikel: Die dubiösen Geschäfte des neuen HSV.Managers im Spiegel 14/2018. Strittig: "Er täuschte sogar einen Geschäftspartner"
21.08.18: Streitwert 80.000,- €.
Entscheidung erfolgt schriftlich.

11:00

7 U 95/18
324 O 33/18
Pierre Casiraghi
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Söder
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Kostenstreit.
Strittig die Aktivlegitimation eines Ehemanns bei Berichten über Schwangesrchaft. Sache hat sich erledigt,
08.06.18: 1. Instanz 324 O 33/18 Verkündung einer Entscheidung
am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
21.08.18: Berufungsverhandlung. Der Seant gibt zu erkennen, dass er die Berufung für aussichtsreich hält.
Stereitwert 3.000,- € (nur noch RA- und Gerichtskosten.
Entscheidung am Schluss der Sitzung

9:55
<v>

7 U 48/18
324 O 511/17
Caroline von Monaco
Kanzlei Prof.Prinz
RAin Dr. Nina Lüssmann

<k>
Burda Senator Verlag GmbH (Neue Woche 17)

Unterlassung; Build auf Titelseite, Albert könnte eiversüchtig sein.
12.01.18: 1. Instanz 324 O 511/17 Verkündung einer Entscheidung am 26.01.18, 9:45, Raum B 334
26.01.18: Urteil. Äußerungsverbot.
21.08.18: Berufungsverhandlung.
Streitwert 10.000,- €
Entscheidunf am Schluss der Sitzung.

       

14.08.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 93/16
324 O 621/13
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz
Kanzlei Eisenberg pp.
RA
Dr. Stefani Schork
RA Dr. Schlüter (Bekl. zu 2)
Beklagte zu 2 Dr. Nadja Kraenz

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren LG Berlin 27 O 533/13 Urteil Siehe Bericht
07.11.14: 1. Instanz 324 O 621/13 Weitere verfahrensbereitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Beweisverhandlung am 19.05.15, 10:30
19.05.15: Zeugenbefragung RA Johannes Eisenberg und RA Dr. Sebastian Gorski.
Neuer Termin von Amt wegen.
Nächste Verhandlung am 06.11.15, 14:00, Saal B 335
06.11.15: Zeugenbefragung von Rechtsanwalt John Mathis Straßburg und Ehssan Khazaeli
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.15, 9:55, Saal B 335
18.12.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 05.02.16
05.02.16: Befragung von Nadja Kraenz
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag 26.02.16, 9:55, Saal B 335.
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Die Beklagten werden unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, nicht zu behaupten, nicht zu veröffentlichen etc., dass der Kläger (Schertz) in der Verhandlung gesagt habe, "... Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines  Amtsrichters würdig"
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen  Vollstreckbarkeit.
03.07.18: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.08.18, 9:55
14.08.18: Beweisbeschluss
Wie, wann die Bewesiverhandlung stattfand ist der Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
Verkündung einer Entscheidung am 05.03.19, 9:55

       

07.08.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 11/18
324 O 135/17
Peter Rampo

Kanzlei
RA Praschke (?)

<k>
Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte.
Kanzlei
RA Hoppe (?)

Unterlassung  wg. Identifizierbarkeit im kleinen Krais von Bekanntern im Buch "Unerkannt durchs Freundesland", Artikel "Wir waren Verrückte und wollten es auch bleiben" von Jürgen vam Raendonck.
03.11.17: Vergleich getroffen.
Im Falle des Rücktritts vom Vergleich Verkündung einer Entscheidung am 22.12.17
22.12.17: Beklagte ist vom Vergleich zurückgetreten.
Urteil erging gegen die Beklagte
05.06.18: Berufungsverfahren.
Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 24.07.18, 12:00
24.07.18: Der Berufung wird voraussichtlich stattgegeben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.08.18, 9:55
07.08.18: Urtel. Auf die Berufung des Beklagten wird  das LG-Urteil vom 22.12.17 abgeändert. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00

7 U 151/17
324 O 145/17
Helene Fischer
Kanzlei  Schert Bergmann
RA Helge Reich

<k>
Burda Senator Verlag GmbH

Kanzlei (Freizeit Revue Nr. 11/2017))
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; "Heimliche Liebe" mit Michael Bolten auf der Titelseite.
EXCLUSIV. Jetzt enthüllt Weltstar Michael Bolton die Wahrheit.

29.09.17: 1. Instanz 324 O 145/17 Die einstweilige Verfügung vom 18.04.17 wurde bestätigt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
07.08.18: Berufungsverfahren.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

       

24.07.2018 (Di)

 
10:30

7 U 11/18
324 O 135/17
Peter Rampo

Kanzlei
RA Praschke (?)

<k>
Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte.
Kanzlei
RA Hoppe (?)

Unterlassung  wg. Identifizierbarkeit im Buch "Unerkannt durchs Freundesland", Artikel "Wir waren Verrückte und wollten es auch bleiben" von Jürgen vam Raendonck.
03.11.17: Vergleich getroffen.
Im Falle des Rücktritts vom Vergleich Verkündung einer Entscheidung am 22.12.17
22.12.17: Beklagte ist vom Vergleich zurückgetreten.
Urteil erging gegen die Beklagte
05.06.18: Berufungsverfahren.
Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 24.07.18, 12:00
24.07.18: Der Berufung wird voraussichtlich stattgegeben.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 07.08.18, 9:55

       

17.07.2018 (Di)

10:00

7 U 34/18
324 O 27/17
Bettina Reischer-Grad
Kanzlei Nesselhauf
RA'in
Sanwald

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Forderung; Abschlusserklärung z.T. abgegeben. Über den Rest wird gestritten., wie "Alles aus.", "Die Ehefrau hat sich durchgesetzt." etc.
06.10.17: Die Einstweilige Verfügung vom 19.01.17 dürfte am Schluss der Sitzung bestätigt worden sein.
17.07.18: Verhandlung fand nicht statt:
Auf Hinweis von Buske hatte die Klägerin die Klagerin zurückgenommen.

10:30

7 U 37/18
324 O 57/17
Bettina Reischer-Grad
Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Katharina Gyllensvärd (?)

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Forderung; Gestritten wird, ob Gleichzeitigkeit von Beziehungen mit Frauen beim dreifachen Vater Stefan Mross bestand
29.09.17: Die Einstweilige Verfüfgung vom 20.02.17 dürfte am Schluss der Sitzung bestätigt worden sein.

17.07.18: Verhandlung fand nicht statt
Auf Hinweis von Buske hatte die Klägerin die Klagerin zurückgenommen.

10:45 7 U 38/18
324 O 629/17
Bettina Reischer-Grad
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Stephanie Vendt
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: Frau von Stefan Mros triumphiert gegen Freundin (Klägerin)
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 13.04.18, 9:45, Raum B334
13.04.18, Riin Böert: Verbotsurteil.
Streitwert 30.000,- €
17.07.18: Verhandlung fand nicht statt.
Auf Hinweis von Buske hatte die Klägerin die Klagerin zurückgenommen.

10:15 7 U 55/18
324 O 628/17
Bettina Reischer-Grad
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Viel Spaß 11.01.2017)
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcs M. Herrmann

Unterlassung;  Corpus Delicti: xxx
02.03.18: Verkündung einer Entscheidung am 09.03.18, 9:45, Raum B334
09.03.18, Ri'in Stallmann: Urteil. Textvebote .... Bericht, der sich später als wahr erwies.
Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
17.07.18: Verhandlung fand nicht statt.
Auf Hinweis von Buske hatte die Klägerin die Klagerin zurückgenommen.

12:00

7 U 14/18
324 O 118/17
MediStart GmbH & Co. KG
Kanzlei  Höch, Kadelbach
RA Dominik Höch (1. Instanz)
RA Gundar

<k>
Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte  Deutschlands e.V. (nur 1. Instanz), R. Retzlaff

Kanzlei Schmuck
RA Schmuck

Unterlassung
22.09.17: Pseudoöffentlichkeit war vehindert
17.07.18: Der Berufung des Beklagten wurde stattgegeben.
Streitwert 10.000,- €

       

10.07.2018 (Di)

 
09:55
<v>

7 U 125/14
324 O 660/12
Wilhelm Mittrich
Kanzlei Schwenn Krüger

RA Dr. Sven Krüger
RAin Dr. Katrin Osinski (1. Instanz)

<k>
Google Inc., Legal Support
Kanzlei Taylor Wessing
RA Rose (?) (1. Instanz)
Wahrendorf, Justiziarin der Google Dt GmbH
RAin Dr. Spiegel
 

Unterlassung
06
.12.13: 1. Instanz 324 O 660/12; Beschlossen und verkündet: 1. Die Klägervertreter werden bis zum 10.01.14 vortragen.
Die Beklagtenseite kann sodann erwidern bis zum 10.02.14.
2. Prozessleitende Maßnamen erfolgen sodann von Amtswegen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 22.08.14, 10:00, Saal B335
22.078,.14: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.14, 9:55, Saal B335
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.14
07.11.14: Urteil Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bei Eingabe des Namens des Klägers in die Suchmaske der Beklagten verschiedene Passagen zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt jede Partei die Hälfte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert € 50.000,-
08.05.18: Berufungsverhandlung
Buske sagte, er sei aus der Trotzphase raus, würde Berufung stattgebeben.
RA Krüge saget, er sei noch in der Trotzphase.
Schriftsatznachlass für die Beklagte bis zum 08.06.18
Verkündung einer Entscheidung am 03.07.18, 9:55
Bericht
03.07.18: Aussetzungsbeschluss auf den 10.07.18
10.07.18: Urteil. Auf die Berufung der Beklagten wird das LG-Urteil 324 O 660/12 vom 07.11.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollsteckbarkeit.

       

03.07.2018 (Di)

 
09:55
<v>

7 U 16/17
324 O 125/16
Heinz Herrmann Thiele
(Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald - 1. Instanz)
RA Perten

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Justiziarin Dieters (1. Instanz)
Justiziar Peters

Unterlassung, Widerruf, Geldentschädigung
11.11.16: 1. Instanz 324 O 125/16 Widerruf und Geldentsachädigung wird es nicht geben. Die meisten Anträge auf Unterlassung werden abgewiesen
Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 16.12.16, 9:45, Raum B334
16.12.16:
08.05.18: Berufungsvberhandlung; Vergelichtdiskussion.
Kommt keien Vergleich zu Stande,
Verkündung einer Entscheidung am 03.07.18, 9:55
Streitwert wird aus 400.000,- € festgesetzt.
03.07.18: Buske: "Perle des Tages." Die beklagte wiord verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen.
Vobn des Kostne des Rechtstreits haben der Kläger 88 %, die Beklagte 12 % zu tragen

09:55
<v>

324 O 660/12
Wilhelm Mittrich
Kanzlei Schwenn Krüger

RA Dr. Sven Krüger
RAin Dr. Katrin Osinski (1. Instanz)

<k>
Google Inc., Legal Support
Kanzlei Taylor Wessing
RA Rose (?) (1. Instanz)
Wahrendorf, Justiziarin der Google Dt GmbH
RAin Dr. Spiegel
 

Unterlassung
06
.12.13: 1. Instanz 324 O 660/12; Beschlossen und verkündet: 1. Die Klägervertreter werden bis zum 10.01.14 vortragen.
Die Beklagtenseite kann sodann erwidern bis zum 10.02.14.
2. Prozessleitende Maßnamen erfolgen sodann von Amtswegen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 22.08.14, 10:00, Saal B335
22.078,.14: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.14, 9:55, Saal B335
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.14
07.11.14: Urteil Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bei Eingabe des Namens des Klägers in die Suchmaske der Beklagten verschiedene Passagen zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt jede Partei die Hälfte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert € 50.000,-
08.05.18: Berufungsverhandlung
Buske sagte, er sei aus der Trotzphase raus, würde Berufung stattgebeben.
RA Krüger sagte, er sei noch in der Trotzphase.
Schriftsatznachlass für die Beklagte bis zum 08.06.18
Verkündung einer Entscheidung am 03.07.18, 9:55
Bericht
03.07.18: Aussetzungsbeschluss auf den 10.07.18

10:00

7 U 21/18
324 O 117/17
Vito Schnabel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Dunckel (1. instanz)
RAin Karolin Sannwald

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Zusammen mit einer Frau im Restaurant. E.V. vom 20.03.17 Info
01.09.17: 1. Instanz 324 O 117/17 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung, Saal B335
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

03.07.18: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 21.08.18, 9:55

10:30

7 U 9/18
324 O 112/17
Vito Schnabel
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Dunckel (1. Instanz)
RAin Karolin Sannwald

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Corpus Delicti: Zusammen mit einer Frau im Restaurant. E.V. vom 17.02.17 Info
01.09.17: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung, Saal B335
Die einstweilige verfügung wurde bestätigt.
03.07.18: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 21.08.18, 9:55

11:15

7 U 26/18
324 O 164/17
Hape Kerkeling
Kanzlei Irle Moser
RA Oliver Moser

<k>
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
RA Marcus M. Herrmann

Unterlassng; Corpus Delicti: Detaillierter Bericht über die Hochzeit im Dezember 2016 E.V. vom 13.04.17
01.09.17: 1. Instanz 324 O 164/17 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung, Saal B335
Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
03.07,.18: Vergleich getroffen.
1. Strafbewehrte UVE
2. Diwe Antragsggenerin erkennt die neinstweilige Verfügung vom 13.04.2017 324 O 364/17,. Ziff. 3 als endgültige regelung unter Verzicht auf §§ 924, 926, 927 an.
3. Der Antragsteller nimmt seine Anträge  auf Erlass einer einstweiligen verfügung vom 13.04.2017 in Zuiffern 1, 2, 4,5, unter Verzicht auf die Rechte aus der Einstw. Verf. zurück. (UVEs waren abgegeben woren).
4. Die Kosten der Verfahren 1. und 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 20.000,- €.

12:00

7 U 93/16
324 O 621/13
Prof. Dr. Christian Schertz
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Dr. Sebastian Gorski

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz
Kanzlei Eisenberg pp.
RA
Dr. Stefani Schork
RA Dr. Schlüter (Bekl. zu 2)
Beklagte zu 2 Dr. Nadja Kraenz

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren LG Berlin 27 O 533/13 Urteil Siehe Bericht
07.11.14: 1. Instanz 324 O 621/13 Weitere verfahrensbereitende Maßnahmen von Amts wegen. Bericht
Beweisverhandlung am 19.05.15, 10:30
19.05.15: Zeugenbefragung RA Johannes Eisenberg und RA Dr. Sebastian Gorski.
Neuer Termin von Amt wegen.
Nächste Verhandlung am 06.11.15, 14:00, Saal B 335
06.11.15: Zeugenbefragung von Rechtsanwalt John Mathis Straßburg und Ehssan Khazaeli
Verkündung einer Entscheidung am 04.12.15, 9:55, Saal B 335
04.12.15: Aussetzungsbeschluss auf den 18.12.15, 9:55, Saal B 335
18.12.15: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 05.02.16
05.02.16: Befragung von Nadja Kraenz
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag 26.02.16, 9:55, Saal B 335.
26.02.16: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.16
18.03.16: Urteil. Die Beklagten werden unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, nicht zu behaupten, nicht zu veröffentlichen etc., dass der Kläger (Schertz) in der Verhandlung gesagt habe, "... Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines  Amtsrichters würdig"
Kostenentscheidung
Entscheidung zur vorläufigen  Vollstreckbarkeit.
03.07.18: Berufungsverfahren.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 14.08..18, 9:55

       

26.06.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 41/17
324 O 589/16
Mario Barth
Kanzlei Schertz Bergamnn
RA Simon Bergmann

<k>
Berliner Morgenpost
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte
Justiziarin Lissner

Unterlassung; Haptsache. Verfügungssache wurde beim Kammergericht Berlin durch die Beklagte gewonnen. In einen solchen Bericht erzeugt das Wort "Laien-Darsteller" den Eindruck, dass die Schauspieler nicht eigene Erlebnisse darstellen, sondern vorgegebene. Die Laien-Darsteller von Maria Barth spielen aber nur zu eigenen Erlebnissen
17.02.17: 1. Instanz 324 O 589/16. Die Vorsitzende gab zu verstehen, dass nach Stolpe der Klage stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 24.03.17, Raum B 334
Bericht
24.03.17, Ri'in Dr.Kersin Gronau: Urteil. Verbot zu verbreiten ... Laiendarsteller.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
22.05.18: Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird.
Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.06.18, 9:55
26.06.18:

9:55
<v>

7 U 144/17
324 O 245/15
Uğur Bagislayici
Kanzlei Cronemeyer & Grulert
RA Christian Becker (1. Instanz)
RAi Dr. Patricia Cronemeyer

<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Unterlassung; Verfügungsverfahren
08.09.17: 1. Instanz 324 O 245/15 Verkündung einer Entscheidung am 06.10.17, 9:45, Saal B337

06.10.17, Ri'in  Böert: Urteil.
1. Einstweiliege Verfügung vom 28.05.2015 wird aufgehoben.
Die zu Grunde liegenden Anträge werden zurückgewiesen
2. Der Antragsrteller hat die Kosten zu tragen.
3. Vollsgreckbarkeitsentscheidung
4. Streitwert 20.000.- €
22.05.18: Berufungsverfahren
Der Senat gab zu vertsehn, dass die Berufung zurückgewiesen wird
Verkündung einer Entscheidung am 26.06.18, 9:55
26.06.18:

9:55
<v>

7 U 145/17
324 O 296/16
Uğur Bagislayici
Kanzlei Cronemeyer & Grulert
RA Christian Becker (1. Instanz)
RAin Dr. Patricia Cronemeyer

<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Unterlassung; Hauptsacheverfahren
08.09.17: 1. Instanz 324 O 296/16 Verkündung einer Entscheidung am 06.10.17, 9:45, Saal B337

06.10.17, Ri'in  Böert: Urteil.
1. Klage wird abgewiesen..
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Vollsgreckbarkeitsentscheidung
4. Streitwert 30.988,18.- €
22.05.18: Berufungsverfahren
Der Senat gab zu vertsehn, dass die Berufung zurückgewiesen wird
Verkündung einer Entscheidung am 26.06.18, 9:55
26.06.18:

9:55
<v>
7 U 13/18
324 O 204/17
Constantin Schreiber (Autor von "INSIDE ISLAM")
Kanzlei Krüger
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Dr. Robert (?)
RA Dr. Würtbert (?)

Unterlassung; Streit wg. Autorisierung von Zitaten von Prof. Dr. phil. habil. Verena Klemm. Info bei meedia.de
21.07.17: 1. Instanz 324 O 204/17 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Mit ideeller Unterstützung des Stasi-Akteurs Manfred Stolpe wird es offenbar zur Bestätigung der einstweiligen Verfügung gekommen sein. Bericht

05.06.18: Berufungsverhandlung. Ein Äußerungsverbot möchte der Senat bestätigen, das andere aufheben.
Der Senat unterbreitete einen  Vergleichsvorschlag:
Antrag zu 1 wird vom Antragsteller zurügenommen
Antragsgegner nimmt Berufung zu 2 zurück.
Einstweilige Vefügung vom 05.05.17 wird zu Ziffer 2 als endgültige Regelung anerkannt unter Verzicht auf §§ 924, 926, 927 ZPO.
Die Kosten 1. und 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Antragsgegner zahlt die Hälfte der Abmahnkosten und 1/3 der in Rechnung gestellten Kosten der Abschlusserklärung.
Streitwert 20.000,- €
Wird der Vergleichsvorschlag nicht angenommen, Termin zur Verkündung einer Entscheidung: 26.06.18
26.06.18: Keine Verkündung, Vergleichsvorschlag dürfte angenommen worden sein.

9:55
<v>

7 U 14/17
324 O  341/16
Max Kruse
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel

<k>
BILD GmbH& Co.KG (BILD Online)
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann (1. Instanz)
RAin Schopp (in Untervollmacht)

Unterlassung; Corpus Delicti: Neuer Ärger mit Max Kruse, Nacktvideo im Internet mit xxx zu sehen.
21.10.16: 1. Instanz 324 O 341/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 02.12.16, 9:45, Raum B334 Bericht
02.12.16, Ri Dr.Thomas LInke: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerung, wie in BILD vom 21.03.17 nicht mehr zu verbreiten etc.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Vollstreckungsentscheidung
26.06.18: Berufugnsverhandlung.
Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen.

       

12.06.2018 (Di)

 
13:00

7 U 38/16
Jörn Weitzmann (RA)
RA

<k>
S. Herbold
RA


12.06.18: Berufungsverhandlung, Fortsetzung
Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.

       

05.06.2018 (Di)

 
10:30

7 U 11/18
324 O 135/17
Peter Rampo

Kanzlei
RA Praschke (?)

<k>
Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte.
Kanzlei
RA Hoppe (?)

Unterlassung  wg. Identifizierbarkeit im Buch "Unerkannt durchs Freundesland", Artikel "Wir waren Verrückte und wollten es auch bleiben" von Jürgen vam Raendonck.
03.11.17: Vergleich getroffen.
Im Falle des Rücktritts vom Vergleich Verkündung einer Entscheidung am 22.12.17
22.12.17: Beklagte ist vom Vergleich zurückgetreten.
Urteil erging gegen die Beklagte
05.06.18: Berufungsverfahren.
Verhandlung fand nicht statt.
Verhandlung am 24.07.18, 12:00

11:30 7 U 13/18
324 O 204/17
Constantin Schreiber (Autor von "INSIDE ISLAM")
Kanzlei Krüger
RA Dr. Sven Krüger
<k>
Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts
RA Dr. Robert (?)
RA Dr. Würtbert (?)

Unterlassung; Streit wg. Autorisierung von Zitaten von Prof. Dr. phil. habil. Verena Klemm. Info bei meedia.de
21.07.17: 1. Instanz 324 O 204/17 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Mit ideeller Unterstützung des Stasi-Akteurs Manfred Stolpe wird es offenbar zur Bestätigung der einstweiligen Verfügung gekommen sein. Bericht

05.06.18: Berufungsverhandlung. Ein Äußerungsverbot möchte der Senat bestätigen, das andere aufheben.
Der Senat unmetrebreitete einen  Vergleichsvorschlag:
Antrag zu 1 wird vom Antragsteller zurücgenommen
Antragsgegner nimmt Berufung zu 2 zurück.
Einstweilige Vefügung vom 05.05.17 wird zu Ziffer 2 als endgültige Regelung anerkannt unter Verzicht auf §§ 924, 926, 927 ZPO.
Die Kosten 1. und 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Antragsgegner zahlt die Hälfte der Abmahnkosten und 1/3 der in Rechnung gestelten Kosten der Abschlusserklärung.
Streitwert 20.000,- €

Wird der Vergleichsvorschlag nicht angenommen, Termin zur Verkündugn einer Entscheidung: 26.06.18

       

22.05.2018 (Di)

 

10:00

7 U 41/17
324 O 589/16
Mario Barth
Kanzlei Schertz Bergamnn
RA Simon Bergmann

<k>
Berliner Morgenpost
Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte
RA'in Britta Bullerkotte
Justiziarin Lissner

Unterlassung; Haptsache. Verfügungssache wurde beim Kammergericht Berlin durch die Beklagte gewonnen. In einen solchen Bericht erzeugt das Wort "Laien-Darsteller" den Eindruck, dass die Schauspieler nicht eigene Erlebnisse darstellen, sondern vorgegebene. Die Laien-Darsteller von Maria Barth spielen aber nur zu eigenen Erlebnissen
17.02.17: 1. Instanz 324 O 589/16 Die Vorsitzende gab zu verstehen, dass nach Stolpe der Klage stattgegeben wird.
Verkündung einer Entscheidung am 24.03.17, Raum B 334
Bericht
24.03.17, Ri'in Dr.Kersin Gronau: Urteil. Verbot zu verbreiten ..Laiendarsteller.
Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Vollstreckbarkeitsentscheidung.
22.05.18: Der Senat gab zu verstehen, dass der Berufung stattgegeben wird.
Streitwert 30.000,- €
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.06.18, 9:55

10:30

7 W 12/18
324 O 7/18
Sandra Bullock, Louist Bullock
Kanzlei Prinz Lüssmann
RA
Dr.Nina Lüssmann

<k>
Celebrity News AG
RA Thorsten Feldmann

Unterlassung, Sonstioge Beschwerde; 39 Fotos seit 2011
Streit wegen Unverzüglichkeit; LG wies den Antrag auf auf Erlass einer einstweiligen verfügung wg. fehlender Eilbedürftigkeit zurück.
Beklagte hatte nur eine einfache Unterlassungserjklärung abgegeben, keine strafbewehrte.
22.05.18: Nach intensiver Diskussion kam es zu einem Vergleich.
1. Antrasgegnerin erkennt die e.V. v. 16.01.18, 324 O 7/18 als endgültige Regelung an unter Verzuicht auf §§ 924, 926, 927 ZPO.
2. Die Antragsgegnerin verpflichten sich strafbewehrt, Fotos von Sandra Bullock nicht mehr zu veröffentlichen etc.
3. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich strafbewehrt gegenüber Louis Bullock 21 Fotos nicht mehr zu veröffentlichen.
4. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, an die Antragsteller die Abmahnkosten nach einer Gebühr von 0,65 beim Streitwert von 390.000,- € zu zahlen.
5. Generalquittung zu Veröffentlichung der streitgegenstänsdlichen Fotos
6. Außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
7. Gerichtskosten trägt die Antragsgenerin.
8. Die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Vergleichts übersteigt nicht den Wert des Verfügungsverfahrens.
Wert des Beschwerdeverfahresn 390.000,- €

.11:30

7 U 144/17
324 O 245/15
Uğur Bagislayici
Kanzlei Cronemeyer & Grulert
RA Christian Becker (1. Instanz)
RAin Dr. Patricia Cronemeyer

<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Unterlassung; Verfügungsverfahren
08.09.17: 1. Instanz 324 O 245/15 Verkündung einer Entscheidung am 06.10.17, 9:45, Saal B337

06.10.17, Ri'in  Böert: Urteil.
1. Einstweilieg Verfügung vom 28.05.2015 wird aufgehoben.
Die zu Grunde liegenden Anträge werden zurückgewiesen
2. Der Antragsrteller hat die Kosten zu tragen.
3. Vollsgreckbarkeitsentscheidung
4. Streitwert 20.000.- €
22.05.18: Berufungsverfahren
Der Senat gab zu vertsehn, dass die Berufung zurückgewiesen wird
Verkündung einer Entscheidung am 26.06.18, 9:55

12:00

7 U 145/17
324 O 296/16
Uğur Bagislayici
Kanzlei Cronemeyer & Grulert
RA Christian Becker (1. Instanz)
RAin Dr. Patricia Cronemeyer

<k>
BILD GmbH & Co. KG u.a.
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros Aroukatos
Justiziarin Hesse

Unterlassung; Hauptsacheverfahren
08.09.17: 1. Instanz 324 O 296/16 Verkündung einer Entscheidung am 06.10.17, 9:45, Saal B337

06.10.17, Ri'in  Böert: Urteil.
1. Klage wird abgewiesen..
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Vollsgreckbarkeitsentscheidung
4. Streitwert 30.988,18.- €
22.05.18: Berufungsverfahren
Der Senat gab zu vertsehn, dass die Berufung zurückgewiesen wird
Verkündung einer Entscheidung am 26.06.18, 9:55

       

15.05.2018 (Di)

 
14:00
<v>

7 U 34/17
324 O 402/16
Recep Tayyip Erdogan (Türkischer Präsident)
RA Hubertus von Sprenger (1. Instanz)
RA Mustafa Kaplan

<k>
Jan Böhmermann
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

Unterlassung "Schmähgedicht" Info
Hauptsache zur  einstweiligen Verfügung. Pressemitteilung zur e.V.
Verbotene Passagen Pressemitteilung zur Hauptsacheklage
02.11.16, 1. Instanz 324 O 492/16 Strafjustizgebäude, Saal 337, 10:00:
02.11.16: Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer gab zu verstehen, dass der Klage stattgegeben wird. Beklagten-Vertreter erhielt Schriftsatznachlassfrist. Wenn vom Beklagten-Vertreter nichts Neues vorgebracht wird, wird der Klage stattgegeben.
Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:30, Saal 337, Strafgerichtsgebäude. Bericht
10.02.17: Verbote der einstweiligen Verfügung wurden bestätigt. 1/5 blieb erlaubt Pressemitteilung. Video Bericht
27.02.18: Berufungsverhandlung. Verkündubng einer Entscheidung am 15.05,.2018, 14:00; Video (NDR) Bericht
15.05.18: Urteil.
Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberifung des Klägers werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsvefahrens haben der Kläger 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorlöäufigen Vollstrecklbarkeit.
Mitteilung der Pressestelle

       

08.05.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 10/17
324 O 447/16
Maximilian Jopp, Maja Jopp
RA Ott

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei DLA Piper UK LLP
RA
Prof. Dr. Stefan Engels
RAin Linn Wotka

Unterlassung; Wortberichterstattung, Erkennbarkeit, Namensnennung
11.11.16: 1. Instanz 324 O 447/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 02.12.16, 9:45, Raum B334
02.12.16, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Einige Verbote.
20.03.18: Berufungsverfahren.
Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Entscheidung am 08.05.18, 9:55

08.05.18: Urteil. Das Urteil des LG Hamburg wird teilweise abgeändert.
Namensnennung-Verbot bleibt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander auzfgehoben
Bericht

10:00

7 U 16/17
324 O 125/16
Heinz Herrmann Thiele
(Kanzlei Prinz Neidhard Engellschall.
RA Prof. Dr. Dirk Dünnwald - 1. Instanz)
RA Perten

<k>
BILANZ Deutschland Wirtschaftsmagazin GmbH
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Marc Oliver Srocke

Justiziarin Dieters (1. Instanz)
Justiziar Peters

Unterlassung, Widerruf, Geldentschädigung
11.11.16: 1. Instanz 324 O 125/16 Widerruf und Geldentsachädigung wird es nicht geben. Die meisten Anträge auf Unterlassung werden abgewiesen
Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 16.12.16, 9:45, Raum B334
16.12.16:
08.05.18: Berufungsvberhandlung; Vergelichtdiskussion.
Kommt keien Vergleich zu Stande,
Verkündung einer Entscheidung am 03.07.18, 9:55
Streitwert wird aus 400.000,- € festgesetzt.

12:00

7 U 125/14
324 O 660/12
Wilhelm Mittrich
Kanzlei Schwenn Krüger

RA Dr. Sven Krüger
RAin Dr. Katrin Osinski (1. Instanz)

<k>
Google Inc., Legal Support
Kanzlei Taylor Wessing
RA Rose (?) (1. Instanz)
Wahrendorf, Justiziarin der Google Dt GmbH
RAin Dr. Spiegel
 

Unterlassung
06
.12.13: 1. Instanz 324 O 660/12; Beschlossen und verkündet: 1. Die Klägervertreter werden bis zum 10.01.14 vortragen.
Die Beklagtenseite kann sodann erwidern bis zum 10.02.14.
2. Prozessleitende Maßnamen erfolgen sodann von Amtswegen Bericht
Fortsetzung der Verhandlung am 22.08.14, 10:00, Saal B335
22.078,.14: Verkündung einer Entscheidung am 31.10.14, 9:55, Saal B335
31.10.14: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.14
07.11.14: Urteil Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen bei Eingabe des Namens des Klägers in die Suchmaske der Beklagten verschiedene Passagen zu verbreiten. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt jede Partei die Hälfte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert € 50.000,-
08.05.18: Berufungsverhandlung
Buske sagte, er sei aus der Trotzphase raus, würde Berufung stattgebeben.
RA Krüge saget, er sei noch in der Trotzphase.
Schriftsatznachlass für die Beklagte bis zum 08.06.18
Verkündung einer Entscheidung am 03.07.18, 9:55
Bericht
 

       

10.04.2018 (Di)

 
11:30

7 U 120/17
324 O 614/16
Michael Norberg (Künstlername Michael Wendler), Claudia Norberg
RAe Härtel & Ernst
RA Härtel

<k>
RTL interaktive GmbH
RA Schlüter

Verfügungsverfahren
Unterlassung; Info
19.05.17: 1. Instanz 324 O 614/16 Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 22.05.17, 12:00, Raum B334
10.04.18: Berufungsverhandlung
Vergleich getroffen.
1. Antragstellerseite nimmt den Verfügungsantrag zu 2. zurück.
2. Die Antragsgenerinm nimmt die Berufung im Übrigen zurück.
3. Von den Kosten der 1. instantz übernehme die Antragsteller 3/4, die Antragsgenerin 1/4.
Von den Kosten der 2. Instanz übernehmen die Antragsteller 2/3, die Antragsgeneruin 1/3.
Wert des Berufungsverfahrens 15.500,- €.
 

       

27.03.2018 (Di)

 

9:55
<v>

7 U 1/12
324 O 434/10
KRD Sicherheitstechnik GmbH

Kanzlei Keck pp.
RA Keck
Frau Grammer Geschäftsführerin

<k>
NDR

Kanzlei Hasche pp.
RA Michael Fricke
Justiziariat Siekmann

Unterlassung; Fernsehsendung "Kündigung Fiese Tricks der Arbeitgeber" (Panorama)
 Angemeldetes Interview ohne Hinweis, über wen es geht.
11.02.11: 1. Instanz 324 O 434/10 Schriftsatzfristen, Verkündung einer Entscheidung am 01.04.11, 9:55, Saal B335
01.04,.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Verkündung am 08.04.11
08.04.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.
Verhandlung am 30.09.11, 14:30
30.09.11: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am 02.12.11, 9:55, Saal B335
02.12.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €
04.04.17: Berufungsverhandlung.
Ein Arzt als Zeuge wurde schriftlich befragt.
Der Kläger darf in den nächsten sechs Wochen neue Fragen stellen.
Weiteres Vorgehen über prozessleitende Maßnahmen.
Verkündung einer Entscheidung am 27.03.18.

27.03.18: Verkündung im Berufungsverfahren.
1. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 02.12.20111 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

13:00

7 U 136/17
324 O 826/16
7 W 16/17
Marc Drewello,
stern.de
Kanzlei Osborne Clark
Perozessbevollmächtigter Dr. Arne Neubauer

<k>
Jens Bernert (Betreiber von Blauer Bote)
RA Markus Kompa

Verfügungsverfahren
Unterlassung Ri'innen Käfer, Boert, Stallmann
14.07.17: 1. Instanz 324 O 826/16 Verkündung einer Entscheidung am 17.07.17, 12:00
17.07.17: Die einstweilige Verfügung vom 14.02.17 (OLG 7 W 16/17) wird in den Ziffern I1. a-d
- Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Nachrichtenfälscher“, (+)
- Behauptung, der Antragsteller zu 1. produziere Falschmeldungen zu Propagandazwecken, (+)
- Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Fake News-Produzent“, (+)
- Behauptung, der Antragsteller zu 1. verbreite eine „offenkundige Lügengeschichte“, (+)
und I.2.
bestätigt
Erlaubt bleiben:
- Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“, (-)
- Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda, (-)
- Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“, (-)
Von den Kosten des Verfügungsverfahren haben der Antragsgegner 45 %, der Antragsteller zu 1, 22,5, der Antragsteller zu 2. 32,5 %
Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens der Antragsteller zu 2. 10 %, der Antragsgener 90 %
zu tragen.
Bemekung: Auch RT berichtet
Vielleicht hilft Putin Kompa. Der russiche Geheimdienst dürfte herausbekommen, wer hinter dem Mädchen Bana steckt.
27.03.18: Berufungsverfahren. Einsweilige Verfügung wurde bestätigt.
Bericht von RA Markus Kompa

       

20.03.2018 (Di)

 
9:55
<v>
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel
Kläger persönlich
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von
Manfred Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing des Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht
22.07.14: Auf Grund der Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen.
14.11.17: Das BVerfG hat mit Urteil 1 BvR 3085/15 hat an das OLG zurückverwiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.01.18, 9:55
09.01.18: Aussetzungsbeschluss auf den 20.03.18
20.03.18: Die Berufung wird zurückgewiesen
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

9:55
<v>

7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel

<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr.Roger Mann

Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Adrohgung der üblichen Ordnungsmittel verboten ....
1. „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K. gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J. gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie geschehen im Beitrag „Heimliche Treffen zwischen S.M und S.K.?““, veröffentlicht auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
Entscheidung zur vorläufiogen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18
20.03.18: Urteil Die Berufung der Beklagten wird zurückgeweisen
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
04.12.18, BGH: Urteil BGH VI ZR 128/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. März 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neue Verhandlung am 01.10.19, 10:30

11:00

7 U 149/16
324 O 240/15
Jörg Marin
Kanzlei Heinz & von Rotkirch
RAin Johanna Berendt

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor Wessing
RA Wimmers
instr. Mitarbeiterin Warendorf

Löschung; Corpus Delicti: Pleite auf dem Joker-Markt
29.04.16: 1. Instanz 324 O 240/15 Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 17.06.16, 9:45, Raum B 334
17.06.16:Urteil. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Streiwertbeschluss
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.03.18: berufungsverhandklung. Pseudoöffentliochkeit war nicht anwesend

12:00

7 U 10/17
324 O 447/16
Maximilian Jopp, Maja Jopp
RA Ott

<k>
Axel Springer SE
Kanzlei DLA Piper UK LLP
RA
Prof. Dr. Stefan Engels
RAin Linn Wotka

Unterlassung; Wortberichterstattung, Erkennbarkeit, Namensnennung
11.11.16: 1. Instanz 324 O 447/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Freitag, den 02.12.16, 9:45, Raum B334
02.12.16, Ri Dr.Thomas Linke: Urteil. Einige Verbote.
20.03.18: Berufungsverfahren.
Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
Verkündung einer Ebntscheidung am 08.05.18, 9:55

       

13.03.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 14/17
324 O  341/16
Max Kruse
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel

<k>
BILD GmbH& Co.KG (BILD Online)
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann

Unterlassung; Corpus Delicti: Neuer Ärger mit Max Kruse, Nacktvideo im Internet mit xxx zu sehen.
21.10.16: 1. Instanz 324 O 341/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 02.12.16, 9:45, Raum B334 Bericht
02.12.16, Ri Dr.Thomas LInke: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerung, wie in BILD vom 21.03.17 nicht mehr zu verbreiten etc.
Beklagte trägt die Kostehn des Rechtsstreits
Vollstreckungsentscheidung
20.02.18: Berufunfsverhandlung, Verkündungstermin Aussetzungsabeschluss auf den 13.03.19
13.03.18: Die Berufung der Beklagten gegebn das Urteil des Landgerichts vom 02.12.16 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufubngsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

9:55
<v>

7 U 168/16
324 O 147/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
DELTApark Verlag Ltd.
Kanzlei Klawitter Nebem Platzh Zintler
RAin Johana Bornholdt (1. Instanz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Olaf Sauer

Forderung GE in Höhe von 15.000 € wg. Schwangerschaftsvermutung
01.07.16:  1. Instanz 324 O 147/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
22.07.16, Dr. Thomas Linke: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an Helene Fischer 12.000,- € Geldentschädigung zu zahlen, weiterhin 490,99 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.02.18: Berufugsverhandlung, Verkündungstermin
Verkündng einer Entscheidung am 13.03.18, 9:55
13.03.18: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

9:55
<v>

7 U 57/13
324 O 655/12
Jaron, J. u.a.
RA

<k>
Spreiz, G. (Fotograf)
RA Dr. Gerald Neben
RAin Johanna Bornholdt

Unterlassung und Zahlung wg. Veröffenlchung eines rechtswidriges Fiotos.
22.02.13: 1. Instanz 324 O 655/12 Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335
26.04.13: Stand nicht auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Neuer Verkündungstermin 17.05.13
17.05.13: Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt. Außerdem hat die Beklagte an die Klägerin € 1.511,58 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
13.03.18: Berufung, Urteil Verkündungstermin
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2013, Az. 324 O 655/12, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger je zur Hälfte zu tragen.
Tenor: Nicht Störer hinsichtlich einer rechtswidrigen Zeitschriftenveröffentlichung ist danach der Fotograf, der auf Anforderung eines Redakteurs ein Bild zu einem vorgegebenen Thema anfertigt, wenn er auf die Art und Weise, in der das Bild Verwendung findet, keinen Einfluss hat.

       

06.03.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 12/17
xxx O zz/yy
GbR bestehend aus Maximilian und Moritz Schommatz, u.a.
Kanzlei
RA

<k>
Verein Hochkamp e.V.
RA


20.03,18: Aussetzungsbeschluss auf den 06.03.18
06.03.18: Beweisbeschluss.
Verhandlung am 11.12.18, 10:00

       

27.02.2018 (Di)

 
11:00 7 U 138/16
Energie & Gebäudetechník
Ingenieurbetruiebs Thomas Wehr e.K
<k>
KCH Regensteig Grundstücks OHG

27.01.18: Verhandlung fand nicht statt

11:15 7 U 65/17
Energie & Gebäudetechník
Ingenieurbetruiebs Thomas Wehr e.K
<k>
KCH Regensteig Grundstücks OHG

27.01.18: Verhandlung fand nicht statt

12:00

7 U 103/14
324 O 421/13
Thomas Klaue (ehemaliger Vorstandvorsitzender der Marseille Kliniken AG)
RAin Dr. Bars (?)

<k>
Marseille Kliniken AG
Kanzlei Schwenn Krüger

RA Dr. Sven Krüger

Unterlassung; Klage; Widerklage
06.12.13: 1. Instanz 324 O 421/13 Schriftsatznachlässe.
Verkündung einer Entscheidung am  14.02.14, 9:55, Saal B335 Bericht
14.02.14: Aussetzungsbeschluss auf den 28.02.14.
28.02.14: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
Wiedereröffnung am 25.04.14, 11:00
25.04.14: Beklagtenvertreter kann zu den heutigen Erörterungen bis zum 16.05.14 vortragen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 20.06.14, 9:55, Saal B335 Bericht
20.06.14: Aussetzungsbeschluss auf den 18.07.14
18.07.14: Aussetzungsbeschluss auf den 22.08.14
22.08.14: Aussetzungsbeschluss auf den 19.09.14
19.09.14: Es erging ein Urteil gegen die Marseille Kliniken AG mit dem Verbot vieler ehrverletzender Äußerungen.
Widerklage wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Marseille Kliniken AG zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwertentscheidung
27.01.18: Berufungsverhandlung
Verhandlung fand nicht statt.

14:30

7 U 34/17
324 O 402/16
Recep Tayyip Erdogan (Türkischer Präsident)
RA Hubertus von Sprenger (1. Instanz)
RA Mustafa Kaplan

<k>
Jan Böhmermann
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

Unterlassung "Schmähgedicht" Info
Hauptsache zur  einstweiligen Verfügung. Pressemitteilung zur e.V.
Verbotene Passagen Pressemitteilung zur Hauptsacheklage
02.11.16, 1. Instanz 324 O 492/16 Strafjustizgebäude, Saal 337, 10:00:
02.11.16: Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer gab zu verstehen, dass der Klage stattgegeben wird. Beklagten-Vertreter erhielt Schriftsatznachlassfrist. Bringt der Beklagten-Vertreter nichts Neues vor, wird der Klage stattgegeben.
Verkündung einer Entscheidung am 10.02.17, 9:30, Saal 337, Strafgerichtsgebäude. Bericht
10.02.17: Verbote aus der einstweiligen Verfügung wurden bestätigt. 1/5 blieb erlaubt Pressemitteilung. Video Bericht
27.02.18: Berufungsverhandlung. Verkündubng einer Entscheidung am 15.05,.2018, 14:00; Video (NDR) Bericht

       

20.02.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 12/17
xxx O zz/yy
GbR bestehend aus Maximilian und Moritz Schommatz, u.a.
Kanzlei
RA

<k>
Verein Hochkamp e.V.
RA


20.02,.18: Aussetzungsbeschluss auf den 06.03.18

9:55
<v>

7 U 14/17
324 O  341/16
Max Kruse
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel

<k>
BILD GmbH& Co.KG (BILD Online)
Kanzlei Raue
RA Prof. Dr. Jan Hegemann

Unterlassung; Corpus Delicti: Neuer Ärger mit Max Kruse, Nacktvideo im Internet mit xxx zu sehen.
21.10.16: 1. Instanz 324 O 341/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 02.12.16, 9:45, Raum B334 Bericht
02.12.16, Ri Dr.Thomas LInke: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerung, wie in BILD vom 21.03.17 nicht mehr zu verbreiten etc.
Beklagte trägt die Kostehn des Rechtsstreits
Vollstreckungsentscheidung
20.02.18: Berufunfsverhandlung, Verkündungstermin Aussetzungsabeschluss auf den 13.03.19

10:00

7 bU 168/16
324 O 147/16
Helene Fischer
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
DELTApark Verlag Ltd.
Kanzlei Klawitter Nebem Platzh Zintler
RAin Johana Bornholdt (1. Instanz)
Kanzlei Damm & Mann
RA Olaf Sauer

Forderung GE in Höhe von 15.000 € wg. Schwangerschaftsvermutung
01.07.16:  1. Instanz 324 O 147/16 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 22.07.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
22.07.16, Dr. Thomas Linke: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an Helene Fischer 12.000,- € Geldentschädigung zu zahlen, weiterhin 490,99 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
20.02.18: Berufugsverhandlung
VerkündUng einer Entscheidung am 13.03.18, 9:55

11:30

7 U 175/16
324 O 70/16
Sylvie Meis
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dr. Till Dunckel

<k>
DuMont Net GmbH& Co.KG
Kanzlei Damm & Mann
RA Prof. Dr.Roger Mann

Unterlassung; Rechtsfolge: Gilt die abgegebene strafbewehrte UVE gegenüber van de Vaart auch gegenüber Sylvie Mais
22.07.16: Beklagtenvertreter möchte bis zum BGH gehen.
Verkündung einer Entscheidung am 19.08.16, 9:45, Raum B 334 Bericht
19.08.16, Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Adrohgung der üblichen Ordnungsmittel verboten ....
1. „H. T. z. S. M. u. S. K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K. gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue Promi-Liebe an?“
3..„Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J. gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie geschehen im Beitrag „H. T. z. S. M. und S. K.?“, veröffentlicht auf www.e....de am 25.10.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
Entscheidung zur vorläufiogen Vollstreckbarkeit
Streitwertbeschluss
20.02.18: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 20.03.18

       

06.02.2018 (Di)

 
10:30

7 U 138/17
324 O 411/17
Johannes B. Kerner

Kanzlei Schertz & Bergmann
RA Prof. Dr. Christian Schertz

<k>
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Kanzlei Schultz-Süchting
RA Dr. Srocke

Gegendarstellung; Yacht auf Malta, um angeblich MwST zu sparen:
Corpus Delicti: Spiegel-Artikel  21/2017 (Mai 17)
03.11.17: 1. Instanmz 324 O 411/17 Die Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
06.02.18: Berufungsverfahren.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Wert des Berufungsverfahrens 15.000,- €
09.12.20: BVerfG 1 BvR 704/18 Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. November 2017 - 324 O 411/17 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Februar 2018 - 7 U 138/17 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.


 

       

16.01.2018 (Di)

 
9:55
<v>

7 U 96/17
324 O 623/16
Röring GbR
Kanzlei Graf von Westphalen
RA Dr. Walter Scheuerl
Geschäftsführer Christian Röring

<k>
NDR Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziar Sieckmann

Unterlassung, Beitrag des ARD-Magazins Panorama "Massive Tierschutz-Probleme bei Bauern-Chefs" Widerspruch gegen einstweilige Verfügung vom 11.10.16, Sendung bei YouTube
Abwägung betrefft Nutzung von rechtswidrig erstellten Materials.
13.01.17: 1. Instanz 324 623/16 Befragung der präsenten Sachverständigen Diana Plange als Zeugin
Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 17.02.16,12:00 Raum B 334 Bericht
17.01.17, Ri'in Dr.Kerstin Gronau: Es wird ein Urteil verkündet: Die einstweilige Verfügung vom 11.10.2016 wird in den Punkten 1a und 2. bestätigt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen bei einem Streitwert von 100.000,- Euro bis zum 11.01.2017 und 80.000,- Euro ab dem 11.01.2017
28.11.17: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 16.01.18, 9:55
16.01.18: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das LG-Urteil wird zurückgewiesen
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

09:55
<v>

7 U 48/17
324 O 779/16
Christoph Kramer
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
BILD GmbH & Co. KG
Kanzlei Rosenberger & Koch
RA Jörg Thomas

Unterlassung; Bericht über Erpressung mit Sex-Video
17.02.17: 1. Instanz 324 O 779/16
Einstweilige Verfügung vom 09.12.16 wurde am Schluss der Sitzung bestätigt. Bericht
15.08.27: Berufungsverhandlung. Der Senat möchte die Berufung zurückweisen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.09.17, 9:55
25.09.17: Aussetzungsbeschluss auf den 07.11.17
07.11.17: Aussetzungsbeschluss auf den 05.12.17
05.12.17: Auzssetztungsbeschluss auf den 16.01.18
16.01.18: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das LG-Urteil vom 17.02.17 wird zurückgewiesen
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

9:55
<v>

7 U 90/15
324 O 279/09
Teamwork - Die Büttgen GmbH
RA Graf von Westphalen pp.
RA Scheuerl

<k>
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
Christine Nobereit-Siegel (Journalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann; Rechtsanwalt Daniel Heyman

Info
02
.10.09: 1. Instanz 324 O 279/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf 20.11.09, 9:55, Saal B335
20.11.09: Beschluss: Das Landgericht hält sich teilweise für örtlich unzuständig. Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Termin festgesetzt auf 24.06.11, 13:00
24.06.11: Auf der Terminrolle wieder entfernt. Verhandlung fand nicht statt. Neuer Verhandlungstermin 18.11.11, 14:00
18.11.11: Zeugenbefragung des Teamleiters, Weiter auf prozessuale Anordnung.
Neue Zeugenbefragung am 22.02.13, 14:00, Saal B335
22.02.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Neuer Termin am 23.05.14, 14:00
23.05.14: Verhandlung fand nicht statt.
Z
eugenbefragung am 29.08.14, 14:00
29.08.14: Zeugenbefragung von Ursula Behr  per Video.
Weitere Zeugen werden befragt. Prozessuale Maßnahmen.
12.12.14: Zeugenbefragung Karin Schmidt, Geschäftsleiter
Die Kammer machte ein Vergleichsangebot. Die Beklagte gibt für 1a. und 1b. eine UVE ab, der Kläger übernimmt alle Kosten des Rechtsstreits. Generalquittung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle,. dass es zu keinem Vergleich kommt, 27.03.15, 9:55, Saal B335  Bericht
27.03.15: Verkündung hat nicht stattgefunden. Neue Beweisverhandlung am 29.05.15, 14:00
29ö.05.15: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am 17.07.15, 9:55, Saal B335
17.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil. Der Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt zu behaupten und zu verbreiten, es gebe Anweisungen Stunden zu manipulieren. .. 1.500 Menschen. Mit der Behauptung, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit wurde für die Bearbeitung von Reklamationen beansprucht, den Eindruck zu erwecken, ... .
Die Beklagten haben die Abmahnkosten zu tragen.
Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 44 Prozent, die Beklagten jeweils 28 Prozent zu tragen.
09.01.18:
Berufung, Verkündung: Aussetzungsbeschluss auf dem 16.01.18
16.01.18: Berufung, Verkündung
1. Die Berufung der Beklagtebn gegen das LG-Urteil vom 28.08.15 wird mit Maßgaben zurückgewiesen.
2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen
3. Von den Kosten haben der Kläger 93 %, die beklagte 7 % zu tragen

       

09.01.2018 (Di)

 
09:55
<v>

7 U 204/16
324 O 6/16
AMARITA Oldenburg GmbH u.a.
Kanzlei Krüger Rechtsanwälte
RA Dr. Svaen Krüger
Herr Eilbrich (?) - Leiter der Einrichtungen

<k>
RTL Television GmbH u.a
RA Prof. Schumacher

Verfügungsverfahren; Unterlassung u.a Corpus Delicti Wallraff-Team-Sendung
21.10.16: 1. Instanz 324 O 6/16 Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
Die einstweilige Verfügung vom 02.02.16 wurde bestätigt. urg vs. RTL ua. - Urteil vom  Bericht Urteil
28.11.17: Berufungsverfahren
Verkündung einer Entscheidung am 09.01.18, 9:55
Wert des Berufungsverfahrens 108.800,- €
09.01.18: Urteil. Auf die Berufung des Antragsgegners wird das LG-Urteil vom 21.10.16  teilweise abgeholfen
Die einstweilige Verfügung vom 02.02.16 wird in Pkten 1 u. 2 aufgehoben.                                      
Der Hilfsantrag  xxx zurückgewiesen
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Kostenentscheidung.

9:55
<v>
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr.Till Dunckel
Kläger persönlich
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg

Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30
20.05.14: Zeugenbefragung von
Manfred Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Pu                                     blishing des Hoffmann und Campe Verlages
Verkündung einer Entscheidung am 22.07.14, 10:00
Bericht
22.07.14: Auf Grund der Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt bestimmte Äußerungen nicht zu verbreiten.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Von den Kosten haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen.
14.11.17: Das BVerfG hat mit Urteil 1 BvR 3085/15 hat an das OLG zurückverwiesen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung 09.01.18, 9:55
09.01.18: Aussetzungsbeschluss auf den 20.03.18

9:55
<v>

7 U 90/15
324 O 279/09
Teamwork - Die Büttgen GmbH
RA Graf von Westphalen pp.
RA Scheuerl

<k>
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
Christine Nobereit-Siegel (Journalistin)
Kanzlei Mohns, Tintelnot, Pruggmayer, Vennemann; Rechtsanwalt Daniel Heyman

Info
02
.10.09: 1. Instanz 324 O 279/09 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf 20.11.09, 9:55, Saal B335
20.11.09: Beschluss: Das Landgericht hält sich teilweise für örtlich unzuständig. Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Termin festgesetzt auf 24.06.11, 13:00
24.06.11: Auf der Terminrolle wieder entfernt. Verhandlung fand nicht statt. Neuer Verhandlungstermin 18.11.11, 14:00
18.11.11: Zeugenbefragung des Teamleiters, Weiter auf prozessuale Anordnung.
Neue Zeugenbefragung am 22.02.13, 14:00, Saal B335
22.02.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht dabei. Neuer Termin am 23.05.14, 14:00
23.05.14: Verhandlung fand nicht statt.
Z
eugenbefragung am 29.08.14, 14:00
29.08.14: Zeugenbefragung von Ursula Behr  per Video.
Weitere Zeugen werden befragt. Prozessuale Maßnahmen.
12.12.14: Zeugenbefragung Karin Schmidt, Geschäftsleiter
Die Kammer machte ein Vergleichsangebot. Die Beklagte gibt für 1a. und 1b. eine UVE ab, der Kläger übernimmt alle Kosten des Rechtsstreits. Generalquittung.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Falle,. dass es zu keinem Vergleich kommt, 27.03.15, 9:55, Saal B335  Bericht
27.03.15: Verkündung hat nicht stattgefunden. Neue Beweisverhandlung am 29.05.15, 14:00
29.05.15: Zeugenbefragung. Verkündung einer Entscheidung am 17.07.15, 9:55, Saal B335
17.05.15: Aussetzungsbeschluss auf den 28.08.15
28.08.15: Urteil. Der Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt zu behaupten und zu verbreiten, es gebe Anweisungen, Stunden zu manipulieren. .. 1.500 Menschen. Mit der Behauptung, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit wurde für die Bearbeitung von Reklamationen beansprucht, den Eindruck zu erwecken, ... .
Die Beklagten haben die Abmahnkosten zu tragen.
Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 44 Prozent, die Beklagten jeweils 28 Prozent zu tragen.
09.01.18:
Berufung, Verkündung: Aussetzungsbeschluss auf dem 16.01.18

9:55
<v>

7 U 122/14
324 O 548/12
Werner Schubert
Kanzlei Tronje Drömer

Anwalt Tronje Drömer aus Gießen

<k>
YouTube LLC u.a.
RA Wimmers
RA Dr. Vogel

Unterlassung; Info
Google soll ein Video aus dem Internet löschen. Es soll auch in kleinem anderen Land zu sehen sein. Ein verurteilter Neonazi hatte es während einer demütigenden Prügelattacke gegen den aufgenommen und ins Netz gestellt.
Nachbarschaftsstreit mit Patrick Wolf

02.08.13: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 27.09.13, 9:55, Saal B335
27.09.13: Die Verhandlung wird wieder eröffnet. Hinweise werden erteilt. Wiedereröffnung am 21.02.14, 11:00
21.02.14: Verkündung einer Entscheidung am 09.05.14, 9:55, Saal B335
09.05.14: Mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin 19.09.14, 12:30, Saal B335
19.09.14: Verkündung einer Entscheidung am 07.11.14, 9:55, Saal B335. Der Kläger wird höchstwahrscheinlich verlieren.
07.11.14: Aussetzungsbeschluss auf den 14.11.14
14.11.14: Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
09.01.18: Berufung, Verkündung:
1. Die Berufung gegen das LG-Urteil vom 14.11.14 wird zurückgewiesen
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

9:55
<v>

7 U 44/17
324 O 601/16
Jörg Pilawa
RAin
Dr. Nina Lüssmann

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH (Neue Woche 42/15, S. 62)

Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB
(Kanzlei Prof. Schweizer)

RA Marcus M. Herrmann

Unterlassung; Forderung; Eltern-Kind-Situation
10.03.17: 1. Instanz 324 O 601/16 Verkündung einer Entscheidung am 24.03.17, 9:45, Raum B334
24.03.17, Ri'in Dr.Kerstin Gronau: Urteil. Verbot das Foto mit Text erneut zu veröffentlichen. 597,75 € sind an den Kläger zu zahlen.
Vollstreckbarkeitsentscheidung
05.12.17: Berufungsverhandlung
Verkündung einer Entscheidung am 09.01.18, 9:55
09.01.18: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

       
       
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 04.12.2018
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