Buskeismus

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

7. Zivilsenat (Zensursenat)

Familiensachen;  Allgemeine Zivilsachen, insbesondere auch Presserecht

Sievekingplatz 2 (Ziviljustizgebäude), 20355 Hamburg

Saal 210, 224, Sitzungen jeden Dienstag

Tel: (040) 428 43 4648

2013

17.12.13; 10.12.13; 03.12.13; 26.11.13; 29.10.13; 08.10.13; 01.10.13; 24.09.13; 17.09.13; 03.09.13; 27.08.13; 23.07.13; 09.07.13; 02.07.13; 25.06.13; 11.06.13; 04.06.13; 14.05.13; 30.04.13; 23.04.13; 16.04.13; 09.04.13; 22.03.13 (Fr); 19.03.13; 15.03.13 (Fr); 05.03.13; 26.02.13; 05.02.13, 15.01.13;

Das ist keine offizielle Seite des OLG Hamburg. Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Angaben beruhen auf der abgeschriebenen Terminrolle des OLG und des während der Verhandlungen Gehörtem.
Fehler beim Abschreiben, Hören und Verständnisfehler sind nicht ausgeschlossen. Soweit diese Fehler bekannt werden, werden diese umgehend korrigiert. Um Hinweise wird gebeten.
Um Zusendung von Terminen zwecks frühest möglicher Veröffentlichung wird gebeten.
An jedem Dienstag dabei zu sein und zu berichten, ist unser Ziel.
Jeden, dem die Freiheit der Meinungsäußerung und Berichtserstattung am Herzen liegt, kann ich nur empfehlen, sich jeden Dienstag - an diesem Wochentag finden die Sitzungen dieses Senats statt - frei zu nehmen, um Zeuge dieser sich wiederholenden unbegreiflichen Ereignisse zu werden. Wer das absurde Theater liebt, wird einen solchen Dienstag nicht bedauern.

 

h

Aktenzeichen
Antragsteller, Kläger

Beklagter, Antragsgegner, Beklagte

Urteil
 

17.12.2013 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
 

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss  auf den 17.12.13, 10:00
17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00

10:00
<v>

7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer  Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich geschlossen. Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00

17.12.13: Verkündung fand nicht statt. Der Vergleich müsste gehalten haben. Doch nicht. Verkündung einer Entscheidung am 21.01.14, 10:00

       
 

10.12.2013 (Di)

Bericht

 

14:00
<b>

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
07.08.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00
10.12.14: Befragung von drei Zeugen.
Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Claus Meyer  hingewiesen und nahm dieses wahr. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.14, 10:00 Bericht

       
 

03.12.2013 (Di)

Bericht

 

10:00
<v>

7 U 45/12
325 O 263/10
Peter Ehlers
RA Dr. Eichmeier

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor
RA Wessing
RA Troge

Info; Info
06.12.11: 1. Instanz 325 O 263/10.Verkündung am 07.12.11:
I. Die Einstweilige Verfügung vom 05.10.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Eingangssatz die Worte "wörtlich oder sinngemäß" gestrichen werden.
Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung vom 05.10.2010 aufgehoben und insoweit wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Urteil
29.10.13:
Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.12.13, 10:00
Der Berufung von Google wird wahrscheinlich stattgegeben werden
03.12.13: Ausgefallen

10:30

7 U 2/13
324 O 323/12
Leopold Lanner (Lebensgefährte von Stefanie Hertel)

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung; Ehe scheitert nach vielen Jahren
31.08.12: 1. Instanz 324 O 323/12 Teileinigung. Verkündung einer Entscheidung am 26.10.12, 9:55, Saal B335 Bericht
26.10.12: Aussetzungsbeschluss auf den 16.11.12
16.11.12: Aussetzungsbeschluss auf den 07.12.12
07.12.12: Der Beklagten werden bestimmte Äußerungen verboten. Von den Kosten fallen 30 % d
em Kläger und 70 % der Beklagten zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
03.12.13: Berufung. Beklagte nimmt die Berufung zurück. Kosten des Berufungsverfahrens trägt die beklagtre. Streitwert € 12.500,- Bericht

11:00

7 U 39/13
Lanner Leopold
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
 

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann


03.12.13: Kostenvergleich. Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert des Berufungsverfahrens € 12.500,- Bericht
11:30

7 U 55/13
Stefan Mross

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann

03.12.13: Termin aufgehoben. Trotzdem verhandelt. Bericht
12:00

7 U 46/13
Stefan Mross
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

03.12.13: Termin aufgehoben. Trotzdem verhandelt. Bericht
12:30

7 U 45/13
Stefanie Hertel

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann


03.12.13: Kostenvergleich. Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert des Berufungsverfahrens € 15.000,- Bericht
12:30

7 U 59/13
xxx

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann


03.12.13: Außerhalb der Verhandlung für erledigt erklärt Trotzdem verhandelt. Bericht
13:00

7 U 61/13
Leopold Lanner

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann

03.12.13: Kostenvergleich. Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert des Berufungsverfahrens € 20.000,- Bericht
13:30

7 U 56/13
Stefanie Hertel

Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Schweizer
RA
Markus Herrmann

Gibt es eine Hochzeit
03.12.13: Kostenvergleich. Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben. Streitwert des Berufungsverfahrens € 30.000,- Bericht
14:00

7 U 72/13
Leopold Lanner
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Verräterische attraktive Blondine
Verfügungsverfahren
3.12.13: Berufung zurückgenommen. Abschlusserklärung zu Einstweiligen Verfügung vom 04.02.13 bezüglich Pkt. 1c.  Streitwert des Berufungsverfahrens € 10.000,- Bericht
  7 W xxx/13
324 O 669/11
???
Kanzlei Nesselhauf pp.
RAin Dr. Stephanie Vendt
<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann
1. Instanz 324 O 668/11
03.12.13: Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung
Bericht
       
 

26.11.2013 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
 

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13, 10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss  auf den 17.12.13, 10:00

10:00
<v>

7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer  Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich geschlossen. Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00
26.11.13: Aussetzungsbeschluss auf den 17.12.13, 10:00

10:00
<v>

7 U 36/12
324 O 154/11
Herbert Büttner; FFW Werbebüro GmbH
RAin Dr. Patricia Cronemeyer (Kinzel)

<k>
Morgenpost Verlag GmbH

Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Susanne Deutsch

Hamburger Morgenpost, 18.07.10
Geldentschädigung Schadensersatzfeststellung Beziehung zu  Albaner-Toni
20.01.12:  1. Instanz 324 O 154/11 Die Kammer neigt dazu, die Klage abzuweisen. Verkündung einer Entscheidung am 02.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
02.03.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.03.12
23.03.12: Aussetzungsbeschluss auf den 13.04.12
13.04.12: Urteil. Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 2 alle zusätzlichen Kosten, die entsehen, zu tragen hat. Von den Kosen des Verfahrens trägt der Kläger zu 1 5, der Kläger zu 2 95%
01.10.13: Berufungsverhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.11.13, 10:00
26.11.13: Urteil. Die Berufungen wurden zurückgewiesen

11:30

7 U 25/13
324 O 442/12
Euroweb Internet GmbH
Kanzlei Berger LLP.
RA Berger (1. Instanz)
Kanzlei Höcker
RA Dr. Ruben Engel

<k>
Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR)
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

Unterlassung; Info
21.12.12: Die einstweilige Verfügung vom 13.08.12 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert € 60.000,-
26.11.13: Berufung zurückgenommen. Euroweb ist des Recht auf Berufung  verlustig geworden. Euroweb trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Streitwert € 60.000,-

       
 

29.10.2013 (Di)

 

 

9:15

7 U 127/10
Kanzlei Michaelis

<k>
Quast, M.

29.10.13: Termin ausgefallen. Verhandlung am 04.02.2014, 10:00

10:00
<v>
7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg
Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Beweisbeschluss. Der Termin steht noch nicht fest.
Zeugenbefragung am 20.05.2014, 14:30

10:00
<v>

7 U 8/13
Stefani Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

10:00
<v>

7 U 5/13
Leopold Lanner
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

10:00
<v>

7 U 9/13
Stefani Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
29.10.13: Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

10:00

7 U 45/12
325 O 263/10
Peter Ehlers
RA Dr. Eichmeier

<k>
Google Inc.
Kanzlei Taylor
RA Wessing
RA Troge

IInfo; Info
06.12.11: 1. Instanz 325 O 263/10.Verkündung am 07.12.11:
I. Die Einstweilige Verfügung vom 05.10.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Eingangssatz die orte "wörtlich oder sinngemäß" gestrichen werden.
Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung vom 05.10.2010 aufgehoben und insoweit wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Urteil
29.10.13: Berufungsverfahren. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 03.12.13, 10:00
Der Berufung von Google wird wahrscheinlich stattgegeben werden

11:00

7 U 37/12
324 O 300/09
Kerstin Löffler
RA Jens Schippmann
 

<k>
Axel Springer AG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1. Instanz 324 O 300/09 Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:001, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverhandlung. Vergleich mit Rücktrittsrecht geschlossen.
Im Falle des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13, 10:00

11:00

7 U 38/12
324 O 301/09
Dietmar Löffler
RA Jens Schippmann

<k>
BILD digital GmbH & Co. KG
RA Damm & Mann
RA
Dr. Holger Nieland
Nebenintervent RA Waldhausen

Schadensersatz; Ehekrach
13.11.09: 1.Instanz 324 O 301/09. Vergleich wird empfohlen. Ansonsten Prozess anleitende Maßnahmen. Fortsetzung der Verhandlung am 26.11.10, 14:00
26.11.10: Verkündung einer  Entscheidung am 25.02.11, 9:55, Saal B335
25.02.11: Beweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest.  Verhandlung am 17.06.11, 14:00
17.06.11:
Verkündung einer Entscheidung am 26.08.11, 9:55, Saal B335
26.08.11: Beweisbeschluss; Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am, 16.12.11, 13:00, Saal B335
16.12.11: Zeuge erschein nicht. Termin zur Fortsetzung der Verhandlung 24.02.12, 14.00
24.02.12: Zeugenbefragung Andi Slawinski. Verkündung einer Entscheidung am 30.03.12, 9:55, Saal B335
30.03.12: Die Beklagte wird verurteilt zum Artikel in der BILD vom 04.11.08  eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Nebenintervention fallen den Beklagten als Gesamtschuldner zu Hälfte zur Last.
29.10.13: Berufungsverfahren. Vergleich geschlossen. Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 26.11.13.10:00

       
 

08.10.2013 (Di)

 

 
10:00

7 U 101/12
324 O 63/12
Dr. Nikolaus Klehr
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Sven Krüger
RAin

<k>
Bayerischer Rundfunk
Kanzlei Eckart Köster & Kollegen
RA Dr. Gert F. Hegemann

Unterlassung; Info
22.06.12: 1. Instanz 324 O 63/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 26.06.12, 10:00, Raum B334 Bericht
26.06.12: Die einstweilige Verfügung vom 03.03.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert € 40.000,- Ansonsten bleibt es bei den Kosten der einstweiligen Verfügung vom 03.03.12
08.10.13: Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung
11:00 7 U 105/12
324 O 296/12
Dr. Hugo Müller-Vogg
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel
<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg
RA Johannes Eisenberg
Unterlassung
24.08.12: 1. Instanz 324 O 296/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 02.12.12, 9:55, Saal B335
02.11.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
08.10.13: Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00
       
 

01.10.2013 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 65/11
324 O 508/10
Birkhild Theißen
Rechtsanwalt Helmuth Jipp

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

03.12.10: 1. Instanz 324 O 508/10 Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.10, 9:55, Saal B335 Bericht
28.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.11
18.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11.
25.02.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 04.03.11
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.11
18.03.11: Beschluss. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Der neue Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Verkündung einer Entscheidung am 10.06.11, 9:55, Saal B335
10.06.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin  nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat  die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
25,06.13: Berufungsverhandlung. 4 Zeugen wurden befragt. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 03.09.13, 14:15 durch Befragung des fünften Zeugen
03.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 01.10.13, 10:00
01.10.13:

10:00
<v>

7 U 72/11
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

27.08.13: Berufungsverhandlung; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13
17.09.13: Aussetzungsbeschluss 01.10.13, 10:00
01.10.13

10:00

7 U 36/12
324 O 154/11
Herbert Büttner; FFW Werbebüro GmbH
RAin Dr. Patricia Cronemeyer (Kinzel)

<k>
Morgenpost Verlag GmbH

Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke
Justiziarin Susanne Deutsch

Hamburger Morgenpost, 18.07.10
Geldentschädigung Schadensersatzfeststellung Beziehung zu  Albaner-Toni
20.01.12:  1. Instanz 324 O 154/11 Die Kammer neigt dazu, die Klage abzuweisen. Verkündung einer Entscheidung am 02.03.12, 9:55, Saal B335 Bericht
02.03.12: Aussetzungsbeschluss auf den 23.03.12
23.03.12: Aussetzungsbeschluss auf den 13.04.12
13.04.12: Urteil. Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 2 alle zusätzlichen Kosten, die entsehen, zu tragen hat. Von den Kosen des Verfahrens trägt der Kläger zu 1 5 %, der Kläger zu 2 95%
01.10.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung 26.11.13, 10:00

       
 

24.09.2013 (Di)

 

 
10:00
<v>

7 U 50/12
324 O 80/12
Claudia Schiffer
Kanzlei Nesselhauf

<k>
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Kanzlei

Unterlassung
09.03.12: 1. Instanz 324 O 324 O 80/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
27.04.12: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, Alexander Gawrilow will Vater des Kindes der Klägerin sein ... haben sich in Moskau kennen gelernt ... . Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.07.13: Berufungsverhandlung. Beklagtenvertreter sagt bis zum 13.08.13 zu, ob eine unstreitige Erledigung möglich bist.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 24.09.13, 10:00
       
 

17.09.2013 (Di)

 

 

10:00
<v>

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
7.08.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13:
 Beweisbeschluss. Verhandlung am 10.12.13, 14:00

10:00
<v>

7 U 72/11
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

27.08.13: Berufungsverhandlung; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00
17.09.13
17.09.13:Aussetzungsbeschluss 01.10.13, 10:00

11:00

7 U 8/13
Stefani Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00

11:30

7 U 5/13
Leopold Lanner
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00

11:35

7 U 9/13
Stefani Hertel
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

27.08.13: Berufungsverfahren; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 29.10.13, 10:00

       
 

03.09.2013 (Di)

 

 

14:15
<b>

7 U 65/11
324 O 508/10
Birkhild Theißen
Rechtsanwalt Helmuth Jipp

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

03.12.10: 1. Instanz 324 O 508/10 Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.10, 9:55, Saal B335 Bericht
28.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.11
18.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11.
25.02.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 04.03.11
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.11
18.03.11: Beschluss. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Der neue Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Verkündung einer Entscheidung am 10.06.11, 9:55, Saal B335
10.06.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin  nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat  die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
25.06.13: Berufungsverhandlung. 4 Zeugen wurden befragt. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 03.09.13, 14:15 durch Befragung des fünften Zeugen
03.09.13: Verkündung einer Entscheidung am 01.10.13, 10:00

       
 

27.08.2013 (Di)

 

 

10:00

7 U 44/12
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

Unterlassung; Richtigstellung
08.04.11: 1. Instanz 324 O 628/10 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.05.11, 9:55
20.05.11: Aussetzungsbeschluss auf den 17.06.11.
17.06.11. Beweis- und Hinweisbeschluss. Termin steht noch nicht fest. Verhandlung am 25.11.11, 14:30, Saal B335
25.11.11: Verhandlung fand nicht statt. Verschoben auf 23.03.12, 13:00
23.03.12: Zeuge Arnd Heinz Umbach wurde auf sein Zeugenverweigerungsrecht vom Richter Dr. Asmus Maatsch  hingewiesen und nahm dieses wahr. Daraufhin gab der Beklagtenvertreter eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab. Im Übrigen beziehen sich die Parteivertreter auf die am 08.04.12 gestellten Anträge.  Termin zur Verkündung einer Entscheidung 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt. An den Abhörmaßnahmen hat der Kläger nicht mitgewirkt. Die Beklagte hat an der Kläger 3.650.52 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
27,08.13: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00

10:00

7 U 72/11
324 O 628/10
Dr. Gößmann Wolfgang
Kanzlei Redeker pp.
RA
Gernot Lehr
RA Tobias Würkert

<k>
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co.; Redakteur Günther Latsch
Kanzlei Dr. Schultz- Süchting pp.
RA Srocke

27.08.13: Berufungsverhandlung; Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.09.13, 10:00

       
 

23.07.2013 (Di)

 

 
10:00

7 U 50/12
324 O 80/12
Claudia Schiffer
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Kanzlei

Unterlassung
09.03.12: 1. Instanz 324 O 324 O 80/12 Verkündung einer Entscheidung am 27.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
27.04.12: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, Alexander Gawrilow will Vater des Kindes der Klägerin sein ... haben sich in Moskau kennen gelernt ... . Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.07.13: Berufungsverhandlung. Beklagtenvertreter sagt bis zum 13.08.13 zu, ob eine unstreitige Erledigung möglich bist.
Ansonsten Verkündung einer Entscheidung am 24.09.13, 10:00
10:45

7 U 43/12
324 O 682/11
Oliver Kahn
Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung; Hochzeit; bodenständig
02.03.12: 1. Instanz 324 O 682/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. .... Flitterwochen ... Schweigervater ... Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.07.13: Berufungsverhandlung Vergleich geschlossen. Im Falle des Rücktritts, schriftliches Verfahren
11:15

7 U 52/12
324 O 684/11
Svenja Kahn
Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung; Hochzeit; bodenstöändig
02.03.12: 1. Instanz 324 O 684/11. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 20.04.12, 9:55, Saal B335 Bericht
20.04.12: Aussetzungsbeschluss auf den 04.05.12
04.05.12: Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen ... Hochzeitgesellschaft feiert bei Kahn in Grunewald .... Vierzehn Tage passt er auf unsere Enkel auf. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

23.07.13: Berufungsverhandlung Vergleich geschlossen. Im Falle des Rücktritts, schriftliches Verfahren
       
 

09.07.2013 (Di)

 

 
11:00

7 U 39/12
324 O 645/11
Petzke Torben
Kanzlei

<k>
B.Z. Ullstein GmbH
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland

Unterlassung
03.02.12: 1. Instanz 324 O 654/11 Verkündung einer Entscheidung am 16.03.12 9:55, Saal B335  Bericht
16.03.12: Aussetzungsbeschluss auf den 13.04.12
13.04.12: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt - Hamburger Brauch - den Kläger auf einem Photo zu zeigen ... mit der Unterschrift Thorsten Torben. Die Kosten des Verfahrens fallen der Beklagten zur Last. Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
09.07.13. Berufungsverfahren. Die Berufung der beklagten wurde zurückgewiesen.

       
 

02.07.2013 (Di)

 

 
10:00

7 U 78/12
324 O 147/12
Andreas Richter (
Hauptgeschäftsführers der IHK Stuttgart)
Kanzlei Schertz Bergmann

<k>
Bundesverband für freie Kammern e.V.
RA Günther

Unterlassung; Info; Info
22.06.12: 1. Instanz 324 O 147/12Verkündung einer Entscheidung am 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Die Beklagte wird verurteilt nicht unter dem Namen des Klägers als Hauptgeschäftsführer über die Strafanzeige zu berichten. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
02.07.13: Berufungsverhandlung. Der Berufung wurde stattgegeben
10:30 7 U 18/12
324 O 527/11
Zimmer, Gerald

RA Henk (?)
<k>
Axel Springer AG
Kanzlei Damm & Mann
RA Dr. Nieland
Unterlassung; Archivfall
13.01.12: 1. Instanz 324 O 527/11 Verkündung einer Entscheidung am 10.02.12, 9:55, Saal B335 Bericht
10.02.12: Urteil Die Klage wird abgewiesen.
02.07.13: Vergleich geschlossen. Beklagte zahlt an Kläger € 250,- Kosten werden gegeneinander aufgehoben
       
 

25.06.2013 (Di)

 

 
10:00
<v>
7 U 100/12
324 O 418/12
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
<k>
Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG
Kanzlei Dr. Wend & Partner GbR
RA Dr. Ralf Petring
Unterlassung; Satire zum Gerücht Ballack / Lell
21.09.12: Die Kammer gibt zu verstehen, dass die Äußerung rechtswidrig sei. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.10.12, 9:55, Saal B335 Bericht
26.10.12: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Passagen zu veröffentlichen etc. Kostenentscheidung. Vollstreckbarkeitsentscheidung
23.04.13
23.04.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.06.13, 10:00
25.06.13, Die Berufung wird mit einer Maßnahme zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

11:00
<b>

7 U 65/11
324 O 508/10
Birkhild Theißen
Rechtsanwalt Helmuth Jipp

<k>
TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Kanzlei Eisenberg pp.
RA Johannes Eisenberg

03.12.10: 1. Instanz 324 O 508/10 Schriftsatzfrist. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.10, 9:55, Saal B335 Bericht
28.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.11
18.02.11: Aussetzungsbeschluss auf den 25.02.11.
25.02.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verkündung fand nicht statt. Aussetzungsbeschluss auf den 04.03.11
04.03.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.03.11
18.03.11: Beschluss. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Der neue Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Verkündung einer Entscheidung am 10.06.11, 9:55, Saal B335
10.06.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin  nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat  die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
25.06.13: Berufungsverhandlung. 4 Zeugen wurden befragt. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 03.09.13, 14:15 durch Befragung des fünften Zeugen

       
 

11.06.2013

 

 

10:00
<v>

7 U 66/11
324 O 47/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
RTL Television GmbH
Kanzlei
RA Michael Bahnert (1. Instanz)
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Info
29.04.11: 1. Instanz 324 O 47/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335 Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 1.035,50 Euro plus Zinsen seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 130.000 Euro
14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 130.000,-. Bericht

11.06.13:

10:00
<v>

7 U 67/11
324 O 49/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
RTL Nord GmbH
Kanzlei

RA Michael Bahnert (1. Instanz)
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Info
29.04.11: 1., Instanz 324 O 49/&11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335  Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 558,50 Euro plus Zinsen seit dem 19.11.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwert 50.000 Euro

14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 50.000,-. Bericht

11.06.13

10:00
<v>

7 U 68/11
324 O 50/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
VOX Television GmbH
Kanzlei
RA Michael Bahnert (1. Instanz)
Kanzlei Lungerich Lenz Schumacher
RA Prof. Dr. Elmar Schumacjher

Info
29.04.11: 1. Instanz 324 O 88/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335 Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 1,035,50 Euro plus Zinsen seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 130.000 Euro.

14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 130.000,-. Bericht

11.06.13:

11:00

7 U 104/12
324 O 414/12
Ulrich Marseille
Kanzlei Schwenn & Krüger
RA Dr. Krüger

<k>
Jochen Hoff (Duckhome)
Kanzlei Lennartz & Partner GbR
RA Michael Kraft

Unterlassung
12.10.12: 1. Instanz 324 O 414/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 19.10.12, 9:55, Saal B335
19.10.12: Die einstweilige Verfügung vom 17.07.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
11.06.13: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 4.000,- Bericht
       
 

04.06.2013

 

 
10:00
<v>

7 U 103/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting

RA Dr. Srocke

Unterlassung
19.03.13: Teilerledigung. Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
16.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.13, 10:00
       
 

14.05.2013

Bericht

 

10:30

7 U 52/11
324 O 380/10
Claudia Pechstein
Kanzleì Schertz pp.
Rechtsanwalt Simon Bergmann

<k>
Prof. Fritz Sörgel
Kanzleì Dr. Scholz pp.
Rechtsanwalt Dr. Neben in Untervollmacht

Info
19.11.10: 1. Instanz 324 O 380/10  Schriftsatzfristen. Verkündung einer Entscheidung am 28.01.11, 9:55, Saal B335
28.01.11: Aussetzungsbeschluss auf den 18.02.11
18.02.11: Beschluss: Verhandlung wird wiedereröffnet. Termin 18.03.11, 12:15, Saal B335
18.03.11: Verkündung einer Entscheidung am 06.05.11, 9:55, Saal B355
06.05.11: Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 25.000 €
14.05.1: Auf der Terminrolle wieder gestrichen.

11:30

7 U 101/11
324 O 249/11
Kreuzburg, Joachim.
Kanzlei Prof. Prinz pp.
RA Dr. Dünnwald

<k>
Kreuzer, Kai
RA Schmidt
Antragsgegner persönlich

Info
Unterlassung
26.08.11: 1. Instanz 324 O 249/11 Verkündung einer Entscheidung am Mittwoch, den 31.08.11, 12:00 Raum B334 Bericht
31.08.11:
Urteil Die Einstweilige Verfügung vom 10.05.11 wird bestätigt
14.05.13: Der Klägervertreter nahm den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen. Verfügung zurück und verzichtete auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 10.05.2011.
Bericht

11:30 7 U 26/12
324 O 434/11
Joachim Kreuzburg

Kanzlei Prof. Prinz
RA Prof. Dr. Dünnwald
<k>
Kreuzer, Kai
RA Hanspeter Schmidt
Unterlassung;
13.01.12: 1. Instanz 324 O 434/11 Kammer unterbreitet einen Vorschlag zur nichtstreitigen Erledigung binnen 2 Wochen. Schriftsatznachlass. Verkündung einer Entscheidung am 09.03.12, 9:55, Saal B355 Bericht
09.03.12: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über das Ermittlungsverfahren 324 Js 41329/10 mit Nennung des Namens und/oder der Funktion des Klägers zu berichten.
14.05.134: Berufung. Der Klägervertreter nahm die Klage zurück. Der Beklagtenvertreter  stimmte der Klagerücknahme nicht zu. Der Berufung wurde stattgegeben. Bericht

12:30

7 U 66/11
324 O 47/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
RTL Television GmbH
Kanzlei
RA Michael Bahnert (1. Instanz)
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Info
29.04.11: 1. Instanz 324 O 47/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335 Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 1.035,50 Euro plus Zinsen seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 130.000 Euro
14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 130.000,-. Bericht

12:30

7 U 67/11
324 O 49/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
RTL Nord GmbH
Kanzlei

RA Michael Bahnert (1. Instanz)
RA Prof. Dr. Elmar Schumacher

Info
29.04.11: 1., Instanz 324 O 49/&11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335  Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 558,50 Euro plus Zinsen seit dem 19.11.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Streitwert 50.000 Euro

14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 50.000,-. Bericht

12:30

7 U 68/11
324 O 50/11
KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger
+ Krüger mbH + Co. KG
Kanzlei CMS Hasche
RA Michael Fricke

<k>
VOX Television GmbH
Kanzlei
RA Michael Bahnert (1. Instanz)
Kanzlei Lungerich Lenz Schumacher
RA Prof. Dr. Elmar Schumacjher

Info
29.04.11: 1. Instanz 324 O 88/11 Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 17.06.11, 9:55, Saal B335 Bericht
17.06.11: Aussetzungsbeschluss auf den 01.07.11.
01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.
Weiterhin hat die Beklagte an den Kläger 1,035,50 Euro plus Zinsen seit dem 21.10.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwert 130.000 Euro.

14.05.13: Verkündung einer Entscheidung am 11.06.13, 10:00
Wert der Berufungsverfahrens wird festgelegt auf € 130.000,-. Bericht

       
 

30.04.2013

 

 
10:00
<v>

7 U 75/12
324 O 571/11
Ute Drost
RA Schulte
Klägerin persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung
RA Brehmenkamp

Geldentschädigung
17.02.12: Verhandlung fand nicht statt.
Verschoben auf 25.05.12, 11:30
25.05.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zur Last.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.03.13: Der Senat gab zu erkenne, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
16.04.13: Aussetzungsbeschluss auf d. 30.04.13, 10:00
       
 

23.04.2013

 

 
10:00
<v>

7 U 109/08
Loth, H., u.a.

<k>
Eschbach, E.

23.04.13:
11:00

7 U 12/13
324 O 388/12
Dr. Gerhard Siebenhüner
Kanzlei Brehm & v. Moers

<k>
Südwestrundfunk
Kanzlei CMS Hasche Sigle

Unterlassung
16.11.12: Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend. Verkündung einer Entscheidung am 23.11.12, 9:55, Saal B335
23.11.12: Die einstweilige Verfügung vom 07.08.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert € 30.000,-
23.04.13:

12:00 7 U 100/12
324 O 418/12
Michael Ballack
Kanzlei Nesselhauf
RAin Dr. Stephanie Vendt
<k>
Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG
Kanzlei Dr. Wend & Partner GbR
RA Dr. Ralf Petring
Unterlassung; Satire zum Gerücht Ballack / Lell
21.09.12: Die Kammer gibt zu verstehen, dass die Äußerung rechtswidrig sei. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 26.10.12, 9:55, Saal B335 Bericht
26.10.12: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Passagen zu veröffentlichen etc. Kostenentscheidung. Vollstreckbarkeitsentscheidung
23.04.13
23.04.13: Verkündung einer Entscheidung am 25.06.13, 10:00
13:00

7 U 77/12
324 O 244/12
Stefan Mross

Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
Burda Senator Verlag GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
20.07.12: Termin zur Verkündung einer Entschneidung am 27.07.12, 9:55, Saal B335 Bericht
27.07.12: Dem Beklagten wird verboten, Verschiedenes zu behaupten.  Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
23.04.13;

13:45

7 U 57/12
324 O 68/12
Walz Carina Fatma
Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
VGS Verlagsgruppe Stegewaller GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
27.04.12: Verkündung einer Entscheidung am 30.04.12, 12:00. Raum B334
30.04.12: Die einstweilige Verfügung vom 02.02.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
23.04.13:
       
 

16.04.2013

 

 
10:00
<v>

7 U 103/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting

RA Dr. Srocke

Unterlassung
19.03.13: Teilerledigung. Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
16.04.13: Aussetzungsbeschluss auf den 04.06.13, 10:00
10:00
<v>

7 U 75/12
324 O 571/11
Ute Drost
RA Schulte
Klägerin persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung
RA Brehmenkamp

Geldentschädigung
17.02.12: Verhandlung fand nicht statt.
Verschoben auf 25.05.12, 11:30
25.05.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zur Last.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.03.13: Der Senat gab zu erkenne, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
16.04.13: Aussetzungsbeschluss auf d. 30.04.13, 10:00

10:00

7 U 18/11
324 O 358/10
Prof Dr. Reinhard Gaier
Kanzlei Nesselhauf pp.
RA Dunckel

<k>
Prof. Dr. Jur. Rieble
Kanzlei Göhmann pp.
RA Klaus Peter Weber

26.10.10: 1. Instanz 324 O 358/10 Verkündung einer Entscheidung am 21.01.11, 9:55, Saal B335 Bericht in Legal Tribune
21.01.11: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, verschiedene Äußerungen über en Kläger zu verbreiten. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000,00 EUR.
16.04.13: Berufungsverfahren. Vergleich mit Rücktrittsrecht des Klägers geschlossen.
Im Falle des Rücktritts wird ein neuer Termin anberaumt. Bericht

       
 

09.04.2013 (Di)

Verkündung

 

11:30

7 U 97/12
324 O 369/12
Bill Kaulitz, Tom Kaulitz
Kanzlei Nesselhauf
RA Dr. Till Dunckel

<k>
LDB Labordatenbank GmbH
Kanzlei Ihde & Partner
RA Dr. Kay Wagner

Unterlassung; Äußerungen des Vaters über seine prominenten Söhne
28.09.12: 1. Instanz 324 O 369/12 Die einstweilige Verfügung vom 04.07.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
09.04.13: Beerufungsverfahren. Vergleich geschlossen.
1. a., b, c, d. werden anerkannt.  Auf die ZPO Rechte §§ 924, 926, 927 wird verzichtet.
2. Im Übrigen werden die Anträge zurückgenommen und auf die Rechte aus der einstw. Verfügung wird verzichtet.
3. Außergerichtliche Kosten bei einem Streitwertt von € 40.000,- werden gegeneinander aufgehoben.
4. Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert des Berufungsverfahrens € 40.000,-
Kosten der 1. Instanz: Beklagte ca. 7.300,- €, Kläger € 0,0-
Kosten der 2. Instanz. Beklagte ca. € 9.200,-, Kläger ca. € 9.200,-
Gewinner sind die Anwälte

       
 

22.03.2013 (Fr)

Verkündung

 
10:00

7 U 111/12
D. Schr.
RA

<k>
B. Hehn

RA

Geldentschädigung
26.03.13: Berufung wurde zurückgenommen. Keine Geldentschädigung  Bericht

12:00
<v>

7 U 118/10
324 O 145/08
Dr. med. Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Krüger

<k>
Medizin Forum AG
RA Dipl.-Jur. Frank W. Metzing
RA
Metzing

24.04.09: 1. Instanz 324 O 145/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335.
26.06.089: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Termin
26.02.10
26.02.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.
Neue Verhandlung am 07.05.10, 13:00, Saal B335
07.05.10: Berufungsverhandlung. Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 11.06.10, 9:55, Saal B335 Bericht
11.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen de Kläger 97,3 %, der Beklagten 2,7 % zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kein Streitwertbeschluss. Urteil
18.09.12: Berufungsverhandlung  Prozessuale Maßnahmen. Beweisverhandlung am 05.02.13, 14:00, Saal 210
05.02.13: Zeugenbefragung Prof. Dr. Christofers.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung Freitag, den 15.03.13, 12:00, Geschäftsstelle. Bericht

15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.03.13
22.03.13: Es ergeht ein Urteil. Der Berufung des Klägers wird größtenteils stattgegeben. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagten 90 %.

       
 

19.03.2013

 

 
10:45

7 U 103/12
Josef Esch
RA'in Tanja Irion

<k>
manager magazin Verlagsgesellschaft mbH
Kanzlei Schultz-Süchting

RA Dr. Srocke

Unterlassung
19.03.13: Teilerledigung. Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
12:30

7 U 75/12
324 O 571/11
Ute Drost
RA Schulte
Klägerin persönlich

<k>
Süddeutsche Zeitung
RA Brehmenkamp

Geldentschädigung
17.02.12: Verhandlung fand nicht statt.
Verschoben auf 25.05.12, 11:30
25.05.12: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.07.12, 9:55, Saal B335
27.07.12: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zur Last.  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
19.03.13: Der Senat gab zu erkenne, dass der Berufung nicht stattgegeben wird.
Verkündungstermin, Dienstag, 16.04.13, 10:00
       
 

15.03.2013 (Fr)

Verkündung

 
12:00
<v>

7 U 118/10
324 O 145/08
Dr. med. Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Krüger

<k>
Medizin Forum AG
RA Dipl.-Jur. Frank W. Metzing
RA
Metzing

24.04.09: 1. Instanz 324 O 145/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335.
26.06.089: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Termin
26.02.10
26.02.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.
Neue Verhandlung am 07.05.10, 13:00, Saal B335
07.05.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 11.06.10, 9:55, Saal B335 Bericht
11.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen de Kläger 97,3 %, der Beklagten 2,7 % zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Kein Streitwertbeschluss. Urteil
18.09.12: Berufungsverhandlung Prozessuale Maßnahmen. Beweisverhandlung am 05.02.13, 14:00, Saal 210Ä
05.02.13: Zeugenbefragung Prof. Dr. Christofers.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung Freitag, den 15.03.13, 12:00, Geschäftsstelle. Bericht

15.03.13: Aussetzungsbeschluss auf den 22.03.13

       
 

05.03.2013 (Di)

Bericht

 
10:00

7 U 109/11
324 O 329/11
Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG (Apotheken Umschau)
Kanzlei Bird&Bird

RA Dr. Stefan Engels

<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche pp.
RA Michael Fricke

Hauptsache zu Verfügungssache 324 O 260/11 Bericht
28.10.11: 1. Instanz 324 O 329/11 Verkündung einer Entscheidung am 18.11.2011, 9:55, Saal B335
18.11.11: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000 €
095.03.13: Die Berufung des Klägers wird höchstwahrscheinlich zurückgewiesen Bericht
10:00

7 U 95/11
324 O 260/11
Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG (Apotheken Umschau)
Kanzlei Bird&Bird

RA Dr. Stefan Engels 

<k>
WDR Westdeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Kanzlei CMS Hasche pp.
RA Michael Fricke

Unterlassung;
Die Pharmaindustrie zieht keine Strippen bei den Veröffentlichungen
02.09.11: Termin zur Verkündung einer Entscheidung, Freitag, 14.10.11, 9:55, Saal B335  Bericht

14.10.11: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €.

095.03.13: Die Berufung des Klägers wird höchstwahrscheinlich zurückgewiesen Bericht

11:00

7 U 89/11
324 O 239/11
Ulmen, Christian
Kanzlei Schertz Bergmann
RA Helge Reich

<k>
OK! Verlag GmbH & Co. KG
Kanzlei Bird & Bird
RAin Verena Haisch

Geldentschädigung
12.08.11: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 23.09.11, 9:55, Saal B355
23.09.11: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 15.000 €.
05.03.13: RA Helge Reich nahm die Berufung für Christian Ulmen zurück. Christian Ulmen hat die Kosten des Berufungsverfahren bei einem Streitwert von 15.000,- Euro zu tragen. Bericht

       
 

26.02.2013 (Di)

 

 
12:00

7 U 128/10
Feider, J.
RA Dr. Inke Janssen

<k>
Sponagel
RA Quick

Unterlassung
26.02.13: Der Kläger nahm die Berufung auf Hinweis des Gerichts zurück.
12:30

7 U 61/12
324 O 82/12
Ballack Simone
Kanzlei Nesselhauf
RA'in Dr. Stephanie Vendt

<k>
M.I.G. Medien Innovation GmbH
Kanzlei Prof. Schweizer
RA Markus Herrmann

Unterlassung
27.04.12: 1. Instanz b324 O 82/12 Termin zur Verkündung einer Entscheidung 15.06.12, 9:55, Saal B335
15.06.12: Die Beklagte wird verurteilt, bestimmte Äußerungen über den Kauf eines Anwesens nicht zu wiederholen, zu verbreiten, verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
26.02.13: Berufung wurde zurückgewiesen
       
 

05.02.2013 (Di)

 

 
11:00

7 U 118/10
324 O 145/08
Dr. med. Klehr
Kanzlei Schwenn
RA Dr. Krüger

<k>
Medizin Forum AG
RA Dipl.-Jur. Frank W. Metzing
RA
Metzing

24.04.09: 1. Instanz 324 O 145/10 Verkündung einer Entscheidung am 26.06.09, 9:55, Saal B335.
26.06.089: Beschluss: Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet. Termin
26.02.10
26.02.10: Auf der Terminrolle wieder gestrichen. Verhandlung fand nicht statt.
Neue Verhandlung am 07.05.10, 13:00, Saal B335
07.05.10: Verkündung einer Entscheidung am Dienstag, den 11.06.10, 9:55, Saal B335 Bericht
11.06.10: Aussetzungsbeschluss auf den 06.08.10
06.08.10: Aussetzungsbeschluss auf den 13.08.10
13.08.10: Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen de Kläger 97,3 %, der Beklagten 2,7 % zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Kein Streitwertbeschluss. Urteil
18.09.12:  Prozessuale Maßnahmen. Beweisverhandlung am 05.02.13, 14:00, Saal 210Ä
05.02.13: Zeugenbefragung Prof. Dr. Christofers.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung Freutag, den 15.03.13, 12:00, Geschäftsstelle. Bericht

       
 

15.01.2013 (Di)

 

 
10:00
<v>

7 U 10/12
324 O 200/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Unterlassung
24.06.11: 1.Instanz 324 O 200/11 Verkündung einer Entscheidung am 29.07.11, 9:55, Saal B335
29.07.11: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet am 28.10.11, 12:00, Saal B335
28.10.11: Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335
13.01.12: Aussetzungsbeschluss auf den 10.02.12
10.02.12: Die  Beklagte wird zur Richtigstellung verurteilt.
02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00
15.01.13: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:00
<v>

7 U 13/12
324 O 280/11
University of Haifa
Kanzlei Nesselhauf
RA Dunckel

<k>
Sächsische Zeitung GmbH
Kanzlei Rosenberger pp.
RA Spyros
Aroukatos

Forderung
28.10.11: 1.Instanz 324 O 280/11 Fehlte auf der Terminrolle. Verhandlung fand nicht statt. Verhandlung am 02.12.11, 11:00, Saal B 335
02.12.11: Verkündung einer Entscheidung am 13.01.12, 9:55, Saal B335 Bericht

13.01.12: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird bei Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgelegt.

02.10.12: Berufung Verkündung am 30.10.12, 10:00
30.10.12: Verkündung ausgesetzt auf den 18.12.12, 10:00
 
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00
18.12.12: Aussetzungsbeschluss auf den 15.01.13, 10:00
15.01.13: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10.00

7 U 83/12
Haydn von Hohnstein
324 O 1/12
Leonhard Balsam (Haydn von Hohnstein)
RA  Fittschen Dierk

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Maria Köllner

Kanzlei

Schmerzensgeld, Widerruf
01.06.12: 1. Instanz 324 O 1/12 Verkündung einer Entscheidung am 20.07.12, 9:55, Saal B335
20.07.12: Aussetzungsbeschluss auf den 17.08.12
17.08.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
15.01.13: Auf Hinweis des Gerichts nimmt der Kläger die Berufung zurück.
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 17.12.13
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