Buskeismus


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Buskeismus

Sprache eines Buskeiten

von Rolf Schälike - Dezember 2005 - laufend

Der Journalist Thomas Frankenfels lieferte mir durch seinen Abendblatt-Artikel "WORTE  WIE POLITIK UND WERBUNG VERSCHLEIERN" eine gute Idee.

Dass in der kostenlosen und sich selbst reinigenden freien Enzyklopädie Wikipedia die Begriffe Euphemismen (Beschönigung) und Pejoration definiert werden, ist wunderbar.

Wir werden die Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, auf solche Worte untersuchen und viele von denen zur Definition eines Buskeiten heranziehen.

Zunächst mal danke an Thomas Frankengfels für folgende Worte:

Wort in Politik und Werbung

Bedeutung

Kommentar

Quelle

"lieblicher" Wein

"süßer" Wein

Süßen Wein würde man seltener kaufen

 

"adstringierender" Wein

"sauer" Wein

"Sauren Wein würde kaum jemand kaufen

 

"Sinti- und Roma"

Zigeuner

Wer "Zigeuner" sagt outet sich als Rassist

 

"internationale Bürger"

Afrikaner

   

"Begrüßungszentrum"

Sammellager für Afrikaner in Afrika

Lager riecht zu sehr nach KZ und GULAG

 

"friendly fire"

Beschuss der eigenen Leute

Dass im Krieg oder bei Übungen auch die eigenen Soldaten beschossen werden, würden die Militärs am liebsten verheimlichen

 

"Humankapital

Zur Sorgfalt verpflichtetes/verpflichtendes Kapital
bzw.
Menschliches Kapital und kann wie Kapital behandelt werden.  Gemeint ist die Spekulationen, Vernichtung von Menschen und deren, Mehrung u.a.

Klartext würde Widerspruch erzeugen.

 

"finaler Rettungsschuß"

Erschießung eines Geiselnehmers

Das ein Mensch erschossen wird, bleibt im Verborgenen.
Gerettet ist nicht nur die Geisel sondern auch der Geiselnehmer. Welch ein Glück für ihn.

 

Hotel "mit Meeresblick"

Vom Hotel kann das Meer notfalls auch gesehen werden.

Die Bedingungen, von welcher Stelle im Hotel das Meer gesehen werden kann, werden verschwiegen.

 

"aufstrebender Urlaubsort"

Um das Hotel rum wird viel gebaut.

Dass Bauarbeiten Krach verursachen wird verschwiegen.

 

"unaufdringlicher Service"

Bedienen tun wenig Kellner

Lange Wartezeiten für die Bedienung werden verschwiegen

 

"dynamischer" Chef

der Chef ist ein autoritäres Rindvieh

Wer würde sich in einer solchen Firma einstellen lassen

 

 

Wort in den Beschlüssen und Urteilen der Pressekammer des Landgerichts Hamburg

mögliche Bedeutung

Kommentar
von Rolf Schälike

Quelle

tragfähige Grundlage

Detaillierte Diskussion ist nicht erwünscht und wird nicht zugelassen.

"tragfähige Grundlage" klingt überzeugend ist aber nur ein Machtwort des Richters, der allein und einzig entscheiden darf.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004
Weder aus den beigebrachten Dokumenten im einzelnen noch bei einer Gesamtschau liefert das Material eine   tragfähige Grundlage für die Feststellung der Wahrheit der angegriffenen Äußerung.

Das Treffen mit xxxx in Kopenhagen am dd.mm.1971 liefert keine tragfähige Grundlage für eine IM-Tätigkeit des Klägers.

fortbestehende
Wiederholungsgefahr

Der Antragsgegner muss bestraft werden, auch wenn eine Widerholung vom Antragsgegner nicht beabsichtigt wird, diesem sogar schaden könnte und sogar in dem Falle, wenn die verbotene Äußerung nicht getätigt wurde (siehe Kerntheorie).

Für die Berufung eines Richters auf die Widerholungsgefahr einer vom Richter verbotenen Äußerung genügt es, wenn der Richter beschließt, diese Äußerung ist getätigt worden und der Beklagte die technische Möglichkeit besitzt (lebt z.B. noch), diese Äußerung zu tätigen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Zu dem Fall einer Widerholungsgefahr bei  noch offenen Verfahren nach dem Tod des Beklagten, die durchaus möglich ist und nur durch Verzicht auf das Erbe von den Erben vielleicht widerlegt werden kann, habe ich noch keinen Beschluss (Urteil) der Pressekammer LG HH gefunden.

In fast allen Äußerungsverbots-Urteilen.

nicht widerlegt

Der Versuch einer Widerlegung ist sinnlos. Versucht das erst gar nicht. Es wird sehr teuer und einen Erfolg wird es nicht geben.

Nichts kann endgültig bewiesen werden.
Auch wenn der "Journalist" der Ostseezeitung sich als Stasimitarbeiter zu erkennen gegeben hätte, ist noch nicht bewiesen, dass er es wirklich war und Wallraff, dem glauben musste. Die Offenbahrung war ja nur Spaß.

Usw., usf.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004

Das Vorbringen des Klägers, ihm sei xxxx stets als Journalist der "Ostsee-Zeitung" begegnet, ist nicht widerlegt.

Findhilfsmittel

Hilfsmittel zum Auffinden von Beweisstücken

Mit diesem Begriff werden Beweise diskreditiert.

Fotokopien können demnach auch nur Findhilfsmittel sein, denn die Unterschrift kann durchaus eine Fälschung (Kopie) sein.

Auch eine Originalunterschrift kann nur ein Findhilfsmittel sein, denn es fehlt der Beweis, ob bewusst und wissentlich unterschrieben wurde.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004

Die xxxx- Datei (der Staatssicherheit) und damit auch der Statistikbogen seien nach Einschätzung des Bundesinnenministers lediglich ein "Findhilfsmittel", eine Registrierung dort reiche für den Nachweis einer bewussten und aktiven Mitarbeit als IM nicht aus.

bewusst und gewollt

Der Kläger wird nie zugeben, dass er mit der Stasi kooperiert hat und dass ihm das egal war, wenn er nicht sogar darauf stolz war.

Wem kann bewusstes und gewolltes Handeln nachgewiesen werden?

Das obliegt in den Prozessen der Bewertung durch den Richter. Objektiv nicht nachweisbar.

Kein Intellektueller in der DDR und kein Intellektueller in der BRD bildete sich ein, dass eine Zusammenarbeit mit der Stasi nur in einer offenen Form mit Verpflichtungserklärungen, Honoraren, Nennung der Dienstgrade und Funktion stattfand.

Jeder Kontakt mit offiziellen Funktionären barg in sich die Gefahr eines Stasikontakts. Für westdeutsche Bürger, ersts Recht für politisch orientierte Schriftsteller galt dies besonders.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004

Die angegriffene Äußerung, der Kläger sei IM der Stasi gewesen, hat als unwahr zu gelten. Die Äußerung hat zum Inhalt, dass der Kläger als inoffizieller Mitarbeiter und damit in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit ihm als solchen bekannten Mitarbeitern des MfS der DDR für dieses tätig gewesen ist.

Darlegungspflicht

Egal was der Beklagte darlegt, es wird zurückgewiesen oder als nicht beweiswürdig abgetan.

Ob der Richter bereit ist, das von den Beklagten Dargelegte im Interesse des Beklagten zu interpretieren, zeigt immer das Urteil.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004

Ihrer Darlegungspflicht ist die Beklagte indes nicht gerecht geworden. Weder aus den beigebrachten Dokumenten im einzelnen noch bei einer Gesamtschau liefert das Material   eine   tragfähige   Grundlage   für   die   Feststellung   der   Wahrheit   der angegriffenen Äußerung.

mysteriös

Es ist für den Richter bewiesen, aber ins Urteil kommt es nicht.

Az.: 324 O 699/03, 17.12.2004

Die Geschichte bleibt mysteriös, belegt damit aber noch nicht eine IM-Tätigkeit des Klägers.

Kerntheorie

     

durchschnittlicher Deutscher

     
       

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 11.02.06
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