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Wort in Politik und Werbung |
Bedeutung |
Kommentar |
Quelle |
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"lieblicher" Wein |
"süßer" Wein |
Süßen Wein würde man seltener kaufen |
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"adstringierender" Wein |
"sauer" Wein |
"Sauren Wein würde kaum jemand kaufen |
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"Sinti- und Roma" |
Zigeuner |
Wer "Zigeuner" sagt outet sich als Rassist |
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"internationale Bürger" |
Afrikaner |
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"Begrüßungszentrum" |
Sammellager für Afrikaner in Afrika |
Lager riecht zu sehr nach KZ und GULAG |
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"friendly fire" |
Beschuss der eigenen Leute |
Dass im Krieg oder bei Übungen auch die
eigenen Soldaten beschossen werden, würden die Militärs am liebsten
verheimlichen |
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"Humankapital |
Zur
Sorgfalt verpflichtetes/verpflichtendes Kapital
bzw.
Menschliches Kapital und kann wie Kapital behandelt werden.
Gemeint ist die Spekulationen, Vernichtung von Menschen und deren,
Mehrung u.a. |
Klartext würde Widerspruch
erzeugen. |
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"finaler Rettungsschuß" |
Erschießung eines Geiselnehmers |
Das ein Mensch erschossen wird, bleibt im
Verborgenen.
Gerettet ist nicht nur die Geisel sondern auch der Geiselnehmer. Welch
ein Glück für ihn. |
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Hotel "mit Meeresblick" |
Vom Hotel kann das Meer notfalls auch
gesehen werden. |
Die Bedingungen, von welcher Stelle im
Hotel das Meer gesehen werden kann, werden verschwiegen. |
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"aufstrebender Urlaubsort" |
Um das Hotel rum wird viel gebaut. |
Dass Bauarbeiten Krach verursachen wird
verschwiegen. |
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"unaufdringlicher Service" |
Bedienen tun wenig Kellner |
Lange Wartezeiten für die Bedienung werden
verschwiegen |
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"dynamischer" Chef |
der Chef ist ein autoritäres Rindvieh |
Wer würde sich in einer solchen Firma
einstellen lassen |
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Wort in den Beschlüssen und Urteilen der
Pressekammer des Landgerichts Hamburg |
mögliche Bedeutung |
Kommentar
von Rolf Schälike |
Quelle |
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tragfähige Grundlage |
Detaillierte Diskussion ist nicht erwünscht und wird nicht zugelassen. |
"tragfähige Grundlage" klingt überzeugend ist aber nur ein Machtwort
des Richters, der allein und einzig entscheiden darf. |
Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Weder aus den beigebrachten Dokumenten im einzelnen noch bei einer
Gesamtschau liefert das Material eine tragfähige Grundlage für
die Feststellung der Wahrheit der angegriffenen Äußerung.
Das Treffen mit xxxx in Kopenhagen am
dd.mm.1971 liefert keine tragfähige Grundlage für eine
IM-Tätigkeit des Klägers. |
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fortbestehende
Wiederholungsgefahr |
Der Antragsgegner muss bestraft werden, auch wenn eine Widerholung vom
Antragsgegner nicht beabsichtigt wird, diesem sogar schaden könnte
und sogar in dem Falle, wenn die verbotene Äußerung nicht getätigt wurde
(siehe Kerntheorie). |
Für die Berufung eines Richters auf die Widerholungsgefahr einer vom
Richter verbotenen Äußerung genügt es, wenn der Richter beschließt,
diese Äußerung ist getätigt worden und der Beklagte die technische
Möglichkeit besitzt (lebt z.B. noch), diese Äußerung zu tätigen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Zu dem Fall einer Widerholungsgefahr
bei noch offenen Verfahren nach dem Tod des Beklagten, die
durchaus möglich ist und nur durch Verzicht auf das Erbe von den Erben
vielleicht widerlegt werden kann, habe ich noch keinen Beschluss
(Urteil) der Pressekammer LG HH gefunden. |
In fast allen Äußerungsverbots-Urteilen. |
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nicht widerlegt |
Der Versuch einer Widerlegung ist sinnlos. Versucht das erst gar
nicht. Es wird sehr teuer und einen Erfolg wird es nicht geben. |
Nichts kann endgültig bewiesen werden.
Auch wenn der "Journalist" der Ostseezeitung sich als Stasimitarbeiter
zu erkennen gegeben hätte, ist noch nicht bewiesen, dass er es
wirklich war und Wallraff, dem glauben musste. Die Offenbahrung war ja
nur Spaß.
Usw., usf. |
Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Das Vorbringen des Klägers, ihm sei xxxx stets als Journalist der
"Ostsee-Zeitung" begegnet, ist nicht widerlegt. |
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Findhilfsmittel |
Hilfsmittel zum Auffinden von Beweisstücken |
Mit diesem Begriff werden Beweise diskreditiert.
Fotokopien können demnach auch nur
Findhilfsmittel sein, denn die Unterschrift kann durchaus eine
Fälschung (Kopie) sein.
Auch eine Originalunterschrift kann nur
ein Findhilfsmittel sein, denn es fehlt der Beweis, ob bewusst und
wissentlich unterschrieben wurde. |
Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Die xxxx- Datei (der Staatssicherheit) und damit auch der
Statistikbogen seien nach Einschätzung des Bundesinnenministers
lediglich ein "Findhilfsmittel", eine Registrierung dort reiche für
den Nachweis einer bewussten und aktiven Mitarbeit als IM nicht aus. |
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bewusst und gewollt |
Der Kläger wird nie zugeben, dass er mit der Stasi kooperiert hat und
dass ihm das egal war, wenn er nicht sogar darauf stolz war. |
Wem kann bewusstes und gewolltes Handeln nachgewiesen werden?
Das obliegt in den Prozessen der Bewertung
durch den Richter. Objektiv nicht nachweisbar.
Kein Intellektueller in der DDR und
kein Intellektueller in der BRD bildete sich ein, dass eine
Zusammenarbeit mit der Stasi nur in einer offenen Form mit
Verpflichtungserklärungen, Honoraren, Nennung der Dienstgrade und
Funktion stattfand.
Jeder Kontakt mit offiziellen
Funktionären barg in sich die Gefahr eines Stasikontakts. Für
westdeutsche Bürger, ersts Recht für politisch orientierte
Schriftsteller galt dies besonders. |
Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Die angegriffene Äußerung, der Kläger sei IM der Stasi gewesen, hat
als unwahr zu gelten. Die Äußerung hat zum Inhalt, dass der Kläger als
inoffizieller Mitarbeiter und damit in bewusstem und gewolltem
Zusammenwirken mit ihm als solchen bekannten Mitarbeitern des MfS der
DDR für dieses tätig gewesen ist. |
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Darlegungspflicht |
Egal was der Beklagte darlegt, es wird zurückgewiesen oder als nicht
beweiswürdig abgetan. |
Ob der Richter bereit ist, das von den Beklagten Dargelegte im
Interesse des Beklagten zu interpretieren, zeigt immer das Urteil. |
Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Ihrer Darlegungspflicht ist die Beklagte indes nicht gerecht geworden.
Weder aus den beigebrachten Dokumenten im einzelnen noch bei einer
Gesamtschau liefert das Material eine tragfähige Grundlage
für die Feststellung der Wahrheit der angegriffenen
Äußerung. |
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mysteriös |
Es ist für den Richter bewiesen, aber ins Urteil kommt es nicht. |
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Az.:
324 O 699/03, 17.12.2004
Die Geschichte bleibt mysteriös, belegt damit aber noch nicht eine
IM-Tätigkeit des Klägers. |
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Kerntheorie |
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durchschnittlicher Deutscher |
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