Buskeismus


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Persönlichkeitsrecht versus Meinungsfreiheit

Rolf Schälike - Oktober 2005

Wir finden die allgemein bekannte Meinung zu Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten:

Die Pressefreiheit im Jahre 2001
Prof. Dr. Robert Schweizer, Sprecher des Deutschen Presserats

Der hoch anerkannte Rechtswissenschaftler Peter Lerche hat schon 1990 konstatiert: Wer vorhersehen will, wie die Gerichte zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten im Einzelfall abwägen, wird "in die Zwangsrolle eines Hellsehers versetzt, eine verzweifelte Rolle". Diese unglückliche Situation ergibt sich ‑ was erst noch bes­er erkannt und bekannt gemacht werden muss ‑ aus einem methodischen Problem:

Der einzelne Richter entscheidet in zweifelhaften Fällen "subjektiv-dezisionistisch"; das heißt, er entscheidet ‑ so verantwortungsbewusst wie möglich ‑ nach seinem eigenen Rechtsgefühl. Es lässt sich jedoch nicht negieren, dass Richter ganz unterschiedliche Rechtsgefühle gegenüber der Presse hegen. So ist es möglich, dass in einem Gerichtsbezirk ein kleiner Kreis gleichgesinnter Richter stark gegen die Pressefreiheit entscheidet. Eine solche Tatsache wird unter den im Presserecht spezialisierten Rechtsanwälten schnell bekannt. Der "fliegende Gerichtsstand" erlaubt, dass jeder Anwalt bei dem Gericht klagt, das ihm konveniert. So wird die Rechtsprechung gegen die Presse kanalisiert. Es wird stets bei dem Gericht gegen die Presse geklagt, das im Zweifel gegen die Presse abwägt.

Als Hoffnung bleiben der Presse nur der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Diese Gerichte dürfen jedoch nur in einem engen Rahmen eingreifen und außerdem entscheiden auch diese höchsten Gerichte in Zweifelsfällen genauso subjektiv-dezisionistisch.

Kritisiert werden mit diesen Hinweisen auf den Dezisionismus nicht die Gerichte. Die Gerichte arbeiten bestmöglich. Zu kritisieren ist eher die Rechtswissenschaft, die den Gerichten noch keine besseren Methoden zur Verfügung stellt. Die Wissenschaft versagt insoweit weltweit.

dezisionistisch - rechtsphilosophische Anschauung, nach der das als Recht anzusehen ist, was die Gesetzgebung zum Recht erklärt (Duden).

Quelle: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/pressefreiheit_im_jahre_2001.html

Wir übertragen diese Meinung des Prof. Dr. Robert Schweizer, Sprecher des Deutschen Presserats, 1:1 auf das Thema Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte.

Demnach besteht Konsens, dass Richterentscheidungen subjektiv sind.

Wir untersuchen die subjektiven Besonderheiten von Buskeiten und bezweifeln, dass eine formale Rechtswissenschaft das oben formulierte Problem zu lösen in der Lage ist. Vom Versagen der Rechtswissenschaft keine Spur. Die Gerichte können und dürfen ihre Methoden nicht nur von der Rechtswissenschaft erhalten. Erhalten sie auch gar nicht. So hat, z.B. das Mittagessen in der Gerichts-Kantine wenig Bezug zur Rechtswissenschaft, ist aber eindeutige Teil eines Gerichts. Auch der(die) Richter(in) als Individium wird nicht nur von der Rechtswissenschaft geprägt.

     

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Dieser mein Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.05
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