Offener Brief an eine Person der ZeitgeschichteRolf Schälike - Hamburg, 02.02.09 - laufend
Drei zuvor ins Netz gestellte offene Briefe
wurden zensiert, Landgericht Berlin, Zensurkammer (ZK 27) Person der Zeitgeschichte ./. Rolf Schälike Begründung:
Es besteht überhaupt keine Veranlassung, gegenüber der Öffentlichkeit in einem "offenen Brief" zu thematisieren, wie die Person der Zeitgeschichte ihre Selbstdarstellung juristisch durchsetzt. Es ist das gute Recht dieser schönen Person der Zeitgeschichte, selbst darüber zu entscheiden, ob und wie ihre Persönlichkeit für öffentlich verbreitete Darstellungen genutzt wird. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Person der Zeitgeschichte wird dadurch verletzt, indem ein an diese Person der Zeitgeschichte gerichteter persönlicher Brief ungefragt und gegen ihren Willen als offener Brief öffentlich gemacht wird. ___________________________________ Die Zensurrichter/Innen waren dieses Mal Herr Mauck, Frau Becker, Herr von Bresinsky. Wer denkt, in dem offenen Brief gab es Beleidigungen, Schmähungen und andere unanständige Dinge, irrt. Sich davon persönlich zu überzeugen, wie die Zensur in Deutschland Heute funktioniert, verbieten die Zensoren ebenfalls. Tatsachen und Fragen Die Person der Zeitgeschichte führte die Auseinadersetzung vor der Zensurkammer Berlin nicht direkt, sie ließ sich von ihrem Anwalt vertreten. Inhaltlich ist es eine Lächerlichkeit. Unterwerfung wurde verlangt. Sich unterwerfen zu müssen, ist allerdings nicht lächerlich, sondern entwürdigend. Es begann mit einem Bericht über eine Gerichtsverhandlung zu öffentlich bekannten und diskutierten Ereignissen, mit denen die Person der Zeitgeschichte allerdings nicht in Zusammenhang gebracht werden wollte. Dürfte eigentlich vom öffentlichen Interesse sein, welche Folgen einen Berichterstatter wegen seiner Gerichtsberichterstattung treffen. Es dürfte auch vom öffentlichen Interesse am Beispiel dieser Person der Zeitgeschichte sein, wie die öffentliche Darstellung von Prominenten über deren Anwälte und die Zensurkammern "gemanagt" wird, wie "Vorbilder" geschaffen werden, wie die "Vorbilder" ihr Image "pflegen". Es dürfte auch vom öffentlichen Interesse sein, auf konkrete Widersprüche in der persönlichen Darstellung dieser Prominenten und den tatsächlichen Handlungen dieser schönen Person der Zeitgeschichte hinzuweisen, als abschreckendes Beispiel für andere Prominente. Es dürfte vom öffentlichen Interesse sein, wie unter dem Vorwand einer privatrechtlichen Auseinandersetzung die Gerichtsberichterstattung die Zensoren versuchen, die Gerichtsberichterstattung über die Verhandlungen vor den Zensurkammern de facto zu unterbinden. Zensur Verlangen immer konkrete Menschen, konkrete Anwälte und beschließen immer konkrete Richter. Das ist eine vernachlässigende jedoch einflussreiche Minderheit unter den Personen der Zeitgeschichte, den Anwälten und Richtern, die Zensur wegen Peanuts erheblichen Vorschub leisten. Dass der "offene Berief" an die Person der Zeitgeschichte persönlich gerichtet war, ist eine Unterstellung. Die Person der Zeitgeschichte zog es vor, sofort über ihren als rabiat bekannten Zensuranwalt zu "kommunizieren". Damit gab die Person der Zeitgeschichte kund, mit dem Berichterstatter nicht direkt kommunizieren zu wollen. Dem kann ein Nichtjurist lediglich mit einem offene Brief entgegentreten, möchte er sich nicht gedemütigt, sinnlos und verlogen unterwerfen und Kontakt mit umstrittenen unangenehmen Anwälten meiden. Juristisch nennt man so etwas "Gegenschlag". Die Zensoren sehen das anders. Sie zementieren ihre Macht durch die verschiedensten Zensurregeln. Die Erfahrungen mit Zensuranwälten schließen nicht aus, dass schon nach dem ersten direkt an die Klägerin gesandten Brief mit einer Aufforderung zur Unterlassung mit strafbewehrter Unterwerfung gedroht worden wäre. Wo nehmen die Prominenten das Recht her, sich lediglich über Anwälte vor Gericht mit ihren Faxen und Allüren auseinander setzen zu dürfen, und das, was öffentlich diskutiert wird, über Zensuranwälte und die Zensurkammern mit ihren Zensurrichtern verbieten zu lassen? Klappt die Zensur mal nicht, werden neue Zensurregeln von den Zensuranwälten gemeinsam mit den Zensurrichern entwickelt. Wie das konkret funktioniert, darf am Beispiel konkreter Prominenter der Öffentlichkeit aufgezeigt werden. Die Zensurgerichte verbieten das allerdings. Die konkrete Person der Zeitgeschichte gehört zu solchen Prominenten, welche mit ihrem Körper und Anwälten die öffentliche Meinung formt. Da sollte man schon Mal sehr konkret berichten dürfen, auch über privatrechtliche Auseinandersetzungen wegen der Gerichtsberichterstattung (Zensur), die angeblich niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, mit namentlicher Nennung aller beteiligten Zensoren. Was ist bloß los mit den Händen?
Die Zensoren verboten die Verlinkung auf die Bilder der schönen Person der Zeitgeschichte. Zensoren waren wieder mal Anwälte einer prominenten Kanzlei sowie die Richter Herr Mauck, Herr von Bresinsky und die Richterin Frau Dr. Hinke.
Ficken und zensieren ist im Zensurstaat erlaubt, sogar ausdrücklich erwünscht. Darüber namentlich berichten dürfen nur die Ficker (Gefickten) und die Zensoren selbst. In der beschränkten Öffentlichkeit der Gerichte, der Anträge und Klagen, in den Beschlüssen auf Erlass einer Einstweiligen Verfügungen, in den Schriftsätzen ist die namentliche Nennung allerdings ebenfalls erlaubt. Macht offenbar Spaß, zu ficken, gefickt zu werden und als Ausgleich zu zensieren! De Zensuranwälten bring das klingende Münzen in ihre Kassen und sichert die Altersversorgung.
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