VRi'inLG Reske
(Vorsitzende)
RiLG Büch
Ri Dr. Hoppe
Sitzungstag(e):
Mittwoch
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a.
Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
erster Instanz, soweit sie sich beziehen auf
aa) Streitigkeiten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
oder wegen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb durch oder im Zusammenhang mit
Veröffentlichungen oder drohenden Veröffentlichungen,
insbesondere durch die Presse, den Film, den Rundfunk oder das
Fernsehen sowie durch veröffentlichte Äußerungen,
bb) Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Veröffentlichung
einer Gegendarstellung,
cc) Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Einräumung von
Sendezeit für Dritte in Rundfunk und Fernsehen,
dd) Streitigkeiten aufgrund der Vereinbarung einer
Vertragsstrafe aus den vorerwähnten Rechtsgebieten.
b) Die
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erster Instanz,
aa) soweit sie sich beziehen auf das Verlags-oder das
Urheberrecht einschließlich des Gesetzes über Preisbindung für
Bücher,
bb) soweit sie sich beziehen auf Kartellsachen, wenn Ansprüche
aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hergeleitet
werden,
cc) soweit sie sich beziehen auf bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie
nach dem Telekommunikationsgesetz.
c) Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
erster Instanz im Turnus. In den Turnuskreisen B-D wird die
Kammer bis zum 30.06.2008 entlastet und erhält statt eines
Eingangs ein Kreuz im Turnusfeld zugeteilt.
Geschäftsplan.
Vertretung: in erster Linie: 31. Zivilkammer
in zweiter Linie: 33. Zivilkammer |