Buskeismus

Fall
Thomas Horn

 

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Merkwürdige Entscheidungen

Beklauen kleiner Leute erlaubt

Thomas Horn - 17.12.2006

Hamburg by night

Schutzunwürdiges Original

Vom Hans-OLG erlaubte Nachahmung

Aus dem Beschluss des Hans-OLG v. 01.12.2006 (5 W 176/06) abgeleitete Leitsätze

Vorsitzender Richter Herr Betz, Richter Herr Rieger und Richterin Frau Dr. Koch

  • Künstlerisch gestaltete Motive auf Bekleidungsstücken unterliegen nicht dem urheberrechtlichen Schutz

  • Kunstwerke müssen als "zweckfrei" erschaffen worden sein, um als Werke der bildenden Kunst zu gelten

  • Irgendwann als Geschmacksmuster geschützte Werke können nicht mehr Kunstwerke sein.

  • Angewandte Kunst unterliegt nicht dem Schutz eines bildenden Kunstwerkes unabhängig vom künstlerischen Wert

  • Die so genannte Kleine_Münze gilt nur bei Werken der "reinen" (zweckfreien) Kunst

  • Bei Werken der angewandten Kunst sind an das Schutzbedürfnis höhere Anforderung an den Schutz gestellt

  • Offensichtliche, praktisch identische Nachahmung begründen keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch, weil in Deutschland Nachahmungsfreiheit herrscht.

  • Wettbewerbswidrige Nachahmung kann nur bei Motiven von Subjekten erfolgen, welche bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt haben.

    Auf deutsch: Beklauen von kleinen Leuten ist erlaubt.

Pudelwohl bei Richter Dr. Enderlein

Original Pudel PsykoMan-T-Shirt

Fälschung Pudel durch Gorilla Smart Guy DK

Landgericht Hamburg Zivilkammer 08, Richter Dr. Enderlein, 20.03.07 ohne Prüfung des Sachstandes zur Pudel-Marke:

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Anmeldung des Pudels von PsykoMan um eine sittenwidrige bösgläubige Markenanmeldung (Marke Nr. 30567514.1) handelt.

Es spricht nichts dafür, dass der Künstler Csaba Kerekes der Urheber dieses Pudelmotivs ist.

Nette Details:

Schriftsatz des Antraggegners: Ein Vertrieb in Deutschland begann schon Mitte 2005

Das stimmt. Der Künstler Csaba Kerekes verkaufte Shirts mit diesem Motiv schon seit 2004 in Deutschland und Ungarn.

Richter Dr. Enderlein am 20.03.2007: Der Vertrieb nach Deutschland habe schon Mitte 2005 begonnen.

Das stimmt nicht. Einen Vertrieb nach Deutschland gibt es immer noch nicht. Die T-Shirts werden in Deutschland gedruckt und nur in Deutschland ausgeliefert.

 

eBay hält sich nicht an Vorgabe

Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04
BGH Pressemitteilung

Nr. 45/2007

Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

Der u. a. für das Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Die Klägerin stellt Uhren der Marke "ROLEX" her. Sie ist Inhaberin entsprechender europaweit geltender Marken (Gemeinschaftsmarken) sowie nationaler Marken. Die Beklagte veranstaltet unter "ebay.de" Fremdversteigerungen im Internet. Dabei werden die Angebote von den Anbietern regelmäßig ins Internet gestellt, ohne dass die Beklagte zuvor Kenntnis von diesen Angebote hat. Bei eBay wurden im Zeitraum von Juni 2000 bis Januar 2001 zahlreiche Uhren angeboten, die mit den für die Klägerin geschützten Marken versehen waren. Es handelte sich dabei zum Teil um Fälschungen. Die Klägerin, die darin eine Verletzung ihrer Marken sieht, hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Daher kommt eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht, weil sie mit ihrer Internetplattform das Angebot gefälschter Uhren ermöglicht, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin dieser Uhren ist. Eine solche Haftung setzt zunächst voraus, dass die jeweiligen Anbieter der gefälschten Uhren im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben, weil nur dann eine Markenverletzung vorliegt. Die Beklagte muss – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Der BGH hat nochmals betont, dass der Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Die Beklagte ist jedoch verpflichtet, technisch mögliche und ihr zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte ROLEX-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können.

Der Bundesgerichtshof hat das angefochtene Urteil, das noch von einer generellen Haftungsprivilegierung von eBay ausgegangen war, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Es muss nunmehr noch geklärt werden, ob es sich in den Fällen, in denen die Beklagte auf Fälschungen hingewiesen worden ist, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat.

Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04

LG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2002 – 4a O 464/01 ./. OLG Düsseldorf – Urteil vom 26.2.2004 – I-20 U 2004/02

Karlsruhe, den 19. April 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Unter der Registernummer/Aktenzeichen 30567514.1 ist die Marke PUDEL bei dem Deutschen Patentamt eingetragen.

Die Kripo Rosenheim beschlagnahmte am 09.September 2007 in Rosenheim 319 Pudel Fälschungen bei der Firma Pringal Fashion in Rosenheim und informierte eBay, dass die Pringal Verkäufer auch im eBay Verkaufsportal Pudel Markenfälschungen als eBay Verkäufer "warmescola" "wiesenstammgast" und "tauchen-macht-spass" verkauft haben.

Kurze Zeit später meldete ich eBay Pudel Fälschungen der eBay Verkäufers "dustandthunder" und "hedi1981".

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
20.04.08
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