Buskeismus

Fall Gysi

 

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Original

Hauptabteilung XX/OG

Berlin, 2. Okt. 1978

Information

über ein geführtes Gespräch mit Rechtsanwalt Dr Gysi

Am 28. 9. 1978 wurde in der Wohnung von Rechtsanwalt Dr. Gysi auf dessen Wunsch ein weiteres Gespräch geführt. Nachdem Dr. Gysi anfangs persönliche Dinge mitteilte, informierte er anschließend über folgende Probleme:

Nach der Überführung seines Mandanten Bahro in die Strafvollzugsanstalt Bautzen II führte er mit ihm bisher ein Gespräch und erhielt am 5. 8. 1978 einen Brief von Bahro. Wichtigste Ergebnisse des Gespräches waren:

Bahro beabsichtigt, einen Antrag zur Übersiedlung in die BRD zu stellen, wenn ihm rechtzeitig bekannt wird, daß er vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Seine Bereitschaft, bei vorzeitiger Entlassung in die
BRD gehen zu wollen, teilte Bahro auch im Brief an Rechtsanwalt Gysi mit. Bei einer evtl. Übersiedlung will er ...

Bahro hofft auf eine Amnestie anläßlich des 30. Jahrestages der DDR.

Bahro hatte die Absicht, ein Testament zu erarbeiten, um die ihm zustehenden ... Mark von der Europäischen Verlagsanstalt seiner Familie zukommen zu lassen.

Die daraufhin gestellte Frage von Gen. Gysi, ob er denn selbstmörderische Absichten hätte, verneinte er entschieden und erwiderte, daß 8 Jahre Haft eine lange Zeit wären und er ja nicht wisse, ob er diese überlebe. Bahro würde es lediglich darum gehen, daß er in den Besitz der Gelder von der EVA kommt, wobei er nach Einschätzung von Gen. Gysi auch mit einer Transferierung in die DDR bei einem Umrechnungswert von 1:1 einverstanden wäre. Nach Einschätzung des G. konnte er Bahro überzeugen, daß dieser Abstand von dem Testament nimmt.

G. erklärte sich bereit, entsprechend den politischen und gesellschaftlichen Interessen entweder Bahro weiterhin zu beeinflussen, um die notwendigen, Schritte bei der EVA zur Transferierung der Gelder in die DDR einzuleiten bzw. ihn von diesem Gedanken abzubringen.

Anfang September 1978 erschien in der Rechtsanwaltpraxis von G. ... und bat um die jetzige Anschrift von Bahro. ... möchte mit B. in Briefwechsel treten.

In arroganter und überheblicher Art teilte ... G. mit, daß ... im Falle einer Ausweisung Bahros oder eines von ihm gestellten Antrages zur Übersiedlung in die BRD den gleichen Schritt tun ...

Gleichzeitig forderte ... eine Besuchserlaubnis und bemerkte, die gleichen Rechts wie ... in Anspruch nehmen zu können. Dazu wurde ihr ein ablehnender Bescheid erteilt.

Es wurde Zustimmung zu dem Vorschlag des G, gegeben, den nächsten Besuch ... im Anwaltsbüro von Gysi zu nutzen, um ... von den Absichten zu informieren.

Dadurch könnte langfristig erreicht werden, daß sich ... distanzieren und vorhandene Vorstellungen einer evtl. Übersiedlung gemeinsam mit B. abgebaut werden.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.07.06
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