Buskeismus


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Selbstzensur im Forum Law Blog

Rolf Schälike - Dezember 2005

Ich habe ins Forum von  Law Blog gepostet, unwissend, dass Beiträge auch in diesem Forum bald verschwinden. Der Leser kann selber entscheiden, wie die Selbstzensur funktioniert. Die Zensurkriterien kann uns nur der Betreiber Udo Vetter mitteilen. Mit Rätselraten möchte ich mich nicht beschäftigen.

Ich rekonstruiere diese deswegen aus dem Gedächtnis und bin einer Korrektur seitens des Forum-Betreibers interessiert.

Zunächst wurde mein kurzer Hinweis auf die Web-Site www.buskeismus.de gelöscht.

Dann folgte die Löschung folgender Diskussionsbeiträge

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I.  Beispiel der Selbstzensur im Forum Law Blog

Zu:

114. Linda meint: (7. 12 .2005 um 05:56)

Hey ich drehe hier echt bald ab!
Soviel Rechtverdrehung auch noch öffentlich zu verkünden ertrage ich nicht.
Sind wir jetzt inzwischen schon alle Rechte auf freie Meinungsäußerung los? Soviel Kontrolle und Zensur habe ich noch nicht erlebt.

Ich hatte mir eigentlich nicht gedacht, dass die deutsche Wiedervereinigung die Stasi in den Westen bringt, sondern die Freiheit in den Osten?! Ganz offensichtlich ein Irrglaube.
Wie anmaßend muß man sein, ein solches Urteil zu sprechen? Wie viel menschenverachtende Mechanismen sollen denn hier wieder Einzug halten?

Oder gibt es nur noch korrupte Personen in den entscheidenden Positionen? Ich fühle mich so unfrei wie noch nie und mich macht das alles total verzweifelt. Der “Sell-out” unserer als so wichtig bezeichneten Rechte zur Entfaltung der Persönlichkeit (Bankgeheimnis, erkennungsdienstliche Untersuchung zur Paßbeantragung und jetzt vorgeschaltete Zensur. Begründet durch eine Argumentation, die mich an den so ruhmreich geführten “Präventionskrieg” der jüngsten Vergangenheit denken läßt.

Das Angriff die beste Verteidigung ist, wußten ja schließlich schon die Steinzeitmenschen. Und das man ein Volk mit pausenloser Kontrolle mundtot bekommt, konnte man in der ex DDR sehr anschaulich beobachten und wenn ich mich nicht sehr irre, war die Kontrolle und Überwachung auch für Hitler ein nicht ganz nutzloses Tool. Muß ich jetzt auswandern, weil ich in einer Demokratie leben will?

Linda

Meine vom Betreiber des Forums "Law Bord" rausgeschmissene Antwort lautete etwa folgendermaßen:

Linda, Du musst aufpassen. Du kannst wegen "Ich hatte mir eigentlich nicht gedacht, dass die deutsche Wiedervereinigung die Stasi in den Westen bringt, sondern die Freiheit in den Osten?! Ganz offensichtlich ein Irrglaube." eine Abnahmung und eine einstweilige Verfügung vom vorsitzendem Richter der Pressekammer LG Hamburg, Andreas Buske, erhalten.

Bei Dir wird behauptet, der Richter entscheidet wie die Organe in der ehemaligen DDR.

Identifizierbar ist Andreas Buske ebenfalls.

Ich habe das hinter mir -> Siehe 324 O 678/03.

Dort wird verboten zu behaupten "er verdrehe die Wahrheit mit den gleichen Methoden wie beim unrechtsmäßigen Handeln staatlicher Organe der ehemaligen DDR"

Das tust Du auch.

Und der Betreiber von Law Blog ist zumindest ab dieser Sekunde mit verantwortlich und kann mit einer Unterlassungserklärung rechnen. Die Rechtanwaltskosten des Abmahners muss er jedenfalls bezahlen.

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II. Beispiel der Selbstzensur im Forum Law Blog

Zu

117. Hauke meint: (7. 12 .2005 um 09:24)

Leute Leute, es geht hier nicht um eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung, sondern um Rechtsbrüche in Forumsbeiträgen. Die waren durch die freie Meinungsäußerung NOCH NIE gedeckt und sollten es auch nicht sein!
Auch der Vergleich mit der Poist hinkt auch wenn man die Postkarte bemüht: auch die DARF die Post überhaupt nicht lesen - selbst wenn sie könnte (und sicher gelegentlich auch tut…).
Achja, wenn man dem Richter etwas ans Haus sprüht, hat dieser die Fassade aber nicht freiwillig zur Verfügung gestellt.

....

Meine vom Betreiber des Forums "Law Bord" rausgeschmissene Antwort lautete etwa folgendermaßen:

Natürlich darf die Post Briefe und Postkarten weiterleiten, weil sie diese nicht lesen darf.

Bleiben wir bei dem Vergleich (obwohl Vergleiche immer hinken).

Die Post muss auch Briefe an mutmaßliche Terroristen befördern, solange das durch den Staat ihr nicht untersagt wird. Unstrittig ist, dass sie die Adresse liest und durch aus aus der Presse wissen kann, dass es sich um einen mutmaßlichen Terroristen handelt. Sie macht sich mit  verantwortlich.

Was der Richter Andreas Buske erwartet, ist die Selbstzensur.

Diese hatten wir in der DDR. Im Gegensatz zur Sowjetunion gab es in der DDR keine selbständige, weisungsbefugte Organe, die vor den Veröffentlichung zensierten. Die Zensur erfolgt durch Selbstzensur der Verlagsleiter und Chefredaktweure. Das schreibt der Sohn des Verlagsleiters des Dietz-Verlages, des SED-Parteiverlages und guter Kenner des Aufbau-Verlages, dessen Verlagsleiter Erich Wendt, ein guter Freund unser Familie war.

Warum lernen wir nicht von der DDR.

Auch negative Erfahrungen, sind wertvolle, teuer bezahlte Erfahrungen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.11.05
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