Güteverhandlung
Bericht
Sonnabend, 10. Januar
2009
Rolf Schälike - 10.01.09

Richter: Die Sache
ist doch einfach und nicht der Rede wert. Möchten Sie sich nicht gütlich einigen?
Klägeranwalt: Das war schon immer unser Ziel. Wir
wurden gezwungen, Klage zu erheben, so leid es uns tut. Der Beklagte hat
es uns nmöglich gemacht, sich irgendwie zu einigen. Er möchte sich nicht
unterwerfen. Das
muss er aber. Er kann schreiben, was er will. Das stört
uns alles nicht. Wir möchten doch keine Zensur. Aber wahr muss es sein.
Und diese eine Sache ist unwahr. Der behauptet ich hätte Schuhgröße
siebenundvierzig. Das ist eine Unverschämtheit.
Meine Schuhgröße ist fünfundvierzigeinhalb. Ich bin groß, da könnte die
siebenundvierzig hinhauen, aber ich habe mich in die
fünfundvierzigeinhalb verliebt, das ist ein Innenleben, Teil meiner
Persönlichkeit. Ich möchte klein sein, ehrgeizig und klug wie die
Kleine. Sie wissen schon warum. Die kleinen haben angeblich, ... . Mein
Gewicht würde ich allerdings gern behalten, dürfte dann ruhig in ein
dickes Bäuchlein dazukommen, wie bei den gestandenen Herren. Verstehen
Sie, Herr Vorsitzender, weshalb die siebenundvierzig mich schmälert? Ich
möchte nicht viel reden, Sie, unser hoch verehrter Vorsitzender habe
schon alles richtig und gut gesagt. Ich habe nichts hinzuzufügen,
werde mich kurz fassen. Sie wissen doch, dass ich immer wenig rede, nie
schreie, sehrt höflich bin, Sie kennen doch meine Kinderstube, und da
kommt der mit der siebenundvierziger Schuhgröße. Ich könnte vor Wut
platzen. Der wollte sich nicht strafbewehrt verpflichten. So einfach
behaupten, er würde nie wieder sagen, sogar auch nicht mehr denken, ich
habe die Schuhgröße siebenundvierzig. Wo kommen wir da hin, wenn jeder
nach seinem Geschmack eine Unterlassungserklärung abgibt. Sie wissen
doch, die geringste Abweichung von dem geforderten formulierten Tenor
beweist, dass der Täter nicht die Absicht hat, sich zu unterwerfen,
Lücken sucht und schafft, um zurückzuschlagen. Gegenschläge sind nicht
zugelassen, zumindest nicht bei mir, denn ich habe nie angefangen. Ich
bin ein Lamm ... Ach, was sage ich. Ein Lämmchen bin ich, ein ganz
süßes.
Richter: Wir haben verstanden, Sie haben sehr
richtig gesprochen. Da kann ich sogar noch lernen. Ich höre Ihnen immer
gerne zu. Möchte die Beklagtenseite etwas sagen?
Beklagtenanwalt: Zu dem Vor...
Klägeranwalt: Unterbrechen Sie mich nicht, Sie
Flegel. Ich darf doch mal zu Wort kommen. Da sehen Sie, Herr
Vorsitzende, wie uneinsichtig dieser Typ ist, ganz wie sein Mandant.
Sie, Herr Vorsitzender haben weise gesprochen, aber der da ... . Ich
könnte eine Entschuldigung verlangen, aber dieses Rechtsmittel gibt es
nicht. Außerdem wäre es eine Demütigung des Typen da und seines
Mandanten. Dass möchte ich keinesfalls. Er soll sich unterwerfen wie ein
reuiger Hund. Das genügt mir.
Richter: Ja, ja. Ich sehe eine gütliche Einigung ist
nicht möglich. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend
erörtert. Die Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Wie
überlegen es uns noch, und die Entscheidung wird am Schluss der Sitzung
verkündet.
Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung
wird bestätigt.

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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am
10.01.09
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