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Güteverhandlung

Bericht
Sonnabend, 10. Januar 2009

Rolf Schälike - 10.01.09

Richter: Die Sache ist doch einfach und nicht der Rede wert. Möchten Sie sich nicht gütlich einigen?

Klägeranwalt: Das war schon immer unser Ziel. Wir wurden gezwungen, Klage zu erheben, so leid es uns tut. Der Beklagte hat es uns nmöglich gemacht, sich irgendwie zu einigen. Er möchte sich nicht unterwerfen. Das muss er aber. Er kann schreiben, was er will. Das stört uns alles nicht. Wir möchten doch keine Zensur. Aber wahr muss es sein. Und diese eine Sache ist unwahr. Der behauptet ich hätte Schuhgröße siebenundvierzig. Das ist eine Unverschämtheit. Meine Schuhgröße ist fünfundvierzigeinhalb. Ich bin groß, da könnte die siebenundvierzig  hinhauen, aber ich habe mich in die fünfundvierzigeinhalb verliebt, das ist ein Innenleben, Teil meiner Persönlichkeit. Ich möchte klein sein, ehrgeizig und klug wie die Kleine. Sie wissen schon warum. Die kleinen haben angeblich, ... . Mein Gewicht würde ich allerdings gern behalten, dürfte dann ruhig in ein dickes Bäuchlein dazukommen, wie bei den gestandenen Herren. Verstehen Sie, Herr Vorsitzender, weshalb die siebenundvierzig mich schmälert? Ich möchte nicht viel reden, Sie, unser hoch verehrter Vorsitzender habe schon  alles richtig und gut gesagt. Ich habe nichts hinzuzufügen, werde mich kurz fassen. Sie wissen doch, dass ich immer wenig rede, nie schreie, sehrt höflich bin, Sie kennen doch meine Kinderstube, und da kommt der mit der siebenundvierziger Schuhgröße. Ich könnte vor Wut platzen. Der wollte sich nicht strafbewehrt verpflichten. So einfach behaupten, er würde nie wieder sagen, sogar auch nicht mehr denken, ich habe die Schuhgröße siebenundvierzig. Wo kommen wir da hin, wenn jeder nach seinem Geschmack eine Unterlassungserklärung abgibt. Sie wissen doch, die geringste Abweichung von dem geforderten formulierten Tenor beweist, dass der Täter nicht die Absicht hat, sich zu unterwerfen, Lücken sucht und schafft, um zurückzuschlagen. Gegenschläge sind nicht zugelassen, zumindest nicht bei mir, denn ich habe nie angefangen. Ich bin ein Lamm ... Ach, was sage ich. Ein Lämmchen bin ich, ein ganz süßes.

Richter: Wir haben verstanden, Sie haben sehr richtig gesprochen. Da kann ich sogar noch lernen. Ich höre Ihnen immer gerne zu. Möchte die Beklagtenseite etwas sagen?

Beklagtenanwalt: Zu dem Vor...

Klägeranwalt: Unterbrechen Sie mich nicht, Sie Flegel. Ich darf doch mal zu Wort kommen. Da sehen Sie, Herr Vorsitzende, wie uneinsichtig dieser Typ ist, ganz wie sein Mandant. Sie, Herr Vorsitzender haben weise gesprochen, aber der da ... . Ich könnte eine Entschuldigung verlangen, aber dieses Rechtsmittel gibt es nicht. Außerdem wäre es eine Demütigung des Typen da und seines Mandanten. Dass möchte ich keinesfalls. Er soll sich unterwerfen wie ein reuiger Hund. Das genügt mir.

Richter: Ja, ja. Ich sehe eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Wie überlegen es uns noch, und die Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.01.09

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