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      Güteverhandlung 
					
					
					Bericht 
					Sonnabend, 10. Januar
					2009 
		
		Rolf Schälike - 10.01.09  
		
		
				  
		
      Richter: Die Sache 
		ist doch einfach und nicht der Rede wert. Möchten Sie sich nicht gütlich einigen? 
		
      Klägeranwalt: Das war schon immer unser Ziel. Wir 
		wurden gezwungen, Klage zu erheben, so leid es uns tut. Der Beklagte hat 
		es uns nmöglich gemacht, sich irgendwie zu einigen. Er möchte sich nicht 
		unterwerfen.  Das 
		muss er aber. Er kann schreiben, was er will. Das stört 
		uns alles nicht. Wir möchten doch keine Zensur. Aber wahr muss es sein. 
		Und diese eine Sache ist unwahr. Der behauptet ich hätte Schuhgröße 
		siebenundvierzig. Das ist eine Unverschämtheit. 
		Meine Schuhgröße ist fünfundvierzigeinhalb. Ich bin groß, da könnte die 
		siebenundvierzig  hinhauen, aber ich habe mich in die 
		fünfundvierzigeinhalb verliebt, das ist ein Innenleben, Teil meiner 
		Persönlichkeit. Ich möchte klein sein, ehrgeizig und klug wie die 
		Kleine. Sie wissen schon warum. Die kleinen haben angeblich, ... . Mein 
		Gewicht würde ich allerdings gern behalten, dürfte dann ruhig in ein 
		dickes Bäuchlein dazukommen, wie bei den gestandenen Herren. Verstehen 
		Sie, Herr Vorsitzender, weshalb die siebenundvierzig mich schmälert? Ich 
		möchte nicht viel reden, Sie, unser hoch verehrter Vorsitzender habe 
		schon  alles richtig und gut gesagt. Ich habe nichts hinzuzufügen, 
		werde mich kurz fassen. Sie wissen doch, dass ich immer wenig rede, nie 
		schreie, sehrt höflich bin, Sie kennen doch meine Kinderstube, und da 
		kommt der mit der siebenundvierziger Schuhgröße. Ich könnte vor Wut 
		platzen. Der wollte sich nicht strafbewehrt verpflichten. So einfach 
		behaupten, er würde nie wieder sagen, sogar auch nicht mehr denken, ich 
		habe die Schuhgröße siebenundvierzig. Wo kommen wir da hin, wenn jeder 
		nach seinem Geschmack eine Unterlassungserklärung abgibt. Sie wissen 
		doch, die geringste Abweichung von dem geforderten formulierten Tenor 
		beweist, dass der Täter nicht die Absicht hat, sich zu unterwerfen, 
		Lücken sucht und schafft, um zurückzuschlagen. Gegenschläge sind nicht 
		zugelassen, zumindest nicht bei mir, denn ich habe nie angefangen. Ich 
		bin ein Lamm ... Ach, was sage ich. Ein Lämmchen bin ich, ein ganz 
		süßes. 
		
      Richter: Wir haben verstanden, Sie haben sehr 
		richtig gesprochen. Da kann ich sogar noch lernen. Ich höre Ihnen immer 
		gerne zu. Möchte die Beklagtenseite etwas sagen? 
		
      Beklagtenanwalt: Zu dem Vor... 
		
      Klägeranwalt: Unterbrechen Sie mich nicht, Sie 
		Flegel. Ich darf doch mal zu Wort kommen. Da sehen Sie, Herr 
		Vorsitzende, wie uneinsichtig dieser Typ ist, ganz wie sein Mandant. 
		Sie, Herr Vorsitzender haben weise gesprochen, aber der da ... . Ich 
		könnte eine Entschuldigung verlangen, aber dieses Rechtsmittel gibt es 
		nicht. Außerdem wäre es eine Demütigung des Typen da und seines 
		Mandanten. Dass möchte ich keinesfalls. Er soll sich unterwerfen wie ein 
		reuiger Hund. Das genügt mir. 
		
      Richter: Ja, ja. Ich sehe eine gütliche Einigung ist 
		nicht möglich. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend 
		erörtert. Die Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Wie 
		überlegen es uns noch, und die Entscheidung wird am Schluss der Sitzung 
		verkündet. 
		
      Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung 
		wird bestätigt. 
			
		  
       
        
			
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      Rolf Schälike 
      
      
      	Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 
      10.01.09 
      
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