BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 21. November 2008

Rolf Schälike - 26.11.08

Erneut verliert ein Journalist.

Diesmal gegen ein Emissionshaus (324 O 609/08)

Wir haben hier nur den Fall der beiden Äußerungen zu entscheiden, und keine großen Zusammenhänge. Das ist schlicht das, was wir hier zu machen haben. (Buske)

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 21.11.08

 

Norddeutsche Vermögensanlage GmbH vs. Kimmerle                             nach oben

Nach all dem, was wir im Internet finden dürfte der Beklagte in der Sache 324 O 609/08 der Journalist Bruck M. Kimmerle gewesen sein. Sicher ist sich die Pseudoöffentlichkeit, wie in allem, was sie berichtet, nicht.

Dem Journalisten wurde zwei unbedeutende Äußerungen zum Verhängnis.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske fasste seine beschränkte gesellschaftliche Kompetenz klar zusammen: Wir haben hier nur den Fall der beiden Äußerungen zu entscheiden, und keine großen Zusammenhänge. Das ist schlicht das, was wir hier zu machen haben.

___________

Der Vorsitzende begann: Wir haben über die Woche ein paar Germanistik-Seminare abgehalten. Konjunktiv, ... haben, hatten ... . Im Ergebnis ergibt sich, dass nur vierzig Quadratmeter nachhaltig erzielbar waren. Die vom Antragsgegner zitierten Zahlen finden sich nicht ... aber andere. ... ergibt sich realistisch 65 Quadratmeter.. Abweichung  75,- DM zu 69/90 DM. ... letztendlich ... überhöht ... durch die Anführungszeichen kommt das als Zitat daher. Aber dann kommt das Wort "überhöht". Findet sich in beiden Gutachten nicht wider. Spichernstraße 3-5

Die Pseudoöffentlichkeit erhält den Eindruck, dass der Vorsitzende das schon fertig gestellte Urteil einfach vorliest.

Der Vorsitzende: Wir werden dazu neigen, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Beklagtenanwalt: Durch die Anführungsstriche ... Im Zitat nicht enthalten. Das stimmt. Es ist aber eine Schlussfolgerung.

Der Beklagte, Herr Kimmerle persönlich. Darf ein Journalist auf Grundlage des Materials, welches ihm vorliegt, Schlussfolgerungen ziehen? Mit Unterlassungsbegehren, welches auf wackligen Füßen steht, soll der Verlag eingeschüchtert werden. Sehe nicht das Recht auf ein solches Unterlassungsbegehren. Ist eine Meinungsbildung bei Journalisten überhaupt noch möglich bei Sachen, die - vorsichtig gesagt - anrüchig sind? Graumarktturbulenzen, die auf dem Immobilienmarkt nach der Deutschen Einheit stattfanden. Der Fachjournalist ist zu einer Meinung gelangt. Da gibt es eine einstweilige Verfügung, die das einzige Ziel hat, die beteiligten Journalisten einzuschüchtern.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske fasst seine beschränkte gesellschaftliche Kompetenz klar zusammen: Wir haben hier nur den Fall der beiden Äußerungen zu entscheiden, und keine großen Zusammenhänge. Das ist schlicht das, was wir hier zu machen haben. Es kommt uns hier als Zitat daher, und das ... .

Beklagtenanwalt: Dann kommt, dass der Schluss falsch ist. Das möchte ich lesen.

Der Vorsitzende: Gut. Dann schreiben wir und das auf. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 25.11.09, 12:00 im Raum B 332. Wir bedanken uns. Ein schönes Wochenende. 

25.11.08 - Richterin Frau Ritz: Es wird ein Urteil verkündet: Die einstweilige Verfügung vom 24.07.08 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Frage der journalistischen Pseudoöffentlichkeit: Darf ich eine Frage stellen?

Zensur- und Geheimjustizrichterin Frau Ritz: Nee!

Frau Ritz verschwindet schell aus dem Raum B 332, und schließt die Tür vor der Nase des Journalisten.

Geheimjustiz-Richterin Frau Ritz: Entschuldigung!

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 26.08.08

Impressum