Bericht E. Schälike - 11.11.2008
Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien. Terminrolle - 11.11.08 (Di) Ivonne Schönherr vs. freenet.de GmbH - Wie in alten Zeiten: Man erwartet vorauseilenden Gehorsam ... ▲In der Sache 27 O 883/08 Ivonne Schönherr vs. freenet.de GmbH ging es um die Schauspielerin Ivonne Schönherr, die wegen Tierquälerei angeblich verurteilt wurde, sich nun aber dagegen wehrt, dass dies in Foren, hier in Freenet.de diskutiert wird. Wie wir von den Anwälten von Ivonne Schönherr erfahren, gab es keine Verurteilung von Ivonne Schönherr wegen Tierqäulerei. Die Aussagen des freenet-Anwalt, wie dies die Pseudoöffentlichkeit gehört hat, stimmen insofern nicht. Wogegen Frau Ivonne vorging, war die Behauptung, Frau Ivonne Schönberg betreibe „Catch and release“. Wir kannten die Klägerin nicht und suchten im Internet. Eine attraktive Frau, aber ... Was ist bloß los mit den Händen dieser schönen Klägerin? Die von den Zensurrichtern im Durchlauf abgehakten Begründungen der Zensuranwälte für die vielen Anliegen der schönen Frau betreffen die Sozialsphäre dieser prominenten Göre mit glatter gesteilter Haut und alt aussehenden an fleißige und lustige Waschweiber erinnernden faltigen Händen. Zitat aus dem freenet-Artikel vom 29.07.2008: „Privat hat die 27-Jährige jedoch ein bizarres Hobby: Ivonne fängt Fische, um sie danach wieder freizulassen.(…) Ivonne betreibt den umstrittenen Angelsport „Catch and release“, sie fängt Fische um sie danach wieder freizulassen. In Deutschland ist diese Art des Angelns streng verboten. Nach Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden, Leiden oder Schmerzen zufügen. Deswegen muss Ivonne ihrem Hobby im Ausland nachgehen.“ Zitat Ende. Diese Behauptungen sind falsch. Ivonne Schönherr übt nicht das sog. „Catch and release“ Angeln als Form des Angelsports aus. Sie fängt also keine Fische, um sie danach wieder freizulassen. Sie fährt auch nicht ins Ausland, um diese Form des Angelsports auszuüben. Ivonne Schönherr ist schlicht und einfach Anglerin. Sie fängt Fische zum Verzehr. Wenn dabei allerdings nicht für den Verzehr geeignete Fische „an den Haken“ kommen, so werden diese selbstverständlich wieder freigelassen. Sei es, dass diese zu klein, noch nicht geschlechtsreif oder aber zu groß sind. Derartige Fische freizulassen gilt auch nicht als Tierquälerei. Dies ist nicht strafbar und wird auch nicht mit Geldstrafen geahndet. Im Gegenteil, dies entspricht vielmehr dem Nachhaltigkeitsgedanken und dient damit, im Gegensatz zur freenet-Berichterstattung, dem Tierschutz. Hintergrund für den Vorwurf, Ivonne Schönherr betreibe "Catch and release" waren die folgenden bei Bild Online am 29.07.2008 veröffentlichten Äußerungen der Klägerin: „Ein- bis zweimal im Jahr mache ich Angelreisen, damit ich ausspannen kann“, erzählt die Berlinerin BILD. In ihrem Urlaub am spanischen Fluss Ebro machte sie ihren bisher größten Fang: ein Riesen-Wels – 1,70 Meter lang, 40 Kilo schwer! "Es ruckelte an der Angelschnur. Dann begann der Kampf. 15 bis 20 Minuten dauerte es, bis ich ihn gepackt und ganz vorsichtig vom Haken befreit hatte“, erzählt die Schauspielerin. Mit dem Fisch posierte Ivonne Schönherr stolz für ein Beweisfoto (siehe oben) – danach ließ sie den Wels wieder frei. Dazu gab es den folgenden Kommentar: „Der Fisch wird gequält“, erklärt Dr. Brigitte Rusche (55), Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. „Es kommt zu Kratzern an seiner Haut, die zur Verpilzung führen können – und der Angelhaken verursacht eine offene Wunde im empfindlichen Maul!“ Ivonne Schönherr: „Die kleinen Fische, die ich in Spanien gefangen habe, hatte ich ja verzehrt. Aber die großen konnte ich unmöglich essen.“
Richter:
Klägerseite:
RA Herr Reich Richter Mauck Zusammenfassung: ...Abschrift von Schriftsatz ... Frage der Wiederholungsgefahr... Antragsgegnerin hat etwas im Internet veröffentlicht ... Kammergericht hat 2005 gesagt ... Wiederholungsgefahr ist nur dann weg, wenn der Webseitenbetreiber selbst ... mitkriegt ... . Wenn erst nach Abmahnung und Unterlassungsklage, dann ist selbst eine freiwillige Richtigstellung nicht mehr ausreichend ... Dann hatten Sie noch geltend gemacht, ... man darf nicht berichten, dass Antragstellerin Tierquälerin sei ... wegen Tierquälerei angeklagt... Derzeit kann ihr gar nicht der Vorwurf gemacht werden... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ... tatsächlich gab es eine rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei .... ist erfolgt ... Kommentar RS: Diese Aussage kann die Pseudoöffentlichkeit in der Verhandlung falsch verstanden haben, und außerdem stimmt diese Aussage, wie es der Pseudoöffentlichkeit von den Anwälten der Klägerin mitgeteilt bekommen hat, nicht. Nach Rücksprache mit dem Beklagtenanwalt erhielten wir die folgende Erklärung, was gemeint war und stellen damit richtig: Beklagtenanwalt Herr Feldmann sagte, dass die Äußerung, dass die Antragstellerin eine Tierquälerin ist, wäre dann zulässig, wenn sie rechtskräftig verurteilt gewesen wäre. Diese Äußerung des Beklagtenanwalt galt lediglich zur Verdeutlichung, dass rechtstechnisch ein generelles Verbot der Äußerung nicht aufrecht erhalten bleiben kann, sondern das Verbot auf die konkrete Verletzungsform beschränkt werden müsste ("wenn dies wie folgt geschieht"). Es gibt theoretische Konstellationen, in denen die streitgegenständliche Behauptung möglicherweise zulässig wäre, weswegen man sie nicht generell verbieten darf. Das Gericht ist dem aber nicht gefolgt. Richter Mauck: ... Sie müssen bedenken... Unterlassungsgebot... zu untersagen ... , weil Antragstellerin zur Zeit keinen Anlass gibt ... . Beklagtenanwalt RA Feldmann: ... keine Verletzungsform... Richter Mauck: ... Selbstverständlichkeit ... nicht irgendjemand, der vollstrecken muss... Verbot ergangen ... , weil sie sich nichts hat zu Schulden lassen kommen... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...was wären die Voraussetzungen... freiwillige Richtigstellung ... Richter Mauck: ... freiwillig, ohne Aufforderung ... wenn man aber erst zur Unterlassung aufgefordert wird... dann zu einer Richtigstellung.... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...der ursprünglich sich Äußernde... Ursprungsermittlung... erklärt in aller Öffentlichkeit... für alle, die drumrum zu tun haben... verstehe nicht den Sinn, dass es von sich aus sein muss... Klägeranwalt RA Reich: ...hinzu kommt... Unterlassungsanspruch... ist noch einmal eingestellt worden ... zwei Tage später... wenn Sie jetzt damit kommen, dass Nutzer... Formularhaftungspflicht... ich muss erst recht aufpassen... es zeigt, dass Richtigstellung keinen Effekt hatte ... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...habe mit diesem Argument gerechnet... unverzüglich entfernt... Klägeranwalt RA Reich: ...nach Aufforderung... immer wieder nach Aufforderung... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...nochmal gesondert... entscheidend ist Richtigstellung... kurz nochmal erklären... Unterscheidungsmerkmal für Sicherungsbedürfnis... Richter Mauck: ...Grundsatz... Unterlassungserklärung... wir sagen, wenn jemand von sich aus... dann ausnahmsweise... wenn aber jemand Richtigstellung verlangen muss... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...Unterlassungserklärung... vorher richtig gestellt... letztendlich Rechtssprechung... ich meine aber, es macht keinen materiellen Unterschied... ob vorher eine Aufforderung gekommen ist oder nicht... Sie habe das Schreiben gesehen, welche die Klägerin verfasst hat... Frist sehr kurz... Richter Mauck: ...da haben Sie Eisenberg noch nicht kennen gelernt ... 3 Stunden... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ... Voraussetzung der Kammer für Entfallen der Wiederholungsgefahr... im Moment Ihre Rechtssprechung ausgehöhlt... Richter Mauck: ...wir kommen nicht gegen das Kammergericht an... sofort in Berufung... Rechtsgleichheit... das reicht uns so nicht aus... Klägeranwalt RA Reich: ...sofort Meldung übernehmen... wir haben hier gar keine Recherchen... Veröffentlichung eines Beitrags... Richter Mauck: ...hier haben Sie eine gefestigte Rechtssprechung... Beklagtenanwalt RA Feldmann: ...das wollen wir schriftlich haben... zweimal gucken... Richter Mauck: ...Antragsgegner beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben ... Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt. Urteil ES [Kommentar]: Selbstzensur... vorauseilender Gehorsam... Erinnert irgendwie an unsere „dunkle“ Vergangenheit... Nur Dank tausender und abertausender vorauseilend gehorsamer Diener konnte sich Deutschland zu dem entwickeln, woran wir heute lieber nicht mehr denken... Ist das das, wo wir wieder hinwollen? Richtigastellung durch freenet
freenet titelte "ARD-Star Ivonne Schönherr eine Tierquälerin."
Diese ist eine unwahre Behauptung. Im Folgenden nun die
Richtigstellung.
Zitat aus dem freenet-Artikel vom 29.07.2008:
„Privat hat die 27-Jährige jedoch ein bizarres Hobby: Ivonne fängt Fische, um sie danach wieder freizulassen.(…) Ivonne betreibt den umstrittenen Angelsport „Catch and release“, sie fängt Fische um sie danach wieder freizulassen. In Deutschland ist diese Art des Angelns streng verboten. Nach Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden, Leiden oder Schmerzen zufügen. Deswegen muss Ivonne ihrem Hobby im Ausland nachgehen.“ Zitat Ende. Diese Behauptungen sind falsch. Ivonne Schönherr übt nicht das sog. „Catch and release“ Angeln als Form des Angelsports aus. Sie fängt also keine Fische, um sie danach wieder freizulassen. Sie fährt auch nicht ins Ausland, um diese Form des Angelsports auszuüben. Ivonne Schönherr ist schlicht und einfach Anglerin. Sie fängt Fische zum Verzehr.
Wenn dabei allerdings nicht für den Verzehr geeignete Fische „an
den Haken“ kommen, so werden diese selbstverständlich wieder
freigelassen. Sei es, dass diese zu klein, noch nicht
geschlechtsreif oder aber zu groß sind. Derartige Fische
freizulassen gilt auch nicht als Tierquälerei. Dies ist nicht
strafbar und wird auch nicht mit Geldstrafen geahndet. Im
Gegenteil, dies entspricht vielmehr dem Nachhaltigkeitsgedanken
und dient damit, im Gegensatz zur freenet-Berichterstattung, dem
Tierschutz.
Diskussion im Internet zum Angeln und Ivonne Schönherr
Nachspiel - Ivonne Schönherr fordert vom Gerichtsreporter Unterwerfung Ivonne Schönherr verbietet dem Journalisten von der Pseudoöffentlichkeit in diesem Bericht den Namen Ivonne Schönherr mit der Google-Suche nach "Ivonne Schönherr" und Tierqualerei zu verlinken. Dazu erging die einstweilige Verfügung 27 O 1251/08 v. 02.12.08. Ivonne Schönherr bittet oder fordert Unterwerfung. Die Richtigstellung vom möglicherweise etwas falsch Gehörtem genügt Ivonne Schönherr offensichtlich nicht. Bei Ivonne Schönherr erleiden nicht nur Fische Qualen sondern auch der Gerichtsreporter Rolf Schälike quält sich. Allerdings zapple ich nicht, sondern schreibe diese Zeilen. Sich unterwerfen zu müssen ist qualvoll und hat dies auch bei der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Ziel. Ivonne Schönherr forderte von mir Unterwerfung. Ivonne Schönderr weiß es offenbar nicht: Den Anwälten Ihrer Kanzlei und deren Mandanten gebe ich, Rolf Schälike, aus vielseits bekannten Gründen keine Unterwerfungserklärung ab. Diese auf Öffentlichkeit orientierte Frau dürfte so klug sein, mich zu verstehen. Mehr als tausend Euro dürften wegen der Aufforderung zur Unterwerfung auf das Konto der Ivonne Schönherr-Kanzlei Scherz Bergmann fließen. Dieses Geld zapfe ich ab von den Geschenken an meine Kinder und Enkel. Sollen sie sich quälen und selbst Geld verdienen. Gegenüber der schönen Ivonne Schönherr entschuldige ich mich hier vor aller Welt, sollte sie wirklich betroffen gewesen sein angesichts meiner Berichterstattung. Ich entschuldige mich bei Ivonne Schönherr auch profilaktisch und im voraus. Dieses Privileg erhalten schöne Frauen von mir. Allerdings nicht alle. ________________________ Herr Hxxxx vs. Vorbrodt - Manche Berufe sind eben anders ▲ In der Sache 27 O 883/08 Herr Hxxxx vs. Vorbrodt ging es um Herrn Hxxxx, der den Service einer Domina in Anspruch genommen hatte. Es entstanden dabei sehr schöne Bilder, welche auf der privaten Homepage der Frau Vorbrodt in die Galerie aufgenommen wurden. Die Bilder sahen nicht nach verdeckter Kamera aus... Zu der Beklagten finden wir bei Denic
Domaininhaber
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Domaininhaber: | ...Vorbrodt |
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Adresse: | ... |
PLZ: | ... |
Ort: | ... |
Land: | DE |
Richter:
Vorsitz Herr
Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Becker
Klägerseite:
Herr Hxxxx (persönlich) und RA Herr Wiegand
Beklagtenseite:
niemand erschienen
Richter Mauck Zusammenfassung: ...Unterlassungsanspruch... kein Problem... Geldanspruch etwas hoch.. 10.000 €... nur im Internet veröffentlicht... nur für Interessenten...
Klägeranwalt RA Wiegand: ...zielt dabei, den Kläger zu beschädigen...
Richter Mauck: ...irgendwo in den Tiefen des Internets verborgen... vielleicht 7,5... Verbreitung keinen höheren Umfang... gezielt suchen...
Kläger Hxxxx persönlich: ...war auf mehreren Seiten drauf... und dann waren Bilder auch eingestellt in...
Richterin Frau Becker: ...aber Bilder sind im Einverständnis gefertigt worden...
Kläger Hxxxx persönlich: ...rein privat.... internationale Seite in Holland... 100.000e User...
Richter Mauck: ...sprechen wir darüber... (gehen zur Beratung)
Richter Mauck: ...(wieder zurück) ...10.000 finden wir zu viel... 5 könnten wir mitmachen... ich weiß... die Dame... die Vermögensverhältnisse kennen wir nicht...
Kläger Hxxxx persönlich: ...Verschuldung...
Richter von Bresinsky: ...10.000 ist ein sehr hohe Betrag... wir haben die Bild-Zeitung hier... auch dort ist 10.000 ein sehr hoher Betrag...
Kläger Hxxxx persönlich: ...wichtig ist, das sie nicht mehr reinstellt... das sein lässt...
Richter Mauck: ...was wollen Sie für Rechte daraus herleiten?
Klägeranwalt RA Wiegand: ...Kläger nicht zuzumuten...
Richter Mauck: ...normalerweise weitere Ansprüche... Klage wurde erörtert... Kläger nimmt Bezug auf... lediglich 7.500 € nebst Zinsen geltend gemacht... weitergehende Klage wurde auf Hinweis des Gerichts zurückgenommen... es wurde ein Versäumnisurteil begründet...
Am Schluss der Sitzung: Versäumnisurteil und Unterlassung, 7.500 € Geldentschädigung
ES [Kommentar]: Manche Berufe sind eben anders als andere....
http://www.faz.net/PRINT/Politik/Mut-machen-fuer-den-naechsten-Anlauf
Unter Gelächter schüttet wenig später auch noch Andrea Ypsilantis Chefberater, der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer, eine Portion Hohn über [Jürgen] Walter und seine Truppe aus: "Wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht."
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Sonntagszeitung vom 31.3.2008, Seite 2
http://www.bild.de/kddb/cms/websearch.do?site=bto&query=hessen+scheer
Hermann Scheer vs. Springer Verlag - Politik wird ins Gericht getragen ...
▲In den Sachen 27 O 1128/08 und 27 O 1126/08 Hermann Scheer vs. Springer Verlag ging es um den Bundestagsabgeordneten Hermann Scheer, der im März auf der SPD Fraktionstagung als Einleitung seiner Rede ein Zitat von Johannes Rau aus dem Jahre 1986 genutzt hatte „wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht“... Die Bild hatte dieses Zitat in einem Artikel („Warum wird in Hessen kein Wirtschaftsexperte Wirtschaftsminister“) am 28.10.2008 aufgegriffen, jedoch nun, 7 Monate später, ist alles ganz anders...
Richter:
Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Becker
Klägerseite:
Herr Hermann Scheer (persönlich) und RA Herr Johannes Eisenberg
Beklagtenseite:
RA Herr Dr. Amelung
Richter Mauck Zusammenfassung: ...Schriftsätze... vom 11.11. ... Gegendarstellung... Antragsteller soll gesagt haben... „wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht“ ... über... Politiker...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...in 2. Fassung ist auch richtig drinnen...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...nur fallen jede Menge Verben an...
Richter Mauck: ... mit Antragstellung... erledigt... wieso soll das über die SPD gesagt worden sein... die damals noch gar nicht nach allen Seiten offen war ...?
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...vor 8 Monaten gesagt... an dem Wochenende davor... da war Parteitag... da wurde das aber gar nicht gesagt... am 28. März... Herr Dr. Scheer Stellungnahme geschrieben... „[Jürgen] Walter wollte auf keinen Fall Rot-Grün“... die Rede von [Jürgen] Walter selbst hat Dr. Scheer gar nicht gehört... hat mit Herrn Eppler einen Kaffee getrunken... es war ja gar nicht [Jürgen] Walter, der nach allen Seiten offen war... dieses Barmaux... was gar nicht von ihm stammt, sondern von Rau... als Eingang seiner Rede... Logik... [Jürgen] Walter war für eine Option nicht offen... hat es nicht zu FDP gesagt... für Bundes FDP... im Wahlkamp 86... Rau... Schnittstellen im Wahlprogramm...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...es ergibt sich gar keine Möglichkeit...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg unterbricht laut: ...Momente mal, momente mal... darf ich mal aussprechen... Kritik an Herrn [Jürgen] Walter... massig auch auf dem Parteitag im Oktober... auch mit schlecht aufgenommenen Beitrag... Antragsteller ... keine solche Erklärung... wörtliche Rede... hat er zweifelsfrei... und gesagt... im aktuellen Konflikt.... ich hab immer geglaubt, es ging um den jetzigen Parteitag... nicht um einen Parteitag im März... nach Gesetzen der Logik nicht möglich... Herr [Jürgen] Walter nicht... Herr Dr. Scheer kennt den Artikel von Herrn Holl, der ihn so zitiert, nicht...
Richter Mauck: ...es geht um Unwahrheit der Gegendarstellung...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...Herr Eisenberg hat lange geredet... Herr [Jürgen] Walter könnte nicht der Gemeinte gewesen sein... Duldung der Linken nicht offen... Herr [Jürgen] Walter war nicht nur für Option offen, die Konsens hatte, sondern auch für alle weiteren Optionen... die es noch rechnerisch gab... es macht nur Sinn... zu allen Seiten Koalition... mit CDU... „nicht vollkommen dicht“...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...dann auf Parteitag... und nicht auf Herrn [Jürgen] Walter... dann würde doch Gesamtbeschluss des Parteitags lauten... das eine Element... [Jürgen] Walter... dann auf Mehrheit...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...das war ja... (wird unterbrochen)
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...er war ja dagegen..
Kläger Herr Hermann Scheer: ...(versucht etwas zu sagen)...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...die Rede davon, dass ich von Koalitionsangeboten abrate, die... es kann nur CDU gemeint sein... oder eine der denkbar möglichen anderen... man muss die Rede so lesen... abzuraten, wenn kein Bezug zur programmatischen Schnittstelle... wen meint Herr Dr. Scheer mit seiner Äußerung?... „nicht ganz dicht“... er kann nur gemeint haben... der prominenteste Befürworter... Herr [Jürgen] Walter...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...Bild Artikel erschienen am Dienstag, 28.10.... gemünzt auf bevorstehenden Parteitag... gezielt auf Frau Ypsilanti... Schuld in die Schuhe schieben, dass es am Wochenende davor Distanzierung von Herrn [Jürgen] Walter gegeben hat... Erklärungen... Wort gebrochen.. dass Herr [Jürgen] Walter zum Wirtschaftsminister erklärt werden sollte... von Medien gemachtes Mobbing... mich aus bestimmten programmatischen Gründen nicht nominiert... seitdem war immer klar... Herr [Jürgen] Walter als Innenminister vorgesehen... mögliche Kabinettbesetzung... Woche davor... gegenüber Landtag... gezielte Absicht... öffentlich zu legitimieren... [Jürgen] Walter... Wirtschaftskompetenz bescheinigt... genau in dieser Zeit... Öl ins Feuer geschüttet... dies war ein ganz gezielter Versuch... gezielter Schuldzuweisungsversuch... Ich musste mich dagegen wehren... Ich brauchte einige Zeit, um nachzudenken, wann dieser Satz gefallen ist... habe bei Herrn [Jürgen] Walter im Wahlkreis... habe mitverhandelt über Flughafenkompromiss... habe ihm die Verantwortung überlassen... hat sicvh distanziert ... Position zur Auffassung der Grünen als ich... keinen Grund... Meinungsverschiedenheiten mit Herrn [Jürgen] Walter... viele gut laufende Kommunikationen... ist immer gestört, wenn derartiges unterstellt... dann erinnerte ich mich, wann ich diesen Satz gesagt haben könnte... Herr [Jürgen] Walters Beitrag habe ich nicht gehört... es ist üblich, dass man mal zu einem Kaffee rausgeht... um die Stimmung aufzulockern... habe ich die Rede mit diesem Johannes Rau Zitat begonnen... Stimmung aufgelockert... immer zwingend, um der eigenen politischen Positionierung... mit denen, wo die meisten Schnittstellenmöglich sind.... dieses hat breiten Beifall gefunden... auch bei der kleinen Zahl, die von [Jürgen] Walter übrig geblieben ist... hat manches geklärt... dass es auf [Jürgen] Walter gemünzt war, ist falsch...
Richter Herr von Bresinsky: ... auf wen war es denn dann gemünzt?...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...auf alle... die... der Kontext... der Hintergrund... die Debatte... der gesamte Parteitag...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...wenn man gar nichts entscheidet...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...es wurde auf Parteitag auch gesagt... wir versuchen gar keine Koalition... politische Reformen über Mehrheitsbeschlüsse... diese Position wurde auch von vielen diskutiert... es gab auch Positionen... auf Parteitag... lass uns noch mal mit der FDP versuchen... der bisherige Versuch war nicht ernsthaft...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...es geht um den 28.03.... aber der Eindruck...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...(versucht etwas zu sagen)
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg schreit: ... lassen Sie mich reden!...
Richter Herr von Bresinsky: ...Herr Eisenberg... wir reden jetzt um einen Parteitag, der schon fast Vergangenheit ist... sind Sie mal ruhig...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...auch mit CDU... [Jürgen] Walter war gegen Mehrheitsposition... er zitiert wurde, auch im 2. Zusammenhang... mit nur 2 möglichen Koalitionspartnern... Ich wende mich dagegen, dass Scheer unter Bezug auf [Jürgen] Walter... so gesagt hat... theologischer Verständnisansatz, dass nur [Jürgen] Walter gemeint sein kann... was wollte er eigentlich... er wollte, dass der Parteitag sich mal festlegt... aber das wollte [Jürgen] Walter wahrscheinlich auch... wir reden jetzt... Bild Zeitung darf nicht am 28.10. so tun als ob...
Richter Mauck: ...wir besprechen das mal jetzt
Die Richter verlassen den Saal.
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...Du hast mir bis gestern gar nicht gesagt...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...das hätte Dir Dein Mandant aber auch sagen können... wenn der Verlag so etwas druckt...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...wir brauchen uns da auch gar nicht zu vergleichen...
Ca. 10 Minuten Pause, in welcher die Anwälte den Saal verlassen und versuchen, sich zu einigen und die Richter beraten.
Richter Mauck: ...wir haben hier Probleme... ganz klar ist uns die Erklärung von Herrn Scheer nicht... aber das ist ja auch egal... auf wen ist denn dann... gemünzt... wer von der SPD ist nun nach allen Seiten offen?...
Kläger Herr Hermann Scheer beginnt mit einer sehr allgemeinen Ausführung: ... .
Richterin Frau Becker: ...können Sie mal ein paar Namen sagen?....
Kläger Herr Hermann Scheer: ...das kann ich nicht... manche... Tu-Nichts-Strategie... im Wortbruch dargestellt... andere noch mal einen Anlauf mit FDP... andere Neuwahlen noch mal anzustreben... zu dieser Frage, habe ich... mal sehen, wo gibt es denn die meisten Möglichkeiten... politische Glaubwürdigkeit... völlig aus dem Zusammenhang gerissen.... man kann nicht gegen alles prozessieren... hier... dass ich auf Gegendarstellung... hängt ausschließlich mit Zeitpunkt...
Richter Mauck: ...wir haben das auch so verstanden...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...ich muss mal um eine kurze Pause bitten... Herr Dr. Scheer kommen Sie mal bitte... (gehen raus)
2 Minuten später - Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...wir können wieder weitermachen... eine Erklärung von Herrn Dr. Scheer... ich beantworte jetzt gerne die Frage... nachdem er die jetzt verstanden hat... es gab... Herr Dr. Wernicke und... die wollten sich einfach nicht festlegen... die Gruppe... [Jürgen] Walter war es nicht... er hat sich davon auch nicht betroffen gefühlt... sonst hätte er... ich habe erst heute Mittag erfahren... bis da, habe ich geglaubt, es wäre... das Zitat aus März... ich schlage vor, dass Springer auf Seite 2 abdruckt... telefoniert mit Frau... offensichtlich Prinzip der Zeitung... hat gesagt... warum Gegendarstellung so eilig... Artikel wäre ja erst heute abgedruckt...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...in Ihrer schriftlichen Stellungnahme... Tu-Nichts-Position und Neuwahlen passen nicht... keine Koalitionsaussagen... Sie können nicht mit Ihrem Zitat gemeint haben... Tu-Nichts-Position und Neuwahlen... es ging Ihnen mit dem Zitat, abzuraten... von allen möglichen Koalitionen... 3. Position... FDP... Jamaica-Position...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg unterbricht: ...
Richter Mauck: ...lassen Sie ihn mal ausreden...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...es gab einen prominenten Redner, Herrn [Jürgen] Walter... Sie sagen, dass Sie die Rede nicht gehört haben, aber... jeder im Saal scheint gewusst zu haben, wen Sie meinen...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...forensische Rede... ein Mittel, um eine Debatte aufzulockern... viele haben gesagt... gelungener Geck... Frage, ob ich das direkt zu Herrn [Jürgen] Walter gesagt und dann auch noch aktuell... eigentlicher Punkt... Öl ins Feuer gegossen... eine Woche vorm 1. November...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...ich bin hier ziemlich fassungslos... ich würde gern die Erklärung ins Protokoll aufnehmen (wird laut)... die Formulierung vom 29.10.2008 bezog sich nicht auf Herrn [Jürgen] Walter, sondern auf diejenigen Debattenpositionen, die zur Entschärfung des Konfliktes, die die Koalitionsgespräche mit allen in Betracht kommenden Koalitionspartnern fortsetzen wollten....
Richter Mauck: ... ... .... ....
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...nicht ihm mit seiner eigenen Erklärung...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...bestreitet... unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärung des Antragstellers komme als möglicher Befürworter an erster Stelle nur Herr [Jürgen] Walter in Betracht.... Äußerung wurde so verstanden... zeigt auch Beitrag von Poll... beherrscht diesen Konflikt...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...Beschlussvorlage... kein Beschluss... rot-grün geduldete Koalitionsvereinbarung...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...Konflikt... Mehrheit der Partei ... Herr [Jürgen] Walter war nicht gegen Rot-Grün... er hat auf Parteitag plädiert... sich diese Position offen zu halten... steht in allen Artikeln...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...ich nehme an, Sie wollen uns da den Prozess verlieren lassen... da kommt der Herr von Bresinsky... wen hast Du denn alles gemeint... der sagt mir daraufhin... es gab 30 Debattenredner... Warnicke... ein paar Doppelnamen... wir kommen rein und geben eine Erklärung ab... dann kommen Sie... und versuchen, meine Erklärung zu verändern... natürlich war auch Herr [Jürgen] Walter für eine Jamaica-Koalition... wir habe präsenten Zeugen, der war dabei... steht polarisiert in der Zeitung...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...Sie reden sich da immer tiefer rein... ich muss da eine Anmerkung machen...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...Sie kommen auf den letzten Drücker mit Ihren Einwendungen...
Richter Mauck: ...wir können bis heute Abend hier sitzen...
Richter ziehen sich zurück zur Beratung.
Richter Mauck versucht eine Zusammenfassung: ... .
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg schreit und unterbricht: ...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...Sie müssen sich einen zivilisierten Vortragston angewöhnen...
Richter Herr von Bresinsky: ...Sie ergreifen immer das Wort und lassen niemanden ausreden...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...es ist kompliziert... ich war geduldig...
Richter Herr von Bresinsky: ...es geht um Ihren Ton...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg spricht wieder, wiederholt alles von einem anderen Gesichtspunkt; Herr Amelung und Herr Hermann Scheer setzen sich nieder.
Richterin Frau Becker: ...Herr [Hermann] Scheer hat was gesagt... hat Wortbeiträge wahrscheinlich gar nicht mitbekommen...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg unterbricht: ... alle Optionen offen halten... Parteitag hat zum Schluss nichts beschlossen...
Redet, redet, redet ...
Richter Herr von Bresinsky: ...das hatten wir schon...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...das sind jetzt 4 unterschiedliche Erklärungen... Ihr Mandant hat 5 Minuten vorher gesagt... jetzt... keine Koalition mit CDU...
Kläger Herr Hermann Scheer: ...das hab ich nicht gesagt...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...beschlossen... Ergebnis.... keine Koalition mit CDU... auf keinen Fall Grün-Rot... wir reden hier über ein direktes Zitat...
Richter Herr von Bresinsky: ...nicht schon wieder...
Richter Mauck: ...dann noch die Frage der Abdruckanordnung... dass man Mitglied des Bundestages schreiben muss und nicht MdB...
Beklagtenanwalt RA Amelung: ...die Anordnung ist nicht vollständig... alles im Fettdruck...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...jetzt bin ich mal dran... es geht darum, ob ein Name in der Gegendarstellung im Fettdruck zu erscheinen hat...
Anwälte handeln, wie groß Gegendarstellung, Größe der Überschrift, auf welcher Seite... .
Richter Mauck: ...gut, gut, gut Herr Eisenberg... Antragsteller beantragt einstweilige Verfügung zu bestätigen... und Antragsgegner... nächstes 1128... die Parteivertreter nehmen Bezug auf Ihre heutigen Erklärungen im Verfahren 1126/08... ist da etwas besonderes?...oder ist es das Gleiche?...
Klägeranwalt RA Johannes Eisenberg: ...ich nehme an, dass Sie das nur abgeschrieben haben... aber hier war der Abdruck ja in Ordnung...
Am Schluss der Sitzung: Einstweilige Verfügung wird stattgegeben, Gegendarstellung muss abgedruckt werden.
ES [Kommentar]: Anwalt Eisenberg hat unter Nutung emotionalem Drucks für seinen Mandanten gesiegt... aber gehören politische Debatten vors Gericht? Scheer hat März etwas gesagt, was nun anders verstanden wird... aber sollten das Politiker nicht unter sich selbst klären?
11:30 Uhr In der Sache 27 O 989/08 Pantelic vs. Azzunto AG wurde verhandelt, ob die Azzunto AG für den Hertha-Spieler Marko Pantelic tatsächlich einen Vertrag hat und für ihn im Rahmen des Spielertransfers tätig ist bzw. war ... . 28.02.2008: Azzunto fordert schnellere Entscheidungen... 17.03.2008: Poker um Torjäger... Spannender als das Spiel stellt sich derzeit die Situation um Marko Pantelic dar... Pantelic pokert um einen neuen Vertrag, sein alter läuft im Sommer 2009 aus... Seine Berater ... von der Azzunto AG kokettierten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder mit angeblichen Offerten... antelic´s „Marktwert“ soll 8.000.000 € sein...
Richter:
Vors.RiLG Mauck
RiLG
v. Bresinsky
Ri.in
LG Becker
Klägerseite:
RA Müllerback
Beklagtenseite:
RA Dangel
Vorsitzender Richter Mauck ...also hier geht es um die Frage, darf die Antragstellerin sich weiter als authorisierte Spielervermittlerin des Fußballspielers Pantelic ausgeben... für uns ist im Augenblick das Problem der Dringlichkeit... verweist darauf, dass im vorliegenden Fall wohl nicht § 626 BGB, sondern § 627 BGB einschlägig ist (besondere Vertrauensstellung bei Kündigung)... sodann Verweis auf § 708 Nr. 6 ZPO (Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung)....
Klägervertreter Rechtsanwalt Müllerbeck:. ...Hertha hat wissen lassen, dass sich Antragsgegner weiterhin rühmt, für Verfügungskläger tätig zu sein... im Internet... gewartet, dass Klage eingereicht wird...
Vorsitzender Richter Mauck: ...“wir haben an Sie geschrieben“... „wir verhandeln weiter mit Hertha BSC“... „weitere Gespräche“... unbeeindruckt weitermachen... Vertrag erfüllen... es fehlt für die einstweilige Verfügung an Dringlichkeit... man hätte alles auch telefonisch klären können...
Klägervertreter Rechtsanwalt Müllerbeck: ...Dr. Roth... Vertreter von Azzunto AG... hat versucht, mit uns eine Vereinbarung zu treffen... Kündigung wirksam... zeitliche Verzögerung nicht zu vertreten... die sind Aufsichtsratsmitglied dort...
Vorsitzender Richter Mauck: ...Antragsteller bestreitet nicht...
Klägervertreter Rechtsanwalt Müllerbeck: ...habe eidesstattliche Versicherung mitgebracht...
Vorsitzender Richter Mauck: ...hat nichts zu sagen...
Klägervertreter Rechtsanwalt Müllerbeck: ...Richtigkeit des Klägervortrags kann eidesstattlich versichert werden... Aktionismus gewesen... erst mit Schriftsatz von Dr. Lange... angemahnt... mal konkret werden... mal nachweisen, dass konkrete Verhandlungen geführt werden... bis zum heutigen Tag... kein Angebot übermittelt... Hertha informiert worden... auch englischer Verein ist wegen eines Transfers an Hertha herangetreten.... Ende der Transferperiode am 31.08.2008... sind Provisionsritter... wollen Provision... nichts dergleichen... Herr Schermann... Vorstandsvorsitzender... möchte mal ein paar Referenzen haben.... ganze Bundesliga genannt... angeblich Kontakte... wenn Sie mal ins Internet gucken... alles unbekannte Spieler... wollten Zugpferd haben mit Pantelic... haben nur durch Zufall erfahren, dass damit im Internet noch geworben wird...
Kommentar [Psedoöffentlichkeit]:
http://www.transfermarkt.de/de/berater/1378/azzunto-ag/uebersicht/beraterdetails.html
Azzunto AG
Player-Agent-Lizenz
& Rechtsanwalt
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Nat. |
Größe |
Fuss |
Vertrag |
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30 |
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1,83 |
Sturm |
rechts |
2009 |
8.000.000 |
|
|
24 |
|
1,82 |
Abwehr |
rechts |
2012 |
6.000.000 |
|
|
30 |
|
1,90 |
Abwehr |
rechts |
2012 |
4.000.000 |
|
|
26 |
|
1,85 |
Sturm |
beidfüßig |
2010 |
3.500.000 |
|
|
31 |
|
1,84 |
Sturm |
beidfüßig |
2010 |
1.850.000 |
|
|
29 |
|
1,95 |
Torwart |
Torwart |
2011 |
1.200.000 |
|
|
32 |
|
1,88 |
Torwart |
Torwart |
0 |
1.000.000 |
|
|
29 |
|
1,85 |
Mittelfeld |
links |
2009 |
700.000 |
|
|
24 |
|
1,80 |
Mittelfeld |
rechts |
2012 |
600.000 |
|
|
32 |
|
1,84 |
Mittelfeld |
rechts |
2009 |
500.000 |
Vorsitzender Richter Mauck: ...Verfügungsverfahren... Antrag zurücknehmen...
Klägervertreter Rechtsanwalt Müllerbeck: ...nein, möchte ich nicht... habe mit Pantelic gesprochen... ist erbost... beantrage... einstweilige Verfügung zu bestätigen...
Beklagtenvertreter Rechtsanwalt Dangel: ...einstweilige Verfügung zurückweisen...
Vorsitzender Richter Mauck: ...Antragsteller beantragt, einstweilige Verfügung zu bestätigen... Antragsgegner... nimmt Bezug auf Antrag vom 24.10.2008...
Beklagtenvertreter Rechtsanwalt Dangel: ...wäre interessant gewesen... was zu hören...
Vorsitzender Richter Mauck: ...zu spät nun... Entscheidung am Schluss der Sitzung...
Am Schluss der Sitzung: Erlass der einstweiligen Verfügung wird wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen.
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.02.09
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